Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1336703.pdf
Größe
101 kB
Erstellt
10.11.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-A-04829-NF-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Fraktion DIE LINKE
SPD-Fraktion
Betreff:
Wohngemeinschaft Connewitz e. V. - Finanzierung und Bauabschluss sichern
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Verein „Wohngemeinschaft Connewitz e.V.“ aus
dem Haushalt der Stadt Leipzig einmalig bis Ende Februar 2018 einen Zuschuss in Höhe
von 180.000 Euro zur Realisierung des inklusiven Wohnprojektes in der Probstheidaer Straße
40 a, 04277 Leipzig, zukommen zu lassen. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle
1089700000 "unterjährige Finanzierung ohne Deckung im Finanzhaushalt".
2. Der Stadtverwaltung wird die betriebswirtschaftliche Situation des Vereins
„Wohngemeinschaft Connewitz e.V.“ und ein tragfähiges Finanzierungskonzept des
Wohnprojektes in der Probstheidaer Straße 40 a, 04277 Leipzig vorgelegt. Weiterhin hat der
Verein den Nachweis einer professionellen Beratung zum Wohnprojekt der Stadtverwaltung
vorzulegen. Erst nach Prüfung der Unterlagen werden die städtischen Mittel dem Verein
„Wohngemeinschaft Connewitz e.V.“ zur Verfügung gestellt.
3. Mit dem Bauherren und Vermieter des Wohngemeinschaft Connewitz e.V., der
DENKMALSOZIAL gGmbH, werden Miet- und Belegungsrechte für die Stadt Leipzig ab dem
Zweitbezug der Einrichtung für bis zu 99 Jahre (Dauer des Erbpachtvertrags) gesichert und
vertraglich geregelt. Die Stadt Leipzig trifft darüber hinaus mit der DENKMALSOZIAL gGmbH
vertragliche Regelungen, um in den Erbbaupachtvertrag eintreten sowie ein Vorkaufsrecht für
die Gebäude geltend machen zu können, falls sich die DENKMALSOZIAL gGmbH auflöst.
4. Der Oberbürgermeister wird außerdem beauftragt, bis Ende 2018 entsprechend der
Regelungen im Wohnungspolitischen Konzept (Leitlinie 3) und vor dem Hintergrund der
Richtlinie "Investitionen Teilhabe" des Freistaates Sachsen eine städtische Richtlinie zur
Förderung von Wohnprojekten für behinderte Menschen zu erarbeiten.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Sachverhalt:
Das ambulante Wohnen stellt eine wichtiger werdende Form des selbstbestimmten Wohnens für
Menschen mit Behinderungen dar. Das vom „Wohngemeinschaft Connewitz e.V.“ initiierte Projekt ist
ein entsprechendes Modellprojekt, dass die Integration von geistig und körperlich behinderten
Menschen fördern soll. Dadurch können wertvolle Erfahrungen gesammelt werden, wie Aufbau und
Umsetzung weiterer inklusiver Wohnprojekte in Leipzig stattfinden kann.
Um das Projekt auf sichere Füße zu stellen und ihm zum Erfolg zu verhelfen, wird die Stadtverwaltung
beauftragt, das Projekt mit einem einmaligen Zuschuss von 180.000 Euro zu unterstützen.
Der Bauherr und Vermieter der „Wohngemeinschaft Connewitz“, die DENKMALSOZIAL gGmbH,
konnte für das Projekt Fördermittel der „Aktion Mensch“ akquirieren, die allerdings an die Realisierung
des Projekts gebunden sind und anderenfalls verfallen würden. Das Gesamtprojekt kostet aktuell
knapp 1 Million Euro, wovon derzeit 450.000 Euro über Bankkredite, 100.000 Euro als Darlehen der
betroffenen Eltern, 240.000 Euro Fördermittel der „Aktion Mensch“ und 20.000 Euro über von den
Eltern eingeworbene Spenden abgesichert sind. Der Zuschuss der Stadt i.H.v. 180.000 Euro verhilft
dem Projekt zur Umsetzung.
Anlagen:
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