Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1377531.pdf
Größe
345 kB
Erstellt
14.03.18, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 18:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05614
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Förderung des 2. Bauabschnitts Philippuskirche als Begegnungsstätte im Rahmen
des Wiedereinsatzes von Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen aus dem
Sanierungsgebiet Leipzig Plagwitz in Verbindung mit überplanmäßiger Aufwendung
gemäß § 79 (1) Sächs. Gemeindeordnung
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
SBB Alt-West
Beschluss des Oberbürgermeisters vom 07.05.2018:
1. Die Vergabe von Fördermitteln für den 2. Bauabschnitt an der Begegnungsstätte
Philippuskirche aus Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet Leipzig-Plagwitz wird
beschlossen. Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Maßnahme betragen 508.300
EUR. Die Höhe der Zuwendung beträgt 426.420 EUR.
2. Für das Haushaltsjahr 2018 wird eine überplanmäßige Aufwendung gemäß §79 (1)
SächsGemO im Innenauftrag SEP Plagwitz 106400000033, Sachkonto 43170000 in
Höhe von 215.000 EUR bestätigt.
Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle Finanzierung Rücklage/ sonstige
Verbindlichkeiten (10985000000).
Die für das Haushaltsjahr 2019 vorgesehenen Mittel in Höhe von 211.420 EUR
werden haushaltsneutral aus dem Budget des ASW bereitgestellt (Innenauftrag
106400000033, Sachkonto 43170000 = 211.420 €, Sachkonto 34611000 = -211.420
€).
3. Die nicht verbrauchten Haushaltsmittel werden im Rahmen des Jahresabschlusses
2018 als Ermächtigung aus dem Vorjahr nach 2019 übertragen. Die Ermächtigungsübertragung steht unter dem Vorbehalt der Regelungen der Haushaltssatzung 2018.
Ist eine Übertragung nicht möglich, da die zur deckungsangebenden Kostenstelle im
Rahmen des Jahresabschlusses 2018 bereinigt werden muss, sind die nicht
verbrauchten Mittel im Haushaltsjahr 2018 erneut als überplanmäßige Auszahlung
gem. 79 (1) Sächsische Gemeindeordnung im Innenauftrag SEP Plagwitz
(106400000033) bereitzustellen.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
2018
Einzahlungen
2019
426.420
2019
211.420
Innenauftrag
106400000033
Sachkonto
43170000
Innenauftrag
106400000033
Sachkonto
34611000
Auszahlungen
x
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Sachverhalt:
Inhalt ist die Förderung des 2. Bauabschnittes der Begegnungsstätte in der Philippuskirche
im Rahmen des Wiedereinsatzes von Einnahmen aus dem Sanierungsgebiet Leipzig
Plagwitz. Mit den Einnahmen aus den Ausgleichsbeträgen wird der weitere Innenausbau der
Begegnungsstätte in Höhe von 426.420 EUR unterstützt.
Damit wird die für den 1. Bauabschnitt aus Mittel des EFRE-Programmes in Höhe von 1,1
Mio EUR geförderte Maßnahme (vgl. VI-DS-03124 von 14.12.2016) auch im für die Nutzung
notwendigen 2. Bauabschnitt unterstützt.
