Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1377906.pdf
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512 kB
Erstellt
14.03.18, 12:00
Aktualisiert
28.10.18, 18:33
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Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05617
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Kultur
Betreff:
Prüfung des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichtes 2014 der Stiftung
Völkerschlachtdenkmal
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
FA Kultur
Ratsversammlung
20.06.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Der Jahresabschluss der Stiftung Völkerschlachtdenkmal für das Wirtschaftsjahr
2014 (01.01. - 31.12.) wird gemäß Anlage festgestellt.
2. Für das Wirtschaftsjahr 2014 wird ein Zuschuss der Stadt Leipzig an die Stiftung
Völkerschlachtdenkmal in Höhe von 0,00 € (Fehlbedarfsfinanzierung) festgelegt. Der
Rückzahlbetrag zu Lasten der Stiftung Völkerschlachtdenkmal in Höhe von 71.000,00
€ wird zur Kenntnis genommen.
3. Dem Stiftungsvorstand wird für das Wirtschaftsjahr 2014 Entlastung erteilt.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
X
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
x
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
x
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
x
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
Erträge
bis
2018
Höhe in EUR
wo veranschlagt
71.000,00
1.100.25.4.0.01.02.04
Sko. 3591 0000
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
x
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Sachverhalt:
Entsprechend der Satzung der Stiftung Völkerschlachtdenkmal, die in der Stadtratssitzung
am 22.06.2011 mit RBV-858/11 beschlossen und durch die Stiftungsbehörde, der
Landesdirektion Leipzig, mit Datum vom 21.10.2011 genehmigt wurde (veröffentlicht im
Leipziger Amtsblatt vom 17.12.2011), ist der geprüfte Jahresabschluss sowie ein
Tätigkeitsbericht dem Stadtrat der Stadt Leipzig und der Stiftungsbehörde vorzulegen. Nach
§ 13 Abs. 4 der Satzung entscheidet der Stadtrat über die Feststellung des
Jahresabschlusses und über die Entlastung des Vorstandes.
Begründung
Mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2014 der Stiftung Völkerschlachtdenkmal wurde die
WRG Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt.
Die Prüfung ergab keine Beanstandungen.
Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2014 (01.01. bis
31.12.) der Stiftung Völkerschlachtdenkmal (ANLAGE) ist Bestandteil der Vorlage.
Dem Prüfbericht wurde vom Vorstand der Stiftung zugestimmt. Er wurde an die
Stiftungsaufsicht weitergeleitet.
Ergebnis Prüfbericht - Finanzieller Sachverhalt
Der Stiftung wurde in 2014 im Rahmen einer institutionellen Förderung ein Zuschuss
(Fehlbedarfsfinanzierung) in Höhe von 71.000,00 € ausgezahlt. Der mit der Prüfung
festgestellte tatsächliche Fehlbetrag beläuft sich auf 0,00 € (s. Anlage 2 Seite 6 des
Berichtes). Dieser Fehlbetrag wird für 2014 neu festgesetzt.
Damit entsteht ein Rückzahlbetrag der Stiftung an die Stadt Leipzig in Höhe von 71.000,00 €.
Wie schon mit dem Jahresabschlüssen 2012 und 2013 hat die Stiftung
Völkerschlachtdenkmal einen Antrag gestellt, diesen Rückzahlbetrag als
Rückstellung/Rücklage für notwendige Instandhaltungs- bzw. für Investitionsmaßnahmen zu
verwenden. Aus haushaltsrechtlicher Sicht in Bezug auf diese Vorlage kann diesem Antrag
nicht entsprochen werden, unbenommen der Notwendigkeit der Instandhaltungsinvestition
an der Bausubstanz und insbesondere den wartungs- und reparaturintensiven technischen
Anlagen.
Die Stadt Leipzig wird der Stiftung Völkerschlachtdenkmal im Haushaltsjahr 2018 die Summe
in Höhe von 71.000,00 € entsprechend Vorlage VI-DS-02964-DS-01 und Ratsbeschluss
VI-DS-03120, Beschlusspunkt 2, unterjährig zur Verfügung stellen.
Anlagen:
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 und des
Rechenschaftsberichts für das Geschäftsjahr 2014 der Stiftung Völkerschlachtdenkmal
(Der Bericht ist ein Ansichtsexemplar - ohne Unterschriften - und wird im ALLRIS in dieser Ausfertigung
eingestellt. Der Originalbericht mit den entsprechenden Unterschriften liegt vor.)
3/3
Prüfung des Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2014
und des Rechenschaftsberichts
für das Geschäftsjahr 2014
der
Stiftung Völkerschlachtdenkmal
Leipzig
4. September 2017
44033 / Ansichtsexemplar
Gütersloh
Essen
Hannover-Laatzen
Leipzig
Inhalt
Seite
I.
Prüfungsauftrag .............................................................................................................. 1
II.
Grundsätzliche Feststellungen....................................................................................... 2
III.
Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung .................................................................... 4
IV.
Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung ........................................... 7
A.
V.
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung .............................................................. 7
1.
Vorjahresabschluss ....................................................................................... 7
2.
Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen ............................................... 7
3.
Jahresabschluss............................................................................................ 7
4.
Rechenschaftsbericht .................................................................................... 8
B.
Gesamtaussage des Jahresabschlusses ................................................................. 8
C.
Vermögens- und Finanzlage.................................................................................... 9
1.
Vermögenslage ............................................................................................. 9
2.
Finanzlage .................................................................................................. 12
3.
Ertragslage .................................................................................................. 13
Feststellungen aus Erweiterung des Prüfungsauftrages ............................................ 15
Prüfung gemäß § 4 Abs. 3 SächsStiftG ........................................................................... 15
VI.
Wiedergabe des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers und
Schlussbemerkung ....................................................................................................... 16
44033/14/pdf
-I-
Anlagen
Blatt
Anlage 1a: Bilanz zum 31.12.2014
1
Anlage 1b: Gewinn- und Verlustrechnung 2014
1
Anlage 1c: Anhang 2014
Anlage 1d: Kapitalflussrechnung 2014
1-6
1
Anlage 2:
Rechenschaftsbericht 2014
Anlage 3:
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
1-2
Anlage 4:
Rechtliche und steuerliche Grundlagen, wichtige Verträge
1-2
Anlage 5:
Rückstellungsspiegel 2014
1
Anlage 6:
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017
1
- II -
1 - 15
44033/14/pdf
Abkürzungsverzeichnis
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
DRS
Deutsche Rechnungslegungs Standards
GewStG
Gewerbesteuergesetz
HGB
Handelsgesetzbuch
IDW
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V., Düsseldorf
KStG
Körperschaftsteuergesetz
PS
Prüfungsstandard
SächsGemO
Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
SächsKomHVO-Doppik
Sächsische Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik
SächsStiftG
Sächsisches Stiftungsgesetz
Bei der Darstellung von T€- und Prozentangaben können sich Rundungsdifferenzen ergeben, die
sich jedoch nicht auf das Ergebnis der Prüfung auswirken.
44033/14/pdf
- III -
I.
Prüfungsauftrag
Der Vorstand und die Geschäftsführung der
Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig, Leipzig,
(im Folgenden auch „Stiftung“ genannt)
beauftragten uns mit Beschluss vom 27.11.2015, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014
unter Einbeziehung der Buchführung und den Rechenschaftsbericht zu prüfen. Der Prüfungsauftrag wurde erweitert nach § 4 Abs. 3 SächsStiftG um die Prüfung der Erfüllung des Stiftungszwecks, der wertmäßigen Erhaltung des Stiftungsvermögens und der satzungsmäßigen Verwendung des Stiftungsvermögens.
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns entsprechend § 317 HGB durchgeführten
Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss abzugeben. Der vorliegende Prüfungsbericht
richtet sich an die Stiftung.
Form und Inhalt des Prüfungsberichts entsprechen den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen nach IDW PS 450.
Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.
Für die Durchführung des Auftrages und unsere Verantwortlichkeit gelten – auch im Verhältnis zu
Dritten – die als Anlage beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017.
44033/14/pdf
-1-
II.
Grundsätzliche Feststellungen
Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter
Aus dem von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht heben wir folgende Aspekte hervor, die unseres Erachtens für die Beurteilung der wirtschaftlichen
Lage der Stiftung von besonderer Bedeutung sind.
Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf der Stiftung
–
Die Stiftung schließt das Geschäftsjahr mit einem Jahresüberschuss von 202 T€ ab. Demgemäß beurteilten Geschäftsführer und Vorstand die wirtschaftliche Lage des Geschäftsjahres
als zufriedenstellend, insbesondere auch die Entwicklung der Besucherzahlen, die auch nach
dem Jubiläumsjahr 2013 – bedingt durch die internationale Resonanz auf das Jubiläum, auch
witterungsbegünstigt – nur wenig rückläufig waren. Die Erträge aus Eintrittsgeldern liegen
damit wieder deutlich über dem Planansatz. Das betrifft auch vereinzelte Aufwendungen wie
für Energie und Bewachung, gleichwohl blieben die Aufwandssteigerungen weit hinter denen
der Erlöse zurück.
–
Die Sanierungsmaßnahmen am Denkmal verliefen planmäßig; beauftragt und ausgeführt
wurden abschließende Maßnahmen der in Vorjahren begonnenen Bauabschnitte am Denkmal sowie des 1. Bauabschnitts der Außenanlagen. Für die Maßnahmen hat die Stadt Leipzig
in 2014 680 T€ bewilligt; weitere 29 T€ wurden vom Förderverein zur Verfügung gestellt.
–
Die Stiftung sah sich in 2014 in der Lage, jederzeit ihren finanziellen Verpflichtungen fristgerecht nachzukommen.
Zukünftige Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken
–
Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Risiken der zukünftigen Entwicklung werden nicht gesehen. Es wird von einer ausgeglichenen bzw. leicht positiven Ergebnislage ausgegangen. Dies entspricht auch den Festsetzungen insbesondere auch für die Erlöse aus den Ticketverkäufen und Veranstaltungen in den Wirtschaftsplänen der Folgejahre,
denen, denen eine vorsichtige Einschätzung der Besucherzahlen über dem Niveau der Jahre
vor dem Jubiläumsjahr 2013 zugrunde liegt.
-2-
44033/14/pdf
–
Die Sanierungsarbeiten am Denkmal gehen in den 2. Bauabschnitt der Außenanlagen, wofür
4,8 Mio. € veranschlagt wurden; entsprechende Fördermittel wurden bereits in 2014 bzw. in
Folgejahren beantragt.
Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die Beurteilung der Lage der Stiftung einschließlich der dargestellten Chancen und Risiken der künftigen
Entwicklung plausibel und folgerichtig abgeleitet. Die Lagebeurteilung durch die Geschäftsführung
ist dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend.
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-3-
III.
Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
Gegenstand der Prüfung
Gegenstand unserer Prüfung waren die Buchführung, der nach den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften unter Beachtung des § 88 der Sächsischen Gemeindeordnung aufgestellte Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang sowie Kapitalflussrechnung – und der Rechenschaftsbericht der Stiftung.
Wir prüften die Einhaltung der handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften unter Berücksichtigung des Stiftungsgesetzes Sachsen und der statuarischen Bestimmungen der Stiftung.
Darüber hinaus wurde die Prüfung gemäß § 4 Abs. 3 SächsStiftG erweitert um die Prüfung der
Erhaltung des Stiftungsvermögens.
Die Verantwortung für die Rechnungslegung und die uns erteilten Angaben tragen die gesetzlichen Vertreter der Stiftung. Unsere Aufgabe ist es, diese Unterlagen unter Einbeziehung der
Buchführung und die gemachten Angaben im Rahmen unserer pflichtgemäßen Prüfung zu beurteilen.
