Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1398632.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
09.05.18, 12:00
Aktualisiert
20.08.18, 07:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-05869
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Fraktion DIE LINKE
Betreff:
Erhöhung des Ausgleichsbetrages im Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
zeitweilig beratender Ausschuss Verkehr und Mobilität
FA Stadtentwicklung und Bau
Verwaltungsausschuss
16.05.2018
17.05.2018
22.05.2018
06.06.2018
Verweisung in die Gremien
1. Lesung
1. Lesung
1. Lesung
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Zusatzfestlegung zum
Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag (VLFV) spätestens zum September 2018 mit einem
Ausgleichsbetrag von mindestens 50 Mio. Euro für die Jahre 2019 und 2020
fortzuschreiben und eventuell erforderliche Vertragsanpassungen entsprechend
vorzunehmen.
Sachverhalt:
Die nunmehr bereits einige Zeit laufende Debatte über die Mobilitätsszenarien hat gezeigt,
dass die Anforderungen an die Nahverkehrsbetriebe deutlich gewachsen sind und dass
die öffentliche Hand in größerem Maße ihrer Verantwortung gerecht werden muss. Die
Informationsvorlage zu den Mobilitätsszenarien zeigt, dass die derzeitigen 45 Mio. EUR
Ausgleichsbetrag auf keinen Fall in der Zukunft fortgeschrieben werden können, wenn wir
einen attraktiven ÖPNV in Leipzig haben wollen. Egal für welches Mobilitätsszenario sich
der Stadtrat in Zukunft entscheidet, eine Erhöhung des Ausgleichsbetrages ist laut Vorlage
in allen Szenarien notwendig. Nur mit einem attraktiven ÖPNV können wir die gesetzlichen
Vorgaben zur Einhaltung der Luftreinhaltewerte und Lärmreduzierung erreichen. Die
Fahrgäste können diesen höheren Finanzbedarf nicht alleine schultern. Die Stadt Leipzig
muss sich als Aufgabenträger des öffentlichen Nahverkehrs auch aus der Sicht der
Finanzierung zu ihrer Verantwortung bekennen.
1/2
Um dem Stadtrat tatsächlich eine Entscheidung über die Höhe des Ausgleichsbetrages zu
ermöglichen, ist eine Beschlussfassung spätestens im September 2018 erforderlich, damit
der entsprechende Betrag in die Wirtschaftspläne der Unternehmen eingeplant werden
kann. Da der Nahverkehrsplan trotz anderer Beschlüsse des Stadtrates noch immer nicht
vorliegt, sollte der Stadtrat unabhängig von diesem die Erhöhung des Ausgleichsbetrages
beschließen.
Anlagen:
2/2