Daten
Kommune
Leipzig
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1378672.pdf
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521 kB
Erstellt
15.03.18, 12:00
Aktualisiert
28.10.18, 18:33
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Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05627
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Kultur
Betreff:
Prüfung des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichtes 2015 der Stiftung
Völkerschlachtdenkmal
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
FA Kultur
Ratsversammlung
20.06.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Der Jahresabschluss der Stiftung Völkerschlachtdenkmal für das Wirtschaftsjahr
2015 (01.01. – 31.12.) wird gemäß Anlage festgestellt.
2. Dem Stiftungsvorstand wird für das Wirtschaftsjahr 2015 Entlastung erteilt.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
x
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Sachverhalt:
Entsprechend der Satzung der Stiftung Völkerschlachtdenkmal, die in der Stadtratssitzung
am 22.06.2011 mit RBV-858/11 beschlossen und durch die Stiftungsbehörde, der
Landesdirektion Leipzig, mit Datum vom 21.10.2011 genehmigt wurde (veröffentlicht im
Leipziger Amtsblatt vom 17.12.2011), ist der geprüfte Jahresabschluss sowie ein
Tätigkeitsbericht dem Stadtrat der Stadt Leipzig und der Stiftungsbehörde vorzulegen. Nach
§ 13 Abs. 4 der Satzung entscheidet der Stadtrat über die Feststellung des
Jahresabschlusses und über die Entlastung des Vorstandes.
Begründung
Mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Stiftung Völkerschlachtdenkmal wurde die
WRG Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt.
Die Prüfung ergab keine Beanstandungen.
Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 (01.01. bis
31.12.) der Stiftung Völkerschlachtdenkmal (ANLAGE) ist Bestandteil der Vorlage.
Dem Prüfbericht wurde vom Vorstand der Stiftung zugestimmt. Er wurde an die
Stiftungsaufsicht weitergeleitet.
Der Stiftung wurde in 2015 im Rahmen einer institutionellen Förderung erstmals ein
Zuschuss als Festbetragsfinanzierung in Höhe von 150.000,00 € ausgezahlt (Ratsbeschluss
VI-DS-03120, Beschlusspunkt 3).
Anlagen:
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 und des
Rechenschaftsberichts für das Geschäftsjahr 2015 der Stiftung Völkerschlachtdenkmal
(Der Bericht ist ein Ansichtsexemplar - ohne Unterschriften - und wird im ALLRIS in dieser Ausfertigung
eingestellt. Der Originalbericht mit den entsprechenden Unterschriften liegt vor.)
3/3
Prüfung des Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2015
und des Rechenschaftsberichts
für das Geschäftsjahr 2015
der
Stiftung Völkerschlachtdenkmal
Leipzig
16. Oktober 2017
44033 / Ansichtsexemplar
Gütersloh
Essen
Hannover-Laatzen
Leipzig
Inhalt
Seite
I.
Prüfungsauftrag .............................................................................................................. 1
II.
Grundsätzliche Feststellungen....................................................................................... 2
III.
Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung .................................................................... 3
IV.
Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung ........................................... 6
A.
V.
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung .............................................................. 6
1.
Vorjahresabschluss ....................................................................................... 6
2.
Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen ............................................... 6
3.
Jahresabschluss............................................................................................ 6
4.
Rechenschaftsbericht .................................................................................... 7
B.
Gesamtaussage des Jahresabschlusses ................................................................. 7
C.
Vermögens- und Finanzlage.................................................................................... 8
1.
Vermögenslage ............................................................................................. 8
2.
Finanzlage .................................................................................................. 11
3.
Ertragslage .................................................................................................. 12
Feststellungen aus Erweiterung des Prüfungsauftrages ............................................ 13
Prüfung gemäß § 4 Abs. 3 SächsStiftG ........................................................................... 13
VI.
Wiedergabe des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers und
Schlussbemerkung ....................................................................................................... 14
44033/15/pdf
-I-
Anlagen
Blatt
Anlage 1a: Bilanz zum 31.12.2015
1
Anlage 1b: Gewinn- und Verlustrechnung 2015
1
Anlage 1c: Anhang 2015
Anlage 1d: Kapitalflussrechnung 2015
1-6
1
Anlage 2:
Rechenschaftsbericht 2015
Anlage 3:
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
1-2
Anlage 4:
Rechtliche und steuerliche Grundlagen, wichtige Verträge
1-2
Anlage 5:
Rückstellungsspiegel 2015
1
Anlage 6:
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017
1
- II -
1 - 14
44033/15/pdf
Abkürzungsverzeichnis
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
DRS
Deutsche Rechnungslegungs Standards
GewStG
Gewerbesteuergesetz
HGB
Handelsgesetzbuch
IDW
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V., Düsseldorf
KStG
Körperschaftsteuergesetz
PS
Prüfungsstandard
SächsGemO
Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
SächsKomHVO-Doppik
Sächsische Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik
SächsStiftG
Sächsisches Stiftungsgesetz
Bei der Darstellung von T€- und Prozentangaben können sich Rundungsdifferenzen ergeben, die
sich jedoch nicht auf das Ergebnis der Prüfung auswirken.
44033/15/pdf
- III -
I.
Prüfungsauftrag
Der Vorstand und die Geschäftsführung der
Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig, Leipzig,
(im Folgenden auch „Stiftung“ genannt)
beauftragten uns mit Beschluss vom 27.11.2015, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015
unter Einbeziehung der Buchführung und den Rechenschaftsbericht zu prüfen. Der Prüfungsauftrag wurde nach § 4 Abs. 3 SächsStiftG erweitert um die Prüfung der Erfüllung des Stiftungszwecks, der wertmäßigen Erhaltung des Stiftungsvermögens und der satzungsmäßigen Verwendung des Stiftungsvermögens.
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns entsprechend § 317 HGB durchgeführten
Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss abzugeben. Der vorliegende Prüfungsbericht
richtet sich an die Stiftung.
Form und Inhalt des Prüfungsberichts entsprechen den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen nach IDW PS 450.
Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.
Für die Durchführung des Auftrages und unsere Verantwortlichkeit gelten – auch im Verhältnis zu
Dritten – die als Anlage beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017.
44033/15/pdf
-1-
II.
Grundsätzliche Feststellungen
Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter
Aus dem von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht heben wir folgende Aspekte hervor, die unseres Erachtens für die Beurteilung der wirtschaftlichen
Lage der Stiftung von besonderer Bedeutung sind.
Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf der Stiftung
–
Die Stiftung schließt das Geschäftsjahr mit einem Jahresüberschuss von 579 T€ ab. Demgemäß beurteilten Geschäftsführer und Vorstand die wirtschaftliche Lage des Wirtschaftsjahres
als zufriedenstellend, insbesondere ist dies auf die stabilen Besucherzahlen und die neue
Entgeltordnung zurückzuführen. Die Erträge aus Eintrittsgeldern liegen deutlich über dem
Planansatz.
–
Die Sanierungsmaßnahmen am Denkmal verliefen lt. Geschäftsführung planmäßig; beauftragt und ausgeführt wurden Maßnahmen v. a. der 5. Baustufe des 2. Bauabschnitts der Außenanlagen. Für die Maßnahmen hat die Stadt Leipzig insgesamt 480 T€ bewilligt; weitere
298 T€ wurden vom Freistaat und 172 T€ vom Förderverein zur Verfügung gestellt.
–
Die Stiftung sah sich in 2015 in der Lage, jederzeit ihren finanziellen Verpflichtungen fristgerecht nachzukommen.
Zukünftige Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken
–
Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Risiken der zukünftigen Entwicklung werden nicht gesehen. Es wird von einer ausgeglichenen Ergebnislage ausgegangen.
Dies entspricht auch den Festsetzungen in den Wirtschaftsplänen der Folgejahre.
Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die Beurteilung der Lage der Stiftung einschließlich der dargestellten Chancen und Risiken der künftigen
Entwicklung plausibel und folgerichtig abgeleitet. Die Lagebeurteilung durch die Geschäftsführung
ist dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend.
-2-
44033/15/pdf
III.
Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
Gegenstand der Prüfung
Gegenstand unserer Prüfung waren die Buchführung, der nach den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften unter Beachtung des § 88 der Sächsischen Gemeindeordnung aufgestellte Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang sowie Kapitalflussrechnung – und der Rechenschaftsbericht der Stiftung.
Wir prüften die Einhaltung der handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften unter Berücksichtigung des Stiftungsgesetzes Sachsen und der statuarischen Bestimmungen der Stiftung.
Darüber hinaus wurde die Prüfung gemäß § 4 Abs. 3 SächsStiftG erweitert um die Prüfung der
Erhaltung des Stiftungsvermögens.
Die Verantwortung für die Rechnungslegung und die uns erteilten Angaben tragen die gesetzlichen Vertreter der Stiftung. Unsere Aufgabe ist es, diese Unterlagen unter Einbeziehung der
Buchführung und die gemachten Angaben im Rahmen unserer pflichtgemäßen Prüfung zu beurteilen.
Art und Umfang der Prüfung
Grundlage unserer Prüfung waren die handelsrechtlichen Vorschriften (§§ 316 ff. HGB) und die
Vorschriften des § 88 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen sowie die vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung. Danach ist die Prüfung so
zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des
durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und
durch den Rechenschaftsbericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.
Gegenstand unseres Auftrages waren weder die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tatbestände, wie z. B. Unterschlagungen oder sonstige Untreuehandlungen, noch die Aufdeckung
und Aufklärung außerhalb der Rechnungslegung begangener Ordnungswidrigkeiten. Prüfungsplanung und Prüfungsdurchführung haben wir jedoch so angelegt, dass diejenigen Unregelmäßigkeiten, die für die Rechnungslegung wesentlich sind, mit hinreichender Sicherheit aufgedeckt werden. Die gesetzlichen Vertreter der Stiftung sind für die Einrichtung und Durchsetzung geeigneter
Maßnahmen zur Verhinderung bzw. Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten verantwortlich; die
Überwachung obliegt dem Vorstand selbst, der dabei auch das Risiko der Umgehung von Kontrollmaßnahmen berücksichtigt.
44033/15/pdf
-3-
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie die Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des
Rechenschaftsberichts.
Der Prüfung lag eine Planung der Prüfungsschwerpunkte unter Berücksichtigung unserer vorläufigen Lageeinschätzung der Stiftung und eine Einschätzung der Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems der Stiftung zugrunde. Hierbei haben wir unsere
Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der
Stiftung sowie mögliche Fehlerrisiken berücksichtigt.
Aus den bei der Prüfungsplanung getroffenen Feststellungen ergaben sich nachfolgende Prüfungsschwerpunkte:
·
Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens einschließlich der korrespondierenden Sonderposten, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Zuschüssen
·
Vollständigkeit und Bewertung der Rückstellungen
Ausgehend von unserer Beurteilung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems
haben wir bei der Festlegung der weiteren Prüfungshandlungen die Grundsätze der Wesentlichkeit und der Wirtschaftlichkeit beachtet. Sowohl analytische Prüfungshandlungen als auch Einzelfallprüfungen wurden nach Art und Umfang unter Berücksichtigung der Bedeutung der Prüfungsgebiete und der Organisation des Rechnungswesens in ausgewählten Stichproben durchgeführt.
Die Stichproben wurden so ausgewählt, dass sie der wirtschaftlichen Bedeutung der einzelnen
Posten des Jahresabschlusses Rechnung tragen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung
eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Analytische Prüfungshandlungen haben wir vor allem bei der Analyse der Vermögens-, Finanzund Ertragslage vorgenommen. Einzelfallprüfungen haben wir in Stichproben durch bewusste
Auswahl durchgeführt.
