Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1384424.pdf
Größe
1,4 MB
Erstellt
04.04.18, 12:00
Aktualisiert
17.11.18, 13:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-05704
Status: öffentlich
Eingereicht von
Mitglieder des FA Sport
Betreff:
Antrag auf Änderung des Beschlusses der 34. Ratsversammlung
Nr. RBIV-846/07 vom 18.4.2007 - DS-Nr. IV/2395
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
18.04.2018
Verweisung in die Gremien
Beschlussvorschlag:
1. Die Ratsversammlung beschließt, an der Schule 5 - Grundschule in 04105 Leipzig,
Eitingonstraße 5, ab Schuljahresbeginn einen sportorientierten Zug einzurichten.
2. Der sportorientierte Zug wird schuljahresweise mit Sportlern aus den Sportarten
Wasserspringen, Turnen, Schwimmen und Fechten entwickelt.
Begründung:
zu 1.:
Der Wechsel von der 76. Schule - Grundschule in der Manetstraße 8 in 04109 Leipzig, in die
Schule 5 - Grundschule in der Eitingonstraße 5 in 04105 Leipzig, ist damit begründet, dass
die Schule 5 eine näherer Anbindung an die notwendigen Trainingsstätten hat und damit
eine Verkürzung der Wegezeiten für die Kinder bedeutet.
zu 2.:
Von Seiten der Fachverbände Sächs. Schwimm-Verband und Sächs. Fechtverband wurde
für die Sportarten Schwimmen und Fechten über den OSP Leipzig ein zusätzlicher Bedarf
angezeigt, dass Angebot einer sportvertieften Ausbildung im Grundschulbereich zu
ermöglichen.
Der Grund der Erweiterung um die Sportarten Schwimmen und Fechten ist die
Notwendigkeit, den vorhandenen Talenten bereits im Grundschulalter die komplexen
koordinativen Bewegungsabläufe und die hohen konditionellen Anforderungen zu vermitteln.
Gleichzeitig sind diese Sportarten durch ein relativ frühes Hochleistungsalter geprägt (bereits
mit 18 Jahren).
Die Trainingszeiten und Zeiten der schulischen Ausbildung sollten deshalb bereits im
Grundschulbereich gut aufeinander abgestimmt sein. Die Heranführung von talentierten
Kindern in den Sportarten Tunen/RSG, Wasserspringen, Schwimmen und Fechten und die
jeweiligen Sichtungsmaßnahmen erfolgen bereits im Vorschulalter. Mit Schulbeginn ab der 1.
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Klasse beginnt in der Regel das leistungsorientierte Grundlangentraining in den o.g.
Sportarten.
Die erforderliche Trainingshäufigkeit steigt von Klasse 1 mit ca. 3 - 4 Trainingseinheiten pro
Woche auf 6 - 8 Trainingseinheiten pro Woche in der 4. Klasse.
Den Talenten und Angehörigen, welche die enorme zusätzliche Belastung bereits im
Grundschulalter auf sich nehmen, sollten gute Rahmenbedingen geboten werden.
Hinweis:
Der Ausgangsbeschluss kann über ALLRIS (Anlagen im Antrag) eingesehen werden. Auf
Verlangen wird vom BfR dieser auch in Papier zur Verfügung gestellt.
2/2
RB
Beschluss der 34. Ratsversammlung
Nr. RBIV-846/07 vom 18.04.2007
DS-Nr. IV/2395
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Einrichtung eines sportorientierten Zuges an der 76. Schule - Grundschule der
Stadt Leipzig - Manetstr. 8, 04109 Leipzig
1. Die Ratsversammlung beschließt, am Schulstandort der 76. Schule - Grundschule - in 04109
Leipzig, Manetstraße 8, ab Schuljahresbeginn 2007/08 einen sportorientierter Zug
einzurichten.
2. Der sportorientierte Zug wird schuljahresweise, beginnend mit der Aufnahme einer 1. Klasse
im Schuljahr 2007/08, entwickelt.
