Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1327993.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
18.10.17, 12:00
Aktualisiert
18.05.18, 11:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-04957
Status: öffentlich
Eingereicht von
Ortschaftsrat Engelsdorf
Betreff:
Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Leipzig
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Ratsversammlung
FA Finanzen
FA Stadtentwicklung und Bau
Zuständigkeit
Verweisung in die Gremien
1. Lesung
1. Lesung
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Leipzig.
Sachverhalt:
Der Ortschaftsrat Engelsdorf votierte auf seiner Sitzung am 16.10.2017 einstimmig für die
Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung.
Vom Gesetzgeber ist die Möglichkeit eingeräumt, dass die Kommunen solche Satzungen
beschließen und wieder aufheben können. Wir sind der Ansicht, dass der Zeitpunkt gerade
jetzt der richtige Schritt ist. Es ist nicht hinnehmbar, dass Bürger unserer Stadt für völlig
heruntergewirtschaftete Straßen durch diese Satzung zum Beitragsschuldner werden. Es ist
bei weitem nicht nur die Engelsdorfer Straße, die oberhalb eine neue Deckschicht und
unterhalb auch einem sehr desolaten Medienbereich hat und deshalb dringend erneuert
werden muss. Der Abnutzungsgrad und der damit verbundene nächtliche Geräuschpegel
vieler Straßen ist in den rings um Leipzig eingemeindeten Ortsteilen besonders hoch und
birgt gesundheitliche Schädigungen bei den Anwohnern.
Der Einspruch der Bürger richtete sich bisher nicht gegen die notwendige Erneuerung der
z.B. betroffenen Engelsdorfer Straße, sondern gegen den hohen Beitrag, der von den
Bürgern zu erbringen wäre. Deren Ursachen sind in den nicht zustande gekommenen
Vereinbarungen des damaligen Landkreises und der Stadt Leipzig bei der Eingemeindung.
Weitere Begründungen zur Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung erfolgen bei der
mündlichen Einbringung des Antrages.
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