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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1382810.pdf
Größe
125 kB
Erstellt
27.03.18, 12:00
Aktualisiert
15.06.18, 12:23

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05520-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Digitalisierungsoffensive für Leipziger Schulen Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Jugendparlament FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule FA Finanzen Ratsversammlung 24.05.2018 28.05.2018 20.06.2018 Vorberatung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☒ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich beim Freistaat dafür einzusetzen, dass Fördermittel für den Ausbau der digitalen Infrastruktur und die bessere technische und personelle Ausstattung von Schulen bereitgestellt werden. 2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum Ende des 3. Quartals 2018 ein Konzept für die digitale Infrastruktur an Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig vorzulegen. 1/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/4 Begründung: Das SMK hat im November 2017 ein Konzept zur „Medienbildung und Digitalisierung in der Schule“ vorgelegt. Es formuliert Ziele in den Handlungsfeldern Aus-, Fort- und Weiterbildung, Bildungsmedien und –inhalte, Curricula und Schulentwicklung, Infrastruktur und Ausstattung, Kooperationen, Rechtliche Rahmenbedingungen sowie Verwaltung und Bildungsorganisation. Bislang sind keine Aussagen zu möglichen Fördermitteln und Fördermodalitäten für die Umsetzung dieser Ziele auf kommunaler Ebene bekannt. Die Stadt Leipzig kommuniziert über den SSG den Bedarf für eine finanzielle Unterstützung der Schulträger durch den Freistaat. Der Ausbau einer leistungsfähigen digitalen Infrastruktur ist eine wesentliche Voraussetzung für den weiteren Einsatz digitaler Technik an Leipziger Schulen. Hierfür sind im laufenden Haushalt bereits Mittel eingestellt und Maßnahmen geplant. Bis Ende des 3. Quartals soll ein Konzept vorgelegt werden, welches den weiteren Ausbau- und Finanzierungsbedarf für die digitale Infrastruktur ab 2019 untersetzt. Erläuterung zu Beschlusspunkt 1 des Antrags: Die Schaffung von 10 Stellen zur Betreuung der IT in den Schulen. Dabei wird auch eine externe Vergabe dieser Dienstleistung in Betracht gezogen. Der zunehmende Ausstattungsgrad der Leipziger Schulen mit IT-Systemen stellt große Anforderungen an den technischen Service und Support. Schulträgeraufgabe ist es, allen Schulen jederzeit funktionierende und sichere IT-Systeme zur Erfüllung der Lehrplananforderungen zur Verfügung zu stellen. Im Sinne des Antragstellers könnten Medienassistenten oder auch IT-Koordinatoren unter Dienst- und Fachaufsicht des Medienpädagogischen Zentrums die bereits jetzt in den Schulen eingesetzten PITKo (durch Anrechnungsstunden abgeordnete Lehrer, die Aufgaben der pädagogischen IT-Koordinierung wahrnehmen) unterstützen und vor Ort Wartungs- und Servicearbeiten übernehmen bzw. die Arbeiten durch Servicedienstleister optimal koordinieren (analog der DV-Koordinatoren der Ämter). Das neue Schulgesetz trifft für diese Leistungen jedoch keine Regelungen, so dass derzeit nicht von einer finanziellen Beteiligung des Freistaates Sachsen dafür ausgegangen wird. Die Schaffung von 10 Stellen ist im Haushalt der Stadt Leipzig nicht abgebildet. Im Rahmen der Stellenplanung für 2019/2020 ist eine Priorisierung zugunsten anderer Pflichtaufgaben der Kommune erforderlich. Erläuterung zu Beschlusspunkt 2 des Antrags: Flächendeckende