Anlagen:
Begründung
3/3
Förderung des 2. Bauabschnittes Philippusensemble, Aurelienstraße 54, 04177 Leipzig im
Rahmen des Wiedereinsatzes von Einnahmen aus dem Sanierungsgebiet Leipzig-Plagwitz in
Verbindung mit der außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 79 (1) Sächs. GemO
Begründung
Das Berufsbildungswerk übernahm im Jahre 2012 das Philippus-Ensemble von
der Evangelischen Kirche. Die hundertjährige Kirche war zuvor über ein
Jahrzehnt nicht mehr genutzt. Es fand sich ein Freundeskreis und dann ein
Förderverein, die die Kirche auch unter sanierungsbedürftigen Bedingungen
wieder belebten. Die diakonische Unternehmensgruppe BBW Leipzig als
Eigentümer der Philippuskirche realisiert zwischenzeitlich neben dem Umbau
des ehemaligen Pfarr- und Gemeindehauses zu einem Integrationshotel die
Umnutzung des Kirchengebäudes in ein Kultur- und Begegnungszentrum für den
Stadtteil. Mit dem Projekt der Wiedernutzbarmachung des Kirchenraums und
der dazugehörigen Nebenräume werden Rahmenbedingungen geschaffen, die
das Objekt auch in hohem Maße interessant für Veranstalter und Nutzer mit überregionaler
Ausrichtung machen. Im fünften Jahr finden jetzt die „Konzerte am Kanal“ statt - Staffeln von jährlich
acht bis zwölf kostenlosen Konzerten. Die Bewohner des Stadtteils und darüberhinaus ließen sich für
regelmäßige Besuche gewinnen. Der Ehrenamtskreis – im Wesentlichen aus dem Stadtteil – schließt
Menschen mit und ohne Behinderungen ein und findet hier eine Plattform zum Engagement. Das
Haus stand in den letzten Jahren für Nachbarschaftsfeiern, politische Seminare, Erstauftritte von
Nachwuchskünstlern zur Verfügung. Mit den benachbarten Kirchen besteht ein Kooperationsvertrag,
aus dem gemeinsame Veranstaltungen (Ökumenischer Pilgerweg im Leipziger Westen) entstanden.
Die zyklischen spirituellen Angebote (2x wöchentl. und 1x monatlich) sind an keine Mitgliedschaft und
kein Bekenntnis gebunden. Die Öffnungen des Kirchturms wurden von über hundert Nachbarn für
Turmbegehungen wahrgenommen. Seit Sommer 2017 öffnet die Kirche sonntags für zwei Stunden für
Besucher – beide Aktionen folgen dem Motto „Nachbarn für Nachbarn“. Durch die Anbindung an das
Diakonische Werk besteht die Möglichkeit, Erstberatungen von Ratsuchenden in die vertiefte
Begleitung zu überführen. Künftig werden weitere Veranstaltungen regelmäßig stattfinden:
Tagungen (zuletzt Amt für Jugend, Familien und Bildung der Stadt Leipzig mit weiteren 25
Städten und Gemeinden,
klassische Konzerte: Instrumental, Vokal (enge Verbindung zwischen Kirche als
Veranstaltungsort und Musik),
Kabarettprogramme.
Ziel der Maßnahmen ist eine bauliche Qualifizierung und Anpassung an aktuelle Erfordernisse (WCAnlagen, Nebenräume für Musiker und/oder Veranstalter sowie Technik. Prinzipiell können alle
Veranstaltungen, die nicht der kirchlichen Ausrichtung diametral entgegenstehen, durchgeführt
werden. Für die Veranstaltungen werden Nutzungsgebühren erhoben, die lediglich zur Deckung der
Betreibungskosten beitragen.
Das Kirchengebäude weist wegen des langjährigen Leerstandes und der neuen Ansprüche an
Barrierefreiheit und Energieeffizienz einen erheblichen Sanierungsbedarf auf. Mit den
Umbaumaßnahmen soll ein gemeinwesenoffenes kulturelles Begegnungszentrum entstehen und der
Förderung
ehrenamtlichen
Engagements,
der
Vermittlung
von
Beratungsund
Unterstützungsangeboten und dem Ausbau integrativer Angebote für Familien, Migranten und
Menschen mit Behinderungen dienen.
Für die Instandsetzung und Modernisierung der Philippuskirche liegen bereits umfassende Pläne und
Genehmigungen vor. Die Zuwendung der EFRE-Mittel gemäß Bewilligungsbescheid vom 04.12.2017,
die mit Stadtumbau-Mitteln kofinanziert sind, beträgt 1,1 Millionen Euro. Hierzu sei auf die
Beschlussvorlage für die Ratsversammlung VI-DS-03124 vom 14.12.2016 – EFRE Fördergebiet
Leipziger Westen 2014-2020 – Förderung von Baumaßnahmen Philippus, 1. Bauabschnitt verwiesen.
