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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1395556.pdf
Größe
129 kB
Erstellt
03.05.18, 12:00
Aktualisiert
17.11.18, 13:50

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05832 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Erwerb des Raumsystems am Standort Schule 5, Eitingonstraße 5, 04105 Leipzig Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule FA Stadtentwicklung und Bau FA Finanzen SBB Mitte Ratsversammlung 20.06.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Dem Erwerb des Raumsystems in Modulbauweise am Standort der Schule 5 im Stadtbezirk Mitte wird zugestimmt. Der Kaufpreis beträgt 1.524.985 Euro. 2. Die außerplanmäßige Auszahlung gem. § 79 (1) SächsGemO im Haushaltsjahr 2018 wird bestätigt. Die Deckung erfolgt unter Berücksichtigung der in der Vorlage dargestellten Begründung aus dem PSP-Element 7.000.0965 „Gymnasium KarlHeine-Straße“. 3. Der Schulstandort verbleibt mindestens bis zum Ende des Schuljahres 2023/2024 am jetzigen Standort. In Abhängigkeit schulnetzplanerischer Erfordernisse ist über eine darüberhinausgehende Weiternutzung zu gegebener Zeit zu entscheiden. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt 1.524.985 7.000.0965 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen 2018 Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt -422.453 65_MP Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 3/3 1. Sachverhalt Entsprechend des Beschlusses der Ratsversammlung Nr. RBV-188/10 vom 20. Januar 2010 hat die Stadt Leipzig auf dem städtischen Grundstück Eitingonstraße 5 in 04105 Leipzig eine Schule in Systembauweise errichtet. Diese wird seit dem Schuljahr 2011/2012 als eigenständige Schule mit dem Namen „Schule 5“ im Stadtbezirk Mitte geführt. Dafür wurde von der Firma FAGSI Vertriebs- und Vermietungs-GmbH ein entsprechendes Raumsystem angemietet. Die Anmietung erfolgte in zwei Ausbaustufen. Durch die Errichtung der ersten Ausbaustufe im Jahr 2010 konnte der Unterricht mit entsprechender Hortkapazität für seinerzeit drei Schulklassen abgesichert werden. Dem Abschluss des Mietvertrages wurde zugestimmt (BS/ GVAV-061/10 zu Drucksache Nr. 698). Da die Schülerzahlen nicht in dem prognostizierten Umfang gestiegen waren, wurde die zweite Ausbaustufe, welche ursprünglich zum Beginn des Schuljahres 2011/2012 erfolgen sollte, um zwei Schuljahre verschoben. Ab dem Schuljahr 2013/2014 wurde das Raumgefüge auf eine Dreizügigkeit mitsamt Hort erweitert. Der 1. Änderung des Mietvertrages über die Vorhaltung eines Raumsystems wurde ebenfalls zugestimmt (DS V/2761). Aufgrund des Baufortschrittes der Sportoberschule am Standort Max-Planck-Straße 53/55 in 04105 Leipzig und der demografischen Entwicklung in unserer Stadt erweist sich eine Verlängerung der Laufzeit des Vertrages oder aber der Kauf des Raumsystems als erforderlich. Für das am Standort bestehende Raumsystem steht neben dem Mietvertrag für das Raumsystem als solches auch die Verlängerung einer Ämtervereinbarung und der darauf fußenden Baugenehmigung (bereits erteilt) an. Im Zusammenhang mit der Verlängerung des Mietvertrages strebt die Stadt Leipzig aus Gründen der Wirtschaftlichkeit den Erwerb der Containermodule an. 2. Schulnetzplanerische Aspekte Es ist mittelfristig vorgesehen, die Schule 5 im Gebäude Max-Planck-Straße 