Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1382810.pdf
Größe
125 kB
Erstellt
27.03.18, 12:00
Aktualisiert
15.06.18, 12:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05520-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Digitalisierungsoffensive für Leipziger Schulen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Jugendparlament
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
FA Finanzen
Ratsversammlung
24.05.2018
28.05.2018
20.06.2018
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☒
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich beim Freistaat dafür einzusetzen, dass
Fördermittel für den Ausbau der digitalen Infrastruktur und die bessere technische
und personelle Ausstattung von Schulen bereitgestellt werden.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum Ende des 3. Quartals 2018 ein Konzept für die digitale Infrastruktur an Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig vorzulegen.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Begründung:
Das SMK hat im November 2017 ein Konzept zur „Medienbildung und Digitalisierung in der
Schule“ vorgelegt. Es formuliert Ziele in den Handlungsfeldern Aus-, Fort- und Weiterbildung,
Bildungsmedien und –inhalte, Curricula und Schulentwicklung, Infrastruktur und Ausstattung,
Kooperationen, Rechtliche Rahmenbedingungen sowie Verwaltung und Bildungsorganisation. Bislang sind keine Aussagen zu möglichen Fördermitteln und Fördermodalitäten für die
Umsetzung dieser Ziele auf kommunaler Ebene bekannt. Die Stadt Leipzig kommuniziert
über den SSG den Bedarf für eine finanzielle Unterstützung der Schulträger durch den Freistaat.
Der Ausbau einer leistungsfähigen digitalen Infrastruktur ist eine wesentliche Voraussetzung
für den weiteren Einsatz digitaler Technik an Leipziger Schulen. Hierfür sind im laufenden
Haushalt bereits Mittel eingestellt und Maßnahmen geplant. Bis Ende des 3. Quartals soll ein
Konzept vorgelegt werden, welches den weiteren Ausbau- und Finanzierungsbedarf für die
digitale Infrastruktur ab 2019 untersetzt.
Erläuterung zu Beschlusspunkt 1 des Antrags: Die Schaffung von 10 Stellen zur Betreuung der IT in den Schulen. Dabei wird auch eine externe Vergabe dieser Dienstleistung in Betracht gezogen.
Der zunehmende Ausstattungsgrad der Leipziger Schulen mit IT-Systemen stellt große Anforderungen an den technischen Service und Support. Schulträgeraufgabe ist es, allen Schulen jederzeit funktionierende und sichere IT-Systeme zur Erfüllung der Lehrplananforderungen zur Verfügung zu stellen. Im Sinne des Antragstellers könnten Medienassistenten oder
auch IT-Koordinatoren unter Dienst- und Fachaufsicht des Medienpädagogischen Zentrums
die bereits jetzt in den Schulen eingesetzten PITKo (durch Anrechnungsstunden abgeordnete Lehrer, die Aufgaben der pädagogischen IT-Koordinierung wahrnehmen) unterstützen und
vor Ort Wartungs- und Servicearbeiten übernehmen bzw. die Arbeiten durch Servicedienstleister optimal koordinieren (analog der DV-Koordinatoren der Ämter). Das neue Schulgesetz
trifft für diese Leistungen jedoch keine Regelungen, so dass derzeit nicht von einer finanziellen Beteiligung des Freistaates Sachsen dafür ausgegangen wird. Die Schaffung von 10
Stellen ist im Haushalt der Stadt Leipzig nicht abgebildet. Im Rahmen der Stellenplanung für
2019/2020 ist eine Priorisierung zugunsten anderer Pflichtaufgaben der Kommune erforderlich.
Erläuterung zu Beschlusspunkt 2 des Antrags: Flächendeckende Einrichtung von
WLAN-Netzwerken in Schulen:
Um den zukünftig stark steigenden Anforderungen der Schulen zum Einsatz mobiler Endgeräte gerecht zu werden, ist der weitere Ausbau der Gebäude-LAN-Infrastruktur und einer
leistungsfähigen WLAN-Infrastruktur notwendig.
