Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1360107.pdf
Größe
1,5 MB
Erstellt
19.01.18, 12:00
Aktualisiert
28.05.18, 15:25

öffnen download melden Dateigröße: 1,5 MB

Inhalt der Datei

BA Jugend, Soziales, Gesundheit Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05356 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Planungsbeschluss für den Umbau des Hauses 10, Nikolai - Rumjanzew-Straße 100 in 04207 Leipzig durch den Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe (VKKJ) zur Inobhutnahme von Kindern im Alter von 0 - 12 Jahren nach § 42 SGB VIII sowie nach §§ 34, 35a SGB VIII als Übergangsangebot nach erfolgter Inobhutnahme Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Dienstberatung des Oberbürgermeisters BA Jugend, Soziales, Gesundheit Jugendhilfeausschuss FA Stadtentwicklung und Bau Zuständigkeit Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Der Planungsbeschluss für den Umbau des Hauses 10, Nikolai-Rumjanzew-Straße 100, 04207 Leipzig wird gefasst. 2. Die Planungskosten bis Leistungsphase 4 HOAI betragen 50.000 €. Die entsprechenden Mittel stehen dem VKKJ durch den beschlossenen Haushaltsantrag (Änderungsantrag-Nr.: A 0003/17/18) vom 01.02.2017 zur Verfügung. Diese sind im Finanzhaushalt des AfJFB als Investzuschuss im PSP-Element 7.0001751.740 eingestellt und im Wirtschaftsplan VKKJ 2018 veranschlagt. 3. Die Betriebsleiterin des städtischen Eigenbetriebes Verbund Kommunaler Kinderund Jugendhilfe (VKKJ) wird beauftragt, die Leistungen für die Leistungsphasen 1 – 4 HOAI entsprechend der Dienstanweisung 41/ 2012 auszuschreiben und die Leistungen entsprechend der Ausschreibungsergebnisse zu beauftragen. 1/11 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen x nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen 2018 Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von 50.000 7.000 17 51. 740 wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/11 Planungsbeschluss für die Maßnahme: Umbau des Hauses 10, Nikolai - Rumjanzew-Straße 100 in 04207 Leipzig durch den Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe (VKKJ) zur Inobhutnahme von Kindern im Alter von 0 - 12 Jahren nach § 42 SGB VIII sowie nach §§ 34, 35a SGB VIII als Übergangsangebot nach erfolgter Inobhutnahme Bauvorhaben: Umbau des Hauses 10, Nikolai - Rumjanzew-Straße 100 in 04207 Leipzig durch den Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe (VKKJ) zur Inobhutnahme von Kindern im Alter von 0 - 12 Jahren nach § 42 SGB VIII sowie nach §§ 34, 35a SGB VIII als Übergangsangebot nach erfolgter Inobhutnahme Bauherrenamt: Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe VKKJ Eigenbetrieb der Stadt Leipzig Naumburger Straße 26, 04299 Leipzig Baufachamt: Stadt Leipzig Dezernat VI - Stadtentwicklung und Bau Amt für Gebäudemanagement Prager Straße 126 - 128, 04317 Leipzig 3/11 1. Kurzerläuterung Das derzeit leerstehende Haus 10 auf dem Gelände der Robert-Koch-Klinik, Nikolai-Rumjanzew-Straße 100 in 04207 Leipzig, das bis Mai 2017 als Asylunterkunft genutzt wurde, wurde dem Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe (VKKJ) vom Klinikum St. Georg gGmbH zur Nachnutzung angeboten. Der VKKJ plant die bisher am Standort Ringstraße 4 in 04209 Leipzig gemeinsam verorteten Bereiche