Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1398671.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
09.05.18, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 19:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-05872
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
kommunales Förderprogramm "Schallschutzfenster in Bestandsgebäuden" auflegen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
FA Umwelt und Ordnung
Ratsversammlung
FA Stadtentwicklung und Bau
15.05.2018
16.05.2018
22.05.2018
1. Lesung
Verweisung in die Gremien
1. Lesung
Beschlussvorschlag:
Die Stadt legt mit dem Doppelhaushalt 2019/20 ein kommunales Programm zur
Förderung von Haus- und Wohnungseigentümern zum Einbau von schallgeschützten
Fenstern in Bestandsgebäuden, die an besonders lärmintensiven Verkehrsstraßen
liegen, auf. Dieses Programm wird mit jährlich 250.000 € ausgestattet.
Sachverhalt:
Nicht zuletzt die jahrelange Diskussion um eine Lärmentlastung der Anwohner*innen
der Karl-Tauchnitz-Straße und der Harkortstraße zeigt den großen Bedarf an
Lärmschutzmaßnahmen. Diese können einerseits durch eine Verkehrsentlastung
oder Geschwindigkeitsreduzierung herbeigeführt werden. Ist dies nicht möglich, wie
der Verwaltungsstandpunkt zur „Petition zum Problem der starken Zunahme der
Lärm- und Schadstoffbelastung durch LKW-, Bus- und PKW-Verkehr in der KarlTauchnitz-Straße“ (VI-P-03798-DS-04-ÄA-01) offenbart, müssen bauliche
Veränderungen an der Gebäudehülle in Angriff genommen werden. Für die
Umrüstung der Fenster in Lärmschutzfenster hatte die Stadt Leipzig bereits in den
90er Jahren ein kommunales Förderprogramm, welches jedoch in Zeiten knapper
Kasse den Streichungen freiwilliger Leistungen zum Opfer fiel. Seither hat die
Verkehrs- und damit auch die Lärmbelastung an Leipziger Straßen weiter in
erheblichem Umfang zugenommen, sodass die Stadt dieses Programm,
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beispielsweise als 50% Zuschuss der Investitionssumme, aus Fürsorgepflicht
gegenüber den Steuerzahler*innen wieder aufnehmen sollte.
Anlagen:
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