Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1398662.pdf
Größe
87 kB
Erstellt
09.05.18, 12:00
Aktualisiert
22.05.18, 09:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-A-05397-ÄA-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Fahrradstraßen im Musikviertel
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
16.05.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Der Beschluss wird wie folgt ergänzt:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, ggf. bei der Ausweisung der
Fahrradstraßen auch entsprechende Markierungen auf dem Asphalt vorzunehmen,
damit die Einrichtung der Fahrradstraßen auch deutlich wird.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ggf. die Ausweisung der Fahrradstraßen mit
entsprechender Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen.
Der Beschluss wird zudem wie folgt geändert:
Der Autoverkehr wird nach den Regeln einer Fahrradstraße zugelassen.
Ausgenommen hiervon wird die Beethovenstraße im Abschnitt zwischen
Grassistraße und Wilhelm-Seyfferth-Straße. Hier wird der Autoverkehr nicht
zugelassen.
Sachverhalt:
Begründung zu Beschlusspunkten 1 und 2 des ÄA:
Die vorhandenen Fahrradstraßen in Leipzig funktionieren mehr schlecht als recht.
Insbesondere wird der Charakter einer Fahrradstraße überhaupt nicht deutlich auf
dem Inneren Ring auf der Westseite (Thomaskirche). Dies mag an mangelnden
Kenntnissen der Verkehrsteilnehmer*innen über die Regeln einer Fahrradstraße
1/2
liegen, es mag aber auch der eher defensiven Beschilderung liegen. Damit die
Fahrradstraßen im Musikviertel ein Erfolg werden und tatsächlich einen Mehrwert für
den Radverkehr und für die Aufenthaltsqualität im Viertel bieten, halten wir die
Markierungen und eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit für notwendig.
Begründung zu Beschlusspunkt 3 des ÄA:
Die Situation zwischen Universitätsbibliothek und dem Institutsgebäude ist so
dominant von Fuß- und Radverkehr geprägt, dass eine Ausweisung einer
Fahrradstraße bei gleichzeitigem Zulassen des Autoverkehrs widersinnig erscheint.
Die Chance, hier einen autofreien Platz zu schaffen, sollte im Zuge der Einrichtung
einer Fahrradstraße unbedingt genutzt werden, wenn es straßenverkehrsrechtlich
irgendwie möglich ist.
Anlagen:
2/2