des Kinder- und Jugendnotdienstes zu trennen und den Kindernotdienst künftig auf dem Gelände der Robert-Koch-Klinik anzusiedeln. Zusätzlich könnte eine an den Kindernotdienst angebundene Übergangswohngruppe nach §§ 34, 35a SGB VIII verortet werden und somit dem dringenden, auch vom ASD angezeigten Bedarf entsprochen werden. Das Gebäude würde von der Klinikum St. Georg gGmbH im bisherigen Zustand zu einem günstigen Pachtzins verpachtet werden. Die Kosten für den Umbau der Räume und damit die bedarfsgerechte Anpassung an die beabsichtigte Nutzung sind vom VKKJ zu tragen. Zwischen dem Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe (VKKJ) und der Klinikum St. Georg gGmbH wurde eine Absichtserklärung zur Nutzung des Gebäudes sowie dem Abschluss eines Pachtvertrages abgeschlossen. Auf Grundlage dieser Absichtserklärung sind Begehungen mit einem Architekturbüro zur Ermittlung des Umbaubedarfes erfolgt. Ein erster Entwurf einschließlich Kostenschätzung liegt vor. Ziel des Planungsbeschlusses ist die Beauftragung der Planungsleistungen bis zur Leistungsphase 4 für den Umbau des Hauses 10, Nikolai-Rumjanzew-Straße 100 in 04207 Leipzig zur Nutzung für die Inobhutnahme von Kindern im Alter von 0 - 12 Jahren nach § 42 SGB VIII sowie nach §§ 34, 35a SGB VIII als Übergangsangebot nach erfolgter Inobhutnahme. 2. Grundlagen 2.1 Ziel- und Entwicklungskonzeption Durch den Stadtratsbeschluss vom 01.02.2017 (Änderungsantrag-Nr. A0003/17/18 zum Entwurf des Doppelhaushaltes) wurde der VKKJ mit der Schaffung dringend notwendiger Unterkünfte im stationären Bereich Hilfen zur Erziehung beauftragt. Die Umsetzung des Bauvorhabens ermöglicht im Inobhutnahmebereich die dringend notwendige Trennung des Kindernotdienstes vom Jugendnotdienst sowie eine flexible Berücksichtigung von Platzkapazitäten für Bereitschaftseinsätze zu Schließzeiten des ASD. An den Kindernotdienst angebunden soll eine Übergangswohngruppe mit 8 zusätzlichen Plätzen für Kinder im Alter von 0-12 Jahren im Leistungsbereich des § 34 SGB VIII geschaffen werden. Ziel ist es, die Säuglinge und Kleinkinder in einem familiennahen Wohngruppensetting zu betreuen, wenn während oder nach der Inobhutnahme keine langfristigen stationären oder innerfamiliären Hilfen (Bereitschaftspflege, Vollzeitpflege etc.) angezeigt bzw. vorhanden sind. Die geplanten Inobhutnahmekapazitäten von 8 (+3) Plätzen sind analog zum jetzigen Stand des Kindernotdienstes in der Ringstraße, jedoch können mit dem angebundenen Übergangsprojekt zusätzliche Plätze geschaffen werden und somit der dringende, auch vom ASD angezeigte Bedarf, gedeckt werden. Neben der Verfügbarkeit spricht vor allem die aufgrund des reizarmen sozialen Klimas im Robert-Koch-Park und die Anbindung an die kinderärztliche Notfallversorgung auf dem Klinikgelände günstige Lage für den Standort. Mit den räumlichen Gegebenheiten wird ein pädagogisch sinnvoller Integrationsansatz der zu betreuenden Zielgruppen ermöglicht. 4/11 2.2 Beschlüsse/Handlungsgrundlagen - Stadtratsbeschluss vom 01.02.2017 (Änderungsantrag-Nr. A0003/17/18) § 27 SGB VIII, Rechtsanspruch auf personenbezogene Hilfen zur Erziehung Teilfachplanung Hilfen zur Erziehung DS Nr. DSIV/4056/Beschluss Nr. RBIV-1611/09 Strategiekonzept zur Steuerung der Hilfen zur Erziehung DS Nr. 00264/14 Die Handlungsgrundlagen fordern den öffentlichen Träger auf, ausreichende und bedarfsgerechte Angebote in Leipzig vorzuhalten. 