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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1377531.pdf
Größe
345 kB
Erstellt
14.03.18, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 18:37

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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05614 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Förderung des 2. Bauabschnitts Philippuskirche als Begegnungsstätte im Rahmen des Wiedereinsatzes von Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen aus dem Sanierungsgebiet Leipzig Plagwitz in Verbindung mit überplanmäßiger Aufwendung gemäß § 79 (1) Sächs. Gemeindeordnung Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau SBB Alt-West Beschluss des Oberbürgermeisters vom 07.05.2018: 1. Die Vergabe von Fördermitteln für den 2. Bauabschnitt an der Begegnungsstätte Philippuskirche aus Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet Leipzig-Plagwitz wird beschlossen. Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Maßnahme betragen 508.300 EUR. Die Höhe der Zuwendung beträgt 426.420 EUR. 2. Für das Haushaltsjahr 2018 wird eine überplanmäßige Aufwendung gemäß §79 (1) SächsGemO im Innenauftrag SEP Plagwitz 106400000033, Sachkonto 43170000 in Höhe von 215.000 EUR bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle Finanzierung Rücklage/ sonstige Verbindlichkeiten (10985000000). Die für das Haushaltsjahr 2019 vorgesehenen Mittel in Höhe von 211.420 EUR werden haushaltsneutral aus dem Budget des ASW bereitgestellt (Innenauftrag 106400000033, Sachkonto 43170000 = 211.420 €, Sachkonto 34611000 = -211.420 €). 3. Die nicht verbrauchten Haushaltsmittel werden im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 als Ermächtigung aus dem Vorjahr nach 2019 übertragen. Die Ermächtigungsübertragung steht unter dem Vorbehalt der Regelungen der Haushaltssatzung 2018. Ist eine Übertragung nicht möglich, da die zur deckungsangebenden Kostenstelle im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 bereinigt werden muss, sind die nicht verbrauchten Mittel im Haushaltsjahr 2018 erneut als überplanmäßige Auszahlung gem. 79 (1) Sächsische Gemeindeordnung im Innenauftrag SEP Plagwitz (106400000033) bereitzustellen. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt 2018 Einzahlungen 2019 426.420 2019 211.420 Innenauftrag 106400000033 Sachkonto 43170000 Innenauftrag 106400000033 Sachkonto 34611000 Auszahlungen x Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: Inhalt ist die Förderung des 2. Bauabschnittes der Begegnungsstätte in der Philippuskirche im Rahmen des Wiedereinsatzes von Einnahmen aus dem Sanierungsgebiet Leipzig Plagwitz. Mit den Einnahmen aus den Ausgleichsbeträgen wird der weitere Innenausbau der Begegnungsstätte in Höhe von 426.420 EUR unterstützt. Damit wird die für den 1. Bauabschnitt aus Mittel des EFRE-Programmes in Höhe von 1,1 Mio EUR geförderte Maßnahme (vgl. VI-DS-03124 von 14.12.2016) auch im für die Nutzung notwendigen 2. Bauabschnitt unterstützt. Anlagen: Begründung 3/3 Förderung des 2. Bauabschnittes Philippusensemble, Aurelienstraße 54, 04177 Leipzig im Rahmen des Wiedereinsatzes von Einnahmen aus dem Sanierungsgebiet Leipzig-Plagwitz in Verbindung mit der außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 79 (1) Sächs. GemO Begründung Das Berufsbildungswerk übernahm im Jahre 2012 das Philippus-Ensemble von der Evangelischen Kirche. Die hundertjährige Kirche war zuvor über ein Jahrzehnt nicht mehr genutzt. Es fand sich ein Freundeskreis und dann ein