Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1360107.pdf
Größe
1,5 MB
Erstellt
19.01.18, 12:00
Aktualisiert
28.05.18, 15:25
Stichworte
Inhalt der Datei
BA Jugend, Soziales, Gesundheit
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05356
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Planungsbeschluss für den Umbau des Hauses 10, Nikolai - Rumjanzew-Straße 100 in
04207 Leipzig durch den Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe (VKKJ) zur
Inobhutnahme von Kindern im Alter von 0 - 12 Jahren nach § 42 SGB VIII sowie nach
§§ 34, 35a SGB VIII als Übergangsangebot nach erfolgter Inobhutnahme
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
BA Jugend, Soziales, Gesundheit
Jugendhilfeausschuss
FA Stadtentwicklung und Bau
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Der Planungsbeschluss für den Umbau des Hauses 10, Nikolai-Rumjanzew-Straße
100, 04207 Leipzig wird gefasst.
2. Die Planungskosten bis Leistungsphase 4 HOAI betragen 50.000 €. Die
entsprechenden Mittel stehen dem VKKJ durch den beschlossenen Haushaltsantrag
(Änderungsantrag-Nr.: A 0003/17/18) vom 01.02.2017 zur Verfügung. Diese sind im
Finanzhaushalt des AfJFB als Investzuschuss im PSP-Element 7.0001751.740
eingestellt und im Wirtschaftsplan VKKJ 2018 veranschlagt.
3. Die Betriebsleiterin des städtischen Eigenbetriebes Verbund Kommunaler Kinderund Jugendhilfe (VKKJ) wird beauftragt, die Leistungen für die Leistungsphasen 1 – 4
HOAI entsprechend der Dienstanweisung 41/ 2012 auszuschreiben und die
Leistungen entsprechend der Ausschreibungsergebnisse zu beauftragen.
1/11
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
x
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
2018
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
50.000 7.000 17 51. 740
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/11
Planungsbeschluss
für die Maßnahme:
Umbau des Hauses 10, Nikolai - Rumjanzew-Straße 100 in 04207 Leipzig durch den
Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe (VKKJ) zur Inobhutnahme von Kindern im
Alter von 0 - 12 Jahren nach § 42 SGB VIII sowie nach §§ 34, 35a SGB VIII als
Übergangsangebot nach erfolgter Inobhutnahme
Bauvorhaben:
Umbau des Hauses 10, Nikolai - Rumjanzew-Straße 100 in 04207
Leipzig durch den Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe
(VKKJ) zur Inobhutnahme von Kindern im Alter von 0 - 12 Jahren nach
§ 42 SGB VIII sowie nach §§ 34, 35a SGB VIII als Übergangsangebot
nach erfolgter Inobhutnahme
Bauherrenamt:
Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe VKKJ
Eigenbetrieb der Stadt Leipzig
Naumburger Straße 26, 04299 Leipzig
Baufachamt:
Stadt Leipzig
Dezernat VI - Stadtentwicklung und Bau
Amt für Gebäudemanagement
Prager Straße 126 - 128, 04317 Leipzig
3/11
1.
Kurzerläuterung
Das derzeit leerstehende Haus 10 auf dem Gelände der Robert-Koch-Klinik, Nikolai-Rumjanzew-Straße 100 in 04207 Leipzig, das bis Mai 2017 als Asylunterkunft genutzt wurde, wurde
dem Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe (VKKJ) vom Klinikum St. Georg gGmbH
zur Nachnutzung angeboten. Der VKKJ plant die bisher am Standort Ringstraße 4 in 04209
Leipzig gemeinsam verorteten Bereiche des Kinder- und Jugendnotdienstes zu trennen und
den Kindernotdienst künftig auf dem Gelände der Robert-Koch-Klinik anzusiedeln. Zusätzlich
könnte eine an den Kindernotdienst angebundene Übergangswohngruppe nach §§ 34, 35a
SGB VIII verortet werden und somit dem dringenden, auch vom ASD angezeigten Bedarf
entsprochen werden. Das Gebäude würde von der Klinikum St. Georg gGmbH im bisherigen
Zustand zu einem günstigen Pachtzins verpachtet werden. Die Kosten für den Umbau der
Räume und damit die bedarfsgerechte Anpassung an die beabsichtigte Nutzung sind vom
VKKJ zu tragen.
