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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1398629.pdf
Größe
85 kB
Erstellt
09.05.18, 12:00
Aktualisiert
16.01.19, 12:35

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-05870 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff: Planungen zum Bau des Stadthafens und seines Umfeldes evaluieren Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit FA Umwelt und Ordnung Ratsversammlung FA Stadtentwicklung und Bau SBB Mitte 15.05.2018 16.05.2018 22.05.2018 07.06.2018 1. Lesung Verweisung in die Gremien 1. Lesung 1. Lesung Beschlussvorschlag: 1. Das seit 2009 laufende Investoren- und Betreiberverfahren wird beendet. 2. Der zuletzt im Jahre 2009 geänderte Bau- und Finanzierungsbeschlusses „Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss für das städtische Bauvorhaben "Öffnung Elstermühlgraben, 2. Bauabschnitt - Stadthafen Leipzig“ wird evaluiert. 3. Auf Grundlage aktualisierter Rahmenbedingungen und eines fortzuschreibenden Konzeptes in Bezug auf das Plangebiet, welche nach durchgeführter Bürger- und Akteursbeteiligung vom Stadtrat zu beschließen sind, ist ein erneuter Investoren/Betreiberwettbewerb durchzuführen. Die Auslobung ist ebenfalls vom Stadtrat zu beschließen. Die stadteigenen notwendigen Grundstücke für den Bau des Stadthafens 2407, 2408 c und 2593 f sind im Wege des Erbbaurechtes zu veräußern. 4. Die an der Käthe-Kollwitz-Straße gelegenen Grundstücke 2408 b, 2408 und 2407 c sind ebenfalls in Erbpacht und im Rahmen einer Konzeptvergabe zu vergeben. Über die Vergaben entscheidet der Grundstücksverkehrsausschuss. Sachverhalt: Das zukünftige Gelände des Stadthafens wird seit 2014 im Rahmen einer Zwischennutzung mit wassertouristischen Hintergrund und einem größeren Parkplatz (PKW-Parkplätze, zwei Busparkplätze und Kurzzeit-Wohnmobilstellplätze) bewirtschaftet. 1/2 2014 gab sich die Verwaltung optimistisch, dass mit dem Bau des Stadthafens im Jahre 2017 zu rechnen sei (vgl. Beschlussvorlage BS/GVAV-382/14/). 2009 hat der Stadtrat im Rahmen des Bau- und Finanzierungsbeschlusses den Oberbürgermeister beauftragt, ein Investoren- und Betreiberverfahren ausloben zu lassen. Es wurde des Weiteren beschlossen, dass die Ratsversammlung über die Ergebnisse vor Baubeginn informiert werde solle. Außerdem war die damalige Auffassung des Stadtrates, dass mit dem Bau erst nach erfolgreicher Investoren- und Betreibersuche für den Betrieb des Stadthafens und bezüglich des Verkaufs der Grundstücke außerhalb des Hafenbeckens begonnen werden solle. Die Öffnung des Elstermühlgrabens und der damit verbundene Bau des Stadthafens sind wichtige Bausteine des Gewässerkonzepts Leipziger Neuseenland. Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ist allerdings der Auffassung, dass das derzeit noch laufende Investoren- und Betreiberverfahren umgehend zu beenden ist, da sich 1. die Rahmenbedingungen (Verkehrswerte der Grundstücke, städtebauliche Einbindung, Machbarkeitsprüfung, ökologische und ökonomische Anforderungen) seit 2009 wesentlich verändert haben und 2. die Beschreibung des Vorhabens „Stadthafen“, das Gestaltungskonzept, die Baubeschreibung, die Auswirkungen und Folgeeffekte sowie die Fördermittelbereitstellung zu überprüfen und entsprechend zu aktualisieren sind. Für die Planung und den Bau des Stadthafen schlagen wir deshalb nach Aktualisierung der Rahmenbedingungen und Überprüfung sowie Fortschreibung des Konzeptes die erneute Durchführung eines Investoren-/Betreiberwettbewerbes vor. Entsprechende Stadtratsbeschlüsse sind diesbezüglich zu fassen. Eine Bürger- und Akteursbeteiligung ist durchzuführen. Vor dem Hintergrund, dass von der Vergabe von kommunalen Grundstücken im Wege des Erbbaurechtes und mittels Konzeptvergabe eine bodenpreisdämpfende Wirkung ausgeht, die Konzeptvergabe im Erbbaurecht darüber hinaus auch im Wohnungspolitischen Konzept verankert (Vielfalt des Wohnungsangebotes, mögliche Inanspruchnahme der sozialen Wohnungsbauförderung, multifunktional/gemeinschaftlich genutzte Flächen im Nutzungskonzept, Erhalt und Entwicklung von sozial und nutzungsstrukturell gemischten Stadtteilen, kooperativen Ansatz bei der Freiraumplanung und -nutzung) wurde und außerdem wesentlicher Bestandteil der neu auszurichtenden städtischen Liegenschaftspolitik ist, sind die an der Käthe-Kollwitz-Straße gelegenen Grundstücke 2408 b, 2408 und 2407 c entsprechend zu veräußern. Die (Misch-)Nutzung für Gewerbe/Kultur/Gastronomie/Wohnen sind dabei mögliche Optionen auf die eine entsprechende Bewertungsmatrix im Weiteren eingehen kann. Wir sind davon überzeugt, dass mit unseren Darlegungen einerseits einer nachhaltigen und integrierten Stadtentwicklung Rechnung getragen wird und andererseits das „Projekt Stadthafen“ mit Beschlussfassung unseres Antrages neuen Schwung bekommen könnte. Anlagen: 2/2