Art und Umfang der Prüfung
Grundlage unserer Prüfung waren die handelsrechtlichen Vorschriften (§§ 316 ff. HGB) und die
Vorschriften des § 88 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen sowie die vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung. Danach ist die Prüfung so
zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des
durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und
durch den Rechenschaftsbericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.
Gegenstand unseres Auftrages waren weder die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tatbestände, wie z. B. Unterschlagungen oder sonstige Untreuehandlungen, noch die Aufdeckung
und Aufklärung außerhalb der Rechnungslegung begangener Ordnungswidrigkeiten. Prüfungsplanung und Prüfungsdurchführung haben wir jedoch so angelegt, dass diejenigen Unregelmäßigkeiten, die für die Rechnungslegung wesentlich sind, mit hinreichender Sicherheit aufgedeckt werden. Die gesetzlichen Vertreter der Stiftung sind für die Einrichtung und Durchsetzung geeigneter
Maßnahmen zur Verhinderung bzw. Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten verantwortlich; die
Überwachung obliegt dem Vorstand selbst, der dabei auch das Risiko der Umgehung von Kontrollmaßnahmen berücksichtigt.
-4-
44033/14/pdf
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie die Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des
Rechenschaftsberichts.
Der Prüfung lag eine Planung der Prüfungsschwerpunkte unter Berücksichtigung unserer vorläufigen Lageeinschätzung der Stiftung und eine Einschätzung der Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems der Stiftung zugrunde. Hierbei haben wir unsere
Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der
Stiftung sowie mögliche Fehlerrisiken berücksichtigt.
Aus den bei der Prüfungsplanung getroffenen Feststellungen ergaben sich nachfolgende Prüfungsschwerpunkte:
·
Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens einschließlich der korrespondierenden Sonderposten, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Zuschüssen
·
Vollständigkeit und Bewertung der Rückstellungen
Ausgehend von unserer Beurteilung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems
haben wir bei der Festlegung der weiteren Prüfungshandlungen die Grundsätze der Wesentlichkeit und der Wirtschaftlichkeit beachtet. Sowohl analytische Prüfungshandlungen als auch Einzelfallprüfungen wurden nach Art und Umfang unter Berücksichtigung der Bedeutung der Prüfungsgebiete und der Organisation des Rechnungswesens in ausgewählten Stichproben durchgeführt.
Die Stichproben wurden so ausgewählt, dass sie der wirtschaftlichen Bedeutung der einzelnen
Posten des Jahresabschlusses Rechnung tragen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung
eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Analytische Prüfungshandlungen haben wir vor allem bei der Analyse der Vermögens-, Finanz
und Ertragslage vorgenommen. Einzelfallprüfungen haben wir in Stichproben durch bewusste
Auswahl durchgeführt.
Im Rahmen der sonstigen substanziellen Prüfungshandlungen wurden uns Verträge mit der Stadt
Leipzig sowie Zuwendungsbescheide der Stadt Leipzig und des Freistaates Sachsen vorgelegt.
44033/14/pdf
-5-
Den Kassenbeständen und Guthaben bei Kreditinstituten liegen Kassenbestandsaufnahmen, Kontoauszüge und andere Unterlagen der von der Stiftung beauftragten Sparkasse Leipzig zugrunde.
Der Jahresabschluss wurde nach den Regeln der Doppik erstellt. Der Wirtschaftsplan für das Jahr
2014 lag ebenfalls vor. Sogenannte „Soll-Ist“-Vergleiche sind jedoch nur von begrenzter Aussagekraft.
Wir haben die Prüfung im Juni bis September 2017 durchgeführt.
Aufklärungen und Nachweise im Sinne des § 320 HGB erteilten uns die uns benannten Personen
bereitwillig und im gewünschten Umfang. Die berufsübliche Vollständigkeitserklärung des Stiftungsvorstands haben wir zu unseren Arbeitspapieren genommen.
-6-
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IV.
Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
A.
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
1.
Vorjahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31.12.2013 wurde in der von uns am 29. September 2015 geprüften
Fassung vom Stiftungsvorstand gebilligt und durch die Ratsversammlung der Stadt Leipzig am
12. April 2017 festgestellt. Dem Stiftungsbeirat wurde für 2013 Entlastung erteilt.
2.
Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Das Rechnungswesen der Stiftung wird bei der Stadtkämmerei/ Abteilung Hauptbuchhaltung/ Bilanzbuchhaltung der Stadt Leipzig geführt. Die Buchführung entspricht den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Die den weiteren geprüften Unterlagen
entnommenen Informationen sind in der Buchführung, im Jahresabschluss und im Rechenschaftsbericht ordnungsmäßig abgebildet.
3.
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig wurde auf der Grundlage des
§ 88 Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen aufgestellt. Des Weiteren war die Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Weiterentwicklung des neuen kommunalen
Haushalts- und Rechnungswesens zu beachten.
Der Inhalt des Anhangs richtet sich im Wesentlichen nach § 52 SächsKomHVO-Doppik. Danach
sind im Anhang die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben und so zu
erläutern, dass sachverständige Dritte dies beurteilen können.
Der von uns geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2014 ist diesem Bericht als Anlage 1 beigefügt.
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden ordnungsmäßig aus der Buchführung
und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Die Bestände der Eröffnungsbilanz wurden
ordnungsgemäß vorgetragen. Die handelsrechtlich geltenden Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften und die Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung wurden beachtet.
Der Anhang enthält die vorgeschriebenen Angaben zu den einzelnen Posten der Bilanz und beinhaltet die sonstigen Pflichtangaben richtig und vollständig.
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-7-
Nach § 13 der Stiftungssatzung ist der Jahresabschluss „in der Regel innerhalb von vier Monaten
nach Ende des Geschäftsjahres“ aufzustellen. Aufgrund der Umstellungsarbeiten zur Aufstellung
der Jahresabschlüsse nach den §§ 88 ff. der Sächsischen Gemeindeordnung – erstmals für die
Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 – konnte die Vorgabe seitens der Stiftung weiterhin nicht eingehalten werden.
Des Weiteren hat die Stiftung, wie im Anhang vermerkt, auf die Aufstellung einer Forderungs- und
Verbindlichkeitenübersicht im Sinne von § 54 SächsKomHVO-Doppik verzichtet.
Die Kapitalflussrechnung wurde nach der indirekten Methode in Anlehnung an die Gliederungssystematik des DRS 21 aufgestellt.
4.
Rechenschaftsbericht
Der Rechenschaftsbericht (Anlage 2 dieses Berichts) entspricht den gesetzlichen Vorschriften,
steht mit dem Jahresabschluss und den im Verlauf unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in
Einklang und vermittelt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Stiftung. Die wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung sind zutreffend und vollständig dargestellt.
B.
Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Unsere Prüfung hat ergeben, dass § 88 SächsGemO beachtet wurde und der Jahresabschluss im
Zusammenwirken von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Kapitalflussrechnung
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, und Finanzlage der Stiftung vermittelt.
Wesentliche Bewertungsgrundlagen
Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind zutreffend in dem als Anlage 1c
beigefügten Anhang dargestellt.
-8-
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C.
Vermögens- und Finanzlage
1.
Vermögenslage
In der folgenden Übersicht haben wir die Aktiva und Passiva nach betriebswirtschaftlichen Kriterien zusammengefasst.
31.12.2014
T€
31.12.2013
T€
31.12.2014 31.12.2013
%
%
Aktiva
Anlagevermögen =
langfristiges Vermögen
19.004
17.373
93,5
85,8
0
23
0,0
0,1
20
912
0,1
4,5
liquide Mittel
1.297
1.947
6,4
9,6
kurzfristiges Vermögen
1.317
2.882
6,5
14,2
20.321
20.255
100,0
100,0
878
676
4,3
3,3
Sonderposten
18.134
16.502
89,2
81,5
langfristiges Kapital
19.012
17.178
93,5
84,8
96
99
0,5
0,5
Verbindlichkeiten und andere Passiva
1.213
2.978
6,0
14,7
kurzfristiges Kapital
1.309
3.077
6,5
15,2
20.321
20.255
100,0
100,0
Vorräte
Forderungen und andere Aktiva
Gesamtvermögen
Passiva
Eigenkapital
Rückstellungen
Gesamtkapital
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-9-
Die Aktivseite wird durch das Anlagevermögen geprägt, das sich wie folgt entwickelte:
2014
T€
Stand 01.01.
17.373
Zugänge
2.524
19.897
Abschreibungen
-893
Stand 31.12.
19.004
Die Zugänge betreffen mit 2.494 T€ die Sanierung des Denkmals, davon 2.413 T€ aus öffentlichen
Zuwendungen und 102 T€ aus Zuwendungen des Fördervereins und Spenden Dritter. Den Abschreibungen stehen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 883 T€ gegenüber, so dass sich die ergebniswirksamen Abschreibungen lediglich auf 10 T€ belaufen.
Die kurzfristigen Forderungen und anderen Aktiva setzen sich wie folgt zusammen:
31.12.2014 31.12.2013
T€
T€
öffentlich-rechtliche Forderungen
privatrechtliche Forderungen (aus Lieferungen
und Leistungen)
aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Veränderung
T€
0
827
-827
19
83
-64
1
2
-1
20
912
-892
Die privatrechtlichen Forderungen beinhalten vor allem Einnahmen aus Ticketverkäufen für das
Denkmal bzw. Museum.
Die liquiden Mittel umfassen das Guthaben bei der Sparkasse Leipzig. Die Liquidität auf kurze
Sicht (Liquidität 2. Grades), d. h. unter Einschluss der kurzfristigen Forderungen, ist zum Bilanzstichtag mit 1,01 € (31.12.2013: 0,93 €) je 1,00 € kurzfristiger Verbindlichkeiten als knapp zu beurteilen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die liquiden Mittel 604 T€ zweckgebundene Fördermittel enthalten, die grundsätzlich nur für Zwecke der Sanierung des Denkmals zur Verfügung
stehen.
Das Eigenkapital erhöht sich um den Jahresüberschuss von 202 T€.
- 10 -
44033/14/pdf
Die Sonderposten wurden in Höhe der für die Sanierung verwendeten öffentlichen Zuwendungen
und der für das Anlagevermögen verwendeten Spenden gebildet. Sie werden in Höhe der Abschreibungen auf das entsprechend finanzierte Anlagevermögen aufgelöst, so dass sich diese
Abschreibungen auf die Ertragslage nicht auswirken; d. h. die Abschreibungen bleiben weitgehend
ergebnisneutral. Die Sonderposten entwickelten sich wie folgt:
2014
T€
Stand 01.01.
16.502
Zuführung in Höhe der geförderten Investitionen
2.515
Auflösung für Abschreibungen auf das geförderte
Anlagevermögen
-883
Stand 31.12.
18.134
Die Rückstellungen im Einzelnen:
31.12.2014 31.12.2013 Veränderung
T€
T€
T€
Steuerrückstellungen
34
33
1
50
47
3
- unterlassene Instandhaltung
0
7
-7
- Rechtsberatungskosten
7
6
1
- Übrige
5
6
-1
62
66
-4
96
99
-3
sonstige Rückstellungen
- Abschluss- und Prüfungskosten
Vgl. im Übrigen Anlage 5.
44033/14/pdf
- 11 -
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten und anderen Passiva ergeben sich wie folgt:
31.12.2014 31.12.2013
T€
T€
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
sonstige Verbindlichkeiten
passive Rechnungsabgrenzungsposten
Veränderung
T€
193
619
-426
1.019
2.358
-1.339
1
1
0
1.213
2.978
-1.765
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind durch Rechnungen für Kommissionswaren (93 T€), Verbindlichkeiten gegenüber der Securitas GmbH (23 T€) und der Tonwelt GmbH
(26 T€) geprägt.
