Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1395556.pdf
Größe
129 kB
Erstellt
03.05.18, 12:00
Aktualisiert
17.11.18, 13:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05832
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Erwerb des Raumsystems am Standort Schule 5, Eitingonstraße 5, 04105 Leipzig
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Finanzen
SBB Mitte
Ratsversammlung
20.06.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Dem Erwerb des Raumsystems in Modulbauweise am Standort der Schule 5 im
Stadtbezirk Mitte wird zugestimmt. Der Kaufpreis beträgt 1.524.985 Euro.
2. Die außerplanmäßige Auszahlung gem. § 79 (1) SächsGemO im Haushaltsjahr 2018
wird bestätigt. Die Deckung erfolgt unter Berücksichtigung der in der Vorlage
dargestellten Begründung aus dem PSP-Element 7.000.0965 „Gymnasium KarlHeine-Straße“.
3. Der Schulstandort verbleibt mindestens bis zum Ende des Schuljahres 2023/2024 am
jetzigen Standort. In Abhängigkeit schulnetzplanerischer Erfordernisse ist über eine
darüberhinausgehende Weiternutzung zu gegebener Zeit zu entscheiden.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern
aus. (siehe Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
1.524.985
7.000.0965
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
2018
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
-422.453
65_MP
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
3/3
1. Sachverhalt
Entsprechend des Beschlusses der Ratsversammlung Nr. RBV-188/10 vom 20. Januar 2010
hat die Stadt Leipzig auf dem städtischen Grundstück Eitingonstraße 5 in 04105 Leipzig eine
Schule in Systembauweise errichtet. Diese wird seit dem Schuljahr 2011/2012 als eigenständige Schule mit dem Namen „Schule 5“ im Stadtbezirk Mitte geführt.
Dafür wurde von der Firma FAGSI Vertriebs- und Vermietungs-GmbH ein entsprechendes
Raumsystem angemietet. Die Anmietung erfolgte in zwei Ausbaustufen. Durch die Errichtung
der ersten Ausbaustufe im Jahr 2010 konnte der Unterricht mit entsprechender Hortkapazität
für seinerzeit drei Schulklassen abgesichert werden.
Dem Abschluss des Mietvertrages wurde zugestimmt (BS/ GVAV-061/10 zu Drucksache Nr.
698).
Da die Schülerzahlen nicht in dem prognostizierten Umfang gestiegen waren, wurde die
zweite Ausbaustufe, welche ursprünglich zum Beginn des Schuljahres 2011/2012 erfolgen
sollte, um zwei Schuljahre verschoben. Ab dem Schuljahr 2013/2014 wurde das Raumgefüge auf eine Dreizügigkeit mitsamt Hort erweitert.
Der 1. Änderung des Mietvertrages über die Vorhaltung eines Raumsystems wurde ebenfalls
zugestimmt (DS V/2761).
Aufgrund des Baufortschrittes der Sportoberschule am Standort Max-Planck-Straße 53/55 in
04105 Leipzig und der demografischen Entwicklung in unserer Stadt erweist sich eine Verlängerung der Laufzeit des Vertrages oder aber der Kauf des Raumsystems als erforderlich.
Für das am Standort bestehende Raumsystem steht neben dem Mietvertrag für das
Raumsystem als solches auch die Verlängerung einer Ämtervereinbarung und der darauf
fußenden Baugenehmigung (bereits erteilt) an. Im Zusammenhang mit der Verlängerung des
Mietvertrages strebt die Stadt Leipzig aus Gründen der Wirtschaftlichkeit den Erwerb der
Containermodule an.
