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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1299193.pdf
Größe
100 kB
Erstellt
09.08.17, 12:00
Aktualisiert
19.05.18, 10:10

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-04650 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff: Mieterstrom – Projekte zügig umsetzen Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Verwaltungsausschuss FA Wirtschaft und Arbeit FA Umwelt und Ordnung Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 23.08.2017 1. Lesung 1. Lesung 1. Lesung Verweisung in die Gremien Beschlussvorschlag: 1. Der Oberbürgermeister beauftragt die städtischen Unternehmen LWB und Stadtwerke Leipzig mit a. der umgehenden kooperativen Errichtung erster Mieterstrom-Pilotprojekte auf geeigneten Liegenschaften. Im Rahmen der Erschließung dieses neuen Geschäftsbereiches können auch externe Projektpartner (wie auf MieterstromProjekte spezialisierte Unternehmen oder lokale Energiegenossenschaften) einbezogen werden, um eine Realisierung erster Pilotprojekte im Jahr 2018 zu gewährleisten, b. der Erarbeitung eines Geschäfts- und Umsetzungsplans, wie geeignete Wohn- und Gewerbegebäude der LWB aber folgend auch interessierter Wohnungsgenossenschaften für Mieterstrom-Anlagen genutzt werden können und c. einer Analyse der Chancen und Risiken des Trends zu dezentralen Mieterstromanlagen für das aktuelle Geschäftsmodell der Standwerke Leipzig und Erarbeitung eines Geschäfts- und Umsetzungsplans, wie die Leipziger Stadtwerke den strukturellen Wandel optimal nutzen können. 2. Zur Umsetzung ist dem Stadtrat jährlich Bericht zu erstatten. Sachverhalt: Am 25. Juli 2017 ist das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (Mieterstromgesetz) in Kraft getreten. Wesentliches Ziel des Gesetzes ist es, den Ausbau der Photovoltaik (PV) insbesondere in Städten anzureizen und Mietern eine größere Teilhabe an der Energiewende zu ermöglichen. Mieterstrom kombiniert lokal erzeugten solaren Direktstrom und Netzstrom zu einem Stromprodukt für private und gewerbliche Letztverbraucher. Im Vergleich zur reinen 1/3 Netzbelieferung muss für den Direktstromanteil zwar die volle EEG-Umlage, aber keine Stromsteuer oder sonstige mit der Nutzung des öffentlichen Stromnetzes verbundene Abgabe und Netzentgelte bezahlt werden. Zudem erhält der Anlagenbetreiber ab dem Inkrafttreten des Mieterstromgesetzes nun auch noch einen Zuschlag auf den Direktstrom. Solarer Mieterstrom rechnet sich für Wohnungseigentümer, Solaranlagenbetreiber, Mieter und Energieversorger: Vorteile für Eigentümer und Vermieter    Strompreise für Mieter einfrieren und senken Immobilien langfristig im Wert steigern Nachfrage nach Immobilie erhöhen Vorteile für Mieterinnen und Mieter   Aktiver Beitrag zum Klimaschutz Gleichzeitig geringere und stabilere Stromkosten Vorteile für Energieversorger     Attraktives Angebot mit hohem Imagewert Gutes Instrument zur Kundenbindung Attraktive Wertschöpfung und Rendite aus einem Energiewendeprodukt Deckung des Reststrombedarfs Um dieses Ziel zu erreichen wird für Strom aus neuen PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 100 kWp der sogenannte Mieterstromzuschlag als neuer Fördertatbestand in das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aufgenommen. Der Mieterstromzuschlag ist abhängig von der Größe der PV-Anlage und beträgt derzeit zwischen 3,7 und 2,11 Cent je kWh. Er wird für Strom gezahlt, der in dem Wohngebäude, auf dem sich die PV-Anlage befindet, oder im räumlichen Zusammenhang in einem anderen Wohngebäude oder einer Nebenanlage verbraucht wird. Die neue Förderung dürfte in den nächsten Jahren tausenden Mietern den Zugang zu preiswertem Solarstrom ermöglichen. Es schafft die Basis für attraktive neue Geschäftsmodelle der alten und neuen Energiewirtschaft im Rahmen einer umweltfreundlichen Quartiersversorgung sowie interessante Möglichkeiten der Kundenbindung. Dieses Potenzial und der Aufbau dieses neuen Geschäftsmodells sollte gerade im Zusammenhang mit den kommunalen Dächern der Leipziger Unternehmen genutzt werden, um einerseits den Mieterinnen und Mietern der LWB preiswerten Solarstrom zur Verfügung zu stellen und die Stadtwerke im strukturellen Wandel der Energiewirtschaft optimal aufzustellen. Die bisherige Bilanz der Stadtwerke Leipzig im Bereich Wind- und Solarenergie ist sehr bescheiden und vor allem im direkten Vergleich zu den deutschen Top-10-Stadtwerken stark ausbaufähig. Der aktuelle und dahingehend wenig ambitionierte Wirtschaftsplan der Stadtwerke und die internen Hürden für solche PV-Investitionen sind nicht geeignet den Rückstand aufzuholen. Bei innerstädtischen PV-Anlagen bleibt die Stadt Leipzig weit hinter den solaren Potenzialen zurück, die im Rahmen des erstellten Solarkatasters identifiziert wurden. Hintergrundinfos: http://www.erneuerbareenergien.de/mieterstrom-wird-neues-standbein-fuergenossenschaften/150/436/103482/ https://www.stromauskunft.de/service/energienachrichten/16183461.mieterstrom-ist-chancefuer-energiegenossenschaften/ 2/3 Anlagen: 3/3