3. Begründete Zielstellung des Investitionsvorhabens 3.1 IST-Zustand Das bisherige Pachtverhältnis mit dem Sozialamt ruht derzeit und soll zwischen Klinikum St. Georg gGmbH und VKKJ fortgeführt werden. Eine entsprechende Absichtserklärung wurde unterzeichnet. Die Unterzeichnung des Pachtvertrages erfolgt erst nach positivem Abschluss der Leistungsphase 4 HOAI (Vorliegen der Baugenehmigung). Als Vertragsbeginn des Pachtvertrages wird der Tag der Übergabe des Objekts nach erfolgtem Umbau und Vorliegen der Betriebserlaubnis vereinbart. 3.2 Ableitung des Investitionsbedarfes Die Stadt Leipzig ist mit einem zunehmenden Bedarf an Kindern und Jugendlichen konfrontiert, die außerhalb ihrer Elternhäuser bzw. Familien betreut und gefördert werden müssen. Um den Kinderschutz für die Stadt Leipzig im Rahmen der Inobhutnahme- und die damit verbundenen Schutzleistungen für Kinder und Jugendliche weiterhin zu sichern, bedarf es einer Objektstruktur, die ggf. eine Berücksichtigung von Platzkapazitäten für Bereitschaftseinsätze zu Schließzeiten des ASD flexibel abdecken kann. Mit der Abkoppelung des Kindernotdienstes wäre dieser Sachverhalt sowohl für den Kinder- als auch Jugendnotdienst gegeben. Die Stadt Leipzig verfügt bsiher für diese Aufgabe über zu wenig räumliche Betreuungskapazitäten. Mit dem Umbau des Hauses zum Kindernotdienst werden durch den VKKJ Kapazitäten für die stetig anwachsenden Fallzahlen einheimischer Kinder und Jugendlicher geschaffen. 3.3 Erläuterung der Notwendigkeit/Dringlichkeit Der bisherige Standort in der Ringstraße 4 in 04209 Leipzig, an dem Kinder- und Jugendnotdienst in einem Objekt zusammengefasst sind, genügt aktuell nicht mehr den Anforderungen: Die Struktur der Betreuungsleistungen von Säuglingen, Kindern und Jugendlichen in einem Objekt zeigt sich derzeit und in den letzten Jahren verschärfend als extrem krisenbelastet. Die Verhaltensmuster, vor allem der Jugendlichen, sind geprägt von hoher Aggressivität, suchtbelasteten Psychosen und delinquenten Abweichungen, sodass die Sicherheit und Geborgenheit der Kinder im Objekt stark gefährdet ist. Die Zielgruppenspezifik im Inobhutnahmebereich zeigt momentan deutschlandweit eine Zunahme komplexer Problemlagen, vor allem in Ballungsräumen mit hoher Bevölkerungsdichte. Auch Leipzig ist von dieser Problematik betroffen. Besonders im Jugendalter erfordern die daraus resultierenden Verhaltensmuster eine gesonderte und passgenaue Inobhutnahmestruktur, einerseits in der sozialpädagogischen Intervention, andererseits vor allem in der Objektbeschaffenheit. Die momentane Verortung des Kindernotdienstes zwingt, zum Schutz der jüngeren Zielgruppe eher zu einer "sanktionär ausgerichteten" pädagogi- 5/11 schen Krisenintervention. Annehmende Modelle, die krisenbelastete Zustände über befristete Zeiträume auch beobachten oder ein gewisses "Ausagieren" und Begleiten zulassen, rücken bzgl. des notwendigen Sicherheitsgedankens für die jüngere Zielgruppe oft in den Hintergrund. Jedoch hat eine Inobhutnahme, welche für ein Kind schon allein eine bindungstraumatische Belastungssituation beinhaltet, die Parameter von