Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1389719.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
17.04.18, 12:00
Aktualisiert
15.06.18, 12:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Antrag Nr. VI-A-05772
Status: öffentlich
Eingereicht von
CDU-Fraktion
Betreff:
Ergänzung der Erhaltungssatzung der Leipziger Innenstadt
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Ratsversammlung
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Wirtschaft und Arbeit
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Verweisung in die Gremien
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage des Baugesetzbuches § 172 ist die Erhaltungssatzung so zu ergänzen,
dass sie geeignet ist, das Milieu der gegenwärtig vorhandenen hochwertigen
Einzelhandelsstandorte zu sichern.
Begründung:
Leipzig hat als Oberzentrum eine besondere Rolle für die gesamte Region. Dazu gehört es
unter anderem, sicherzustellen, dass auch hochwertige Einzelhandelsstandorte zu finden
sind, um deutlich als Ergänzung zum üblichen Einerlei erkennbar zu sein.
Darüber hinaus gelingt es eben nur mit hochwertigen Angeboten, die stadtbildprägende
Bausubstanz und Nutzungsstruktur zu erhalten. So würde eine Umnutzung von baulichen
Anlagen in Büroräume oder Hotellerie die bisherige, historisch überkommene, Struktur der
Petersstraße maßgeblich beeinflussen.
Mit einer entsprechend angepassten Erhaltungssatzung soll eine solche Umnutzung in der
Petersstraße unter Genehmigungsvorbehalt gestellt werden.
Der durch die Verwaltung zu erarbeitende Entwurf einer solchen Änderung ist derart präzise
zu fassen, um die aktuelle Qualität der Nutzung und damit die städtebauliche Eigenart sowie
das Milieu des Gebietes zu schützen.
Wir gehen davon aus, dass damit nicht unverhältnismäßig in Eigentumsrechte eingegriffen
wird. Denn im Wege des Einzelantrages kann immer noch auf spezielle Problemlagen und
Entwicklungspotenziale eingegangen werden.
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