Förderverein, die die Kirche auch unter sanierungsbedürftigen Bedingungen wieder belebten. Die diakonische Unternehmensgruppe BBW Leipzig als Eigentümer der Philippuskirche realisiert zwischenzeitlich neben dem Umbau des ehemaligen Pfarr- und Gemeindehauses zu einem Integrationshotel die Umnutzung des Kirchengebäudes in ein Kultur- und Begegnungszentrum für den Stadtteil. Mit dem Projekt der Wiedernutzbarmachung des Kirchenraums und der dazugehörigen Nebenräume werden Rahmenbedingungen geschaffen, die das Objekt auch in hohem Maße interessant für Veranstalter und Nutzer mit überregionaler Ausrichtung machen. Im fünften Jahr finden jetzt die „Konzerte am Kanal“ statt - Staffeln von jährlich acht bis zwölf kostenlosen Konzerten. Die Bewohner des Stadtteils und darüberhinaus ließen sich für regelmäßige Besuche gewinnen. Der Ehrenamtskreis – im Wesentlichen aus dem Stadtteil – schließt Menschen mit und ohne Behinderungen ein und findet hier eine Plattform zum Engagement. Das Haus stand in den letzten Jahren für Nachbarschaftsfeiern, politische Seminare, Erstauftritte von Nachwuchskünstlern zur Verfügung. Mit den benachbarten Kirchen besteht ein Kooperationsvertrag, aus dem gemeinsame Veranstaltungen (Ökumenischer Pilgerweg im Leipziger Westen) entstanden. Die zyklischen spirituellen Angebote (2x wöchentl. und 1x monatlich) sind an keine Mitgliedschaft und kein Bekenntnis gebunden. Die Öffnungen des Kirchturms wurden von über hundert Nachbarn für Turmbegehungen wahrgenommen. Seit Sommer 2017 öffnet die Kirche sonntags für zwei Stunden für Besucher – beide Aktionen folgen dem Motto „Nachbarn für Nachbarn“. Durch die Anbindung an das Diakonische Werk besteht die Möglichkeit, Erstberatungen von Ratsuchenden in die vertiefte Begleitung zu überführen. Künftig werden weitere Veranstaltungen regelmäßig stattfinden:  Tagungen (zuletzt Amt für Jugend, Familien und Bildung der Stadt Leipzig mit weiteren 25 Städten und Gemeinden,  klassische Konzerte: Instrumental, Vokal (enge Verbindung zwischen Kirche als Veranstaltungsort und Musik),  Kabarettprogramme. Ziel der Maßnahmen ist eine bauliche Qualifizierung und Anpassung an aktuelle Erfordernisse (WCAnlagen, Nebenräume für Musiker und/oder Veranstalter sowie Technik. Prinzipiell können alle Veranstaltungen, die nicht der kirchlichen Ausrichtung diametral entgegenstehen, durchgeführt werden. Für die Veranstaltungen werden Nutzungsgebühren erhoben, die lediglich zur Deckung der Betreibungskosten beitragen. Das Kirchengebäude weist wegen des langjährigen Leerstandes und der neuen Ansprüche an Barrierefreiheit und Energieeffizienz einen erheblichen Sanierungsbedarf auf. Mit den Umbaumaßnahmen soll ein gemeinwesenoffenes kulturelles Begegnungszentrum entstehen und der Förderung ehrenamtlichen Engagements, der Vermittlung von Beratungsund Unterstützungsangeboten und dem Ausbau integrativer Angebote für Familien, Migranten und Menschen mit Behinderungen dienen. Für die Instandsetzung und Modernisierung der Philippuskirche liegen bereits umfassende Pläne und Genehmigungen vor. Die Zuwendung der EFRE-Mittel gemäß Bewilligungsbescheid vom 04.12.2017, die mit Stadtumbau-Mitteln kofinanziert sind, beträgt 1,1 Millionen Euro. Hierzu sei auf die Beschlussvorlage für die Ratsversammlung VI-DS-03124 vom 14.12.2016 – EFRE Fördergebiet Leipziger Westen 2014-2020 – Förderung von Baumaßnahmen Philippus, 1. Bauabschnitt verwiesen. Da die Gesamtkosten für die Sanierung aber insgesamt immer bei mehr als 1,5 Millionen Euro angesetzt waren, mussten die