Im Rahmen der sonstigen substanziellen Prüfungshandlungen wurden uns Verträge mit der Stadt
Leipzig sowie Zuwendungsbescheide der Stadt Leipzig und des Freistaates Sachsen vorgelegt.
-4-
44033/15/pdf
Den Kassenbeständen und Guthaben bei Kreditinstituten liegen Kassenbestandsaufnahmen, Kontoauszüge und andere Unterlagen der von der Stiftung beauftragten Sparkasse Leipzig zugrunde.
Der Jahresabschluss wurde nach den Regeln der Doppik erstellt. Der Wirtschaftsplan für das Jahr
2015 lag ebenfalls vor. Sogenannte „Soll-Ist“-Vergleiche sind jedoch nur von begrenzter Aussagekraft.
Wir haben die Prüfung im Oktober 2017 durchgeführt.
Aufklärungen und Nachweise im Sinne des § 320 HGB erteilten uns die uns benannten Personen
bereitwillig und im gewünschten Umfang. Die berufsübliche Vollständigkeitserklärung des Stiftungsvorstands haben wir zu unseren Arbeitspapieren genommen.
44033/15/pdf
-5-
IV.
Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
A.
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
1.
Vorjahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31.12.2014 wurde in der von uns am 4. September 2017 geprüften
Fassung vom Stiftungsvorstand noch nicht gebilligt. Dieses soll gemeinsam mit dem Jahresabschluss zum 31.12.2015 geschehen.
2.
Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Das Rechnungswesen der Stiftung wird bei der Stadtkämmerei/ Abteilung Hauptbuchhaltung/ Bilanzbuchhaltung der Stadt Leipzig geführt. Die Buchführung entspricht den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Die den weiteren geprüften Unterlagen
entnommenen Informationen sind in der Buchführung, im Jahresabschluss und im Rechenschaftsbericht ordnungsmäßig abgebildet.
3.
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig wurde auf der Grundlage des
§ 88 Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen aufgestellt. Des Weiteren war die Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Weiterentwicklung des neuen kommunalen
Haushalts- und Rechnungswesens zu beachten.
Der Inhalt des Anhangs richtet sich im Wesentlichen nach § 52 SächsKomHVO-Doppik. Danach
sind im Anhang die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben und so zu
erläutern, dass sachverständige Dritte dies beurteilen können.
Der von uns geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2015 ist diesem Bericht als Anlage 1 beigefügt.
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden ordnungsmäßig aus der Buchführung
und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Die Bestände der Eröffnungsbilanz wurden
ordnungsgemäß vorgetragen. Die handelsrechtlich geltenden Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften und die Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung wurden beachtet.
Der Anhang enthält die vorgeschriebenen Angaben zu den einzelnen Posten der Bilanz und beinhaltet die sonstigen Pflichtangaben richtig und vollständig.
-6-
44033/15/pdf
Nach § 13 der Stiftungssatzung ist der Jahresabschluss „in der Regel innerhalb von vier Monaten
nach Ende des Geschäftsjahres“ aufzustellen. Aufgrund der Umstellungsarbeiten zur Aufstellung
der Jahresabschlüsse nach den §§ 88 ff. SächsGemO – erstmals für die Eröffnungsbilanz zum
01.01.2012 – konnte die Vorgabe seitens der Stiftung weiterhin nicht eingehalten werden.
Des Weiteren hat die Stiftung, wie im Anhang vermerkt, auf die Aufstellung einer Forderungs- und
Verbindlichkeitenübersicht im Sinne von § 54 SächsKomHVO-Doppik verzichtet.
Die Kapitalflussrechnung wurde nach der indirekten Methode in Anlehnung an die Gliederungssystematik des DRS 21 aufgestellt.
4.
Rechenschaftsbericht
Der Rechenschaftsbericht (Anlage 2 dieses Berichts) entspricht den gesetzlichen Vorschriften,
steht mit dem Jahresabschluss und den im Verlauf unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in
Einklang und vermittelt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Stiftung. Die wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung sind zutreffend und vollständig dargestellt.
B.
Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Unsere Prüfung hat ergeben, dass § 88 SächsGemO beachtet wurde und der Jahresabschluss im
Zusammenwirken von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Kapitalflussrechnung
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Stiftung vermittelt.
Wesentliche Bewertungsgrundlagen
Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind zutreffend in dem als Anlage 1c
beigefügten Anhang dargestellt.
Darüber hinaus merken wir an, dass die Stiftung gegebenenfalls noch nicht verwendete Zuschüsse für 2015 der Stadt Leipzig nicht zurückführen muss. Eine entsprechende Abgrenzung hat die
Stiftung daher nicht vorgenommen.
44033/15/pdf
-7-
C.
Vermögens- und Finanzlage
1.
Vermögenslage
In der folgenden Übersicht haben wir die Aktiva und Passiva nach betriebswirtschaftlichen Kriterien zusammengefasst.
31.12.2015
T€
31.12.2014
T€
31.12.2015
%
31.12.2014
%
Aktiva
Anlagevermögen =
langfristiges Vermögen
19.084
19.004
89,8
93,5
238
20
1,1
0,1
liquide Mittel
1.936
1.297
9,1
6,4
kurzfristiges Vermögen
2.174
1.317
10,2
6,5
21.258
20.321
100,0
100,0
1.456
878
6,9
4,3
Sonderposten
18.207
18.134
85,6
89,2
langfristiges Kapital
19.663
19.012
92,5
93,5
101
96
0,5
0,5
Verbindlichkeiten und andere
Passiva
1.494
1.213
7,0
6,0
kurzfristiges Kapital
1.595
1.309
7,5
6,5
21.258
20.321
100,0
100,0
Forderungen und andere Aktiva
Gesamtvermögen
Passiva
Eigenkapital
Rückstellungen
Gesamtkapital
-8-
44033/15/pdf
Die Aktivseite wird durch das Anlagevermögen geprägt, das sich wie folgt entwickelte:
2015
T€
Stand 01.01.
19.004
Zugänge
1.033
20.037
Abschreibungen
-953
Stand 31.12.
19.084
Die Zugänge betreffen im Wesentlichen die Sanierung des Denkmals mit 963 T€. Die Gesamtinvestitionen von 1.033 T€ wurden i. H. v. 791 T€ aus öffentlichen Zuwendungen und i. H. v. 188 T€
aus Zuwendungen des Fördervereins finanziert. Den Abschreibungen stehen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 906 T€ gegenüber, so dass sich die ergebniswirksamen
Abschreibungen lediglich auf 47 T€ belaufen.
Die kurzfristigen Forderungen und anderen Aktiva setzen sich wie folgt zusammen:
31.12.2015
T€
öffentlich-rechtliche Forderungen
privatrechtliche Forderungen (aus Lieferungen
und Leistungen)
aktive Rechnungsabgrenzungsposten
31.12.2014
T€
Veränderung
T€
156
0
156
81
19
62
1
1
0
238
20
218
Die privatrechtlichen Forderungen beinhalten vor allem Einnahmen aus Ticketverkäufen für das
Denkmal bzw. Museum. Die öffentlich-rechtlichen Forderungen beinhalten Forderungen aus Zuwendungen für die Sanierung der Außenanlagen.
Die liquiden Mittel umfassen das Guthaben bei der Sparkasse Leipzig. Die Liquidität auf kurze
Sicht (Liquidität 2. Grades), d. h. unter Einschluss der kurzfristigen Forderungen, ist zum Bilanzstichtag mit 1,36 € (31.12.2014: 1,01 €) je 1,00 € kurzfristiger Verbindlichkeiten als knapp zu beurteilen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die liquiden Mittel 419 T€ zweckgebundene Fördermittel enthalten, die grundsätzlich nur für Zwecke der Sanierung des Denkmals zur Verfügung
stehen.
44033/15/pdf
-9-
Das Eigenkapital erhöht sich um den Jahresüberschuss von 579 T€.
Die Sonderposten wurden in Höhe der für die Sanierung verwendeten öffentlichen Zuwendungen
und der für das Anlagevermögen verwendeten Spenden gebildet. Sie werden in Höhe der Abschreibungen auf das entsprechend finanzierte Anlagevermögen aufgelöst, so dass sich diese
Abschreibungen auf die Ertragslage nicht auswirken; d. h. die Abschreibungen bleiben weitgehend
ergebnisneutral. Die Sonderposten entwickelten sich wie folgt:
2015
T€
Stand 01.01.
18.134
Zuführung in Höhe der geförderten Investitionen
979
Auflösung für Abschreibungen auf das
geförderte Anlagevermögen
-906
Stand 31.12.
18.207
Die Rückstellungen im Einzelnen:
31.12.2015
T€
Steuerrückstellungen
31.12.2014
T€
Veränderung
T€
27
34
-7
- Abschluss- und Prüfungskosten
57
50
7
- Rechtsberatungskosten
10
7
3
7
5
2
74
62
12
101
96
5
sonstige Rückstellungen
- Übrige
Vgl. im Übrigen Anlage 5.
- 10 -
44033/15/pdf
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten und anderen Passiva ergeben sich wie folgt:
31.12.2015
T€
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
sonstige Verbindlichkeiten
passive Rechnungsabgrenzungsposten
31.12.2014
T€
Veränderung
T€
461
193
268
1.032
1.019
13
1
1
0
1.494
1.213
281
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind durch Rechnungen der Stadt Leipzig
(220 T€), aus Kommissionswaren (93 T€), der Securitas GmbH (25 T€) sowie aus Sanierungsarbeiten der Bennert GmbH Betrieb für Bauwerksicherung (53 T€) und der Bau Cooperation GmbH
(15 T€) geprägt.
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten mit 575 T€ die bereits bewilligten, aber noch nicht
zweckentsprechend verwendeten Zuwendungen zur Sanierung des Denkmals. Ferner umfassen
diese die von der Stadt Leipzig gezahlten Zuschüsse zu den Ergebnishaushalten der Stiftung
(2012: 191 T€, 2013: 82 T€, 2014: 71 T€). Die Passivierung dieser Zuschüsse erfolgt im Hinblick
auf die Bestimmungen des § 13 Abs. 4 der Satzung; über den eventuellen Verbleib der Mittel
– soweit sie die Verluste der Stiftung übersteigen – befindet der Stadtrat. Demgegenüber wurde
der als Festbetrag gewährte Zuschuss für 2015 nicht passiviert, da die Stiftung unbeschadet eines
geforderten Verwendungsnachweises davon ausgeht, dass kein Rückzahlungsvorbehalt daran
geknüpft ist.
Darüber hinaus beinhalten die Verbindlichkeiten die kreditorischen Debitoren in Höhe von 46 T€.
2.
Finanzlage
Die Eigenkapitalquote ist mit 6,9 % (31.12.2014: 4,3 %) der Bilanzsumme als knapp zu bewerten.
Unter Einschluss der eigenkapitalähnlichen Sonderposten ergibt sich eine Quote von 92,5 %
(31.12.2014: 93,5 %), die ausgewogene Finanzierungsverhältnisse signalisiert.
44033/15/pdf
- 11 -
3.
