Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1378786.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
16.03.18, 12:00
Aktualisiert
19.05.18, 10:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-05628
Status: öffentlich
Eingereicht von
Gabelmann, Ute Elisabeth
Betreff:
Errichtung von Fledermaustürmen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
FA Umwelt und Ordnung
21.03.2018
03.04.2018
Verweisung in die Gremien
1. Lesung
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Leipzig prüft geeignete Standorte zur Errichtung eines oder mehrerer
Fledermaustürme sowie deren Umsetzung. Die Finanzierung und Errichtung kann im
Rahmen von vertraglich entsprechend gesicherten Kompensationsmaßnahmen oder in
Zusammenarbeit mit örtlichen Tier- und Naturschutzinitiativen erfolgen, in deren Betreuung
es übergehen kann.
Sachverhalt:
Gemäß Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume
sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) der EU gelten
diverse Fledermausarten europaweit als gefährdet. In Deutschland gilt für sie ein
entsprechend strenger Artenschutz.
Fledermäuse werden jedoch oft, so wie viele Tierarten, durch Erschließung und Bebauung
von Grundstücken ihres Lebensraums beraubt. Auch durch das zeitnahe Entfernen morscher
Baumteile und abgestorbener Bäume verlieren sie nach und nach ihre Behausungen. Im
Rahmen der Maßnahmen ist es notwendig, den Tieren einen geeigneten Ausgleich an
Lebensraum zu ermöglichen.
Studierende des Instituts für Landschaftsarchitektur der TU Braunschweig haben einen
Fledermausturm entwickelt, der gleichermaßen spaltenbewohnenden Fledermausarten
Unterschlupf bietet und sich als Kunstwerk in das Stadtbild integriert. Darüber hinaus trägt er
seinen Teil zur naturwissenschaftlichen Bildung bei, wenn man sich über die Gründe seiner
Errichtung informiert.
Anlagen:
https://ratsinfo.braunschweig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1008327
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