Zwischen dem Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe (VKKJ) und der Klinikum St.
Georg gGmbH wurde eine Absichtserklärung zur Nutzung des Gebäudes sowie dem
Abschluss eines Pachtvertrages abgeschlossen. Auf Grundlage dieser Absichtserklärung
sind Begehungen mit einem Architekturbüro zur Ermittlung des Umbaubedarfes erfolgt. Ein
erster Entwurf einschließlich Kostenschätzung liegt vor.
Ziel des Planungsbeschlusses ist die Beauftragung der Planungsleistungen bis zur
Leistungsphase 4 für den Umbau des Hauses 10, Nikolai-Rumjanzew-Straße 100 in 04207
Leipzig zur Nutzung für die Inobhutnahme von Kindern im Alter von 0 - 12 Jahren nach § 42
SGB VIII sowie nach §§ 34, 35a SGB VIII als Übergangsangebot nach erfolgter
Inobhutnahme.
2.
Grundlagen
2.1
Ziel- und Entwicklungskonzeption
Durch den Stadtratsbeschluss vom 01.02.2017 (Änderungsantrag-Nr. A0003/17/18 zum
Entwurf des Doppelhaushaltes) wurde der VKKJ mit der Schaffung dringend notwendiger
Unterkünfte im stationären Bereich Hilfen zur Erziehung beauftragt.
Die Umsetzung des Bauvorhabens ermöglicht im Inobhutnahmebereich die dringend
notwendige Trennung des Kindernotdienstes vom Jugendnotdienst sowie eine flexible
Berücksichtigung von Platzkapazitäten für Bereitschaftseinsätze zu Schließzeiten des ASD.
An den Kindernotdienst angebunden soll eine Übergangswohngruppe mit 8 zusätzlichen
Plätzen für Kinder im Alter von 0-12 Jahren im Leistungsbereich des § 34 SGB VIII
geschaffen werden.
Ziel ist es, die Säuglinge und Kleinkinder in einem familiennahen Wohngruppensetting zu
betreuen, wenn während oder nach der Inobhutnahme keine langfristigen stationären oder
innerfamiliären Hilfen (Bereitschaftspflege, Vollzeitpflege etc.) angezeigt bzw. vorhanden
sind.
Die geplanten Inobhutnahmekapazitäten von 8 (+3) Plätzen sind analog zum jetzigen Stand
des Kindernotdienstes in der Ringstraße, jedoch können mit dem angebundenen
Übergangsprojekt zusätzliche Plätze geschaffen werden und somit der dringende, auch vom
ASD angezeigte Bedarf, gedeckt werden.
Neben der Verfügbarkeit spricht vor allem die aufgrund des reizarmen sozialen Klimas im
Robert-Koch-Park und die Anbindung an die kinderärztliche Notfallversorgung auf dem
Klinikgelände günstige Lage für den Standort. Mit den räumlichen Gegebenheiten wird ein
pädagogisch sinnvoller Integrationsansatz der zu betreuenden Zielgruppen ermöglicht.
4/11
2.2
Beschlüsse/Handlungsgrundlagen
-
Stadtratsbeschluss vom 01.02.2017 (Änderungsantrag-Nr. A0003/17/18)
§ 27 SGB VIII, Rechtsanspruch auf personenbezogene Hilfen zur Erziehung
Teilfachplanung Hilfen zur Erziehung DS Nr. DSIV/4056/Beschluss Nr. RBIV-1611/09
Strategiekonzept zur Steuerung der Hilfen zur Erziehung DS Nr. 00264/14
Die Handlungsgrundlagen fordern den öffentlichen Träger auf, ausreichende und
bedarfsgerechte Angebote in Leipzig vorzuhalten.
3.
Begründete Zielstellung des Investitionsvorhabens
3.1
IST-Zustand
Das bisherige Pachtverhältnis mit dem Sozialamt ruht derzeit und soll zwischen Klinikum St.
