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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1378672.pdf
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Erstellt
15.03.18, 12:00
Aktualisiert
28.10.18, 18:33

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05627 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Kultur Betreff: Prüfung des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichtes 2015 der Stiftung Völkerschlachtdenkmal Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen FA Kultur Ratsversammlung 20.06.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Der Jahresabschluss der Stiftung Völkerschlachtdenkmal für das Wirtschaftsjahr 2015 (01.01. – 31.12.) wird gemäß Anlage festgestellt. 2. Dem Stiftungsvorstand wird für das Wirtschaftsjahr 2015 Entlastung erteilt. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen x Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: Entsprechend der Satzung der Stiftung Völkerschlachtdenkmal, die in der Stadtratssitzung am 22.06.2011 mit RBV-858/11 beschlossen und durch die Stiftungsbehörde, der Landesdirektion Leipzig, mit Datum vom 21.10.2011 genehmigt wurde (veröffentlicht im Leipziger Amtsblatt vom 17.12.2011), ist der geprüfte Jahresabschluss sowie ein Tätigkeitsbericht dem Stadtrat der Stadt Leipzig und der Stiftungsbehörde vorzulegen. Nach § 13 Abs. 4 der Satzung entscheidet der Stadtrat über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Entlastung des Vorstandes. Begründung Mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Stiftung Völkerschlachtdenkmal wurde die WRG Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen. Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 (01.01. bis 31.12.) der Stiftung Völkerschlachtdenkmal (ANLAGE) ist Bestandteil der Vorlage. Dem Prüfbericht wurde vom Vorstand der Stiftung zugestimmt. Er wurde an die Stiftungsaufsicht weitergeleitet. Der Stiftung wurde in 2015 im Rahmen einer institutionellen Förderung erstmals ein Zuschuss als Festbetragsfinanzierung in Höhe von 150.000,00 € ausgezahlt (Ratsbeschluss VI-DS-03120, Beschlusspunkt 3). Anlagen: Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 und des Rechenschaftsberichts für das Geschäftsjahr 2015 der Stiftung Völkerschlachtdenkmal (Der Bericht ist ein Ansichtsexemplar - ohne Unterschriften - und wird im ALLRIS in dieser Ausfertigung eingestellt. Der Originalbericht mit den entsprechenden Unterschriften liegt vor.) 3/3 Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015 und des Rechenschaftsberichts für das Geschäftsjahr 2015 der Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig 16. Oktober 2017 44033 / Ansichtsexemplar Gütersloh Essen Hannover-Laatzen Leipzig Inhalt Seite I. Prüfungsauftrag .............................................................................................................. 1 II. Grundsätzliche Feststellungen....................................................................................... 2 III. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung .................................................................... 3 IV. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung ........................................... 6 A. V. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung .............................................................. 6 1. Vorjahresabschluss ....................................................................................... 6 2. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen ............................................... 6 3. Jahresabschluss............................................................................................ 6 4. Rechenschaftsbericht .................................................................................... 7 B. Gesamtaussage des Jahresabschlusses ................................................................. 7 C. Vermögens- und Finanzlage.................................................................................... 8 1. Vermögenslage ............................................................................................. 8 2. Finanzlage .................................................................................................. 11 3. Ertragslage .................................................................................................. 12 Feststellungen aus Erweiterung des Prüfungsauftrages ............................................ 13 Prüfung gemäß § 4 Abs. 3 SächsStiftG ........................................................................... 13 VI. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers und Schlussbemerkung ....................................................................................................... 14 44033/15/pdf -I- Anlagen Blatt Anlage 1a: Bilanz zum 31.12.2015 1 Anlage 1b: Gewinn- und Verlustrechnung 2015 1 Anlage 1c: Anhang 2015 Anlage 1d: Kapitalflussrechnung 2015 1-6 1 Anlage 2: Rechenschaftsbericht 2015 Anlage 3: Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 1-2 Anlage 4: Rechtliche und steuerliche Grundlagen, wichtige Verträge 1-2 Anlage 5: Rückstellungsspiegel 2015 1 Anlage 6: Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 1 - II - 1 - 14 44033/15/pdf Abkürzungsverzeichnis BGB Bürgerliches Gesetzbuch DRS Deutsche Rechnungslegungs Standards GewStG Gewerbesteuergesetz HGB Handelsgesetzbuch IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V., Düsseldorf KStG Körperschaftsteuergesetz PS Prüfungsstandard SächsGemO Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen SächsKomHVO-Doppik Sächsische Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik SächsStiftG Sächsisches Stiftungsgesetz Bei der Darstellung von T€- und Prozentangaben können sich Rundungsdifferenzen ergeben, die sich jedoch nicht auf das Ergebnis der Prüfung auswirken. 44033/15/pdf - III - I. Prüfungsauftrag Der Vorstand und die Geschäftsführung der Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig, Leipzig, (im Folgenden auch „Stiftung“ genannt) beauftragten uns mit Beschluss vom 27.11.2015, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 unter Einbeziehung der Buchführung und den Rechenschaftsbericht zu prüfen. Der Prüfungsauftrag wurde nach § 4 Abs. 3 SächsStiftG erweitert um die Prüfung der Erfüllung des Stiftungszwecks, der wertmäßigen Erhaltung des Stiftungsvermögens und der satzungsmäßigen Verwendung des Stiftungsvermögens. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns entsprechend § 317 HGB durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss abzugeben. Der vorliegende Prüfungsbericht richtet sich an die Stiftung. Form und Inhalt des Prüfungsberichts entsprechen den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen nach IDW PS 450. Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben. Für die Durchführung des Auftrages und unsere Verantwortlichkeit gelten – auch im Verhältnis zu Dritten – die als Anlage beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017. 44033/15/pdf -1- II. Grundsätzliche Feststellungen Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter Aus dem von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht heben wir folgende Aspekte hervor, die unseres Erachtens für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Stiftung von besonderer Bedeutung sind. Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf der Stiftung – Die Stiftung schließt das Geschäftsjahr mit einem Jahresüberschuss von 579 T€ ab. Demgemäß beurteilten Geschäftsführer und Vorstand die wirtschaftliche Lage des Wirtschaftsjahres als zufriedenstellend, insbesondere ist dies auf die stabilen Besucherzahlen und die neue Entgeltordnung zurückzuführen. Die Erträge aus Eintrittsgeldern liegen deutlich über dem Planansatz. – Die Sanierungsmaßnahmen am Denkmal verliefen lt. Geschäftsführung planmäßig; beauftragt und ausgeführt wurden Maßnahmen v. a. der 5. Baustufe des 2. Bauabschnitts der Außenanlagen. Für die Maßnahmen hat die Stadt Leipzig insgesamt 480 T€ bewilligt; weitere 298 T€ wurden vom Freistaat und 172 T€ vom Förderverein zur Verfügung gestellt. – Die Stiftung sah sich in 2015 in der Lage, jederzeit ihren finanziellen Verpflichtungen fristgerecht nachzukommen. Zukünftige Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken – Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Risiken der zukünftigen Entwicklung werden nicht gesehen. Es wird von einer ausgeglichenen Ergebnislage ausgegangen. Dies entspricht auch den Festsetzungen in den Wirtschaftsplänen der Folgejahre. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die Beurteilung der Lage der Stiftung einschließlich der dargestellten Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung plausibel und folgerichtig abgeleitet. Die Lagebeurteilung durch die Geschäftsführung ist dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend. -2- 44033/15/pdf III. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung Gegenstand der Prüfung Gegenstand unserer Prüfung waren die Buchführung, der nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Beachtung des § 88 der Sächsischen Gemeindeordnung aufgestellte Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang sowie Kapitalflussrechnung – und der Rechenschaftsbericht der Stiftung. Wir prüften die Einhaltung der handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften unter Berücksichtigung des Stiftungsgesetzes Sachsen und der statuarischen Bestimmungen der Stiftung. Darüber hinaus wurde die Prüfung gemäß § 4 Abs. 3 SächsStiftG erweitert um die Prüfung der Erhaltung des Stiftungsvermögens. Die Verantwortung für die Rechnungslegung und die uns erteilten Angaben tragen die gesetzlichen Vertreter der Stiftung. Unsere Aufgabe ist es, diese Unterlagen unter Einbeziehung der Buchführung und die gemachten Angaben im Rahmen unserer pflichtgemäßen Prüfung zu beurteilen. Art und Umfang der Prüfung Grundlage unserer Prüfung waren die handelsrechtlichen Vorschriften (§§ 316 ff. HGB) und die Vorschriften des § 88 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen sowie die vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Rechenschaftsbericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Gegenstand unseres Auftrages waren weder die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tatbestände, wie z. B. Unterschlagungen oder sonstige Untreuehandlungen, noch die Aufdeckung und Aufklärung außerhalb der Rechnungslegung begangener Ordnungswidrigkeiten. Prüfungsplanung und Prüfungsdurchführung haben wir jedoch so angelegt, dass diejenigen Unregelmäßigkeiten, die für die Rechnungslegung wesentlich sind, mit hinreichender Sicherheit aufgedeckt werden. Die gesetzlichen Vertreter der Stiftung sind für die Einrichtung und Durchsetzung geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung bzw. Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten verantwortlich; die Überwachung obliegt dem Vorstand selbst, der dabei auch das Risiko der Umgehung von Kontrollmaßnahmen berücksichtigt. 44033/15/pdf -3- Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie die Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichts. Der Prüfung lag eine Planung der Prüfungsschwerpunkte unter Berücksichtigung unserer vorläufigen Lageeinschätzung der Stiftung und eine Einschätzung der Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems der Stiftung zugrunde. Hierbei haben wir unsere Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stiftung sowie mögliche Fehlerrisiken berücksichtigt. Aus den bei der Prüfungsplanung getroffenen Feststellungen ergaben sich nachfolgende Prüfungsschwerpunkte: · Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens einschließlich der korrespondierenden Sonderposten, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Zuschüssen · Vollständigkeit und Bewertung der Rückstellungen Ausgehend von unserer Beurteilung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems haben wir bei der Festlegung der weiteren Prüfungshandlungen die Grundsätze der Wesentlichkeit und der Wirtschaftlichkeit beachtet. Sowohl analytische Prüfungshandlungen als auch Einzelfallprüfungen wurden nach Art und Umfang unter Berücksichtigung der Bedeutung der Prüfungsgebiete und der Organisation des Rechnungswesens in ausgewählten Stichproben durchgeführt. Die Stichproben wurden so ausgewählt, dass sie der wirtschaftlichen Bedeutung der einzelnen Posten des Jahresabschlusses Rechnung tragen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Analytische Prüfungshandlungen haben wir vor allem bei der Analyse der Vermögens-, Finanzund Ertragslage vorgenommen. Einzelfallprüfungen haben wir in Stichproben durch bewusste Auswahl durchgeführt. Im Rahmen der sonstigen substanziellen Prüfungshandlungen wurden uns Verträge mit der Stadt Leipzig sowie Zuwendungsbescheide der Stadt Leipzig und des Freistaates Sachsen vorgelegt. -4- 44033/15/pdf Den Kassenbeständen und Guthaben bei Kreditinstituten liegen Kassenbestandsaufnahmen, Kontoauszüge und andere Unterlagen der von der Stiftung beauftragten Sparkasse Leipzig zugrunde. Der Jahresabschluss wurde nach den Regeln der Doppik erstellt. Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2015 lag ebenfalls vor. Sogenannte „Soll-Ist“-Vergleiche sind jedoch nur von begrenzter Aussagekraft. Wir haben die Prüfung im Oktober 2017 durchgeführt. Aufklärungen und Nachweise im Sinne des § 320 HGB erteilten uns die uns benannten Personen bereitwillig und im gewünschten Umfang. Die berufsübliche Vollständigkeitserklärung des Stiftungsvorstands haben wir zu unseren Arbeitspapieren genommen. 44033/15/pdf -5- IV. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung A. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 1. Vorjahresabschluss Der Jahresabschluss zum 31.12.2014 wurde in der von uns am 4. September 2017 geprüften Fassung vom Stiftungsvorstand noch nicht gebilligt. Dieses soll gemeinsam mit dem Jahresabschluss zum 31.12.2015 geschehen. 2. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Das Rechnungswesen der Stiftung wird bei der Stadtkämmerei/ Abteilung Hauptbuchhaltung/ Bilanzbuchhaltung der Stadt Leipzig geführt. Die Buchführung entspricht den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Die den weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen sind in der Buchführung, im Jahresabschluss und im Rechenschaftsbericht ordnungsmäßig abgebildet. 3. Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig wurde auf der Grundlage des § 88 Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen aufgestellt. Des Weiteren war die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Weiterentwicklung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens zu beachten. Der Inhalt des Anhangs richtet sich im Wesentlichen nach § 52 SächsKomHVO-Doppik. Danach sind im Anhang die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben und so zu erläutern, dass sachverständige Dritte dies beurteilen können. Der von uns geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2015 ist diesem Bericht als Anlage 1 beigefügt. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden ordnungsmäßig aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Die Bestände der Eröffnungsbilanz wurden ordnungsgemäß vorgetragen. Die handelsrechtlich geltenden Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften und die Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung wurden beachtet. Der Anhang enthält die vorgeschriebenen Angaben zu den einzelnen Posten der Bilanz und beinhaltet die sonstigen Pflichtangaben richtig und vollständig. -6- 44033/15/pdf Nach § 13 der Stiftungssatzung ist der Jahresabschluss „in der Regel innerhalb von vier Monaten nach Ende des Geschäftsjahres“ aufzustellen. Aufgrund der Umstellungsarbeiten zur Aufstellung der Jahresabschlüsse nach den §§ 88 ff. SächsGemO – erstmals für die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 – konnte die Vorgabe seitens der Stiftung weiterhin nicht eingehalten werden. Des Weiteren hat die Stiftung, wie im Anhang vermerkt, auf die Aufstellung einer Forderungs- und Verbindlichkeitenübersicht im Sinne von § 54 SächsKomHVO-Doppik verzichtet. Die Kapitalflussrechnung wurde nach der indirekten Methode in Anlehnung an die Gliederungssystematik des DRS 21 aufgestellt. 4. Rechenschaftsbericht Der Rechenschaftsbericht (Anlage 2 dieses Berichts) entspricht den gesetzlichen Vorschriften, steht mit dem Jahresabschluss und den im Verlauf unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang und vermittelt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Stiftung. Die wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung sind zutreffend und vollständig dargestellt. B. Gesamtaussage des Jahresabschlusses Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses Unsere Prüfung hat ergeben, dass § 88 SächsGemO beachtet wurde und der Jahresabschluss im Zusammenwirken von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Kapitalflussrechnung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Stiftung vermittelt. Wesentliche Bewertungsgrundlagen Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind zutreffend in dem als Anlage 1c beigefügten Anhang dargestellt. Darüber hinaus merken wir an, dass die Stiftung gegebenenfalls noch nicht verwendete Zuschüsse für 2015 der Stadt Leipzig nicht zurückführen muss. Eine entsprechende Abgrenzung hat die Stiftung daher nicht vorgenommen. 44033/15/pdf -7- C. Vermögens- und Finanzlage 1. Vermögenslage In der folgenden Übersicht haben wir die Aktiva und Passiva nach betriebswirtschaftlichen Kriterien zusammengefasst. 31.12.2015 T€ 31.12.2014 T€ 31.12.2015 % 31.12.2014 % Aktiva Anlagevermögen = langfristiges Vermögen 19.084 19.004 89,8 93,5 238 20 1,1 0,1 liquide Mittel 1.936 1.297 9,1 6,4 kurzfristiges Vermögen 2.174 1.317 10,2 6,5 21.258 20.321 100,0 100,0 1.456 878 6,9 4,3 Sonderposten 18.207 18.134 85,6 89,2 langfristiges Kapital 19.663 19.012 92,5 93,5 101 96 0,5 0,5 Verbindlichkeiten und andere Passiva 1.494 1.213 7,0 6,0 kurzfristiges Kapital 1.595 1.309 7,5 6,5 21.258 20.321 100,0 100,0 Forderungen und andere Aktiva Gesamtvermögen Passiva Eigenkapital Rückstellungen Gesamtkapital -8- 44033/15/pdf Die Aktivseite wird durch das Anlagevermögen geprägt, das sich wie folgt entwickelte: 2015 T€ Stand 01.01. 19.004 Zugänge 1.033 20.037 Abschreibungen -953 Stand 31.12. 19.084 Die Zugänge betreffen im Wesentlichen die Sanierung des Denkmals mit 963 T€. Die Gesamtinvestitionen von 1.033 T€ wurden i. H. v. 791 T€ aus öffentlichen Zuwendungen und i. H. v. 188 T€ aus Zuwendungen des Fördervereins finanziert. Den Abschreibungen stehen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 906 T€ gegenüber, so dass sich die ergebniswirksamen Abschreibungen lediglich auf 47 T€ belaufen. Die kurzfristigen Forderungen und anderen Aktiva setzen sich wie folgt zusammen: 31.12.2015 T€ öffentlich-rechtliche Forderungen privatrechtliche Forderungen (aus Lieferungen und Leistungen) aktive Rechnungsabgrenzungsposten 31.12.2014 T€ Veränderung T€ 156 0 156 81 19 62 1 1 0 238 20 218 Die privatrechtlichen Forderungen beinhalten vor allem Einnahmen aus Ticketverkäufen für das Denkmal bzw. Museum. Die öffentlich-rechtlichen Forderungen beinhalten Forderungen aus Zuwendungen für die Sanierung der Außenanlagen. Die liquiden Mittel umfassen das Guthaben bei der Sparkasse Leipzig. Die Liquidität auf kurze Sicht (Liquidität 2. Grades), d. h. unter Einschluss der kurzfristigen Forderungen, ist zum Bilanzstichtag mit 1,36 € (31.12.2014: 1,01 €) je 1,00 € kurzfristiger Verbindlichkeiten als knapp zu beurteilen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die liquiden Mittel 419 T€ zweckgebundene Fördermittel enthalten, die grundsätzlich nur für Zwecke der Sanierung des Denkmals zur Verfügung stehen. 44033/15/pdf -9- Das Eigenkapital erhöht sich um den Jahresüberschuss von 579 T€. Die Sonderposten wurden in Höhe der für die Sanierung verwendeten öffentlichen Zuwendungen und der für das Anlagevermögen verwendeten Spenden gebildet. Sie werden in Höhe der Abschreibungen auf das entsprechend finanzierte Anlagevermögen aufgelöst, so dass sich diese Abschreibungen auf die Ertragslage nicht auswirken; d. h. die Abschreibungen bleiben weitgehend ergebnisneutral. Die Sonderposten entwickelten sich wie folgt: 2015 T€ Stand 01.01. 18.134 Zuführung in Höhe der geförderten Investitionen 979 Auflösung für Abschreibungen auf das geförderte Anlagevermögen -906 Stand 31.12. 18.207 Die Rückstellungen im Einzelnen: 31.12.2015 T€ Steuerrückstellungen 31.12.2014 T€ Veränderung T€ 27 34 -7 - Abschluss- und Prüfungskosten 57 50 7 - Rechtsberatungskosten 10 7 3 7 5 2 74 62 12 101 96 5 sonstige Rückstellungen - Übrige Vgl. im Übrigen Anlage 5. - 10 - 44033/15/pdf Die kurzfristigen Verbindlichkeiten und anderen Passiva ergeben sich wie folgt: 31.12.2015 T€ Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sonstige Verbindlichkeiten passive Rechnungsabgrenzungsposten 31.12.2014 T€ Veränderung T€ 461 193 268 1.032 1.019 13 1 1 0 1.494 1.213 281 Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind durch Rechnungen der Stadt Leipzig (220 T€), aus Kommissionswaren (93 T€), der Securitas GmbH (25 T€) sowie aus Sanierungsarbeiten der Bennert GmbH Betrieb für Bauwerksicherung (53 T€) und der Bau Cooperation GmbH (15 T€) geprägt. