Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1299193.pdf
Größe
100 kB
Erstellt
09.08.17, 12:00
Aktualisiert
19.05.18, 10:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-04650
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Mieterstrom – Projekte zügig umsetzen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Verwaltungsausschuss
FA Wirtschaft und Arbeit
FA Umwelt und Ordnung
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
23.08.2017
1. Lesung
1. Lesung
1. Lesung
Verweisung in die Gremien
Beschlussvorschlag:
1. Der Oberbürgermeister beauftragt die städtischen Unternehmen LWB und Stadtwerke
Leipzig mit
a. der umgehenden kooperativen Errichtung erster Mieterstrom-Pilotprojekte auf
geeigneten Liegenschaften. Im Rahmen der Erschließung dieses neuen
Geschäftsbereiches können auch externe Projektpartner (wie auf MieterstromProjekte spezialisierte Unternehmen oder lokale Energiegenossenschaften)
einbezogen werden, um eine Realisierung erster Pilotprojekte im Jahr 2018 zu
gewährleisten,
b. der Erarbeitung eines Geschäfts- und Umsetzungsplans, wie geeignete Wohn- und
Gewerbegebäude der LWB aber folgend auch interessierter
Wohnungsgenossenschaften für Mieterstrom-Anlagen genutzt werden können und
c. einer Analyse der Chancen und Risiken des Trends zu dezentralen
Mieterstromanlagen für das aktuelle Geschäftsmodell der Standwerke Leipzig und
Erarbeitung eines Geschäfts- und Umsetzungsplans, wie die Leipziger Stadtwerke
den strukturellen Wandel optimal nutzen können.
2. Zur Umsetzung ist dem Stadtrat jährlich Bericht zu erstatten.
Sachverhalt:
Am 25. Juli 2017 ist das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer
Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (Mieterstromgesetz) in Kraft getreten.
Wesentliches Ziel des Gesetzes ist es, den Ausbau der Photovoltaik (PV) insbesondere in
Städten anzureizen und Mietern eine größere Teilhabe an der Energiewende zu
ermöglichen. Mieterstrom kombiniert lokal erzeugten solaren Direktstrom und Netzstrom zu
einem Stromprodukt für private und gewerbliche Letztverbraucher. Im Vergleich zur reinen
1/3
Netzbelieferung muss für den Direktstromanteil zwar die volle EEG-Umlage, aber keine
Stromsteuer oder sonstige mit der Nutzung des öffentlichen Stromnetzes verbundene
Abgabe und Netzentgelte bezahlt werden. Zudem erhält der Anlagenbetreiber ab dem
Inkrafttreten des Mieterstromgesetzes nun auch noch einen Zuschlag auf den Direktstrom.
Solarer Mieterstrom rechnet sich für Wohnungseigentümer, Solaranlagenbetreiber, Mieter
und Energieversorger:
Vorteile für Eigentümer und Vermieter
Strompreise für Mieter einfrieren und senken
Immobilien langfristig im Wert steigern
Nachfrage nach Immobilie erhöhen
Vorteile für Mieterinnen und Mieter
Aktiver Beitrag zum Klimaschutz
Gleichzeitig geringere und stabilere Stromkosten
Vorteile für Energieversorger
Attraktives Angebot mit hohem Imagewert
Gutes Instrument zur Kundenbindung
Attraktive Wertschöpfung und Rendite aus einem Energiewendeprodukt
Deckung des Reststrombedarfs
Um dieses Ziel zu erreichen wird für Strom aus neuen PV-Anlagen mit einer Leistung von bis
zu 100 kWp der sogenannte Mieterstromzuschlag als neuer Fördertatbestand in das
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aufgenommen. Der Mieterstromzuschlag ist abhängig
von der Größe der PV-Anlage und beträgt derzeit zwischen 3,7 und 2,11 Cent je kWh. Er
wird für Strom gezahlt, der in dem Wohngebäude, auf dem sich die PV-Anlage befindet, oder
im räumlichen Zusammenhang in einem anderen Wohngebäude oder einer Nebenanlage
verbraucht wird.
Die neue Förderung dürfte in den nächsten Jahren tausenden Mietern den Zugang zu
preiswertem Solarstrom ermöglichen. Es schafft die Basis für attraktive neue
Geschäftsmodelle der alten und neuen Energiewirtschaft im Rahmen einer
umweltfreundlichen Quartiersversorgung sowie interessante Möglichkeiten der
Kundenbindung.
Dieses Potenzial und der Aufbau dieses neuen Geschäftsmodells sollte gerade im
Zusammenhang mit den kommunalen Dächern der Leipziger Unternehmen genutzt werden,
um einerseits den Mieterinnen und Mietern der LWB preiswerten Solarstrom zur Verfügung
zu stellen und die Stadtwerke im strukturellen Wandel der Energiewirtschaft optimal
aufzustellen.
Die bisherige Bilanz der Stadtwerke Leipzig im Bereich Wind- und Solarenergie ist sehr
bescheiden und vor allem im direkten Vergleich zu den deutschen Top-10-Stadtwerken
stark ausbaufähig. Der aktuelle und dahingehend wenig ambitionierte Wirtschaftsplan der
Stadtwerke und die internen Hürden für solche PV-Investitionen sind nicht geeignet den
Rückstand aufzuholen. Bei innerstädtischen PV-Anlagen bleibt die Stadt Leipzig weit hinter
den solaren Potenzialen zurück, die im Rahmen des erstellten Solarkatasters identifiziert
wurden.
Hintergrundinfos:
http://www.erneuerbareenergien.de/mieterstrom-wird-neues-standbein-fuergenossenschaften/150/436/103482/
https://www.stromauskunft.de/service/energienachrichten/16183461.mieterstrom-ist-chancefuer-energiegenossenschaften/
2/3
Anlagen:
3/3