Georg gGmbH und VKKJ fortgeführt werden. Eine entsprechende Absichtserklärung wurde
unterzeichnet. Die Unterzeichnung des Pachtvertrages erfolgt erst nach positivem Abschluss
der Leistungsphase 4 HOAI (Vorliegen der Baugenehmigung). Als Vertragsbeginn des
Pachtvertrages wird der Tag der Übergabe des Objekts nach erfolgtem Umbau und
Vorliegen der Betriebserlaubnis vereinbart.
3.2
Ableitung des Investitionsbedarfes
Die Stadt Leipzig ist mit einem zunehmenden Bedarf an Kindern und Jugendlichen
konfrontiert, die außerhalb ihrer Elternhäuser bzw. Familien betreut und gefördert werden
müssen.
Um den Kinderschutz für die Stadt Leipzig im Rahmen der Inobhutnahme- und die damit
verbundenen Schutzleistungen für Kinder und Jugendliche weiterhin zu sichern, bedarf es
einer Objektstruktur, die ggf. eine Berücksichtigung von Platzkapazitäten für Bereitschaftseinsätze zu Schließzeiten des ASD flexibel abdecken kann. Mit der Abkoppelung des
Kindernotdienstes wäre dieser Sachverhalt sowohl für den Kinder- als auch Jugendnotdienst
gegeben.
Die Stadt Leipzig verfügt bsiher für diese Aufgabe über zu wenig räumliche Betreuungskapazitäten. Mit dem Umbau des Hauses zum Kindernotdienst werden durch den VKKJ
Kapazitäten für die stetig anwachsenden Fallzahlen einheimischer Kinder und Jugendlicher
geschaffen.
3.3
Erläuterung der Notwendigkeit/Dringlichkeit
Der bisherige Standort in der Ringstraße 4 in 04209 Leipzig, an dem Kinder- und Jugendnotdienst in einem Objekt zusammengefasst sind, genügt aktuell nicht mehr den Anforderungen:
Die Struktur der Betreuungsleistungen von Säuglingen, Kindern und Jugendlichen in einem
Objekt zeigt sich derzeit und in den letzten Jahren verschärfend als extrem krisenbelastet.
Die Verhaltensmuster, vor allem der Jugendlichen, sind geprägt von hoher Aggressivität,
suchtbelasteten Psychosen und delinquenten Abweichungen, sodass die Sicherheit und
Geborgenheit der Kinder im Objekt stark gefährdet ist.
Die Zielgruppenspezifik im Inobhutnahmebereich zeigt momentan deutschlandweit eine
Zunahme komplexer Problemlagen, vor allem in Ballungsräumen mit hoher Bevölkerungsdichte. Auch Leipzig ist von dieser Problematik betroffen. Besonders im Jugendalter
erfordern die daraus resultierenden Verhaltensmuster eine gesonderte und passgenaue
Inobhutnahmestruktur, einerseits in der sozialpädagogischen Intervention, andererseits vor
allem in der Objektbeschaffenheit. Die momentane Verortung des Kindernotdienstes zwingt,
zum Schutz der jüngeren Zielgruppe eher zu einer "sanktionär ausgerichteten" pädagogi-
5/11
schen Krisenintervention. Annehmende Modelle, die krisenbelastete Zustände über
befristete Zeiträume auch beobachten oder ein gewisses "Ausagieren" und Begleiten
zulassen, rücken bzgl. des notwendigen Sicherheitsgedankens für die jüngere Zielgruppe oft
in den Hintergrund.
Jedoch hat eine Inobhutnahme, welche für ein Kind schon allein eine bindungstraumatische
Belastungssituation beinhaltet, die Parameter von Schutz, Geborgenheit, Ruhe und Sicherheit zu vermitteln. Hinzu kommt, dass der Sozialraum "Ringstraße" sich langanhaltend als
sozialer Brennpunkt mit einer Zielgruppendichte verfestigt hat. Dies widerspricht dem
Schutz- und Ruhebedürfnis der Säuglinge und Kleinkinder.
