Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1398753.pdf
Größe
75 kB
Erstellt
09.05.18, 12:00
Aktualisiert
11.06.18, 14:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-05875
Status: öffentlich
Eingereicht von
AfD-Fraktion
Betreff:
50. Jahrestag der Sprengung der Universitätskirche St. Pauli; Überprüfung des
Stadtarchives nach historischen Dokumenten betreffs offener Fragen zu schriftlicher
Erfassung und Verbleib der in der Kirche bestatteten Toten und deren Grabbeigaben
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
FA Kultur
Ratsversammlung
16.05.2018
Vorberatung
Verweisung in die Gremien
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung überprüft die vorhandenen Bestände des Leipziger Stadtarchives und
anderer städtischer Einrichtungen hinsichtlich des möglichen Vorhandenseins von
Protokollen und anderen historischen Materials zur Erfassung der geborgenen Toten und
Grabbeigaben der Universitätskirche St. Pauli und eventuellen schriftlichen Hinweisen zu
deren Verbleib. Bis Ende 2018 ist dem Stadtrat seitens der Verwaltung ein Ergebnisbericht
dazu vorzulegen.
Sachverhalt:
Zwischen dem Beschluss der Leipziger Stadtverordnetenversammlung am 23. Mai
1968, der die Beseitigung der Universitätskirche endgültig festlegte und der
Kirchensprengung am 30. Mai 1968 standen nur wenige Tage für die Bergung des
wertvollen Kirchenbestandes zur Verfügung. Diese betraf sowohl die sichtbaren
Kunstgegenstände, wie z.B. Epitaphien, Grabplatten, Altar und Kanzel, als auch die
etwa 800, für die Stadtgeschichte z.T. prominenten Toten, die in der Kirche St. Pauli
ihre letzte Ruhe gefunden hatten, samt deren Grabbeigaben. Der Verbleib der Toten
und Grabbeigaben ist bis zum heutigen Tag durch eine kriminelle Schweigespirale der
dafür verantwortlich handelnden Personen völlig ungeklärt.
Durch Zeitzeugen ist belegt, dass die Exhumierung der Toten in der Kirche stattfand.
Während dieser geheimen Aktion wurde von diesen Zeugen beobachtet, dass
Personen, welche offenbar dem damaligen Oberbürgermeister zugeordnet waren,
diese Vorgänge ausführlich protokollierten. Dies betraf die Aufzeichnung der Identität
des jeweiligen Toten wie auch die Grabbeigaben. Denn nach den Gesetzen der DDR
war, jedenfalls nach unserer Kenntnis, der jeweilige Bürgermeister des Ortes für
solche Aktionen zuständig, falls Exhumierungen oder die Auflösung eines Friedhofes
notwendig wurden.
1/2
Bisher ist es nicht gelungen, diese zweifelsfrei ausgefertigten Materialien für
wissenschaftliche Untersuchungen einzusehen, denn Protokolle und andere
schriftliche Aufzeichnungen unterlagen natürlich zu DDR-Zeiten der strengsten
Geheimhaltung und sind bis heute weder zugänglich noch auffindbar.
Nach 50 Jahren der Sprengung der Universitätskirche St. Pauli ist es aus Sicht der
AfD-Fraktion – auch aus Respekt vor der Kulturgeschichte unserer Stadt –
erforderlich, eine aktuelle Überprüfung der städtischen Unterlagenbestände, im
Hinblick auf die genannten Protokolle, vorzunehmen.
Anlagen:
2/2