Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1363573.pdf
Größe
110 kB
Erstellt
31.01.18, 12:00
Aktualisiert
19.05.18, 10:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-05418
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Strategiekonferenz zur Wohnungslosigkeit in Leipzig einberufen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Ratsversammlung
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
FA Umwelt und Ordnung
FA Stadtentwicklung und Bau
Drogenbeirat
28.02.2018
01.03.2018
06.03.2018
13.03.2018
04.04.2018
Zuständigkeit
Beschlussvorschlag:
1. Der Oberbürgermeister beruft eine interdisziplinäre Strategiekonferenz im I. Halbjahr
2018 zur Verhinderung und -bekämpfung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit mit
allen Akteuren in Leipzig ein. Weitere sollen folgen.
-
Die Strategiekonferenz soll Leitaussagen zu den rechtlichen
Rahmenbedingungen und Veränderungsbedarfen des bestehenden
Hilfesystems als Grundlage für das Verwaltungshandeln erarbeiten.
-
Die Strategiekonferenz berät über die Gründung von interdisziplinären
Arbeitsgruppen in Verantwortung der Verwaltung, z. B. analog Berliner
Vorbild.
-
Die Ergebnisse der Strategiekonferenz zur Wohnungslosigkeit in Leipzig und
die Leitaussagen werden dem Stadtrat bis Ende II. Quartal zur Kenntnis
gegeben.
2. Mehrausgaben zur Verhinderung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit werden durch
die Stadtverwaltung in den Haushalt 2019/20 eingeplant.
3. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert sich für die Einführung einer landesweiten,
einheitlichen Wohnungsnotfallstatistik nach Leipziger Vorbild einzusetzen.
Sachverhalt:
Leipzigerinnen und Leipziger sind erschüttert über das Leid von Menschen, die tags und
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nachts schlafend oder liegend mit ihrer wenigen Habe in Eingängen, Durchgängen und unter
Brücken etwas Schutz vor Kälte und gewalttätigen Übergriffen suchen.
Die zunehmende Wohnungs- und Obdachlosigkeit und die großen Schwierigkeiten diese mit
sozialen Hilfen wieder zu beenden, verlangt nach einer neuen, besseren Qualität
gemeinsamer Arbeit der sozialen, ordnungsrechtlichen und stadtplanenden Verwaltung
sowie der politischen Akteure in der Stadt zum Thema.
Das Hilfenetz der Stadt Leipzig hat lange Zeit dem Bedarf entsprochen, neue Entwicklungen
wie der enorme Zuzug nach Leipzig mit konkurrierenden Mietinteressenten, steigenden
Mieten, Geflüchteten und EU-Migrant*innen verschärfen die Lage deutlich. Zudem nehmen
die Problemlagen durch psychische Erkrankungen in einem Wettbewerbssystem, in welchem
es viele Verlierer gibt, zu. Dies beobachten freie Träger der Wohnungslosenhilfe und die
Verwaltung gleichermaßen. Es wurde zum Teil schon reagiert, indem spezielle Angebote
etabliert wurden. Diese sind allerdings nicht mehr ausreichend und werden es noch weniger
für die Zukunft sein. (siehe Positionspapier der AG Recht auf Wohnen vom November 2017)
Um diesen Bedarf besser erfassen zu können, erstellt die Stadtverwaltung derzeit auf
Drängen der Freien Träger der Wohnungslosenhilfe und der Fraktionen Bündnis 90/Die
Grünen und Die Linke, eine erweiterte Statistik über die Wohnungslosigkeit in Leipzig. Die
bisherige statistische Erhebung war ungenügend, da sie nicht die tatsächlichen Fälle,
sondern nur die Notübernachtungen und die Beratungsgespräche berücksichtigte. Bei der
Erhebung sollen unter anderem die Obdachlosen auf den Straßen gezählt sowie in einem
mehrstufigen Verfahren ihr Alter, Geschlecht, die Staatsangehörigkeit und der
Gesundheitsstatus erfasst werden.
Wohnungs- und Obdachlosigkeit ist in jedem Fall eine menschliche Tragödie. Das Recht auf
Schutz und Unterbringung im Fall von Wohnungslosigkeit berührt mehrere Gesetze. Aus
kommunalen, finanziellen Gründen werden nicht alle Schutzsuchende gleich behandelt,
insbesondere EU-Ausländer*innen werden erfahrungsgemäß in der Praxis nachrangig
behandelt.
Die Unterbringungspflicht ergibt sich aus den Ordnungsgesetzen der Bundesländer. Und
diese Rechtsnorm gilt uneingeschränkt, wenn im Einzelfall keine anderweitige Festlegung
getroffen wurde, z. B. bezüglich wegen Nationalität (EU-Freizügigkeitsgesetz) oder
Aufenthaltsstatus.
Da wohnungslose Menschen ihre Ansprüche eher nicht gerichtlich einfordern, ist es die
Aufgabe der Verwaltung und der Politik, unabhängig von der Nationalität alle gleichermaßen
über ihre tatsächlichen Rechte zu beraten.
Bei den anstehenden Problemen ist es dringend nötig, die Sozialverwaltung nicht alleine mit
dieser Problematik zu beauftragen, es sind weitere andere kompetente Gesprächspartner
und Experten einzubeziehen, weswegen eine Strategiekonferenz (analog Berlin) gefordert
wird.
Als Themen sind schon sichtbar:
Verständigung zur Handlungsgrundlage der Stadt Leipzig im Umgang mit Wohnungsund Obdachlosen
Bewertung der erstellten neuen Wohnungslosen- und Obdachlosenstatistik
Bewertung der derzeitigen Angebote für Wohnungslose und Benennung von neuen
Angeboten, wie z. B. Angebote für besondere Personengruppen und spezielle
Anforderungen, wie z. B. die Unterbringung psychiatrisch auffälliger, junger
Erwachsener ab 18 Jahren, behinderte Obdach- und Wohnungsloser
gesundheitliche Versorgung von Obdach- und Wohnungslosen
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bezahlbare Wohnungen für Hartz-IV-Empfänger und für die Versorgung von Obdachund Wohnungslosen
Belegrechte Menschen mit geringem Einkommen zur Verfügung
präventive Maßnahmen
Es müssen alle an einen Tisch, um Lösungen zu finden.
Die interdisziplinären Arbeitsgruppen könnten sich zu den Themen gründen:
Straßenkinder, Wohnungslosenstatistik, Prävention, medizinische Versorgung und
Suchthilfe, EU-Bürger, Kältehilfe, Wohnhilfen und gesamtstädtische Steuerung,
Wohnraumversorgung sowie Frauen und Familien.
Anlagen:
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