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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1384424.pdf
Größe
1,4 MB
Erstellt
04.04.18, 12:00
Aktualisiert
17.11.18, 13:50

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-05704 Status: öffentlich Eingereicht von Mitglieder des FA Sport Betreff: Antrag auf Änderung des Beschlusses der 34. Ratsversammlung Nr. RBIV-846/07 vom 18.4.2007 - DS-Nr. IV/2395 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 18.04.2018 Verweisung in die Gremien Beschlussvorschlag: 1. Die Ratsversammlung beschließt, an der Schule 5 - Grundschule in 04105 Leipzig, Eitingonstraße 5, ab Schuljahresbeginn einen sportorientierten Zug einzurichten. 2. Der sportorientierte Zug wird schuljahresweise mit Sportlern aus den Sportarten Wasserspringen, Turnen, Schwimmen und Fechten entwickelt. Begründung: zu 1.: Der Wechsel von der 76. Schule - Grundschule in der Manetstraße 8 in 04109 Leipzig, in die Schule 5 - Grundschule in der Eitingonstraße 5 in 04105 Leipzig, ist damit begründet, dass die Schule 5 eine näherer Anbindung an die notwendigen Trainingsstätten hat und damit eine Verkürzung der Wegezeiten für die Kinder bedeutet. zu 2.: Von Seiten der Fachverbände Sächs. Schwimm-Verband und Sächs. Fechtverband wurde für die Sportarten Schwimmen und Fechten über den OSP Leipzig ein zusätzlicher Bedarf angezeigt, dass Angebot einer sportvertieften Ausbildung im Grundschulbereich zu ermöglichen. Der Grund der Erweiterung um die Sportarten Schwimmen und Fechten ist die Notwendigkeit, den vorhandenen Talenten bereits im Grundschulalter die komplexen koordinativen Bewegungsabläufe und die hohen konditionellen Anforderungen zu vermitteln. Gleichzeitig sind diese Sportarten durch ein relativ frühes Hochleistungsalter geprägt (bereits mit 18 Jahren). Die Trainingszeiten und Zeiten der schulischen Ausbildung sollten deshalb bereits im Grundschulbereich gut aufeinander abgestimmt sein. Die Heranführung von talentierten Kindern in den Sportarten Tunen/RSG, Wasserspringen, Schwimmen und Fechten und die jeweiligen Sichtungsmaßnahmen erfolgen bereits im Vorschulalter. Mit Schulbeginn ab der 1. 1/2 Klasse beginnt in der Regel das leistungsorientierte Grundlangentraining in den o.g. Sportarten. Die erforderliche Trainingshäufigkeit steigt von Klasse 1 mit ca. 3 - 4 Trainingseinheiten pro Woche auf 6 - 8 Trainingseinheiten pro Woche in der 4. Klasse. Den Talenten und Angehörigen, welche die enorme zusätzliche Belastung bereits im Grundschulalter auf sich nehmen, sollten gute Rahmenbedingen geboten werden. Hinweis: Der Ausgangsbeschluss kann über ALLRIS (Anlagen im Antrag) eingesehen werden. Auf Verlangen wird vom BfR dieser auch in Papier zur Verfügung gestellt. 2/2 RB Beschluss der 34. Ratsversammlung Nr. RBIV-846/07 vom 18.04.2007 DS-Nr. IV/2395 Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Einrichtung eines sportorientierten Zuges an der 76. Schule - Grundschule der Stadt Leipzig - Manetstr. 8, 04109 Leipzig 1. Die Ratsversammlung beschließt, am Schulstandort der 76. Schule - Grundschule - in 04109 Leipzig, Manetstraße 8, ab Schuljahresbeginn 2007/08 einen sportorientierter Zug einzurichten. 