Einrichtung von WLAN-Netzwerken in Schulen: Um den zukünftig stark steigenden Anforderungen der Schulen zum Einsatz mobiler Endgeräte gerecht zu werden, ist der weitere Ausbau der Gebäude-LAN-Infrastruktur und einer leistungsfähigen WLAN-Infrastruktur notwendig. Im Rahmen des Projektes „Smarte Schule“ standen für 2017 finanzielle Mittel in Höhe von 150.000 € zur Verfügung, für 2018 weitere 400.000 €. Die für das Jahr 2017 bereitgestellten finanziellen Mittel wurden für den Aufbau einer leistungsfähigen schulischen WLAN-Infrastruktur an vier Schulen verwendet. Für das Jahr 2018 ist der WLAN-Ausbau an weiteren Schulen geplant. Weiterhin erfolgt im Zuge des laufenden IT-Rollouts (VI-DS-3002) an Oberschulen, beruflichen Schulzentren und einigen Förderschulen der partielle Ausbau von WLAN-Strukturen durch die Installation von WLAN-Access-Points in ausgewählten Bereichen des Schulgebäudes. Zur finanziellen Beteiligung des Freistaates am Ausbau einer leistungsfähigen WLAN-Struktur gibt es derzeit keine Informationen, die über die im Konzept „Medienbildung und Digitalisierung in der Schule“ des SMK enthaltene Ankündigung hinausgehen, allen Schulen in Sachsen bis 2019 einen Breitbandanschluss zur Verfügung zu stellen. Auch zu den von Sei- 3/4 ten des Bundes in 2016 angekündigten Fördermitteln für den Breitbandausbau sind noch keine Details bekannt. Erläuterung zu Beschlusspunkt 3 des Antrags: Die Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte in allen technischen Belangen sicherzustellen. Die Schulung des pädagogischen Personals ist grundsätzlich Aufgabe des Kultusministeriums. Das SMK hat in seinem Konzept „Medienbildung und Digitalisierung in der Schule“ das Ziel formuliert, dass die Medienbildung bis 2020 fester und prüfungsrelevanter Bestandteil der Lehrerausbildung werden soll. Auch in den Fort- und Weiterbildungen sollen die Grundlagen einer allgemeinen und fachbezogenen Medienbildung geschaffen werden. Das MPZ Leipzig bietet im Rahmen seines Leitungsspektrums Lehrerfortbildungen im Bereich Einsatz digitaler Medien im Unterricht an. Diese werden in Kooperation mit dem Landesamt für Schule und Bildung koordiniert und durchgeführt. Die PITKo der Schulen werden in technischen Belangen durch die Mitarbeiter/-innen des Medienpädagogischen Zentrums Leipzig fortgebildet. Dies ist personell bedingt jedoch nur begrenzt möglich. Erläuterung zu Beschlusspunkt 4 des Antrags: Ausstattung aller Leipziger Schulen mit je mindestens einem Klassensatz Tablets Um einen sinnvollen Einsatz der Endgeräte zu gewährleisten, ist zuerst die Schaffung einer digitalen Infrastruktur erforderlich. Die Beschaffung mobiler Endgeräte kann über Fördermittel von Bund und Land erfolgen, sofern entsprechende Programme aufgelegt werden. Erläuterung zu Beschlusspunkt 5 des Antrags: Ausstattung aller Leipziger Schulen mit interaktiven Tafeln einschließlich Erarbeitung einer Prioritätenliste, nach der die Ausstattung erfolgen soll. Mit der Beschlussvorlage VI-DS-3002 wurde die Beschaffung bzw. der Kauf von interaktiven Tafeln/Panels im Einklang mit der Einführung des Technik-Rollouts an kommunalen Schulen bestätigt. Eine Ausstattung mit interaktiven Panels erfolgt im Rahmen des Rollouts zunächst an Oberschulen, Beruflichen Schulzentren und einem Teil der Förderschulen. Ein entsprechendes Vergabeverfahren für die Lieferung und Montage von Panels läuft. Erst nach Abschluss des Verfahrens und nach Zuschlagserteilung wird mit der Lieferung, Installation und Montage von Panels an den genannten Schularten begonnen. 4/4