Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1394002.pdf
Größe
88 kB
Erstellt
25.04.18, 12:00
Aktualisiert
16.08.18, 08:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-05802
Status: öffentlich
Eingereicht von
Stadträte F. Dossin, I. Glöckner, W. Grosser, G. Heinrich, H.Hentschel, A. Maciejewski,
A. Niermann, S. Wehmann, C. Müller
Betreff:
Etablierung eines Verfügungsfonds im Rahmen der Stadterneuerung in Mockau
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
SBB Nordost
FA Finanzen
Ratsversammlung
FA Stadtentwicklung und Bau
07.05.2018
16.05.2018
22.05.2018
Anhörung
1. Lesung
Verweisung in die Gremien
1. Lesung
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Verfügungsfonds in Höhe von 20.000 EUR
pro Jahr während des Projektes der INTIGRA der Stadterneuerung oder für ein ähnliches
weiteres Projekt ab 2019 für den Stadtteil Mockau zur Verfügung zu stellen. Die Mittel
können sowohl für nicht investive als auch investive Stadtteilprojekte verwendet werden. Die
Abwicklung, Beantragung soll ähnlich wie beim Verfügungsfond in Schönefeld über das Amt
für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung erfolgen.
Begründung:
Nach Erfahrungen aus Schönefeld wurde dort eine AG Schönefeld gegründet aus den
Akteuren des Stadtteiles. Durch das Zusammenfinden dieser Akteure und der Diskussion
über diverse Projekte konnte der Zusammenhalt und die Verbesserung des Netzwerkes
untereinander extrem erhöht werden. Außerdem war und ist es möglich dadurch
Kleinprojekte, die die Entwicklung des Stadtteils unterstützen, zu fördern.
Verfügungsfonds
Verfügungsfonds sind Finanzierungsinstrumente, die typischerweise in den
Schwerpunkträumen der Stadterneuerung zur Verfügung stehen. Grundsätzlich dienen diese
Fonds der flexiblen, unbürokratischen Finanzierung kleinerer, aus dem lokalen Engagement
heraus entwickelten Projekte oder Aktionen. Diese sollen in abgeschlossenen Zeiträumen
(ohne Folgekosten) und innerhalb kurzer Zeit umsetzbar sein sowie durch die lokalen
Akteure selbst ausgewählt, mitgestaltet und teils mitfinanziert werden.
Was wird gefördert? (Auszug aus anderen Verfügungsfonds)
Aus den Fonds können Zuschüsse an Vereine, Initiativen, Institutionen und Einzelpersonen
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vergeben werden. Prinzipiell sind alle Projekte förderfähig, die zur Aufwertung und Belebung
des Stadtteils beitragen. Beispiele dafür sind u.a.: Bepflanzung und Begrünung,
Ausstattungsgegenstände im öffentlichen Raum (z. B. Sitzgelegenheiten, Fahrradständer,
Abfallbehälter, Hinweisschilder, Wegweiser), Spielgeräte, Kunst im öffentlichen Raum,
Beleuchtung, Verschönerungsarbeiten in und an bestehenden Gebäuden (Malerarbeiten),
Maßnahmen, die der Zwischennutzung von Brach-/ Freiflächen oder Gebäuden dienen.
Dabei ist die Kooperation mehrerer Projektpartner wünschenswert. Die maximale Förderung
beträgt in der Regel bis zu 5.000€ je Projekt. Das Gesamtbudget für ein Kalenderjahr wird
jährlich neu ermittelt und beträgt üblicherweise ca. 20.000€. Der/Die Antragsteller/in sollte
prinzipiell Eigenmittel in gleicher Höhe der Förderung bereitstellen. Anträge können jederzeit
gestellt werden.
Wer entscheidet?
Die formale und inhaltliche Prüfung der Anträge hinsichtlich fördertechnischer
Voraussetzungen erfolgt durch das ASW. Eine Förderfähigkeit ist nur gegeben, wenn eine
Finanzierung aus anderen Programmen nicht erfolgen kann. Nach formaler Prüfung wird der
Antrag an das lokales Entscheidungsgremium übergeben, das u.a. aus lokal verankerten
Initiativen und Vereinen, aber auch aktiven Eigentümern, Mietern und Einzelpersonen
bestehen kann. Das Gremium berät inhaltlich über den Antrag und erarbeitet einen
Entscheidungsvorschlag, ggf. unter Auflagen, Bedingungen, Befristungen, Ablehnungen.
Das ASW erteilt auf Empfehlung des lokalen Gremiums einen Zuwendungs- bzw.
Ablehnungsbescheid.
Wie werden Verfügungsfonds üblicherweise finanziert?
Die Fonds finanzieren sich üblicherweise zu 2/3 aus Mitteln der Städtebauförderung von
Bund, Ländern und Gemeinden und zu 1/3 aus Haushaltsmitteln der Stadt. Da das Gebiet
aber noch nicht der Städtebauförderung unterliegt muss der Komplettbeitrag aus
Haushaltsmitteln der Stadt erfolgen.
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