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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1398328.pdf
Größe
126 kB
Erstellt
09.05.18, 12:00
Aktualisiert
30.05.18, 10:09

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Änderungsantrag Nr. VI-DS-05532-ÄA-02 Status: öffentlich Eingereicht von Ortschaftsrat Lindenthal Betreff: Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Beteiligungsentwurf des Regionalplans LeipzigWestsachsen 2017 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 16.05.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Der Text in der Beschlussvorlage ist wie folgt zu ändern bzw. zu ergänzen: Seite3 Kapitel 2.2.1 Siedlungswesen Begründung zu Ziel 2.2.1.12 (Fluglärm) und Karte 14 Im Gutachten zur Neufestsetzung des Siedlungsbeschränkungsbereichs werden zwei Szenarien zu Grunde gelegt, das Szenario „Reale Bahnnutzung“ mit einer deutlich überproportionalen Belegung der südlichen Landebahn und das Szenario „Gleichmäßige Bahnnutzung“. Die Stadt Leipzig lehnt eine Erweiterung des Siedlungsbeschränkungsgebietes durch das Szenario „Reale Bahnnutzung“ ab, da dieses im Widerspruch steht  zur Auflage A II. 4.7.6. des Planfeststellungsbeschlusses von 2004 „Die An- und Abflüge mit Flugzeugen sind unter Berücksichtigung der Siedlungsstruktur, soweit flugsicherheitlich vertretbar, gleichmäßig auf die beiden Start- und Landebahnen zu verteilen  und des Ergänzungsplanfeststellungsbeschlusses vom 27.06.2007 nach dem „die Flugbewegungen, soweit dies flugsicherheitlich vertretbar ist, grundsätzlich auf die beiden Bahnen gleichmäßig zu verteilen sind. Des Weiteren kann die Stadt Leipzig dem Szenarium „Reale Bahnnutzung“ nicht zustimmen, da es im Widerspruch zum Stadtratsbeschluss RB 650/11 der u.a. die Forderung für eine „Tage- bzw. wochenweise versetzte Nutzung der Start- und Landebahnen“ enthält. Aus Sicht der Stadt Leipzig ist auch ein Szenario mit einer überproportionalen Belegung der nördlichen Landebahn zu prüfen und umzusetzen und auf dieser Grundlage den Siedlungsbeschränkungsbereich nach Norden auszudehnen. Dieses Szenario würde einen Flugbetrieb abbilden, der eine geringere Lärmbelastung in den nördlichen Siedlungsbereichen Leipzigs durch eine geringere Nutzung der südlichen Landebahn bedeuten würde. Damit würde §29 des Luftverkehrsgesetzes „Auf die Nachtruhe der Bevölkerung ist in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen.“ entsprochen, so wie es z.B. am Flughafen Hannover erfolgt. 1/3 2/3 Seite 4 Kapitel 3.5 Luftverkehr Begründung zu Kapitel 3.5 Luftverkehr, Ziel 3.5.1 (Entwicklung Flughafen Leipzig/Halle, S. 103 unten) Es sollte nicht nur die Verknüpfung mit dem regionalen S-Bahn-Netz hervorgehoben werden, sondern stärker auch die potenzielle Möglichkeit für die Verknüpfung mit dem Fernverkehrsnetz der Deutschen Bahn (ICE, IC) in das Blickfeld gerückt werden. Die Entwicklung des Flughafens Leipzig Halle zu einem internationalen Passagierflughafen wird von der Stadt Leipzig unterstützt. Hinsichtlich des Weiteren Ausbau des Frachtflugverkehres und der damit verbundenen nächtlichen Lärmbelastung der nördlichen Teile von Leipzig sind die aktuellsten Erkenntnisse und Forderungen des Fluglärmberichtes 2017 des Umweltbundesamtes für stadtnahe Flughäfen zu beachten und bezogen auf den Flughafen Leipzig- Halle darzustellen. Insbesondere muss es eine Abwägung zwischen den Interessen der Luftfrachtwirtschaft und dem gesundheitlichen Schutz der betroffen Bevölkerung geben. Die vorhandenen Beschlusslagen der Ratsversammlung, insbesondere zur Abschaffung der kurzen Südabkurvung bei Ostwind-Wetterlage (RBV- 282/10) und zur Verbesserung des aktiven Lärmschutzes am Flughafen LeipzigHalle (RB-V- 650/11) sowie alle von der Stadt Leipzig in die Fluglärmkommission zu diesem Thema eingebrachten Anträge, sind von den für den Flugbetrieb verantwortlichen Behörden umzusetzen. 3/3