Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1398919.pdf
Größe
66 kB
Erstellt
14.05.18, 12:00
Aktualisiert
15.05.18, 15:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-A-05399-ÄA-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Freibeuter
Betreff:
Kennzeichnungspflicht für den Stadtordnungsdienst
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
16.05.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Kennzeichnungspflicht für die Polizeibehörde zu
prüfen und dem Stadtrat das Prüfergebnis vorzulegen. Insbesondere sind hierfür auch
Stellungnahmen des Datenschutzbeauftragten der Stadt Leipzig sowie des Personalrates
einzuholen. In der Prüfung ist auch darauf zu achten, dass eine Variante einer anonymen
Kennzeichnung (bspw. durch eine Nummer) und die Möglichkeit des Klarnamens
berücksichtigt wird.
Sachverhalt:
Vor einer fundierten Entscheidung sollte diese wohl abgewogen sein. Eine Kennzeichnung
von Mitarbeitern der Stadtverwaltung greift tief in deren Persönlichkeitsrecht ein und sollte
daher nicht leichtfertig entschieden werden. Der Oberbürgermeister bleibt in seinem
Verwaltungsstandpunkt sehr oberflächlich, was schade ist. Insofern sollte die Verwaltung
eine vertiefte Prüfung vorlegen, auf deren Basis dann fundiert entschieden werden kann.
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