Ertragslage
Zur Analyse der Ertragslage haben wir aus der Gewinn- und Verlustrechnung den nachfolgenden
Erfolgsvergleich nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen abgeleitet:
2015
2014
Ergebnisveränderung
T€
T€
%
T€
%
1.677
93,2
1.380
89,0
297
121
6,7
171
11,0
-50
2
0,1
0
0,0
2
1.800
100,0
1.551
100,0
249
Materialaufwand
-544
-30,2
-558
-36,0
14
Personalaufwand
-43
-2,4
-40
-2,6
-3
bezogene Leistungen der
Stadt Leipzig
-545
-30,3
-548
-35,3
3
Energie
-104
-5,8
-91
-5,8
-13
Instandhaltung
-37
-2,1
-43
-2,8
6
sonstige betriebliche
Aufwendungen
-51
-2,8
-65
-4,2
14
-1.324
-73,6
-1.345
-86,7
21
476
26,4
206
13,3
270
-953
-52,9
-893
-57,6
-60
Auflösung Sonderposten
906
50,3
883
56,9
23
Abschreibungsergebnis
-47
-2,6
-10
-0,7
-37
Betriebsgewinn
429
23,8
196
12,6
233
neutrales Ergebnis
150
8,4
6
0,4
144
Jahresüberschuss
579
32,2
202
13,0
377
Betriebserträge
Umsatzerlöse aus Eintritt/
Veranstaltungen
sonstige Umsatzerlöse
andere Erträge
Betriebsaufwendungen
Betriebsrohgewinn
Abschreibungen
- 12 -
44033/15/pdf
Die Ertragslage ist durch steigende Erlöse aus Eintrittsgeldern und Veranstaltungen (+21,5 %)
geprägt. Diese Entwicklung ist bei auf hohem Niveau stagnierenden Besucherzahlen hauptsächlich auf die neue Entgeltordnung vom 01.01.2015 zurückzuführen. Dem stehen im Vergleich zum
Vorjahr niedrigere Betriebsaufwendungen gegenüber. Die Abschreibungen, die im Wesentlichen
auf das Denkmal entfallen, wurden weitgehend durch Auflösungen der Sonderposten aus öffentlichen Investitionszuschüssen und Spenden neutralisiert.
Der Betriebsrohgewinn und der Betriebsgewinn nach Abschreibungen haben sich insofern erheblich verbessert.
Das neutrale Ergebnis des Berichtsjahres umfasst neben periodenfremden Erträgen sowie Aufwendungen aus der Pauschalwertberichtigung und aus dem Abgang von Anlagevermögen insbesondere die Zuwendung der Stadt Leipzig für das Jahr 2015; hierbei geht die Stiftung davon aus,
dass dieser Betrag nicht zurückgezahlt werden muss.
V.
Feststellungen aus Erweiterung des Prüfungsauftrages
Prüfung gemäß § 4 Abs. 3 SächsStiftG
Der Prüfungsauftrag wurde erweitert um die Prüfung der satzungsmäßigen Verwendung der Stiftungsmittel und der Erhaltung des Grundstockvermögens.
Im Anhang führt die Stiftung aus, das satzungsmäßige Gebot der Erhaltung des Grundstockvermögens dinglich auszulegen.
Die Prüfung der satzungsmäßigen Verwendung der Stiftungsmittel und der Erhaltung des Grundstockvermögens unter der Prämisse der dinglichen Erhaltung des Grundstockvermögens hat zu
keinen Einwendungen geführt.
44033/15/pdf
- 13 -
VI. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers und Schlussbemerkung
Wir haben nach dem abschließenden Ergebnis unserer auftragsgemäßen Prüfung den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 und den Rechenschaftsbericht 2015 der Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig mit dem folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen:
„An die Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig, Leipzig:
Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kapitalflussrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Rechenschaftsbericht der Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig, Leipzig, für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis
31.12.2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den Regelungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Stiftung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und
den Rechenschaftsbericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und
Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und den Rechenschaftsbericht vermittelten Bildes der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt
werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stiftung sowie die Erwartungen
über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht überwiegend auf der Basis von Stichproben
beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der
wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter der Stiftung sowie die Würdigung der
Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
- 14 -
44033/15/pdf
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung
und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stiftung.
Der Rechenschaftsbericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage der Stiftung und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Den vorstehenden Bericht einschließlich des im Prüfungsbericht wiedergegebenen Bestätigungsvermerks erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (Prüfungsstandard 450 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V.). Eine Verwendung des oben wiedergegebenen
Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung.
Für den Fall, dass der Stiftung pdf-Dateien zur Verfügung gestellt werden, weisen wir darauf hin,
dass die handschriftlich unterschriebenen Fassungen des Prüfungsberichts und des Bestätigungsvermerks die einzigen verbindlichen Versionen darstellen. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Rechenschaftsberichts in einer von der bestätigten
Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei
unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird
verwiesen.
Leipzig, am 16. Oktober 2017
WRG
Audit GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Robbers
Wirtschaftsprüfer
44033/15/pdf
Dr. Vaubel
Wirtschaftsprüfer
- 15 -
Anlagen
Bilanz der Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig zum 31.12.2015
Aktivseite
Passivseite
31.12.2015
€
1. Anlagevermögen
a) Sachanlagevermögen
aa) Grundstücke und Bauten
bb) Maschinen und technische Anlagen
cc) Betriebs- und Geschäftsausstattung
2. Umlaufvermögen
a) öffentlich-rechtliche Forderungen
b) privatrechtliche Forderungen
c) liquide Mittel
aa) Kassenbestand
bb) Guthaben bei Kreditinstituten
3. aktive Rechnungsabgrenzungsposten
18.806.930,06
148.276,08
128.448,49
155.531,05
81.367,87
275,00
1.935.438,76
31.12.2014
€
19.083.654,63
€
18.762.366,56
160.724,27
80.437,71
1.555,36
200,00
1.296.668,63
€
1. Eigenkapital
a) Kapitalrücklage
b) Gewinn-/Verlustvortrag
c) Jahresüberschuss
748.971,99
128.616,05
578.711,87
2. Sonderposten
a) Sonderposten für empfangene
Investitionszuwendungen
b) sonstige Sonderposten
3. Rückstellungen
a) Rückstellungen für ungewisse
Verbindlichkeiten aufgrund von
Steuerschuldverhältnissen
b) sonstige Rückstellungen
1.296.868,63
1.315.780,73
1.586,66
4. Verbindlichkeiten
a) Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
b) sonstige Verbindlichkeiten
5. passive Rechnungsabgrenzungsposten
21.257.822,67
pdf
31.12.2014
€
€
€
1.456.299,91
749.171,99
-73.458,48
202.074,53
877.788,04
17.184.675,24
1.022.119,46
18.206.794,70
17.231.307,50
902.357,43
18.133.664,93
27.527,84
73.461,81
100.989,65
34.097,16
62.085,72
96.182,88
461.362,81
1.031.650,27
1.493.013,08
193.032,04
1.019.434,71
1.212.466,75
19.003.528,54
15,39
18.896,71
236.898,92
1.935.713,76
2.172.612,68
31.12.2015
€
20.320.895,93
725,33
793,33
21.257.822,67
20.320.895,93
Anlage 1a
Gewinn- und Verlustrechnung
der Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig
für das Geschäftsjahr 2015 (01.01. bis 31.12.)
2015
€
1. Zuwendungen (Zuweisungen und
Zuschüsse), Umlagen nach Arten
und aufgelöste Sonderposten
- Zuschüsse zu Investitionen
- aufgelöste Sonderposten
- Zuführung der Investitionszuschüsse
zu Verbindlichkeiten
2014
€
950.000,00
1.055.573,82
-950.000,00
€
€
1.109.774,56
883.077,89
1.055.573,82
-1.109.774,56
883.077,89
2. privatrechtliche Leistungsentgelte/
Eintrittsgelder
1.798.539,84
1.550.686,86
2.953,56
6.472,59
2.857.067,22
2.440.237,34
43.068,01
40.028,05
543.748,70
557.860,36
952.892,05
893.071,88
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
1.502,44
1.539,00
9. sonstige ordentliche Aufwendungen
737.144,15
745.663,52
2.278.355,35
2.238.162,81
578.711,87
202.074,53
3. sonstige ordentliche Erträge
4. ordentliche Erträge (Nr. 1 bis Nr. 3)
5. Personalaufwendungen
6. Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
7. planmäßige Abschreibungen
10. ordentliche Aufwendungen
(Nr. 5 bis Nr. 9)
11. Jahresüberschuss (Nr. 4 ./. Nr. 10)
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Anlage 1b
Anhang der Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig
für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2015
I.
Allgemeine Angaben
Die Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig mit Sitz in Leipzig wurde im Jahre 2002 errichtet. Der
entsprechende Errichtungsbeschluss datiert vom 18. September 2002. Sie ist eine rechtsfähige
Stiftung des öffentlichen Rechts im Sinne des Stiftungsgesetzes des Freistaates Sachsen.
Das Grundstockvermögen besteht aus dem Grundstück mit dem Völkerschlachtdenkmal und dem
vor dem Eingangsbereich liegenden Grundstück bis zur Straße „An der Tabaksmühle“.
Stiftungszweck ist der ungeschmälerte Erhalt des Grundstockvermögens. Erträge aus dem Stiftungsvermögen, Zuwendungen öffentlicher Stellen und von dritter Stelle sowie Spenden sind zur
Erfüllung des Stiftungszwecks zu verwenden. Zur Erfüllung des Stiftungszwecks erhält die Stiftung darüber hinaus Leistungen der Stadt Leipzig nach Maßgabe der jährlichen Haushaltssatzung.
Die Stiftung verfolgt gemäß Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke, sie
ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die Stiftung stellt ihren Jahresabschluss in Anlehnung an § 88 der Sächsischen Gemeindeordnung auf. Der Jahresabschluss besteht danach aus der Ergebnisrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung), der Finanzrechnung (Kapitalflussrechnung) und der Vermögensrechnung (Bilanz). Der
Jahresabschluss ist um einen Anhang ergänzt. Dagegen wurde auf die Aufstellung einer Forderungs- und Verbindlichkeitenübersicht im Sinne von § 54 SächsKomHVO-Doppik verzichtet. Die
Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung folgt grundsätzlich der nach den
§§ 48 ff. SächsKomHVO-Doppik vorgeschriebenen Form, ergänzt um stiftungsspezifische Posten
nach Maßgabe des § 47 Abs. 4 SächsKomHVO-Doppik.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Allgemeine Angaben
Die Bilanzierung und die Bewertung der angesetzten Vermögensgegenstände, Rechnungsabgrenzungsposten, Schulden, Erträge und Aufwendungen basieren auf einer positiven Unternehmensfortführungsprognose.
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die
Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.
pdf
Anlage 1c / - 1 -
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die
bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gemäß der Dienstanweisung des Oberbürgermeisters Nr. 27/2014 vom 28.10.2014 wurden die
Vorräte mit einem Wert bis 410,00 € pro Stück nicht erfasst.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Nach § 4 der Stiftungssatzung in Verbindung mit den gesetzlichen Vorschriften des SächsStiftG
ist das Grundstockvermögen der Stiftung ungeschmälert zu erhalten. Das Grundstockvermögen
der Stiftung setzt sich aus zwei Grundstücken (Flurstück 406 in Probstheida/ Leipzig und 157/2 in
Thonberg/ Leipzig) einschließlich der Bauten auf diesen Grundstücken zusammen. In der Buchhaltung wird dieses Vermögen in Höhe von 820.001,00 € bilanziert. Die Stiftung legt die gesetzliche Anforderung der Erhaltung des Stiftungskapitals dinglich in Bezug auf die einzelnen Vermögensgegenstände des Grundstockvermögens aus. Aus diesem Grund wird im Eigenkapital der
Stiftung ein Stiftungskapital im Sinne der „Stellungnahme zur Rechnungslegung: Rechnungslegung von Stiftungen (IDW RS HFA 5)“ des Instituts der Wirtschaftsprüfer e. V. nicht ausgewiesen.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten bilanziert. Abnutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden planmäßig
nach der linearen Methode über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei der
Ermittlung der Nutzungsdauern wurde den in der Anlage 3 der Verordnung des Sächsischen
Staatsministeriums des Innern zur Weiterentwicklung des neuen kommunalen Haushalts- und
Rechnungswesens beispielhaft aufgeführten Nutzungsdauern angemessen Rechnung getragen.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die liquiden Mittel wurden zum
Nennwert angesetzt.
