Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1336437.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
09.11.17, 12:00
Aktualisiert
16.01.19, 12:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Antrag Nr. VI-A-05041
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Anpassung der Zuwendungsvoraussetzungen der Fachförderrichtlinie des Amtes für
Umweltschutz
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
FA Umwelt und Ordnung
FA Umwelt und Ordnung
Ratsversammlung
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
15.11.2017
1. Lesung
2. Lesung
Beschlussfassung
1. Lesung
Beschlussvorschlag:
Die Fachförderrichtlinie des AfU wird für die nächste Förderperiode (Antragsschluss
30.09.2018) wie folgt geändert:
Zuwendungsempfänger sind anerkannte Naturschutzvereinigungen, sowie Vereine und
Verbände, sowie freie Träger, Gruppen, Initiativen und andere juristische Personen
sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts, die auf dem Gebiet des Umwelt- und
Naturschutzes im Stadtgebiet Leipzig aktiv tätig sind.
Sachverhalt:
Die Rahmenrichtlinie gibt folgenden breiten Rahmen potenzieller Zuwendungsempfänger
vor:
„Zuwendungsempfänger können • Vereine, • Verbände, • freie Träger, • Gruppen, •
Initiativen, • Privatpersonen, • andere juristische Personen sowie Körperschaften des
öffentlichen Rechts etc. sein, die Aufgaben, die im Interesse der Stadt Leipzig liegen,
erfüllen.“
Bereits in den Diskussionen zur Fachförderrichtlinie des AfU wurde die starre Eingrenzung
auf Vereine und Verbände kritisiert und diskutiert. Aufgrund dessen, dass in der
Vergangenheit ausschließlich Vereine und Verbände gefördert wurden, einigte man sich
jedoch mehrheitlich auf diese Einschränkung. Nunmehr wurde allerdings ein Antrag auf
Förderung einer im Umweltschutz aktiven gGmbH fernab einer konzeptionellen Beurteilung
abgelehnt, weil es sich beim potenziellen Zuwendungsempfänger weder um einen Verein,
noch einen Verband handelt. Dies zeigt deutlich, dass die vorgenommene Einschränkung
realitätsfern ist und letztlich dazu führt, die bestehenden Potenziale der im Bereich Umweltund Naturschutz aktiven Akteure ungenutzt zu lassen.
Eine Verbesserung der Situation ist zumindest für die nächste Förderperiode nur mit einer
entsprechenden Öffnung der Fachförderrichtlinie erreichbar. Die beantragte Formulierung
1/2
orientiert sich dabei an der Rahmenrichtlinie.
Anlagen:
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