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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1398753.pdf
Größe
75 kB
Erstellt
09.05.18, 12:00
Aktualisiert
11.06.18, 14:03

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-05875 Status: öffentlich Eingereicht von AfD-Fraktion Betreff: 50. Jahrestag der Sprengung der Universitätskirche St. Pauli; Überprüfung des Stadtarchives nach historischen Dokumenten betreffs offener Fragen zu schriftlicher Erfassung und Verbleib der in der Kirche bestatteten Toten und deren Grabbeigaben Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit FA Kultur Ratsversammlung 16.05.2018 Vorberatung Verweisung in die Gremien Beschlussvorschlag: Die Stadtverwaltung überprüft die vorhandenen Bestände des Leipziger Stadtarchives und anderer städtischer Einrichtungen hinsichtlich des möglichen Vorhandenseins von Protokollen und anderen historischen Materials zur Erfassung der geborgenen Toten und Grabbeigaben der Universitätskirche St. Pauli und eventuellen schriftlichen Hinweisen zu deren Verbleib. Bis Ende 2018 ist dem Stadtrat seitens der Verwaltung ein Ergebnisbericht dazu vorzulegen. Sachverhalt: Zwischen dem Beschluss der Leipziger Stadtverordnetenversammlung am 23. Mai 1968, der die Beseitigung der Universitätskirche endgültig festlegte und der Kirchensprengung am 30. Mai 1968 standen nur wenige Tage für die Bergung des wertvollen Kirchenbestandes zur Verfügung. Diese betraf sowohl die sichtbaren Kunstgegenstände, wie z.B. Epitaphien, Grabplatten, Altar und Kanzel, als auch die etwa 800, für die Stadtgeschichte z.T. prominenten Toten, die in der Kirche St. Pauli ihre letzte Ruhe gefunden hatten, samt deren Grabbeigaben. Der Verbleib der Toten und Grabbeigaben ist bis zum heutigen Tag durch eine kriminelle Schweigespirale der dafür verantwortlich handelnden Personen völlig ungeklärt. Durch Zeitzeugen ist belegt, dass die Exhumierung der Toten in der Kirche stattfand. Während dieser geheimen Aktion wurde von diesen Zeugen beobachtet, dass Personen, welche offenbar dem damaligen Oberbürgermeister zugeordnet waren, diese Vorgänge ausführlich protokollierten. Dies betraf die Aufzeichnung der Identität des jeweiligen Toten wie auch die Grabbeigaben. Denn nach den Gesetzen der DDR war, jedenfalls nach unserer Kenntnis, der jeweilige Bürgermeister des Ortes für solche Aktionen zuständig, falls Exhumierungen oder die Auflösung eines Friedhofes notwendig wurden. 1/2 Bisher ist es nicht gelungen, diese zweifelsfrei ausgefertigten Materialien für wissenschaftliche Untersuchungen einzusehen, denn Protokolle und andere schriftliche Aufzeichnungen unterlagen natürlich zu DDR-Zeiten der strengsten Geheimhaltung und sind bis heute weder zugänglich noch auffindbar. Nach 50 Jahren der Sprengung der Universitätskirche St. Pauli ist es aus Sicht der AfD-Fraktion – auch aus Respekt vor der Kulturgeschichte unserer Stadt – erforderlich, eine aktuelle Überprüfung der städtischen Unterlagenbestände, im Hinblick auf die genannten Protokolle, vorzunehmen. Anlagen: 2/2