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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1382354.pdf
Größe
75 kB
Erstellt
27.03.18, 12:00
Aktualisiert
28.10.18, 16:53

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-05670 Status: öffentlich Eingereicht von Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln Betreff: Änderung Bebauungsplan 354 Gewerbepark Stahmeln Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Ratsversammlung FA Stadtentwicklung und Bau Zuständigkeit Verweisung in die Gremien Beschlussvorschlag: Der Stadtrat möge beschließen, dass 1. der am 16.12.2009 gefasste Aufstellungsbeschluss Nr. RBV-123/09 für den B-Plan Nr. 354 "Logistikpark Stahmeln“ und 2. der Vorhaben-und Erschließungsplan E-77- Gewerbepark Stahmeln werden aufgehoben. 3. Der Flächennutzungsplan der Stadt Leipzig wird in diesem Bereich an die neuen Bedürfnisse nach Wohnungsbau und der Errichtung eines zentralen Schulstandortes sowie für soziale Einrichtungen angepasst. Ziel ist dann ein den neuen Erfordernissen entsprechender B-Plan. Sachverhalt: Seit der Vorstellung des B-Planes-Entwurfes und frühzeitigen Beteiligung der Bürger am 28.08.2013 haben sich die Bedürfnisse in der Stadt Leipzig grundlegend geändert. Durch das Wachsen der Stadt Leipzig und auch dem ungebrochenen Zuzug von Einwohnern nach Lützschena-Stahmeln muss etwas für sozialen und Geschosswohnungsbau sowie zughöriger Infrastruktur(Schule, Kita, Einkaufen) getan werden. Dazu ist das Gebiet um den TÜV Süd mit kleineren Gewerbeeinheiten und bereits vorhandenem Wohnungsbau besonders geeignet und kann weiter als Mischgebiet einer Bebauung zugeführt werden. Es liegt zentral als Bindeglied zwischen den Ortsteilen Lützschena und Stahmeln und gewährleistet durch eine gute wohnwirtschaftliche Entwicklung und der Integration einer Grundschule mit Hort, Sport- und Mehrzweckhalle, sowie der Schaffung neuer Kindergartenplätze endlich ein Zusammenwachsen der beiden Ortsteile. Dieses Ziel war bereits bei der Eingemeindung formuliert und auch kommuniziert worden. 1/2 In seinem Beschluss 77/06/17 Ergänzung zur Vorlage VI-DS-03577-NF-01 zum Schulentwicklungsplan ist der Ortschaftsrat bereits dafür eingetreten. Aus der Bürgerbeteiligung war klar erkennbar, dass diese gut erschlossenen Flächen nicht für Industrie/Gewerbeansiedlung "vergeudet" werden dürfen und sich diese in einer Ortslage mit bereits vorhandenen 54 Wohneinheiten für die Anwohner als unannehmbar verbietet. Dem muss bei der Abwägung besonders Rechnung getragen und eine Entscheidung zu Gunsten der Bürger und gegen einen Logistikpark getroffen werden. 2/2