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten mit 604 T€ die bereits bewilligten und ausgezahlten,
aber noch nicht zweckentsprechend verwendeten Zuwendungen zur Sanierung des Denkmals.
Ferner umfassen diese die von der Stadt Leipzig gezahlten Zuschüsse zu den Ergebnishaushalten
der Stiftung (2012: 191 T€, 2013: 82 T€, 2014: 71 T€). Die Passivierung dieser Zuschüsse erfolgt
im Hinblick auf die Bestimmungen des § 13 Abs. 4 der Satzung; über den eventuellen Verbleib der
Mittel – soweit sie die Verluste der Stiftung übersteigen – befindet der Stadtrat.
2.
Finanzlage
Die Eigenkapitalquote ist mit 4,3 % (31.12.2013: 3,3 %) der Bilanzsumme als knapp zu bewerten.
Unter Einschluss der eigenkapitalähnlichen Sonderposten ergibt sich eine Quote von 93,5 %
(31.12.2013: 84,8 %), die ausgewogene Finanzierungsverhältnisse signalisiert.
- 12 -
44033/14/pdf
3.
Ertragslage
Zur Analyse der Ertragslage haben wir aus der Gewinn- und Verlustrechnung den nachfolgenden
Erfolgsvergleich nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen abgeleitet:
2014
2013
Ergebnisveränderung
T€
T€
%
T€
%
1.380
89,0
1.196
87,9
184
171
11,0
111
8,2
60
0
0,0
53
3,9
-53
1.551
100,0
1.360
100,0
191
Materialaufwand
-558
-36,0
-555
-40,8
-3
Personalaufwand
-40
-2,6
-28
-2,1
-12
-548
-35,3
-547
-40,2
-1
Energie
-91
-5,8
-116
-8,5
25
Instandhaltung
-43
-2,8
-70
-5,2
27
sonstige betriebliche
Aufwendungen
-65
-4,2
-53
-3,9
-12
-1.345
-86,7
-1.369
-100,7
24
206
13,3
-9
-0,7
215
-893
-57,6
-659
-48,5
-234
Auflösung Sonderposten
883
56,9
651
47,9
232
Abschreibungsergebnis
-10
-0,7
-8
-0,6
-2
Betriebsgewinn/-verlust
196
12,6
-17
-1,3
213
6
0,4
1
0,1
5
202
13,0
-16
-1,2
218
Betriebserträge
Umsatzerlöse aus Eintritt/
Veranstaltungen
sonstige Umsatzerlöse
andere Erträge
Betriebsaufwendungen
bezogene Leistungen der
Stadt Leipzig
Betriebsrohgewinn/-verlust
Abschreibungen
neutrales Ergebnis
Jahresüberschuss/-fehlbetrag
44033/14/pdf
- 13 -
Die Ertragslage ist im Folgejahr des 200. Jahrestages der Völkerschlacht durch ein Verhalten der
Besucherzahlen auf hohem Niveau gekennzeichnet (-0,4 %), die in ihrer Zusammensetzung (aufgrund der Preisstaffelungen wie auch für Gruppen) sogar zu einem Erlösanstieg aus Eintrittsgeldern und Veranstaltungen um 15,4 % führte. Dem stehen im Vergleich zum Vorjahr niedrigere
Betriebsaufwendungen gegenüber, die wie bereits im Vorjahr vor allem durch gesunkene Aufwendungen für Instandhaltung und Energie geprägt sind. Die Abschreibungen, die im Wesentlichen
auf das Denkmal entfallen, wurden weitgehend durch Auflösungen der Sonderposten aus öffentlichen Investitionszuschüssen und Spenden neutralisiert.
Im Vergleich zu den geringen Verlusten im operativen Bereich sowie nach Abschreibungen verbleiben der Stiftung im Jahr 2014 signifikante Überschüsse in Form von Betriebsrohgewinn und
Betriebsgewinn.
Das neutrale Ergebnis des Berichtsjahres umfasst Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen.
- 14 -
44033/14/pdf
V.
Feststellungen aus Erweiterung des Prüfungsauftrages
Prüfung gemäß § 4 Abs. 3 SächsStiftG
Der Prüfungsauftrag wurde erweitert um die Prüfung der satzungsmäßigen Verwendung der Stiftungsmittel und der Erhaltung des Grundstockvermögens.
Im Anhang führt die Stiftung aus, das satzungsmäßige Gebot der Erhaltung des Grundstockvermögens dinglich auszulegen.
Die Prüfung der satzungsmäßigen Verwendung der Stiftungsmittel und der Erhaltung des Grundstockvermögens unter der Prämisse der dinglichen Erhaltung des Grundstockvermögens hat zu
keinen Einwendungen geführt.
44033/14/pdf
- 15 -
VI. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers und Schlussbemerkung
Wir haben nach dem abschließenden Ergebnis unserer auftragsgemäßen Prüfung den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 und den Rechenschaftsbericht 2014 der Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig mit dem folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen:
„An die Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig, Leipzig:
Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kapitalflussrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Rechenschaftsbericht der Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig, Leipzig, für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis
31.12.2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den Regelungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Stiftung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und
den Rechenschaftsbericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und
Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und den Rechenschaftsbericht vermittelten Bildes der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt
werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stiftung sowie die Erwartungen
über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht überwiegend auf der Basis von Stichproben
beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der
wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter der Stiftung sowie die Würdigung der
Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
- 16 -
44033/14/pdf
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung
und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stiftung.
Der Rechenschaftsbericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage der Stiftung und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Den vorstehenden Bericht einschließlich des im Prüfungsbericht wiedergegebenen Bestätigungsvermerks erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (Prüfungsstandard 450 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V.). Eine Verwendung des oben wiedergegebenen
Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung.
Für den Fall, dass der Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig pdf-Dateien zur Verfügung gestellt
werden, weisen wir darauf hin, dass die handschriftlich unterschriebenen Fassungen des Prüfungsberichts und des Bestätigungsvermerks die einzigen verbindlichen Versionen darstellen. Bei
Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Rechenschaftsberichts
in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen
wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.
Leipzig, am 4. September 2017
WRG
Audit GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Robbers
Wirtschaftsprüfer
44033/14/pdf
Dr. Vaubel
Wirtschaftsprüfer
- 17 -
Anlagen
Bilanz der Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig zum 31.12.2014
Aktivseite
Passivseite
31.12.2014
€
1. Anlagevermögen
a) Sachanlagevermögen
aa) Grundstücke und Bauten
bb) Maschinen und technische Anlagen
cc) Betriebs- und Geschäftsausstattung
2. Umlaufvermögen
a) Vorräte
b) öffentlich-rechtliche Forderungen
c) privatrechtliche Forderungen
d) liquide Mittel
aa) Kassenbestand
bb) Guthaben bei Kreditinstituten
3. aktive Rechnungsabgrenzungsposten
18.762.366,56
160.724,27
80.437,71
31.12.2013
€
19.003.528,54
€
17.135.323,53
174.485,16
62.792,73
0,00
15,39
18.896,71
200,00
1.296.668,63
1.296.868,63
1.315.780,73
1.586,66
31.12.2014
€
1. Eigenkapital
a) Kapitalrücklage
b) Vortrag von Fehlbeträgen
c) Jahresüberschuss/-fehlbetrag
749.171,99
-73.458,48
202.074,53
2. Sonderposten
a) Sonderposten für empfangene
Investitionszuwendungen
b) sonstige Sonderposten
3. Rückstellungen
a) Rückstellungen für ungewisse
Verbindlichkeiten aufgrund von
Steuerschuldverhältnissen
b) sonstige Rückstellungen
1.947.035,37
2.880.245,83
5. passive Rechnungsabgrenzungsposten
pdf
€
€
877.788,04
749.171,99
-57.743,98
-15.714,50
675.713,51
17.231.307,50
902.357,43
18.133.664,93
15.637.355,38
864.344,25
16.501.699,63
34.097,16
62.085,72
96.182,88
32.558,16
66.558,67
99.116,83
193.032,04
1.019.434,71
1.212.466,75
618.689,39
2.358.489,22
2.977.178,61
1.722,66
4. Verbindlichkeiten
a) Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
b) sonstige Verbindlichkeiten
20.320.895,93
31.12.2013
€
17.372.601,42
23.086,66
827.257,68
82.866,12
200,00
1.946.835,37
€
20.254.569,91
793,33
861,33
20.320.895,93
20.254.569,91
Anlage 1a
Gewinn- und Verlustrechnung
der Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig
für das Geschäftsjahr 2014 (01.01. bis 31.12.)
2014
€
1.
€
€
Zuwendungen (Zuweisungen und
Zuschüsse), Umlagen nach Arten
und aufgelöste Sonderposten
- Zuschüsse zu Investitionen
- aufgelöste Sonderposten
- Zuführung der Investitionszuschüsse zu Verbindlichkeiten
2.
2013
€
privatrechtliche Leistungsentgelte/
Eintrittsgelder
1.109.774,56
1.848.410,50
883.077,89
650.996,49
-1.109.774,56
883.077,89
-1.848.410,50
650.996,49
1.550.686,86
1.306.617,71
6.472,59
54.293,68
2.440.237,34
2.011.907,88
40.243,05
27.873,73
3.
sonstige ordentliche Erträge
4.
ordentliche Erträge (Nr. 1 bis Nr. 3)
5.
Personalaufwendungen
6.
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
557.860,36
555.388,36
7.
planmäßige Abschreibungen
893.071,88
658.652,33
8.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
1.539,00
1.539,00
9.
sonstige ordentliche Aufwendungen
745.448,52
784.168,96
2.238.162,81
2.027.622,38
202.074,53
-15.714,50
10. ordentliche Aufwendungen
(Nr. 5 bis Nr. 9)
11. Jahresüberschuss/ -fehlbetrag
(Nr. 4 ./. Nr. 10)
pdf
Anlage 1b
Anhang der Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig
für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2014
I.
Allgemeine Angaben
Die Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig mit Sitz in Leipzig wurde im Jahre 2002 errichtet. Der
entsprechende Errichtungsbeschluss datiert vom 18. September 2002. Sie ist eine rechtsfähige
Stiftung des öffentlichen Rechts im Sinne des Stiftungsgesetzes des Freistaates Sachsen.
Das Grundstockvermögen besteht aus dem Grundstück mit dem Völkerschlachtdenkmal und dem
vor dem Eingangsbereich liegenden Grundstück bis zur Straße „An der Tabaksmühle“.
Stiftungszweck ist der ungeschmälerte Erhalt des Grundstockvermögens. Erträge aus dem Stiftungsvermögen, Zuwendungen öffentlicher Stellen und von dritter Stelle sowie Spenden sind zur
Erfüllung des Stiftungszwecks zu verwenden. Zur Erfüllung des Stiftungszwecks erhält die Stiftung darüber hinaus Leistungen der Stadt Leipzig nach Maßgabe der jährlichen Haushaltssatzung.
Die Stiftung verfolgt gemäß Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke, sie
ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die Stiftung stellt ihren Jahresabschluss in Anlehnung an § 88 der Sächsischen Gemeindeordnung auf. Der Jahresabschluss besteht danach aus der Ergebnisrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung), der Finanzrechnung (Kapitalflussrechnung) und der Vermögensrechnung (Bilanz). Der
Jahresabschluss ist um einen Anhang ergänzt. Dagegen wurde auf die Aufstellung einer Forderungs- und Verbindlichkeitenübersicht im Sinne von § 54 SächsKomHVO-Doppik verzichtet. Die
Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung folgt grundsätzlich der nach den
§§ 48 ff. SächsKomHVO-Doppik vorgeschriebenen Form, ergänzt um stiftungsspezifische Posten
nach Maßgabe des § 47 Abs. 4 SächsKomHVO-Doppik.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Allgemeine Angaben
Die Bilanzierung und die Bewertung der angesetzten Vermögensgegenstände, Rechnungsabgrenzungsposten, Schulden, Erträge und Aufwendungen basieren auf einer positiven Unternehmensfortführungsprognose.