2. Schulnetzplanerische Aspekte
Es ist mittelfristig vorgesehen, die Schule 5 im Gebäude Max-Planck-Straße 53/55 (derzeitige Sportoberschule) unterzubringen. Dazu muss das Gebäude für die Nutzung als Grundschule mit Hort hergerichtet werden. Durch den zeitlichen Verzug bei der Errichtung der neuen Sportoberschule konnte die bisher geplanten Baumaßnahmen in Vorbereitung auf die
Grundschulnutzung nicht umgesetzt werden. Zwischenzeitlich sind die baurechtlichen Anforderungen so weit gestiegen, dass eine umfassendere Sanierung des Gebäudes Max-PlanckStraße 53/55 zwingend erforderlich ist. Die dafür erforderlichen Mittel werden in den Doppelhaushalt 2019/2020 und nachfolgend in die mittelfristige Finanzplanung eingeordnet. Jedoch
wird das Gebäude frühestens mit Schuljahresbeginn 2023/2024 nutzbar sein können. Bis
dahin muss der Container weiterhin durch die Schule 5 genutzt werde. Bis zum Beginn der
Sanierungsmaßnahme wird die bisherige Sportoberschule als Auslagerungsobjekt für die 94.
Schule genutzt.
Seite 1 von 3
Laut Schulnetzplan 2017 ist außerdem zu erwarten, dass ab 2022 der Bedarf für eine weitere Grundschule im gemeinsamen Schulbezirk Schule 5/Lessingschule/Anna-MagdalenaBach-Schule besteht. Bisher wurde dafür aber noch keine geeignete Fläche gefunden. Legt
man die erforderlichen Vorbereitungs- und Bauzeiten für den Neubau einer Schule von etwa
fünf Jahren zugrunde, ist absehbar, dass diese nicht zum erforderlichen Zeitpunkt realisierbar ist. Demzufolge wird der Container auch noch über das Schuljahr 2022/2023 hinaus für
die Grundschulversorgung in diesem Gebiet benötigt werden. Auch aus diesem Grund ist der
Erwerb wirtschaftlich, die Module sind in einwandfreien Zustand und haben sich bisher als
wartungsarm erwiesen.
3. Konditionen Mietvertragsverlängerung
Der Mietzins verbleibt in unveränderter Höhe. Der Mietzins für beide Bauabschnitte beträgt in
Summe jährlich 442.453 €.
4. Konditionen Kauf
Mit Schreiben vom 28.11.2017 bzw. 05.01.2018 wurden die bestehenden Raumsysteme der
Stadt Leipzig zum Kauf angeboten. Der Kaufpreis beträgt 1.281.500 € netto, dies entspricht
1.524.985 € inkl. Mehrwertsteuer. Weitere Bedingungen sind an das Kaufübernahmeangebot
nicht geknüpft, das Angebot gilt bis zum 31.07.2018.
5. Wirtschaftlichkeit
Bei einer statischen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist der Kauf des Raumsystems dann wirtschaftlich, wenn dieses länger als 3,5 Jahre benötigt wird. Entsprechend der Ausführungen
unter Punkt 2 ist zwingend davon auszugehen, dass der Standort mindestens für diesen
Zeitraum benötigt wird.
Mietzahlung für 3,5 Jahre:
einmaliger Kaufpreis:
1.548.585 €
1.524.985 €
Die Betriebs- und Bewirtschaftungskosten können bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
vernachlässigt werden, da die bauliche Unterhaltung außer bei Dach und Fach ohnehin bei
der Stadt Leipzig liegen. Lediglich die Abbaukosten müssen zum Zeitpunkt der Außerbetriebnahme des Standortes bereitgestellt werden.
Bei Untersuchung des Restbuchwertes zur Darstellung der Wirtschaftlichkeit des Ankaufs
muss von folgenden Annahmen bzw. Größen ausgegangen werden:
•
•
•
Hinsichtlich der Erwerbskosten von Raumsystemen lagen diese in 2012 bei ca. 1.200
€/m² BGF (Angebot 1. BA Eitingonstraße), in 2016 bei ca. 1.400 €/m² (Kauf Raumsystem Neruda-Schule)
als bilanzielle Nutzungsdauer bei Raumsystemen werden durch die Stadtkämmerei
20 Jahre angesetzt (Hinweis: diese ND liegt unter der wirtschaftlichen ND)
die Fläche (Bruttogeschossfläche) des Raumsystems an der 5. Schule beträgt ca.
