Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1398665.pdf
Größe
78 kB
Erstellt
09.05.18, 12:00
Aktualisiert
19.05.18, 21:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-DS-05532-ÄA-04
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Beteiligungsentwurf des Regionalplans LeipzigWestsachsen 2017
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
16.05.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadt Leipzig lehnt die Erweiterung des Siedlungsbeschränkungsbereiches ab.
2. Die Stadt Leipzig fordert als mögliche Grundlage einer Erweiterung des
Siedlungsbeschränkungsbereiches ein Gutachten auf Basis einer Verkehrsprognose für den
Flugverkehr für das Jahr 2030 und auf dem Szenario „Gleichmäßige Bahnnutzung.“
3. Kapitel 3.5 Luftverkehr wird wie folgt ergänzt:
Die Entwicklung des Flughafens Leipzig Halle zu einem internationalen Passagierflughafen
wird von der Stadt Leipzig unterstützt.
Hinsichtlich des weiteren Ausbaus des Frachtflugverkehrs und der damit verbundenen
nächtlichen Lärmbelastung der nördlichen Teile von Leipzig sind die aktuellsten Erkenntnisse
und Forderungen des Fluglärmberichtes 2017 des Umweltbundesamtes für stadtnahe
Flughäfen zu beachten und bezogen auf den Flughafen Leipzig-Halle darzustellen.
Sachverhalt:
zu 1. Die Erweiterung des Siedlungsbeschränkungsbereiches versucht im Nachhinein eine
Entwicklung der Bahnnutzung zu legitimieren, die so im Planfeststellungsbeschluss nicht
vorgesehen war und die für die anliegenden Ortsteile massive Belastungen mit sich bringt.
Entsprechend wurde die Stellungnahme ja auch in vielen Ortschaftsräten abgelehnt.
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Zu 2. Wenn der Regionalplan verabschiedet wird, ist der Prognosezeitraum der zugrunde
liegenden Gutachten im Grunde schon erreicht. Da der Regionalplan aber etwa zehn Jahre
gelten soll, wäre es konsequent, wenn dann auch die Entwicklung des Flughafens bis 2030
prognostiziert wird um die bevorstehenden Belastungen deutlich und transparent zu machen.
Dies scheint umso mehr geboten angesichts der Ausbaupläne, die nicht zuletzt ihren
Niederschlag sogar im Koalitionsvertrag von Union und SPD gefunden haben. Dabei kann es
nicht im Interesse der Stadt Leipzig sein, die reale Bahnnutzung im Nachhinein zu
legitimieren (siehe 1.), so dass nur das Szenario Gleichmäßige Bahnnutzung Grundlage für
eine Erweiterung des Siedlungsbeschränkungsbereiches sein kann.
Zu 3. Die Mitarbeit der Stadt Leipzig in der Fluglärmkommission hat bislang wenig Erfolge
vorzuweisen. Diese Erfolge sind immer so, dass sie der Entwicklung des Flughafens
keinerlei Beschränkungen eingebracht haben, so dass von einer Abwägung wirtschaftlicher
Interessen und dem Schutz der Bevölkerung nicht die Rede sein kann. Die offenen Themen
gleichmäßige Bahnnutzung, Lärmpausen oder auch die nächtlichen Triebwerkprobeläufe
geben Anlass dazu, dass die Stadt Leipzig eine solche Abwägung auf Basis der aktuellen
Forschung fordern sollte.
Anlagen:
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