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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1384759.pdf
Größe
67 kB
Erstellt
05.04.18, 12:00
Aktualisiert
19.05.18, 10:08

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-05709 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion Freibeuter Betreff: Gedenkfeier für unbekannt oder ohne Angehörige Verstorbene Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin FA Allgemeine Verwaltung Seniorenbeirat Drogenbeirat Ratsversammlung Zuständigkeit 1. Lesung 18.04.2018 Verweisung in die Gremien Beschlussvorschlag: Die Stadt Leipzig organisiert zweimal im Jahr eine gemeinsame Gedenkfeier (inklusive Traueranzeige) für unbekannt oder ohne Angehörige Verstorbene. Die Kosten hierfür werden ab sofort im städtischen Haushalt eingeplant. Die Gedenkfeier ist in den Terminlauf des Referats Protokoll aufzunehmen. Sachverhalt: Die grundgesetzlich garantierte Würde des Menschen entfaltet auch über seinen Tod hinaus Wirkung. Ein Gedenken bei der Bestattung eines ohne Angehörige oder gar völlig unbekannt verstorbenen Menschen sollte selbstverständlich sein. Bereits jetzt übernehmen die Kommunen bei Verstorbenen ohne Hinterbliebene die letzte Fürsorge. Die ggf. einzeln dazu abgehaltenen und nicht selten ohne Gäste stattfindenden Zeremonien sollen zu einer größeren öffentlichen Gedenkfeier zusammengefasst werden. Diese soll öffentlich bekanntgemacht werden, damit interessierte Bürger, aber auch ggf. doch noch existierende Freunde, Kollegen, Bekannte oder Verwandte an der Festlichkeit teilnehmen können. 1/2 2/2