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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1272016.pdf
Größe
95 kB
Erstellt
25.04.17, 12:00
Aktualisiert
15.06.18, 21:23

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-04099 Status: öffentlich Eingereicht von Migrantenbeirat Betreff: Interkulturelle Kompetenzen als verpflichtende Weiterbildung für städtische Bedienstete Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 17.05.2017 Verweisung in die Gremien Beschlussvorschlag: 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu berichten, welche Maßnahmen zur interkulturellen Öffnung der Stadtverwaltung, der Eigenbetriebe und Beteiligungsunternehmen der Stadt Leipzig in den vergangenen fünf Jahren stattgefunden haben. Zudem wird er beauftragt, zu berichten, welche Maßnahmen in dem Zeitraum durchgeführt wurden, um den Bediensteten interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln bzw. um diese zu erweitern. 2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die Bediensteten der Stadtverwaltung, der Eigenbetriebe und wenn möglich auch der Beteiligungsunternehmen der Stadt eine Weiterbildung zur Erlangung von interkulturellen Kompetenzen und zur interkulturellen Öffnung einmal jährlich und für alle Bediensteten verpflichtend anzubieten. Die einmal im Jahr verpflichtende Teilnahme gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch für Führungskräfte (Sachgebiets- und Abteilungsleiter/innen sowie Amts- und Referatsleiter/innen). Im ersten Schritt sollen die folgenden Ämter und Behörden modellhaft dazu verpflichtet werden: Ordnungsamt, Bürgerämter, Amt für Jugend, Familie und Bildung, Standesamt und Sozialamt. 3. Um die Maßnahmen auf eine fundierte Grundlage zu stellen, werden sie wissenschaftlich evaluiert. Nach der Evaluierung werden sie bedarfsgerecht angepasst und zunächst auf weitere Ämter mit Publikumsverkehr ausgeweitet. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant 2/3 Begründung: Der Anteil von Migrantinnen und Migranten in der Stadt Leipzig steigt und lag Ende 2016 bei 77.559 Personen (13,4%) und der Anteil von Ausländerinnen und Ausländern bei 51.861 Personen (8,9%). Diese Veränderungen spiegeln sich noch nicht in den Mitarbeiter/innenstrukturen der Behörde wider, geschweige denn, dass sich Behördenmitarbeiter/innen in Hinblick auf Sprach- und interkulturelle Kompetenzen ausreichend auf die heterogene Gruppe der Migrant/innen eingestellt hätten. Im Gesamtkonzept zur Integration der Migrantinnen und Migranten in Leipzig (beschlossen am 12.12.2012, vgl. RB V-1458/12) wird dazu ausgeführt: „Defizite in der interkulturellen Öffnung führen nicht nur dazu, dass Migrantinnen und Migranten das Angebot / die Leistung nicht finden oder annehmen, womit u.a. soziale Ungleichheit unterstützt wird, sondern kann auch zu Missverständnissen und Konflikten führen.“ Gleichzeitig wird konstatiert, dass „das Personalamt verschiedene Fortbildungsmaßnahmen zur interkulturellen Öffnung der Stadtverwaltung Leipzig sowie der Verbesserung fremdsprachiger Kompetenzen für Mitarbeiter/innen der Stadtverwaltung organisiert“ hat, „jedoch festgestellt werden [muss], dass die interkulturellen Fortbildungen nur von einer relativ geringen Zahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besucht wurden und in den letzten Jahren infolge fehlender Nachfrage nicht mehr angeboten wurden.“ Aus zahlreichen Erfahrungsberichten lässt sich schließen, dass insbesondere bei Mitarbeiter/innen städtischer Behörden wie z.B. der Ausländerbehörde und dem Sozialamt große Defizite auf der individuellen Ebene des Umgangs mit Menschen mit Migrationshintergrund gibt. Mit diesem Antrag soll vor allem die Erlangung interkultureller Kompetenzen der Mitarbeiter/innen der Stadtverwaltung und - wenn möglich - auch der Eigenbetriebe und Beteiligungsunternehmen der Stadt forciert werden. 3/3