Burkhard Jung
Oberbürgermeister
Stadt Leipzig
01.5/024/07.04
Leipzig, 19.04.2007
Votum: einstimmig bei 2 Stimmenthaltungen
1
Grundlagen
Das Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK) hat mit dem Erlass vom
13.02.2003 schulrechtliche und schulorganisatorische Regelungen für die Arbeit der
„Sportbetonten Schulen“ im Freistaat Sachsen die Voraussetzung geschaffen, dass
in der Stadt Leipzig an einem Gymnasium und an einer Mittelschule sportliche Talente neben der schulischen Ausbildung auch ihren sportbezogenen Neigungen und
Interessen ausgeprägt nachgehen können.
Der Landessportbund Sachsen e.V. (LSB-S) hat für einen bestimmten Zeitraum
(meist identisch mit einer olympischen Periode), teilweise in Abstimmung mit den
zuständigen Bundesgremien, für den Leistungssport und für Sachsen sowie speziell
für die Region Leipzig bestimmte Schwerpunktsportarten festgelegt.
Bei einer Bundesbeteiligung erhalten die ausgewählten Leistungszentren die Anerkennung als sogenannter „Bundesstützpunkt“ oder zumindest als „Bundesstützpunkt
Nachwuchs“. Stehen Leistungszentren nur im Landesinteresse, gelten Sie als „Landestützpunkte“.
Die Stadt Leipzig hat aber auch selbst Schwerpunktsportarten ausgewählt, in denen
sie die Leistungsentwicklung besonders fördern und unterstützen möchte (RB III649/01). Diese sind zum Großteil mit den Schwerpunktsportarten des LSB mit Bundesinteresse identisch.
Mit dem Ratsbeschluss RB II – 904/97 bestätigte die Stadt Leipzig ihr Sportprogramm 2005. Mit den enthaltenen 17 sportpolitischen Leitsätzen legte sie 1997 die
Strategie für die Sportentwicklung der nächsten Jahre fest. Im Leitsatz 11 wurde formuliert, dass sie sich im Rahmen der Möglichkeiten dafür einsetzt, in den Einrichtungen des Hochleistungssports günstige Bedingungen für die Entwicklung sportlicher
Talente, Nachwuchs- und Spitzensportler zu schaffen. Auch wenn der Geltungszeitraum des Sportprogramms auf den 31.12.2005 begrenzt war, ist davon auszugehen,
dass die Stadt Leipzig diese sportpolitische Ausrichtung nicht aufgibt und in einem
neuen Sportprogramm fortsetzen wird.
Die Sportarten Wasserspringen und Kunstturnen sind bis zum Jahr 2008 als „Bundesstützpunkt Nachwuchs“ bestätigt worden. Sie gelten als Schwerpunktsportarten
der Stadt Leipzig.
2
Begründung
Die Fachverbände der ausgewählten Schwerpunktsportarten nutzen in der Regel die
auf der Grundlage des o.g. Erlasses gegebenen Möglichkeiten für die besondere
Förderung ihrer Talente an den sportbetonten Schulen.
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Von Seiten des Fachverbandes für die technisch-akrobatischen Sportarten Wasserspringen und Kunstturnen (weiblich) wurde über den LSB-S und den ortszuständigen
Olympiastützpunkt Leipzig (OSP-L) Bedarf angezeigt, das Angebot an sportbetonten
Schulen auch auf den Grundschulbereich zu erweitern. Der Grund ist die Notwendigkeit, Talenten bereits im Grundschulalter koordinativ und konditionell anspruchsvolle
Bewegungsabläufe zu vermitteln, was erhebliche Trainingsumfänge in Anspruch
nimmt. Die Trainingszeiten und Zeiten der schulischen Ausbildung sollten deshalb
bereits im Grundschulbereich gut aufeinander abgestimmt werden.
Den Talenten und Angehörigen, welche die enorme zusätzliche Belastung auf sich
nehmen, sollten gute Rahmenbedingungen geboten werden.
Der LSB-S und der OSP-L streben in einer gemeinsamen Konzeption zur Einrichtung
einer „Sportorientierten Grundschule“ diese gebotene Verbesserung der Rahmenbedingungen an. Die Stadt Leipzig als Schulträger hat über die Realisierung der Konzeption zu entscheiden. Eine Mitwirkungsbestätigung des Freistaates Sachsen wird
noch erwartet.