Mit einer Verortung auf das Gelände der "Robert-Koch-Klinik" wären räumliche Kapazitäten
vorhanden, übergangsweise Säuglinge und Kleinkinder in einem familiennahen Wohngruppensetting zu betreuen, wenn während oder nach der Inobhutnahme keine langfristigen
stationären oder innerfamiliären Hilfen (Bereitschaftspflege, Vollzeitpflege etc.) angezeigt
bzw. vorhanden sind. Eine an den Kindernotdienst angebundene Übergangswohngruppe
nach §§ 34, 35a SGB VIII kann zusätzlich den dringenden, auch vom ASD angezeigten
Bedarf decken.
Zudem bedarf es, um den Kinderschutz für die Stadt Leipzig im Rahmen der Inobhutnahmeund damit verbundenen Schutzleistungen für Kinder und Jugendliche weiterhin zu sichern,
einer Objektstruktur, die ggf. eine Berücksichtigung von Platzkapazitäten für Bereitschaftseinsätze zu Schließzeiten des ASD flexibel abdecken kann. Mit der Abkoppelung des
Kindernotdienstes wäre dieser Sachverhalt sowohl für den Kinder- als auch Jugendnotdienst
gegeben.
3.4
Alternativlösungen
Im Zuge der Prüfung möglicher Alternativen wurde auch die Errichtung eines Neubaus auf
dem Gelände des St. Georg in Eutritzsch geprüft. Enstprechende Planungen der LESG
kamen zu dem Ergebnis, dass die Kosten hierfür im Verhältnis zur Zahl der geschaffenen
Plätze zu hoch sind.
Andere Alternativlösungen, die die Anforderungen eines Kindernotdienstes sowie einer
Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung erfüllen und zudem noch so günstig gelegen sind, sind
sowohl im Stadtgebiet Leipzig als auch im Umland mit den erforderlichen Kriterien
gegenwärtig nicht verfügbar.
Da die Trennung des Kindernotdienstes vom Jugendnotdienst dringend erforderlich ist und
weiterhin zusätzliche Plätze im Bereich der stationären Kinder-und Jugendhilfe benötigt
werden, geeignete Bestandsobjekte auf dem Leipziger Immobilienmarkt jedoch nicht zur
Verfügung stehen und es sich bei Leistungen im Bereich der Inobhutnahme und erzieherischer Hilfen um kommunale Pflichtaufgaben handelt, ist der Umbau und die Nachnutzung
des Hauses 10 auf dem Gelände der Robert-Koch-Klinik alternativlos.
3.5
Folgen bei Nichtbeschlussfassung
Bei Nichtbeschlussfassung kann die Trennung des Kindernotdienstes vom Jugendbereich
nicht umgesetzt werden. Daraus erwächst eine massive Gefahr für die Säuglinge und
Kleinkinder im Objekt durch eine zunehmende Unberechenbarkeit der Jugendlichen
aufgrund suchtindizierter Aggressivität, psychotischer Verhaltensmuster, Autoaggression,
Brandstiftung, Körperverletzungen etc. Im Zuge der unmittelbaren Gefahrenabwehr und
Gefährdungsprävention ist eine Trennung der Zielgruppen zwingend notwendig.
Säuglinge und Kleinkinder (tw. von drogengebrauchenden Müttern) benötigen während der
Inobhutnahme vor allem Ruhe, Geborgenheit und Sicherheit. Neben der suboptimalen
Anbindung des Kindernotdienstes an den Jugendnotdienst ist auch der Sozialraum der
Ringstraße ein "nachtaktiver Brennpunkt". Wesentliche Schlaf- und Wachrhythmen der
Kinder können auf dem "Robert-Koch-Klinikgelände" alters- und entwicklungsgemäß
6/11
umgesetzt werden, um zumindest den Kindern während der Inobhutnahme das naturgegebene Bedürfnis nach Ruhe und Geborgenheit vermitteln zu können.
Im Zuge des Bereitschaftsdienstes für den ASD wäre eine notwendige Sicherung von
Kapazitäten für Inobhutnahmen zu Schließzeiten des ASD (nachts, Wochenende und
Feiertage) nicht umsetzbar. Diese sind aber zur Sicherung des Kinderschutzes für die Stadt
Leipzig zwingend notwendig und auch vorzuhalten. Eine Ablehnung würde einen
diesbezüglichen unkalkulierbaren Qualitätsverlust beinhalten.