2.900 m²
Seite 2 von 3
•
•
für die Betrachtung wird angenommen, dass das gesamte Raumsystem in 2011 erworben wurde (tatsächlich wurde der 2. BA erst in 2013 realisiert), die bisherige Nutzung also 7 Jahre beträgt
sowohl die Annahme zum Nutzungsbeginn, als auch zu den Herstellungskosten stellen somit einen eher konservativen Ansatz dar
Kosten für Kauf des Raumsystems:
Fläche (BGF):
unterstellter Kaufpreis in 2011:
1.200 €/m²
2.900 m²
3.480.000 €
bilanzielle Nutzungsdauer:
Abschreibung pro Jahr:
Bisherige Nutzungsdauer:
Restbuchwert in 2018:
20 Jahre
174.000 €
7 Jahre
2.262.000 €
Dem bilanzierbaren Restbuchwert von ca. 2,26 Mio. € stehen Mietzahlungen in 3,5 Jahren
(siehe oben, garantierte Nutzungsdauer) von 1,55 Mio. € gegenüber. Somit ist die Wirtschaftlichkeit des Kaufs auch hinsichtlich der bilanziellen Darstellung und bei konservativen Ansätzen gegeben.
Eine Nutzung des Raumsystems bis mindestens 2024 ist unter Berücksichtigung des aktuellen Zustandes ohne Einschränkungen gegeben.
6. Empfehlung
Vor dem Hintergrund der Ausführungen unter Punkt 2 zur Notwendigkeit der Aufrechterhaltung des Standortes bis mindestens 2024 und der Darstellung zur Wirtschaftlichkeit unter
Punkt 5 wird der Erwerb des Raumsystems empfohlen.
7. Finanzierung
Die Finanzierung des Erwerbs des Raumsystems wird im laufenden Budget des Amtes für
Jugend, Familie und Bildung im Haushaltsjahr 2018 sichergestellt. Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 1.524.985 Euro erfolgt aus dem PSP-Element
7.000.0965 „Gymnasium Karl-Heine-Straße“. Auf diesem stehen im Haushaltsjahr 2018 finanzielle Mittel in einem Umfang zur Verfügung, die vor dem Hintergrund des aktuellen Baufortschrittes nicht in vollem Maße benötigt werden. Die im Haushaltsjahr 2018 für den Erwerb
entnommenen finanziellen Mittel werden im Rahmen der Planung zum Haushalt 2019/2020
zweckentsprechend wieder zugeführt.
Seite 3 von 3
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
1
Seite
1 Arbeitsplatzsituation
☐
☐
☐
☐
2 Ausbildungsplatzsituation
☐
☐
☐
☐
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
☐
☐
☐
☐
negative
Auswirkung
keine
Auswirkung
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
positive Auswirkung
☐ hoch ☐ mittel
☐ niedrig
☐
☐
private Mittel
Drittmittel/
Fördermittel
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
keine
Auswirkung
☐ ja
☐ ja
☐ ja
5 Finanzierung
tadt Leipzig
1.15/016/01.12
1
☐ nein
☐ nein
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
☐ nein ☐
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
1 Vorschulische Bildungs-
☐
☐
☐
☒
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
☐
☒
☐
☐
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
☐
☐
☐
☒
☐
☐
☐
☒
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
☐
☒
☐
☐
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
☐
☒
☐
☐
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
☐
☐
☐
☒
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
ist nicht vorgesehen
☐
☐
☒
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum Spielen,
Sporttreiben und Treffen
sowie Naturerfahrungen
für Kinder, Jugendliche
und Familien
Indikator
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
Begründung in
1
Vorlage Seite
Begründung in
1
Vorlage, Seite