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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1398635.pdf
Größe
83 kB
Erstellt
09.05.18, 12:00
Aktualisiert
16.08.18, 08:38

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-05868 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff: Fußgängerüberwege an allen Zu- und Ausfahrten des Kreisverkehrs am Herzliya-Platz optimieren Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung FA Stadtentwicklung und Bau SBB Mitte 16.05.2018 22.05.2018 07.06.2018 Verweisung in die Gremien 1. Lesung 1. Lesung Beschlussvorschlag: Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, umgehend alle Fußgängerüberwege an den Zu- und Ausfahren des Kreisverkehrs Herzliya-Platz mit Zebrastreifen auszustatten. Sachverhalt: Im Juni 2014 wurde eine Sammelpetition mehrerer Interessenverbände zur Einrichtung von Zebrastreifen an den Zu-/Ausfahren des Kreisverkehrs am später so benannten Herzliya-Platz vom Stadtrat abgelehnt. Entscheidungsprägend für die Ablehnung war seinerzeit die Begründung der Stadtverwaltung, weder die Belegungszahlen der Straßen machten eine Regelung notwendig noch liege hier ein begründeter Ausnahmefall zur Einrichtung eines Zebrastreifens vor. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen muss diese damalige Ablehnung in Erfahrung der vergangenen vier Jahre seit Neubau des Kreisverkehrs anzweifeln. Regelmäßig machen Fußgänger und Radfahrende die Erfahrung, dass eine Querung der Fußgängerüberwege durch die hohe Straßenverkehrsbelegung erschwert wird. Nach Paragraf 9 Absatz 3 StVO muss ein Kraftfahrer, der einen Kreisverkehr verlässt, beachten: Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen – Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder 1/2 auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in die gleiche Richtung fahren. Weiterhin ist festzustellen, dass laut StVO §§ 3 und 8 sich die Fahrzeuge den Zufahrten so zu nähern haben, dass jederzeit der querende Fußgängerverkehr sicher die Querungsinseln erreichen kann. Bei den Ausfahrten in einen abbiegenden Fahrbahnast ist auf querende Fußgänger besonders Rücksicht zu nehmen ( § 9 StVO)“ (Zitat aus dem Verwaltungsstandpunkt zur Petition 123/13 „Fußgängerüberwege am Kreisverkehr Karl-Tauchnitz-Straße“. Dem überwiegenden Teil der Verkehrsteilnehmenden scheint diese auch 2014 von der Verwaltung zitierte Regelung der StVO nicht bekannt zu sein. Wer zu Fuß unterwegs ist, wird in der Praxis zwangsläufig dem Fahrzeugverkehr Vorrang einräumen. Damit hätten Fußgänger kaum Chancen, jemals die Fahrbahn zu überqueren, wenn es weder Zebrastreifen noch eine Fußgängerampel gibt. Laut AvD müssen Fußgängerüberwege innerorts nur dort angelegt werden, wo Fußgänger sonst wegen der hohen Verkehrsbelastung nicht sicher über die Straße kommen. Häufig ist an kleineren Kreisverkehren kein Zebrastreifen vorhanden. Ist ein Übergang markiert, haben nach Paragraf 26 Absatz 1 StVO Fahrzeuge den zu Fuß Gehenden sowie Menschen mit Handicap, beispielsweise Rollstuhlfahrern, die den Übergang nutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. In Leipzig findet man vielerorts Zebrastreifen an Kreisverkehren, am größten jedoch nicht. Dies ist zwingend zu überdenken und zu verändern, um die Querungsbedingungen zu optimieren. Anlagen: 2/2