Im Rahmen des Projektes „Smarte Schule“ standen für 2017 finanzielle Mittel in Höhe von
150.000 € zur Verfügung, für 2018 weitere 400.000 €. Die für das Jahr 2017 bereitgestellten
finanziellen Mittel wurden für den Aufbau einer leistungsfähigen schulischen WLAN-Infrastruktur an vier Schulen verwendet. Für das Jahr 2018 ist der WLAN-Ausbau an weiteren
Schulen geplant. Weiterhin erfolgt im Zuge des laufenden IT-Rollouts (VI-DS-3002) an Oberschulen, beruflichen Schulzentren und einigen Förderschulen der partielle Ausbau von
WLAN-Strukturen durch die Installation von WLAN-Access-Points in ausgewählten Bereichen des Schulgebäudes.
Zur finanziellen Beteiligung des Freistaates am Ausbau einer leistungsfähigen WLAN-Struktur gibt es derzeit keine Informationen, die über die im Konzept „Medienbildung und Digitalisierung in der Schule“ des SMK enthaltene Ankündigung hinausgehen, allen Schulen in
Sachsen bis 2019 einen Breitbandanschluss zur Verfügung zu stellen. Auch zu den von Sei-
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ten des Bundes in 2016 angekündigten Fördermitteln für den Breitbandausbau sind noch keine Details bekannt.
Erläuterung zu Beschlusspunkt 3 des Antrags: Die Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte in allen technischen Belangen sicherzustellen.
Die Schulung des pädagogischen Personals ist grundsätzlich Aufgabe des Kultusministeriums. Das SMK hat in seinem Konzept „Medienbildung und Digitalisierung in der Schule“ das
Ziel formuliert, dass die Medienbildung bis 2020 fester und prüfungsrelevanter Bestandteil
der Lehrerausbildung werden soll. Auch in den Fort- und Weiterbildungen sollen die Grundlagen einer allgemeinen und fachbezogenen Medienbildung geschaffen werden. Das MPZ
Leipzig bietet im Rahmen seines Leitungsspektrums Lehrerfortbildungen im Bereich Einsatz
digitaler Medien im Unterricht an. Diese werden in Kooperation mit dem Landesamt für Schule und Bildung koordiniert und durchgeführt. Die PITKo der Schulen werden in technischen
Belangen durch die Mitarbeiter/-innen des Medienpädagogischen Zentrums Leipzig fortgebildet. Dies ist personell bedingt jedoch nur begrenzt möglich.
Erläuterung zu Beschlusspunkt 4 des Antrags: Ausstattung aller Leipziger Schulen
mit je mindestens einem Klassensatz Tablets
Um einen sinnvollen Einsatz der Endgeräte zu gewährleisten, ist zuerst die Schaffung einer
digitalen Infrastruktur erforderlich. Die Beschaffung mobiler Endgeräte kann über Fördermittel von Bund und Land erfolgen, sofern entsprechende Programme aufgelegt werden.
Erläuterung zu Beschlusspunkt 5 des Antrags: Ausstattung aller Leipziger Schulen
mit interaktiven Tafeln einschließlich Erarbeitung einer Prioritätenliste, nach der die
Ausstattung erfolgen soll.
Mit der Beschlussvorlage VI-DS-3002 wurde die Beschaffung bzw. der Kauf von interaktiven
Tafeln/Panels im Einklang mit der Einführung des Technik-Rollouts an kommunalen Schulen
bestätigt. Eine Ausstattung mit interaktiven Panels erfolgt im Rahmen des Rollouts zunächst
an Oberschulen, Beruflichen Schulzentren und einem Teil der Förderschulen. Ein entsprechendes Vergabeverfahren für die Lieferung und Montage von Panels läuft. Erst nach Abschluss des Verfahrens und nach Zuschlagserteilung wird mit der Lieferung, Installation und
Montage von Panels an den genannten Schularten begonnen.
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