2. Der sportorientierte Zug wird schuljahresweise, beginnend mit der Aufnahme einer 1. Klasse im Schuljahr 2007/08, entwickelt. Burkhard Jung Oberbürgermeister Stadt Leipzig 01.5/024/07.04 Leipzig, 19.04.2007 Votum: einstimmig bei 2 Stimmenthaltungen 1 Grundlagen Das Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK) hat mit dem Erlass vom 13.02.2003 schulrechtliche und schulorganisatorische Regelungen für die Arbeit der „Sportbetonten Schulen“ im Freistaat Sachsen die Voraussetzung geschaffen, dass in der Stadt Leipzig an einem Gymnasium und an einer Mittelschule sportliche Talente neben der schulischen Ausbildung auch ihren sportbezogenen Neigungen und Interessen ausgeprägt nachgehen können. Der Landessportbund Sachsen e.V. (LSB-S) hat für einen bestimmten Zeitraum (meist identisch mit einer olympischen Periode), teilweise in Abstimmung mit den zuständigen Bundesgremien, für den Leistungssport und für Sachsen sowie speziell für die Region Leipzig bestimmte Schwerpunktsportarten festgelegt. Bei einer Bundesbeteiligung erhalten die ausgewählten Leistungszentren die Anerkennung als sogenannter „Bundesstützpunkt“ oder zumindest als „Bundesstützpunkt Nachwuchs“. Stehen Leistungszentren nur im Landesinteresse, gelten Sie als „Landestützpunkte“. Die Stadt Leipzig hat aber auch selbst Schwerpunktsportarten ausgewählt, in denen sie die Leistungsentwicklung besonders fördern und unterstützen möchte (RB III649/01). Diese sind zum Großteil mit den Schwerpunktsportarten des LSB mit Bundesinteresse identisch. Mit dem Ratsbeschluss RB II – 904/97 bestätigte die Stadt Leipzig ihr Sportprogramm 2005. Mit den enthaltenen 17 sportpolitischen Leitsätzen legte sie 1997 die Strategie für die Sportentwicklung der nächsten Jahre fest. Im Leitsatz 11 wurde formuliert, dass sie sich im Rahmen der Möglichkeiten dafür einsetzt, in den Einrichtungen des Hochleistungssports günstige Bedingungen für die Entwicklung sportlicher Talente, Nachwuchs- und Spitzensportler zu schaffen. Auch wenn der Geltungszeitraum des Sportprogramms auf den 31.12.2005 begrenzt war, ist davon auszugehen, dass die Stadt Leipzig diese sportpolitische Ausrichtung nicht aufgibt und in einem neuen Sportprogramm fortsetzen wird. Die Sportarten Wasserspringen und Kunstturnen sind bis zum Jahr 2008 als „Bundesstützpunkt Nachwuchs“ bestätigt worden. Sie gelten als Schwerpunktsportarten der Stadt Leipzig. 2 Begründung Die Fachverbände der ausgewählten Schwerpunktsportarten nutzen in der Regel die auf der Grundlage des o.g. Erlasses gegebenen Möglichkeiten für die besondere Förderung ihrer Talente an den sportbetonten Schulen. Seite 1 von 5 Von Seiten des Fachverbandes für die technisch-akrobatischen Sportarten Wasserspringen und Kunstturnen (weiblich) wurde über den LSB-S und den ortszuständigen Olympiastützpunkt Leipzig (OSP-L) Bedarf angezeigt, das Angebot an sportbetonten Schulen auch auf den Grundschulbereich zu erweitern. Der Grund ist die Notwendigkeit, Talenten bereits im Grundschulalter koordinativ und konditionell anspruchsvolle Bewegungsabläufe zu vermitteln, was erhebliche Trainingsumfänge in Anspruch nimmt. Die Trainingszeiten und Zeiten der schulischen Ausbildung sollten deshalb bereits im Grundschulbereich gut aufeinander abgestimmt werden. Den Talenten und Angehörigen, welche die enorme zusätzliche Belastung auf sich nehmen, sollten gute Rahmenbedingungen geboten werden. Der LSB-S und der OSP-L streben in einer gemeinsamen Konzeption zur Einrichtung einer „Sportorientierten Grundschule“ diese gebotene Verbesserung der Rahmenbedingungen an. Die Stadt Leipzig als Schulträger hat über die Realisierung der Konzeption zu entscheiden. Eine