Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1370610.pdf
Größe
127 kB
Erstellt
21.02.18, 12:00
Aktualisiert
19.05.18, 10:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-A-04884-NF-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
SPD-Fraktion
Betreff:
Öffentlich geförderte Beschäftigung dem Leipziger Arbeitsmarkt anpassen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
FA Wirtschaft und Arbeit
FA Allgemeine Verwaltung
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
21.03.2018
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen seiner Mitgliedschaft in der
Trägerversammlung des Jobcenters Leipzigs eine Überarbeitung der Richtlinien und
Hinweise für die öffentlich geförderte Beschäftigung (ögB) zu erreichen.
2.
Eine Überarbeitung soll die übermäßigen bürokratischen Hürden für die Träger senken
und dabei folgende Punkte umfassen:
a) die Erarbeitung einer Zielstellung der Maßnahmen der ögB,
b) Vorgaben zur Transparenz der Fördermittelvergabe, analog zum Jobcenter Dresden,
dass die geförderten Träger öffentlich benennt,
c) die Prüfung der Ermöglichung einer Rabattsystemregelung für die Träger analog zum
Jobcenter Bonn, damit auch der Selbstkostenanteil der Träger an der Maßnahme
erwirtschaftet werden kann und der bürokratische Aufwand der Vorhaltung der
Bedürftigkeitsnachweise der Abnehmer der hergestellten Waren vermindert wird,
d) eine Aufstellung, welche Kostenpositionen im Bereich der Sach- und
Verwaltungskosten erstattungsfähig sind, analog zum Jobcenter Landkreis Leipzig,
e) eine Überarbeitung der ergehenden Bescheide, so dass die Anrechnung einzelner
beantragter Positionen im Bereich der Sach- und Verwaltungskosten erkennbar
wird,
f) die Aufhebung aller Vorgaben, die in die betriebswirtschaftlichen Prozesse oder die
innerbetriebliche Organisation der Träger eingreifen (Schutzgebühr bei Transporten,
Vorgaben zu Käuferkreis, Preisgestaltung, Verkaufsverbote, etc.), da diese in
erheblichem Umfang über die fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit
(BfA) hinausgehen,
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g) Aufhebung der Obergrenze der Teilnehmerzahl einer Maßnahme und Aufnahme der
sozialpädagogischen Betreuung als Vorgabe für die Träger, analog zu den fachlichen
Weisungen der BfA, bzw. der der JC Dresden und Bonn,
h) die Möglichkeit auf Antrag eine Endabrechnung der Maßnahme beim Jobcenter
einzureichen,
i) eine Aufhebung der Teilnehmermindestzahlen zur Bewilligung von Koordinatoren
und Fachanleitern,
j) die Erarbeitung eines Prüfkonzepts wie in den Fachlichen Weisungen zu AGH nach
§16d SGB II der BfA vom 11. Januar 2017 genannt.
3.
Der Oberbürgermeister berichtet einmal im halben Jahr über die erreichten
Veränderungen in den zuständigen Gremien des Stadtrates.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Sachverhalt:
Der Sektor der öffentlich geförderten Beschäftigung in Leipzig ist überschaubar. Dies hängt auch
damit zusammen, dass die wirtschaftliche Entwicklung in unserer Stadt in den vergangenen Jahren
überaus positiv war und die Arbeitslosigkeitsquote nunmehr bei 7,8% und somit auf einem
langjährigen Tiefstand ist. Gleichzeitig gibt es noch immer mehrere tausend Langzeitarbeitslose,
deren berufliche Wiedereingliederung erstrebenswert ist. Dazu können die Maßnahmen im Bereich
der ögB ein wichtiger Baustein sein.
In vielen Jobcentern gibt es eine grundlegende Übereinkunft welche Ziele mit der ögB erreicht
werden sollen und welche Mittel sich dafür eignen. In den Unterlagen des Leipziger Jobcenters fehlt
eine Grunddefinition allerdings völlig. Ungeachtet dessen gibt es einen umfangreichen Katalog an
Einschränkungen und Vorgaben für die Träger der ögB-Maßnahmen, die eine Erwirtschaftung von
Eigenanteilen zur Finanzierung der Maßnahmen erheblich erschweren und die Heranführung der
Arbeitslosen an den ersten Arbeitsmarkt behindern, da sie oft nur realitätsfremde Tätigkeit in
eingeschränktem Maß übernehmen dürfen. Mit diesen Vorgaben geht das Jobcenter weit über die
fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit (Januar 2017) und vergleichbarer Jobcenter
hinaus. Das Jobcenter Leipzig schränkt damit die geschäftlichen Aktivitäten der Träger deutlich und
über das Maß des Nötigen zur Einhaltung der Wettbewerbsneutralität ein.
Zur Finanzierung der Maßnahmen tragen neben dem Jobcenter auch die Träger selbst bei, wozu es
zwingend notwendig ist, dass Eigenmittel erwirtschaftet werden. Dies ist aber nicht möglich, wenn
der Kundenkreis und die Preisgestaltungsmöglichkeiten weiterhin so eingeschränkt bleiben, wie
bisher. Die Erwirtschaftung von Gewinnen ist auch gemeinnützigen Trägern erlaubt, sofern diese
beim Träger für die satzungsgemäßen Zwecke verbleiben. Durch die Vorgaben zur Preisgestaltung
wird die Möglichkeit der Gewinnerzielung allerdings erheblich gemindert, was zu
Finanzierungslücken führen kann.
Anlagen:
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