Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1365628.pdf
Größe
101 kB
Erstellt
02.02.18, 12:00
Aktualisiert
19.05.18, 10:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-05427
Status: öffentlich
Eingereicht von
SPD-Fraktion
Betreff:
Maßnahmen gegen die Zweckentfremdung von privatem Wohnraum
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
FA Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
28.02.2018
Vorberatung
Verweisung in die Gremien
Beschlussvorschlag:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich bei der sächsischen Staatsregierung für eine
Zweckentfremdungsverbotsverordnung einzusetzen und wirkt dabei darauf hin, dass die
Kommunen auch Eingriffsmöglichkeiten bekommen, wenn vermietbarer Wohnraum lange
Zeit leer steht und nicht vermietet wird.
2. Der Oberbürgermeister schafft umgehend eine Datengrundlage für die Stadt Leipzig, durch
die ersichtlich wird, in welchem Ausmaß Wohnraum zweckentfremdet wird und wie sich das
auf den Mietwohnungsmarkt auswirkt. Dafür werden bereits unterjährig sowie im
kommenden Doppelhaushalt entsprechende Mittel eingestellt. Der Oberbürgermeister setzt
sich in diesem Zusammenhang bei der sächsischen Staatsregierung dafür ein, dass die
Kommunen bei der Erarbeitung dieser Datengrundlage unterstützt werden.
3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Immobilienwirtschaft ins Gespräch zu
kommen und sie für dieses Thema zu sensibilisieren.
4. Der Oberbürgermeister berichtet noch im 2. Quartal 2018 im Fachausschuss
Stadtentwicklung und Bau über die Zahl der in den vergangenen anderthalb Jahren legal zu
Ferienwohnungen umgewidmeten Wohnungen sowie über die Zahl der Wohnungen für die
eine Umwidmung, vor allem in Ferienwohnungen, beantragt worden ist.
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Sachverhalt:
Über kommerzielle Übernachtungsplattformen wie Airbnb, Wimdu oder 9flats werden auch in
Leipzig immer häufiger Mietwohnungen als Touristenunterkünfte angeboten. Dabei handelt es sich
oft auch um Wohnungen, die eigens dafür angemietet wurden, um sie dann an Touristen
unterzuvermieten. Durch diese Praxis wird dem Mietwohnungsmarkt vor allem in den
Ballungsräumen und insbesondere in innerstädtischen Quartieren Wohnraum dauerhaft entzogen.
Auch die im vergangenen Jahr auf Bundesebene vorgenommene Änderung der
Baunutzungsverordnung, durch die legale Zweckentfremdungen von Wohnraum vereinfacht worden
sind, trägt ihren Teil dazu bei, dass Wohnungen über legale Umwidmungen zu Ferienwohnungen
werden können. Hierzu gibt es auch in Leipzig mindestens ein aktuelles Beispiel, in dem ein großer
Immobilienentwickler in der Karl-Heine-Straße Mietwohnungen auf legale Weise umgewidmet hat,
wodurch eben Mietwohnraum verloren geht.
Noch im April 2017 sah der Freistaat auf Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen im sächsischen
Landtag (Drs.-Nr.: 6/8891), wegen einer in Sachsen hohen Leerstandsquote, noch kein Problem. Er
räumte jedoch ein, dass das Thema der Zweckentfremdung von Wohnraum speziell in Leipzig und
Dresden diskutiert werde. Ferner teilte der Innenminister in seiner Antwort auf die Anfrage mit, dass
die Staatsregierung eine gesetzliche Regelung zum Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum prüfen
würde, sollten die Kommunen dies vorschlagen.
Um ein mögliches Zweckentfremdungsverbot einführen zu können, braucht die Stadt eine
verlässliche Datengrundlage, wie sich die Zweckentfremdung auf den Leipziger Mietwohnungsmarkt
auswirkt. Damit soll Notwendigkeit einer solchen Regelung nachgewiesen werden. Da sich die Lage
am Wohnungsmarkt weiter zuspitzt, sollte hier vonseiten der Stadtverwaltung schnell gehandelt
werden, weshalb auch eine unterjährige Bereitstellung von Mitteln angezeigt ist. Schließlich soll
diese Studie zeitnah in Auftrag geben werden. Ferner sollen die notwendigen Mittel für die
Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts auch bei der Aufstellung des kommenden
Doppelhaushalts entsprechend berücksichtigt werden.
Die Versorgung mit regulärem Wohnraum ist eine der großen Aufgaben, vor denen wachsende
Städte stehen. Mit Blick auf Leipzig liegt die Leerstandsquote bei vermietbarem Wohnraum aktuell
bei unter 2 Prozent, wodurch es besonders für einkommensschwächere Haushalte schwierig
geworden ist, eine adäquate Wohnung auf dem Markt zu finden. Die Situation wird durch eine
dauerhafte Zweckentfremdung von Wohnraum als Touristenunterkünfte noch zusätzlich verschärft.
Vor diesem Hintergrund ist ein Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum, dass von Land erlassen
werden muss, ein Instrument, um mehr Wohnraum an den Markt zu bringen.
Großstädte wie Hamburg und München haben bereits seit Jahren gültige
Zweckentfremdungsverbote, auch vor dem Hintergrund, dass die Lage am Wohnungsmarkt dort
noch deutlich problematischer ist als in Leipzig. Im Hamburg beispielsweise können Mietwohnungen,
die der Vermieter lange Zeit leer stehen lässt, temporär enteignet werden, um diese wieder dem
Mietwohnungsmarkt zuzuführen. Es ist zu befürchten, dass sich auch in Leipzig der Wohnungsmarkt
in den nächsten Jahren noch schwieriger gestalten wird, wodurch auch solche Handlungsoptionen
eine Rolle spielen könnten.
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