Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1398511.pdf
Größe
77 kB
Erstellt
09.05.18, 12:00
Aktualisiert
03.06.18, 12:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-DS-05532-ÄA-03
Status: öffentlich
Eingereicht von
Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln
Betreff:
Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Beteiligungsentwurf des Regionalplans LeipzigWestsachsen 2017
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
16.05.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Zur Raumnutzung Karte 14
Das Vorranggebiet für Schutz des vorhandenen Waldes/ Waldmehrung an der Bahnlinie ist
beginnend in Schkeuditz über die gesamte angrenzende Ortslage Lützschena und Stahmeln
auch als regionaler Grünzug durchgängig zu ergänzen.
Dieser grüne Gürtel ist zur Abschirmung zu den Gewerbegebieten und zum Flughafen von
enormer Bedeutung für die Einwohner. Soweit möglich sollte die Breite mindestens 50m
betragen.
Die Vorranggebiete "Waldmehrung " sind eine sehr wichtige Lebensader für die Ortschaft
und für den Raum Leipzig und müssen daher in der Gemarkung Stahmeln und Wahren
entlang der Bahnlinie noch stärker ausgewiesen werden. Diese Schutzfunktion des Waldes
muss erhalten bleiben.
Der in der Karte eingetragene Bereiche am Jägergraben(Gebiet für Waldmehrung) und am
Bahngraben(Gebiet regionaler Grünzug) sollte vergrößert werden. Diese Schneisen mit
Klimaschutzfunktion müssen wegen bereits bebauter oder beplanter Gebiete für den
Luftaustausch unbedingt zur Verfügung stehen.
2. Boden Karte 13
Die Bodenfunktion der Gebiete Lützschena und Stahmeln muss unbedingt erhalten bleiben.
3. Zur Erweiterung Siedlungsbeschränkungsgebiet- Kapitel 2.2.1, Ziel 2.2.1.12
Der Stellungnahme der Stadt Leipzig kann im Punkt 2.2.1.12 nicht gefolgt werden.
Der Ortschaftsrat lehnt die Anwendung des Szenarios "Reale Bahnnutzung zur Ermittlung
des Siedlungsbeschränkungsgebietes ab.
Alle bisherigen Planungen stellen auf die gleichmäßige Bahnverteilung ab und so wurden
auch die Nachtschutzgebiete errechnet. Daher kann es im einem übergeordneten Plan nur
darum gehen, die Gleichverteilung zu unterstreichen und nicht die reale Nutzung "zu
sanktionieren".
Der Vorschlag der Stadt als Szenario 3 eine überproportionale Nutzung der Nordlandebahn
zusätzlich einzustellen ist halbherzig, geht aber in die richtige Richtung.
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Allein die gleichmäßige Nutzung der Landebahnen kann Grundlage für die Errechnung der
Siedlungsbeschränkung sein. Da bisher nur die überwiegende Nutzung der Südlandebahn
während der Nachtzeiten erfolgt, braucht das Gebiet auch zur Einhaltung des aktuellen
Vorschriften nicht erweitert werden. Das wäre zunächst zu untersuchen und nicht einfach
das Gebiet zu erweitern.
4. Die in der Stellungnahme enthaltene Zielstellung „Der Flughafen soll sich zu einem
europäischen Frachtdrehkreuz entwickeln“ ist abzulehnen, da damit eine weitere Zunahme
des jetzt schon gesundheitsgefährdenden Fluglärms verbunden ist. Das Umweltbundesamt
fordert aufgrund der aktuellen Lärmwirkungsforschung ein generelles Nachtflugverbot für
stadtnahe Flughäfen. Richtig wäre deshalb, dem Regionalplan eine schrittweise Reduzierung
des Nachtfluges zugrunde zu legen.
Sachverhalt:
siehe oben
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