Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1272016.pdf
Größe
95 kB
Erstellt
25.04.17, 12:00
Aktualisiert
15.06.18, 21:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-04099
Status: öffentlich
Eingereicht von
Migrantenbeirat
Betreff:
Interkulturelle Kompetenzen als verpflichtende Weiterbildung für städtische
Bedienstete
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
17.05.2017
Verweisung in die Gremien
Beschlussvorschlag:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu berichten, welche Maßnahmen zur
interkulturellen Öffnung der Stadtverwaltung, der Eigenbetriebe und
Beteiligungsunternehmen der Stadt Leipzig in den vergangenen fünf Jahren
stattgefunden haben. Zudem wird er beauftragt, zu berichten, welche Maßnahmen in
dem Zeitraum durchgeführt wurden, um den Bediensteten interkulturelle
Kompetenzen zu vermitteln bzw. um diese zu erweitern.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die Bediensteten der Stadtverwaltung, der
Eigenbetriebe und wenn möglich auch der Beteiligungsunternehmen der Stadt eine
Weiterbildung zur Erlangung von interkulturellen Kompetenzen und zur
interkulturellen Öffnung einmal jährlich und für alle Bediensteten verpflichtend
anzubieten. Die einmal im Jahr verpflichtende Teilnahme gilt für alle Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter, aber auch für Führungskräfte (Sachgebiets- und
Abteilungsleiter/innen sowie Amts- und Referatsleiter/innen). Im ersten Schritt sollen
die folgenden Ämter und Behörden modellhaft dazu verpflichtet werden:
Ordnungsamt, Bürgerämter, Amt für Jugend, Familie und Bildung, Standesamt und
Sozialamt.
3. Um die Maßnahmen auf eine fundierte Grundlage zu stellen, werden sie
wissenschaftlich evaluiert. Nach der Evaluierung werden sie bedarfsgerecht
angepasst und zunächst auf weitere Ämter mit Publikumsverkehr ausgeweitet.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
2/3
Begründung:
Der Anteil von Migrantinnen und Migranten in der Stadt Leipzig steigt und lag Ende 2016 bei
77.559 Personen (13,4%) und der Anteil von Ausländerinnen und Ausländern bei 51.861
Personen (8,9%). Diese Veränderungen spiegeln sich noch nicht in den
Mitarbeiter/innenstrukturen der Behörde wider, geschweige denn, dass sich
Behördenmitarbeiter/innen in Hinblick auf Sprach- und interkulturelle Kompetenzen
ausreichend auf die heterogene Gruppe der Migrant/innen eingestellt hätten.
Im Gesamtkonzept zur Integration der Migrantinnen und Migranten in Leipzig (beschlossen
am 12.12.2012, vgl. RB V-1458/12) wird dazu ausgeführt: „Defizite in der interkulturellen
Öffnung führen nicht nur dazu, dass Migrantinnen und Migranten das Angebot / die Leistung
nicht finden oder annehmen, womit u.a. soziale Ungleichheit unterstützt wird, sondern kann
auch zu Missverständnissen und Konflikten führen.“
Gleichzeitig wird konstatiert, dass „das Personalamt verschiedene Fortbildungsmaßnahmen
zur interkulturellen Öffnung der Stadtverwaltung Leipzig sowie der Verbesserung
fremdsprachiger Kompetenzen für Mitarbeiter/innen der Stadtverwaltung organisiert“ hat,
„jedoch festgestellt werden [muss], dass die interkulturellen Fortbildungen nur von einer
relativ geringen Zahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besucht wurden und in den
letzten Jahren infolge fehlender Nachfrage nicht mehr angeboten wurden.“
Aus zahlreichen Erfahrungsberichten lässt sich schließen, dass insbesondere bei
Mitarbeiter/innen städtischer Behörden wie z.B. der Ausländerbehörde und dem Sozialamt
große Defizite auf der individuellen Ebene des Umgangs mit Menschen mit
Migrationshintergrund gibt.
Mit diesem Antrag soll vor allem die Erlangung interkultureller Kompetenzen der
Mitarbeiter/innen der Stadtverwaltung und - wenn möglich - auch der Eigenbetriebe und
Beteiligungsunternehmen der Stadt forciert werden.
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