Mitwirkungsbestätigung des Freistaates Sachsen wird noch erwartet. Aussagen des Konzeptes: Die Heranführung von talentierten Kindern in diesen Sportarten im technischakrobatischen Bereich und die Sichtungsmaßnahmen erfolgen bereits im Vorschulalter. Mit dem Schulbeginn ab der 1. Klasse beginnt in der Regel das leistungsorientierte Grundlagentraining. Die erforderliche Trainingshäufigkeit steigt von Klasse 1 mit ca. 3 – 4 x Training pro Woche bis auf 6 – 8 x Training pro Woche in der 4. Klasse. Die sportorientierte Grundschule muss in der Nähe der Trainingsstätten liegen, weil die Sportarten Turnen und Wasserspringen an die sportartenspezifischen Trainingsmittel (Sprunghalle in der Mainzer Str. und Turnhalle in der Leplaystr. mit den jeweiligen Spezialsportgeräten) gebunden sind. Zudem sollten die Wege zwischen der Schule und der Trainingsstätte gut fußläufig erreichbar sein, damit die außergewöhnliche Belastung der Kinder und Angehörigen (Schule und Sport) in einem zur Nachwuchsförderung akzeptablen Rahmen bleibt. Diesen gestellten Anforderungen entspricht aus Sicht der Stadt Leipzig allein die 76. Schule – Grundschule - in der Manetstr. 8, in 04109 Leipzig. Die Zustimmung des LSB-S und des OSP-L zu diesem Standort liegt vor. Aus schulentwicklungsplanerischer Sicht sind, ohne Einschränkungen der bisherigen Grundschule, in der 76. Schule genügend Kapazitäten für die Aufnahme eines sportorientierten Grundschulzuges vorhanden. Deshalb wird ab dem Schuljahr 2007/08 in dieser Schule ein Grundschulzug, beginnend mit der Klasse 1, aufgebaut. Nach vier Jahren ist dann die volle Anzahl der sportbetonten Klassen erreicht. Aufgrund der spezifischen Anforderungen für die Aufnahme in die sportorientierte Klasse wird die Klassenstärke in der 1. Klasse lediglich bei ca. 16 – 18 Schülern liegen. Somit verbleibt auch die Möglichkeit, diese Klasse, wenn es erforderlich wird, in den folgenden Jahren (2. – 4. Klasse) mit weiteren Talenten aufzustocken. Seite 2 von 5 Die Aufnahme für diese sportorientierte Klasse erfolgt nach vorangegangener Sichtung und Überprüfung durch den jeweiligen Landesfachverband und dessen Empfehlungsschreiben, gesteuert über das Regionalteam Leipzig, vertreten durch den Leiter des Olympiastützpunktes, den Leitern des Sportgymnasiums und –mittelschule (zukünftig auch der sportorientierten Grundschule), Vertretern der Bildungsagentur Leipzig, Vertretern des SMK und Vertretern des Landesausschusses Leistungssport (Landessportbund) sowie Vertretern der Kommune (Schulträger). 3 Einbeziehung der Beteiligten (vgl. Beschluss 359/95) In die Erarbeitung der Einrichtung eines sportorientierten Grundschulzuges in der 76. Schule - Grundschule - wurden die Schulkonferenz (siehe Anlage 1) und das Regionalteam Leipzig (siehe Anlage 2) mit einbezogen. 4 Modalitäten zur Einrichtung eines sportorientierten Grundschulzuges Ablauf Entsprechend § 21 Abs. 3 Schulgesetz (SchulG) wird der Schulträger der Schulaufsichtsbehörde und der betroffenen Schule folgende Vorgehensweise vorschlagen: 1. Beginnend mit dem Schuljahr 2007/08 wird an der 76. Schule – Grundschule – eine 1. Klasse des sportorientierten Grundschulzuges eingerichtet. 2. Der Grundschulzug wird schuljahresweise um jeweils eine 1. Klasse weiter ausgebaut. 