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten mit 575 T€ die bereits bewilligten, aber noch nicht zweckentsprechend verwendeten Zuwendungen zur Sanierung des Denkmals. Ferner umfassen diese die von der Stadt Leipzig gezahlten Zuschüsse zu den Ergebnishaushalten der Stiftung (2012: 191 T€, 2013: 82 T€, 2014: 71 T€). Die Passivierung dieser Zuschüsse erfolgt im Hinblick auf die Bestimmungen des § 13 Abs. 4 der Satzung; über den eventuellen Verbleib der Mittel – soweit sie die Verluste der Stiftung übersteigen – befindet der Stadtrat. Demgegenüber wurde der als Festbetrag gewährte Zuschuss für 2015 nicht passiviert, da die Stiftung unbeschadet eines geforderten Verwendungsnachweises davon ausgeht, dass kein Rückzahlungsvorbehalt daran geknüpft ist. Darüber hinaus beinhalten die Verbindlichkeiten die kreditorischen Debitoren in Höhe von 46 T€. 2. Finanzlage Die Eigenkapitalquote ist mit 6,9 % (31.12.2014: 4,3 %) der Bilanzsumme als knapp zu bewerten. Unter Einschluss der eigenkapitalähnlichen Sonderposten ergibt sich eine Quote von 92,5 % (31.12.2014: 93,5 %), die ausgewogene Finanzierungsverhältnisse signalisiert. 44033/15/pdf - 11 - 3. Ertragslage Zur Analyse der Ertragslage haben wir aus der Gewinn- und Verlustrechnung den nachfolgenden Erfolgsvergleich nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen abgeleitet: 2015 2014 Ergebnisveränderung T€ T€ % T€ % 1.677 93,2 1.380 89,0 297 121 6,7 171 11,0 -50 2 0,1 0 0,0 2 1.800 100,0 1.551 100,0 249 Materialaufwand -544 -30,2 -558 -36,0 14 Personalaufwand -43 -2,4 -40 -2,6 -3 bezogene Leistungen der Stadt Leipzig -545 -30,3 -548 -35,3 3 Energie -104 -5,8 -91 -5,8 -13 Instandhaltung -37 -2,1 -43 -2,8 6 sonstige betriebliche Aufwendungen -51 -2,8 -65 -4,2 14 -1.324 -73,6 -1.345 -86,7 21 476 26,4 206 13,3 270 -953 -52,9 -893 -57,6 -60 Auflösung Sonderposten 906 50,3 883 56,9 23 Abschreibungsergebnis -47 -2,6 -10 -0,7 -37 Betriebsgewinn 429 23,8 196 12,6 233 neutrales Ergebnis 150 8,4 6 0,4 144 Jahresüberschuss 579 32,2 202 13,0 377 Betriebserträge Umsatzerlöse aus Eintritt/ Veranstaltungen sonstige Umsatzerlöse andere Erträge Betriebsaufwendungen Betriebsrohgewinn Abschreibungen - 12 - 44033/15/pdf Die Ertragslage ist durch steigende Erlöse aus Eintrittsgeldern und Veranstaltungen (+21,5 %) geprägt. Diese Entwicklung ist bei auf hohem Niveau stagnierenden Besucherzahlen hauptsächlich auf die neue Entgeltordnung vom 01.01.2015 zurückzuführen. Dem stehen im Vergleich zum Vorjahr niedrigere Betriebsaufwendungen gegenüber. Die Abschreibungen, die im Wesentlichen auf das Denkmal entfallen, wurden weitgehend durch Auflösungen der Sonderposten aus öffentlichen Investitionszuschüssen und Spenden neutralisiert. Der Betriebsrohgewinn und der Betriebsgewinn nach Abschreibungen haben sich insofern erheblich verbessert. Das neutrale Ergebnis des Berichtsjahres umfasst neben periodenfremden Erträgen sowie Aufwendungen aus der Pauschalwertberichtigung und aus dem Abgang von Anlagevermögen insbesondere die Zuwendung der Stadt Leipzig für das Jahr 2015; hierbei geht die Stiftung davon aus, dass dieser Betrag nicht zurückgezahlt werden muss. V. Feststellungen aus Erweiterung des Prüfungsauftrages Prüfung gemäß § 4 Abs. 3 SächsStiftG Der Prüfungsauftrag wurde erweitert um die Prüfung der satzungsmäßigen Verwendung der Stiftungsmittel und der Erhaltung des Grundstockvermögens. Im Anhang führt die Stiftung aus, das satzungsmäßige Gebot der Erhaltung des Grundstockvermögens dinglich auszulegen. Die Prüfung der satzungsmäßigen Verwendung der Stiftungsmittel und der Erhaltung des Grundstockvermögens unter der Prämisse der dinglichen Erhaltung des Grundstockvermögens hat zu keinen Einwendungen geführt. 44033/15/pdf - 13 - VI. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers und Schlussbemerkung Wir haben nach dem abschließenden Ergebnis unserer auftragsgemäßen Prüfung den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 und den Rechenschaftsbericht 2015 der Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig mit dem folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen: „An die Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig, Leipzig: Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kapitalflussrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Rechenschaftsbericht der Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig, Leipzig, für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den Regelungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Stiftung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Rechenschaftsbericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und den Rechenschaftsbericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stiftung sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter der Stiftung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. - 14 - 44033/15/pdf Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stiftung. Der Rechenschaftsbericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stiftung und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Den vorstehenden Bericht einschließlich des im Prüfungsbericht wiedergegebenen Bestätigungsvermerks erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (Prüfungsstandard 450 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V.). Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Für den Fall, dass der Stiftung pdf-Dateien zur Verfügung gestellt werden, weisen wir darauf hin, dass die handschriftlich unterschriebenen Fassungen des Prüfungsberichts und des Bestätigungsvermerks die einzigen verbindlichen Versionen darstellen. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Rechenschaftsberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen. Leipzig, am 16. Oktober 2017 WRG Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Robbers Wirtschaftsprüfer 44033/15/pdf Dr. Vaubel Wirtschaftsprüfer - 15 - Anlagen Bilanz der Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig zum 31.12.2015 Aktivseite Passivseite 31.12.2015 € 1. Anlagevermögen a) Sachanlagevermögen aa) Grundstücke und Bauten bb) Maschinen und technische Anlagen cc) Betriebs- und Geschäftsausstattung 2. Umlaufvermögen a) öffentlich-rechtliche Forderungen b) privatrechtliche Forderungen c) liquide Mittel aa) Kassenbestand bb) Guthaben bei Kreditinstituten 3. aktive Rechnungsabgrenzungsposten 18.806.930,06 148.276,08 128.448,49 155.531,05 81.367,87 275,00 1.935.438,76 31.12.2014 € 19.083.654,63 € 18.762.366,56 160.724,27 80.437,71 1.555,36 200,00 1.296.668,63 € 1. Eigenkapital a) Kapitalrücklage b) Gewinn-/Verlustvortrag c) Jahresüberschuss 748.971,99 128.616,05 578.711,87 2. Sonderposten a) Sonderposten für empfangene Investitionszuwendungen b) sonstige Sonderposten 3. Rückstellungen a) Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aufgrund von Steuerschuldverhältnissen b) sonstige Rückstellungen 1.296.868,63 1.315.780,73 1.586,66 4. Verbindlichkeiten a) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen b) sonstige Verbindlichkeiten 5. passive Rechnungsabgrenzungsposten 21.257.822,67 pdf 31.12.2014 € € € 1.456.299,91 749.171,99 -73.458,48 202.074,53 877.788,04 17.184.675,24 1.022.119,46 18.206.794,70 17.231.307,50 902.357,43 18.133.664,93 27.527,84 73.461,81 100.989,65 34.097,16 62.085,72 96.182,88 461.362,81 1.031.650,27 1.493.013,08 193.032,04 1.019.434,71 1.212.466,75 19.003.528,54 15,39 18.896,71 236.898,92 1.935.713,76 2.172.612,68 31.12.2015 € 20.320.895,93 725,33 793,33 21.257.822,67 20.320.895,93 Anlage 1a Gewinn- und Verlustrechnung der Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig für das Geschäftsjahr 2015 (01.01. bis 31.12.) 2015 € 1. Zuwendungen (Zuweisungen und Zuschüsse), Umlagen nach Arten und aufgelöste Sonderposten - Zuschüsse zu Investitionen - aufgelöste Sonderposten - Zuführung der Investitionszuschüsse zu Verbindlichkeiten 2014 € 950.000,00 1.055.573,82 -950.000,00 € € 1.109.774,56 883.077,89 1.055.573,82 -1.109.774,56 883.077,89 2. privatrechtliche Leistungsentgelte/ Eintrittsgelder 1.798.539,84 1.550.686,86 2.953,56 6.472,59 2.857.067,22 2.440.237,34 43.068,01 40.028,05 543.748,70 557.860,36 952.892,05 893.071,88 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.502,44 1.539,00 9. sonstige ordentliche Aufwendungen 737.144,15 745.663,52 2.278.355,35 2.238.162,81 578.711,87 202.074,53 3. sonstige ordentliche Erträge 4. ordentliche Erträge (Nr. 1 bis Nr. 3) 5. Personalaufwendungen 6. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 7. planmäßige Abschreibungen 10. ordentliche Aufwendungen (Nr. 5 bis Nr. 9) 11. Jahresüberschuss (Nr. 4 ./. Nr. 10) pdf Anlage 1b Anhang der Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2015 I. Allgemeine Angaben Die Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig mit Sitz in Leipzig wurde im Jahre 2002 errichtet. Der entsprechende Errichtungsbeschluss datiert vom 18. September 2002. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts im Sinne des Stiftungsgesetzes des Freistaates Sachsen. Das Grundstockvermögen besteht aus dem Grundstück mit dem Völkerschlachtdenkmal und dem vor dem Eingangsbereich liegenden Grundstück bis zur Straße „An der Tabaksmühle“. Stiftungszweck ist der ungeschmälerte Erhalt des Grundstockvermögens. Erträge aus dem Stiftungsvermögen, Zuwendungen öffentlicher Stellen und von dritter Stelle sowie Spenden sind zur Erfüllung des Stiftungszwecks zu verwenden. Zur Erfüllung des Stiftungszwecks erhält die Stiftung darüber hinaus Leistungen der Stadt Leipzig nach Maßgabe der jährlichen Haushaltssatzung. Die Stiftung verfolgt gemäß Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke, sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Stiftung stellt ihren Jahresabschluss in Anlehnung an § 88 der Sächsischen Gemeindeordnung auf. Der Jahresabschluss besteht danach aus der Ergebnisrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung), der Finanzrechnung (Kapitalflussrechnung) und der Vermögensrechnung (Bilanz). Der Jahresabschluss ist um einen Anhang ergänzt. Dagegen wurde auf die Aufstellung einer Forderungs- und Verbindlichkeitenübersicht im Sinne von § 54 SächsKomHVO-Doppik verzichtet. Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung folgt grundsätzlich der nach den §§ 48 ff. SächsKomHVO-Doppik vorgeschriebenen Form, ergänzt um stiftungsspezifische Posten nach Maßgabe des § 47 Abs. 4 SächsKomHVO-Doppik. