Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1392126.pdf
Größe
118 kB
Erstellt
20.04.18, 12:00
Aktualisiert
04.06.18, 13:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04099-NF-03-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betreff:
Interkulturelle Kompetenzen als verpflichtende Weiterbildung für städtische
Bedienstete
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Allgemeine Verwaltung
Migrantenbeirat
Ratsversammlung
29.05.2018
14.06.2018
20.06.2018
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☒
Zustimmung zu Pkt. 2 und 4
☐ Ablehnung
☒
Zustimmung mit Ergänzung zu Pkt. 1
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☒
Alternativvorschlag zu Pkt. 3
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Den Beschlussvorschlägen des Migrantenbeirates wird mit Einschränkungen zugestimmt.
zu Punkt 1:
Die Verwaltung strebt an, einmal jährlich ein Schulungsangebot für alle interessierten
Mitarbeiter/-innen der Ämter, die schwerpunktmäßig Integrationsaufgaben erfüllen und
direkten Kontakt zu Migrantinnen und Migranten haben, anzubieten. Die Führungskräfte
werden beauftragt, die Mitarbeiter/-innen für die Wahrnehmung der Angebote zu
sensibilisieren.
Eine Einordnung von Aufwendungen für die Erweiterung von Schulungsangeboten zu
diesem Thema kann erst im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020 erfolgen, soweit es
die vorhandenen personellen Ressourcen zulassen, ohne dass die Durchführung dringender
und notwendiger anderer Maßnahmen der Personalentwicklung beeinträchtigt sind.
zu Punkt 3:
Die Eigenbetriebe und Beteiligungsunternehmen werden für die im vorliegenden Antrag zum
Ausdruck gebrachte Intention und Zielstellung nochmals sensibilisiert.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
Beteiligung Personalrat
2/3
Begründung:
Zu 1.
Dem Vorschlag kann insofern zugestimmt werden, dass einmal jährlich ein
Schulungsangebot durch das Personalamt für alle interessierten Mitarbeiter/-innen der
Ämter, die schwerpunktmäßig Integrationsaufgaben erfüllen und direkten Kontakt zu
Migrantinnen und Migranten haben, angeboten werden sollte und die Führungskräfte
entsprechend beauftragt werden sollten, die Mitarbeiter/-innen für die Wahrnehmung der
Angebote zu sensibilisieren.
2018 sind die für Aus- und Fortbildung zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel bereits für
andere wichtige Maßnahmen der Personalentwicklung verplant.
Ab dem Haushaltsjahr 2019 kann eine Einordnung von Aufwendungen für die Erweiterung
von Schulungsangeboten zu diesem Thema nur im Rahmen der Haushaltsplanung
2019/2020 innerhalb des für Aus- und Fortbildung im Personalamt zur Verfügung stehenden
Budgets erfolgen, soweit es die vorhandenen personellen Ressourcen zulassen, ohne dass
die Durchführung dringender und notwendiger anderer Maßnahmen der Personalentwicklung
beeinträchtigt sind.
Im Jahr 2018 sind bereits zwei Multiplikatoren Schulungen zum Thema „Vielfalt statt Einfalt –
Erwerb interkultureller Kompetenzen und interkulturelle Öffnung in der modernen
Verwaltung“ geplant. Durch die Multiplikatoren soll das erworbene Wissen einer Vielzahl von
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugänglich gemacht werden. Auch weitere Maßnahmen
werden angeboten, wie beispielsweise ein Seminar zum Führen im interkulturellen Kontext.
Zu 2.
Dem Vorschlag wird zugestimmt.
Zu 3.
Im Ergebnis der Befassung des Stadtrates mit dem vorliegenden Antrag werden die
Eigenbetriebe und Beteiligungsunternehmen nochmals für die darin zum Ausdruck gebrachte
Intention und Zielstellung mittels Schreiben des Oberbürgermeisters sensibilisiert.
Zu 4.
Die wichtige Thematik der interkulturellen Öffnung wird zum Zeitpunkt der Erarbeitung des
Personalentwicklungskonzepts in das Personalentwicklungskonzept mit einfließen.
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