53/55 (derzeitige Sportoberschule) unterzubringen. Dazu muss das Gebäude für die Nutzung als Grundschule mit Hort hergerichtet werden. Durch den zeitlichen Verzug bei der Errichtung der neuen Sportoberschule konnte die bisher geplanten Baumaßnahmen in Vorbereitung auf die Grundschulnutzung nicht umgesetzt werden. Zwischenzeitlich sind die baurechtlichen Anforderungen so weit gestiegen, dass eine umfassendere Sanierung des Gebäudes Max-PlanckStraße 53/55 zwingend erforderlich ist. Die dafür erforderlichen Mittel werden in den Doppelhaushalt 2019/2020 und nachfolgend in die mittelfristige Finanzplanung eingeordnet. Jedoch wird das Gebäude frühestens mit Schuljahresbeginn 2023/2024 nutzbar sein können. Bis dahin muss der Container weiterhin durch die Schule 5 genutzt werde. Bis zum Beginn der Sanierungsmaßnahme wird die bisherige Sportoberschule als Auslagerungsobjekt für die 94. Schule genutzt. Seite 1 von 3 Laut Schulnetzplan 2017 ist außerdem zu erwarten, dass ab 2022 der Bedarf für eine weitere Grundschule im gemeinsamen Schulbezirk Schule 5/Lessingschule/Anna-MagdalenaBach-Schule besteht. Bisher wurde dafür aber noch keine geeignete Fläche gefunden. Legt man die erforderlichen Vorbereitungs- und Bauzeiten für den Neubau einer Schule von etwa fünf Jahren zugrunde, ist absehbar, dass diese nicht zum erforderlichen Zeitpunkt realisierbar ist. Demzufolge wird der Container auch noch über das Schuljahr 2022/2023 hinaus für die Grundschulversorgung in diesem Gebiet benötigt werden. Auch aus diesem Grund ist der Erwerb wirtschaftlich, die Module sind in einwandfreien Zustand und haben sich bisher als wartungsarm erwiesen. 3. Konditionen Mietvertragsverlängerung Der Mietzins verbleibt in unveränderter Höhe. Der Mietzins für beide Bauabschnitte beträgt in Summe jährlich 442.453 €. 4. Konditionen Kauf Mit Schreiben vom 28.11.2017 bzw. 05.01.2018 wurden die bestehenden Raumsysteme der Stadt Leipzig zum Kauf angeboten. Der Kaufpreis beträgt 1.281.500 € netto, dies entspricht 1.524.985 € inkl. Mehrwertsteuer. Weitere Bedingungen sind an das Kaufübernahmeangebot nicht geknüpft, das Angebot gilt bis zum 31.07.2018. 5. Wirtschaftlichkeit Bei einer statischen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist der Kauf des Raumsystems dann wirtschaftlich, wenn dieses länger als 3,5 Jahre benötigt wird. Entsprechend der Ausführungen unter Punkt 2 ist zwingend davon auszugehen, dass der Standort mindestens für diesen Zeitraum benötigt wird. Mietzahlung für 3,5 Jahre: einmaliger Kaufpreis: 1.548.585 € 1.524.985 € Die Betriebs- und Bewirtschaftungskosten können bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vernachlässigt werden, da die bauliche Unterhaltung außer bei Dach und Fach ohnehin bei der Stadt Leipzig liegen. Lediglich die Abbaukosten müssen zum Zeitpunkt der Außerbetriebnahme des Standortes bereitgestellt werden. Bei Untersuchung des Restbuchwertes zur Darstellung der Wirtschaftlichkeit des Ankaufs muss von folgenden Annahmen bzw. Größen ausgegangen werden: • • • Hinsichtlich der Erwerbskosten von Raumsystemen lagen diese in 2012 bei ca. 1.200 €/m² BGF (Angebot 1. BA Eitingonstraße), in 2016 bei ca. 1.400 €/m² (Kauf Raumsystem Neruda-Schule) als bilanzielle Nutzungsdauer bei Raumsystemen werden durch die Stadtkämmerei 20 Jahre angesetzt (Hinweis: diese ND liegt unter