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Allgemeine Angaben Die Bilanzierung und die Bewertung der angesetzten Vermögensgegenstände, Rechnungsabgrenzungsposten, Schulden, Erträge und Aufwendungen basieren auf einer positiven Unternehmensfortführungsprognose. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. pdf Anlage 1c / - 1 - Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gemäß der Dienstanweisung des Oberbürgermeisters Nr. 27/2014 vom 28.10.2014 wurden die Vorräte mit einem Wert bis 410,00 € pro Stück nicht erfasst. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Nach § 4 der Stiftungssatzung in Verbindung mit den gesetzlichen Vorschriften des SächsStiftG ist das Grundstockvermögen der Stiftung ungeschmälert zu erhalten. Das Grundstockvermögen der Stiftung setzt sich aus zwei Grundstücken (Flurstück 406 in Probstheida/ Leipzig und 157/2 in Thonberg/ Leipzig) einschließlich der Bauten auf diesen Grundstücken zusammen. In der Buchhaltung wird dieses Vermögen in Höhe von 820.001,00 € bilanziert. Die Stiftung legt die gesetzliche Anforderung der Erhaltung des Stiftungskapitals dinglich in Bezug auf die einzelnen Vermögensgegenstände des Grundstockvermögens aus. Aus diesem Grund wird im Eigenkapital der Stiftung ein Stiftungskapital im Sinne der „Stellungnahme zur Rechnungslegung: Rechnungslegung von Stiftungen (IDW RS HFA 5)“ des Instituts der Wirtschaftsprüfer e. V. nicht ausgewiesen. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten bilanziert. Abnutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden planmäßig nach der linearen Methode über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei der Ermittlung der Nutzungsdauern wurde den in der Anlage 3 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Weiterentwicklung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens beispielhaft aufgeführten Nutzungsdauern angemessen Rechnung getragen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt. Sämtliche Forderungen sind vor Ablauf eines Jahres fällig. Die öffentlich-rechtlichen Forderungen beinhalten überwiegend öffentliche Zuwendungen zu den Sanierungsarbeiten. Die Abgrenzungsposten wurden zur (zukünftigen) periodengerechten Gewinnermittlung gebildet. Die Kapitalrücklage wurde um ein nicht der Stiftung zurechenbares Vermögen aus einer Barkasse bereinigt. Anlage 1c / - 2 - pdf In die Sonderposten wurden die für aktivierungsfähige Maßnahmen verwendeten Investitionszuschüsse eingestellt. Sie stellen den Finanzierungsgegenwert zu den Buchwerten der Anlagegüter dar, die mit den Investitionszuschüssen finanziert wurden. Die Sonderposten werden jährlich in der Höhe ertragswirksam aufgelöst, die dem Betrag der Abschreibungen auf die mit den Zuschüssen finanzierten Anlagegüter entspricht. Damit bleiben diese Abschreibungen in künftigen Jahresabschlüssen insoweit erfolgsneutral. Der sonstige Sonderposten gibt die Höhe des mit Spenden finanzierten Anlagevermögens an. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Rückstellungen für ungewisse Verpflichtungen aufgrund von Steuerschuldverhältnissen betreffen Nachzahlungen von Körperschaft- (zzgl. Solidaritätszuschlag), Gewerbesteuer nebst Zinsen für die Jahre 2007 bis 2009 und Zinsen der Umsatzsteuer für das Jahr 2013. Unter den sonstigen Rückstellungen werden solche für die Kosten der Erstellung der Jahresabschlüsse (43 T€), für deren Prüfung (14 T€), Betriebskosten (6 T€), Archivierungskosten (1 T€) und Rechtsberatungskosten (10 T€) gezeigt. Die Verbindlichkeiten wurden mit den Nennwerten bzw. dem Erfüllungsbetrag bilanziert. Die Verbindlichkeiten haben ausschließlich Restlaufzeiten bis zu einem Jahr. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten vor allem zweckgebundene, noch nicht verwendete Investitionszuschüsse (567 T€). III. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen enthalten Zinsaufwendungen von 2 T€ aus Steuerrückstellungen. IV. Sonstige Angaben Organe der Stiftung · Vorstand · Stiftungsbeirat pdf Anlage 1c / - 3 - Die Zusammensetzung des Vorstands: Vorname, Name Funktion ausgeübte Tätigkeit Burkhard Jung Vorstandsvorsitzender Oberbürgermeister der Stadt Leipzig Michael Faber Stellv. Vorstandsvorsitzender Bürgermeister und Beigeordneter für Kultur der Stadt Leipzig (seit 10.06.2016: Dr. Skadi Jennicke Stellv. Vorstandsvorsitzende Bürgermeisterin und Beigeordnete für Kultur der Stadt Leipzig) Klaus-Michael Rohrwacher Vorstandsmitglied (Vorstandsvorsitzender des Fördervereins) Selbstständiger Steinmetzmeister Vorstandsvorsitzender und stellv. Vorstandsvorsitzender sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Zusammensetzung des Stiftungsbeirats: Vorname, Name Funktion ausgeübte Tätigkeit Walter Christian Steinbach Vorsitzender Vorsitzender des Kuratoriums des Fördervereins Völkerschlachtdenkmal e. V. Axel Dyck Stellvertretender Vorsitzender Stadtrat Dr. Michael Feist Stiftungsbeirat Vizepräsident und Leiter der Abteilung 1 – Zentrale Aufgaben in der Landesdirektion Leipzig Ursula Grimm Stiftungsbeirat Stadträtin Dr. Rolf Jähnichen Stiftungsbeirat Mitglied des Kuratoriums des Fördervereins Völkerschlachtdenkmal e. V. Claus-Uwe Rothkegel Stiftungsbeirat (seit 25.03.2015) Stadtrat Der Stiftungsbeirat hat beratende Funktion und ist vom Vorstand anzuhören. Anlage 1c / - 4 - pdf Die Mitglieder von Vorstand und Stiftungsbeirat sind ehrenamtlich tätig und erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung. Geschäftsführung Die Geschäftsführung obliegt satzungsgemäß dem Direktor des Stadtgeschichtlichen Museums; zum Bilanzstichtag ist dies Dr. Volker Rodekamp. Leipzig, im Oktober 2017 Burkhard Jung Dr. Skadi Jennicke Klaus-Michael Rohrwacher Dr. Volker Rodekamp -Vorstandsvorsitzender - - Stellv. Vorstandsvorsitzende - - Vorstandsmitglied - - Geschäftsführer - pdf Anlage 1c / - 5 - Anlagennachweis der Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig für das Geschäftsjahr 2015 (01.01. bis 31.12.) 1. a) pdf Anlagevermögen Entwicklung der Anschaffungswerte Entwicklung der Abschreibungen Anfangsstand 01.01.2015 Zugänge Abgänge Endstand 31.12.2015 Anfangsstand 01.01.2015 € € € € € Abschreibungen des Geschäftsjahres € Restbuchwerte 31.12.2015 Entnahmen für Abgänge Endstand 31.12.2015 € € € Sachanlagevermögen aa) Grundstücke und Bauten 21.399.683,78 962.677,71 0,00 22.362.361,49 2.637.317,22 918.114,21 0,00 3.555.431,43 18.806.930,06 bb) Maschinen und technische Anlagen 213.365,62 1.369,76 0,00 214.735,38 52.641,35 13.817,95 0,00 66.459,30 148.276,08 cc) Betriebs- und Geschäftsausstattung 145.338,14 69.257,68 593,81 214.002,01 64.900,43 20.959,89 306,80 85.553,52 128.448,49 21.758.387,54 1.033.305,15 593,81 22.791.098,88 2.754.859,00 952.892,05 306,80 3.707.444,25 19.083.654,63 Anlage 1c / - 6 - Kapitalflussrechnung der Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig für das Geschäftsjahr 2015 Über die Liquiditätssituation und die finanzielle Entwicklung gibt die folgende Kapitalflussrechnung (indirekte Methode) Aufschluss: 2015 T€ 2014 T€ 1. Jahresüberschuss 578 202 2. Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 953 893 -906 -883 5 -3 -218 88 310 -347 722 -50 1. Einzahlungen aus öffentlichen Zuwendungen für Investitionen 778 1.905 2. Einzahlungen aus nicht-öffentlichen Zuwendungen für Investitionen 172 29 950 1.934 -1.033 -2.534 -1.033 -2.534 639 -650 Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 1.297 1.947 Finanzmittelbestand am Ende der Periode 1.936 1.297 3. Auflösung der Sonderposten 4. Zunahme/ Abnahme (-) der Rückstellungen 5. Zunahme (-)/ Abnahme (Saldo) der Vorräte, der privatrechtlichen Forderungen und des aktiven Rechnungsabgrenzungsposten 6. Zunahme/ Abnahme (-) (Saldo) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, der sonstigen Verbindlichkeiten, soweit nicht Fördermittel betreffend, und des passiven Rechnungsabgrenzungspostens Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 1. Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen Cashflow aus Investitionstätigkeit zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestandes pdf Anlage 1d STIFTUNG VÖLKERSCHLACHTDENKMAL LEIPZIG Stiftung des öffentlichen Rechts Rechenschaftsbericht der Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2015 1. Allgemeine Angaben Die Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig mit Sitz in Leipzig wurde im Jahre 2002 errichtet. Der entsprechende Errichtungsbeschluss datiert vom 18. September 2002. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts im Sinne des Stiftungsgesetzes des Freistaates Sachsen. Als solche ist die Stiftung eine rechtlich verselbstständigte Vermögensmasse, „die sich selbst gehört“. Das Grundstockvermögen besteht aus dem Grundstück mit dem Völkerschlachtdenkmal und dem vor dem Eingangsbereich liegenden Grundstück bis zur Straße „An der Tabaksmühle“. Stiftungszweck ist der ungeschmälerte Erhalt des Stiftungsvermögens. Erträge aus dem Stiftungsvermögen, Zuwendungen öffentlicher Stellen und von dritter Stelle sowie Spenden sind zur Erfüllung des Stiftungszwecks zu verwenden. Zur Erfüllung des Stiftungszwecks erhält die Stiftung darüber hinaus Leistungen der Stadt Leipzig nach Maßgabe der jährlichen Haushaltssatzung. Die Stiftung verfolgt gemäß Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke, sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel aus der Zuwendung der Stadt Leipzig für die Baumaßnahmen Völkerschlachtdenkmal werden ausschließlich vom Amt für Gebäudemanagement (ehem. Hochbauamt) bewirtschaftet (festgeschrieben in der Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stiftung Völkerschlachtdenkmal und der Stadt Leipzig). Das Amt für Gebäudemanagement führt danach die Vorbereitung und Durchführung der Baumaßnahmen zur Sanierung/Restaurierung des Völkerschlachtdenkmals entsprechend der Beschlüsse des Vorstandes der Stiftung Völkerschlachtdenkmal durch. Die Stiftung verpflichtet sich der Förderung von Kunst und Kultur, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, bezogen auf das Völkerschlachtdenkmal, sowie der Förderung des Andenkens an Kriegsopfer. Die Stiftungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch: - die denkmalgerechte Modernisierung, Instandsetzung und Unterhaltung des Gebäudes Völkerschlachtdenkmal mit seinen Außenanlagen, - die Erhaltung und Repräsentation des Völkerschlachtdenkmals zu Leipzig als Gedenkstätte für die Gefallenen der Völkerschlacht und als Denkmal der nationalen Einheit und Selbstbestimmung. Im Sinne des europäischen Gedankens setzt sich die Stiftung dafür ein, das Völkerschlachtdenkmal als Kulturgut von nationaler und internationaler Bedeutung zu einem pdf Anlage 2 / - 1 - Symbol für Frieden, Freiheit und Verständigung unter den europäischen Völkern auch nach Abschluss der Sanierung inhaltlich weiter zu profilieren. In 2011 wurde die Neufassung der Satzung beschlossen, die von der Landesdirektion Leipzig als Stiftungsaufsicht mit Bescheid vom 21. Oktober 2011 genehmigt wurde. 