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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1302058.pdf
Größe
89 kB
Erstellt
17.08.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:12

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-04694 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion DIE LINKE SPD-Fraktion Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff: Aufhebung der Sperrstunde nach Sächsischem Gaststättengesetz Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit FA Umwelt und Ordnung Ratsversammlung 23.08.2017 Vorberatung 1. Lesung Beschlussvorschlag: Der Oberbürgermeister wird aufgefordert/beauftragt, die Sperrzeit entsprechend § 9 Absatz 2 Nummer 1 für die Stadt Leipzig aufzuheben. Sachverhalt: Im Frühsommer diesen Jahres entbrannte in Leipzig eine Debatte über die so genannte Sperrstunde. Anlass war, dass das Gewerbe- und Sicherheitsamt der Stadt Leipzig dem „Institut für Zukunft“, einem renommierten Zentrum für elektronische Kultur und Bildung, übermittelte, dass von nun an die Sperrstunde einzuhalten ist. Die Sperrstunde ist ein Relikt vergangener Zeiten. Einige Bundesländer haben sie ganz abgeschafft, in Sachsen gilt sie formal laut § 9 Sächsisches Gaststättengesetz und beginnt „bei öffentlichen Vergnügungsstätten um 5 Uhr und endet um 6 Uhr“. In dieser Zeit müssen die Einrichtungen ihren Betrieb einstellen. Allerdings kann die Sperrstunde von der Gemeinde „bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse“ (§ 9 Absatz 2 Nummer 1) aufgehoben werden. Leipzig warb und wirbt an verschiedenen Stellen damit, dass die Sperrstunde in Leipzig nicht angewendet wird (z. B. in der Imagebroschüre „Leipzig lohnt sich“, Seite 10 http://www.leipzig.de/fileadmin/mediendatenbank/leipzigde/Stadt/02.7_Dez7_Wirtschaft_und_Arbeit/80_Amt_fuer_Wirtschaftsfoerderung/1_Unterneh mensservice/ImagebroschuereLeipzig2010.pdf oder im Wirtschaftsbericht 2016, Seite 42 http://www.leipzig.de/fileadmin/mediendatenbank/leipzigde/Stadt/02.7_Dez7_Wirtschaft_und_Arbeit/80_Amt_fuer_Wirtschaftsfoerderung/1_Unterneh mensservice/wibericht2015-de.pdf). Der in zahlreichen Publikationen verwendete Satz „Und das Beste: Das junge Leipziger Nachtleben kennt keine Sperrstunde.“ fand sich bis vor kurzem auch auf der Tourismus- und Gastgewerbe-Seite der Stadt Leipzig. Sogar auf 1/2 Wikipedia ist nachzulesen: „In vielen anderen Städten wie z. B. Leipzig, Berlin und Hamburg gibt es keine generelle Sperr- oder Putzstunde.“ Offensichtlich wurden diese Aussagen der Stadt vor dem Hintergrund der Debatte um das „Institut für Zukunft“ revidiert. Um Rechtsklarheit für alle Einrichtungen und Lokalitäten zu schaffen, begehren die AntragstellerInnen die grundsätzliche Aufhebung der Sperrstunde in Leipzig. Probleme mit Lärmbelästigung, wie sie im Fall des Instituts für Zukunft und in der Vergangenheit zum Beispiel auch der Distillery als Grund zur Bekräftigung der Sperrstunde angeführt wurden, können auch anders, vorzugsweise durch Kommunikation und Moderation, gelöst werden. Im Fall der Fälle gibt das Gesetz hier Möglichkeiten in die Hand (vgl. § 9 Absatz 2 Nummer 2 Satz 2: „In den Fällen der Verkürzung oder Aufhebung der Sperrzeit können jederzeit Auflagen erteilt werden.