4.
Beschreibung der beabsichtigten Investition
4.1
Städtebauliche Einordnung
Das Haus 10, Nikolai-Rumjanzew-Straße 100 in 04207 Leipzig, Flurstück-Nr. 994 befindet
sich im Stadtbezirk Leipzig-West, Gemarkung Kleinzschocher, Ortsteil Grünau-Ost. Das
Gebäude liegt auf dem Gelände der Robert-Koch-Klinik im Robert-Koch-Park, einer insgesamt ca. 15 Hektar großen Grünanlage. Die ärztliche Versorgung im Notfall bei Säuglingen
(vor allem Frühgeborenen) ist direkt auf dem Klinikgelände gegeben. Des Weiteren befindet
sich auf dem Klinikgelände die Praxis eines Allgemeinmediziners. Therapieangebote wie
Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie sind fußläufig in ca. 0,5-2 km Entfernung erreichbar. Kindergärten und Grundschulen befinden sich im Umkreis von ca. 0,5 bis 1 Kilometer.
Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist sehr gut, in fußläufiger Entfernung von ca.
5 Minuten befinden sich die Haltestellen "Ringstraße" der Buslinien 65 und 66, "Grünauer
Allee" der S-Bahn Linie S 1 sowie "Schönauer-/ Ratzelstraße" der Straßenbahnlinien 1 und
2.
4.2
Erläuterung des Projektkonzeptes
Das Objekt Nikolai-Rumjanzew-Straße 100, 04209 Leipzig, Haus 10 verfügt über eine
Wohnfläche von ca. 820 qm, Nebenfläche von ca. 235 qm sowie eine Freifläche von ca.
2.540 qm.
Das Objekt ist derzeit ungenutzt, die Bauzeit wird dadurch auf ein Minimum reduziert.
Der Pachtzins beläuft sich auf 2,00 EUR/qm Wohn-/Nebenfläche pro Monat sowie
0,51 EUR/qm Freifläche pro Monat. Für die Nebenkosten wird eine Vorauszahlung von 2,75
EUR/qm Wohn- und Nebenfläche berechnet. Daraus ergeben sich folgende monatliche
Zahlungen:
Pachtzins
Wohn- und Nebenfläche 1.053,40 qm x 2,00 EUR/qm
Nebenkosten 1.053,40 qm x 2,75 EUR/qm
Freifläche 2.541,90 qm x 0,51 EUR/qm
Gesamtkosten pro Monat
2.106,80 EUR/Monat
2.896,85 EUR/Monat
1.296,37 EUR/Monat
6.300,02 EUR/Monat
Bei der Planung der Räume sind Vorgaben des Landesjugendamtes zu beachten. Danach
muss für jeden Klienten/Bewohner ein eigenes Zimmer vorhanden sein, das nicht kleiner als
10 qm sein darf. Ein jeder solcher Raum hat zudem separat begehbar zu sein. Grundsätzlich
sind Hygiene- und Brandschutzvorschriften für Sonderbauten entsprechend den Festlegungen einer Betriebserlaubnis, die das Landesjugendamt erteilt, sicherzustellen (z. B. zweiter
Rettungsweg).