2. Organe der Stiftung · · Vorstand Stiftungsbeirat Die Zusammensetzung des Vorstands: Vorname, Name Funktion ausgeübte Tätigkeit Burkhard Jung Vorstandsvorsitzender Oberbürgermeister der Stadt Leipzig Michael Faber Stellv. Vorstandsvorsitzender Bürgermeister und Beigeordneter für Kultur der Stadt Leipzig (seit 10.06.2016: Dr. Skadi Jennicke Stellv. Vorstandsvorsitzende Bürgermeisterin und Beigeordnete für Kultur der Stadt Leipzig) Klaus-Michael Rohrwacher Vorstandsmitglied Selbstständiger Steinmetzmeister (Vorstandsvorsitzender des Fördervereins) Die Zusammensetzung des Stiftungsbeirats: Vorname, Name Funktion Walter Christian Steinbach Vorsitzender Axel Dyck Stellvertretender Vorsitzender Dr. Michael Feist Stiftungsbeirat Dr. Rolf Jähnichen Stiftungsbeirat Claus-Uwe Rothkegel Stiftungsbeirat (seit 25.03.2015) Der Stiftungsbeirat hat beratende Funktion und ist vom Vorstand anzuhören. Die Mitglieder von Vorstand und Stiftungsbeirat sind ehrenamtlich tätig und erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung. Geschäftsführung Die Geschäftsführung obliegt satzungsgemäß dem Direktor des Stadtgeschichtlichen Museums; vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 ist dies Dr. Volker Rodekamp. Anlage 2 / - 2 - pdf 3. Vorstands- und Beiratssitzung 2015 Am 27.11.15 führte der Vorstand gemeinsam mit dem Beirat der Stiftung Völkerschlachtdenkmal eine Sitzung durch. Folgende Schwerpunkte wurden thematisiert und dazu folgende Beschlüsse gefasst: 1. Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestimmung eines Protokollführers 2. Begrüßung von Herrn Claus-Uwe Rothkegel (CDU-Fraktion) als neues Beiratsmitglied der Stiftung Völkerschlachtdenkmal 3. Protokoll der Sitzung vom 09.12.2014 zur Kontrolle. Keine Anmerkungen oder Fragen. 4. Vorstellung des Jahresabschlusses 2012 Beschluss: Die WRG Audit GmbH Wirtschaftprüfungsgesellschaft wird einstimmig mit den Jahresabschlüssen 2014 und 2015 zum bisherigen Honorar beauftragt. 5. Vorstellung der Connex Steuer- und Wirtschaftsberatung GmbH 6. Bericht zum laufenden Wirtschaftsjahr 2015 7. Personalentwicklung Beschluss 1: Herr Dr. Rodekamp wird für zwei weitere Jahre als Geschäftsführer der Stiftung bestätigt. Beschluss 2: Die Stelle der Sachbearbeiterin der Stiftung, die zur Zeit mit Frau Anja Stengl bis zum 30.06.2016 befristet besetzt ist, wird zum 01.07.2016 entfristet. Frau Stengl wird zum 01.07.2016 fest angestellt und in die Tarifgruppe 9TVöD eingruppiert. 8. Berichterstattung zu Baumaßnahmen am Völkerschlachtdenkmal 9. Finanzierung der Baumaßnahmen, Stand der Fördermittelbeantragung 10. Problematik Veranstaltungen der Stadt Leipzig auf dem Stiftungsgelände 11. Sonstiges 11.1. Technischer Mitarbeiter für Völkerschlachtdenkmal 11.2. Nutzung der Kopfbauten ab April/ Mai 2016 11.3. Anfragen für kostenfreien Eintritt für begleitete Gruppen jugendlicher Flüchtlinge Die nächste Sitzung des Vorstandes und des Beirates der Stiftung Völkerschlachtdenkmal ist im 2. Quartal des Jahres 2016 vorgesehen, um die Wirtschafts- und Finanzplanung der Wirtschaftsjahre 2017 und 2018 zu erörtern. Zugleich soll der Geschäftsführer aufgrund der zeitnahen vorläufigen Ergebnisrechnung das Wirtschaftsergebnis des Jahres 2015 vorstellen. 4. Haushaltsdarstellung Alle Buchungen – Erträge/Einzahlungen und Aufwendungen/Ausgaben – der Stiftungen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt werden über ein eigenes Konto bei der Sparkasse Leipzig getätigt. Die Stiftung ist in das städtische Haushalts- und Kassenverfahren mit separatem Buchungskreis 3000 eingebunden. In der doppischen Haushaltsführung werden alle Buchungen pdf Anlage 2 / - 3 - über die PSP-Elemente 1.300.25.2.0.01 (konsumtiv) und 7.0000947.710 sowie 7.0000565.700 (investiv) unter den entsprechenden Sachkonten gebucht. 4.1 Haushaltsplan: Die Planzahlen für die Wirtschaftsjahre 2015 und 2016 wurden im Juli 2015 vom Vorstand einstimmig beschlossen. Der Planansatz beträgt € 1.275.400,-. Per Zuwendungsbescheid vom 03.08.2015 werden der Stiftung € 150.000,- als Festbetragsfinanzierung für den Ergebnishaushalt von der Stadt Leipzig zugesichert. Doppelhaushalt Stiftung Völkerschlachtdenkmal 2015 und 2016 Einnahmen: 1 2 3 4 5 6 Sachkonto 31420000 34110000 34219110 34219140 34619900 50291000 PSP 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 Beschreibung Sachkonto Zuw./Zusch. f. lfd.Zwecke von Gemeinden/ Erträge Mieten und Pachten KR Verkaufserträge Material KR Verkaufsertr.Veranstaltungstickets/Ei KR sonstige privatrechtliche Leistungsen sonstige periodenfremde Erträge Planzahlen 2015 € 150.000,00 10.000,00 60.000,00 1.000.000,00 53.000,00 2.400,00 1.275.400,00 Planzahlen 2016 € 150.000,00 10.000,00 60.000,00 1.000.000,00 53.000,00 2.400,00 1.275.400,00 Beschreibung Sachkonto Planung Personalaufwendungen Unterhaltung der Grundstücke/ baulichen Pflege Freiflächen Energie zentral Unterhaltsreinigung KR turnusmäßige Müllentsorgung (Rest- un KR Bewachung KR Sonstige Bewirtschaftungsaufwendungen Erwerb bew Gegenstände bis 410 EUR UH Geräte, Ausstattungen KR Erwerb von Schutzkleidung KR Erwerb/Unterhaltung Kunst-u. Sammlun KR Fotomaterial und Fotoarbeiten KR Sonstige Verwaltungs- und Betriebsauf Porto und Transportkosten Telefon, Internet Bücher, Zeitschr. Drucks. Büromat. (deze öffentliche Bekanntmachungen Reisekosten Sachverständigen- und Gutachteraufwendun Versicherungen dezentral Erstattg.aus lfd.Verw.Tätigk. an Gem./-v Planzahlen 2015 € 49.000,00 18.800,00 50.000,00 98.000,00 22.000,00 9.850,00 320.500,00 1.000,00 2.500,00 40.000,00 50,00 1.000,00 600,00 80.000,00 900,00 3.000,00 1.200,00 9.000,00 1.000,00 8.000,00 9.000,00 550.000,00 1.275.400,00 Planzahlen 2016 € 49.000,00 18.800,00 50.000,00 98.000,00 22.000,00 9.850,00 320.500,00 1.000,00 2.500,00 40.000,00 50,00 1.000,00 600,00 80.000,00 900,00 3.000,00 1.200,00 9.000,00 1.000,00 8.000,00 9.000,00 550.000,00 1.275.400,00 Ausgaben: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 Sachkonto 40000000 42111000 42113000 42411100 42419160 42419220 42419290 42419900 42531000 42552000 42619120 42719140 42719230 42719900 44310100 44310300 44310700 44310800 44310900 44312000 44412200 44520000 PSP 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 4.2 Geschäftsverlauf 2015 Anlage 2 / - 4 - pdf Positiv zu bewerten sind die gestiegenen Einnahmen, die auf die stabilen Besucherzahlen und die neue Entgeltordnung zurück zu führen sind. Der Haushaltsansatz 2015 in Höhe von € 1.000.000 für den Verkauf von Eintrittstickets konnte mit einem Rechnungsergebnis von € 1.677.285 abschließen. Damit wurden Mehreinnahmen gegenüber dem Vorjahr (2014) in Höhe von € 297.129 erwirtschaftet (ausschließlich Ergebnisse aus dem Verkauf der Eintrittskarten). Jahr 2013 2014 2015 Kostenart 34219140 34219140 34219140 Beschreibung Kostenart Verkaufserträge Veranstaltungstickets Verkaufserträge Veranstaltungstickets Verkaufserträge Veranstaltungstickets Plan € 888.350,00 888.350,00 1.000.000,00 Ist € 1.196.349,87 1.380.156,00 1.677.284,99 Mit dem Mindestlohngesetz wird seit Januar 2015 eine Lohnuntergrenze für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch eine entsprechende gesetzliche Regelung sichergestellt. Dies spiegelt sich wider in gestiegenen Kosten. Hierbei sind besonders die gestiegenen Kosten im Bereich Bewachung, Kassen- und Aufsichtspersonal hervorzuheben. Jahr Kostenart 2013 42419290 2014 42419290 2015 42419290 Beschreibung Kostenart KR Bewachung KR Bewachung KR Bewachung Plan Ist € € 300.000,00 308.095,86 315.000,00 361.680,02 320.500,00 394.455,33 Im Jahr 2015 wurden für die Verwaltung der Stiftung € 93.313 aufgewendet. Bei den allgemeinen Betriebsausgaben nimmt die Verwaltungskostenerstattung an die Stadt Leipzig mit € 553.533 im Sachkonto 44520000 den größten Posten ein; gefolgt von den Kosten i.H.v. € 394.455,33 für die extern erbrachten Personaldienstleistungen. Für die zukünftigen Wirtschaftsjahre ist ein steigender Mittelbedarf für Wartung, Reparaturen und Austausch von Geräten zu erwarten. Jahr 2013 2014 2015 Kostenart 42552000 42552000 42552000 Beschreibung Kostenart UH Geräte, Ausstattungen UH Geräte, Ausstattungen UH Geräte, Ausstattungen Plan € 30.500,00 30.500,00 40.000,00 Ist € 46.401,02 41.623,03 35.124,80 Auch wenn die Aufwendungen in 2015 unter den Vorjahreswerten liegen, ist aufgrund des Lebensalters einiger technischer Anlagen (z.B. Aufzüge und Blockheizkraftwerk) mit erhöhten Ausgaben zu rechnen. Auf Anraten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WRG sollen vorausschauend entsprechende Rücklagen gebildet werden. Diese Veränderungen werden bei der Finanzplanung der Wirtschaftsjahre 2017/18 berücksichtigt werden. Der Vorstand der Stiftung erklärt, dass die Ausgaben im Haushaltsjahr 2015 notwendig waren, dass wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die Ausgaben mit den Büchern und Belegen übereinstimmen. pdf Anlage 2 / - 5 - 4.2.1 Besonderheiten im Geschäftsverlauf: Der Jahresabschluss 2012 der Stiftung Völkerschlachtdenkmal wird im Wirtschaftsjahr 2015 festgestellt: Inhalt der Prüfung waren der Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Kapitalflussrechnung), die Buchführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Jahres 2012. Für das Jahr 2012 hatte die Stiftung einen Zuwendungsbescheid (Fehlbedarfsfinanzierung) i.H.v. € 254.950,- von der Stadt Leipzig erhalten, davon jedoch nur € 191.212,50 abgerufen. Aufgrund des steigenden Bedarfes für Instandhaltung und zur Co-Finanzierung notwendiger Baumaßnahmen soll eine Rücklage gebildet werden mit den im Jahr 2012 vom Kulturamt ausgereichten, nicht im Ergebnishaushalt verausgabten Mitteln: € 254.950,00 - gesamte Fördersumme lt. Bescheid € 191.212,50 - vom Kulturamt in 2012 überwiesen € 57.743,98 - Jahresfehlbetrag 2012 € 133.468,52 - Differenz zum Bilden der vom Wirtschaftsprüfer empfohlenen Rücklage Die nicht verausgabten Finanzmittel sollen für zukünftige Unterhaltsaufwendungen verwandt werden, für die bei der Stiftung bisher keine Rücklagen gebildet werden konnten. Aufgrund der bestehenden Verwaltungsvereinbarung laufen die Buchungen der Stiftung umfassend über die Kämmerei der Stadt Leipzig. Die Stiftung ist auf die