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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1400895.pdf
Größe
71 kB
Erstellt
16.05.18, 12:00
Aktualisiert
19.06.18, 21:42

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Inhalt der Datei

Einwohneranfrage Nr. VI-EF-05895 Status: öffentlich Eingereicht von Udo Bütow Betreff: Auftreten von Legionellen an der Adam-Friedrich-Oeser-Grundschule Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 20.06.2018 schriftliche Beantwortung Sachverhalt: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, in der Sporthalle der genannten Schule hängt ein Warnhinweis (mit Datum vom 06.03.2018), dass "eine Überschreitung des technischen Meßnahmewertes für Legionellen in der Hausinstallation" festgestellt wurde. Deshalb wird darauf hingewiesen, dass die Benutzung von Duschen auf eigene Verantwortung erfolgt. Das gilt inzwischen zwei Monate, also eine lange Zeit. Im April war die Sporthalle für den Betrieb gesperrt, da der Stromanschluss repariert wurde. Es muss damit gerechnet werden, dass sich wegen der Stillstandszeit in den Wasserleitungen in dieser Zeit, in der die Halle nicht genutzt werden konnte, der Zustand der Wasserhygiene weiter verschlechtert hat. Sinnvoll wäre doch die Behebung des Mangels zu der Zeit gewesen, in der die Halle wegen der Elektroreparaturen nicht für Schulsport und Vereine zu nutzen waren. (Selbstverständlich steht hinter der Fragestellung die Erwartung, dass der Mangel zügig behoben wird. Die Benutzung der Sanitäranlagen (auch Händewaschen) sollte der Hygiene und dem Gesundheitsschutz dienen, statt solche Risiken in die Verantwortung von Grundschulkindern zu legen.) Meine Nachfrage dazu an Sie: 1. Werden die Richtlinien für die "Meßnahmewerte" (richtigeweise: "technischer Maßnahmewert", siehe TrinkwV2001) als Empfehlungen angesehen, die lediglich eine Hinweispflicht begründen? 2. Ist die Überschreitung des "technischer Maßnahmewertes" beim Gesundheitsamt gemeldet? 3. Wann kann mit der Abstellung des Mangels gerechnet werden? Ich bitte um schriftliche Beantwortung. 1/2 2/2