Aussagen des Konzeptes:
Die Heranführung von talentierten Kindern in diesen Sportarten im technischakrobatischen Bereich und die Sichtungsmaßnahmen erfolgen bereits im Vorschulalter. Mit dem Schulbeginn ab der 1. Klasse beginnt in der Regel das leistungsorientierte Grundlagentraining. Die erforderliche Trainingshäufigkeit steigt von Klasse 1
mit ca. 3 – 4 x Training pro Woche bis auf 6 – 8 x Training pro Woche in der 4. Klasse.
Die sportorientierte Grundschule muss in der Nähe der Trainingsstätten liegen, weil
die Sportarten Turnen und Wasserspringen an die sportartenspezifischen Trainingsmittel (Sprunghalle in der Mainzer Str. und Turnhalle in der Leplaystr. mit den jeweiligen Spezialsportgeräten) gebunden sind. Zudem sollten die Wege zwischen der
Schule und der Trainingsstätte gut fußläufig erreichbar sein, damit die außergewöhnliche Belastung der Kinder und Angehörigen (Schule und Sport) in einem zur Nachwuchsförderung akzeptablen Rahmen bleibt.
Diesen gestellten Anforderungen entspricht aus Sicht der Stadt Leipzig allein die 76.
Schule – Grundschule - in der Manetstr. 8, in 04109 Leipzig. Die Zustimmung des
LSB-S und des OSP-L zu diesem Standort liegt vor. Aus schulentwicklungsplanerischer Sicht sind, ohne Einschränkungen der bisherigen Grundschule, in der 76.
Schule genügend Kapazitäten für die Aufnahme eines sportorientierten Grundschulzuges vorhanden.
Deshalb wird ab dem Schuljahr 2007/08 in dieser Schule ein Grundschulzug, beginnend mit der Klasse 1, aufgebaut. Nach vier Jahren ist dann die volle Anzahl der
sportbetonten Klassen erreicht. Aufgrund der spezifischen Anforderungen für die
Aufnahme in die sportorientierte Klasse wird die Klassenstärke in der 1. Klasse lediglich bei ca. 16 – 18 Schülern liegen. Somit verbleibt auch die Möglichkeit, diese Klasse, wenn es erforderlich wird, in den folgenden Jahren (2. – 4. Klasse) mit weiteren
Talenten aufzustocken.
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Die Aufnahme für diese sportorientierte Klasse erfolgt nach vorangegangener Sichtung und Überprüfung durch den jeweiligen Landesfachverband und dessen Empfehlungsschreiben, gesteuert über das Regionalteam Leipzig, vertreten durch den Leiter
des Olympiastützpunktes, den Leitern des Sportgymnasiums und –mittelschule (zukünftig auch der sportorientierten Grundschule), Vertretern der Bildungsagentur Leipzig, Vertretern des SMK und Vertretern des Landesausschusses Leistungssport
(Landessportbund) sowie Vertretern der Kommune (Schulträger).
3
Einbeziehung der Beteiligten (vgl. Beschluss 359/95)
In die Erarbeitung der Einrichtung eines sportorientierten Grundschulzuges in der 76.
Schule - Grundschule - wurden die Schulkonferenz (siehe Anlage 1) und das Regionalteam Leipzig (siehe Anlage 2) mit einbezogen.
4
Modalitäten zur Einrichtung eines sportorientierten Grundschulzuges
Ablauf
Entsprechend § 21 Abs. 3 Schulgesetz (SchulG) wird der Schulträger der Schulaufsichtsbehörde und der betroffenen Schule folgende Vorgehensweise vorschlagen:
1.
Beginnend mit dem Schuljahr 2007/08 wird an der 76. Schule – Grundschule –
eine 1. Klasse des sportorientierten Grundschulzuges eingerichtet.
2. Der Grundschulzug wird schuljahresweise um jeweils eine 1. Klasse weiter ausgebaut.
3.
