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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1385842.pdf
Größe
103 kB
Erstellt
09.04.18, 12:00
Aktualisiert
19.05.18, 10:09

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Neufassung Nr. VI-A-05149-NF-02 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff: Geeignete Konfliktlösungsmechanismen am Leipziger Hauptbahnhof suchen und finden Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 18.04.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die Stadtverwaltung beruft einen temporären Runden Tisch ein, um die Situation im Außenbereich des Leipziger Hauptbahnhofes gemeinsam zu erörtern. Dort sollen Problemwahrnehmungen, verschiedene Interessen und Perspektiven transparent gemacht werden, um im Anschluss Interventionsbedarfe und -formen zu diskutieren. Am Runden Tisch sollen sowohl VertreterInnen der Stadt, des Bahnhofsmanagements, der Bundespolizei als auch VertreterInnen sozialer Dienste und Vereine (Streetwork, Bahnhofsmission, Träger von Einrichtungen der Sucht- und Wohnungslosenhilfe) beteiligt sein. Bis zum Abschluss dieses Prozesses verzichtet die Stadtverwaltung auf die Übertragung von Außenflächen des Leipziger Hauptbahnhofes an die ECE Projektmanagement GmbH & Co. KG. 2. Der am 6.3.2018 vom OBM gefasste Beschluss über die „Nutzungsvereinbarung zwischen der Stadt Leipzig und der Deutschen Bahn AG für die überdachten Flächen am Leipziger Hauptbahnhof“ (VIDS-05273) wird zurückgenommen. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: Laut Antwort auf die Stadtratsanfrage VI-F-04547-AW-01 prüft die Stadtverwaltung, „ob die Funktionalität der Flächen unter den Vordächern des Hauptbahnhofes durch den aktuellen Status als kommunaler Gehweg noch gewährleistet werden kann oder nicht eine prioritäre rechtliche Zuordnung zu den Aufgaben des Hauptbahnhofes und der Bahn erfolgen sollte“. Hintergrund dieser geplanten Maßnahme ist, dass sich regelmäßig größere Gruppen von Personen, die Alkohol konsumieren, betteln und möglicherweise wohnungslos sind, insbesondere vor der Westhalle des Hauptbahnhofes aufhalten. Auch das Abspielen lauter Musik und das Urinieren im öffentlichen Raum durch mutmaßlich diesen Personenkreis werden moniert. Ein erstes Mittel zur Vertreibung dieser Personen und – laut Stadtverwaltung – zur „Verbesserung der Aufenthaltsqualität des Standortes“ ist die Dauerbeschallung des Außenbereichs der Westhalle mit lauter klassischer Musik. Damit werden die Personengruppen allerdings lediglich in Richtung Kleiner Willy-Brandt-Platz oder an andere Orte verdrängt. Laut Aussagen der Stadtverwaltung wurden zur Lösung der als problematisch eingeschätzten Situation bereits verschiedenen Maßnahmen (erfolglos) erprobt, z. B. Sozialarbeit, der Einsatz von Ordnungskräften und Kontrollen. Die faktische Privatisierung der Außenbereiche des Hauptbahnhofs oder die Beschallung mit lauter klassischer Musik sind aus Sicht der Antragsstellerin die falschen Ansätze. So werden soziale Problemlagen verdeckt, verdrängt und unsichtbar gemacht. Der öffentliche Raum erfüllt gerade für marginalisierte Gruppen eine besondere Rolle, die es entsprechend zu berücksichtigen gilt. Mit dem Beschluss des OBM über die „Nutzungsvereinbarung zwischen der Stadt Leipzig und der Deutschen Bahn AG für die überdachten Flächen am Leipziger Hauptbahnhof“ (VI-DS-05273) wurden nun bereits Fakten geschaffen. Anders als die Stadtverwaltung sieht die Linksfraktion allerdings keine Notwendigkeit zu dieser Flächenübertragung. Es geht vielmehr um eine faktische (temporäre) Privatisierung und um die Aushebelung öffentlicher Aufgaben. In den übertragenen Flächen würde statt der Polizeiverordnung der Stadt Leipzig die restriktivere Hausordnung der DB AG gelten. 3/3