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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1380492.pdf
Größe
100 kB
Erstellt
21.03.18, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 18:42

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Antrag Nr. VI-A-05648 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff: Gestaltungsauftrag Pflege - Grundsatzprogramm und Bedarfsplanung für die Pflege in Leipzig Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Ratsversammlung FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Seniorenbeirat Behindertenbeirat 21.03.2018 29.03.2018 12.04.2018 23.04.2018 Zuständigkeit Beschlussvorschlag: 1. Die Stadt Leipzig erarbeitet bis zum IV. Quartal 2019 ein Grundsatzprogramm Pflege in Leipzig. Darin werden Leitlinien zur Entwicklung eines am Gemeinwesen orientierten, sozialraumbezogenen weiteren Ausbaus ambulanter, stationärer, komplementärer und hauswirtschaftlicher Strukturen formuliert, um eine flächendeckende Versorgung von Pflegebedürftigen und Pflegenden zu gewährleisten. 2. Zugleich verpflichtet sich die Stadt Leipzig zu einer fortlaufenden, quartiersorientierten Pflegebedarfsplanung. Die erste Fassung legt sie dem Stadtrat ebenfalls zum IV. Quartal 2019 vor. 3. Grundsatzprogramm und Bedarfsplanung bilden die Grundlage für eine strukturelle Förderung von innovativen gemeindebezogenen Projekten, u. a. im Rahmen der Liegenschaftspolitik, der Wirtschaftsförderung und der Unterstützung und Beratung von Anbietern zur Entwicklung von Geschäftsmodellen unter Beteiligung der Pflegekassen. 4. Grundsatzprogramm und Bedarfsplanung unterliegen den Zielstellungen: a. allen unterstützungs- und pflegebedürftigen Menschen in Leipzig so lange wie möglich und gewollt, den selbstbestimmten Verbleib in der eigenen Häuslichkeit zu sichern b. Stärkung der wohnortnahen Versorgungsstrukturen c. Ausbau von primären Präventions- und Rehabilitationsangeboten und einer lebensweltorientierten Gesundheitsförderung 5. Die Stadt Leipzig baut ihr Pflegenetzwerk zu einer Informations- und Arbeitsplattform zur Vernetzung aller Akteure der Pflege aus und intensiviert die Zusammenarbeit mit den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen und der Metropolregion Halle/Leipzig. 1/3 6. Zugleich und zusätzlich beauftragt der Stadtrat den Oberbürgermeister sich in der Landesregierung Sachsen für die Aufstellung eines Sächsischen Landespflegegesetzes einzusetzen. Sachverhalt: Die Bevölkerung in Deutschland unterliegt einem raschen Alterungsprozess. Die Zahl älterer Menschen und ihr Bevölkerungsanteil nehmen zu. Da Menschen mit steigendem Alter vermehrt pflegebedürftig sind, wächst auch die Anzahl der pflegebedürftigen Personen. „2015 waren im Freistaat Sachsen 166 792 Menschen pflegebedürftig. Das entspricht einem Anteil an der sächsischen Bevölkerung von 4,1 % (2013: 3,7 %). Bis 2020 wurden für Sachsen 172 000 Personen mit Pflegestufe prognostiziert. Auch in Leipzig ist dieser Trend zu erwarten. Die Zahl Betroffener stieg seit der ersten Pflegestatistik 1999 ständig an und wird auch, bedingt durch das „Älterwerden“ der Menschen, in den nächsten Jahren noch steigen. Das muss bei der Planung der sozialen Infrastruktur Beachtung finden.“1 Unter Berücksichtigung der Sozialstruktur Leipzig ist diese zu erwartende Steigerung der Pflegebedürftigkeit mit einer erheblichen Steigerung der Kosten zur „Hilfe zur Pflege“ (SGB XII) verbunden. Schon im Haushaltsplan 2017/2018 sind ca. 16 Mio. Euro pro Jahr dafür veranschlagt. Diese Summe wird weiter steigen, und zwar umso heftiger, je weniger wir bereit sind, selbst zu gestalten. Auch vor diesem wirtschaftlichen Hintergrund ist es höchste Zeit, dass die Stadt Leipzig sich konzeptionell und planerisch den Herausforderungen stellt, die mit einer wachsenden Zahl pflegebedürftiger Einwohner verbunden ist. Eine ausgewogene und bedarfsgerechte Pflegeinfrastruktur ist Teil der kommunalen Daseinsfürsorge. Im Sinne des Siebten Altenberichts der Bundesregierung stellen sich der Kommune vielfältige Handlungsaufgaben. Die gesundheitliche Versorgung muss in wohnortnahen Strukturen sichergestellt sein und die primäre Präventions- und Rehabilitationsangebote müssen ausgebaut werden, um Pflegebedürftigkeit zu vermindern, zu verkürzen oder ganz zu verhindern. Für eine bessere pflegerische Versorgung müssen gemischte Pflegearrangements systematisch und flächendeckend gestärkt werden, teilstationäre Angebote, Beratungsmöglichkeiten ausgebaut und die Gewinnung von Fachkräften unterstützt werden. Eine Förderung altersgerechten Wohnumbaus, eine abgestimmte Mobilitätspolitik und die Ausstattung des Sozialraums mit nachbarschaftlichen Hilfe- und Unterstützungsangeboten, hält die Quote der teuren, und vor allem ungewollten, stationären Pflege so gering wie möglich. Eine bedarfsgerechte Pflegelandschaft ist humanitäres Muss und auch ein wirtschaftliches Plus, denn sie spart kommunale Hilfen, ist ein krisensicherer Beitrag zur lokalen Wirtschaft und reduziert die Doppelbelastung durch die familiäre Pflege für die dringend benötigten Fachkräfte. Das skandalöse Fehlen eines Sächsischen Landespflegegesetzes und damit verbundenen mangelnden Mittelbereitstellungen darf uns in Leipzig nicht davon abhalten, die beschriebenen Aufgaben in Angriff zu nehmen, die Grundsätze einer guten Leipziger Pflegeversorgung zu erarbeiten und für eine gute Versorgung in der Zukunft zu sorgen. Anlagen: 1 Stadt Leipzig, Amt für Statistik und Wahlen [Statistischer Quartalsbericht IV/2016] 2/3 3/3