Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1398635.pdf
Größe
83 kB
Erstellt
09.05.18, 12:00
Aktualisiert
16.08.18, 08:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-05868
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Fußgängerüberwege an allen Zu- und Ausfahrten des Kreisverkehrs am Herzliya-Platz
optimieren
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
FA Stadtentwicklung und Bau
SBB Mitte
16.05.2018
22.05.2018
07.06.2018
Verweisung in die Gremien
1. Lesung
1. Lesung
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, umgehend alle Fußgängerüberwege an
den Zu- und Ausfahren des Kreisverkehrs Herzliya-Platz mit Zebrastreifen
auszustatten.
Sachverhalt:
Im Juni 2014 wurde eine Sammelpetition mehrerer Interessenverbände zur
Einrichtung von Zebrastreifen an den Zu-/Ausfahren des Kreisverkehrs am später so
benannten Herzliya-Platz vom Stadtrat abgelehnt. Entscheidungsprägend für die
Ablehnung war seinerzeit die Begründung der Stadtverwaltung, weder die
Belegungszahlen der Straßen machten eine Regelung notwendig noch liege hier ein
begründeter Ausnahmefall zur Einrichtung eines Zebrastreifens vor.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen muss diese damalige Ablehnung in Erfahrung
der vergangenen vier Jahre seit Neubau des Kreisverkehrs anzweifeln. Regelmäßig
machen Fußgänger und Radfahrende die Erfahrung, dass eine Querung der
Fußgängerüberwege durch die hohe Straßenverkehrsbelegung erschwert wird.
Nach Paragraf 9 Absatz 3 StVO muss ein Kraftfahrer, der einen Kreisverkehr
verlässt, beachten: Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge
durchfahren lassen – Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder
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auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in die gleiche Richtung fahren.
Weiterhin ist festzustellen, dass laut StVO §§ 3 und 8 sich die Fahrzeuge den
Zufahrten so zu nähern haben, dass jederzeit der querende Fußgängerverkehr
sicher die Querungsinseln erreichen kann. Bei den Ausfahrten in einen abbiegenden
Fahrbahnast ist auf querende Fußgänger besonders Rücksicht zu nehmen ( § 9
StVO)“ (Zitat aus dem Verwaltungsstandpunkt zur Petition 123/13
„Fußgängerüberwege am Kreisverkehr Karl-Tauchnitz-Straße“. Dem überwiegenden
Teil der Verkehrsteilnehmenden scheint diese auch 2014 von der Verwaltung zitierte
Regelung der StVO nicht bekannt zu sein.
Wer zu Fuß unterwegs ist, wird in der Praxis zwangsläufig dem Fahrzeugverkehr
Vorrang einräumen. Damit hätten Fußgänger kaum Chancen, jemals die Fahrbahn
zu überqueren, wenn es weder Zebrastreifen noch eine Fußgängerampel gibt.
Laut AvD müssen Fußgängerüberwege innerorts nur dort angelegt werden, wo
Fußgänger sonst wegen der hohen Verkehrsbelastung nicht sicher über die Straße
kommen. Häufig ist an kleineren Kreisverkehren kein Zebrastreifen vorhanden. Ist
ein Übergang markiert, haben nach Paragraf 26 Absatz 1 StVO Fahrzeuge den zu
Fuß Gehenden sowie Menschen mit Handicap, beispielsweise Rollstuhlfahrern, die
den Übergang nutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen.
In Leipzig findet man vielerorts Zebrastreifen an Kreisverkehren, am größten jedoch
nicht. Dies ist zwingend zu überdenken und zu verändern, um die
Querungsbedingungen zu optimieren.
Anlagen:
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