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die
Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.
pdf
Anlage 1c / - 1 -
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die
bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Nach § 4 der Stiftungssatzung in Verbindung mit den gesetzlichen Vorschriften des SächsStiftG
ist das Grundstockvermögen der Stiftung ungeschmälert zu erhalten. Das Grundstockvermögen
der Stiftung setzt sich aus zwei Grundstücken (Flurstück 406 in Probstheida/ Leipzig und 157/2 in
Thonberg/ Leipzig) einschließlich der Bauten auf diesen Grundstücken zusammen. In der Buchhaltung wird dieses Vermögen in Höhe von 820.001,00 € bilanziert. Die Stiftung legt die gesetzliche Anforderung der Erhaltung des Stiftungskapitals dinglich in Bezug auf die einzelnen Vermögensgegenstände des Grundstockvermögens aus. Aus diesem Grund wird im Eigenkapital der
Stiftung ein Stiftungskapital im Sinne der „Stellungnahme zur Rechnungslegung: Rechnungslegung von Stiftungen (IDW RS HFA 5)“ des Institut der Wirtschaftsprüfer e. V. nicht ausgewiesen.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten bilanziert. Abnutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden planmäßig
nach der linearen Methode über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei der
Ermittlung der Nutzungsdauern wurde den in der Anlage 3 der Verordnung des Sächsischen
Staatsministerium des Innern zur Weiterentwicklung des neuen kommunalen Haushalts- und
Rechnungswesens beispielhaft aufgeführten Nutzungsdauern angemessen Rechnung getragen.
Für die Bewertung des Vorratsvermögens wurde die Vereinfachungsvorschrift aus der Dienstanweisung des Oberbürgermeisters Nr. 27/2014 vom 28.10.2014 „Inventurrichtlinie der Stadtverwaltung Leipzig - Anlage B: Inventur des Vorratsvermögens der Stadtverwaltung Leipzig“ angewandt,
wonach Vorräte mit einem Wert von bis zu im Einzelnen 410,00 € nicht zu erfassen sind.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die liquiden Mittel wurden zum
Nennwert angesetzt.
Sämtliche Forderungen sind vor Ablauf eines Jahres fällig. Die öffentlich-rechtlichen Forderungen
beinhalten regelmäßig insbesondere öffentliche Zuwendungen zu den Sanierungsarbeiten.
Die Abgrenzungsposten wurden zur (zukünftigen) periodengerechten Gewinnermittlung gebildet.
Anlage 1c / - 2 -
pdf
In die Sonderposten wurden die für aktivierungsfähige Maßnahmen verwendeten Investitionszuschüsse eingestellt. Sie stellen den Finanzierungsgegenwert zu den Buchwerten der Anlagegüter
dar, die mit den Investitionszuschüssen finanziert wurden. Die Sonderposten werden jährlich in
der Höhe ertragswirksam aufgelöst, die dem Betrag der Abschreibungen auf die mit den Zuschüssen finanzierten Anlagegüter entspricht. Damit bleiben diese Abschreibungen in künftigen Jahresabschlüssen insoweit erfolgsneutral.
Der sonstige Sonderposten gibt die Höhe des mit Spenden finanzierten Anlagevermögens an.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen.
Die Rückstellungen für ungewisse Verpflichtungen aufgrund von Steuerschuldverhältnissen betreffen Nachzahlungen von Körperschaft- (zzgl. Solidaritätszuschlag), Gewerbe- und Umsatzsteuer nebst Zinsen für die Jahre 2007 bis 2009.
Unter den sonstigen Rückstellungen werden solche für die Kosten der Erstellung der Jahresabschlüsse (37 T€), für deren Prüfung (14 T€), für Instandhaltung (1), Betriebskosten (3 T€) und
Rechtsberatungskosten (7 T€) gezeigt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit den Nennwerten bzw. dem Erfüllungsbetrag bilanziert. Die Verbindlichkeiten haben ausschließlich Restlaufzeiten bis zu einem Jahr.
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten vor allem zweckgebundene, noch nicht verwendete
Investitionszuschüsse der öffentlichen Hand, die noch nicht verwendet wurden.
III.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Personalaufwendungen enthalten Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von 0 T€ (Vorjahr: 1 T€).
IV.
Sonstige Angaben
Organe der Stiftung
·
Vorstand
·
Stiftungsbeirat
pdf
Anlage 1c / - 3 -
Die Zusammensetzung des Vorstands:
Vorname, Name
Funktion
ausgeübte Tätigkeit
Burkhard Jung
Vorstandsvorsitzender
Oberbürgermeister der Stadt
Leipzig
Michael Faber
Stellv. Vorstandsvorsitzender
Bürgermeister und Beigeordneter
für Kultur der Stadt Leipzig
(seit 10.06.2016:
Dr. Skadi Jennicke
Stellv. Vorstandsvorsitzende
Bürgermeisterin und Beigeordnete
für Kultur der Stadt Leipzig)
Klaus-Michael Rohrwacher
Vorstandsmitglied
(Vorstandsvorsitzender des
Fördervereins)
Selbstständiger Steinmetzmeister
Vorstandsvorsitzender und stellv. Vorstandsvorsitzender sind von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
Die Zusammensetzung des Stiftungsbeirats:
Vorname, Name
Funktion
Ausgeübte Tätigkeit
Walter Christian Steinbach
Vorsitzender ab 31.01.2014
Vorsitzender des Kuratoriums des
Fördervereins Völkerschlachtdenkmal e. V.
Axel Dyck
Stellvertretender Vorsitzender
ab 31.01.2014
Stadtrat
Dr. Michael Feist
Stiftungsbeirat
Vizepräsident und Leiters der
Abteilung 1 – Zentrale Aufgaben
in der Landesdirektion Leipzig
Ursula Grimm
Stiftungsbeirat
Stadträtin
Dr. Rolf Jähnichen
Stiftungsbeirat
Mitglied des Kuratoriums des
Fördervereins Völkerschlachtdenkmal e. V.
Der Stiftungsbeirat hat beratende Funktion und ist vom Vorstand anzuhören.
Anlage 1c / - 4 -
pdf
Die Mitglieder von Vorstand und Stiftungsbeirat sind ehrenamtlich tätig und erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung.
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung obliegt satzungsgemäß dem Direktor des Stadtgeschichtlichen Museums;
zum Bilanzstichtag ist dies Dr. Volker Rodekamp.
Leipzig, 1. Juni 2017
Burkhard Jung
Dr. Skadi Jennicke
Klaus-Michael Rohrwacher
Dr. Volker Rodekamp
-Vorstandsvorsitzender -
- Stellv. Vorstandsvorsitzende -
- Vorstandsmitglied -
- Geschäftsführer -
pdf
Anlage 1c / - 5 -
Anlagennachweis der Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig für das Geschäftsjahr 2014 (01.01. bis 31.12.)
1.
a)
pdf
Anlagevermögen
Entwicklung der Anschaffungswerte
Entwicklung der Abschreibungen
Anfangsstand
01.01.2014
Zugänge
Endstand
31.12.2014
Anfangsstand
01.01.2014
€
€
€
€
Abschreibungen
des
Geschäftsjahres
€
Restbuchwerte
31.12.2014
Endstand
31.12.2014
€
€
Sachanlagevermögen
aa)
Grundstücke und Bauten
18.905.328,58
2.494.355,20
21.399.683,78
1.770.005,05
867.312,17
2.637.317,22
18.762.366,56
bb)
Maschinen und technische Anlagen
213.365,62
0,00
213.365,62
38.880,46
13.760,89
52.641,35
160.724,27
cc)
Betriebs- und Geschäftsausstattung
115.694,34
29.643,80
145.338,14
52.901,61
11.998,82
64.900,43
80.437,71
19.234.388,54
2.523.999,00
21.758.387,54
1.861.787,12
893.071,88
2.754.859,00
19.003.528,54
Anlage 1c / - 6 -
Kapitalflussrechnung
der Stiftung Völkerschlachtdenkmal
für das Geschäftsjahr 2014
Über die Liquiditätssituation und die finanzielle Entwicklung gibt die folgende Kapitalflussrechnung
(indirekte Methode) Aufschluss:
2014
T€
2013
T€
1. Jahresüberschuss/-fehlbetrag
202
-16
2. Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens
893
659
-883
-651
4. Abnahme (-)/ Zunahme der Rückstellungen
-3
41
5. Abnahme/ Zunahme (-) (Saldo) der Vorräte, der privatrechtlichen
Forderungen und des aktiven Rechnungsabgrenzungsposten
88
-46
-347
469
-50
456
1.905
1.434
29
668
1.934
2.102
-2.534
-2.461
-2.534
-2.461
-650
97
Finanzmittelbestand am Anfang der Periode
1.947
1.850
Finanzmittelbestand am Ende der Periode
1.297
1.947
3. Auflösung der Sonderposten
6. Abnahme (-)/ Zunahme (Saldo) der Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen, der sonstigen Verbindlichkeiten,
soweit nicht Fördermittel betreffend, und des passiven
Rechnungsabgrenzungspostens
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
1. Einzahlungen aus öffentlichen Zuwendungen für Investitionen
2. Einzahlungen aus nicht-öffentlichen Zuwendungen für Investitionen
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
1. Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen
Cashflow aus Investitionstätigkeit
zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestandes
pdf
Anlage 1d
STIFTUNG VÖLKERSCHLACHTDENKMAL LEIPZIG
Stiftung des öffentlichen Rechts
Rechenschaftsbericht der Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig für das
Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2014
1. Allgemeine Angaben
Die Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig mit Sitz in Leipzig wurde im Jahre 2002 errichtet. Der
entsprechende Errichtungsbeschluss datiert vom 18. September 2002. Sie ist eine rechtsfähige
Stiftung des öffentlichen Rechts im Sinne des Stiftungsgesetzes des Freistaates Sachsen. Als
solche ist die Stiftung eine rechtlich verselbstständigte Vermögensmasse, „die sich selbst gehört“.
Das Grundstockvermögen besteht aus dem Grundstück mit dem Völkerschlachtdenkmal und dem
vor dem Eingangsbereich liegenden Grundstück bis zur Straße „An der Tabaksmühle“.
Stiftungszweck ist der ungeschmälerte Erhalt des Stiftungsvermögens. Erträge aus dem
Stiftungsvermögen, Zuwendungen öffentlicher Stellen und von dritter Stelle sowie Spenden sind
zur Erfüllung des Stiftungszwecks zu verwenden. Zur Erfüllung des Stiftungszwecks erhält die
Stiftung darüber hinaus Leistungen der Stadt Leipzig nach Maßgabe der jährlichen
Haushaltssatzung.
Die Stiftung verfolgt gemäß Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke, sie ist
selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die Mittel aus der Zuwendung der Stadt Leipzig für die Baumaßnahmen Völkerschlachtdenkmal
werden ausschließlich vom Amt für Gebäudemanagement (ehem. Hochbauamt) bewirtschaftet
(festgeschrieben in der Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stiftung Völkerschlachtdenkmal
und der Stadt Leipzig). Das Amt für Gebäudemanagement führt danach die Vorbereitung und
Durchführung der Baumaßnahmen zur Sanierung/Restaurierung des Völkerschlachtdenkmals
entsprechend der Beschlüsse des Vorstandes der Stiftung Völkerschlachtdenkmal durch.