der wirtschaftlichen ND) die Fläche (Bruttogeschossfläche) des Raumsystems an der 5. Schule beträgt ca. 2.900 m² Seite 2 von 3 • • für die Betrachtung wird angenommen, dass das gesamte Raumsystem in 2011 erworben wurde (tatsächlich wurde der 2. BA erst in 2013 realisiert), die bisherige Nutzung also 7 Jahre beträgt sowohl die Annahme zum Nutzungsbeginn, als auch zu den Herstellungskosten stellen somit einen eher konservativen Ansatz dar Kosten für Kauf des Raumsystems: Fläche (BGF): unterstellter Kaufpreis in 2011: 1.200 €/m² 2.900 m² 3.480.000 € bilanzielle Nutzungsdauer: Abschreibung pro Jahr: Bisherige Nutzungsdauer: Restbuchwert in 2018: 20 Jahre 174.000 € 7 Jahre 2.262.000 € Dem bilanzierbaren Restbuchwert von ca. 2,26 Mio. € stehen Mietzahlungen in 3,5 Jahren (siehe oben, garantierte Nutzungsdauer) von 1,55 Mio. € gegenüber. Somit ist die Wirtschaftlichkeit des Kaufs auch hinsichtlich der bilanziellen Darstellung und bei konservativen Ansätzen gegeben. Eine Nutzung des Raumsystems bis mindestens 2024 ist unter Berücksichtigung des aktuellen Zustandes ohne Einschränkungen gegeben. 6. Empfehlung Vor dem Hintergrund der Ausführungen unter Punkt 2 zur Notwendigkeit der Aufrechterhaltung des Standortes bis mindestens 2024 und der Darstellung zur Wirtschaftlichkeit unter Punkt 5 wird der Erwerb des Raumsystems empfohlen. 7. Finanzierung Die Finanzierung des Erwerbs des Raumsystems wird im laufenden Budget des Amtes für Jugend, Familie und Bildung im Haushaltsjahr 2018 sichergestellt. Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 1.524.985 Euro erfolgt aus dem PSP-Element 7.000.0965 „Gymnasium Karl-Heine-Straße“. Auf diesem stehen im Haushaltsjahr 2018 finanzielle Mittel in einem Umfang zur Verfügung, die vor dem Hintergrund des aktuellen Baufortschrittes nicht in vollem Maße benötigt werden. Die im Haushaltsjahr 2018 für den Erwerb entnommenen finanziellen Mittel werden im Rahmen der Planung zum Haushalt 2019/2020 zweckentsprechend wieder zugeführt. Seite 3 von 3 Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert verschlechtert Begründung keine in Vorlage Auswirkung 1 Seite 1 Arbeitsplatzsituation ☐ ☐ ☐ ☐ 2 Ausbildungsplatzsituation ☐ ☐ ☐ ☐ 3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom) ☐ ☐ ☐ ☐ negative Auswirkung keine Auswirkung 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung positive Auswirkung ☐ hoch ☐ mittel ☐ niedrig ☐ ☐ private Mittel Drittmittel/ Fördermittel finanzielle Folgewirkungen für die Stadt keine Auswirkung ☐ ja ☐ ja ☐ ja 5 Finanzierung tadt Leipzig 1.15/016/01.12 1 ☐ nein ☐ nein ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ☐ nein ☐ Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung 1 Vorschulische Bildungs- ☐ ☐ ☐ ☒ 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) ☐ ☒ ☐ ☐ 3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) ☐ ☐ ☐ ☒ ☐ ☐ ☐ ☒ 5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren ☐ ☒ ☐ ☐ 6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund ☐ ☒ ☐ ☐ 7 Finanzielle Bedingungen von Familien ☐ ☐ ☐ ☒ hat stattgefunden ist vorgesehen ist nicht vorgesehen ☐ ☐ ☒ und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien Indikator 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 1 ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. Begründung in 1 Vorlage Seite Begründung in 1 Vorlage, Seite