Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1366987.pdf
Größe
81 kB
Erstellt
08.02.18, 12:00
Aktualisiert
16.01.19, 12:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-05451
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Wirksames Vertretungssystem für die Kindertagespflege entwickeln
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Jugendhilfeausschuss
Kinder- und Familienbeirat
28.02.2018
05.03.2018
12.03.2018
23.03.2018
Verweisung in die Gremien
1. Lesung
1. Lesung
Vorberatung
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadt Leipzig entwickelt auf Grundlage landes-/bundesweit existierender bestpractice-Beispiele ein wirksames Vertretungssystem im Bereich Kindertagespflege
und legt dem Stadtrat dazu einen Umsetzungsvorschlag bis spätestens Ende 2018
vor.
2. Im Doppelhaushalt 2019 und 2020 werden entsprechende Kosten zur Initiierung und
Umsetzung des Vertretungssystems eingeplant.
Sachverhalt:
In Leipzig existiert kein funktionierende s Vertretungssystem in der Tagespflege. Eltern,
deren Kinder in der Tagespflege betreut werden, stehen vor teils extremen meist
kurzfristigen und somit ungeplanten Herausforderungen, wenn die Tagesmutter oder der
Tagesvater aufgrund Krankheit o.a. ausfällt. Entsprechend § 23 Absatz 2 SGB VIII hat ein
Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres
Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege.
Damit hat der Bund ausdrücklich die Gleichrangigkeit der beiden Betreuungsangebote
formuliert, die auch bei der Umsetzung in Sachsen beachtet werden muss. Dazu gehört es
auch, die Qualität der Angebote sowohl in Kindertagesstätten als auch in der
Kindertagespflege sicherzustellen. Die Ersatzbetreuung bzw. Vertretung ist dabei ein
Qualitätsmerkmal im Hinblick auf die Verlässlichkeit des Angebotes. Es existiert in der
Leipziger Praxis jedoch nur im Bereich der Kindertagesstätten eine funktionierende
Vertretung, nicht jedoch in der Kindertagespflege, obwohl in §23 Absatz 4 Satz 2 SGB VIII
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festgeschrieben steht: „Für Ausfallzeiten einer Tagespflegeperson ist rechtzeitig eine andere
Betreuungsmöglichkeit für das Kind sicherzustellen.“ Sachlich zuständig für die Erfüllung der
Aufgaben nach SGB VIII ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die
Verantwortung, geeignete Modelle für die Ersatzbetreuung zu schaffen, liegt laut SGB VIII
also zunächst beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Die nicht existierende bzw. nicht funktionierende Vertretungsregelung in der Tagespflege in
Leipzig widerspricht ebenso dem Gleichbehandlungsgrundsatz entsprechend Artikel 3 GG,
wonach Eltern bei der Inanspruchnahme eines Betreuungsangebotes nicht benachteiligt
werden dürfen.
Möglichkeiten für Vertretungssysteme gibt es verschiedener Art, so unter anderem in Plauen
und Heidenau. Beispielsweise könnte auf 6-8 Kindertagespflegepersonenstellen eine mobile
Kindertagespflegeperson (KTP) als Vertretung fungieren, die im Vertretungsfall die
Betreuung der ihr durch die feste KTP-Zuordnung im Vertretungssystem vertrauten Kinder in
den Räumen der bspw. erkrankten KTP oder auch in den im Zuge des Vertretungssystems
separat zur Verfügung stehenden Räumen übernimmt. Wichtig wäre, dass durch die feste
Zuteilung der Vertretungskräfte auch bereits eine Bindung zu den zu betreuenden Kindern
gewährleistet wäre. Die langjährige Expertise der Informations- und Koordinierungsstelle
Kindertagespflege in Sachsen (IKS) ist hier zu nutzen.
Wir erwarten bis spätestens Ende 2018 einen Umsetzungsvorschlag mit Wirksamkeit im
nächsten Doppelhaushalt 2019 und 2020.
Anlagen:
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