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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1371285.pdf
Größe
118 kB
Erstellt
26.02.18, 12:00
Aktualisiert
18.06.18, 21:35

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05427-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Maßnahmen gegen die Zweckentfremdung von privatem Wohnraum Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung 05.06.2018 20.06.2018 Bestätigung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☒ Zustimmung zu 1, 3 und 4 ☐ Ablehnung ☒ Zustimmung mit Ergänzung zu 2 ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Ergänzung Beschlusspunkt 2: Der Oberbürgermeister schafft umgehend eine Datengrundlage für die Stadt Leipzig, durch die ersichtlich wird, in welchem Ausmaß Wohnraum zweckentfremdet wird und wie sich das auf den Mietwohnungsmarkt auswirkt. Dafür werden Mittel in Höhe von maximal 30.000 Euro aus den Haushaltsmitteln 2018 zur Umsetzung des wohnungspolitischen Konzeptes (Innenauftrag 106452200001, Sachkonto 42711200). Der Oberbürgermeister setzt sich in diesem Zusammenhang bei der sächsischen Staatsregierung dafür ein, dass die Kommunen bei der Erarbeitung dieser Datengrundlage, u.a. durch die Schaffung entsprechender Rechtsgrundlagen, unterstützt werden. 1/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Finanzielle Auswirkungen nein x Kostengünstigere Alternativen geprüft Folgen bei Ablehnung x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt x wenn ja, nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 01.01. 2018 31.12. 2018 30.000 Innenauftrag 106452200001, Sachkonto 42711200 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen x Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen x Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/4 Sachverhalt: Die Verwaltung stimmt dem Antrag – mit Alternativvorschlag und Ergänzung zu Beschlusspunkt 2 – zu. Gemäß dem Beschluss zum Wohnungspolitischen Konzept (VI-DS-1475-NF-002 vom 28.10.2015) hat sich die Verwaltung mit den wohnungspolitischen Instrumenten und Maßnahmen auseinandergesetzt, deren Prüfung bei stärkerem Wachstum bzw. klaren Anzeichen eines angespannten Wohnungsmarkt vorgesehen sind. Hierzu gehörte auch das Instrument Zweckentfremdungsverbot. Die Vorlage „Fortschreibung der Instrumente und Maßnahmen des Wohnungspolitischen Konzepts“ wird im 2. Quartal 2018 zur Beschlussfassung in den Stadtrat eingebracht. Zum Thema Zweckentfremdung wird ausgeführt, dass: 1. die Stadt Leipzig, die Zweckentfremdung von Wohnraum durch spekulativen Leerstand und als Ferienwohnung zu gewerblichen Zwecken vertieft untersucht und beobachtet; 2. sich die Stadt Leipzig beim Freistaat Sachsen für die Schaffung entsprechender Rechtsgrundlagen einsetzt und 3. die Stadt Leipzig bei Bedarf eine kommunale Satzung zum Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum erlässt. Im Rahmen der Untersuchung über das Ausmaß von Zweckentfremdungen und über die Notwendigkeit des Erlasses von Zweckentfremdungsverboten können dann – die Schaffung der entsprechenden Rechtsgrundlage vorausgesetzt – Aussagen über benötigte Ressourcen zur Umsetzung von Zweckentfremdungsverboten getroffen werden. Eine Sensibilisierung der Wohnungswirtschaft ist im Rahmen des nächsten Akteurs- und Expertenworkshops zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts, der im 3. Quartal 2018 stattfinden soll, möglich. Derzeit besteht keine Grundlage für eine einfache bzw. standardisierte Erfassung der gewünschten Informationen. In der bestehenden Fachanwendung ist eine statistische Auswertung der Nutzung „Ferienwohnung“ nur bedingt möglich. Für den angefragten Zeitraum der zurückliegenden anderthalb Jahre ist eine Auswertung nur mit sehr hohem Personaleinsatz möglich. Das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege wird versuchen bis zum Ende des 2. Quartals 2018 die genehmigten Ferienwohnungen zu ermitteln. Insofern stimmt die Verwaltung dem Antrag zu. Zu Beschlusspunkt 2 wird – bezogen auf die geforderte Unterstützung des Freistaates bei der Erarbeitung der Datengrundlage – folgende Ergänzung vorgeschlagen: [...] Der Oberbürgermeister setzt sich in diesem Zusammenhang bei der sächsischen Staatsregierung dafür ein, dass die Kommunen bei der Erarbeitung dieser Datengrundlage, u.a. durch die Schaffung entsprechender Rechtsgrundlagen, unterstützt werden. Hintergrund dieser Ergänzung ist, dass nicht zuletzt durch neue EUDatenschutzrichtlinien die Datenerfassung und -haltung durch den Datenschutz zunehmend erschwert werden und dies die geforderte und notwendige Untersuchung der Zweckentfremdung von Wohnraum behindern kann. Zudem bedarf es eines Alternativvorschlages zur Formulierung hinsichtlich des Einsatzes von Haushaltsmittel in Beschlusspunkt 2: Für die Schaffung einer entsprechenden Datengrundlage und die Untersuchung, in welchem Umfang Wohnraum zweckentfremdet wird, werden Mittel eingesetzt, die zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts in den Haushalt eingestellt und beschlossen wurden (Innenauftrag 106452200001, Sachkonto 42711200). Der Einsatz der Mittel zur Weiterentwicklung Wohnungspolitischer Instrumente (Kostenbaustein D „Wohnungspolitische Instrumente weiterentwickeln“), zu denen auch Zweckentfremdungsgebote gehören, wurden mit der Vorlage VI-DS-04005 vom 23.08.2017 3/4 beschlossen. Für die Schaffung einer entsprechenden Datengrundlage und die Untersuchung des Ausmaßes von Zweckentfremdungen in Leipzig werden im Jahr 2018 Mittel in Höhe von geschätzt 30.000 € eingesetzt. Der genaue Mitteleinsatz ergibt sich im Vergabeverfahren. 4/4