Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1266552.pdf
Größe
93 kB
Erstellt
06.04.17, 12:00
Aktualisiert
19.05.18, 10:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-04057
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
FA Sport
1. Lesung
FA Sport
2. Lesung
Ratsversammlung
12.04.2017
1. Lesung
Eingereicht von
SPD-Fraktion
Betreff
Erschließung Grundstück als Voraussetzung für eine Verpachtung an den SV
Mölkau 04 e.V.
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadt Leipzig sorgt dafür, dass das für eine sportliche Nutzung durch die Stadt erworbene
Grundstück an der Albrechtshainer Straße bis Ende des ersten Quartals 2018 medientechnisch
erschlossen und provisorisch eingezäunt wird. Mit der Erschließung soll die Voraussetzung für eine
parallel vorzubereitende Verpachtung an den Sportverein Mölkau 04 e.V. geschaffen werden.
2. Die Realisierung eines Kunstrasenkleinfeldes sowie eines Funktionsgebäudes ist nach
Priorisierung im Rahmen der investiven Sportförderung in Bauabschnitten einzuordnen.
Begründung:
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Bereits seit einigen Jahren bemüht sich der SV Mölkau 04 e.V. um Kapazitätserweiterung seiner
Trainings- und Spielflächen. Die Stadt Leipzig hat daher ein Grundstück an der Albrechtshainer
Straße (liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans E-215) erworben. Es ist dort
als private Grünfläche mit Zweckbestimmung Sportplatz gekennzeichnet. Flächen für ein
Funktionsgebäude und Stellplätze sind ausgewiesen. Nach Zuordnung dieser Fläche an das
Fachamt Amt für Sport soll diese an den SV Mölkau 04 e.V. verpachtet werden. Der Verein ist bereit,
infrastrukturell zu investieren und hat dafür bereits entsprechende Bauvorplanungen eingeholt, damit
ein Kunstrasenkleinfeld mit Funktionsgebäude errichtet werden kann. Mit der Erweiterung soll dem
wachsenden Bedarf an freizeitsportlicher Betätigung, der sich in einem deutlichen Mitgliederzuwachs
des SV Mölkau 04 e.V. (Kinder, Jugendliche Abt. Fußball: 2010 = 43 | 2017 = 148) widerspiegelt,
entsprochen werden. Um das Gelände verpachtungsfähig zu machen, muss es medientechnisch
erschlossen und zumindest provisorisch eingezäunt werden. Ziel ist, dass der Verein die Chance hat
im Rahmen der investiven Sportförderung des Jahres 2018 berücksichtigt zu werden, um ggf. schon
2018 den ersten Bauabschnitt umsetzen zu können.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
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Sachverhalt:
Anlagen:
Seite 3/3