Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1396059.pdf
Größe
66 kB
Erstellt
04.05.18, 12:00
Aktualisiert
21.06.18, 17:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-05838
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Freibeuter
Betreff:
Einbindung von Bürgervereinen in die Bürgerbeteiligung
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
20.06.2018
mündliche Beantwortung
Sachverhalt:
Im Rahmen von Bürgerbeteiligung werden Vereine in die Erarbeitung
verschiedenster Konzepte und Projekte vom Mobilitätskonzept bis hin zu
Gestaltungsarbeiten in Parks einbezogen. Hierzu fragen wir:
1. Nach welchen Kriterien (Mitgliederzahl, Anzahl Medienveröffentlichungen,
Veranstaltungen, Gründungsjahr, ...) werden Vereine für Bürgerbeteiligung
ausgewählt?
2. Für in wie weit demokratisch legitimiert hält der Oberbürgermeister diese
Vereine?
3. Stimmt der Oberbürgermeister damit überein, dass das – im besten
bürgerschaftlichen Sinne – Wesen solcher Vereine in der Regel die Vertretung
von Partikularinteressen (räumlich, thematisch, ...) ist und nicht primär (wie
beim Stadtrat) das Gesamtwohl der Stadt – ggf. auch in Opposition zu den
Vereinszielen?
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