Sämtliche Forderungen sind vor Ablauf eines Jahres fällig. Die öffentlich-rechtlichen Forderungen
beinhalten überwiegend öffentliche Zuwendungen zu den Sanierungsarbeiten.
Die Abgrenzungsposten wurden zur (zukünftigen) periodengerechten Gewinnermittlung gebildet.
Die Kapitalrücklage wurde um ein nicht der Stiftung zurechenbares Vermögen aus einer Barkasse
bereinigt.
Anlage 1c / - 2 -
pdf
In die Sonderposten wurden die für aktivierungsfähige Maßnahmen verwendeten Investitionszuschüsse eingestellt. Sie stellen den Finanzierungsgegenwert zu den Buchwerten der Anlagegüter
dar, die mit den Investitionszuschüssen finanziert wurden. Die Sonderposten werden jährlich in
der Höhe ertragswirksam aufgelöst, die dem Betrag der Abschreibungen auf die mit den Zuschüssen finanzierten Anlagegüter entspricht. Damit bleiben diese Abschreibungen in künftigen Jahresabschlüssen insoweit erfolgsneutral.
Der sonstige Sonderposten gibt die Höhe des mit Spenden finanzierten Anlagevermögens an.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen.
Die Rückstellungen für ungewisse Verpflichtungen aufgrund von Steuerschuldverhältnissen betreffen Nachzahlungen von Körperschaft- (zzgl. Solidaritätszuschlag), Gewerbesteuer nebst Zinsen für die Jahre 2007 bis 2009 und Zinsen der Umsatzsteuer für das Jahr 2013.
Unter den sonstigen Rückstellungen werden solche für die Kosten der Erstellung der Jahresabschlüsse (43 T€), für deren Prüfung (14 T€), Betriebskosten (6 T€), Archivierungskosten (1 T€)
und Rechtsberatungskosten (10 T€) gezeigt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit den Nennwerten bzw. dem Erfüllungsbetrag bilanziert. Die Verbindlichkeiten haben ausschließlich Restlaufzeiten bis zu einem Jahr.
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten vor allem zweckgebundene, noch nicht verwendete
Investitionszuschüsse (567 T€).
III.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen enthalten Zinsaufwendungen von 2 T€ aus Steuerrückstellungen.
IV.
Sonstige Angaben
Organe der Stiftung
·
Vorstand
·
Stiftungsbeirat
pdf
Anlage 1c / - 3 -
Die Zusammensetzung des Vorstands:
Vorname, Name
Funktion
ausgeübte Tätigkeit
Burkhard Jung
Vorstandsvorsitzender
Oberbürgermeister der Stadt
Leipzig
Michael Faber
Stellv. Vorstandsvorsitzender
Bürgermeister und Beigeordneter
für Kultur der Stadt Leipzig
(seit 10.06.2016:
Dr. Skadi Jennicke
Stellv. Vorstandsvorsitzende
Bürgermeisterin und Beigeordnete
für Kultur der Stadt Leipzig)
Klaus-Michael Rohrwacher
Vorstandsmitglied
(Vorstandsvorsitzender des
Fördervereins)
Selbstständiger Steinmetzmeister
Vorstandsvorsitzender und stellv. Vorstandsvorsitzender sind von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
Die Zusammensetzung des Stiftungsbeirats:
Vorname, Name
Funktion
ausgeübte Tätigkeit
Walter Christian Steinbach
Vorsitzender
Vorsitzender des Kuratoriums des
Fördervereins Völkerschlachtdenkmal e. V.
Axel Dyck
Stellvertretender Vorsitzender
Stadtrat
Dr. Michael Feist
Stiftungsbeirat
Vizepräsident und Leiter der
Abteilung 1 – Zentrale Aufgaben
in der Landesdirektion Leipzig
Ursula Grimm
Stiftungsbeirat
Stadträtin
Dr. Rolf Jähnichen
Stiftungsbeirat
Mitglied des Kuratoriums des
Fördervereins Völkerschlachtdenkmal e. V.
Claus-Uwe Rothkegel
Stiftungsbeirat
(seit 25.03.2015)
Stadtrat
Der Stiftungsbeirat hat beratende Funktion und ist vom Vorstand anzuhören.
Anlage 1c / - 4 -
pdf
Die Mitglieder von Vorstand und Stiftungsbeirat sind ehrenamtlich tätig und erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung.
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung obliegt satzungsgemäß dem Direktor des Stadtgeschichtlichen Museums;
zum Bilanzstichtag ist dies Dr. Volker Rodekamp.
Leipzig, im Oktober 2017
Burkhard Jung
Dr. Skadi Jennicke
Klaus-Michael Rohrwacher
Dr. Volker Rodekamp
-Vorstandsvorsitzender -
- Stellv. Vorstandsvorsitzende -
- Vorstandsmitglied -
- Geschäftsführer -
pdf
Anlage 1c / - 5 -
Anlagennachweis der Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig für das Geschäftsjahr 2015 (01.01. bis 31.12.)
1.
a)
pdf
Anlagevermögen
Entwicklung der Anschaffungswerte
Entwicklung der Abschreibungen
Anfangsstand
01.01.2015
Zugänge
Abgänge
Endstand
31.12.2015
Anfangsstand
01.01.2015
€
€
€
€
€
Abschreibungen
des
Geschäftsjahres
€
Restbuchwerte
31.12.2015
Entnahmen
für Abgänge
Endstand
31.12.2015
€
€
€
Sachanlagevermögen
aa)
Grundstücke und Bauten
21.399.683,78
962.677,71
0,00
22.362.361,49
2.637.317,22
918.114,21
0,00
3.555.431,43
18.806.930,06
bb)
Maschinen und technische Anlagen
213.365,62
1.369,76
0,00
214.735,38
52.641,35
13.817,95
0,00
66.459,30
148.276,08
cc)
Betriebs- und Geschäftsausstattung
145.338,14
69.257,68
593,81
214.002,01
64.900,43
20.959,89
306,80
85.553,52
128.448,49
21.758.387,54
1.033.305,15
593,81
22.791.098,88
2.754.859,00
952.892,05
306,80
3.707.444,25
19.083.654,63
Anlage 1c / - 6 -
Kapitalflussrechnung
der Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig
für das Geschäftsjahr 2015
Über die Liquiditätssituation und die finanzielle Entwicklung gibt die folgende Kapitalflussrechnung
(indirekte Methode) Aufschluss:
2015
T€
2014
T€
1. Jahresüberschuss
578
202
2. Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens
953
893
-906
-883
5
-3
-218
88
310
-347
722
-50
1. Einzahlungen aus öffentlichen Zuwendungen für Investitionen
778
1.905
2. Einzahlungen aus nicht-öffentlichen Zuwendungen für Investitionen
172
29
950
1.934
-1.033
-2.534
-1.033
-2.534
639
-650
Finanzmittelbestand am Anfang der Periode
1.297
1.947
Finanzmittelbestand am Ende der Periode
1.936
1.297
3. Auflösung der Sonderposten
4. Zunahme/ Abnahme (-) der Rückstellungen
5. Zunahme (-)/ Abnahme (Saldo) der Vorräte, der privatrechtlichen
Forderungen und des aktiven Rechnungsabgrenzungsposten
6. Zunahme/ Abnahme (-) (Saldo) der Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen, der sonstigen Verbindlichkeiten,
soweit nicht Fördermittel betreffend, und des passiven
Rechnungsabgrenzungspostens
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
1. Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen
Cashflow aus Investitionstätigkeit
zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestandes
pdf
Anlage 1d
STIFTUNG VÖLKERSCHLACHTDENKMAL LEIPZIG
Stiftung des öffentlichen Rechts
Rechenschaftsbericht der Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig für das
Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2015
1. Allgemeine Angaben
Die Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig mit Sitz in Leipzig wurde im Jahre 2002 errichtet. Der
entsprechende Errichtungsbeschluss datiert vom 18. September 2002. Sie ist eine rechtsfähige
Stiftung des öffentlichen Rechts im Sinne des Stiftungsgesetzes des Freistaates Sachsen. Als
solche ist die Stiftung eine rechtlich verselbstständigte Vermögensmasse, „die sich selbst gehört“.
Das Grundstockvermögen besteht aus dem Grundstück mit dem Völkerschlachtdenkmal und dem
vor dem Eingangsbereich liegenden Grundstück bis zur Straße „An der Tabaksmühle“.
Stiftungszweck ist der ungeschmälerte Erhalt des Stiftungsvermögens. Erträge aus dem
Stiftungsvermögen, Zuwendungen öffentlicher Stellen und von dritter Stelle sowie Spenden sind
zur Erfüllung des Stiftungszwecks zu verwenden. Zur Erfüllung des Stiftungszwecks erhält die
Stiftung darüber hinaus Leistungen der Stadt Leipzig nach Maßgabe der jährlichen
Haushaltssatzung.
Die Stiftung verfolgt gemäß Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke, sie ist
selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die Mittel aus der Zuwendung der Stadt Leipzig für die Baumaßnahmen Völkerschlachtdenkmal
werden ausschließlich vom Amt für Gebäudemanagement (ehem. Hochbauamt) bewirtschaftet
(festgeschrieben in der Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stiftung Völkerschlachtdenkmal
und der Stadt Leipzig). Das Amt für Gebäudemanagement führt danach die Vorbereitung und
Durchführung der Baumaßnahmen zur Sanierung/Restaurierung des Völkerschlachtdenkmals
entsprechend der Beschlüsse des Vorstandes der Stiftung Völkerschlachtdenkmal durch.
Die Stiftung verpflichtet sich der Förderung von Kunst und Kultur, des Denkmalschutzes und der
Denkmalpflege, bezogen auf das Völkerschlachtdenkmal, sowie der Förderung des Andenkens an
Kriegsopfer. Die Stiftungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch:
-
die denkmalgerechte Modernisierung, Instandsetzung und Unterhaltung des
Gebäudes Völkerschlachtdenkmal mit seinen Außenanlagen,
-
die Erhaltung und Repräsentation des Völkerschlachtdenkmals zu Leipzig als
Gedenkstätte für die Gefallenen der Völkerschlacht und als Denkmal der nationalen
Einheit und Selbstbestimmung.
Im Sinne des europäischen Gedankens setzt sich die Stiftung dafür ein, das
Völkerschlachtdenkmal als Kulturgut von nationaler und internationaler Bedeutung zu einem
pdf
Anlage 2 / - 1 -
Symbol für Frieden, Freiheit und Verständigung unter den europäischen Völkern auch nach
Abschluss der Sanierung inhaltlich weiter zu profilieren.
In 2011 wurde die Neufassung der Satzung beschlossen, die von der Landesdirektion Leipzig als
Stiftungsaufsicht mit Bescheid vom 21. Oktober 2011 genehmigt wurde.
