Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1336718.pdf
Größe
87 kB
Erstellt
10.11.17, 12:00
Aktualisiert
19.05.18, 10:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-05046
Status: öffentlich
Eingereicht von
Mitglieder FA Sport
Betreff:
Eine Eishalle für Leipzig - Prüfauftrag
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Ratsversammlung
FA Sport
FA Wirtschaft und Arbeit
FA Finanzen
Zuständigkeit
Verweisung in die Gremien
Bestätigung
Bestätigung
Bestätigung
Beschlussvorschlag:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, unter welchen Bedingungen, in welcher
Höhe, in welcher Form, an welchen Empfänger und ggf. unter welchen dinglichen Rechten ein
finanzieller Zuschuss zur Betreibung einer überdachten Eisfläche durch die Stadt Leipzig bzw.
andere Fördermittelgeber gewährt werden kann.
2. Diese Prüfung ist dem Stadtrat bis zum 31. 01.2018 vorzulegen.
3. Auf Grundlage dieses Prüfergebnisses behält sich der Stadtrat vor, eine Entscheidung zu
treffen, ob und ggf. in welcher Höhe eine Förderung beschlossen wird.
Sachverhalt:
Die aktuelle Geschäftsführung der Icefighters Leipzig betrieben seit ca. 10 Jahre zunächst die
Messehalle 6 und seit 2012 eine Zeltkonstruktion in Taucha zur Ausübung des Eissports. Dies
umfasst die Sportarten Eishockey und Eiskunstlauf sowie die Möglichkeit des öffentlichen Eislaufens.
Im Gegensatz zu sämtlichen vorherigen Gesellschaften / Betreibern scheint mit der aktuellen Führung
über mehr als 10 Jahre hinweg finanzielle Seriosität und Stabilität in den Leipziger Eissport
eingezogen zu sein.
Seit längerer Zeit befindet sich die aktuelle Zeltkonstruktion in Taucha in der Diskussion, da diese
schon aus baurechtlichen, erst recht jedoch aus pragmatischen Gründen, keine dauerhafte Lösung
darstellen kann.
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In der gemeinsamen Sitzung des Fachausschusses Sport mit dem Fachausschuss Wirtschaft und
Arbeit präsentierte o. a. Geschäftsführung die aktuelle Situation sowie das Vorhaben eines Umzuges
in den ehemaligen Kohlrabizirkus auf dem Gelände der Alten Messe.
Dabei ist festzustellen, dass Leipzig die einzige Großstadt mit über 500.000 Einwohnern ist, welche
über keine Eishalle verfügt. In der letzten Saison nutzen über 60.000 Menschen das Angebot des
öffentlichen Laufes in Taucha, wobei davon auszugehen ist, dass hiervon ein Großteil aus der Stadt
Leipzig kamen.
Darüber hinaus eignet sich die Fläche auf dem Alten Messegelände wegen der günstigen
Verkehrsanbindung (S-Bahn; Straßenbahn) und der guten Ausstattung mit Parkplätzen.
Der grundsätzliche Bedarf einer Eishalle wurde parteiübergreifend mehrfach formuliert und
Unterstützung bei der Suche nach potenziellen privaten Investoren (Beschlusslage Stadtrat) und
Suche nach einem geeigneten Grundstück (Stadtverwaltung) zugesichert.
Durch die nunmehr im Raum stehende Umzugsvariante, könnte die Stadt Leipzig eventuell ohne eine
Millioneninvestition für den Neubau einer kommunalen Eishalle die bestehende Nachfrage abdecken
und die unbefriedigende Situation der fehlenden Eishalle dauerhaft lösen. Der Stadtrat muss hierbei
jedoch genau abwägen, wer Empfänger einer solchen Unterstützung sein könnte.
Seitens der Vereins- bzw. Gesellschaftsvertreter liegt bereits eine Planung für einen möglichen
Umzug in den Kohlrabizirkus vor
Auf Grundlage der vorliegenden Fachausschuss-Präsentation sowie der nachgereichten Unterlagen
ist durch die Stadtverwaltung zu prüfen:
- Wer kann Empfänger einer städtischen Zuwendung / Zuschuss sein (Eisarena GmbH + Co KG;
Hauptmieter der Eishalle als GmH; EXA IceFighters als UHG) sein? Sind hierfür ggf. weitere
Voraussetzungen oder vertragliche Ausgestaltungen erforderlich?
- Welche Formen der Zuwendung / Zuschuss wären zulässig (Investitionszuschuss,
Fehlbetragsfinanzierung, Betriebskostenzuschuss)?
- Würde für einen Investitionszuschuss vorliegend die De-minimis-Verordnung Anwendung finden und
auf einen Maximalwert von 200.000 EUR begrenzen? Findet vorgenannte Verordnung auch auf eine
jährliche Unterstützungszahlung (Betriebskostenzuschuss, Fehlbetragszuschuss) Anwendung?
- Wäre für eine eventuelle Bezuschussung in der jetzigen Vertragskonstruktion eine geeignete
Absicherung angebracht sowie rechtlich möglich?
Unter Bezugnahme auf VI-A-04058-VSP-03 „Finanzieller Zuschuss an die HCL GmbH“ erbitten wir
diese Prüfung ebenfalls unter Nichtbeachtung eventuell bestehender städtischer Förderrichtlinien.
Eine eventuelle Bezuschussung kann nicht zu Lasten des Haushaltes des Amtes für Sport erfolgen.
Anlagen:
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