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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1398662.pdf
Größe
87 kB
Erstellt
09.05.18, 12:00
Aktualisiert
22.05.18, 09:02

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Änderungsantrag Nr. VI-A-05397-ÄA-02 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff: Fahrradstraßen im Musikviertel Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 16.05.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Der Beschluss wird wie folgt ergänzt: Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, ggf. bei der Ausweisung der Fahrradstraßen auch entsprechende Markierungen auf dem Asphalt vorzunehmen, damit die Einrichtung der Fahrradstraßen auch deutlich wird. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ggf. die Ausweisung der Fahrradstraßen mit entsprechender Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen. Der Beschluss wird zudem wie folgt geändert: Der Autoverkehr wird nach den Regeln einer Fahrradstraße zugelassen. Ausgenommen hiervon wird die Beethovenstraße im Abschnitt zwischen Grassistraße und Wilhelm-Seyfferth-Straße. Hier wird der Autoverkehr nicht zugelassen. Sachverhalt: Begründung zu Beschlusspunkten 1 und 2 des ÄA: Die vorhandenen Fahrradstraßen in Leipzig funktionieren mehr schlecht als recht. Insbesondere wird der Charakter einer Fahrradstraße überhaupt nicht deutlich auf dem Inneren Ring auf der Westseite (Thomaskirche). Dies mag an mangelnden Kenntnissen der Verkehrsteilnehmer*innen über die Regeln einer Fahrradstraße 1/2 liegen, es mag aber auch der eher defensiven Beschilderung liegen. Damit die Fahrradstraßen im Musikviertel ein Erfolg werden und tatsächlich einen Mehrwert für den Radverkehr und für die Aufenthaltsqualität im Viertel bieten, halten wir die Markierungen und eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit für notwendig. Begründung zu Beschlusspunkt 3 des ÄA: Die Situation zwischen Universitätsbibliothek und dem Institutsgebäude ist so dominant von Fuß- und Radverkehr geprägt, dass eine Ausweisung einer Fahrradstraße bei gleichzeitigem Zulassen des Autoverkehrs widersinnig erscheint. Die Chance, hier einen autofreien Platz zu schaffen, sollte im Zuge der Einrichtung einer Fahrradstraße unbedingt genutzt werden, wenn es straßenverkehrsrechtlich irgendwie möglich ist. Anlagen: 2/2