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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1336437.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
09.11.17, 12:00
Aktualisiert
16.01.19, 12:00

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Antrag Nr. VI-A-05041 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff: Anpassung der Zuwendungsvoraussetzungen der Fachförderrichtlinie des Amtes für Umweltschutz Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium FA Umwelt und Ordnung FA Umwelt und Ordnung Ratsversammlung Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 15.11.2017 1. Lesung 2. Lesung Beschlussfassung 1. Lesung Beschlussvorschlag: Die Fachförderrichtlinie des AfU wird für die nächste Förderperiode (Antragsschluss 30.09.2018) wie folgt geändert: Zuwendungsempfänger sind anerkannte Naturschutzvereinigungen, sowie Vereine und Verbände, sowie freie Träger, Gruppen, Initiativen und andere juristische Personen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts, die auf dem Gebiet des Umwelt- und Naturschutzes im Stadtgebiet Leipzig aktiv tätig sind. Sachverhalt: Die Rahmenrichtlinie gibt folgenden breiten Rahmen potenzieller Zuwendungsempfänger vor: „Zuwendungsempfänger können • Vereine, • Verbände, • freie Träger, • Gruppen, • Initiativen, • Privatpersonen, • andere juristische Personen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts etc. sein, die Aufgaben, die im Interesse der Stadt Leipzig liegen, erfüllen.“ Bereits in den Diskussionen zur Fachförderrichtlinie des AfU wurde die starre Eingrenzung auf Vereine und Verbände kritisiert und diskutiert. Aufgrund dessen, dass in der Vergangenheit ausschließlich Vereine und Verbände gefördert wurden, einigte man sich jedoch mehrheitlich auf diese Einschränkung. Nunmehr wurde allerdings ein Antrag auf Förderung einer im Umweltschutz aktiven gGmbH fernab einer konzeptionellen Beurteilung abgelehnt, weil es sich beim potenziellen Zuwendungsempfänger weder um einen Verein, noch einen Verband handelt. Dies zeigt deutlich, dass die vorgenommene Einschränkung realitätsfern ist und letztlich dazu führt, die bestehenden Potenziale der im Bereich Umweltund Naturschutz aktiven Akteure ungenutzt zu lassen. Eine Verbesserung der Situation ist zumindest für die nächste Förderperiode nur mit einer entsprechenden Öffnung der Fachförderrichtlinie erreichbar. Die beantragte Formulierung 1/2 orientiert sich dabei an der Rahmenrichtlinie. Anlagen: 2/2