Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1372295.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
28.02.18, 12:00
Aktualisiert
19.05.18, 10:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-05540
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Freibeuter
Betreff:
Städtische Publikationen kostenfrei digital veröffentlichen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
FA Allgemeine Verwaltung
Ratsversammlung
21.03.2018
1. Lesung
Verweisung in die Gremien
Beschlussvorschlag:
1. Alle ab 1.1.2018 von der Stadt Leipzig neu herausgegebenen Publikationen
werden in elektronischer Form dauerhaft zum kostenfreien Abruf für alle
Interessierten auf leipzig.de bereit gestellt. Eventuelle Verträge mit
Dienstleistern (Gestalter, Fotografen etc.) werden entsprechend angepasst.
2. Alle zwischen dem 1.1.2000 und dem 31.12.2017 von der Stadt Leipzig
herausgegebenen Publikationen werden - sofern die entsprechenden Rechte
bei der Stadt Leipzig liegen - bis zum 31.12.2018 in elektronischer Form (ggf.
als Scan) dauerhaft zum kostenfreien Abruf für alle Interessierten auf
leipzig.de bereit gestellt.
3. Für alle zwischen dem 1.1.2000 und dem 31.12.2017 von der Stadt Leipzig
herausgegebenen Publikationen, deren Rechte für eine OnlineVeröffentlichung nicht bei der Stadt Leipzig liegen, unterbreitet der
Oberbürgermeister dem Stadtrat einen Umsetzungsvorschlag im Sinne der
Punkte 1 und 2 - ggf. unter Einordnung entsprechender Haushaltsmittel.
Sachverhalt:
Die Publikationen der Stadt Leipzig stellen wir die Bürgerinnen und Bürger wichtige
Informationsquellen dar. Einige Publikationen sind aktuell nur gegen Zahlung eines
teils hohen Betrages (bspw. Grundstücksmarktbericht als Druck oder PDF für 60
Euro) zu erhalten. Dies behindert den freien Zugang zu öffentlichen Informationen
für alle Menschen in unserer Stadt. Um die Kosten für Druck gering zu halten, sollten
1/2
die Publikationen digital kostenfrei veröffentlicht werden. Für die Lieferung gedruckter
Ausgaben sollte weiterhin eine Gebühr verlangt werden dürfen. Zur Dokumentation
vergangener Publikationen sollten auch diese online gestellt werden.
2/2