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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1327993.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
18.10.17, 12:00
Aktualisiert
18.05.18, 11:34

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-04957 Status: öffentlich Eingereicht von Ortschaftsrat Engelsdorf Betreff: Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Leipzig Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Ratsversammlung FA Finanzen FA Stadtentwicklung und Bau Zuständigkeit Verweisung in die Gremien 1. Lesung 1. Lesung Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt die Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Leipzig. Sachverhalt: Der Ortschaftsrat Engelsdorf votierte auf seiner Sitzung am 16.10.2017 einstimmig für die Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung. Vom Gesetzgeber ist die Möglichkeit eingeräumt, dass die Kommunen solche Satzungen beschließen und wieder aufheben können. Wir sind der Ansicht, dass der Zeitpunkt gerade jetzt der richtige Schritt ist. Es ist nicht hinnehmbar, dass Bürger unserer Stadt für völlig heruntergewirtschaftete Straßen durch diese Satzung zum Beitragsschuldner werden. Es ist bei weitem nicht nur die Engelsdorfer Straße, die oberhalb eine neue Deckschicht und unterhalb auch einem sehr desolaten Medienbereich hat und deshalb dringend erneuert werden muss. Der Abnutzungsgrad und der damit verbundene nächtliche Geräuschpegel vieler Straßen ist in den rings um Leipzig eingemeindeten Ortsteilen besonders hoch und birgt gesundheitliche Schädigungen bei den Anwohnern. Der Einspruch der Bürger richtete sich bisher nicht gegen die notwendige Erneuerung der z.B. betroffenen Engelsdorfer Straße, sondern gegen den hohen Beitrag, der von den Bürgern zu erbringen wäre. Deren Ursachen sind in den nicht zustande gekommenen Vereinbarungen des damaligen Landkreises und der Stadt Leipzig bei der Eingemeindung. Weitere Begründungen zur Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung erfolgen bei der mündlichen Einbringung des Antrages. 1/2 2/2