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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1398511.pdf
Größe
77 kB
Erstellt
09.05.18, 12:00
Aktualisiert
03.06.18, 12:22

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Änderungsantrag Nr. VI-DS-05532-ÄA-03 Status: öffentlich Eingereicht von Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln Betreff: Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Beteiligungsentwurf des Regionalplans LeipzigWestsachsen 2017 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 16.05.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Zur Raumnutzung Karte 14 Das Vorranggebiet für Schutz des vorhandenen Waldes/ Waldmehrung an der Bahnlinie ist beginnend in Schkeuditz über die gesamte angrenzende Ortslage Lützschena und Stahmeln auch als regionaler Grünzug durchgängig zu ergänzen. Dieser grüne Gürtel ist zur Abschirmung zu den Gewerbegebieten und zum Flughafen von enormer Bedeutung für die Einwohner. Soweit möglich sollte die Breite mindestens 50m betragen. Die Vorranggebiete "Waldmehrung " sind eine sehr wichtige Lebensader für die Ortschaft und für den Raum Leipzig und müssen daher in der Gemarkung Stahmeln und Wahren entlang der Bahnlinie noch stärker ausgewiesen werden. Diese Schutzfunktion des Waldes muss erhalten bleiben. Der in der Karte eingetragene Bereiche am Jägergraben(Gebiet für Waldmehrung) und am Bahngraben(Gebiet regionaler Grünzug) sollte vergrößert werden. Diese Schneisen mit Klimaschutzfunktion müssen wegen bereits bebauter oder beplanter Gebiete für den Luftaustausch unbedingt zur Verfügung stehen. 2. Boden Karte 13 Die Bodenfunktion der Gebiete Lützschena und Stahmeln muss unbedingt erhalten bleiben. 3. Zur Erweiterung Siedlungsbeschränkungsgebiet- Kapitel 2.2.1, Ziel 2.2.1.12 Der Stellungnahme der Stadt Leipzig kann im Punkt 2.2.1.12 nicht gefolgt werden. Der Ortschaftsrat lehnt die Anwendung des Szenarios "Reale Bahnnutzung zur Ermittlung des Siedlungsbeschränkungsgebietes ab. Alle bisherigen Planungen stellen auf die gleichmäßige Bahnverteilung ab und so wurden auch die Nachtschutzgebiete errechnet. Daher kann es im einem übergeordneten Plan nur darum gehen, die Gleichverteilung zu unterstreichen und nicht die reale Nutzung "zu sanktionieren". Der Vorschlag der Stadt als Szenario 3 eine überproportionale Nutzung der Nordlandebahn zusätzlich einzustellen ist halbherzig, geht aber in die richtige Richtung. 1/2 Allein die gleichmäßige Nutzung der Landebahnen kann Grundlage für die Errechnung der Siedlungsbeschränkung sein. Da bisher nur die überwiegende Nutzung der Südlandebahn während der Nachtzeiten erfolgt, braucht das Gebiet auch zur Einhaltung des aktuellen Vorschriften nicht erweitert werden. Das wäre zunächst zu untersuchen und nicht einfach das Gebiet zu erweitern. 4. Die in der Stellungnahme enthaltene Zielstellung „Der Flughafen soll sich zu einem europäischen Frachtdrehkreuz entwickeln“ ist abzulehnen, da damit eine weitere Zunahme des jetzt schon gesundheitsgefährdenden Fluglärms verbunden ist. Das Umweltbundesamt fordert aufgrund der aktuellen Lärmwirkungsforschung ein generelles Nachtflugverbot für stadtnahe Flughäfen. Richtig wäre deshalb, dem Regionalplan eine schrittweise Reduzierung des Nachtfluges zugrunde zu legen. Sachverhalt: siehe oben 2/2