Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1386531.pdf
Größe
106 kB
Erstellt
10.04.18, 12:00
Aktualisiert
19.05.18, 10:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-05731
Status: öffentlich
Eingereicht von
Jugendbeirat/Jugendparlament
Betreff:
Bewusstsein schaffen, lieber zu früh als zu spät
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Ratsversammlung
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
FA Finanzen
Zuständigkeit
Verweisung in die Gremien
Beschlussvorschlag:
Die Ratsversammlung möge beschließen für Klassen weiterführender Schulen, einen
Fördertopf für pädagogisch begleitete Gedenkstättenfahrten (zu ehemaligen NSVernichtungslagern) in einer Höhe von 468.000 € bereit zu stellen.
Die Stadt wird damit beauftragt für diesen Fördertopf ein Konzept für die förderfähigen
Schulen zu schreiben. Nach der Fertigstellung ist das Förderkonzept den Schulleitungen der
förderfähigen Schulen zukommen zu lassen.
Das Förderkonzept soll bis Ende des 4. Quartals 2018 fertiggestellt und den Schulleitungen
zugeschickt werden.
Der Fördertopf soll ab dem Versand des Konzepts an die Schulleitungen ein Kalenderjahr
bereit stehen, also mit Beginn des 1. Quartals des neuen Kalender- und Haushaltsjahres
2019.
Wenn es zu einer entsprechenden Umsetzung gekommen ist, so wird die Stadtverwaltung
mit dem Auslaufen des Förderprogramms, damit beauftragt die Fortsetzung des
Förderkonzepts für das Folgejahr zu evaluieren, ggf. auszubessern und erneut in die
Ratsversammlung einzubringen.
Sachverhalt:
In unserer gegenwärtigen Zeit, in der Teile der Gesellschaft anfangen gegen
Personengruppen Vorurteile zu schüren, ist es wichtig daran zu erinnern, was passieren
kann wenn Vorurteile und unreflektiertes Annehmen vorgesprochener Meinungen zum
Leitbild unseres Handelns werden.
Gedenkstätten wie Auschwitz sind reale Beispiele, die einem zeigen zu was für Gräueltaten
der Mensch in der Lage ist, wenn sein Handeln sich nach einem solchen Leitbild richtet.
Gerade im jugendlichen Alter hat man selten einen eigens geprägten, inneren
Wertekompass. Um so schwerer ist es in dieser frühen Zeit eigene Werturteile aufzustellen.
Noch wichtiger ist es also Gegebenheiten zu schaffen, in denen Jugendliche sich selbst ein
Bild machen können, um von diesem aus eigene Urteile zu fällen.
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Im Idealfall wäre es wohl schön, jeder Schüler hätte die Möglichkeit ein solches Angebot
wahrzunehmen. Im Anbetracht der großen Schülerzahl in Leipzig ist dies jedoch schwerlich
umsetzbar. Zumindest aber sollte die Stadt ihren Schulen die Möglichkeit bieten, eine Fahrt
gefördert zu bekommen.
Zustande kommen der 468.000 €:
Der Betrag setzt sich zusammen aus: 1. Anzahl der Gedenkstättenfahrten mal 2. der Anzahl
der Teilnehmer pro Fahrt mal 3. des Förderbetrags pro Teilnehmer.
1. Anzahl der Gedenkstättenfahrten (52)
Jede weiterführende Schule (Gymnasien und Mittelschulen) der Stadt Leipzig sollte
dieMöglichkeit haben bei einer Gedenkstättenfahrten gefördert zu werden. Dies sind aktuell
521.
2. Anzahl der Teilnehmer pro Fahrt (bis zu 30)
Hier hat man sich an den Förderrichtlinien des Nachbarlands Sachsen-Anhalt im Jahr 2016
und 2017 orientiert, welche bei einer Fahrt von bis zu 30 Teilnehmern ausging.2
3. Förderbetrag pro Teilnehmer (bis zu 300 €)
Auch hier hat man sich nach dem Förderbetrag des Land Sachsen-Anhalts aus dem Jahr
2016 und 2017 gerichtet. Dort belief sich der Förderbetrag bei bis zu 300 € pro Teilnehmer.3
Bestehende Förderprogramme im Freistaat Sachsen
Es ist festzuhalten, dass der Freistaat Sachsen bereits Gedenkstättenfahrten fördert.4
Jedoch wird pro Jahr gerade mal eine Fahrt angeboten.5 Für wie viele Teilnehmer ein Platz
vorgesehen ist, ergibt sich nicht aus dem Angebot. Ein vom Ev. Luth. Landesjugendpfarramt
organisierte Fahrt hat Plätze für drei Schulgruppen (Klassengröße) bereitgestellt.
Geht man davon aus, dass die geförderte Fahrt des Freistaat Sachsens in etwa die gleiche
Kapazität abdeckt, so kommt man zu dem Schluss, dass gerade mal für drei Schulen des
Freistaat Sachsens die Möglichkeit bestünde eine geförderte Fahrt auszurichten. Ob eine
Leipziger Schule Fördermittel bekommen würde ist somit nicht sichergestellt. Zudem ist die
Möglichkeit, dass alle weiterführenden Schulen Leipzigs, eine geförderten
Gedenkstättenfahrt ausrichten können praktisch ausgeschlossen.
Länder-Kommune-Kompetenz
Bei der Gestaltung des Unterrichts handelt es sich um Ländersache. Bei der hier
beantragten finanziellen Unterstützung von Gedenkstättenfahrten handelt es sich jedoch
nicht vordergründig um die Gestaltung des Unterrichts, sondern viel mehr darum, innerhalb
der jungen Gesellschaft Bewusstsein zu schaffen.
Ebenso soll der Fördertopf allein zur freiwilligen Wahrnehmung bereitstehen und nicht in die
Gestaltung des Unterrichts eingreifen.
1http://statistik.leipzig.de/statcity/table.aspx?cat=5&rub=1
2 https://lpb.sachsen-anhalt.de/service/gedenkstaettenfahrten/
3 https://lpb.sachsen-anhalt.de/service/gedenkstaettenfahrten/
4https://www.slpb.de/veranstaltungen/details/982/
5 https://www.slpb.de/veranstaltungen/suche/ zumindest ließen sich hier keine weiteren Förderungen ermitteln
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