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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1336703.pdf
Größe
101 kB
Erstellt
10.11.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:49

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Ratsversammlung Neufassung Nr. VI-A-04829-NF-02 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Fraktion DIE LINKE SPD-Fraktion Betreff: Wohngemeinschaft Connewitz e. V. - Finanzierung und Bauabschluss sichern Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Ratsversammlung Zuständigkeit Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Verein „Wohngemeinschaft Connewitz e.V.“ aus dem Haushalt der Stadt Leipzig einmalig bis Ende Februar 2018 einen Zuschuss in Höhe von 180.000 Euro zur Realisierung des inklusiven Wohnprojektes in der Probstheidaer Straße 40 a, 04277 Leipzig, zukommen zu lassen. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle 1089700000 "unterjährige Finanzierung ohne Deckung im Finanzhaushalt". 2. Der Stadtverwaltung wird die betriebswirtschaftliche Situation des Vereins „Wohngemeinschaft Connewitz e.V.“ und ein tragfähiges Finanzierungskonzept des Wohnprojektes in der Probstheidaer Straße 40 a, 04277 Leipzig vorgelegt. Weiterhin hat der Verein den Nachweis einer professionellen Beratung zum Wohnprojekt der Stadtverwaltung vorzulegen. Erst nach Prüfung der Unterlagen werden die städtischen Mittel dem Verein „Wohngemeinschaft Connewitz e.V.“ zur Verfügung gestellt. 3. Mit dem Bauherren und Vermieter des Wohngemeinschaft Connewitz e.V., der DENKMALSOZIAL gGmbH, werden Miet- und Belegungsrechte für die Stadt Leipzig ab dem Zweitbezug der Einrichtung für bis zu 99 Jahre (Dauer des Erbpachtvertrags) gesichert und vertraglich geregelt. Die Stadt Leipzig trifft darüber hinaus mit der DENKMALSOZIAL gGmbH vertragliche Regelungen, um in den Erbbaupachtvertrag eintreten sowie ein Vorkaufsrecht für die Gebäude geltend machen zu können, falls sich die DENKMALSOZIAL gGmbH auflöst. 4. Der Oberbürgermeister wird außerdem beauftragt, bis Ende 2018 entsprechend der Regelungen im Wohnungspolitischen Konzept (Leitlinie 3) und vor dem Hintergrund der Richtlinie "Investitionen Teilhabe" des Freistaates Sachsen eine städtische Richtlinie zur Förderung von Wohnprojekten für behinderte Menschen zu erarbeiten. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: Das ambulante Wohnen stellt eine wichtiger werdende Form des selbstbestimmten Wohnens für Menschen mit Behinderungen dar. Das vom „Wohngemeinschaft Connewitz e.V.“ initiierte Projekt ist ein entsprechendes Modellprojekt, dass die Integration von geistig und körperlich behinderten Menschen fördern soll. Dadurch können wertvolle Erfahrungen gesammelt werden, wie Aufbau und Umsetzung weiterer inklusiver Wohnprojekte in Leipzig stattfinden kann. Um das Projekt auf sichere Füße zu stellen und ihm zum Erfolg zu verhelfen, wird die Stadtverwaltung beauftragt, das Projekt mit einem einmaligen Zuschuss von 180.000 Euro zu unterstützen. Der Bauherr und Vermieter der „Wohngemeinschaft Connewitz“, die DENKMALSOZIAL gGmbH, konnte für das Projekt Fördermittel der „Aktion Mensch“ akquirieren, die allerdings an die Realisierung des Projekts gebunden sind und anderenfalls verfallen würden. Das Gesamtprojekt kostet aktuell knapp 1 Million Euro, wovon derzeit 450.000 Euro über Bankkredite, 100.000 Euro als Darlehen der betroffenen Eltern, 240.000 Euro Fördermittel der „Aktion Mensch“ und 20.000 Euro über von den Eltern eingeworbene Spenden abgesichert sind. Der Zuschuss der Stadt i.H.v. 180.000 Euro verhilft dem Projekt zur Umsetzung. Anlagen: 3/3