2. Organe der Stiftung
·
·
Vorstand
Stiftungsbeirat
Die Zusammensetzung des Vorstands:
Vorname, Name
Funktion
ausgeübte Tätigkeit
Burkhard Jung
Vorstandsvorsitzender
Oberbürgermeister der Stadt Leipzig
Michael Faber
Stellv. Vorstandsvorsitzender
Bürgermeister und Beigeordneter für
Kultur der Stadt Leipzig
(seit 10.06.2016:
Dr. Skadi Jennicke
Stellv. Vorstandsvorsitzende
Bürgermeisterin und Beigeordnete für
Kultur der Stadt Leipzig)
Klaus-Michael Rohrwacher
Vorstandsmitglied
Selbstständiger Steinmetzmeister
(Vorstandsvorsitzender des
Fördervereins)
Die Zusammensetzung des Stiftungsbeirats:
Vorname, Name
Funktion
Walter Christian Steinbach
Vorsitzender
Axel Dyck
Stellvertretender Vorsitzender
Dr. Michael Feist
Stiftungsbeirat
Dr. Rolf Jähnichen
Stiftungsbeirat
Claus-Uwe Rothkegel
Stiftungsbeirat (seit 25.03.2015)
Der Stiftungsbeirat hat beratende Funktion und ist vom Vorstand anzuhören. Die Mitglieder von
Vorstand und Stiftungsbeirat sind ehrenamtlich tätig und erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln
der Stiftung.
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung obliegt satzungsgemäß dem Direktor des Stadtgeschichtlichen Museums;
vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 ist dies Dr. Volker Rodekamp.
Anlage 2 / - 2 -
pdf
3. Vorstands- und Beiratssitzung 2015
Am 27.11.15 führte der Vorstand gemeinsam mit dem Beirat der Stiftung Völkerschlachtdenkmal
eine Sitzung durch. Folgende Schwerpunkte wurden thematisiert und dazu folgende Beschlüsse
gefasst:
1.
Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit,
Bestimmung eines Protokollführers
2.
Begrüßung von Herrn Claus-Uwe Rothkegel (CDU-Fraktion) als neues Beiratsmitglied der
Stiftung Völkerschlachtdenkmal
3.
Protokoll der Sitzung vom 09.12.2014 zur Kontrolle. Keine Anmerkungen oder Fragen.
4.
Vorstellung des Jahresabschlusses 2012
Beschluss:
Die WRG Audit GmbH Wirtschaftprüfungsgesellschaft wird einstimmig mit
den Jahresabschlüssen 2014 und 2015 zum bisherigen Honorar
beauftragt.
5.
Vorstellung der Connex Steuer- und Wirtschaftsberatung GmbH
6.
Bericht zum laufenden Wirtschaftsjahr 2015
7.
Personalentwicklung
Beschluss 1:
Herr Dr. Rodekamp wird für zwei weitere Jahre als Geschäftsführer der
Stiftung bestätigt.
Beschluss 2:
Die Stelle der Sachbearbeiterin der Stiftung, die zur Zeit mit Frau Anja
Stengl bis zum 30.06.2016 befristet besetzt ist, wird zum 01.07.2016
entfristet. Frau Stengl wird zum 01.07.2016 fest angestellt und in die
Tarifgruppe 9TVöD eingruppiert.
8.
Berichterstattung zu Baumaßnahmen am Völkerschlachtdenkmal
9.
Finanzierung der Baumaßnahmen, Stand der Fördermittelbeantragung
10. Problematik Veranstaltungen der Stadt Leipzig auf dem Stiftungsgelände
11. Sonstiges
11.1. Technischer Mitarbeiter für Völkerschlachtdenkmal
11.2. Nutzung der Kopfbauten ab April/ Mai 2016
11.3. Anfragen für kostenfreien Eintritt für begleitete Gruppen jugendlicher Flüchtlinge
Die nächste Sitzung des Vorstandes und des Beirates der Stiftung Völkerschlachtdenkmal ist im 2.
Quartal des Jahres 2016 vorgesehen, um die Wirtschafts- und Finanzplanung der Wirtschaftsjahre
2017 und 2018 zu erörtern. Zugleich soll der Geschäftsführer aufgrund der zeitnahen vorläufigen
Ergebnisrechnung das Wirtschaftsergebnis des Jahres 2015 vorstellen.
4. Haushaltsdarstellung
Alle Buchungen – Erträge/Einzahlungen und Aufwendungen/Ausgaben – der Stiftungen im
Verwaltungs- und Vermögenshaushalt werden über ein eigenes Konto bei der Sparkasse Leipzig
getätigt. Die Stiftung ist in das städtische Haushalts- und Kassenverfahren mit separatem
Buchungskreis 3000 eingebunden. In der doppischen Haushaltsführung werden alle Buchungen
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Anlage 2 / - 3 -
über die PSP-Elemente 1.300.25.2.0.01 (konsumtiv) und 7.0000947.710 sowie 7.0000565.700
(investiv) unter den entsprechenden Sachkonten gebucht.
4.1 Haushaltsplan:
Die Planzahlen für die Wirtschaftsjahre 2015 und 2016 wurden im Juli 2015 vom Vorstand
einstimmig beschlossen. Der Planansatz beträgt € 1.275.400,-. Per Zuwendungsbescheid vom
03.08.2015 werden der Stiftung € 150.000,- als Festbetragsfinanzierung für den Ergebnishaushalt
von der Stadt Leipzig zugesichert.
Doppelhaushalt Stiftung Völkerschlachtdenkmal 2015 und 2016
Einnahmen:
1
2
3
4
5
6
Sachkonto
31420000
34110000
34219110
34219140
34619900
50291000
PSP
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
Beschreibung Sachkonto
Zuw./Zusch. f. lfd.Zwecke von Gemeinden/
Erträge Mieten und Pachten
KR Verkaufserträge Material
KR Verkaufsertr.Veranstaltungstickets/Ei
KR sonstige privatrechtliche Leistungsen
sonstige periodenfremde Erträge
Planzahlen
2015
€
150.000,00
10.000,00
60.000,00
1.000.000,00
53.000,00
2.400,00
1.275.400,00
Planzahlen
2016
€
150.000,00
10.000,00
60.000,00
1.000.000,00
53.000,00
2.400,00
1.275.400,00
Beschreibung Sachkonto
Planung Personalaufwendungen
Unterhaltung der Grundstücke/ baulichen
Pflege Freiflächen
Energie zentral
Unterhaltsreinigung
KR turnusmäßige Müllentsorgung (Rest- un
KR Bewachung
KR Sonstige Bewirtschaftungsaufwendungen
Erwerb bew Gegenstände bis 410 EUR
UH Geräte, Ausstattungen
KR Erwerb von Schutzkleidung
KR Erwerb/Unterhaltung Kunst-u. Sammlun
KR Fotomaterial und Fotoarbeiten
KR Sonstige Verwaltungs- und Betriebsauf
Porto und Transportkosten
Telefon, Internet
Bücher, Zeitschr. Drucks. Büromat. (deze
öffentliche Bekanntmachungen
Reisekosten
Sachverständigen- und Gutachteraufwendun
Versicherungen dezentral
Erstattg.aus lfd.Verw.Tätigk. an Gem./-v
Planzahlen
2015
€
49.000,00
18.800,00
50.000,00
98.000,00
22.000,00
9.850,00
320.500,00
1.000,00
2.500,00
40.000,00
50,00
1.000,00
600,00
80.000,00
900,00
3.000,00
1.200,00
9.000,00
1.000,00
8.000,00
9.000,00
550.000,00
1.275.400,00
Planzahlen
2016
€
49.000,00
18.800,00
50.000,00
98.000,00
22.000,00
9.850,00
320.500,00
1.000,00
2.500,00
40.000,00
50,00
1.000,00
600,00
80.000,00
900,00
3.000,00
1.200,00
9.000,00
1.000,00
8.000,00
9.000,00
550.000,00
1.275.400,00
Ausgaben:
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
Sachkonto
40000000
42111000
42113000
42411100
42419160
42419220
42419290
42419900
42531000
42552000
42619120
42719140
42719230
42719900
44310100
44310300
44310700
44310800
44310900
44312000
44412200
44520000
PSP
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
4.2 Geschäftsverlauf 2015
Anlage 2 / - 4 -
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Positiv zu bewerten sind die gestiegenen Einnahmen, die auf die stabilen Besucherzahlen und die
neue Entgeltordnung zurück zu führen sind. Der Haushaltsansatz 2015 in Höhe von € 1.000.000
für den Verkauf von Eintrittstickets konnte mit einem Rechnungsergebnis von € 1.677.285
abschließen. Damit wurden Mehreinnahmen gegenüber dem Vorjahr (2014) in Höhe von
€ 297.129 erwirtschaftet (ausschließlich Ergebnisse aus dem Verkauf der Eintrittskarten).
Jahr
2013
2014
2015
Kostenart
34219140
34219140
34219140
Beschreibung Kostenart
Verkaufserträge Veranstaltungstickets
Verkaufserträge Veranstaltungstickets
Verkaufserträge Veranstaltungstickets
Plan
€
888.350,00
888.350,00
1.000.000,00
Ist
€
1.196.349,87
1.380.156,00
1.677.284,99
Mit dem Mindestlohngesetz wird seit Januar 2015 eine Lohnuntergrenze für Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer durch eine entsprechende gesetzliche Regelung sichergestellt. Dies spiegelt
sich wider in gestiegenen Kosten. Hierbei sind besonders die gestiegenen Kosten im Bereich
Bewachung, Kassen- und Aufsichtspersonal hervorzuheben.
Jahr
Kostenart
2013 42419290
2014 42419290
2015 42419290
Beschreibung Kostenart
KR Bewachung
KR Bewachung
KR Bewachung
Plan
Ist
€
€
300.000,00 308.095,86
315.000,00 361.680,02
320.500,00 394.455,33
Im Jahr 2015 wurden für die Verwaltung der Stiftung € 93.313 aufgewendet. Bei den allgemeinen
Betriebsausgaben nimmt die Verwaltungskostenerstattung an die Stadt Leipzig mit € 553.533 im
Sachkonto 44520000 den größten Posten ein; gefolgt von den Kosten i.H.v. € 394.455,33 für die
extern erbrachten Personaldienstleistungen.
Für die zukünftigen Wirtschaftsjahre ist ein steigender Mittelbedarf für Wartung, Reparaturen und
Austausch von Geräten zu erwarten.
Jahr
2013
2014
2015
Kostenart
42552000
42552000
42552000
Beschreibung Kostenart
UH Geräte, Ausstattungen
UH Geräte, Ausstattungen
UH Geräte, Ausstattungen
Plan
€
30.500,00
30.500,00
40.000,00
Ist
€
46.401,02
41.623,03
35.124,80
Auch wenn die Aufwendungen in 2015 unter den Vorjahreswerten liegen, ist aufgrund des
Lebensalters einiger technischer Anlagen (z.B. Aufzüge und Blockheizkraftwerk) mit erhöhten
Ausgaben zu rechnen. Auf Anraten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WRG sollen
vorausschauend entsprechende Rücklagen gebildet werden. Diese Veränderungen werden bei
der Finanzplanung der Wirtschaftsjahre 2017/18 berücksichtigt werden.
Der Vorstand der Stiftung erklärt, dass die Ausgaben im Haushaltsjahr 2015 notwendig waren,
dass wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die Ausgaben mit den Büchern und
Belegen übereinstimmen.
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Anlage 2 / - 5 -
4.2.1 Besonderheiten im Geschäftsverlauf:
Der Jahresabschluss 2012 der Stiftung Völkerschlachtdenkmal wird im Wirtschaftsjahr
2015 festgestellt:
Inhalt der Prüfung waren der Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und
Kapitalflussrechnung), die Buchführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Jahres 2012.
Für das Jahr 2012 hatte die Stiftung einen Zuwendungsbescheid (Fehlbedarfsfinanzierung) i.H.v.