Die Stiftung verpflichtet sich der Förderung von Kunst und Kultur, des Denkmalschutzes und der
Denkmalpflege, bezogen auf das Völkerschlachtdenkmal, sowie der Förderung des Andenkens an
Kriegsopfer. Die Stiftungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch:
- die denkmalgerechte Modernisierung, Instandsetzung und Unterhaltung des Gebäudes
Völkerschlachtdenkmal mit seinen Außenanlagen,
- die Erhaltung und Repräsentation des Völkerschlachtdenkmals zu Leipzig als
Gedenkstätte
für die Gefallenen der Völkerschlacht und als Denkmal der nationalen Einheit und
Selbstbestimmung.
pdf
Anlage 2 / - 1 -
Im Sinne des europäischen Gedankens setzt sich die Stiftung dafür ein, das
Völkerschlachtdenkmal als Kulturgut von nationaler und internationaler Bedeutung zu einem
Symbol für Frieden, Freiheit und Verständigung unter den europäischen Völkern auch nach
Abschluss der Sanierung inhaltlich weiter zu profilieren.
In 2011 wurde die Neufassung der Satzung beschlossen, die von der Landesdirektion Leipzig als
Stiftungsaufsicht mit Bescheid vom 21. Oktober 2011 genehmigt wurde.
2. Organe der Stiftung
·
·
Vorstand
Stiftungsbeirat
Die Zusammensetzung des Vorstands:
Vorname, Name
Funktion
ausgeübte Tätigkeit
Burkhard Jung
Vorstandsvorsitzender
Oberbürgermeister der Stadt Leipzig
Michael Faber
Stellv. Vorstandsvorsitzender
Bürgermeister und Beigeordneter für
Kultur der Stadt Leipzig
(seit 10.06.2016:
Stellv. Vorstandsvorsitzende
Kultur der Stadt Leipzig)
Dr. Skadi Jennicke
Klaus-Michael Rohrwacher
Bürgermeisterin und Beigeordnete für
Vorstandsmitglied
Selbstständiger Steinmetzmeister
(Vorstandsvorsitzender des
Fördervereins)
Die Zusammensetzung des Stiftungsbeirates:
Vorname, Name
Funktion
Walter Christian Steinbach
Vorsitzender (per Beschluss am 31.1.14 gewählt)
Axel Dyck
Stellvertretender Vorsitzender (per Beschluss am 31.1.14 gewählt)
Dr. Michael Feist
Stiftungsbeirat
Ursula Grimm
Stiftungsbeirat
Dr. Rolf Jähnichen
Stiftungsbeirat
Der Stiftungsbeirat hat beratende Funktion und ist vom Vorstand anzuhören. Die Mitglieder von
Vorstand und Stiftungsbeirat sind ehrenamtlich tätig und erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln
der Stiftung.
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung obliegt satzungsgemäß dem Direktor des Stadtgeschichtlichen Museums;
vom 01.01.2014 bis 31.12.2014 ist dies Dr. Volker Rodekamp.
Anlage 2 / - 2 -
pdf
3. Vorstands- und Beiratssitzungen 2014
Der Vorstand führte gemeinsam mit dem Beirat der Stiftung Völkerschlachtdenkmal drei Sitzungen
in 2014 durch. Folgende Schwerpunkte wurden thematisiert bzw. Beschlüsse gefasst:
Sitzung – 31.01.2014
-
Der Oberbürgermeister dankt den Anwesenden, die maßgeblich zum Gelingen der
Gedenkwoche im Oktober 2013 beigetragen haben.
-
Herr Baumann von der WRG Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erläutert die
Bildung eines Sonderpostens für die Eröffnungsbilanz 2012. Die Stadt Leipzig
beabsichtigt, in ihrer Bilanz auf der Aktivseite in Höhe der an die Stiftung ausgereichten
Finanzmittel einen Sonderposten aus gewährten Investitionszuschüssen zu bilden. In der
Eröffnungsbilanz der Stiftung wird auf der Passivseite der Bilanz spiegelbildlich ein
passiver Sonderposten aus erhaltenen Zuschüssen gebildet. Der aktive Sonderposten der
Stadt und der passive Sonderposten der Stiftung werden dabei zu keinem Zeitpunkt der
Höhe nach übereinstimmen, die Bilanzierungsmethoden werden jedoch vereinheitlicht.
Vorstand und Beirat nehmen den Sachstand zur Kenntnis und bitten um Prüfung der
Einrichtung des Sonderpostens in Abstimmungen mit der Stadtkämmerei.
-
Herr Baumann hält fest, dass der Jahresabschluss 2012 geprüft wird, wenn die
Eröffnungsbilanz erstellt ist.
-
Aufgrund der guten Zusammenarbeit schlägt Herr Dr. Rodekamp vor, die WRG Audit
GmbH auch für den Jahresabschluss 2013 zu beauftragen.
-
Rückblick auf das Wirtschaftsjahr 2013: Herr Dr. Rodekamp gibt einen Rückblick auf
den vergangenen Haushalt. Hervorgehoben werden dabei die hervorragenden
Besucherzahlen in 2013, die hohen Energiekosten sowie die Entwicklung der
institutionellen Förderung. Es wird der Vorschlag in den Raum gestellt, eine Grundlage zu
schaffen, Mehreinnahmen durch den Betrieb des Denkmals zwischen Stadt und Stiftung
zu teilen bzw. eine Festbetragsfinanzierung für eine Vertragslaufzeit von zunächst 3
Jahren zu vereinbaren, um ggf. zweckgebundene Rücklagen bilden zu können.
-
Der Wirtschaftsplan 2014 liegt als Tischvorlage vor und wird vom Vorstand
verabschiedet.
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Bauvorhaben Völkerschlachtdenkmal: Herr Dr. Rodekamp zeichnet kurz auf, welche
Arbeiten im Jahr 2013 beendet wurden und was in 2014 ansteht.
-
Der Beirat wählt in Abwesenheit des Vorstandes einstimmig Herrn Steinbach zum
Vorsitzenden und Herrn Dyck zum Stellvertreter. Beide nehmen die Wahl an.
-
Der „Leipziger Corporate Governance Kodex“ wird vom Oberbürgermeister kurz
vorgestellt.
pdf
Anlage 2 / - 3 -
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Anfragen vom Rechnungsprüfungsamt: Die Jahresrechnung 2011 wurde dem Kulturamt
ordnungsgemäß übermittelt, jedoch vom Amt noch nicht in den Stadtrat eingebracht. Die
Jahresrechnung 2012 wurde verspätet beauftragt, da aufgrund der Einführung der Doppik
bis Oktober 2012 Umbuchungen vorgenommen wurden. Außerdem steht weiterhin die
Problematik „Umgang mit Zuschüssen der Stadt“ im Raum.
-
Eröffnungsbilanz und Jahresrechnung 2012 werden nach Fertigstellung und
Genehmigung durch den Vorstand über das Kulturamt in den Stadtrat eingebracht.
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Das Finanzamt hat die Stiftung für die Jahre 2007 – 2009 geprüft. Der abschließende
Bericht steht noch aus.
-
Der Widerspruchsbescheid zum Teilwiderruf wird den Anwesenden zur Kenntnis gegeben
und gleichzeitig der Dank an die LD Sachsen ausgesprochen.
-
Der Förderverein wünscht sich eine Erneuerung der „politischen Erklärung“. In einer der
nächsten Sitzungen soll ein Gesamtbetriebskonzept diskutiert werden.
-
Mit dem Amt für Gebäudemanagement muss eine Beschlussvorlage für die
Baufinanzierung ab 2015 ff. (40% Stadt – 40% Land – 20% Förderverein) erarbeitet
werden, um diese in den Stadtrat einzubringen. Vorgesehen für die Sitzung am 04.04.14.
Sitzung – 4. April 2014
-
Das zur Vorstands- und Beiratssitzung am 31.01.14 vorgestellte Vorgehen zur
Eröffnungsbilanz 2012 wurde mit der Stadtkämmerei am 12.03.14 abgestimmt. Das Amt
ist mit den Vorschlägen der WRG einverstanden.
-
Der Widerspruchsbescheid vom 09.10.13 zur Teilrückforderung von Fördermitteln wurde
per Beschluss des Vorstandes akzeptiert. Am 31.03.14 ist die Zahlungsaufforderung in der
Stiftung eingegangen. Die Summe i.H. von € 12.957,03 wird aus den Mehreinnahmen
durch Eintrittsgelder des Haushaltsjahres 2013 beglichen.
-
Fördermittelbescheide des Freistaates: Nachdem bereits der Bewilligungszeitraum des
Fördermittelbescheides über € 660.000 (Landesmittel) bis zum 31.12.14 verlängert wurde,
ist nun auch der Bewilligungszeitraum des Bescheides über € 620.000 bis 31.12.14
verlängert worden.
-
Bauvorhaben Völkerschlachtdenkmal: Herr Naumann stellt den 2. Bauabschnitt der
5. Baustufe vor (Instandsetzung der Außenanlagen) - Kostenrahmen € 4,8 Mio.. Der
Vorstand stimmt per Beschluss zu. Herr OBM Jung wird im schriftlichen Umlaufverfahren
zu seinem Votum befragt.
-
Herr Poser stellt den neuen Multi-Media-Raum und neuen Image-Film vor.
-
Die Imagekampagne „Das Schönste der Welt“ (verschiedene Motive des
Völkerschlachtdenkmals auf unterschiedlichen Kontinenten der Erde) wird vorgestellt.
Anlage 2 / - 4 -
pdf
-
Herr Rohrwacher und Herr Dr. Rodekamp erläutern die Bitte vom Landesinnungsverband
des Steinmetz- und Bildhauerhandwerks Sachsen, anlässlich des 550-jährigen Bestehens
des Steinmetzhandwerks im Jahr 2014 eine Stele am barrierefreien Zugang aufstellen zu
dürfen (Höhe = 200 cm, Durchmesser = 66 cm, Sockelplatte = 120 x 120 x 10 cm). Die
Länderwappen von Sachsen, Bayern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen
werden in der Stele verarbeitet, ebenso wie die Jahre 1464 und 2014 – 550 Jahre
mitteldeutsches Steinmetzhandwerk. Vorstand und Beirat befürworten die Aufstellung der
Stele, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Landesdirektion – Denkmalschutzbehörde.
Sitzung – 19. Dezember 2014
-
Kurze Vorstellung von Frau Stengl, die seit 01.07.2014 in der Stiftung arbeitet und Herrn
Thieme als Sachbearbeiter in der Geschäftsstelle ersetzt.
-
Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012: Herr Baumann von der WRG Audit GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erläutert den Prüfungsinhalt (Inventur, Inventar,
Eröffnungsbilanz, wirtschaftliche Verhältnisse). Die Vermögenswerte wurden
ordnungsgemäß bewertet und die jeweilige Restnutzungsdauer festgelegt. Die
Eröffnungsbilanz entspricht den gesetzlichen Vorschriften und enthält alle bilanzpflichtigen
Vermögensgegenstände, Schulden, Wagnisse und Abgrenzungen. Der Vorstand bestätigt
mit seiner Unterschrift Feststellung und Kenntnisnahme der Eröffnungsbilanz.