Schutz, Geborgenheit, Ruhe und Sicherheit zu vermitteln. Hinzu kommt, dass der Sozialraum "Ringstraße" sich langanhaltend als sozialer Brennpunkt mit einer Zielgruppendichte verfestigt hat. Dies widerspricht dem Schutz- und Ruhebedürfnis der Säuglinge und Kleinkinder. Mit einer Verortung auf das Gelände der "Robert-Koch-Klinik" wären räumliche Kapazitäten vorhanden, übergangsweise Säuglinge und Kleinkinder in einem familiennahen Wohngruppensetting zu betreuen, wenn während oder nach der Inobhutnahme keine langfristigen stationären oder innerfamiliären Hilfen (Bereitschaftspflege, Vollzeitpflege etc.) angezeigt bzw. vorhanden sind. Eine an den Kindernotdienst angebundene Übergangswohngruppe nach §§ 34, 35a SGB VIII kann zusätzlich den dringenden, auch vom ASD angezeigten Bedarf decken. Zudem bedarf es, um den Kinderschutz für die Stadt Leipzig im Rahmen der Inobhutnahmeund damit verbundenen Schutzleistungen für Kinder und Jugendliche weiterhin zu sichern, einer Objektstruktur, die ggf. eine Berücksichtigung von Platzkapazitäten für Bereitschaftseinsätze zu Schließzeiten des ASD flexibel abdecken kann. Mit der Abkoppelung des Kindernotdienstes wäre dieser Sachverhalt sowohl für den Kinder- als auch Jugendnotdienst gegeben. 3.4 Alternativlösungen Im Zuge der Prüfung möglicher Alternativen wurde auch die Errichtung eines Neubaus auf dem Gelände des St. Georg in Eutritzsch geprüft. Enstprechende Planungen der LESG kamen zu dem Ergebnis, dass die Kosten hierfür im Verhältnis zur Zahl der geschaffenen Plätze zu hoch sind. Andere Alternativlösungen, die die Anforderungen eines Kindernotdienstes sowie einer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung erfüllen und zudem noch so günstig gelegen sind, sind sowohl im Stadtgebiet Leipzig als auch im Umland mit den erforderlichen Kriterien gegenwärtig nicht verfügbar. Da die Trennung des Kindernotdienstes vom Jugendnotdienst dringend erforderlich ist und weiterhin zusätzliche Plätze im Bereich der stationären Kinder-und Jugendhilfe benötigt werden, geeignete Bestandsobjekte auf dem Leipziger Immobilienmarkt jedoch nicht zur Verfügung stehen und es sich bei Leistungen im Bereich der Inobhutnahme und erzieherischer Hilfen um kommunale Pflichtaufgaben handelt, ist der Umbau und die Nachnutzung des Hauses 10 auf dem Gelände der Robert-Koch-Klinik alternativlos. 3.5 Folgen bei Nichtbeschlussfassung Bei Nichtbeschlussfassung kann die Trennung des Kindernotdienstes vom Jugendbereich nicht umgesetzt werden. Daraus erwächst eine massive Gefahr für die Säuglinge und Kleinkinder im Objekt durch eine zunehmende Unberechenbarkeit der Jugendlichen aufgrund suchtindizierter Aggressivität, psychotischer Verhaltensmuster, Autoaggression, Brandstiftung, Körperverletzungen etc. Im Zuge der unmittelbaren Gefahrenabwehr und Gefährdungsprävention ist eine Trennung der Zielgruppen zwingend notwendig. Säuglinge und Kleinkinder (tw. von drogengebrauchenden Müttern) benötigen während der Inobhutnahme vor allem Ruhe, Geborgenheit und Sicherheit. Neben der suboptimalen Anbindung des Kindernotdienstes an den Jugendnotdienst ist auch der Sozialraum der Ringstraße ein "nachtaktiver Brennpunkt". Wesentliche Schlaf- und Wachrhythmen der Kinder können auf dem "Robert-Koch-Klinikgelände" alters- und