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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1378786.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
16.03.18, 12:00
Aktualisiert
19.05.18, 10:11

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-05628 Status: öffentlich Eingereicht von Gabelmann, Ute Elisabeth Betreff: Errichtung von Fledermaustürmen Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung FA Umwelt und Ordnung 21.03.2018 03.04.2018 Verweisung in die Gremien 1. Lesung Beschlussvorschlag: Die Stadt Leipzig prüft geeignete Standorte zur Errichtung eines oder mehrerer Fledermaustürme sowie deren Umsetzung. Die Finanzierung und Errichtung kann im Rahmen von vertraglich entsprechend gesicherten Kompensationsmaßnahmen oder in Zusammenarbeit mit örtlichen Tier- und Naturschutzinitiativen erfolgen, in deren Betreuung es übergehen kann. Sachverhalt: Gemäß Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) der EU gelten diverse Fledermausarten europaweit als gefährdet. In Deutschland gilt für sie ein entsprechend strenger Artenschutz. Fledermäuse werden jedoch oft, so wie viele Tierarten, durch Erschließung und Bebauung von Grundstücken ihres Lebensraums beraubt. Auch durch das zeitnahe Entfernen morscher Baumteile und abgestorbener Bäume verlieren sie nach und nach ihre Behausungen. Im Rahmen der Maßnahmen ist es notwendig, den Tieren einen geeigneten Ausgleich an Lebensraum zu ermöglichen. Studierende des Instituts für Landschaftsarchitektur der TU Braunschweig haben einen Fledermausturm entwickelt, der gleichermaßen spaltenbewohnenden Fledermausarten Unterschlupf bietet und sich als Kunstwerk in das Stadtbild integriert. Darüber hinaus trägt er seinen Teil zur naturwissenschaftlichen Bildung bei, wenn man sich über die Gründe seiner Errichtung informiert. Anlagen: https://ratsinfo.braunschweig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1008327 1/2 2/2