Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1324541.pdf
Größe
82 kB
Erstellt
11.10.17, 12:00
Aktualisiert
19.05.18, 10:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-04930
Status: öffentlich
Eingereicht von
SPD-Fraktion
Betreff:
Familientickets klar definieren
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
FA Kultur
BA Kulturstätten
Verwaltungsausschuss
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
18.10.2017
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
1. Lesung
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, ob und wie alle Einrichtungen der Stadt Leipzig
und ihrer Töchter, die Eintrittsgelder erheben und bei denen Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren
nicht ohnehin freien Eintritt haben, eine einheitliche Gestaltung des Umfanges der Familienkarten
erzielen können. Hierbei soll lediglich die Ticketstruktur, also der mögliche Personenkreis betrachtet
werden, auf den die Familientickets zugeschnitten sein sollen. Die Kalkulation der Preise für die
jeweilige Einrichtung soll davon unberührt bleiben.
Sachverhalt:
Durch diesen Antrag soll erreicht werden, dass immer klar ist, wie viele Personen Einrichtungen der
Stadt und ihrer Töchter mit einem Familienticket besuchen können, ohne dafür das „Kleingedruckte“
lesen zu müssen. Hintergrund ist, dass in den zahlreichen Einrichtungen jede Menge verschiedene
Lesarten existieren, was unter Familien verstanden wird. Zudem haben nur wenige Einrichtungen
eine kleine Familienkarte für Alleinerziehende und noch weniger berücksichtigen die aktuelle
Rechtsprechung in Bezug auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften.
Deshalb soll möglichst eine große Familienkarte für zwei Erwachsene (Eltern, Paare, auch
gleichgeschlechtlich o.ä., aber auch Großeltern) mit bis zu fünf Kindern und eine kleine Familienkarte
mit einem Erwachsenen und bis zu drei Kindern in Betracht gezogen werden. Berücksichtigt werden
sollen dabei alle Kinder bis 18 Jahren.
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Anlagen:
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