3. Der Schulbezirk der 76. Schule wird für die Thomaner weiterhin und künftig für Schüler der sportorientierten Klassen als offener Schulbezirk – gem. § 25 Abs. 4 SchulG – geführt..2 Auswirkungen auf den Stellenplan 5 Stellungnahme der Verwaltung zu den Aussagen der Schulkonferenz und des Regionalteams Stellungnahme zu den Modalitäten 76. Schule Inhalt Bemerkungen - Die Schulkonferenz zeigt sich aufgeschlossen ge- - Die Stellungnahme wird genüber ... dem Vorhaben ..., eine Förderung des Schulkonferenz Nachwuchses in den Sportarten Wasserspringen Kenntnis genommen. und Kunstturnen zu unterstützen. Die Mitglieder der Schulkonferenz befürworten das Anliegen der Aufnahme eines sportlichen Zuges zur Erweiterung des bisher erfolgreich bestehenden musisch-sprachlichen Konzeptes der 76. Grundschule Leipzig mit der Öffnung des Schulbezirkes für die an diesen Bereichen beteiligten Schüler. Seite 3 von 5 der zur - Im Punkt 6 „Kinderfreundlichkeitsprüfung“ wird erwähnt, dass an der 76. Grundschule ausreichende Pausen- und Spielflächen vorhanden sind und die Schüler hier über umfangreiche Möglichkeiten verfügen, die Pausen- und Freizeitgestaltung sinnvoll zu verbringen. Hierzu bekundet die Schulkonferenz, dass in den letzten Jahren ein erheblicher Einsatz durch Eltern, Lehrer, Erzieher und Schüler bezüglich der Gestaltung und Verschönerung des Schulgeländes unternommen wurde (...), aber dennoch weiterer dringender Bedarf an einer Beseitigung noch vorhandener Schäden und Mängel besteht. Es fehlen zum anderen für eine derartige Schülerzahl noch einige Spielgeräte und Spielmöglichkeiten. - Die Schäden und Mängel werden im Rahmen der baulichen und finanziellen Möglichkeiten behoben. Zur Absicherung des Unterrichts und einer ausgewogenen Betreuung sind entsprechend ausreichendes Lehr- und Erzieherpotential zu gewährleisten. Die Schulkonferenz begrüßt die Einrichtung eines sportorientierten Zuges ab dem Schuljahr 2007/08 an der 76. Grundschule. Regionalteam Leipzig - Von Seiten des Regionalteams Leipzig findet das - Die Stellungnahme wird zur erarbeitete Material die volle Zustimmung. Kenntnis genommen. - Das Konzept des LSB zu sportorientierten Grundschulen im Freistaat Sachsen wurde als Basis der Vorlage verwendet. Damit sind alle Forderungen seitens des Sports erfüllt. 6 Kinderfreundlichkeitsprüfung Bei der Einrichtung eines sportorientierten Grundschulzuges in der 76. Schule wird den Nachwuchssportlern die Vereinbarkeit zwischen Schule und dem sportartenspezifischen Training im Kunstturnen und Wasserspringen durch die Nähe der Schule zu den Sportstätten und der Zusammenfassung der Sportler in einer Klasse begünstigend beeinflusst. Am Standort der 76. Schule sind ausreichende Pausen- und Spielflächen vorhanden. Die Schüler verfügen hier über umfangreiche Möglichkeiten, die Pausen- und Freizeitgestaltung sinnvoll zu verbringen. 7 Folgen bei Ablehnung Eine Ablehnung der Einrichtung eines sportorientierten Zuges an der 76. Schule würde für die Nachwuchssportler zu folgenden Einschränkungen führen: - erschwerte Bedingungen, Schule und Sport miteinander zu verbinden - teilweise ungünstigere / längere Wege zwischen Schule und Trainingsstätte - hohe Belastung für die Kinder aufgrund des hohen Trainingspensums. Seite 4 von 5 Anlagenverzeichnis Anlage 1 - Stellungnahmen der Schulkonferenz der 76. Schule Anlage 2 - Stellungnahme Regionalteam Leipzig Anlage 3 - Lageplan Anlage 4 - Konzept „Sportorientierte Grundschule“ Seite 5 von 5 Anlage 1 Anlage 2 Sprunghalle Turnhalle Anlage 3 Anlage 4 -1- Anlage 4 -2- Anlage 4 -3- Anlage 4 -4- Anlage 4 -5- Anlage 4 -6-