Der Schulbezirk der 76. Schule wird für die Thomaner weiterhin und künftig für
Schüler der sportorientierten Klassen als offener Schulbezirk – gem. § 25 Abs. 4
SchulG – geführt..2 Auswirkungen auf den Stellenplan
5
Stellungnahme der Verwaltung zu den Aussagen der Schulkonferenz
und des Regionalteams
Stellungnahme zu
den Modalitäten
76. Schule
Inhalt
Bemerkungen
- Die Schulkonferenz zeigt sich aufgeschlossen ge- - Die Stellungnahme
wird
genüber ... dem Vorhaben ..., eine Förderung des Schulkonferenz
Nachwuchses in den Sportarten Wasserspringen Kenntnis genommen.
und Kunstturnen zu unterstützen.
Die Mitglieder der Schulkonferenz befürworten das
Anliegen der Aufnahme eines sportlichen Zuges zur
Erweiterung des bisher erfolgreich bestehenden
musisch-sprachlichen Konzeptes der 76. Grundschule Leipzig mit der Öffnung des Schulbezirkes für die
an diesen Bereichen beteiligten Schüler.
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der
zur
- Im Punkt 6 „Kinderfreundlichkeitsprüfung“ wird erwähnt, dass an der 76. Grundschule ausreichende
Pausen- und Spielflächen vorhanden sind und die
Schüler hier über umfangreiche Möglichkeiten verfügen, die Pausen- und Freizeitgestaltung sinnvoll zu
verbringen.
Hierzu bekundet die Schulkonferenz, dass in den
letzten Jahren ein erheblicher Einsatz durch Eltern,
Lehrer, Erzieher und Schüler bezüglich der Gestaltung und Verschönerung des Schulgeländes unternommen wurde (...), aber dennoch weiterer dringender Bedarf an einer Beseitigung noch vorhandener
Schäden und Mängel besteht. Es fehlen zum anderen für eine derartige Schülerzahl noch einige Spielgeräte und Spielmöglichkeiten.
- Die Schäden und Mängel
werden im Rahmen der baulichen und finanziellen Möglichkeiten behoben.
Zur Absicherung des Unterrichts und einer ausgewogenen Betreuung sind entsprechend ausreichendes Lehr- und Erzieherpotential zu gewährleisten.
Die Schulkonferenz begrüßt die Einrichtung eines
sportorientierten Zuges ab dem Schuljahr 2007/08
an der 76. Grundschule.
Regionalteam
Leipzig
- Von Seiten des Regionalteams Leipzig findet das - Die Stellungnahme wird zur
erarbeitete Material die volle Zustimmung.
Kenntnis genommen.
- Das Konzept des LSB zu sportorientierten Grundschulen im Freistaat Sachsen wurde als Basis der
Vorlage verwendet.
Damit sind alle Forderungen seitens des Sports erfüllt.
6
Kinderfreundlichkeitsprüfung
Bei der Einrichtung eines sportorientierten Grundschulzuges in der 76. Schule wird
den Nachwuchssportlern die Vereinbarkeit zwischen Schule und dem sportartenspezifischen Training im Kunstturnen und Wasserspringen durch die Nähe der Schule zu
den Sportstätten und der Zusammenfassung der Sportler in einer Klasse begünstigend beeinflusst.
Am Standort der 76. Schule sind ausreichende Pausen- und Spielflächen vorhanden.
Die Schüler verfügen hier über umfangreiche Möglichkeiten, die Pausen- und Freizeitgestaltung sinnvoll zu verbringen.
7 Folgen bei Ablehnung
Eine Ablehnung der Einrichtung eines sportorientierten Zuges an der 76. Schule
würde für die Nachwuchssportler zu folgenden Einschränkungen führen:
- erschwerte Bedingungen, Schule und Sport miteinander zu verbinden
- teilweise ungünstigere / längere Wege zwischen Schule und Trainingsstätte
- hohe Belastung für die Kinder aufgrund des hohen Trainingspensums.
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Anlagenverzeichnis
Anlage 1
- Stellungnahmen der Schulkonferenz der 76. Schule
Anlage 2
- Stellungnahme Regionalteam Leipzig
Anlage 3
- Lageplan
Anlage 4
- Konzept „Sportorientierte Grundschule“
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Anlage 1
Anlage 2
Sprunghalle
Turnhalle
Anlage 3
Anlage 4
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Anlage 4
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Anlage 4
-3-
Anlage 4
-4-
Anlage 4
-5-
Anlage 4
-6-