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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1392126.pdf
Größe
118 kB
Erstellt
20.04.18, 12:00
Aktualisiert
04.06.18, 13:52

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04099-NF-03-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Allgemeine Verwaltung Betreff: Interkulturelle Kompetenzen als verpflichtende Weiterbildung für städtische Bedienstete Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Allgemeine Verwaltung Migrantenbeirat Ratsversammlung 29.05.2018 14.06.2018 20.06.2018 Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☒ Zustimmung zu Pkt. 2 und 4 ☐ Ablehnung ☒ Zustimmung mit Ergänzung zu Pkt. 1 ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☒ Alternativvorschlag zu Pkt. 3 ☐ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Den Beschlussvorschlägen des Migrantenbeirates wird mit Einschränkungen zugestimmt. zu Punkt 1: Die Verwaltung strebt an, einmal jährlich ein Schulungsangebot für alle interessierten Mitarbeiter/-innen der Ämter, die schwerpunktmäßig Integrationsaufgaben erfüllen und direkten Kontakt zu Migrantinnen und Migranten haben, anzubieten. Die Führungskräfte werden beauftragt, die Mitarbeiter/-innen für die Wahrnehmung der Angebote zu sensibilisieren. Eine Einordnung von Aufwendungen für die Erweiterung von Schulungsangeboten zu diesem Thema kann erst im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020 erfolgen, soweit es die vorhandenen personellen Ressourcen zulassen, ohne dass die Durchführung dringender und notwendiger anderer Maßnahmen der Personalentwicklung beeinträchtigt sind. zu Punkt 3: Die Eigenbetriebe und Beteiligungsunternehmen werden für die im vorliegenden Antrag zum Ausdruck gebrachte Intention und Zielstellung nochmals sensibilisiert. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: x Beteiligung Personalrat 2/3 Begründung: Zu 1. Dem Vorschlag kann insofern zugestimmt werden, dass einmal jährlich ein Schulungsangebot durch das Personalamt für alle interessierten Mitarbeiter/-innen der Ämter, die schwerpunktmäßig Integrationsaufgaben erfüllen und direkten Kontakt zu Migrantinnen und Migranten haben, angeboten werden sollte und die Führungskräfte entsprechend beauftragt werden sollten, die Mitarbeiter/-innen für die Wahrnehmung der Angebote zu sensibilisieren. 2018 sind die für Aus- und Fortbildung zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel bereits für andere wichtige Maßnahmen der Personalentwicklung verplant. Ab dem Haushaltsjahr 2019 kann eine Einordnung von Aufwendungen für die Erweiterung von Schulungsangeboten zu diesem Thema nur im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020 innerhalb des für Aus- und Fortbildung im Personalamt zur Verfügung stehenden Budgets erfolgen, soweit es die vorhandenen personellen Ressourcen zulassen, ohne dass die Durchführung dringender und notwendiger anderer Maßnahmen der Personalentwicklung beeinträchtigt sind. Im Jahr 2018 sind bereits zwei Multiplikatoren Schulungen zum Thema „Vielfalt statt Einfalt – Erwerb interkultureller Kompetenzen und interkulturelle Öffnung in der modernen Verwaltung“ geplant. Durch die Multiplikatoren soll das erworbene Wissen einer Vielzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugänglich gemacht werden. Auch weitere Maßnahmen werden angeboten, wie beispielsweise ein Seminar zum Führen im interkulturellen Kontext. Zu 2. Dem Vorschlag wird zugestimmt. Zu 3. Im Ergebnis der Befassung des Stadtrates mit dem vorliegenden Antrag werden die Eigenbetriebe und Beteiligungsunternehmen nochmals für die darin zum Ausdruck gebrachte Intention und Zielstellung mittels Schreiben des Oberbürgermeisters sensibilisiert. Zu 4. Die wichtige Thematik der interkulturellen Öffnung wird zum Zeitpunkt der Erarbeitung des Personalentwicklungskonzepts in das Personalentwicklungskonzept mit einfließen. 3/3