4. Haushaltsdarstellung
Alle Buchungen – Erträge/Einzahlungen und Aufwendungen/Ausgaben – der Stiftungen im
Verwaltungs- und Vermögenshaushalt werden über ein eigenes Konto bei der Sparkasse Leipzig
getätigt. Die Stiftung ist in das städtische Haushalts- und Kassenverfahren mit separatem
Buchungskreis 3000 eingebunden. In der doppischen Haushaltsführung werden alle Buchungen
über die PSP-Elemente 1.300.25.2.0.01 (konsumtiv) und 7.0000947.710 sowie 7.0000565.700
(investiv) unter den entsprechenden Sachkonten gebucht.
pdf
Anlage 2 / - 5 -
4.1 Ergebnishaushalt 2014
Die folgende Aufstellung gibt einen Überblick über Planzahlen und Ist-Werte in 2014 mit
nachfolgenden Erläuterungen:
EINNAHMEN:
Kostenart
Kostenart Beschreibung
Plan
Ist
€
€
-245.800,00
-71.000,00
0,00
1.906,51
Zuw./Zusch. f. lfd.Zwecke von
31420000
Gemeinden/
31473000
Spenden private Unternehmen
34110000, 34119900
Erträge Mieten und Pachten
-10.000,00
-6.208,72
34219110, 34219130
Verkaufserträge
-40.000,00
-53.671,26
-888.350,00
-1.380.156,00
Verkaufserträge
34219140
Veranstaltungstickets, Eintritt
Verkaufserträge aus
34219170
Kommissionsverkäufen
0,00
-26.941,73
34219900
sonstige Erträge aus Verkauf
0,00
-20.047,00
-51.600,00
-63.662,15
0,00
-2.016,82
sonstige privatrechtliche
34619900
Leistungen
Kostenerst. priv. Unternehmen
34871000
Energie
Die Stadt Leipzig hat die ursprünglich geplante Förderhöhe i.H.v. € 245.800,00 reduziert auf max.
€ 71.000,- (Fehlbedarfsfinanzierung) für 2014. Damit liegt die Fördersumme erstmalig unter den
Vorjahreswerten:
Städtischer Zuschuss
gemäß Bescheid
davon tatsächlich
ausgezahlt
mit dem Jahresabschluss
festgestellter Jahresfehlbetrag
Differenz
2012
254.950,00 €
191.212,50 €
57.743,98 €
133.468,52 €
2013
245.800,00 €
82.000,00 €
15.714,50 €
66.285,50 €
2014
71.000,00 €
71.000,00 €
Die Gedenkveranstaltungen in 2013 zeigen positive Nachwirkung. So ist weiter ein Anstieg der
Besucherzahlen und eine stabile Einnahmesituation in 2014 zu verzeichnen. Der Planansatz für
den Verkauf von Eintrittskarten wurde wieder weit übertroffen:
Jahr
Kostenart
Beschreibung Kostenart
2013
2014
34219140
34219140
Verkaufserträge Veranstaltungstickets
Verkaufserträge Veranstaltungstickets
Anlage 2 / - 6 -
Plan
€
888.350,00
888.350,00
Ist
€
1.196.349,87
1.380.156,00
pdf
AUSGABEN:
Kostenart
Kostenart Beschreibung
40000000
40121000
Planung Personalaufwendungen
Lohn/Gehalt - tariflich Beschäftigte
Dienstaufwendungen für sonstige
Beschäfte
Beiträge Versorgungskassen - tarifl.
Beschäftigte
Beitr. gesetzliche SV - tarifl.
Beschäftigte
Unterhaltung der Grundstücke
Pflege Freiflächen
Energie zentral
Unterhaltsreinigung
turnusmäßige Müllentsorgung (Rest- un
Bewachung
Erwerb bew Gegenstände bis 410 EUR
UH Geräte, Ausstattungen
KR Sonstige Verwaltungs- und Betriebsauf
Porto und Transportkosten
Telefon, Internet
Bücher, Zeitschr. Drucks. Büromat.
öffentliche Bekanntmachungen
Reisekosten Beschäftigte
Sachverständigen- und Gutachteraufwendungen
Zinsen zur Körperschaftsst. Vorjahre
Zinsen zur Gewerbesteuer Vorjahre
Zinsen zur USt Vorjahre
Versicherungen dezentral
Erstattg.aus lfd.Verw.Tätigk. an Gemeinde
40190000
40221000
40321000
42111000
42113000
42411100
42419160
42419220
42419290
42531000
42552000
42719900
44310100
44310300
44310700
44310800
44310900
44312000
44410210
44410410
44410610
44412200
44520000
Plan
€
45.000,00
Ist
€
37.098,01
480,00
379,80
15.800,00
40.000,00
90.000,00
21.500,00
9.500,00
315.000,00
2.500,00
30.500,00
80.000,00
1.200,00
2.500,00
1.200,00
5.000,00
500,00
10.000,00
0,00
0,00
0,00
9.000,00
555.100,00
2.765,24
1.591,03
30.386,88
103.099,14
18.524,35
9.847,69
361.680,02
501,07
41.623,03
146.789,11
1.013,74
3.001,50
5.995,55
21.042,71
0,00
9.218,03
585,00
588,00
366,00
584,51
547.888,79
Ausgabeseitig sind die Kosten im Bereich Bewachung, Kassen- und Aufsichtspersonal
hervorzuheben, die aufgrund des gestiegenen Besucheraufkommens über dem Planansatz liegen.
In der Haushaltsplanung 2015, 2016 wurden die gestiegenen Kosten berücksichtigt.
Jahr
Kostenart
Beschreibung Kostenart
2013
2014
42419290
42419290
KR Bewachung
KR Bewachung
Plan
€
300.000,00
315.000,00
Ist
€
308.095,86
361.680,02
Für die zukünftigen Wirtschaftsjahre ist ein steigender Mittelbedarf für Wartung, Reparaturen und
den Austausch von Geräten zu erwarten:
Jahr
Kostenart
Beschreibung Kostenart
2013
2014
42552000
42552000
UH Geräte, Ausstattungen
UH Geräte, Ausstattungen
Plan
€
30.500,00
30.500,00
Ist
€
52.766,97
41.623,03
Besonders die Wartungs- und Reparaturkosten für das Blockheizkraftwerk und die Aufzüge waren
2014 hoch.
pdf
Anlage 2 / - 7 -
Für die Dienstleistungen der städtischen Ämter fielen Kosten i.H.v. insgesamt € 558.642,02 an:
Stadtgeschichtliches Museum
Personalamt
326.809,70 €
1.533,17 €
Amt für Gebäudemanagement
Stadtkasse
208.424,03 €
5.684,78 €
Stadtkämmerei
Amt f. Stadtgrün und Gewässer
15.706,63 €
483,71 €
4.2 Planzahlen für den Haushalt 2015, 2016
Die Planzahlen für die Wirtschaftsjahre 2015 und 2016 wurden aufgestellt und sollen mit
Beschluss zum Beginn des Jahres 2015 vom Vorstand beschlossen werden:
Doppelhaushalt Stiftung Völkerschlachtdenkmal 2015 und 2016
Einnahmen:
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
Sachkonto PSP
Beschreibung Sachkonto
31420000
31440000
31459000
31471000
31473000
31479000
31518000
31610000
31611000
31612000
31618000
34110000
34119900
34219110
34219130
34219140
34219170
34219900
34619900
50291000
Zuw./Zusch. f. lfd.Zwecke von Gemeinden/
Zuw./Zusch.f.lfd.Zwecke v.sonst.öff.Bere
Sonstige Zuschüsse verbund.U.,Beteilig.,
Sponsoring private Unternehmen
Spenden private Unternehmen
Sonstige Zuschüsse private Unternhemen
Auflösung v. SP Zuwendungen von übrigen
Auflösung v. SP Zuwendungen Bund BW 51
Auflösung v. SP Zuwendungen Land BW 52
Aufl.v. SP Zuwend. Gemeinden/Verb.BW 56
Aufl.v. SP Zuwend.von übr.Bereichen BW63
Erträge Mieten und Pachten
KR Erträge Miete/Pachten - sonstige
KR Verkaufserträge Material
KR Verkaufserträge Drucksachen
KR Verkaufsertr.Veranstaltungstickets/Ei
KR Verkaufserträge Kommissionsverkäufen
KR sonstige Erträge aus Verkauf
KR sonstige privatrechtliche Leistungsen
sonstige periodenfremde Erträge
Anlage 2 / - 8 -
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
Planzahlen 2015
€
150.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
10.000,00
0,00
60.000,00
0,00
1.000.000,00
0,00
0,00
53.000,00
2.400,00
1.275.400,00
Planzahlen 2016
€
150.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
10.000,00
0,00
60.000,00
0,00
1.000.000,00
0,00
0,00
53.000,00
2.400,00
1.275.400,00
pdf
Ausgaben:
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
Sachkonto PSP
Beschreibung Sachkonto
40000000
40121000
40190000
40221000
40321000
42111000
42112000
42113000
42222000
42231000
42411100
42419160
42419220
42419290
42419900
42531000
42552000
42619120
42719140
42719230
42719900
43510000
44310100
44310300
44310700
44310800
44310900
44312000
44410600
44410610
44412200
44520000
Planung Personalaufwendungen
Lohn/Gehalt - tariflich Beschäftigte
Dienstaufwendungen für sonstige Beschäft
Beiträge Versorgungskassen - tarifl.Besc
Beitr.gesetzliche SV - tarifl.Besch.
Unterhaltung der Grundstücke/ baulichen
Unterhaltung bauliche Außenanlagen
Pflege Freiflächen
UH Geräte, Ausstattg, Ausrüstg.
Erwerb bewegl. Sachanlageverm. bis 410 €
Energie zentral
Unterhaltsreinigung
KR turnusmäßige Müllentsorgung (Rest- un
KR Bewachung
KR Sonstige Bewirtschaftungsaufwendungen
Erwerb bew Gegenstände bis 410 EUR
UH Geräte, Ausstattungen
KR Erwerb von Schutzkleidung
KR Erwerb/Unterhaltung Kunst-u. Sammlun
KR Fotomaterial und Fotoarbeiten
KR Sonstige Verwaltungs- und Betriebsauf
allg.Zuweisungen an das Land
Porto und Transportkosten
Telefon, Internet
Bücher, Zeitschr. Drucks. Büromat. (deze
öffentliche Bekanntmachungen
Reisekosten
Sachverständigen- und Gutachteraufwendun
Umsatzsteuer Vorjahre
Zinsen zur USt Vorjahre
Versicherungen dezentral
Erstattg.aus lfd.Verw.Tätigk. an Gem./-v
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
1.300.25.2.0.01
Planzahlen 2015
€
49.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
18.800,00
0,00
50.000,00
0,00
0,00
98.000,00
22.000,00
9.850,00
320.500,00
1.000,00
2.500,00
40.000,00
50,00
1.000,00
600,00
80.000,00
0,00
900,00
3.000,00
1.200,00
9.000,00
1.000,00
8.000,00
0,00
0,00
9.000,00
550.000,00
1.275.400,00
Planzahlen 2016
€
49.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
18.800,00
0,00
50.000,00
0,00
0,00
98.000,00
22.000,00
9.850,00
320.500,00
1.000,00
2.500,00
40.000,00
50,00
1.000,00
600,00
80.000,00
0,00
900,00
3.000,00
1.200,00
9.000,00
1.000,00
8.000,00
0,00
0,00
9.000,00
550.000,00
1.275.400,00
4.3 Besonderheiten im Geschäftsverlauf 2014
4.3.1 Die Eröffnungsbilanz der Stiftung Völkerschlachtdenkmal zum 01.01.2012 wird im
Wirtschaftsjahr 2014 festgestellt
Inhalt der Prüfung waren die Eröffnungsbilanz einschließlich Anhang unter Einbeziehung des
Inventars und der Übersichten über die örtlich festgelegten Restnutzungsdauern.
