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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1398919.pdf
Größe
66 kB
Erstellt
14.05.18, 12:00
Aktualisiert
15.05.18, 15:34

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Änderungsantrag Nr. VI-A-05399-ÄA-02 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion Freibeuter Betreff: Kennzeichnungspflicht für den Stadtordnungsdienst Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 16.05.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Kennzeichnungspflicht für die Polizeibehörde zu prüfen und dem Stadtrat das Prüfergebnis vorzulegen. Insbesondere sind hierfür auch Stellungnahmen des Datenschutzbeauftragten der Stadt Leipzig sowie des Personalrates einzuholen. In der Prüfung ist auch darauf zu achten, dass eine Variante einer anonymen Kennzeichnung (bspw. durch eine Nummer) und die Möglichkeit des Klarnamens berücksichtigt wird. Sachverhalt: Vor einer fundierten Entscheidung sollte diese wohl abgewogen sein. Eine Kennzeichnung von Mitarbeitern der Stadtverwaltung greift tief in deren Persönlichkeitsrecht ein und sollte daher nicht leichtfertig entschieden werden. Der Oberbürgermeister bleibt in seinem Verwaltungsstandpunkt sehr oberflächlich, was schade ist. Insofern sollte die Verwaltung eine vertiefte Prüfung vorlegen, auf deren Basis dann fundiert entschieden werden kann. 1/2 2/2