€ 254.950,- von der Stadt Leipzig erhalten, davon jedoch nur € 191.212,50 abgerufen. Aufgrund
des steigenden Bedarfes für Instandhaltung und zur Co-Finanzierung notwendiger
Baumaßnahmen soll eine Rücklage gebildet werden mit den im Jahr 2012 vom Kulturamt
ausgereichten, nicht im Ergebnishaushalt verausgabten Mitteln:
€ 254.950,00
- gesamte Fördersumme lt. Bescheid
€ 191.212,50
- vom Kulturamt in 2012 überwiesen
€ 57.743,98
- Jahresfehlbetrag 2012
€ 133.468,52
- Differenz zum Bilden der vom Wirtschaftsprüfer empfohlenen Rücklage
Die nicht verausgabten Finanzmittel sollen für zukünftige Unterhaltsaufwendungen verwandt
werden, für die bei der Stiftung bisher keine Rücklagen gebildet werden konnten.
Aufgrund der bestehenden Verwaltungsvereinbarung laufen die Buchungen der Stiftung
umfassend über die Kämmerei der Stadt Leipzig. Die Stiftung ist auf die Zusammenarbeit mit der
Kämmerei angewiesen und nutzt das für die Stiftung erkennbar viel zu komplex gestaltete SAPSystem der Stadt. Ziel der zukünftigen Buchführung soll ein zeitnaher Abschluss und eine
Vereinfachung der Buchungsvorgänge sein, um die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
„Klarheit“ und „Verständlichkeit“ zu gewährleisten. Eine Darlegung dieser aus Sicht der Stiftung
zwingenden Notwendigkeiten fand am 08.12.2015 mit Frau Haase und Herrn Tirpitz von der
Kämmerei statt.
Das Finanzamt Leipzig präsentiert das Ergebnis der Betriebsprüfung 2007 – 2009 im
Wirtschaftsjahr 2015
Das Ergebnis der Betriebsprüfung durch das Finanzamt Leipzig für die Jahre 2007 bis 2009 wurde
im Jahr 2015 zugestellt. Es wies eine Steuernachzahlung über € 35T auf. Da in diesen Jahren
noch das Kulturamt der Stadt Leipzig für die Steuererklärungen verantwortlich war (vor
Neufassung der Stiftungssatzung im Jahr 2012) und da vom Finanzamt die institutionelle
Förderung vollständig dem Ausgabenbereich des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes zugeteilt
und diese Einnahmen somit voll besteuert wurden, hat die Stiftung die Connex Steuerberatung mit
der Prüfung des Betriebsprüfungsergebnisses beauftragt. Es läuft derzeit ein Einspruchsverfahren
der Connex beim Finanzamt.
Anlage 2 / - 6 -
pdf
Mit einer überarbeiteten Steuererklärung für das Jahr 2013 hat die Connex gleichzeitig eine
korrigierte Einteilung in die vier Bereiche vorgenommen:
·
ideeller Bereich
·
Vermögensverwaltung
·
Zweckbetrieb
·
wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
Diese neue Einteilung wurde vom Finanzamt unter dem Vorbehalt der neuerlichen
Betriebsprüfung zunächst vorläufig angenommen. Die Betriebsprüfung für die Jahre 2010 und
2011 wurde im September 2015 vom Finanzamt begonnen. Die Prüfung des Jahres 2012 soll im
Jahr 2016 stattfinden.
4.3 Zukünftige wirtschaftliche Entwicklung
Die voraussichtliche Entwicklung der Stiftung ist als grundsätzlich stabil und positiv zu bewerten.
Entsprechend der Wirtschaftsplanung der Stiftung sind in den Folgejahren ausgeglichene bzw.
leicht positive Jahresergebnisse zu erwarten. Für 2016 wird lt. Haushaltsplan ein ausgeglichenes
Ergebnis erwartet.
In der Vorstands- und Beiratssitzung am 27.11.2015 hat der Geschäftsführer die Problematik
Veranstaltungen der Stadt Leipzig auf dem Stiftungsgelände (vornehmlich Vorplatz) erörtert. In der
Vergangenheit verblieben die erzielten Einnahmen aus der Geländeüberlassung ausnahmslos bei
der Stadt Leipzig. Zukünftig soll eine Regelung erfolgen, die der Stiftung die Möglichkeit einräumt,
an den Einnahmen in angemessener Weise beteiligt zu werden. Erste Gespräche mit beteiligten
Ämtern wurden bereits geführt. Eine vertragliche Vereinbarung soll im 2. Quartal 2016 getroffen
werden.
Zukünftig ist mit steigenden Wartungsbedarfen am Denkmal zu rechnen. Hervorzuheben sind die
sensiblen/ kostenintensiven Bereiche:
·
Aufzüge
·
komplexe Beleuchtungstechnik
·
Blockheizkraftwerk
·
allgemeine Bauunterhaltung
Im November 2015 gab es ein Abstimmungsgespräch im Amt für Gebäudemanagement bezüglich
eines dringend benötigten Technischen Mitarbeiters am Völkerschlachtdenkmal. Das Amt verwies
auf die Dringlichkeit, einen Sachverständigen mit technischem Knowhow vor Ort zu haben. Dazu
wird es der Stiftung im 1. Quartal 2016 verschiedene Lösungsvarianten vorstellen. Der Vorschlag,
den derzeitigen Oberbauleiter (HJW) Herrn Börner nach seinem Eintritt in den Ruhestand, der in
der zweiten Jahreshälfte des Jahres 2016 erfolgen wird, auf € 420,- Basis zusätzlich für
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Anlage 2 / - 7 -
technische Fragen vor Ort zu gewinnen, wurde in der Vorstands- und Beiratssitzung am
27.11.2015 von den Mitgliedern einstimmig begrüßt.
5. Bau- und Sanierungsmaßnahmen am Völkerschlachtdenkmal
5.1 Laufende Baumaßnahmen, März 2015 bis April 2016:
Die Sanierungsarbeiten 2015 sind planmäßig verlaufen. Im Rahmen der 5. Baustufe, 2.BA,
Teilobjekt Kopfbauten wurden Fördermittel vom Land in Höhe von max. € 298.113,21 für den
Förderzeitraum 12.03.15-31.05.16 zur Verfügung gestellt. Die Baumaßnahme wird bis Ende März
fertig gestellt.
Für die Betreibung der beiden rechten Pylone wird eine Ausschreibung erfolgen, um das geplante
Bistro und die angeschlossene Toilettenanlage an einen Betreiber zu vergeben. Angestrebt wird
im Idealfall eine ganzjährige, tägliche Bewirtschaftung während der Öffnungszeiten des
Völkerschlachtdenkmals. Das Bistro soll kalte und warme Snacks (Würstchen, Sandwiches),
Getränke und Erfrischungen bieten. Während der Sommermonate soll dem Bistro die Möglichkeit
eingeräumt werden, den Außenbereich mit einigen wenigen Tischen denkmalverträglich
gastronomisch zu nutzen. Allerdings soll die Betriebnahme der beiden restaurierten
Eingangsbauwerke erst nach erfolgter Sanierung des Wasserbeckens im Jahr 2018/ 2019
erfolgen, da durch umfangreiche Bautätigkeiten und Zuwegearbeiten von erheblichen Störungen
im zentralen Eingangsbereich zum Denkmal ausgegangen werden muss. Potentielle Pächter
würden hierdurch ein unkalkulierbares Risiko eingehen.
Weitere Zuwendungen erhielt die Stiftung vom Förderverein Völkerschlachtdenkmal: € 171.886,79
für die Sanierung der Außenanlagen, 5. Baustufe, 2.BA., Teilobjekt Kopfbauten (einschließlich
Treppenanlage und Wasserversorgung), Bewilligungszeitraum: 01.01. -31.12.2015, sowie von der
Stadt Leipzig: € 480.000,- als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung für die
Außenanlagen, 5. Baustufe, 2.BA für den Bewilligungszeitraum 01.01.-31.12.2015.
5.2 Finanzierung zukünftiger Baumaßnahmen, Stand der Fördermittelbeantragung:
Für die noch ausstehenden Bauleistungen hat sich der Geschäftsführer aktiv um Fördermittel
bemüht. Dazu führte er zahlreiche Gespräche mit Vertretern des Freistaates und des Bundes. Im
Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die Sanierung des Wasserbeckens als besonderes
denkmalbezogenes Einzelprojekt aus dem Gesamtmaßnahmenkatalog herauszulösen und mittels
entsprechender
Antragstellung fristgerecht bis Ende Februar 2016 bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen
ist. Entsprechende Fördermittel könnten aus dem Denkmalschutzprogramm VI bereitgestellt
werden. Das Projekt sollte als letztmalige Antragstellung und als ein Bauvorhaben von besonderer
Denkmalschutzrelevanz herausgestellt werden.
Anlage 2 / - 8 -
pdf
Daraus ergibt sich folgende Planungsvorschau:
2016:
Die bereits in 2015 begonnenen und ausfinanzierten Sanierungsmaßnahmen an den Pylonen und
Treppenanlagen werden abgeschlossen. Neue Baumaßnahmen hingegen werden in 2016 nicht
begonnen.
Für das Wasserbecken sind lediglich die Vorplanung vorgesehen (mit ca. € 26.000 finanziert vom
Förderverein) und die Planung (mit ca. € 130.000 finanziert aus dem Finanzanteil der Stadt i.H.v.
insgesamt € 480.000). Die verbleibenden städtischen Mittel sollen nach 2017 übertragen werden.
2017 – 2018:
Beginn der Baumaßnahme Wasserbecken finanziert durch die städtischen Anteile, Förderverein,
Beteiligung Stiftung Völkerschlachtdenkmal und im Idealfall Drittmittel aus dem
Denkmalschutzprogramm V (Bund und Freistaat)
2019 – 2021:
Verbliebene Baumaßnahmen einschließlich der Zuwegungen und der Wiederherstellung der
Parkanlage. Abschließend soll die Entwicklung des Denkmalvorplatzes (Parkplatz) betrachtet
werden.
Bezüglich der dauerhaften Bereitstellung der städtischen Mittel wurde in der Vorstands- und
Beiratssitzung vom 27.11.2015 auf Klärungsbedarf verwiesen, da bisher von einer 40-40-20Regelung ausgegangen wurde. Im Stadtratsbeschluss Nr. VI-DS-01181-NF-001 (Zuschuss an die
Stiftung Völkerschlachtdenkmal, 5. Baustufe, 2. BA) wurde hierzu keine eindeutige Aussage
getroffen. Lediglich, dass von 2016 bis 2018 ein jährlicher städtischer Zuschuss i. H. v. € 480.000
veranschlagt ist und dieser „in Abhängigkeit der Kosten der Teilmaßnahmen und den bei der
Stiftung eingegangenen Fördermitteln ausgereicht“ wird. Der Förderverein wird seine Zusagen
erfüllen und stellt seinerseits zusätzliche Finanzierungsgelder in Aussicht.
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Anlage 2 / - 9 -
6. Besucherentwicklung am Völkerschlachtdenkmal
6.1 Neue Entgeltordnung
Seit 01.01.2015 gilt die vorab im Amtsblatt veröffentlichte neue Entgeltordnung für das
Völkerschlachtdenkmal. Sie wurde bereits auf der Vorstands- und Beiratssitzung am 9. Dezember
2014 einstimmig beschlossen. Damit wurden die Eintrittspreise und Gebühren für das
Völkerschlachtdenkmal/ FORUM 1813 entsprechend der nachfolgenden Aufstellung festgelegt:
Kategorie
Preis
Erwachsene
8€
Ermäßigt*
6€
Familienkarte1
16 €
Kinder bis 6 Jahre
frei
Schulklassen je Schüler
1€
Gruppen ab 10 Personen
(Erwachsene p.P.)
