Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1398328.pdf
Größe
126 kB
Erstellt
09.05.18, 12:00
Aktualisiert
30.05.18, 10:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-DS-05532-ÄA-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Ortschaftsrat Lindenthal
Betreff:
Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Beteiligungsentwurf des Regionalplans LeipzigWestsachsen 2017
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
16.05.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Der Text in der Beschlussvorlage ist wie folgt zu ändern bzw. zu ergänzen:
Seite3
Kapitel 2.2.1 Siedlungswesen
Begründung zu Ziel 2.2.1.12 (Fluglärm) und Karte 14
Im Gutachten zur Neufestsetzung des Siedlungsbeschränkungsbereichs werden zwei
Szenarien zu Grunde gelegt, das Szenario „Reale Bahnnutzung“ mit einer deutlich
überproportionalen Belegung der südlichen Landebahn und das Szenario „Gleichmäßige
Bahnnutzung“.
Die
Stadt
Leipzig
lehnt
eine
Erweiterung
des
Siedlungsbeschränkungsgebietes durch das Szenario „Reale Bahnnutzung“ ab, da
dieses im Widerspruch steht
zur Auflage A II. 4.7.6. des Planfeststellungsbeschlusses von 2004 „Die An- und
Abflüge mit Flugzeugen sind unter Berücksichtigung der Siedlungsstruktur,
soweit flugsicherheitlich vertretbar, gleichmäßig auf die beiden Start- und
Landebahnen zu verteilen
und des Ergänzungsplanfeststellungsbeschlusses vom 27.06.2007 nach dem
„die Flugbewegungen, soweit dies flugsicherheitlich vertretbar ist,
grundsätzlich auf die beiden Bahnen gleichmäßig zu verteilen sind.
Des Weiteren kann die Stadt Leipzig dem Szenarium „Reale Bahnnutzung“ nicht
zustimmen, da es im Widerspruch zum Stadtratsbeschluss RB 650/11 der u.a. die
Forderung für eine „Tage- bzw. wochenweise versetzte Nutzung der Start- und
Landebahnen“ enthält.
Aus Sicht der Stadt Leipzig ist auch ein Szenario mit einer überproportionalen Belegung der
nördlichen Landebahn zu prüfen und umzusetzen und auf dieser Grundlage den
Siedlungsbeschränkungsbereich nach Norden auszudehnen. Dieses Szenario würde einen
Flugbetrieb abbilden, der eine geringere Lärmbelastung in den nördlichen
Siedlungsbereichen Leipzigs durch eine geringere Nutzung der südlichen Landebahn
bedeuten würde. Damit würde §29 des Luftverkehrsgesetzes „Auf die Nachtruhe der
Bevölkerung ist in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen.“ entsprochen, so wie es
z.B. am Flughafen Hannover erfolgt.
1/3
2/3
Seite 4
Kapitel 3.5 Luftverkehr
Begründung zu Kapitel 3.5 Luftverkehr, Ziel 3.5.1 (Entwicklung Flughafen Leipzig/Halle, S.
103 unten)
Es sollte nicht nur die Verknüpfung mit dem regionalen S-Bahn-Netz hervorgehoben werden,
sondern stärker auch die potenzielle Möglichkeit für die Verknüpfung mit dem
Fernverkehrsnetz der Deutschen Bahn (ICE, IC) in das Blickfeld gerückt werden.
Die Entwicklung des Flughafens Leipzig Halle zu einem internationalen
Passagierflughafen wird von der Stadt Leipzig unterstützt.
Hinsichtlich des Weiteren Ausbau des Frachtflugverkehres und der damit
verbundenen nächtlichen Lärmbelastung der nördlichen Teile von Leipzig sind die
aktuellsten Erkenntnisse und Forderungen des Fluglärmberichtes 2017 des
Umweltbundesamtes für stadtnahe Flughäfen zu beachten und bezogen auf den
Flughafen Leipzig- Halle darzustellen. Insbesondere muss es eine Abwägung
zwischen den Interessen der Luftfrachtwirtschaft und dem gesundheitlichen Schutz
der betroffen Bevölkerung geben.
Die
vorhandenen
Beschlusslagen
der
Ratsversammlung,
insbesondere zur Abschaffung der kurzen Südabkurvung bei Ostwind-Wetterlage (RBV- 282/10) und zur Verbesserung des aktiven Lärmschutzes am Flughafen LeipzigHalle (RB-V- 650/11) sowie alle von der Stadt Leipzig in die Fluglärmkommission zu
diesem Thema eingebrachten Anträge, sind von den für den Flugbetrieb
verantwortlichen Behörden umzusetzen.
3/3