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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1366987.pdf
Größe
81 kB
Erstellt
08.02.18, 12:00
Aktualisiert
16.01.19, 12:08

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-05451 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff: Wirksames Vertretungssystem für die Kindertagespflege entwickeln Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Jugendhilfeausschuss Kinder- und Familienbeirat 28.02.2018 05.03.2018 12.03.2018 23.03.2018 Verweisung in die Gremien 1. Lesung 1. Lesung Vorberatung Beschlussvorschlag: 1. Die Stadt Leipzig entwickelt auf Grundlage landes-/bundesweit existierender bestpractice-Beispiele ein wirksames Vertretungssystem im Bereich Kindertagespflege und legt dem Stadtrat dazu einen Umsetzungsvorschlag bis spätestens Ende 2018 vor. 2. Im Doppelhaushalt 2019 und 2020 werden entsprechende Kosten zur Initiierung und Umsetzung des Vertretungssystems eingeplant. Sachverhalt: In Leipzig existiert kein funktionierende s Vertretungssystem in der Tagespflege. Eltern, deren Kinder in der Tagespflege betreut werden, stehen vor teils extremen meist kurzfristigen und somit ungeplanten Herausforderungen, wenn die Tagesmutter oder der Tagesvater aufgrund Krankheit o.a. ausfällt. Entsprechend § 23 Absatz 2 SGB VIII hat ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Damit hat der Bund ausdrücklich die Gleichrangigkeit der beiden Betreuungsangebote formuliert, die auch bei der Umsetzung in Sachsen beachtet werden muss. Dazu gehört es auch, die Qualität der Angebote sowohl in Kindertagesstätten als auch in der Kindertagespflege sicherzustellen. Die Ersatzbetreuung bzw. Vertretung ist dabei ein Qualitätsmerkmal im Hinblick auf die Verlässlichkeit des Angebotes. Es existiert in der Leipziger Praxis jedoch nur im Bereich der Kindertagesstätten eine funktionierende Vertretung, nicht jedoch in der Kindertagespflege, obwohl in §23 Absatz 4 Satz 2 SGB VIII 1/2 festgeschrieben steht: „Für Ausfallzeiten einer Tagespflegeperson ist rechtzeitig eine andere Betreuungsmöglichkeit für das Kind sicherzustellen.“ Sachlich zuständig für die Erfüllung der Aufgaben nach SGB VIII ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Verantwortung, geeignete Modelle für die Ersatzbetreuung zu schaffen, liegt laut SGB VIII also zunächst beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die nicht existierende bzw. nicht funktionierende Vertretungsregelung in der Tagespflege in Leipzig widerspricht ebenso dem Gleichbehandlungsgrundsatz entsprechend Artikel 3 GG, wonach Eltern bei der Inanspruchnahme eines Betreuungsangebotes nicht benachteiligt werden dürfen. Möglichkeiten für Vertretungssysteme gibt es verschiedener Art, so unter anderem in Plauen und Heidenau. Beispielsweise könnte auf 6-8 Kindertagespflegepersonenstellen eine mobile Kindertagespflegeperson (KTP) als Vertretung fungieren, die im Vertretungsfall die Betreuung der ihr durch die feste KTP-Zuordnung im Vertretungssystem vertrauten Kinder in den Räumen der bspw. erkrankten KTP oder auch in den im Zuge des Vertretungssystems separat zur Verfügung stehenden Räumen übernimmt. Wichtig wäre, dass durch die feste Zuteilung der Vertretungskräfte auch bereits eine Bindung zu den zu betreuenden Kindern gewährleistet wäre. Die langjährige Expertise der Informations- und Koordinierungsstelle Kindertagespflege in Sachsen (IKS) ist hier zu nutzen. Wir erwarten bis spätestens Ende 2018 einen Umsetzungsvorschlag mit Wirksamkeit im nächsten Doppelhaushalt 2019 und 2020. Anlagen: 2/2