Da die Gesamtkosten für die Sanierung aber insgesamt immer bei mehr als 1,5 Millionen Euro
angesetzt waren, mussten die Sanierungsmaßnahmen an der Philippuskirche in zwei Bauabschnitte
unterteilt werden. Im ersten Bauabschnitt wird für die 1,1 Mio EUR die grundsätzliche Nutzbarkeit /
Funktionsfähigkeit des Gebäudes hergestellt: Dazu gehören die Erneuerung der Heizung, Lüftung und
Elektrik, Trockenlegung aller Wände, Herstellung der Kellerräume, Angleichung des Fußbodenniveaus
im Untergeschoss und Einbau einer Bodenplatte, Einbau einer neuen Zugangstreppe zum
Untergeschoss, erforderliche Ab- und Durchbrüche. Der zweite Bauabschnitt, der bisher nicht
finanziell untersetzt ist, beinhaltet den weiteren Ausbau des zur Funktion gehörenden
Grundausbaustandards. Es werden Innenwände zur weiteren räumlichen Untergliederung gesetzt,
Fußboden- und Wandbeläge sowie Sanitärausstattung werden dabei ergänzt.
Die Philippuskirche muss als Sicherung für die Förderung für mindestens 15 Jahre als
Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtung - Begegnungsstätte dinglich gesichert werden. Mit Bestätigung
der Vorlage wird zwischen Stadt und der diakonischen Unternehmensgruppe BBW eine Vereinbarung
zur Förderung des 2. Bauabschnittes abgeschlossen.
Ableitung der Maßnahme aus dem INSEK Leipzig 2030
Bei der Maßnahme finden von den 6 Handlungsschwerpunkten des INSEK 2030 drei
Berücksichtigung:
Qualität im öffentlichen Raum und in der Baukultur
Vorsorgende Klima- und Energiestrategien
Quartiersnahe Kultur-, Sport und Freiraumangebote
Das Gesamtkonzept für das Philippus-Ensemble sieht eine klare Trennung der beiden Bestandteile
„Integrationshotel“ und „Philippus Leipzig als Veranstaltungsort“ vor. Das BBW versteht seine
Hauptaufgabe darin, Menschen mit Handicap in die Arbeitswelt zu integrieren.
Die Maßnahme trägt zum Erhalt des bedeutenden Kulturdenkmals und zur Stärkung der Integration/
Inklusion bei. Dadurch, dass die Einrichtung öffentlich zugänglich ist, wird die
lokale und
überregionale Wirkung verstetigt. Für das Sanierungsgebiet Leipzig Plagwitz trägt sie damit
wesentlich zur Abrundung der Sanierungsziele bei. Das Teilgebiet, in dem das Philippus-Ensemble
liegt wird im 1. Quartal 2019 aus der Sanierung entlassen.
Zuwendungsrechtliche Grundlagen
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Ministerium des Innern über die Förderung der
Städtebaulichen Erneuerung im Freistaat Sachsen VwVStBauE vom 20.08.2009
Förderrechtliche Zustimmung als Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtung der Sächsischen
Aufbaubank vom 06.03.2018
Kostenschätzung
Die Kosten der Sanierungsmaßnahmen im 2. Bauabschnitt der Philippuskirche betragen insgesamt:
KG 300 – Sanierung Innenwände, Sanitär, Bodenbeläge:
442.000,00 €
KG 700 - Baunebenkosten:
66.300,00 €
_________________________________________________________________________________
Gesamtkosten brutto
Anerkannte förderfähige Kosten gem. Zustimmung v. 06.03.2018
508.300,00 €
501.670,00 €
Finanzierungsplan
Die Maßnahme wird über die Verwendung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet LeipzigPlagwitz finanziert. Dabei wird auf die Vorlage VI DS – 05226 vom 26.02.2018 zur Verwendung von
Ausgleichsbeträgen 2018 verwiesen.
Höhe der anteiligen Finanzierung
Förderung von 85 %
Eigenanteil Maßnahmeträger BBW in Höhe von 15%
max. 426.420,00 €
81.880,00 €
Folgen bei Ablehnung
Die diakonische Unternehmensgruppe BBW ist bei der Sanierung der Philippuskirche als soziale
Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtung auf die Unterstützung der Stadt Leipzig angewiesen. Bei
Ablehnung würde es nicht zur Ausführung des zweiten Bauabschnitts kommen.