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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1398671.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
09.05.18, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 19:07

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-05872 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff: kommunales Förderprogramm "Schallschutzfenster in Bestandsgebäuden" auflegen Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit FA Umwelt und Ordnung Ratsversammlung FA Stadtentwicklung und Bau 15.05.2018 16.05.2018 22.05.2018 1. Lesung Verweisung in die Gremien 1. Lesung Beschlussvorschlag: Die Stadt legt mit dem Doppelhaushalt 2019/20 ein kommunales Programm zur Förderung von Haus- und Wohnungseigentümern zum Einbau von schallgeschützten Fenstern in Bestandsgebäuden, die an besonders lärmintensiven Verkehrsstraßen liegen, auf. Dieses Programm wird mit jährlich 250.000 € ausgestattet. Sachverhalt: Nicht zuletzt die jahrelange Diskussion um eine Lärmentlastung der Anwohner*innen der Karl-Tauchnitz-Straße und der Harkortstraße zeigt den großen Bedarf an Lärmschutzmaßnahmen. Diese können einerseits durch eine Verkehrsentlastung oder Geschwindigkeitsreduzierung herbeigeführt werden. Ist dies nicht möglich, wie der Verwaltungsstandpunkt zur „Petition zum Problem der starken Zunahme der Lärm- und Schadstoffbelastung durch LKW-, Bus- und PKW-Verkehr in der KarlTauchnitz-Straße“ (VI-P-03798-DS-04-ÄA-01) offenbart, müssen bauliche Veränderungen an der Gebäudehülle in Angriff genommen werden. Für die Umrüstung der Fenster in Lärmschutzfenster hatte die Stadt Leipzig bereits in den 90er Jahren ein kommunales Förderprogramm, welches jedoch in Zeiten knapper Kasse den Streichungen freiwilliger Leistungen zum Opfer fiel. Seither hat die Verkehrs- und damit auch die Lärmbelastung an Leipziger Straßen weiter in erheblichem Umfang zugenommen, sodass die Stadt dieses Programm, 1/2 beispielsweise als 50% Zuschuss der Investitionssumme, aus Fürsorgepflicht gegenüber den Steuerzahler*innen wieder aufnehmen sollte. Anlagen: 2/2