Prüfungsschwerpunkte waren:
-
Ordnungsmäßigkeit der Verfahren der erstmaligen Erfassung und Bewertung der
Vermögensgegenstände und Schulden und der Übernahme der ermittelten Zeitwerte in
das Inventar
-
pdf
Nachweis, Bewertung und Ausweis des Anlagevermögens der Stiftung
Anlage 2 / - 9 -
-
Nachweis und Ausweis der öffentlich-rechtlichen Forderungen und der unter den
Sonderposten ausgewiesenen Zuweisungen und Spenden
Die WRG Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestätigt die Einhaltung der gesetzlichen
Vorschriften und den ordnungsmäßig und vollständigen Ausweis von Inventar und Buchführung.
Die Eröffnungsbilanz entspricht den gesetzlichen Vorschriften und wurde ordnungsmäßig aus
den Inventaren und der Buchführung abgeleitet. Die Vermögens- und Schuldposten der Stiftung
wurden in der Eröffnungsbilanz vollständig erfasst.
4.4 Zukünftige wirtschaftliche Entwicklung
Die voraussichtliche Entwicklung der Stiftung ist als grundsätzlich stabil und positiv zu bewerten.
Entsprechend der Wirtschaftsplanung der Stiftung sind in den Folgejahren ausgeglichene bzw.
leicht positive Jahresergebnisse zu erwarten.
5. Bau- und Sanierungsmaßnahmen am Völkerschlachtdenkmal
5.1 Finanzierung der Baumaßnahmen 2014 und Haushaltsausgabereste zum Stand
31.12.2014
Für die Baumaßnahmen in 2014 erhielt die Stiftung eine Zuwendung der Stadt Leipzig i.H.v.
€ 680.000,-. Der Förderverein stellte € 28.750,18 für die Außenbeleuchtung zur Verfügung. Die
Gesamtbaukosten beliefen sich auf € 2.494.355,20, darunter waren abschließende Maßnahmen
von in Vorjahren begonnenen Bauabschnitten für die noch Restmittel von Bund, Land, Stadt
Leipzig, sowie dem Förderverein zur Verfügung standen. Die noch nicht verwendeten Mittel zum
Stichtag 31.12.2014 betragen nunmehr € 604.090,62. Davon € 580.471,65 als sonst. Fördermittel
und € 23.618,97 als investive Spendenmittel (aus Vorgängen zur EöB und früher). Diese
Restmittel wurden seitens der Kämmerei bestätigt und sind für die Verausgabung in Folgejahren
entsprechend anzusetzen.
Anlage 2 / - 10 -
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5.2 Finanzierung der ausstehenden Baumaßnahmen
Für den 2. Bauabschnitt der Außenanlagen werden folgende offene Maßnahmen und ihre
voraussichtlichen Kosten definiert:
2 x Kopfbauten mit zwischenliegender Freitreppe
€
880.000
Freitreppen oberer Weg
€
155.000
zentrale Baustelleneinrichtung 2015 – 2018
€
160.000
Wasserbecken mit Wasserbeckenstufen und Haustechnik
€ 1.290.000
untere Wasserbeckenumfahrt
€
160.000
Rückbau zentrale Baustelleneinrichtung und Renaturierung
€
200.000
hinteres oberes Plateau
€
445.000
vordere Wegeanlage
€
380.000
Eingangszone
€
150.000
Vorplatz
€
500.000
Baunebenkosten
€
480.000
€ 4.800.000
Als Teilmaßnahme werden die Kopfbauten mit € 880.000 herausgelöst. Im August 2014 werden
Bundesmittel aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm V beantragt. Mit Schreiben der
Landesdirektion Sachsen wird dieser Antrag im November 2014 abgelehnt.
In Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung der Stadt
Leipzig stellt die Stiftung einen zweiten Fördermittelantrag im Rahmen des Bundesprogrammes
Nationale Projekte des Städtebaus 2014. Die Gesamtbaukosten i.H.v. € 4.800.000,- werden
zugrunde gelegt unter Berücksichtigung der geplanten Förderung durch den Förderverein und die
Stadt Leipzig; sodass eine Förderung vom Bund i.H.v. € 2.560.000,- beantragt wird. Im Dezember
erhielt die Stiftung den Bescheid, dass die Baumaßnahme Völkerschlachtdenkmal leider nicht
berücksichtigt werden kann.
Nach Rücksprache mit der Landesdirektion Sachsen hat die Stiftung Völkerschlachtdenkmal einen
neuen Antrag für die Teilmaßnahme Kopfbauten mit zwischenliegender Treppe vorbereitet. Der
Antrag bezieht sich auf die Gewährung einer Zuwendung zur Erhaltung und Pflege eines
Kulturdenkmals und wurde im Januar 2015 eingereicht. Die beantragte Fördersumme wurde auf
€ 298.113,21 eingeschränkt.
pdf
Anlage 2 / - 11 -
6. Besucherentwicklung am Völkerschlachtdenkmal
Mit den Gedenktagen an 200 Jahre Völkerschlacht und 100 Jahre Einweihung des größten
europäischen Denkmalsbauwerks war 2013 zweifellos das Jahr des Völkerschlachtdenkmals. Mit
den auch international wahrgenommenen sehr stimmigen Gedenkfeierlichkeiten und den
Zehntausenden Oktoberbesuchern war es eines der prominentesten Daten in der
Denkmalsgeschichte. Und doch scheint das Jahr 2014 seinen Vorgänger noch übertreffen zu
wollen. Das großartige Presseecho des Gedenkjahres hat die internationale Strahlkraft des
Jubilars merklich erhöht.
Ungebrochen blieb ein überwältigendes Publikumsinteresse, den rundum sanierten und mit
moderner touristischer Infrastruktur ausgerüsteten Denkmalsriesen in Augenschein zu nehmen.
Dieses positive Ergebnis ist zum Teil auch der für derartige Freizeitangebote günstigen Witterung
des Jahres ohne typisches Winterwetter und mit einem eher „durchwachsenen“ Sommer zu
verdanken.
Die fortgesetzten Sanierungsarbeiten im Parkgelände, Wegebau, Instandsetzung weiterer
Außentreppen und die Restaurierung von zweien der vier Eingangsbauwerke hielten rund 300.000
Gäste nicht davon ab, Leipzigs prominentestem Wahrzeichen ihre Aufwartung zu machen. Vom
„Jubiläumseffekt“ des Vorjahres profitierte eindeutig das Museum zur Geschichte der
Völkerschlacht FORUM 1813.
Anlage 2 / - 12 -
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2013
Besucher
Gesamteinnahmen*
€
2014
davon Einnahmen
aus Eintritt
€ Besucher
Gesamteinnahmen*
€
davon Einnahmen
aus Eintritt
€
Januar
5.701
30.205,05
25.149,00
19.309
68.628,02
58.753,50
Februar
6.284
28.503,40
24.834,00
17.956
91.857,74
81.473,00
März
12.297
94.133,14
50.540,50
17.449
98.818,05
84.207,00
April
16.681
84.885,90
73.104,00
31.958
155.745,75
135.064,50
Mai
29.930
141.694,00
121.787,00
31.044
157.213,95
136.465,00
Juni
18.948
97.208,74
82.430,00
27.904
151.052,05
131.984,50
Juli
30.842
153.944,82
130.753,00
31.097
159.331,10
133.271,50
August
37.592
177.106,28
154.129,50
42.928
211.608,42
180.479,50
September
30.367
164.044,87
140.738,00
25.311
139.541,21
120.066,50
Oktober
87.586
246.212,07
196.981,50
36.646
184.847,77
150.756,50
November
22.183
115.028,30
99.263,50
18.924
99.237,22
86.166,50
Dezember
16.812
92.920,49
78.558,00
13.388
70.679,68
60.455,00
315.223
1.425.887,06
1.178.268,00
313.914
1.588.560,96
1.359.143,00
Die große mediale Präsenz des Themas Befreiungskriege bewirkte ein gesteigertes Interesse,
sich mit dem Geschehen von 1813 zu befassen. Insbesondere im Rahmen des schulischen
Projektunterrichts war dies auch im Spezialmuseum am Völkerschlachtdenkmal festzustellen.
Insbesondere der Anteil an Gästen der jüngeren Generation ist hier merklich angestiegen. Ob
Individualbesuche, fachlich orientierte Führungen oder die traditionellen Konzertveranstaltungen –
das durchgängig riesige Publikumsinteresse ließ das Völkerschlachtdenkmal auch als
touristisches Highlight Leipzigs 2014 herausragen.
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Anlage 2 / - 13 -
Besucher
Einnahmen
Gesamt
€
Umsatz
Warenverkauf
€
Liftnutzung
€
Audioguides
€
Führungen
2013
315.223
1.425.887,06
182.043.36
4.467, 00
21.898,00
448
2014
313.914
1.588.560,96
116.305,56
57.071,00
17.337,00
470
Besucherzufriedenheit
Die Besucher des Denkmals sprechen positiv auf die offerierten Angebote an. Die Ergebnisse der
Sanierung, die damit einhergehende gesteigerte Besuchsqualität werden ausgesprochen positiv
aufgenommen. Eintrittspreise und Gebühren werden in der Regel als angemessen akzeptiert.
Shopgeschäft
Das Shopgeschäft entwickelt sich grundsätzlich stabil und ist für die Wertschöpfung ein wichtiger
Faktor. Der Verkauf von Informationsmaterial, Andenkenartikeln etc. ist in der Entwicklung als
positiv zu bewerten.
Gegenwärtig hält der Shop ein vielseitiges Sortiment an thematisch an Völkerschlacht und Denkmal orientierten Publikationen, CDs, Postkarten und klassischen Souvenirartikeln bereit. Die
Produktion etlicher Verkaufsartikel wurde von der Stiftung Völkerschlachtdenkmal eigens
beauftragt. Mit Blick auf die in anderen Leipziger Museen und im Einzelhandel vorhandenen
Souvenirshops darf sich das Geschäft am Völkerschlachtdenkmal hinsichtlich Breite und Qualität
des Angebots als eines des attraktivsten bezeichnen.
Personalsituation im Denkmalbetrieb
Neben zwei Mitarbeitern des Stadtgeschichtlichen Museums sind ausschließlich Mitarbeiter der
Fa. SECURITAS Sicherheitsdienste (Kasse, Aufsicht, Hausmeisterdienst) mit der Betreuung des
Denkmals und seiner Gäste vor Ort befasst.
Das erfreulich hohe Niveau der Besucherzahlen und die gestiegene Popularität des
Völkerschlachtdenkmals haben zu einer Zunahme der administrativen und organisatorischen
Aufgaben geführt, die von den beiden Mitarbeitern des Museums wahrgenommen werden. So
kann die Verlagerung von Teilen der Vermittlungsarbeit an freie Mitarbeiter nur ein Teil der Lösung
sein. Der hiermit verbundene Organisationsaufwand ist erheblich. Wirtschaftlich ist das Verfahren
eher wenig interessant. Sollten sich die Besucherzahlen dauerhaft auf dem derzeit hohen Niveau
stabilisieren bzw. zukünftig sogar ausgebaut werden, sollte über eine zusätzliche Mitarbeiterstelle
im Bereich der kulturellen Bildung/ Vermittlung nachgedacht werden.
Anlage 2 / - 14 -
pdf
Museumsarbeit/ strategische Planung
Die zunehmende Popularität des Völkerschlachtdenkmals hat auch den historischen Kontext der
Völkerschlacht von 1813 stärker in das öffentliche Interesse gerückt. Dieses Faktum wird durch
die gestiegene Nachfrage nach Führungen, nicht nur durch das Denkmal, sondern auch durch das
Museum FORUM 1813 belegt. Darüber hinaus ist die Zahl von wissenschaftlich/ fachlichen
Anfragen zum Thema deutlich angestiegen.