“). Grundsätzlich bleiben Sinn und Nutzen der Sperrstunde mehr als zweifelhaft. Für Veranstaltungs- und Party-Einrichtungen ist sie geschäftsschädigend, weil der Betrieb zumeist um die Zeit der Sperrstunde auf Hochtouren läuft. Für diese Einrichtungen bedeutet die Sperrstunde BesucherInnenschwund und damit das Wegbrechen von Einnahmen, was wiederum Arbeitsplätze bedroht und im schlimmsten Fall zur Schließung führen kann. Gegen Lärmbeschwerden kann die plötzliche Präsenz der VeranstaltungsbesucherInnen im öffentlichen Raum zudem gar nichts ausrichten. Das „Institut für Zukunft“ schreibt in seinem Offenen Brief an die Fraktionen des Stadtrats: „Die Durchsetzung der Sperrstunde bewirkt das komplette Gegenteil von dem, was sich die Stadt Leipzig unverkennbar auf die Fahnen schreibt - Weltoffenheit, unternehmerische Attraktivität, Förderung von Kreativen und Kultur.“ Dem schließen sich die AntragsstellerInnen an. 2/2 VI-P-04813 Einreicher: Herr Kasek Aufhebung der Sperrstunde in Leipzig Petition an den Stadtrat zu Leipzig, gem. § 12 SächsGemO. Der Stadtrat wird aufgefordert von seiner Kompetenz Gebrauch zu machen und im Rahmen einer Rechtsverordnung nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 SächsGastG die Sperrstundenregelung in Leipzig außer Kraft zu setzen. Begründung: Die Stadt Leipzig hat in den letzten Jahren in ihren eigenen Publikationen damit geworben, dass es in Leipzig keine Sperrstunde gibt. Aus gutem Grund, denn diese Lösung ist attraktiv für Kreative, Kulturschaffende und subkulturelle Akteure. Diese sind essentiell für eine bunte, vielfältige und lebendige Stadt, die Leipzig gerne sein möchte. Diese Regelung scheint nicht mehr zu gelten. Aktuell wird gegen die Kultureinrichtung und Club Institut für Zukunft vorgegangen mit dem Verweis auf die Sperrstundenregelung im sächsischen Gaststättengesetz. Laut § 9 Abs I SächsGastG ist die Sperrstunde in Sachsen zwischen 5-6 Uhr einzuhalten von Gaststätten und öffentlichen Vergnügungseinrichtungen, wobei im Gesetz den Kommunen eine eigene Regelung überlassen wird. Ursprünglich sollte damit die Nachtruhe gesichert werden, inzwischen handelt es sich um eine sogenannte Putzstunde. Die Sperrstundenregelung ist nicht dafür da Lärmbeschwerden zu regulieren. Diese werden ggf. über das Bundesimmissionsschutzgesetz in Verbindung mit der TA Lärm und dem OwIG sanktioniert, so dass ein Rückgriff auf § 9 SächsGastG nicht nur systemwidrig sondern willkürlich und unsinnig ist. Die Sperrstunde ist eine veraltete Regelung, die nicht mehr den Gegebenheiten städtischer Kultur, insbesondere dem Nachtleben und zeitgemäßen Lebensentwürfen entspricht. Deswegen haben eine Reihe von Bundesländern gar keine Sperrstunde mehr, die dadurch besonders attraktiv für Subkultur, Kreative und Kulturschaffende sind. Ihre konsequente Durchsetzung würde vielen Kulturstätten in Leipzig die Existenzgrundlage nehmen, was nicht nur die Gefährdung von Arbeitsplätzen sondern vielmehr ein unwiederbringlicher kultureller Verlust für die Universitätsstadt und ihr Lebensgefühl bedeuten würde. Denn die aktuelle Durchsetzung der Sperrstunde im Falle des Institut für Zukunft hat eine große Tragweite für alle Kultureinrichtungen der Stadt - morgen könnte jede beliebige Location zur Durchsetzung aufgefordert werden. Betroffen ist aktuell nur eine - in Gefahr bringt die Sperrstunde jede andere Kulturstätte in Leipzig und damit die komplette kulturelle Infrastruktur der Stadt! Die Durchsetzung der Sperrstunde in Leipzig schadet dem Standort im Bereich der Kulturwirtschaft, zu der auch die über die bundesweit bekannte Clubszene gehört. Dem Ruf der Stadt und der Lebensqualität ihrer Bewohner*innen wird damit immenser Schaden zugefügt. Wir fordern deshalb die Sperrstunde in Leipzig generell aufzuheben.