7€
Führungszuschlag für Schulklassen
30 €
Führungszuschlag für Gruppen (Erwachsene)
60 €
Ermäßigung Inhaber Leipzig-Pass, Erwachsene
4€
Ermäßigung Inhaber Leipzig-Pass,
Familien
8€
Forum 1813: Kinder/ Jugendliche bis 18 Jahre
frei
* Ermäßigung erhalten: Schüler, Auszubildende, Studenten, Schwerbehinderte nach §2, Abs. 2
Sozialgesetzbuch (IX) bei einem Behindertengrad ab 50% mit entsprechendem Ausweis
1
Zwei Erwachsene mit ein bis fünf Kindern unter 18 Jahren
Gebühren
Personenaufzug
Nutzung/ Miete des Denkmals
für geschlossene Veranstaltungen
Preis
entfällt
je nach Aufwand, mind. 500 € als Grundpauschale
zzgl. MwSt
Besichtigung des Denkmals außerhalb der
regulären Öffnungszeiten
(immer Einzelfallentscheidung,
kein buchbares Serviceangebot)
100%er Aufschlag auf die regulären Gebühren,
mind. jedoch 350 €, zzgl. Personalkosten
(ab regulärer Schließzeit bis zum Ende des
Einsatzes)
Miete der Außenflächen des Denkmals für
Sonderveranstaltungen
Nutzungsentgelt für Flächen in qm auf der Basis
der jeweils gültigen Preisliste Sondernutzung der
Stadt Leipzig, mind. aber 250 €
bis 7 Tage vor dem Termin kostenfrei, bei späterer
Stornierung bzw. Nichtinanspruchnahme: 50% der
Führungsgebühr
Stornierungen von
Führungsanmeldungen
Verwaltungspauschale für
Inrechnungstellung von Eintrittsentgelt
Anlage 2 / - 10 -
2,50 €
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6.2 Gegenüberstellung der Besucherzahlen und Gesamteinnahmen der Jahre 2014 und 2015
2014
Januar
Februar
März
April
Mai
Juni
Juli
August
September
Oktober
November
Dezember
2015
Besucher
19.309
17.956
17.449
31.958
31.044
27.904
31.097
42.928
25.311
36.646
18.924
13.388
313.914
Gesamteinnahmen Besucher
68.628,02 €
9.291
91.857,74 €
11.836
98.818,05 €
14.847
155.745,75 €
27.102
157.213,95 €
33.425
151.052,05 €
27.116
159.331,10 €
29.689
211.608,42 €
33.996
139.541,21 €
26.361
184.847,77 €
34.132
99.237,22 €
14.535
70.679,68 €
16.565
1.588.560,96 € 278.895
Gesamteinnahmen
59.545,39 €
74.387,39 €
95.221,66 €
164.090,20 €
218.355,13 €
187.765,43 €
184.188,43 €
226.272,29 €
186.087,47 €
216.205,08 €
99.058,64 €
111.336,98 €
1.822.514,09 €
Besucherentwicklung
Auch im vergangenen Jahr haben die Generalsanierung und die große mediale Präsenz des
Völkerschlachtdenkmals im Jubiläumsjahr 2013 nachgewirkt. Mit rund 300 000 Besuchern lag das
Publikumsinteresse erneut deutlich über dem Niveau vor 2013. Das seit 2013 zu verzeichnende
starke Anwachsen der Besucherzahlen geht naturgemäß mit einem deutlichen Anstieg der
Führungsanfragen einher, bei denen besonders die umfangreichen Sanierungsarbeiten im
Vordergrund stehen. Diesen kann die Stiftung nur durch das Einbinden von freien Mitarbeitern
genügen. Insgesamt sind 520 Führungen (Anstieg um rund 11 % gegenüber 2014) absolviert
worden, deren überwiegende Anzahl sich naturgemäß auf die Hauptsaison konzentriert. Zwei,
mitunter auch drei, mehr oder weniger parallel laufende Führungen sind so keine Seltenheit.
Unabhängig vom zur Verfügung stehenden Personal sind weiteren Steigerungen hier auch
objektive Grenzen gesetzt.
Besucher Einnahmen
gesamt in €
Umsatz
Warenverkauf in €
Verleih von Führungen Veranstaltungen
Audioguides
2014
313.914
1.588.560,96
116.305,56
17.337
470
29
2015
278.895
1.822.514.09
125.151.40
20.713
520
29
So positiv eine verstärkte Nachfrage nach geführten Besichtigungen auch ist, verursacht sie doch
zugleich einen erheblichen Mehraufwand im Bereich vorangehender Organisation, Abstimmung
von Buchungen, Koordination, Stornierungen etc. Dies bringt eine nicht unerhebliche
Mehrbelastung der beiden festen Mitarbeiter mit sich.
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Anlage 2 / - 11 -
Auch der Besuch der Konzertveranstaltungen profitierte von der erhöhten Popularität des
Denkmals. Ursächlich ist sicherlich auch ein Konzertjahr mit besonders anspruchsvollen
Programmen gewesen. Höhepunkt war die fulminante Aufführung des selten zu hörenden
Oratoriums auf das Ende des Zweiten Weltkrieges von Frank Martin im Oktober.
Besucherzufriedenheit
Insgesamt können wir von einer großen Zufriedenheit der Denkmalsbesucher mit den offerierten
Angeboten sprechen. Die Ergebnisse der Sanierung, die damit einhergehende hohe
Besuchsqualität wird honoriert. Am deutlichsten wird dies an den Denkmalskassen. Die
Veränderung der Eintrittspreise und Gebühren zum Januar 2015 ist durchweg als angemessen
aufgenommen worden. Kritik etwa an einer zu hohen Eintrittspreisgestaltung hat es nicht gegeben.
Besucherzahlen im Vergleich
100.000
Anzahl der Besucher pro Monat
90.000
Jubiläum
80.000
70.000
60.000
2012
50.000
2013
40.000
2014
30.000
2015
20.000
2016
10.000
0
Shopgeschäft
Mit einem Warenumsatz von rund € 125.000 ist ein Anstieg um 8 % gegenüber dem Vorjahr
festzustellen und damit der Verkauf von Informationsmaterial und Andenkenartikeln als positiv zu
bewerten. Insbesondere das Angebot an spezieller Literatur zur napoleonischen Epoche hat einen
festen Kundenstamm. Mit der opulent bebilderten Monographie zum Völkerschlachtdenkmal,
mehrsprachigen Kurzführern, der Publikation zur Denkmalssanierung, der MOSAIKSonderausgabe als Denkmalsführer für junge Besucher und mehrsprachigen Audioguides, deren
Hörspiele es auch als Kauf-CD gibt, werden nahezu sämtliche Besucherwünsche nach speziellen
Informationsformaten abgedeckt. Nachdem dies wegen der Sanierungsarbeiten über Jahre nicht
möglich war, haben wir neben einem großen Sortiment klassischer Souvenirartikel nunmehr auch
Anlage 2 / - 12 -
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eine erhebliche Auswahl an neuen, zum Teil auch selbst produzierten, hochwertigen
Bildpostkarten des Völkerschlachtdenkmals im Angebot. Mit Blick auf die in Leipziger Museen und
im Einzelhandel vorhandenen Souvenirshops darf sich das Geschäft am Völkerschlachtdenkmal
hinsichtlich Breite und Qualität des Angebots als attraktiv bezeichnen.
Medienraum
Ausgesprochen positiv aufgenommen wird der neue Einführungsfilm im Medienraum des
Fundamentbereichs. Inzwischen kommen Gäste mit dem ausdrücklichen Wunsch, diesen Film
unbedingt sehen zu wollen. Neben der Nutzung für den Einführungsfilm erweist sich die Existenz
des Raumes auch im Rahmen von Vorträgen, thematischen Sonderführungen oder
Projektunterricht für Schulen als Gewinn. Für derartige Sonderveranstaltungen eine geeignete
Räumlichkeit zu besitzen, verschafft uns in Puncto Besuchsqualität einen erheblichen Mehrwert.
Barrierefreiheit
Mit der serpentinenförmigen Rampe, den drei Personenaufzügen, dem Umbau der
Sängergalerie und dem Wegeleitsystem für blinde und sehbehinderte Besucher
wurde bisher viel für eine barrierefreie Nutzung des Völkerschlachtdenkmals erreicht.
Seit 2015 informiert im Eingangsbereich ein Tastmodell des Bauwerks im Maßstab 1:100 über
Gestalt und Aufbau des Gebäudes. Anstelle sonst üblicher Vereinfachungen ist ein exaktes Modell
entstanden. In Zusammenarbeit mit einer Leipziger Spezialfirma wurde dabei das innovative
Verfahren des 3D Drucks genutzt. Nicht allein die äußere Gestalt des Denkmals ist so erfahrbar.
Gleich einer angeschnittenen Geburtstagstorte „fehlt“ ein Viertel und erlaubt tastende Einblicke in
das Innere des Gebäudes mit seinen Figuren und der großen Reiterkuppel.
Personalsituation im Denkmalbetrieb
Neben den beiden Mitarbeitern des Stadtgeschichtlichen Museums sind zur Zeit ausschließlich
Mitarbeiter der Fa. SECURITAS Sicherheitsdienste (Kasse, Aufsicht, Hausmeisterdienst) mit dem
Betrieb des Denkmals vor Ort befasst.
Das erfreuliche Anwachsen der Besucherzahlen bzw. die gestiegene Popularität des
Völkerschlachtdenkmals hat zu einer beträchtlichen Zunahme administrativer Aufgaben geführt,
die nur von den beiden Mitarbeitern des Museums wahrgenommen werden. Die Verlagerung von
Teilen der Vermittlungsarbeit an freie Mitarbeiter sollte nur eine vorübergehende Lösung sein,
zumal der damit verbundene Organisationsaufwand erheblich ist. Sollten sich die Besucherzahlen
auf dem hohen Niveau stabilisieren, sollte über einen zusätzlichen MitarbeiterIn im Bereich
Bildung/ Vermittlung nachgedacht werden.
Darüber hinaus ist mit der beträchtlichen technischen Aufrüstung des Denkmals ein Aufgabenprofil
entstanden, das nur schwer durch Mitarbeiter einer externen Wachfirma erfüllt werden kann. Hier
sollte ein sachkundiger technischer Mitarbeiter dauerhaft an das Denkmal gebunden werden.
Entsprechende Gespräche mit dem Amt für Gebäudemanagement sind bereits geführt wurden,
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Anlage 2 / - 13 -
um eine kostenneutrale Lösung dieses Problems zu erzielen. Ein entsprechender
Personalentwicklungsvorschlag soll dem Vorstand zur Entscheidung vorgelegt werden.
Museumsarbeit/ strategische Planung
Die erhöhte Popularität des Völkerschlachtdenkmals hat auch dessen historischen Hintergrund,
die Völkerschlacht von 1813, verstärkt in das Interesse der Öffentlichkeit gerückt. Einmal lässt sich
dies an den ebenfalls gestiegenen Nachfragen nach Führungen durch das Museum FORUM 1813
ablesen. Andererseits ist auch die Zahl von fachlichen Anfragen zum Thema erheblich
angestiegen.
17 Jahre nach dessen Eröffnung ist mit einer Überarbeitung der Ausstellung im FORUM 1813
begonnen worden. Insbesondere die grafische Präsentation wird einen umfassenden Relaunch
erfahren. Einzelne Ausstellungsschwerpunkte werden überarbeitet und eine neue mediale
Begleitung erfahren. Mit Beginn der Besuchersaison 2016 soll dieser Prozess abgeschlossen sein.
