Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1400895.pdf
Größe
71 kB
Erstellt
16.05.18, 12:00
Aktualisiert
19.06.18, 21:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Einwohneranfrage Nr. VI-EF-05895
Status: öffentlich
Eingereicht von
Udo Bütow
Betreff:
Auftreten von Legionellen an der Adam-Friedrich-Oeser-Grundschule
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
20.06.2018
schriftliche Beantwortung
Sachverhalt:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, in der Sporthalle der genannten Schule hängt ein
Warnhinweis (mit Datum vom 06.03.2018), dass "eine Überschreitung des technischen Meßnahmewertes für Legionellen in der Hausinstallation" festgestellt wurde. Deshalb wird darauf
hingewiesen, dass die Benutzung von Duschen auf eigene Verantwortung erfolgt. Das gilt
inzwischen zwei Monate, also eine lange Zeit.
Im April war die Sporthalle für den Betrieb gesperrt, da der Stromanschluss repariert wurde.
Es muss damit gerechnet werden, dass sich wegen der Stillstandszeit in den Wasserleitungen in dieser Zeit, in der die Halle nicht genutzt werden konnte, der Zustand der Wasserhygiene weiter verschlechtert hat. Sinnvoll wäre doch die Behebung des Mangels zu der Zeit
gewesen, in der die Halle wegen der Elektroreparaturen nicht für Schulsport und Vereine zu
nutzen waren.
(Selbstverständlich steht hinter der Fragestellung die Erwartung, dass der Mangel zügig behoben wird. Die Benutzung der Sanitäranlagen (auch Händewaschen) sollte der Hygiene
und dem Gesundheitsschutz dienen, statt solche Risiken in die Verantwortung von Grundschulkindern zu legen.)
Meine Nachfrage dazu an Sie:
1. Werden die Richtlinien für die "Meßnahmewerte" (richtigeweise: "technischer Maßnahmewert", siehe TrinkwV2001) als Empfehlungen angesehen, die lediglich eine Hinweispflicht
begründen?
2. Ist die Überschreitung des "technischer Maßnahmewertes" beim Gesundheitsamt gemeldet?
3. Wann kann mit der Abstellung des Mangels gerechnet werden?
Ich bitte um schriftliche Beantwortung.
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