Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1336718.pdf
Größe
87 kB
Erstellt
10.11.17, 12:00
Aktualisiert
19.05.18, 10:10

öffnen download melden Dateigröße: 87 kB

Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-05046 Status: öffentlich Eingereicht von Mitglieder FA Sport Betreff: Eine Eishalle für Leipzig - Prüfauftrag Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Ratsversammlung FA Sport FA Wirtschaft und Arbeit FA Finanzen Zuständigkeit Verweisung in die Gremien Bestätigung Bestätigung Bestätigung Beschlussvorschlag: 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, unter welchen Bedingungen, in welcher Höhe, in welcher Form, an welchen Empfänger und ggf. unter welchen dinglichen Rechten ein finanzieller Zuschuss zur Betreibung einer überdachten Eisfläche durch die Stadt Leipzig bzw. andere Fördermittelgeber gewährt werden kann. 2. Diese Prüfung ist dem Stadtrat bis zum 31. 01.2018 vorzulegen. 3. Auf Grundlage dieses Prüfergebnisses behält sich der Stadtrat vor, eine Entscheidung zu treffen, ob und ggf. in welcher Höhe eine Förderung beschlossen wird. Sachverhalt: Die aktuelle Geschäftsführung der Icefighters Leipzig betrieben seit ca. 10 Jahre zunächst die Messehalle 6 und seit 2012 eine Zeltkonstruktion in Taucha zur Ausübung des Eissports. Dies umfasst die Sportarten Eishockey und Eiskunstlauf sowie die Möglichkeit des öffentlichen Eislaufens. Im Gegensatz zu sämtlichen vorherigen Gesellschaften / Betreibern scheint mit der aktuellen Führung über mehr als 10 Jahre hinweg finanzielle Seriosität und Stabilität in den Leipziger Eissport eingezogen zu sein. Seit längerer Zeit befindet sich die aktuelle Zeltkonstruktion in Taucha in der Diskussion, da diese schon aus baurechtlichen, erst recht jedoch aus pragmatischen Gründen, keine dauerhafte Lösung darstellen kann. 1/2 In der gemeinsamen Sitzung des Fachausschusses Sport mit dem Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit präsentierte o. a. Geschäftsführung die aktuelle Situation sowie das Vorhaben eines Umzuges in den ehemaligen Kohlrabizirkus auf dem Gelände der Alten Messe. Dabei ist festzustellen, dass Leipzig die einzige Großstadt mit über 500.000 Einwohnern ist, welche über keine Eishalle verfügt. In der letzten Saison nutzen über 60.000 Menschen das Angebot des öffentlichen Laufes in Taucha, wobei davon auszugehen ist, dass hiervon ein Großteil aus der Stadt Leipzig kamen. Darüber hinaus eignet sich die Fläche auf dem Alten Messegelände wegen der günstigen Verkehrsanbindung (S-Bahn; Straßenbahn) und der guten Ausstattung mit Parkplätzen. Der grundsätzliche Bedarf einer Eishalle wurde parteiübergreifend mehrfach formuliert und Unterstützung bei der Suche nach potenziellen privaten Investoren (Beschlusslage Stadtrat) und Suche nach einem geeigneten Grundstück (Stadtverwaltung) zugesichert. Durch die nunmehr im Raum stehende Umzugsvariante, könnte die Stadt Leipzig eventuell ohne eine Millioneninvestition für den Neubau einer kommunalen Eishalle die bestehende Nachfrage abdecken und die unbefriedigende Situation der fehlenden Eishalle dauerhaft lösen. Der Stadtrat muss hierbei jedoch genau abwägen, wer Empfänger einer solchen Unterstützung sein könnte. Seitens der Vereins- bzw. Gesellschaftsvertreter liegt bereits eine Planung für einen möglichen Umzug in den Kohlrabizirkus vor Auf Grundlage der vorliegenden Fachausschuss-Präsentation sowie der nachgereichten Unterlagen ist durch die Stadtverwaltung zu prüfen: - Wer kann Empfänger einer städtischen Zuwendung / Zuschuss sein (Eisarena GmbH + Co KG; Hauptmieter der Eishalle als GmH; EXA IceFighters als UHG) sein? Sind hierfür ggf. weitere Voraussetzungen oder vertragliche Ausgestaltungen erforderlich? - Welche Formen der Zuwendung / Zuschuss wären zulässig (Investitionszuschuss, Fehlbetragsfinanzierung, Betriebskostenzuschuss)? - Würde für einen Investitionszuschuss vorliegend die De-minimis-Verordnung Anwendung finden und auf einen Maximalwert von 200.000 EUR begrenzen? Findet vorgenannte Verordnung auch auf eine jährliche Unterstützungszahlung (Betriebskostenzuschuss, Fehlbetragszuschuss) Anwendung? - Wäre für eine eventuelle Bezuschussung in der jetzigen Vertragskonstruktion eine geeignete Absicherung angebracht sowie rechtlich möglich? Unter Bezugnahme auf VI-A-04058-VSP-03 „Finanzieller Zuschuss an die HCL GmbH“ erbitten wir diese Prüfung ebenfalls unter Nichtbeachtung eventuell bestehender städtischer Förderrichtlinien. Eine eventuelle Bezuschussung kann nicht zu Lasten des Haushaltes des Amtes für Sport erfolgen. Anlagen: 2/2