Ebenfalls begonnen wurden die Arbeiten an der Präsentation einer Ausstellung zur Bau- und
Rezeptionsgeschichte im Fundamentbereich des Denkmals. Im 3. Quartal 2017 werden Besucher
im Rahmen von geführten Besichtigungen auch dieses neue Informationsangebot nutzen können.
Leipzig, 16. Oktober 2017
Burkhard Jung
Dr. Skadi Jennicke
Klaus-Michael Rohrwacher
Dr. Volker Rodekamp
-Vorstandsvorsitzender -
- Stellv. Vorstandsvorsitzende -
- Vorstandsmitglied -
- Geschäftsführer -
Anlage 2 / - 14 -
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Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
An die Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig, Leipzig:
Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kapitalflussrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Rechenschaftsbericht der Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig, Leipzig, für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis
31.12.2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den Regelungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Stiftung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und
den Rechenschaftsbericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und
Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und den Rechenschaftsbericht vermittelten Bildes der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt
werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stiftung sowie die Erwartungen
über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht überwiegend auf der Basis von Stichproben
beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der
wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter der Stiftung sowie die Würdigung der
Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
44033/15/pdf
Anlage 3 / - 1 -
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung
und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stiftung.
Der Rechenschaftsbericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage der Stiftung und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Leipzig, am 16. Oktober 2017
WRG
Audit GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Robbers
Wirtschaftsprüfer
44033/15/pdf
Dr. Vaubel
Wirtschaftsprüfer
Anlage 3 / - 2 -
Rechtliche und steuerliche Grundlagen, wichtige Verträge
Rechtliche Verhältnisse
Name/ Sitz:
Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig, Leipzig
Die Stiftung wurde im Jahre 2002 errichtet. Der entsprechende
Errichtungsbeschluss datiert vom 18. September 2002.
Rechtsform:
Rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts gemäß SächsStiftG
Satzung:
In 2011 wurde die Neufassung der Satzung beschlossen, die von der
Landesdirektion
Leipzig als Stiftungsaufsicht mit Bescheid vom
21. Oktober 2011 genehmigt wurde.
Geschäftsjahr:
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Geschäftsführer:
Zum Geschäftsführer ist gemäß § 9 der Satzung Herr Dr. Volker
Rodekamp als Direktor des Stadtgeschichtlichen Museums bestellt
(besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB).
Organe:
Organe der Stiftung sind der Vorstand und der Stiftungsbeirat. Die
Zusammensetzung ergibt sich aus dem Anhang zum Jahresabschluss.
Der Stiftungsbeirat berät den Vorstand in allen Angelegenheiten von
grundsätzlicher oder besonderer Bedeutung.
Stiftungsvermögen/
Grundstockvermögen:
Das Grundstockvermögen besteht aus dem Grundstück mit dem
Völkerschlachtdenkmal und dem vor dem Eingangsbereich liegenden
Grundstück bis zur Straße „An der Tabaksmühle“.
Stiftungszweck:
Stiftungszweck ist der ungeschmälerte Erhalt des Stiftungsvermögens.
Erträge aus dem Stiftungsvermögen, Zuwendungen öffentlicher Stellen
und von dritter Stelle sowie Spenden sind zur Erfüllung des
Stiftungszwecks zu verwenden.
Zur Erfüllung des Stiftungszwecks erhält die Stiftung Leistungen der
Stadt Leipzig nach Maßgabe der jährlichen Haushaltssatzung.
44033/15/pdf
Anlage 4 / - 1 -
Steuerliche Verhältnisse
Die Stiftung verfolgt gemäß Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke, sie ist
selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die Stiftung ist als gemeinnützig im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung anzusehen. Als
steuerlicher Zweckbetrieb ist die Stiftung, soweit sie insbesondere keine wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe unterhält, grundsätzlich befreit von der
-
Gewerbesteuer gemäß § 3 Nr. 6 GewStG und der
-
Körperschaftsteuer gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG.
Der letzte uns vorliegende Steuerfreistellungsbescheid des Finanzamtes Leipzig II datiert vom
1. Juli 2015.
Das Finanzamt Leipzig II hatte mit Prüfungsanordnung vom 29.10.2012 eine Betriebsprüfung für
die Jahre 2007 bis 2009 angeordnet. Die Prüfung fand mit Unterbrechungen vom 17.12.2012 bis
11.12.2014 statt. Der Vorab-Bericht vom 11.12.2014 liegt uns vor. Zwischenzeitlich hatte das Finanzamt geänderte Steuerbescheide zur Umsatz- und Körperschaftsteuer sowie Steuermessbescheide für die Gewerbesteuer für die entsprechenden Jahre erlassen. Die nachgeforderte Umsatzsteuer nebst Zinsen in Höhe von 8.071,76 € wurde in 2015 gezahlt. Bezüglich der anderen
Steuern (vom Einkommen und vom Ertrag) hat die beauftragte Steuerberatungsgesellschaft am
09.06.2015 Einspruch mit dem Antrag der Festsetzung auf jeweils 0,00 € eingelegt, über den bis
dato noch nicht endgültig entschieden wurde. Das Finanzamt hat zwischenzeitlich mit der Betriebsprüfung der Jahre 2010 bis 2012 begonnen; Prüfungsergebnisse liegen bisher nicht vor.
Wichtige Verträge
Mit der Stadt Leipzig bestehen verschiedene Verwaltungsvereinbarungen zur Erbringung von
Verwaltungs- und sonstigen Leistungen durch das Stadtgeschichtliche Museum und das Hochbauamt, ferner Personalamt, Stadtkasse, Stadtkämmerei und Amt für Stadtgrün und Gewässer.
Die Geschäftsführung, das Rechnungswesen sowie baufachliche und andere Dienstleistungen
werden von der Stadt bezogen.
Anlage 4 / - 2 -
44033/16/pdf
44033/15/pdf
Anlage 5
3.310,97
6. Betriebskosten
96.182,88
1.142,00
13.508,50
4. Kosten der Prüfung von Eröffnungsbilanz und Jahresabschlüssen
5. Archivierungskosten
36.742,85
7.381,40
26.138,85
34.097,16
7.958,31
Stand
01.01.2015
€
3. Kosten der Erstellung von Eröffnungsbilanz und Jahresabschlüssen
2. Steuerberatung, Rechtsberatungskosten, Betriebsprüfung
- Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (Körperschaftsteuer,
Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer)
- Umsatzsteuernachzahlungen
1. Steuern aus Betriebsprüfungen nebst Zinsen
Rückstellungen für
Rückstellungsspiegel 2015
27.285,18
3.310,97
269,00
4.254,25
8.166,82
3.326,47
0,00
7.957,67
7.957,67
€
Verbrauch
€
0,64
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,64
0,64
Auflösung
32.092,59
5.808,70
287,00
5.000,00
14.107,75
5.500,15
1.150,99
1.388,99
238,00
€
Zuführung
100.989,65
5.808,70
1.160,00
14.254,25
42.683,78
9.555,08
27.289,84
27.527,84
238,00
Stand
31.12.2015
€
Allgemeine Auftragsbedingungen
für
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
vom 1. Januar 2017
1. Geltungsbereich
6. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers
(1) Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern
oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im Nachstehenden zusammenfassend „Wirtschaftsprüfer“ genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen,
Steuerberatung, Beratungen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart
oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
(1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Arbeitsergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen – sei es im Entwurf oder in
der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der Auftraggeber ist zur Weitergabe oder Information aufgrund eines Gesetzes oder einer behördlichen
Anordnung verpflichtet.
(2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Wirtschaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart
ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf
solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dritten
gegenüber.
(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers und die
Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig.
7. Mängelbeseitigung
2. Umfang und Ausführung des Auftrags
(1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer übernimmt im
Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der Geschäftsführung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnisse seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt,
sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen zu bedienen.
(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf – außer bei betriebswirtschaftlichen Prüfungen – der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
(3) Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der abschließenden
beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den
Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen
hinzuweisen.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer alle für
die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weiteren Informationen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vorgängen und
Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von
Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen und weiteren
Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des
Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftraggeber wird dem Wirtschaftsprüfer geeignete Auskunftspersonen benennen.
(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informationen sowie der
gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.
4. Sicherung der Unabhängigkeit
(1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der
Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die Dauer des
Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder Übernahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen.
(2) Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netzwerkunternehmen oder solcher mit ihm assoziierten Unternehmen, auf die die Unabhängigkeitsvorschriften in gleicher Weise Anwendung finden wie auf den
Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhältnissen beeinträchtigen, ist der
Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des Auftrags berechtigt.
5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte
Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des
Auftrags schriftlich darzustellen hat, ist alleine diese schriftliche Darstellung
maßgebend. Entwürfe schriftlicher Darstellungen sind unverbindlich. Sofern
nicht anders vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des
Wirtschaftsprüfers nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten
Auftrags sind stets unverbindlich.
ETL WP-Gruppe | 4342461 | 550
(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung
durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unberechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; ist der
Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann der Auftraggeber
wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder
Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber
hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9.
(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber
unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1,
die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf
eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und
formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und
dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die
geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene
Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten
gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.
8. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs. 1 HGB,
§ 43 WPO, § 203 StGB) verpflichtet, über Tatsachen und Umstände, die ihm
bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, Stillschweigen zu
bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht
entbindet.
(2) Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezogenen
Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Datenschutz
beachten.
9. Haftung
(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirtschaftsprüfers, insbesondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen Haftungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbeschränkung des § 323
Abs. 2 HGB.
(2) Sofern weder eine gesetzliche Haftungsbeschränkung Anwendung findet
noch eine einzelvertragliche Haftungsbeschränkung besteht, ist die Haftung
des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
sowie von Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1
ProdHaftG begründen, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall gemäß § 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt.
(3) Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten zu.
(4) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfer
bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag
für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt.
(5) Ein einzelner Schadensfall im Sinne von Abs. 2 ist auch bezüglich eines
aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens
gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren
aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf
gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als
einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In
diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in
Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Mindestversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfungen.
(6) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs
Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben
wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies gilt nicht
für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zurückzuführen sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach §
1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu
machen, bleibt unberührt.
10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge
(1) Ändert der Auftraggeber nachträglich den durch den Wirtschaftsprüfer
geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschluss oder
Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht weiterverwenden.
Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein
Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lagebericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftlicher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten
Wortlaut zulässig.
(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der
Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber
den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des
Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.
(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere
Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.
11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerlichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber
genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch
den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen.
(2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fristen
erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprüfer hierzu
ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der Auftraggeber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen
Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass
dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung
steht.
(3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfasst die
laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten:
a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer,
Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuererklärungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger für die Besteuerung erforderlicher Aufstellungen
und Nachweise
b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern
c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den
unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden
d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von
Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern
e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der
unter a) genannten Steuern.
Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die
wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.
(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die
unter Abs. 3 Buchst. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren.
(5) Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuerberatervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütung anzuwenden ist,
kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform
vereinbart werden.
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(6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie
aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben
erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für
a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf
dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer,
b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen,
c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Umwandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung, Eintritt und
Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und
dergleichen und
d) die Unterstützung bei der Erfüllung von Anzeige- und Dokumentationspflichten.
(7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als
zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung
etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle
in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird nicht übernommen.
12. Elektronische Kommunikation
Die Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Auftraggeber
kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kommunikation
per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt, wie
etwa die Verschlüsselung von E-Mails, wird der Auftraggeber den Wirtschaftsprüfer entsprechend in Textform informieren.
13. Vergütung
(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung
Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich
berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als
Gesamtschuldner.
(2) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen
Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz nur
mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
14. Streitschlichtungen
Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen.
15. Anzuwendendes Recht
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.