Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1382354.pdf
Größe
75 kB
Erstellt
27.03.18, 12:00
Aktualisiert
28.10.18, 16:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-05670
Status: öffentlich
Eingereicht von
Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln
Betreff:
Änderung Bebauungsplan 354 Gewerbepark Stahmeln
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Ratsversammlung
FA Stadtentwicklung und Bau
Zuständigkeit
Verweisung in die Gremien
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat möge beschließen, dass
1. der am 16.12.2009 gefasste Aufstellungsbeschluss Nr. RBV-123/09 für den B-Plan
Nr. 354 "Logistikpark Stahmeln“ und
2. der Vorhaben-und Erschließungsplan E-77- Gewerbepark Stahmeln
werden aufgehoben.
3. Der Flächennutzungsplan der Stadt Leipzig wird in diesem Bereich an die neuen
Bedürfnisse nach Wohnungsbau und der Errichtung eines zentralen Schulstandortes
sowie für soziale Einrichtungen angepasst.
Ziel ist dann ein den neuen Erfordernissen entsprechender B-Plan.
Sachverhalt:
Seit der Vorstellung des B-Planes-Entwurfes und frühzeitigen Beteiligung der Bürger am
28.08.2013 haben sich die Bedürfnisse in der Stadt Leipzig grundlegend geändert. Durch
das Wachsen der Stadt Leipzig und auch dem ungebrochenen Zuzug von Einwohnern nach
Lützschena-Stahmeln muss etwas für sozialen und Geschosswohnungsbau sowie
zughöriger Infrastruktur(Schule, Kita, Einkaufen) getan werden.
Dazu ist das Gebiet um den TÜV Süd mit kleineren Gewerbeeinheiten und bereits
vorhandenem Wohnungsbau besonders geeignet und kann weiter als Mischgebiet einer
Bebauung zugeführt werden. Es liegt zentral als Bindeglied zwischen den Ortsteilen
Lützschena und Stahmeln und gewährleistet durch eine gute wohnwirtschaftliche
Entwicklung und der Integration einer Grundschule mit Hort, Sport- und Mehrzweckhalle,
sowie der Schaffung neuer Kindergartenplätze endlich ein Zusammenwachsen der beiden
Ortsteile. Dieses Ziel war bereits bei der Eingemeindung formuliert und auch kommuniziert
worden.
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In seinem Beschluss 77/06/17 Ergänzung zur Vorlage VI-DS-03577-NF-01 zum
Schulentwicklungsplan ist der Ortschaftsrat bereits dafür eingetreten.
Aus der Bürgerbeteiligung war klar erkennbar, dass diese gut erschlossenen Flächen nicht
für Industrie/Gewerbeansiedlung "vergeudet" werden dürfen und sich diese in einer Ortslage
mit bereits vorhandenen 54 Wohneinheiten für die Anwohner als unannehmbar verbietet.
Dem muss bei der Abwägung besonders Rechnung getragen und eine Entscheidung zu
Gunsten der Bürger und gegen einen Logistikpark getroffen werden.
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