Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1385842.pdf
Größe
103 kB
Erstellt
09.04.18, 12:00
Aktualisiert
19.05.18, 10:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-A-05149-NF-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff:
Geeignete Konfliktlösungsmechanismen am Leipziger Hauptbahnhof suchen und
finden
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
18.04.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverwaltung beruft einen temporären Runden Tisch ein, um die
Situation im Außenbereich des Leipziger Hauptbahnhofes gemeinsam zu
erörtern. Dort sollen Problemwahrnehmungen, verschiedene Interessen und
Perspektiven transparent gemacht werden, um im Anschluss
Interventionsbedarfe und -formen zu diskutieren. Am Runden Tisch sollen
sowohl VertreterInnen der Stadt, des Bahnhofsmanagements, der
Bundespolizei als auch VertreterInnen sozialer Dienste und Vereine
(Streetwork, Bahnhofsmission, Träger von Einrichtungen der Sucht- und
Wohnungslosenhilfe) beteiligt sein.
Bis zum Abschluss dieses Prozesses verzichtet die Stadtverwaltung auf die
Übertragung von Außenflächen des Leipziger Hauptbahnhofes an die ECE
Projektmanagement GmbH & Co. KG.
2. Der am 6.3.2018 vom OBM gefasste Beschluss über die
„Nutzungsvereinbarung zwischen der Stadt Leipzig und der Deutschen
Bahn AG für die überdachten Flächen am Leipziger Hauptbahnhof“ (VIDS-05273) wird zurückgenommen.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Sachverhalt:
Laut Antwort auf die Stadtratsanfrage VI-F-04547-AW-01 prüft die Stadtverwaltung,
„ob die Funktionalität der Flächen unter den Vordächern des Hauptbahnhofes durch
den aktuellen Status als kommunaler Gehweg noch gewährleistet werden kann oder
nicht eine prioritäre rechtliche Zuordnung zu den Aufgaben des Hauptbahnhofes und
der Bahn erfolgen sollte“. Hintergrund dieser geplanten Maßnahme ist, dass sich
regelmäßig größere Gruppen von Personen, die Alkohol konsumieren, betteln und
möglicherweise wohnungslos sind, insbesondere vor der Westhalle des
Hauptbahnhofes aufhalten. Auch das Abspielen lauter Musik und das Urinieren im
öffentlichen Raum durch mutmaßlich diesen Personenkreis werden moniert.
Ein erstes Mittel zur Vertreibung dieser Personen und – laut Stadtverwaltung – zur
„Verbesserung der Aufenthaltsqualität des Standortes“ ist die Dauerbeschallung des
Außenbereichs der Westhalle mit lauter klassischer Musik. Damit werden die
Personengruppen allerdings lediglich in Richtung Kleiner Willy-Brandt-Platz oder an
andere Orte verdrängt.
Laut Aussagen der Stadtverwaltung wurden zur Lösung der als problematisch
eingeschätzten Situation bereits verschiedenen Maßnahmen (erfolglos) erprobt, z. B.
Sozialarbeit, der Einsatz von Ordnungskräften und Kontrollen.
Die faktische Privatisierung der Außenbereiche des Hauptbahnhofs oder die
Beschallung mit lauter klassischer Musik sind aus Sicht der Antragsstellerin die
falschen Ansätze. So werden soziale Problemlagen verdeckt, verdrängt und
unsichtbar gemacht. Der öffentliche Raum erfüllt gerade für marginalisierte Gruppen
eine besondere Rolle, die es entsprechend zu berücksichtigen gilt.
Mit dem Beschluss des OBM über die „Nutzungsvereinbarung zwischen der
Stadt Leipzig und der Deutschen Bahn AG für die überdachten Flächen am
Leipziger Hauptbahnhof“ (VI-DS-05273) wurden nun bereits Fakten geschaffen.
Anders als die Stadtverwaltung sieht die Linksfraktion allerdings keine
Notwendigkeit zu dieser Flächenübertragung. Es geht vielmehr um eine
faktische (temporäre) Privatisierung und um die Aushebelung öffentlicher
Aufgaben. In den übertragenen Flächen würde statt der Polizeiverordnung der
Stadt Leipzig die restriktivere Hausordnung der DB AG gelten.
3/3