entwicklungsgemäß 6/11 umgesetzt werden, um zumindest den Kindern während der Inobhutnahme das naturgegebene Bedürfnis nach Ruhe und Geborgenheit vermitteln zu können. Im Zuge des Bereitschaftsdienstes für den ASD wäre eine notwendige Sicherung von Kapazitäten für Inobhutnahmen zu Schließzeiten des ASD (nachts, Wochenende und Feiertage) nicht umsetzbar. Diese sind aber zur Sicherung des Kinderschutzes für die Stadt Leipzig zwingend notwendig und auch vorzuhalten. Eine Ablehnung würde einen diesbezüglichen unkalkulierbaren Qualitätsverlust beinhalten. 4. Beschreibung der beabsichtigten Investition 4.1 Städtebauliche Einordnung Das Haus 10, Nikolai-Rumjanzew-Straße 100 in 04207 Leipzig, Flurstück-Nr. 994 befindet sich im Stadtbezirk Leipzig-West, Gemarkung Kleinzschocher, Ortsteil Grünau-Ost. Das Gebäude liegt auf dem Gelände der Robert-Koch-Klinik im Robert-Koch-Park, einer insgesamt ca. 15 Hektar großen Grünanlage. Die ärztliche Versorgung im Notfall bei Säuglingen (vor allem Frühgeborenen) ist direkt auf dem Klinikgelände gegeben. Des Weiteren befindet sich auf dem Klinikgelände die Praxis eines Allgemeinmediziners. Therapieangebote wie Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie sind fußläufig in ca. 0,5-2 km Entfernung erreichbar. Kindergärten und Grundschulen befinden sich im Umkreis von ca. 0,5 bis 1 Kilometer. Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist sehr gut, in fußläufiger Entfernung von ca. 5 Minuten befinden sich die Haltestellen "Ringstraße" der Buslinien 65 und 66, "Grünauer Allee" der S-Bahn Linie S 1 sowie "Schönauer-/ Ratzelstraße" der Straßenbahnlinien 1 und 2. 4.2 Erläuterung des Projektkonzeptes Das Objekt Nikolai-Rumjanzew-Straße 100, 04209 Leipzig, Haus 10 verfügt über eine Wohnfläche von ca. 820 qm, Nebenfläche von ca. 235 qm sowie eine Freifläche von ca. 2.540 qm. Das Objekt ist derzeit ungenutzt, die Bauzeit wird dadurch auf ein Minimum reduziert. Der Pachtzins beläuft sich auf 2,00 EUR/qm Wohn-/Nebenfläche pro Monat sowie 0,51 EUR/qm Freifläche pro Monat. Für die Nebenkosten wird eine Vorauszahlung von 2,75 EUR/qm Wohn- und Nebenfläche berechnet. Daraus ergeben sich folgende monatliche Zahlungen: Pachtzins Wohn- und Nebenfläche 1.053,40 qm x 2,00 EUR/qm Nebenkosten 1.053,40 qm x 2,75 EUR/qm Freifläche 2.541,90 qm x 0,51 EUR/qm Gesamtkosten pro Monat 2.106,80 EUR/Monat 2.896,85 EUR/Monat 1.296,37 EUR/Monat 6.300,02 EUR/Monat Bei der Planung der Räume sind Vorgaben des Landesjugendamtes zu beachten. Danach muss für jeden Klienten/Bewohner ein eigenes Zimmer vorhanden sein, das nicht kleiner als 10 qm sein darf. Ein jeder solcher Raum hat zudem separat begehbar zu sein. Grundsätzlich sind Hygiene- und Brandschutzvorschriften für Sonderbauten entsprechend den Festlegungen einer Betriebserlaubnis, die das Landesjugendamt erteilt, sicherzustellen (z. B. zweiter Rettungsweg). Im Bereich des Kindernotdienstes sollen 8 Plätze für Säuglinge und Kinder bis maximal 12 Jahren entstehen, davon ein Mutter/Vater-Kind-Platz sowie 3 variabel nutzbare zusätzliche Plätze zur flexiblen Bedarfsdeckung zu Schließzeiten des ASD. Folgende Räume werden benötigt: 7/11                    4 Wohn-/Schlafräume (mind. 10 m² pro Raum) 2 Wohn-/Schlafräume (mind. 20 m²) für die