Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1398668.pdf
Größe
87 kB
Erstellt
09.05.18, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 19:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-P-03798-DS-04-ÄA-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Petition zum Problem der starken Zunahme der Lärm- und Schadstoffbelastung durch
LKW-, Bus- und PKW-Verkehr in der Karl-Tauchnitz-Straße
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
16.05.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, mit dem Landesamt für Straßenbau und
Verkehr (Lasuv) Verhandlungen zur Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung
auf Tempo 30 auf der Karl-Tauchnitz-Straße aus Lärmschutzgründen analog der
Anordnung in Markranstädt aufzunehmen.
2. Um eine Verringerung des Verkehrsaufkommens bzw. der Luft- und
Verkehrslärmbelastung anzustreben, wird der Oberbürgermeister aufgefordert, die
Maßnahme B2 der Fortschreibung des Luftreinhalteplans der Stadt Leipzig
„Harkortstraße – umweltsensitive Verkehrssteuerung“ zeitnah als A-Maßnahme zu
realisieren und anschließend fortlaufend zu evaluieren.
3. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Aufstellung einer Tafel zur Anzeige der
Geschwindigkeit aus Lärmschutzgründen in der Karl-Tauchnitz-Straße vorzunehmen.
4. Die Verkehrssituation in der Karl-Tauchnitz-Straße wird im Rahmen des EU-Projektes
„DEMO-EC“ (vgl. VI-DS-04118) betrachtet und Bestandteil des „Verkehrskonzeptes
Erweiterte Innenstadt“ sein, welches bis Ende 2019 erarbeitet wird.
Sachverhalt:
Der Unmut der Petentin über die hohe Luft- und Verkehrslärmbelastung ist nachvollziehbar,
wenngleich diese entsprechend der Ausführungen des Amtes für Umweltschutz unter den
geltenden Grenzwerten liegen. Linderung hinsichtlich des Lärmaufkommens würde die
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Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung bringen, wofür jedoch die rechtlichen
Voraussetzungen entspr. des VSP aktuell nicht gegeben sind. Die geltende Beschränkung
des Schwerlastverkehrs in der Harkortstraße wirkt sich erschwerend auf die Situation aus, da
die Karl-Tauchnitz-Straße die gegenwärtige Alternative für eine Fahrt in und aus der
Innenstadt darstellt. Linderung könnte eine umweltsensitive Steuerung der Lichtsignalanlage
auf der Wundtstraße in Höhe Mahlmannstraße bringen. Die Umsetzung dieser B-Maßnahme
ist entprechend des Entwurfes der Fortschreibung des Luftreinhalteplanes erst für 2021/22
geplant und sollte somit vorgezogen werden.
Erläuterungen der Maßnahme B2:
Die Maßnahme dient u. a. zur Einhaltung/Unterschreitung des Grenzwertes für den
Jahresmittelwert NO2, welcher in der Harkortstraße im Abschnitt von der Riemannstraße bis
zur Karl-Tauchnitz-Straße überschritten wird. Ziel ist es, die LSA-Freigabezeiten auf der
Wundtstraße am Knoten Mahlmannstraße beginnend, auf der Dufourstraße und in der
Harkortstraße entsprechend der aktuellen Verkehrslage und Umweltsituation zu steuern und
zu koordinieren.
Anlagen:
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