Zusammenarbeit mit der Kämmerei angewiesen und nutzt das für die Stiftung erkennbar viel zu komplex gestaltete SAPSystem der Stadt. Ziel der zukünftigen Buchführung soll ein zeitnaher Abschluss und eine Vereinfachung der Buchungsvorgänge sein, um die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung „Klarheit“ und „Verständlichkeit“ zu gewährleisten. Eine Darlegung dieser aus Sicht der Stiftung zwingenden Notwendigkeiten fand am 08.12.2015 mit Frau Haase und Herrn Tirpitz von der Kämmerei statt. Das Finanzamt Leipzig präsentiert das Ergebnis der Betriebsprüfung 2007 – 2009 im Wirtschaftsjahr 2015 Das Ergebnis der Betriebsprüfung durch das Finanzamt Leipzig für die Jahre 2007 bis 2009 wurde im Jahr 2015 zugestellt. Es wies eine Steuernachzahlung über € 35T auf. Da in diesen Jahren noch das Kulturamt der Stadt Leipzig für die Steuererklärungen verantwortlich war (vor Neufassung der Stiftungssatzung im Jahr 2012) und da vom Finanzamt die institutionelle Förderung vollständig dem Ausgabenbereich des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes zugeteilt und diese Einnahmen somit voll besteuert wurden, hat die Stiftung die Connex Steuerberatung mit der Prüfung des Betriebsprüfungsergebnisses beauftragt. Es läuft derzeit ein Einspruchsverfahren der Connex beim Finanzamt. Anlage 2 / - 6 - pdf Mit einer überarbeiteten Steuererklärung für das Jahr 2013 hat die Connex gleichzeitig eine korrigierte Einteilung in die vier Bereiche vorgenommen: · ideeller Bereich · Vermögensverwaltung · Zweckbetrieb · wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Diese neue Einteilung wurde vom Finanzamt unter dem Vorbehalt der neuerlichen Betriebsprüfung zunächst vorläufig angenommen. Die Betriebsprüfung für die Jahre 2010 und 2011 wurde im September 2015 vom Finanzamt begonnen. Die Prüfung des Jahres 2012 soll im Jahr 2016 stattfinden. 4.3 Zukünftige wirtschaftliche Entwicklung Die voraussichtliche Entwicklung der Stiftung ist als grundsätzlich stabil und positiv zu bewerten. Entsprechend der Wirtschaftsplanung der Stiftung sind in den Folgejahren ausgeglichene bzw. leicht positive Jahresergebnisse zu erwarten. Für 2016 wird lt. Haushaltsplan ein ausgeglichenes Ergebnis erwartet. In der Vorstands- und Beiratssitzung am 27.11.2015 hat der Geschäftsführer die Problematik Veranstaltungen der Stadt Leipzig auf dem Stiftungsgelände (vornehmlich Vorplatz) erörtert. In der Vergangenheit verblieben die erzielten Einnahmen aus der Geländeüberlassung ausnahmslos bei der Stadt Leipzig. Zukünftig soll eine Regelung erfolgen, die der Stiftung die Möglichkeit einräumt, an den Einnahmen in angemessener Weise beteiligt zu werden. Erste Gespräche mit beteiligten Ämtern wurden bereits geführt. Eine vertragliche Vereinbarung soll im 2. Quartal 2016 getroffen werden. Zukünftig ist mit steigenden Wartungsbedarfen am Denkmal zu rechnen. Hervorzuheben sind die sensiblen/ kostenintensiven Bereiche: · Aufzüge · komplexe Beleuchtungstechnik · Blockheizkraftwerk · allgemeine Bauunterhaltung Im November 2015 gab es ein Abstimmungsgespräch im Amt für Gebäudemanagement bezüglich eines dringend benötigten Technischen Mitarbeiters am Völkerschlachtdenkmal. Das Amt verwies auf die Dringlichkeit, einen Sachverständigen mit technischem Knowhow vor Ort zu haben. Dazu wird es der Stiftung im 1. Quartal 2016 verschiedene Lösungsvarianten vorstellen. Der Vorschlag, den derzeitigen Oberbauleiter (HJW) Herrn Börner nach seinem Eintritt in den Ruhestand, der in der zweiten Jahreshälfte des Jahres 2016 erfolgen wird, auf € 420,- Basis zusätzlich für pdf Anlage 2 / - 7 - technische Fragen vor Ort zu gewinnen, wurde in der Vorstands- und Beiratssitzung am 27.11.2015 von den Mitgliedern einstimmig begrüßt. 5. Bau- und Sanierungsmaßnahmen am Völkerschlachtdenkmal 5.1 Laufende Baumaßnahmen, März 2015 bis April 2016: Die Sanierungsarbeiten 2015 sind planmäßig verlaufen. Im Rahmen der 5. Baustufe, 2.BA, Teilobjekt Kopfbauten wurden Fördermittel vom Land in Höhe von max. € 298.113,21 für den Förderzeitraum 12.03.15-31.05.16 zur Verfügung gestellt. Die Baumaßnahme wird bis Ende März fertig gestellt. Für die Betreibung der beiden rechten Pylone wird eine Ausschreibung erfolgen, um das geplante Bistro und die angeschlossene Toilettenanlage an einen Betreiber zu vergeben. Angestrebt wird im Idealfall eine ganzjährige, tägliche Bewirtschaftung während der Öffnungszeiten des Völkerschlachtdenkmals. Das Bistro soll kalte und warme Snacks (Würstchen, Sandwiches), Getränke und Erfrischungen bieten. Während der Sommermonate soll dem Bistro die Möglichkeit eingeräumt werden, den Außenbereich mit einigen wenigen Tischen denkmalverträglich gastronomisch zu nutzen. Allerdings soll die Betriebnahme der beiden restaurierten Eingangsbauwerke erst nach erfolgter Sanierung des Wasserbeckens im Jahr 2018/ 2019 erfolgen, da durch umfangreiche Bautätigkeiten und Zuwegearbeiten von erheblichen Störungen im zentralen Eingangsbereich zum Denkmal ausgegangen werden muss. Potentielle Pächter würden hierdurch ein unkalkulierbares Risiko eingehen. Weitere Zuwendungen erhielt die Stiftung vom Förderverein Völkerschlachtdenkmal: € 171.886,79 für die Sanierung der Außenanlagen, 5. Baustufe, 2.BA., Teilobjekt Kopfbauten (einschließlich Treppenanlage und Wasserversorgung), Bewilligungszeitraum: 01.01. -31.12.2015, sowie von der Stadt Leipzig: € 480.000,- als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung für die Außenanlagen, 5. Baustufe, 2.BA für den Bewilligungszeitraum 01.01.-31.12.2015. 5.2 Finanzierung zukünftiger Baumaßnahmen, Stand der Fördermittelbeantragung: Für die noch ausstehenden Bauleistungen hat sich der Geschäftsführer aktiv um Fördermittel bemüht. Dazu führte er zahlreiche Gespräche mit Vertretern des Freistaates und des Bundes. Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die Sanierung des Wasserbeckens als besonderes denkmalbezogenes Einzelprojekt aus dem Gesamtmaßnahmenkatalog herauszulösen und mittels entsprechender Antragstellung fristgerecht bis Ende Februar 2016 bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen ist. Entsprechende Fördermittel könnten aus dem Denkmalschutzprogramm VI bereitgestellt werden. Das Projekt sollte als letztmalige Antragstellung und als ein Bauvorhaben von besonderer Denkmalschutzrelevanz herausgestellt werden. Anlage 2 / - 8 - pdf Daraus ergibt sich folgende Planungsvorschau: 2016: Die bereits in 2015 begonnenen und ausfinanzierten Sanierungsmaßnahmen an den Pylonen und Treppenanlagen werden abgeschlossen. Neue Baumaßnahmen hingegen werden in 2016 nicht begonnen. Für das Wasserbecken sind lediglich die Vorplanung vorgesehen (mit ca. € 26.000 finanziert vom Förderverein) und die Planung (mit ca. € 130.000 finanziert aus dem Finanzanteil der Stadt i.H.v. insgesamt € 480.000). Die verbleibenden städtischen Mittel sollen nach 2017 übertragen werden. 2017 – 2018: Beginn der Baumaßnahme Wasserbecken finanziert durch die städtischen Anteile, Förderverein, Beteiligung Stiftung Völkerschlachtdenkmal und im Idealfall Drittmittel aus dem Denkmalschutzprogramm V (Bund und Freistaat) 2019 – 2021: Verbliebene Baumaßnahmen einschließlich der Zuwegungen und der Wiederherstellung der Parkanlage. Abschließend soll die Entwicklung des Denkmalvorplatzes (Parkplatz) betrachtet werden. Bezüglich der dauerhaften Bereitstellung der städtischen Mittel wurde in der Vorstands- und Beiratssitzung vom 27.11.2015 auf Klärungsbedarf verwiesen, da bisher von einer 40-40-20Regelung ausgegangen wurde. Im Stadtratsbeschluss Nr. VI-DS-01181-NF-001 (Zuschuss an die Stiftung Völkerschlachtdenkmal, 5. Baustufe, 2. BA) wurde hierzu keine eindeutige Aussage getroffen. Lediglich, dass von 2016 bis 2018 ein jährlicher städtischer Zuschuss i. H. v. € 480.000 veranschlagt ist und dieser „in Abhängigkeit der Kosten der Teilmaßnahmen und den bei der Stiftung eingegangenen Fördermitteln ausgereicht“ wird. Der Förderverein wird seine Zusagen erfüllen und stellt seinerseits zusätzliche Finanzierungsgelder in Aussicht. pdf Anlage 2 / - 9 - 6. Besucherentwicklung am Völkerschlachtdenkmal 6.1 Neue Entgeltordnung Seit 01.01.2015 gilt die vorab im Amtsblatt veröffentlichte neue Entgeltordnung für das Völkerschlachtdenkmal. Sie wurde bereits auf der Vorstands- und Beiratssitzung am 9. Dezember 2014 einstimmig beschlossen. Damit wurden die Eintrittspreise und Gebühren für das Völkerschlachtdenkmal/ FORUM 1813 entsprechend der nachfolgenden Aufstellung festgelegt: Kategorie Preis Erwachsene 8€ Ermäßigt* 6€ Familienkarte1 16 € Kinder bis 6 Jahre frei Schulklassen je Schüler 1€ Gruppen ab 10 Personen (Erwachsene p.P.) 7€ Führungszuschlag für Schulklassen 30 € Führungszuschlag für Gruppen (Erwachsene) 60 € Ermäßigung Inhaber Leipzig-Pass, Erwachsene 4€ Ermäßigung Inhaber Leipzig-Pass, Familien 8€ Forum 1813: Kinder/ Jugendliche bis 18 Jahre frei * Ermäßigung erhalten: Schüler, Auszubildende, Studenten, Schwerbehinderte nach §2, Abs. 2 Sozialgesetzbuch (IX) bei einem Behindertengrad ab 50% mit entsprechendem Ausweis 1 Zwei Erwachsene mit ein bis fünf Kindern unter 18 Jahren Gebühren Personenaufzug Nutzung/ Miete des Denkmals für geschlossene Veranstaltungen Preis entfällt je nach Aufwand, mind. 500 € als Grundpauschale zzgl. MwSt Besichtigung des Denkmals außerhalb der regulären Öffnungszeiten (immer Einzelfallentscheidung, kein buchbares Serviceangebot) 100%er Aufschlag auf die regulären Gebühren, mind. jedoch 350 €, zzgl. Personalkosten (ab regulärer Schließzeit bis zum Ende des Einsatzes) Miete der Außenflächen des Denkmals für Sonderveranstaltungen Nutzungsentgelt für Flächen in qm auf der Basis der jeweils gültigen Preisliste Sondernutzung der Stadt Leipzig, mind. aber 250 € bis 7 Tage vor dem Termin kostenfrei, bei späterer Stornierung bzw. Nichtinanspruchnahme: 50% der Führungsgebühr Stornierungen von Führungsanmeldungen Verwaltungspauschale für Inrechnungstellung von Eintrittsentgelt Anlage 2 / - 10 - 2,50 € pdf 6.2 Gegenüberstellung der Besucherzahlen und Gesamteinnahmen der Jahre 2014 und 2015 2014 Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember 2015 Besucher 19.309 17.956 17.449 31.958 31.044 27.904 31.097 42.928 25.311 36.646 18.924 13.388 313.914 Gesamteinnahmen Besucher 68.628,02 € 9.291 91.857,74 € 11.836 98.818,05 € 14.847 155.745,75 € 27.102 157.213,95 € 33.425 151.052,05 € 27.116 159.331,10 € 29.689 211.608,42 € 33.996 139.541,21 € 26.361 184.847,77 € 34.132 99.237,22 € 14.535 70.679,68 € 16.565 1.588.560,96 € 278.895 Gesamteinnahmen 59.545,39 € 74.387,39 € 95.221,66 € 164.090,20 € 218.355,13 € 187.765,43 € 184.188,43 € 226.272,29 € 186.087,47 € 216.205,08 € 99.058,64 € 111.336,98 € 1.822.514,09 € Besucherentwicklung Auch im vergangenen Jahr haben die Generalsanierung und die große mediale Präsenz des Völkerschlachtdenkmals im Jubiläumsjahr 2013 nachgewirkt. Mit rund 300 000 Besuchern lag das Publikumsinteresse erneut deutlich über dem Niveau vor 2013. Das seit 2013 zu verzeichnende starke Anwachsen der Besucherzahlen geht naturgemäß mit einem deutlichen Anstieg der Führungsanfragen einher, bei denen besonders die umfangreichen Sanierungsarbeiten im Vordergrund stehen. Diesen kann die Stiftung nur durch das Einbinden von freien Mitarbeitern genügen. Insgesamt sind 520 Führungen (Anstieg um rund 11 % gegenüber 2014) absolviert worden, deren überwiegende Anzahl sich naturgemäß auf die Hauptsaison konzentriert. Zwei, mitunter auch drei, mehr oder weniger parallel laufende Führungen sind so keine Seltenheit. Unabhängig vom zur Verfügung stehenden Personal sind weiteren Steigerungen hier auch objektive Grenzen gesetzt. Besucher Einnahmen gesamt in € Umsatz Warenverkauf in € Verleih von Führungen Veranstaltungen Audioguides 2014 313.914 1.588.560,96 116.305,56 17.337 470 29 2015 278.895 1.822.514.09 125.151.40 20.713 520 29 So positiv eine verstärkte Nachfrage nach geführten Besichtigungen auch ist, verursacht sie doch zugleich einen erheblichen Mehraufwand im Bereich vorangehender Organisation, Abstimmung von Buchungen, Koordination, Stornierungen etc. Dies bringt eine nicht unerhebliche Mehrbelastung der beiden festen Mitarbeiter mit sich. pdf Anlage 2 / - 11 - Auch der Besuch der Konzertveranstaltungen profitierte von der erhöhten Popularität des Denkmals. Ursächlich ist sicherlich auch ein Konzertjahr mit besonders anspruchsvollen Programmen gewesen. Höhepunkt war die fulminante Aufführung des selten zu hörenden Oratoriums auf das Ende des Zweiten Weltkrieges von Frank Martin im Oktober. Besucherzufriedenheit Insgesamt können wir von einer großen Zufriedenheit der Denkmalsbesucher mit den offerierten Angeboten sprechen. Die Ergebnisse der Sanierung, die damit einhergehende hohe Besuchsqualität wird honoriert. Am deutlichsten wird dies an den Denkmalskassen. Die Veränderung der Eintrittspreise und Gebühren zum Januar 2015 ist durchweg als angemessen aufgenommen worden. Kritik etwa an einer zu hohen Eintrittspreisgestaltung hat es nicht gegeben. Besucherzahlen im Vergleich 100.000 Anzahl der Besucher pro Monat 90.000 Jubiläum 80.000 70.000 60.000 2012 50.000 2013 40.000 2014 30.000 2015 20.000 2016 10.000 0 Shopgeschäft Mit einem Warenumsatz von rund € 125.000 ist ein Anstieg um 8 % gegenüber dem Vorjahr festzustellen und damit der Verkauf von Informationsmaterial und Andenkenartikeln als positiv zu bewerten. Insbesondere das Angebot an spezieller Literatur zur napoleonischen Epoche hat einen festen Kundenstamm. Mit der opulent bebilderten Monographie zum Völkerschlachtdenkmal, mehrsprachigen Kurzführern, der Publikation zur Denkmalssanierung, der MOSAIKSonderausgabe als Denkmalsführer für junge Besucher und mehrsprachigen Audioguides, deren Hörspiele es auch als Kauf-CD gibt, werden nahezu sämtliche Besucherwünsche nach speziellen Informationsformaten abgedeckt. Nachdem dies wegen der Sanierungsarbeiten über Jahre nicht möglich war, haben wir neben einem großen Sortiment klassischer Souvenirartikel nunmehr auch Anlage 2 / - 12 - pdf eine erhebliche Auswahl an neuen, zum Teil auch selbst produzierten, hochwertigen Bildpostkarten des Völkerschlachtdenkmals im Angebot. Mit Blick auf die in Leipziger Museen und im Einzelhandel vorhandenen Souvenirshops darf sich das Geschäft am Völkerschlachtdenkmal hinsichtlich Breite und Qualität des Angebots als attraktiv bezeichnen. Medienraum Ausgesprochen positiv aufgenommen wird der neue Einführungsfilm im Medienraum des Fundamentbereichs. Inzwischen kommen Gäste mit dem ausdrücklichen Wunsch, diesen Film unbedingt sehen zu wollen. Neben der Nutzung für den Einführungsfilm erweist sich die Existenz des Raumes auch im Rahmen von Vorträgen, thematischen Sonderführungen oder Projektunterricht für Schulen als Gewinn. Für derartige Sonderveranstaltungen eine geeignete Räumlichkeit zu besitzen, verschafft uns in Puncto Besuchsqualität einen erheblichen Mehrwert. Barrierefreiheit Mit der serpentinenförmigen Rampe, den drei Personenaufzügen, dem Umbau der Sängergalerie und dem Wegeleitsystem für blinde und sehbehinderte Besucher wurde bisher viel für eine barrierefreie Nutzung des Völkerschlachtdenkmals erreicht. Seit 2015 informiert im Eingangsbereich ein Tastmodell des Bauwerks im Maßstab 1:100 über Gestalt und Aufbau des Gebäudes. Anstelle sonst üblicher Vereinfachungen ist ein exaktes Modell entstanden. In Zusammenarbeit mit einer Leipziger Spezialfirma wurde dabei das innovative Verfahren des 3D Drucks genutzt. Nicht allein die äußere Gestalt des Denkmals ist so erfahrbar. Gleich einer angeschnittenen Geburtstagstorte „fehlt“ ein Viertel und erlaubt tastende Einblicke in das Innere des Gebäudes mit seinen Figuren und der großen Reiterkuppel. Personalsituation im Denkmalbetrieb Neben den beiden Mitarbeitern des Stadtgeschichtlichen Museums sind zur Zeit ausschließlich Mitarbeiter der Fa. SECURITAS Sicherheitsdienste (Kasse, Aufsicht, Hausmeisterdienst) mit dem Betrieb des Denkmals vor Ort befasst. Das erfreuliche Anwachsen der Besucherzahlen bzw. die gestiegene Popularität des Völkerschlachtdenkmals hat zu einer beträchtlichen Zunahme administrativer Aufgaben geführt, die nur von den beiden Mitarbeitern des Museums wahrgenommen werden. Die Verlagerung von Teilen der Vermittlungsarbeit an freie Mitarbeiter sollte nur eine vorübergehende Lösung sein, zumal der damit verbundene Organisationsaufwand erheblich ist. Sollten sich die Besucherzahlen auf dem hohen Niveau stabilisieren, sollte über einen zusätzlichen MitarbeiterIn im Bereich Bildung/ Vermittlung nachgedacht werden. Darüber hinaus ist mit der beträchtlichen technischen Aufrüstung des Denkmals ein Aufgabenprofil entstanden, das nur schwer durch Mitarbeiter einer externen Wachfirma erfüllt werden kann. Hier sollte ein sachkundiger technischer Mitarbeiter dauerhaft an das Denkmal gebunden werden. Entsprechende Gespräche mit dem Amt für Gebäudemanagement sind bereits geführt wurden, pdf Anlage 2 / - 13 - um eine kostenneutrale Lösung dieses Problems zu erzielen. Ein entsprechender Personalentwicklungsvorschlag soll dem Vorstand zur Entscheidung vorgelegt werden. Museumsarbeit/ strategische Planung Die erhöhte Popularität des Völkerschlachtdenkmals hat auch dessen historischen Hintergrund, die Völkerschlacht von 1813, verstärkt in das Interesse der Öffentlichkeit gerückt. Einmal lässt sich dies an den ebenfalls gestiegenen Nachfragen nach Führungen durch das Museum FORUM 1813 ablesen. Andererseits ist auch die Zahl von fachlichen Anfragen zum Thema erheblich angestiegen. 17 Jahre nach dessen Eröffnung ist mit einer Überarbeitung der Ausstellung im FORUM 1813 begonnen worden. Insbesondere die grafische Präsentation wird einen umfassenden Relaunch erfahren. Einzelne Ausstellungsschwerpunkte werden überarbeitet und eine neue mediale Begleitung erfahren. Mit Beginn der Besuchersaison 2016 soll dieser Prozess abgeschlossen sein. Ebenfalls begonnen wurden die Arbeiten an der Präsentation einer Ausstellung zur Bau- und Rezeptionsgeschichte im Fundamentbereich des Denkmals. Im 3. Quartal 2017 werden Besucher im Rahmen von geführten Besichtigungen auch dieses neue Informationsangebot nutzen können. Leipzig, 16. Oktober 2017 Burkhard Jung Dr. Skadi Jennicke Klaus-Michael Rohrwacher Dr. Volker Rodekamp -Vorstandsvorsitzender - - Stellv. Vorstandsvorsitzende - - Vorstandsmitglied - - Geschäftsführer - Anlage 2 / - 14 - pdf Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers An die Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig, Leipzig: Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kapitalflussrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Rechenschaftsbericht der Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig, Leipzig, für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den Regelungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Stiftung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Rechenschaftsbericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und den Rechenschaftsbericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stiftung sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter der Stiftung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. 44033/15/pdf Anlage 3 / - 1 - Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stiftung. Der Rechenschaftsbericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stiftung und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Leipzig, am 16. Oktober 2017 WRG Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Robbers Wirtschaftsprüfer 44033/15/pdf Dr. Vaubel Wirtschaftsprüfer Anlage 3 / - 2 - Rechtliche und steuerliche Grundlagen, wichtige Verträge Rechtliche Verhältnisse Name/ Sitz: Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig, Leipzig Die Stiftung wurde im Jahre 2002 errichtet. Der entsprechende Errichtungsbeschluss datiert vom 18. September 2002. Rechtsform: Rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts gemäß SächsStiftG Satzung: In 2011 wurde die Neufassung der Satzung beschlossen, die von der Landesdirektion Leipzig als Stiftungsaufsicht mit Bescheid vom 21. Oktober 2011 genehmigt wurde. Geschäftsjahr: Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Geschäftsführer: Zum Geschäftsführer ist gemäß § 9 der Satzung Herr Dr. Volker Rodekamp als Direktor des Stadtgeschichtlichen Museums bestellt (besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB). Organe: Organe der Stiftung sind der Vorstand und der Stiftungsbeirat. Die Zusammensetzung ergibt sich aus dem Anhang zum Jahresabschluss. Der Stiftungsbeirat berät den Vorstand in allen Angelegenheiten von grundsätzlicher oder besonderer Bedeutung. Stiftungsvermögen/ Grundstockvermögen: Das Grundstockvermögen besteht aus dem Grundstück mit dem Völkerschlachtdenkmal und dem vor dem Eingangsbereich liegenden Grundstück bis zur Straße „An der Tabaksmühle“. Stiftungszweck: Stiftungszweck ist der ungeschmälerte Erhalt des Stiftungsvermögens. Erträge aus dem Stiftungsvermögen, Zuwendungen öffentlicher Stellen und von dritter Stelle sowie Spenden sind zur Erfüllung des Stiftungszwecks zu verwenden. Zur Erfüllung des Stiftungszwecks erhält die Stiftung Leistungen der Stadt Leipzig nach Maßgabe der jährlichen Haushaltssatzung. 