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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1398632.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
09.05.18, 12:00
Aktualisiert
20.08.18, 07:36

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-05869 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Fraktion DIE LINKE Betreff: Erhöhung des Ausgleichsbetrages im Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung zeitweilig beratender Ausschuss Verkehr und Mobilität FA Stadtentwicklung und Bau Verwaltungsausschuss 16.05.2018 17.05.2018 22.05.2018 06.06.2018 Verweisung in die Gremien 1. Lesung 1. Lesung 1. Lesung Beschlussvorschlag: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Zusatzfestlegung zum Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag (VLFV) spätestens zum September 2018 mit einem Ausgleichsbetrag von mindestens 50 Mio. Euro für die Jahre 2019 und 2020 fortzuschreiben und eventuell erforderliche Vertragsanpassungen entsprechend vorzunehmen. Sachverhalt: Die nunmehr bereits einige Zeit laufende Debatte über die Mobilitätsszenarien hat gezeigt, dass die Anforderungen an die Nahverkehrsbetriebe deutlich gewachsen sind und dass die öffentliche Hand in größerem Maße ihrer Verantwortung gerecht werden muss. Die Informationsvorlage zu den Mobilitätsszenarien zeigt, dass die derzeitigen 45 Mio. EUR Ausgleichsbetrag auf keinen Fall in der Zukunft fortgeschrieben werden können, wenn wir einen attraktiven ÖPNV in Leipzig haben wollen. Egal für welches Mobilitätsszenario sich der Stadtrat in Zukunft entscheidet, eine Erhöhung des Ausgleichsbetrages ist laut Vorlage in allen Szenarien notwendig. Nur mit einem attraktiven ÖPNV können wir die gesetzlichen Vorgaben zur Einhaltung der Luftreinhaltewerte und Lärmreduzierung erreichen. Die Fahrgäste können diesen höheren Finanzbedarf nicht alleine schultern. Die Stadt Leipzig muss sich als Aufgabenträger des öffentlichen Nahverkehrs auch aus der Sicht der Finanzierung zu ihrer Verantwortung bekennen. 1/2 Um dem Stadtrat tatsächlich eine Entscheidung über die Höhe des Ausgleichsbetrages zu ermöglichen, ist eine Beschlussfassung spätestens im September 2018 erforderlich, damit der entsprechende Betrag in die Wirtschaftspläne der Unternehmen eingeplant werden kann. Da der Nahverkehrsplan trotz anderer Beschlüsse des Stadtrates noch immer nicht vorliegt, sollte der Stadtrat unabhängig von diesem die Erhöhung des Ausgleichsbetrages beschließen. Anlagen: 2/2