Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1398629.pdf
Größe
85 kB
Erstellt
09.05.18, 12:00
Aktualisiert
16.01.19, 12:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-05870
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Planungen zum Bau des Stadthafens und seines Umfeldes evaluieren
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
FA Umwelt und Ordnung
Ratsversammlung
FA Stadtentwicklung und Bau
SBB Mitte
15.05.2018
16.05.2018
22.05.2018
07.06.2018
1. Lesung
Verweisung in die Gremien
1. Lesung
1. Lesung
Beschlussvorschlag:
1. Das seit 2009 laufende Investoren- und Betreiberverfahren wird beendet.
2. Der zuletzt im Jahre 2009 geänderte Bau- und Finanzierungsbeschlusses „Änderung
zum Bau- und Finanzierungsbeschluss für das städtische Bauvorhaben "Öffnung
Elstermühlgraben, 2. Bauabschnitt - Stadthafen Leipzig“ wird evaluiert.
3. Auf Grundlage aktualisierter Rahmenbedingungen und eines fortzuschreibenden
Konzeptes in Bezug auf das Plangebiet, welche nach durchgeführter Bürger- und
Akteursbeteiligung vom Stadtrat zu beschließen sind, ist ein erneuter Investoren/Betreiberwettbewerb durchzuführen. Die Auslobung ist ebenfalls vom Stadtrat zu
beschließen. Die stadteigenen notwendigen Grundstücke für den Bau des
Stadthafens 2407, 2408 c und 2593 f sind im Wege des Erbbaurechtes zu veräußern.
4. Die an der Käthe-Kollwitz-Straße gelegenen Grundstücke 2408 b, 2408 und 2407 c
sind ebenfalls in Erbpacht und im Rahmen einer Konzeptvergabe zu vergeben. Über
die Vergaben entscheidet der Grundstücksverkehrsausschuss.
Sachverhalt:
Das zukünftige Gelände des Stadthafens wird seit 2014 im Rahmen einer Zwischennutzung
mit wassertouristischen Hintergrund und einem größeren Parkplatz (PKW-Parkplätze, zwei
Busparkplätze und Kurzzeit-Wohnmobilstellplätze) bewirtschaftet.
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2014 gab sich die Verwaltung optimistisch, dass mit dem Bau des Stadthafens im Jahre
2017 zu rechnen sei (vgl. Beschlussvorlage BS/GVAV-382/14/).
2009 hat der Stadtrat im Rahmen des Bau- und Finanzierungsbeschlusses den
Oberbürgermeister beauftragt, ein Investoren- und Betreiberverfahren ausloben zu lassen.
Es wurde des Weiteren beschlossen, dass die Ratsversammlung über die Ergebnisse vor
Baubeginn informiert werde solle. Außerdem war die damalige Auffassung des Stadtrates,
dass mit dem Bau erst nach erfolgreicher Investoren- und Betreibersuche für den Betrieb des
Stadthafens und bezüglich des Verkaufs der Grundstücke außerhalb des Hafenbeckens
begonnen werden solle.
Die Öffnung des Elstermühlgrabens und der damit verbundene Bau des Stadthafens sind
wichtige Bausteine des Gewässerkonzepts Leipziger Neuseenland. Die Stadtratsfraktion
Bündnis 90/Die Grünen ist allerdings der Auffassung, dass das derzeit noch laufende
Investoren- und Betreiberverfahren umgehend zu beenden ist, da sich
1. die Rahmenbedingungen (Verkehrswerte der Grundstücke, städtebauliche Einbindung,
Machbarkeitsprüfung, ökologische und ökonomische Anforderungen) seit 2009 wesentlich
verändert haben und
2. die Beschreibung des Vorhabens „Stadthafen“, das Gestaltungskonzept, die
Baubeschreibung, die Auswirkungen und Folgeeffekte sowie die Fördermittelbereitstellung
zu überprüfen und entsprechend zu aktualisieren sind.
Für die Planung und den Bau des Stadthafen schlagen wir deshalb nach Aktualisierung der
Rahmenbedingungen und Überprüfung sowie Fortschreibung des Konzeptes die erneute
Durchführung eines Investoren-/Betreiberwettbewerbes vor. Entsprechende
Stadtratsbeschlüsse sind diesbezüglich zu fassen. Eine Bürger- und Akteursbeteiligung ist
durchzuführen.
Vor dem Hintergrund, dass von der Vergabe von kommunalen Grundstücken im Wege des
Erbbaurechtes und mittels Konzeptvergabe eine bodenpreisdämpfende Wirkung ausgeht,
die Konzeptvergabe im Erbbaurecht darüber hinaus auch im Wohnungspolitischen Konzept
verankert (Vielfalt des Wohnungsangebotes, mögliche Inanspruchnahme der sozialen
Wohnungsbauförderung, multifunktional/gemeinschaftlich genutzte Flächen im
Nutzungskonzept, Erhalt und Entwicklung von sozial und nutzungsstrukturell gemischten
Stadtteilen, kooperativen Ansatz bei der Freiraumplanung und -nutzung) wurde und
außerdem wesentlicher Bestandteil der neu auszurichtenden städtischen
Liegenschaftspolitik ist, sind die an der Käthe-Kollwitz-Straße gelegenen Grundstücke 2408
b, 2408 und 2407 c entsprechend zu veräußern. Die (Misch-)Nutzung für
Gewerbe/Kultur/Gastronomie/Wohnen sind dabei mögliche Optionen auf die eine
entsprechende Bewertungsmatrix im Weiteren eingehen kann.
Wir sind davon überzeugt, dass mit unseren Darlegungen einerseits einer nachhaltigen und
integrierten Stadtentwicklung Rechnung getragen wird und andererseits das „Projekt
Stadthafen“ mit Beschlussfassung unseres Antrages neuen Schwung bekommen könnte.
Anlagen:
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