Im Bereich des Kindernotdienstes sollen 8 Plätze für Säuglinge und Kinder bis maximal 12
Jahren entstehen, davon ein Mutter/Vater-Kind-Platz sowie 3 variabel nutzbare zusätzliche
Plätze zur flexiblen Bedarfsdeckung zu Schließzeiten des ASD. Folgende Räume werden
benötigt:
7/11
4 Wohn-/Schlafräume (mind. 10 m² pro Raum)
2 Wohn-/Schlafräume (mind. 20 m²) für die Unterbringung von Geschwisterkindern,
davon ein Zimmer variabel teilbar bzw. mit Verbindungstür (für insgesamt 4 Plätze)
1 Wohn-/Schlafraum (20 - 24 m²) für die Unterbringung von Mutter/Vater mit Kind mit
variabler Wand zu einem "normalen" Wohn- und Schlafraum
1 Büro Leitung
1 Büro für diensthabende MitarbeiterInnen
1 Beratungsraum
1 Küche mit integriertem Essbereich sowie entsprechenden Lagerräumen für Lebensmittel und Zugang zum Garten
2 Spiel/- Gemeinschaftsräume u.a. für begleiteten Umgang
1 Raum für Individualbetreuung bzw. variabler Wohn-/Schlafraum
1 Toberaum
Sanitärbereich für Jungen und Mädchen getrennt ausgerichtet
Babybad mit Wickelplatz und Babybadewanne
Lagerräume/Lagerflächen (u. a. für Kinderwagen im Bereich des Ausgangs), Bekleidungslager/Schuhlager/Lager für Reinigungsmittel und Hygieneartikeln etc.), Platz für
Waschmaschinen und Trockner
1 Sanitärbereich für Mitarbeiter/-innen
1 Garderobe im Zugangsbereich
Garderobe für MitarbeiterInnen
1 Archiv
ausreichend Außen-Spielfläche für die Kinder mit Lagermöglichkeiten für die Außenspielgeräte (z. B. Bobby-Car, Roller etc.).
Der Beratungs- und der Lagerraum für die Außenspielgeräte, das Gäste-WC sowie die
Waschmaschinen und Trockner können vom Kindernotdienst und der
Übergangswohngruppe gemeinsam genutzt werden.
Für die Übergangswohngruppe mit 8 Plätzen für Kinder im Alter von 0-12 Jahren werden
folgende Räume benötigt:
6 Wohn-/Schlafräume (mind. 10 m² pro Raum)
1 Wohn-/Schlafraum (mind. 20 m²) variabel teilbar bzw. mit Verbindungstür für die
Unterbringung von Geschwisterkindern (für insgesamt 2 Plätze)
1 Büro Leitung
1 Büro für diensthabende MitarbeiterInnen
1 Küche mit integriertem Essbereich sowie Spiel-/Gemeinschaftsbereich und entsprechenden Lagerräumen für Lebensmittel
1 Spiel/- Gemeinschaftsraum mit Zugang zum Garten
Sanitärbereich für Jungen und Mädchen getrennt ausgerichtet
1 Babybad mit Wickelplatz und Babybadewanne
1 Raum für Individualbetreuung Eltern/ Kind
Lagerräume/Lagerflächen (u. a. für Reinigungsmittel und Hygieneartikeln etc.), Platz
für Waschmaschinen und Trockner
1 Sanitärbereich für Mitarbeiter/-innen
1 Garderobe im Zugangsbereich
Garderobe für MitarbeiterInnen
Auf Basis der Anforderungen wurde eine erste Raumplanung mit einer Architektin erarbeitet.
Das Objekt sowie die geplante Raumaufteilung wurden durch das Amt für Jugend, Familie
und Bildung bereits hinsichtlich seiner grundsätzlichen Eignung für die geplante Nutzung
bestätigt.
Bei der Planung der Gesamtmaßnahme ist das Prinzip der Wirtschaftlichkeit anzuwenden.
Auf minimale Folgekosten ist zu orientieren.
8/11
4.3
Energiekonzept
Die Planung des Umbaus erfolgt unter den Gesichtspunkten einer effizienten
Gesamtinvestition mit folgenden Zielen:
4.4
niedrige Betriebskosten,
niedrige Investitionskosten,
hohe Funktionalität,
wirtschaftliche Betriebsführung.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Bei der Gestaltung im Gebäudeinnern, z. B. des Farbkonzeptes, sollen nach Möglichkeit die
späteren Nutzer, Kinder und Betreuer, einbezogen werden.
5.
Investitionsaufwand
Die Kostenannahme erfolgt nach BKI-Kennwertvergleich Stand 2016.
Kostenermittlung:
Mehrwertsteuersatz:
Kostenermittlungsstufe:
nach DIN 276 - Bruttokosten in €
19 %
Kostenrahmen
KG
100 - Grundstück
200 - Herrichten und Erschließen
300 - Bauwerk - Baukonstruktionen
400 - Bauwerk - Technische Anlagen
500 - Außenanlagen
600 – Ausstattung*
700 - Baunebenkosten
Summe
Summe
0€
0€
406.500 €
105.800 €
16.700 €
0€
160.000 €
689.000 €
* KG 600 Die Ausstattung wird vom VKKJ gesondert finanziert.