Sanierungsmaßnahmen an der Philippuskirche in zwei Bauabschnitte unterteilt werden. Im ersten Bauabschnitt wird für die 1,1 Mio EUR die grundsätzliche Nutzbarkeit / Funktionsfähigkeit des Gebäudes hergestellt: Dazu gehören die Erneuerung der Heizung, Lüftung und Elektrik, Trockenlegung aller Wände, Herstellung der Kellerräume, Angleichung des Fußbodenniveaus im Untergeschoss und Einbau einer Bodenplatte, Einbau einer neuen Zugangstreppe zum Untergeschoss, erforderliche Ab- und Durchbrüche. Der zweite Bauabschnitt, der bisher nicht finanziell untersetzt ist, beinhaltet den weiteren Ausbau des zur Funktion gehörenden Grundausbaustandards. Es werden Innenwände zur weiteren räumlichen Untergliederung gesetzt, Fußboden- und Wandbeläge sowie Sanitärausstattung werden dabei ergänzt. Die Philippuskirche muss als Sicherung für die Förderung für mindestens 15 Jahre als Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtung - Begegnungsstätte dinglich gesichert werden. Mit Bestätigung der Vorlage wird zwischen Stadt und der diakonischen Unternehmensgruppe BBW eine Vereinbarung zur Förderung des 2. Bauabschnittes abgeschlossen. Ableitung der Maßnahme aus dem INSEK Leipzig 2030 Bei der Maßnahme finden von den 6 Handlungsschwerpunkten des INSEK 2030 drei Berücksichtigung:  Qualität im öffentlichen Raum und in der Baukultur  Vorsorgende Klima- und Energiestrategien  Quartiersnahe Kultur-, Sport und Freiraumangebote Das Gesamtkonzept für das Philippus-Ensemble sieht eine klare Trennung der beiden Bestandteile „Integrationshotel“ und „Philippus Leipzig als Veranstaltungsort“ vor. Das BBW versteht seine Hauptaufgabe darin, Menschen mit Handicap in die Arbeitswelt zu integrieren. Die Maßnahme trägt zum Erhalt des bedeutenden Kulturdenkmals und zur Stärkung der Integration/ Inklusion bei. Dadurch, dass die Einrichtung öffentlich zugänglich ist, wird die lokale und überregionale Wirkung verstetigt. Für das Sanierungsgebiet Leipzig Plagwitz trägt sie damit wesentlich zur Abrundung der Sanierungsziele bei. Das Teilgebiet, in dem das Philippus-Ensemble liegt wird im 1. Quartal 2019 aus der Sanierung entlassen. Zuwendungsrechtliche Grundlagen  Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Ministerium des Innern über die Förderung der Städtebaulichen Erneuerung im Freistaat Sachsen VwVStBauE vom 20.08.2009  Förderrechtliche Zustimmung als Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtung der Sächsischen Aufbaubank vom 06.03.2018 Kostenschätzung Die Kosten der Sanierungsmaßnahmen im 2. Bauabschnitt der Philippuskirche betragen insgesamt: KG 300 – Sanierung Innenwände, Sanitär, Bodenbeläge: 442.000,00 € KG 700 - Baunebenkosten: 66.300,00 € _________________________________________________________________________________ Gesamtkosten brutto Anerkannte förderfähige Kosten gem. Zustimmung v. 06.03.2018 508.300,00 € 501.670,00 € Finanzierungsplan Die Maßnahme wird über die Verwendung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet LeipzigPlagwitz finanziert. Dabei wird auf die Vorlage VI DS – 05226 vom 26.02.2018 zur Verwendung von Ausgleichsbeträgen 2018 verwiesen. Höhe der anteiligen Finanzierung Förderung von 85 % Eigenanteil Maßnahmeträger BBW in Höhe von 15% max. 426.420,00 € 81.880,00 € Folgen bei Ablehnung Die diakonische Unternehmensgruppe BBW ist bei der Sanierung der Philippuskirche als soziale Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtung auf die Unterstützung der Stadt Leipzig angewiesen. Bei Ablehnung würde es nicht zur Ausführung des zweiten Bauabschnitts kommen.