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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1284535.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
31.05.17, 12:00
Aktualisiert
19.05.18, 10:09

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-04398 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff: Monatliche Berichtspflicht - Verfahrensregelung zur Bearbeitung von Anträgen, Vorlagen, Anfragen und Wichtigen Angelegenheiten Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung FA Allgemeine Verwaltung 21.06.2017 08.08.2017 Verweisung in die Gremien 1. Lesung Beschlussvorschlag: Der Stadtrat erhält zu jeder Ratsversammlung eine Übersicht aller im Verfahren befindlichen Anträge von Fraktionen, Stadträten, Ortschaftsräten und Wichtigen Angelegenheiten von Stadtbezirksbeiräten inkl. jeweiliger Angaben zur Erarbeitung der Verwaltungsstandpunkte und Ausführungen zu vorliegenden Gründen für Verfahrensverzögerungen. Sachverhalt: Im Beschluss der Ratsversammlung RBIV 1121/08 vom 20.02.2008 steht u.a. geschrieben: „Für die Erarbeitung der Verwaltungsstandpunkte steht ein Zeitraum von einem Monat zur Verfügung. Die Verwaltungsstandpunkte sind nach Ablauf der Bearbeitungsfrist zum nächstmöglichen Termin auf die Tagesordnung der DB OBM zu setzen. Bei Nichteinhaltung der Frist ist die DB OBM über den Stand der Erarbeitung des Verwaltungsstandpunktes zu informieren. Die Einreicher erhalten im Nachgang vom BfR eine schriftliche/elektronische Information über die Gründe der terminlichen Verzögerung.“ Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass die Dauer der Erarbeitung eines Verwaltungsstandpunktes deutlich von der Verfahrensregelung abweicht, eine Information über Gründe terminlicher Verzögerungen erhalten die Einreichenden im Gegensatz zur Verfahrensregelung nicht. Dies muss sich grundlegend ändern, um einerseits eine stärkere Transparenz zu erreichen und andererseits Prozesse zu beschleunigen. Anlagen: 1/2 2/2