Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1384759.pdf
Größe
67 kB
Erstellt
05.04.18, 12:00
Aktualisiert
19.05.18, 10:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-05709
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Freibeuter
Betreff:
Gedenkfeier für unbekannt oder ohne Angehörige Verstorbene
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
FA Allgemeine Verwaltung
Seniorenbeirat
Drogenbeirat
Ratsversammlung
Zuständigkeit
1. Lesung
18.04.2018
Verweisung in die Gremien
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Leipzig organisiert zweimal im Jahr eine gemeinsame Gedenkfeier
(inklusive Traueranzeige) für unbekannt oder ohne Angehörige Verstorbene. Die
Kosten hierfür werden ab sofort im städtischen Haushalt eingeplant. Die Gedenkfeier
ist in den Terminlauf des Referats Protokoll aufzunehmen.
Sachverhalt:
Die grundgesetzlich garantierte Würde des Menschen entfaltet auch über seinen Tod
hinaus Wirkung. Ein Gedenken bei der Bestattung eines ohne Angehörige oder gar
völlig unbekannt verstorbenen Menschen sollte selbstverständlich sein. Bereits jetzt
übernehmen die Kommunen bei Verstorbenen ohne Hinterbliebene die letzte
Fürsorge. Die ggf. einzeln dazu abgehaltenen und nicht selten ohne Gäste
stattfindenden Zeremonien sollen zu einer größeren öffentlichen Gedenkfeier
zusammengefasst werden. Diese soll öffentlich bekanntgemacht werden, damit
interessierte Bürger, aber auch ggf. doch noch existierende Freunde, Kollegen,
Bekannte oder Verwandte an der Festlichkeit teilnehmen können.
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