Unterbringung von Geschwisterkindern, davon ein Zimmer variabel teilbar bzw. mit Verbindungstür (für insgesamt 4 Plätze) 1 Wohn-/Schlafraum (20 - 24 m²) für die Unterbringung von Mutter/Vater mit Kind mit variabler Wand zu einem "normalen" Wohn- und Schlafraum 1 Büro Leitung 1 Büro für diensthabende MitarbeiterInnen 1 Beratungsraum 1 Küche mit integriertem Essbereich sowie entsprechenden Lagerräumen für Lebensmittel und Zugang zum Garten 2 Spiel/- Gemeinschaftsräume u.a. für begleiteten Umgang 1 Raum für Individualbetreuung bzw. variabler Wohn-/Schlafraum 1 Toberaum Sanitärbereich für Jungen und Mädchen getrennt ausgerichtet Babybad mit Wickelplatz und Babybadewanne Lagerräume/Lagerflächen (u. a. für Kinderwagen im Bereich des Ausgangs), Bekleidungslager/Schuhlager/Lager für Reinigungsmittel und Hygieneartikeln etc.), Platz für Waschmaschinen und Trockner 1 Sanitärbereich für Mitarbeiter/-innen 1 Garderobe im Zugangsbereich Garderobe für MitarbeiterInnen 1 Archiv ausreichend Außen-Spielfläche für die Kinder mit Lagermöglichkeiten für die Außenspielgeräte (z. B. Bobby-Car, Roller etc.). Der Beratungs- und der Lagerraum für die Außenspielgeräte, das Gäste-WC sowie die Waschmaschinen und Trockner können vom Kindernotdienst und der Übergangswohngruppe gemeinsam genutzt werden. Für die Übergangswohngruppe mit 8 Plätzen für Kinder im Alter von 0-12 Jahren werden folgende Räume benötigt:              6 Wohn-/Schlafräume (mind. 10 m² pro Raum) 1 Wohn-/Schlafraum (mind. 20 m²) variabel teilbar bzw. mit Verbindungstür für die Unterbringung von Geschwisterkindern (für insgesamt 2 Plätze) 1 Büro Leitung 1 Büro für diensthabende MitarbeiterInnen 1 Küche mit integriertem Essbereich sowie Spiel-/Gemeinschaftsbereich und entsprechenden Lagerräumen für Lebensmittel 1 Spiel/- Gemeinschaftsraum mit Zugang zum Garten Sanitärbereich für Jungen und Mädchen getrennt ausgerichtet 1 Babybad mit Wickelplatz und Babybadewanne 1 Raum für Individualbetreuung Eltern/ Kind Lagerräume/Lagerflächen (u. a. für Reinigungsmittel und Hygieneartikeln etc.), Platz für Waschmaschinen und Trockner 1 Sanitärbereich für Mitarbeiter/-innen 1 Garderobe im Zugangsbereich Garderobe für MitarbeiterInnen Auf Basis der Anforderungen wurde eine erste Raumplanung mit einer Architektin erarbeitet. Das Objekt sowie die geplante Raumaufteilung wurden durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung bereits hinsichtlich seiner grundsätzlichen Eignung für die geplante Nutzung bestätigt. Bei der Planung der Gesamtmaßnahme ist das Prinzip der Wirtschaftlichkeit anzuwenden. Auf minimale Folgekosten ist zu orientieren. 8/11 4.3 Energiekonzept Die Planung des Umbaus erfolgt unter den Gesichtspunkten einer effizienten Gesamtinvestition mit folgenden Zielen:     4.4 niedrige Betriebskosten, niedrige Investitionskosten, hohe Funktionalität, wirtschaftliche Betriebsführung. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Bei der Gestaltung im Gebäudeinnern, z. B. des Farbkonzeptes, sollen nach Möglichkeit die späteren Nutzer, Kinder und Betreuer, einbezogen werden. 