Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1371285.pdf
Größe
118 kB
Erstellt
26.02.18, 12:00
Aktualisiert
18.06.18, 21:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05427-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Maßnahmen gegen die Zweckentfremdung von privatem Wohnraum
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
05.06.2018
20.06.2018
Bestätigung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☒
Zustimmung zu 1, 3 und 4
☐ Ablehnung
☒
Zustimmung mit Ergänzung zu 2
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Ergänzung Beschlusspunkt 2:
Der Oberbürgermeister schafft umgehend eine Datengrundlage für die Stadt Leipzig, durch
die ersichtlich wird, in welchem Ausmaß Wohnraum zweckentfremdet wird und wie sich das
auf den Mietwohnungsmarkt auswirkt. Dafür werden Mittel in Höhe von maximal 30.000
Euro aus den Haushaltsmitteln 2018 zur Umsetzung des wohnungspolitischen
Konzeptes (Innenauftrag 106452200001, Sachkonto 42711200). Der Oberbürgermeister
setzt sich in diesem Zusammenhang bei der sächsischen Staatsregierung dafür ein, dass die
Kommunen bei der Erarbeitung dieser Datengrundlage, u.a. durch die Schaffung
entsprechender Rechtsgrundlagen, unterstützt werden.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
Folgen bei Ablehnung
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
x
wenn ja,
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
01.01.
2018
31.12.
2018
30.000
Innenauftrag
106452200001, Sachkonto
42711200
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
x
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
x
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Sachverhalt:
Die Verwaltung stimmt dem Antrag – mit Alternativvorschlag und Ergänzung zu
Beschlusspunkt 2 – zu.
Gemäß dem Beschluss zum Wohnungspolitischen Konzept (VI-DS-1475-NF-002 vom
28.10.2015) hat sich die Verwaltung mit den wohnungspolitischen Instrumenten und
Maßnahmen auseinandergesetzt, deren Prüfung bei stärkerem Wachstum bzw. klaren
Anzeichen eines angespannten Wohnungsmarkt vorgesehen sind. Hierzu gehörte auch das
Instrument Zweckentfremdungsverbot. Die Vorlage „Fortschreibung der Instrumente und
Maßnahmen des Wohnungspolitischen Konzepts“ wird im 2. Quartal 2018 zur
Beschlussfassung in den Stadtrat eingebracht.
Zum Thema Zweckentfremdung wird ausgeführt, dass:
1. die Stadt Leipzig, die Zweckentfremdung von Wohnraum durch spekulativen
Leerstand und als Ferienwohnung zu gewerblichen Zwecken vertieft untersucht
und beobachtet;
2. sich die Stadt Leipzig beim Freistaat Sachsen für die Schaffung entsprechender
Rechtsgrundlagen einsetzt und
3. die Stadt Leipzig bei Bedarf eine kommunale Satzung zum Verbot der
Zweckentfremdung von Wohnraum erlässt.
Im Rahmen der Untersuchung über das Ausmaß von Zweckentfremdungen und über die
Notwendigkeit des Erlasses von Zweckentfremdungsverboten können dann – die Schaffung
der entsprechenden Rechtsgrundlage vorausgesetzt – Aussagen über benötigte Ressourcen
zur Umsetzung von Zweckentfremdungsverboten getroffen werden.
Eine Sensibilisierung der Wohnungswirtschaft ist im Rahmen des nächsten Akteurs- und
Expertenworkshops zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts, der im 3. Quartal
2018 stattfinden soll, möglich.
Derzeit besteht keine Grundlage für eine einfache bzw. standardisierte Erfassung der
gewünschten Informationen. In der bestehenden Fachanwendung ist eine statistische
Auswertung der Nutzung „Ferienwohnung“ nur bedingt möglich. Für den angefragten
Zeitraum der zurückliegenden anderthalb Jahre ist eine Auswertung nur mit sehr hohem
Personaleinsatz möglich. Das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege wird versuchen bis
zum Ende des 2. Quartals 2018 die genehmigten Ferienwohnungen zu ermitteln.
Insofern stimmt die Verwaltung dem Antrag zu. Zu Beschlusspunkt 2 wird – bezogen auf die
geforderte Unterstützung des Freistaates bei der Erarbeitung der Datengrundlage – folgende
Ergänzung vorgeschlagen: [...] Der Oberbürgermeister setzt sich in diesem Zusammenhang
bei der sächsischen Staatsregierung dafür ein, dass die Kommunen bei der Erarbeitung
dieser Datengrundlage, u.a. durch die Schaffung entsprechender Rechtsgrundlagen,
unterstützt werden. Hintergrund dieser Ergänzung ist, dass nicht zuletzt durch neue EUDatenschutzrichtlinien die Datenerfassung und -haltung durch den Datenschutz zunehmend
erschwert werden und dies die geforderte und notwendige Untersuchung der
Zweckentfremdung von Wohnraum behindern kann.
Zudem bedarf es eines Alternativvorschlages zur Formulierung hinsichtlich des Einsatzes
von Haushaltsmittel in Beschlusspunkt 2: Für die Schaffung einer entsprechenden
Datengrundlage und die Untersuchung, in welchem Umfang Wohnraum zweckentfremdet
wird, werden Mittel eingesetzt, die zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts in den
Haushalt eingestellt und beschlossen wurden (Innenauftrag 106452200001, Sachkonto
42711200).
Der Einsatz der Mittel zur Weiterentwicklung Wohnungspolitischer Instrumente
(Kostenbaustein D „Wohnungspolitische Instrumente weiterentwickeln“), zu denen auch
Zweckentfremdungsgebote gehören, wurden mit der Vorlage VI-DS-04005 vom 23.08.2017
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beschlossen. Für die Schaffung einer entsprechenden Datengrundlage und die
Untersuchung des Ausmaßes von Zweckentfremdungen in Leipzig werden im Jahr 2018
Mittel in Höhe von geschätzt 30.000 € eingesetzt. Der genaue Mitteleinsatz ergibt sich im
Vergabeverfahren.
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