6.
Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung
6.1
Mittelbereitstellung auf Basis der aktuellen Haushaltsplanung (€ brutto)
Durch den Stadtratsbeschluss vom 01.02.2017 (Änderungsantrag-Nr. A0003/17/18 zum
Entwurf des Doppelhaushaltes) stehen dem VKKJ für das Jahr 2017 Planungsmittel in Höhe
von 750.000,00 EUR und für das Jahr 2018 Investitionsmittel in Höhe von 5.000.000,00 EUR
zur Verfügung, die als Investzuschuss im Finanzhaushalt des AfJFB eingestellt sind, PSPElement 7.0001751.740. Werden diese Mittel nicht im jeweiligen Jahr der Bereitstellung
(2017 bzw. 2018) ausgegeben, erfolgt im Rahmen der jeweiligen Jahresabschlüsse eine
Mittelübertragung in Form eines Ermächtigungsübertrages in Zusammenarbeit mit der
Stadtkämmerei, dem AfJFB und dem VKKJ.
In dem auf dem Gelände der Robert-Koch-Klinik geplanten Projekt werden 8 (+3) Plätze im
Inobhutnahmebereich sowie 8 zusätzliche Plätze im stationären Bereich Hilfen zur Erziehung
zu geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 689.000 € entstehen. Die Restmittel in Höhe von
1.711.000 € aus den durch den Stadtratsbeschluss zur Verfügung gestellten Mitteln werden
mit Folgevorlagen für andere Maßnahmen verwendet.
9/11
6.2.
Prognose des voraussichtlichen kassenwirksamen Mittelflusses (€ brutto)
Aus dem geplanten Realisierungsablauf resultiert die dargestellte Prognose des
voraussichtlichen Mittelabflusses.
Jahr
2017
2018
2019
2020
Gesamt
Planung
0€
100.000 €
60.000 €
0€
160.000 €
Bau
0€
0
529.000 €
0€
529.000 €
Haushaltsansatz
0€
100.000 €
589.000 €
0€
689.000 €
0€
100.000 €
589.000 €
0€
689.000 €
Davon Zuwendungen
Stadt Leipzig
Eigenanteil
Die Planungskosten bis zur Vorlage des Baubeschlusses (Leistungsphase 4 HOAI) betragen
ca. 50.000 €.
Die Mittel sind im PSP-Element 7.0001751.740 des AfJFB im Haushaltsjahr 2017 mit
750.000,00 € und 2018 mit 5.000.000,00 € veranschlagt. Werden diese Mittel nicht im
jeweiligen Jahr der Bereitstellung (2017 bzw. 2018) ausgegeben, erfolgt im Rahmen der
jeweiligen Jahresabschlüsse eine Mittelübertragung in Form eines Ermächtigungsübertrages
in Zusammenarbeit mit der Stadtkämmerei, dem AfJFB und dem VKKJ.
7.
Effektivität und Wirtschaftlichkeit
Für diese Baumaßnahme werden genaue Effekte mit Fortschreibung der Planung
untersucht. Die Folgekosten werden im Rahmen der Planung durch
Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen bzw. -berechnungen ermittelt und im Baubeschluss
ausgewiesen.
8.
Fristenplan
Vorbereitung:
Planung bis LP 3
Baubeschluss
Baugenehmigung
Baubeginn
Bauende
9.
bis 05/2018
08/2018 (Beschlussfassung)
11/2018
04/2019
12/2019
VgV-Verfahren/Planungsbeteiligte
Die Vergabe von Planungsleistungen wurde im Rahmen der Vergabeverordnung (VgV)
geprüft.
Der maßgebliche Schwellenwert für die Objektplanung wird nicht erreicht.
Entwurf für Umbau: Architekturbüro Schmole und Partner,
Ferdinand-Rhode Str. 14 04107 Leipzig
10.
Anlage
Anlagenverzeichnis
Planung/ Grundriss im Entwurf
10/11
11/11