5. Investitionsaufwand Die Kostenannahme erfolgt nach BKI-Kennwertvergleich Stand 2016. Kostenermittlung: Mehrwertsteuersatz: Kostenermittlungsstufe: nach DIN 276 - Bruttokosten in € 19 % Kostenrahmen KG 100 - Grundstück 200 - Herrichten und Erschließen 300 - Bauwerk - Baukonstruktionen 400 - Bauwerk - Technische Anlagen 500 - Außenanlagen 600 – Ausstattung* 700 - Baunebenkosten Summe Summe 0€ 0€ 406.500 € 105.800 € 16.700 € 0€ 160.000 € 689.000 € * KG 600 Die Ausstattung wird vom VKKJ gesondert finanziert. 6. Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung 6.1 Mittelbereitstellung auf Basis der aktuellen Haushaltsplanung (€ brutto) Durch den Stadtratsbeschluss vom 01.02.2017 (Änderungsantrag-Nr. A0003/17/18 zum Entwurf des Doppelhaushaltes) stehen dem VKKJ für das Jahr 2017 Planungsmittel in Höhe von 750.000,00 EUR und für das Jahr 2018 Investitionsmittel in Höhe von 5.000.000,00 EUR zur Verfügung, die als Investzuschuss im Finanzhaushalt des AfJFB eingestellt sind, PSPElement 7.0001751.740. Werden diese Mittel nicht im jeweiligen Jahr der Bereitstellung (2017 bzw. 2018) ausgegeben, erfolgt im Rahmen der jeweiligen Jahresabschlüsse eine Mittelübertragung in Form eines Ermächtigungsübertrages in Zusammenarbeit mit der Stadtkämmerei, dem AfJFB und dem VKKJ. In dem auf dem Gelände der Robert-Koch-Klinik geplanten Projekt werden 8 (+3) Plätze im Inobhutnahmebereich sowie 8 zusätzliche Plätze im stationären Bereich Hilfen zur Erziehung zu geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 689.000 € entstehen. Die Restmittel in Höhe von 1.711.000 € aus den durch den Stadtratsbeschluss zur Verfügung gestellten Mitteln werden mit Folgevorlagen für andere Maßnahmen verwendet. 9/11 6.2. Prognose des voraussichtlichen kassenwirksamen Mittelflusses (€ brutto) Aus dem geplanten Realisierungsablauf resultiert die dargestellte Prognose des voraussichtlichen Mittelabflusses. Jahr 2017 2018 2019 2020 Gesamt Planung 0€ 100.000 € 60.000 € 0€ 160.000 € Bau 0€ 0 529.000 € 0€ 529.000 € Haushaltsansatz  0€ 100.000 € 589.000 € 0€ 689.000 € 0€ 100.000 € 589.000 € 0€ 689.000 € Davon Zuwendungen Stadt Leipzig Eigenanteil Die Planungskosten bis zur Vorlage des Baubeschlusses (Leistungsphase 4 HOAI) betragen ca. 50.000 €. Die Mittel sind im PSP-Element 7.0001751.740 des AfJFB im Haushaltsjahr 2017 mit 750.000,00 € und 2018 mit 5.000.000,00 € veranschlagt. Werden diese Mittel nicht im jeweiligen Jahr der Bereitstellung (2017 bzw. 2018) ausgegeben, erfolgt im Rahmen der jeweiligen Jahresabschlüsse eine Mittelübertragung in Form eines Ermächtigungsübertrages in Zusammenarbeit mit der Stadtkämmerei, dem AfJFB und dem VKKJ. 7. Effektivität und Wirtschaftlichkeit Für diese Baumaßnahme werden genaue Effekte mit Fortschreibung der Planung untersucht. Die Folgekosten werden im Rahmen der Planung durch Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen bzw. -berechnungen ermittelt und im Baubeschluss ausgewiesen. 8. Fristenplan Vorbereitung: Planung bis LP 3 Baubeschluss Baugenehmigung Baubeginn Bauende 9. bis 05/2018 08/2018 (Beschlussfassung) 11/2018 04/2019 12/2019 VgV-Verfahren/Planungsbeteiligte Die Vergabe von Planungsleistungen wurde im Rahmen der Vergabeverordnung (VgV) geprüft. Der maßgebliche Schwellenwert für die Objektplanung wird nicht erreicht. Entwurf für Umbau: Architekturbüro Schmole und Partner, Ferdinand-Rhode Str. 14 04107 Leipzig 10. Anlage Anlagenverzeichnis Planung/ Grundriss im Entwurf 10/11 11/11