44033/15/pdf Anlage 4 / - 1 - Steuerliche Verhältnisse Die Stiftung verfolgt gemäß Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke, sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Stiftung ist als gemeinnützig im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung anzusehen. Als steuerlicher Zweckbetrieb ist die Stiftung, soweit sie insbesondere keine wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe unterhält, grundsätzlich befreit von der - Gewerbesteuer gemäß § 3 Nr. 6 GewStG und der - Körperschaftsteuer gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG. Der letzte uns vorliegende Steuerfreistellungsbescheid des Finanzamtes Leipzig II datiert vom 1. Juli 2015. Das Finanzamt Leipzig II hatte mit Prüfungsanordnung vom 29.10.2012 eine Betriebsprüfung für die Jahre 2007 bis 2009 angeordnet. Die Prüfung fand mit Unterbrechungen vom 17.12.2012 bis 11.12.2014 statt. Der Vorab-Bericht vom 11.12.2014 liegt uns vor. Zwischenzeitlich hatte das Finanzamt geänderte Steuerbescheide zur Umsatz- und Körperschaftsteuer sowie Steuermessbescheide für die Gewerbesteuer für die entsprechenden Jahre erlassen. Die nachgeforderte Umsatzsteuer nebst Zinsen in Höhe von 8.071,76 € wurde in 2015 gezahlt. Bezüglich der anderen Steuern (vom Einkommen und vom Ertrag) hat die beauftragte Steuerberatungsgesellschaft am 09.06.2015 Einspruch mit dem Antrag der Festsetzung auf jeweils 0,00 € eingelegt, über den bis dato noch nicht endgültig entschieden wurde. Das Finanzamt hat zwischenzeitlich mit der Betriebsprüfung der Jahre 2010 bis 2012 begonnen; Prüfungsergebnisse liegen bisher nicht vor. Wichtige Verträge Mit der Stadt Leipzig bestehen verschiedene Verwaltungsvereinbarungen zur Erbringung von Verwaltungs- und sonstigen Leistungen durch das Stadtgeschichtliche Museum und das Hochbauamt, ferner Personalamt, Stadtkasse, Stadtkämmerei und Amt für Stadtgrün und Gewässer. Die Geschäftsführung, das Rechnungswesen sowie baufachliche und andere Dienstleistungen werden von der Stadt bezogen. Anlage 4 / - 2 - 44033/16/pdf 44033/15/pdf Anlage 5 3.310,97 6. Betriebskosten 96.182,88 1.142,00 13.508,50 4. Kosten der Prüfung von Eröffnungsbilanz und Jahresabschlüssen 5. Archivierungskosten 36.742,85 7.381,40 26.138,85 34.097,16 7.958,31 Stand 01.01.2015 € 3. Kosten der Erstellung von Eröffnungsbilanz und Jahresabschlüssen 2. Steuerberatung, Rechtsberatungskosten, Betriebsprüfung - Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer) - Umsatzsteuernachzahlungen 1. Steuern aus Betriebsprüfungen nebst Zinsen Rückstellungen für Rückstellungsspiegel 2015 27.285,18 3.310,97 269,00 4.254,25 8.166,82 3.326,47 0,00 7.957,67 7.957,67 € Verbrauch € 0,64 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,64 0,64 Auflösung 32.092,59 5.808,70 287,00 5.000,00 14.107,75 5.500,15 1.150,99 1.388,99 238,00 € Zuführung 100.989,65 5.808,70 1.160,00 14.254,25 42.683,78 9.555,08 27.289,84 27.527,84 238,00 Stand 31.12.2015 € Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 1. Geltungsbereich 6. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers (1) Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im Nachstehenden zusammenfassend „Wirtschaftsprüfer“ genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen, Steuerberatung, Beratungen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. (1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Arbeitsergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen – sei es im Entwurf oder in der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der Auftraggeber ist zur Weitergabe oder Information aufgrund eines Gesetzes oder einer behördlichen Anordnung verpflichtet. (2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Wirtschaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dritten gegenüber. (2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers und die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig. 7. Mängelbeseitigung 2. Umfang und Ausführung des Auftrags (1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer übernimmt im Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der Geschäftsführung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnisse seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen zu bedienen. (2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf – außer bei betriebswirtschaftlichen Prüfungen – der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. (3) Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen. 3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weiteren Informationen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen und weiteren Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftraggeber wird dem Wirtschaftsprüfer geeignete Auskunftspersonen benennen. (2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informationen sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen. 4. Sicherung der Unabhängigkeit (1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die Dauer des Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder Übernahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen. (2) Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netzwerkunternehmen oder solcher mit ihm assoziierten Unternehmen, auf die die Unabhängigkeitsvorschriften in gleicher Weise Anwendung finden wie auf den Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhältnissen beeinträchtigen, ist der Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des Auftrags berechtigt. 5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des Auftrags schriftlich darzustellen hat, ist alleine diese schriftliche Darstellung maßgebend. Entwürfe schriftlicher Darstellungen sind unverbindlich. Sofern nicht anders vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten Auftrags sind stets unverbindlich. ETL WP-Gruppe | 4342461 | 550 (1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unberechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; ist der Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann der Auftraggeber wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9. (2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. (3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören. 8. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz (1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs. 1 HGB, § 43 WPO, § 203 StGB) verpflichtet, über Tatsachen und Umstände, die ihm bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet. (2) Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Datenschutz beachten. 9. Haftung (1) Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirtschaftsprüfers, insbesondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen Haftungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbeschränkung des § 323 Abs. 2 HGB. (2) Sofern weder eine gesetzliche Haftungsbeschränkung Anwendung findet noch eine einzelvertragliche Haftungsbeschränkung besteht, ist die Haftung des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sowie von Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall gemäß § 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt. (3) Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten zu. (4) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfer bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt. (5) Ein einzelner Schadensfall im Sinne von Abs. 2 ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Mindestversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfungen. (6) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zurückzuführen sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt. 10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge (1) Ändert der Auftraggeber nachträglich den durch den Wirtschaftsprüfer geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschluss oder Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht weiterverwenden. Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lagebericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftlicher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten Wortlaut zulässig. (2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben. (3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt. 11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen (1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerlichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen. (2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fristen erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprüfer hierzu ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der Auftraggeber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. (3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfasst die laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten: a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuererklärungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger für die Besteuerung erforderlicher Aufstellungen und Nachweise b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der unter a) genannten Steuern. Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung. (4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die unter Abs. 3 Buchst. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren. (5) Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuerberatervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütung anzuwenden ist, kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden. ETL WP-Gruppe | 4342461 | 550 (6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer, b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen, c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Umwandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung, Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und dergleichen und d) die Unterstützung bei der Erfüllung von Anzeige- und Dokumentationspflichten. (7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird nicht übernommen. 12. Elektronische Kommunikation Die Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Auftraggeber kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kommunikation per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt, wie etwa die Verschlüsselung von E-Mails, wird der Auftraggeber den Wirtschaftsprüfer entsprechend in Textform informieren. 13. Vergütung (1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner. (2) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. 14. Streitschlichtungen Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen. 15. Anzuwendendes Recht Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.