Leipzig, 1. Juni 2017
Burkhard Jung
Dr. Skadi Jennicke
Klaus-Michael Rohrwacher
Dr. Volker Rodekamp
- Vorstandsvorsitzender -
- Stellv. Vorstandsvorsitzende -
- Vorstandsmitglied -
- Geschäftsführer -
pdf
Anlage 2 / - 15 -
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
An die Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig, Leipzig:
Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kapitalflussrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Rechenschaftsbericht der Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig, Leipzig, für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis
31.12.2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den Regelungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Stiftung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und
den Rechenschaftsbericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und
Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und den Rechenschaftsbericht vermittelten Bildes der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt
werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stiftung sowie die Erwartungen
über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht überwiegend auf der Basis von Stichproben
beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der
wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter der Stiftung sowie die Würdigung der
Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
44033/14/pdf
Anlage 3 / - 1 -
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung
und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stiftung.
Der Rechenschaftsbericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage der Stiftung und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Leipzig, am 4. September 2017
WRG
Audit GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Robbers
Wirtschaftsprüfer
44033/14/pdf
Dr. Vaubel
Wirtschaftsprüfer
Anlage 3 / - 2 -
Rechtliche und steuerliche Grundlagen, wichtige Verträge
Rechtliche Verhältnisse
Name/ Sitz:
Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig, Leipzig
Die Stiftung wurde im Jahre 2002 errichtet. Der entsprechende
Errichtungsbeschluss datiert vom 18. September 2002.
Rechtsform:
Rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts gemäß SächsStiftG
Satzung:
In 2011 wurde die Neufassung der Satzung beschlossen, die von der
Landesdirektion
Leipzig als Stiftungsaufsicht mit Bescheid vom
21. Oktober 2011 genehmigt wurde.
Geschäftsjahr:
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Geschäftsführer:
Zum Geschäftsführer ist gemäß § 9 der Satzung Herr Dr. Volker
Rodekamp als Direktor des Stadtgeschichtlichen Museums bestellt
(besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB).
Organe:
Organe der Stiftung sind der Vorstand und der Stiftungsbeirat. Die
Zusammensetzung ergibt sich aus dem Anhang zum Jahresabschluss.
Der Stiftungsbeirat berät den Vorstand in allen Angelegenheiten von
grundsätzlicher oder besonderer Bedeutung.
Stiftungsvermögen/
Grundstockvermögen:
Das Grundstockvermögen besteht aus dem Grundstück mit dem
Völkerschlachtdenkmal und dem vor dem Eingangsbereich liegenden
Grundstück bis zur Straße „An der Tabaksmühle“.
Stiftungszweck:
Stiftungszweck ist der ungeschmälerte Erhalt des Stiftungsvermögens.
Erträge aus dem Stiftungsvermögen, Zuwendungen öffentlicher Stellen
und von dritter Stelle sowie Spenden sind zur Erfüllung des
Stiftungszwecks zu verwenden.
Zur Erfüllung des Stiftungszwecks erhält die Stiftung Leistungen der
Stadt Leipzig nach Maßgabe der jährlichen Haushaltssatzung.
44033/14/pdf
Anlage 4 / - 1 -
Steuerliche Verhältnisse
Die Stiftung verfolgt gemäß Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke, sie ist
selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die Stiftung ist als gemeinnützig im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung anzusehen. Als
steuerlicher Zweckbetrieb ist die Stiftung, soweit sie insbesondere keine wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe unterhält, grundsätzlich befreit von der
-
Gewerbesteuer gemäß § 3 Nr. 6 GewStG und der
-
Körperschaftsteuer gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG.
Der letzte uns vorliegende Steuerfreistellungsbescheid des Finanzamtes Leipzig II datiert vom
1. Juli 2015.
Das Finanzamt Leipzig II hatte mit Prüfungsanordnung vom 29.10.2012 eine Betriebsprüfung für
die Jahre 2007 bis 2009 angeordnet. Die Prüfung fand mit Unterbrechungen vom 17.12.2012 bis
11.12.2014 statt. Der Vorab-Bericht vom 11.12.2014 liegt uns vor. Zwischenzeitlich hatte das Finanzamt geänderte Steuerbescheide zur Umsatz- und Körperschaftsteuer sowie Steuermessbescheide für die Gewerbesteuer für die entsprechenden Jahre erlassen. Die nachgeforderte Umsatzsteuer nebst Zinsen in Höhe von 8.071,76 € wurde in 2015 gezahlt. Bezüglich der anderen
Steuern (vom Einkommen und vom Ertrag) hat die beauftragte Steuerberatungsgesellschaft am
09.06.2015 Einspruch mit dem Antrag der Festsetzung auf jeweils 0,00 € eingelegt, über den bis
dato noch nicht endgültig entschieden wurde. Das Finanzamt hat zwischenzeitlich mit der Betriebsprüfung der Jahre 2010 bis 2012 begonnen; Prüfungsergebnisse liegen bisher nicht vor.
Wichtige Verträge
Mit der Stadt Leipzig bestehen verschiedene Verwaltungsvereinbarungen zur Erbringung von
Verwaltungs- und sonstigen Leistungen durch das Stadtgeschichtliche Museum und das Hochbauamt, ferner Personalamt, Stadtkasse, Stadtkämmerei und Amt für Stadtgrün und Gewässer.
Die Geschäftsführung, das Rechnungswesen sowie baufachliche und andere Dienstleistungen
werden von der Stadt bezogen.
Anlage 4 / - 2 -
44033/14/pdf
44033/14/pdf
Anlage 5
2.950,04
25.064,33
3.134,54
99.116,83
7. Betriebskosten
7.106,81
7.106,81
6. Instandhaltung
0,00
4.254,25
3.000,00
14.254,25
4. Kosten der Prüfung von Eröffnungsbilanz und Jahresabschlüssen
0,00
0,00
0,00
0,00
10.753,23
€
Verbrauch
5. Archivierungskosten
32.902,40
6.160,67
24.965,85
32.558,16
7.592,31
Stand
01.01.2014
€
3. Kosten der Erstellung von Eröffnungsbilanz und Jahresabschlüssen
2. Steuerberatung, Rechtsberatungskosten, Betriebsprüfung
- Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (Körperschaftsteuer,
Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer)
- Umsatzsteuernachzahlungen
1. Steuern aus Betriebsprüfung 2007 - 2009 nebst Zinsen
Rückstellungen für
Rückstellungsspiegel 2014
2,00
0,00
0,00
0,00
5.508,79
184,50
0,00
3.000,00
1.491,50
830,79
€
Auflösung
27.639,17
3.310,97
0,00
1.142,00
5.000,00
15.424,47
1.222,73
1.173,00
1.539,00
366,00
€
Zuführung
96.182,88
3.310,97
0,00
1.142,00
13.508,50
36.742,85
7.381,40
26.138,85
34.097,16
7.958,31
Stand
31.12.2014
€
Allgemeine Auftragsbedingungen
für
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
vom 1. Januar 2017
1. Geltungsbereich
6. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers
(1) Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern
oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im Nachstehenden zusammenfassend „Wirtschaftsprüfer“ genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen,
Steuerberatung, Beratungen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart
oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
(1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Arbeitsergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen – sei es im Entwurf oder in
der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der Auftraggeber ist zur Weitergabe oder Information aufgrund eines Gesetzes oder einer behördlichen
Anordnung verpflichtet.
(2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Wirtschaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart
ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf
solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dritten
gegenüber.
(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers und die
Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig.
7. Mängelbeseitigung
2. Umfang und Ausführung des Auftrags
(1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer übernimmt im
Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der Geschäftsführung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnisse seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt,
sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen zu bedienen.
(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf – außer bei betriebswirtschaftlichen Prüfungen – der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
(3) Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der abschließenden
beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den
Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen
hinzuweisen.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer alle für
die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weiteren Informationen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vorgängen und
Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von
Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen und weiteren
Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des
Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftraggeber wird dem Wirtschaftsprüfer geeignete Auskunftspersonen benennen.
(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informationen sowie der
gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.
4. Sicherung der Unabhängigkeit
(1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der
Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die Dauer des
Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder Übernahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen.
(2) Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netzwerkunternehmen oder solcher mit ihm assoziierten Unternehmen, auf die die Unabhängigkeitsvorschriften in gleicher Weise Anwendung finden wie auf den
Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhältnissen beeinträchtigen, ist der
Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des Auftrags berechtigt.
5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte
Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des
Auftrags schriftlich darzustellen hat, ist alleine diese schriftliche Darstellung
maßgebend. Entwürfe schriftlicher Darstellungen sind unverbindlich. Sofern
nicht anders vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des
Wirtschaftsprüfers nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten
Auftrags sind stets unverbindlich.
ETL WP-Gruppe | 4342461 | 550
(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung
durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unberechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; ist der
Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann der Auftraggeber
wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder
Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber
hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9.
(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber
unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1,
die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf
eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und
formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und
dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die
geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene
Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten
gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.
8. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs. 1 HGB,
§ 43 WPO, § 203 StGB) verpflichtet, über Tatsachen und Umstände, die ihm
bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, Stillschweigen zu
bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht
entbindet.
(2) Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezogenen
Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Datenschutz
beachten.
9. Haftung
(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirtschaftsprüfers, insbesondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen Haftungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbeschränkung des § 323
Abs. 2 HGB.
(2) Sofern weder eine gesetzliche Haftungsbeschränkung Anwendung findet
noch eine einzelvertragliche Haftungsbeschränkung besteht, ist die Haftung
des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
sowie von Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1
ProdHaftG begründen, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall gemäß § 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt.
(3) Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten zu.
(4) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfer
bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag
für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt.
(5) Ein einzelner Schadensfall im Sinne von Abs. 2 ist auch bezüglich eines
aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens
gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren
aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf
gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als
einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In
diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in
Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Mindestversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfungen.
(6) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs
Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben
wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies gilt nicht
für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zurückzuführen sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach §
1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu
machen, bleibt unberührt.
10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge
(1) Ändert der Auftraggeber nachträglich den durch den Wirtschaftsprüfer
geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschluss oder
Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht weiterverwenden.
Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein
Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lagebericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftlicher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten
Wortlaut zulässig.
(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der
Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber
den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des
Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.
(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere
Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.
11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerlichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber
genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch
den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen.
(2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fristen
erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprüfer hierzu
ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der Auftraggeber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen
Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass
dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung
steht.
(3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfasst die
laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten:
a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer,
Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuererklärungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger für die Besteuerung erforderlicher Aufstellungen
und Nachweise
b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern
c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den
unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden
d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von
Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern
e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der
unter a) genannten Steuern.
Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die
wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.
(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die
unter Abs. 3 Buchst. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren.
(5) Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuerberatervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütung anzuwenden ist,
kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform
vereinbart werden.
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(6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie
aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben
erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für
a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf
dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer,
b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen,
c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Umwandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung, Eintritt und
Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und
dergleichen und
d) die Unterstützung bei der Erfüllung von Anzeige- und Dokumentationspflichten.
(7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als
zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung
etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle
in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird nicht übernommen.
12. Elektronische Kommunikation
Die Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Auftraggeber
kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kommunikation
per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt, wie
etwa die Verschlüsselung von E-Mails, wird der Auftraggeber den Wirtschaftsprüfer entsprechend in Textform informieren.
13. Vergütung
(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung
Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich
berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als
Gesamtschuldner.
(2) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen
Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz nur
mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
14. Streitschlichtungen
Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen.
15. Anzuwendendes Recht
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.