Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1284535.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
31.05.17, 12:00
Aktualisiert
19.05.18, 10:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-04398
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Monatliche Berichtspflicht - Verfahrensregelung zur Bearbeitung von Anträgen,
Vorlagen, Anfragen und Wichtigen Angelegenheiten
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
FA Allgemeine Verwaltung
21.06.2017
08.08.2017
Verweisung in die Gremien
1. Lesung
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat erhält zu jeder Ratsversammlung eine Übersicht aller im Verfahren befindlichen
Anträge von Fraktionen, Stadträten, Ortschaftsräten und Wichtigen Angelegenheiten von
Stadtbezirksbeiräten inkl. jeweiliger Angaben zur Erarbeitung der Verwaltungsstandpunkte
und Ausführungen zu vorliegenden Gründen für Verfahrensverzögerungen.
Sachverhalt:
Im Beschluss der Ratsversammlung RBIV 1121/08 vom 20.02.2008 steht u.a. geschrieben:
„Für die Erarbeitung der Verwaltungsstandpunkte steht ein Zeitraum von einem Monat zur
Verfügung. Die Verwaltungsstandpunkte sind nach Ablauf der Bearbeitungsfrist zum
nächstmöglichen Termin auf die Tagesordnung der DB OBM zu setzen. Bei Nichteinhaltung
der Frist ist die DB OBM über den Stand der Erarbeitung des Verwaltungsstandpunktes zu
informieren. Die Einreicher erhalten im Nachgang vom BfR eine schriftliche/elektronische
Information über die Gründe der terminlichen Verzögerung.“
Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass die Dauer der Erarbeitung eines
Verwaltungsstandpunktes deutlich von der Verfahrensregelung abweicht, eine Information
über Gründe terminlicher Verzögerungen erhalten die Einreichenden im Gegensatz zur
Verfahrensregelung nicht. Dies muss sich grundlegend ändern, um einerseits eine stärkere
Transparenz zu erreichen und andererseits Prozesse zu beschleunigen.
Anlagen:
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