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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1377906.pdf
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512 kB
Erstellt
14.03.18, 12:00
Aktualisiert
28.10.18, 18:33

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05617 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Kultur Betreff: Prüfung des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichtes 2014 der Stiftung Völkerschlachtdenkmal Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen FA Kultur Ratsversammlung 20.06.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Der Jahresabschluss der Stiftung Völkerschlachtdenkmal für das Wirtschaftsjahr 2014 (01.01. - 31.12.) wird gemäß Anlage festgestellt. 2. Für das Wirtschaftsjahr 2014 wird ein Zuschuss der Stadt Leipzig an die Stiftung Völkerschlachtdenkmal in Höhe von 0,00 € (Fehlbedarfsfinanzierung) festgelegt. Der Rückzahlbetrag zu Lasten der Stiftung Völkerschlachtdenkmal in Höhe von 71.000,00 € wird zur Kenntnis genommen. 3. Dem Stiftungsvorstand wird für das Wirtschaftsjahr 2014 Entlastung erteilt. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein X wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft x nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung x nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? x nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt Erträge bis 2018 Höhe in EUR wo veranschlagt 71.000,00 1.100.25.4.0.01.02.04 Sko. 3591 0000 Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen x Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: Entsprechend der Satzung der Stiftung Völkerschlachtdenkmal, die in der Stadtratssitzung am 22.06.2011 mit RBV-858/11 beschlossen und durch die Stiftungsbehörde, der Landesdirektion Leipzig, mit Datum vom 21.10.2011 genehmigt wurde (veröffentlicht im Leipziger Amtsblatt vom 17.12.2011), ist der geprüfte Jahresabschluss sowie ein Tätigkeitsbericht dem Stadtrat der Stadt Leipzig und der Stiftungsbehörde vorzulegen. Nach § 13 Abs. 4 der Satzung entscheidet der Stadtrat über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Entlastung des Vorstandes. Begründung Mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2014 der Stiftung Völkerschlachtdenkmal wurde die WRG Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen. Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2014 (01.01. bis 31.12.) der Stiftung Völkerschlachtdenkmal (ANLAGE) ist Bestandteil der Vorlage. Dem Prüfbericht wurde vom Vorstand der Stiftung zugestimmt. Er wurde an die Stiftungsaufsicht weitergeleitet. Ergebnis Prüfbericht - Finanzieller Sachverhalt Der Stiftung wurde in 2014 im Rahmen einer institutionellen Förderung ein Zuschuss (Fehlbedarfsfinanzierung) in Höhe von 71.000,00 € ausgezahlt. Der mit der Prüfung festgestellte tatsächliche Fehlbetrag beläuft sich auf 0,00 € (s. Anlage 2 Seite 6 des Berichtes). Dieser Fehlbetrag wird für 2014 neu festgesetzt. Damit entsteht ein Rückzahlbetrag der Stiftung an die Stadt Leipzig in Höhe von 71.000,00 €. Wie schon mit dem Jahresabschlüssen 2012 und 2013 hat die Stiftung Völkerschlachtdenkmal einen Antrag gestellt, diesen Rückzahlbetrag als Rückstellung/Rücklage für notwendige Instandhaltungs- bzw. für Investitionsmaßnahmen zu verwenden. Aus haushaltsrechtlicher Sicht in Bezug auf diese Vorlage kann diesem Antrag nicht entsprochen werden, unbenommen der Notwendigkeit der Instandhaltungsinvestition an der Bausubstanz und insbesondere den wartungs- und reparaturintensiven technischen Anlagen. Die Stadt Leipzig wird der Stiftung Völkerschlachtdenkmal im Haushaltsjahr 2018 die Summe in Höhe von 71.000,00 € entsprechend Vorlage VI-DS-02964-DS-01 und Ratsbeschluss VI-DS-03120, Beschlusspunkt 2, unterjährig zur Verfügung stellen. Anlagen: Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 und des Rechenschaftsberichts für das Geschäftsjahr 2014 der Stiftung Völkerschlachtdenkmal (Der Bericht ist ein Ansichtsexemplar - ohne Unterschriften - und wird im ALLRIS in dieser Ausfertigung eingestellt. Der Originalbericht mit den entsprechenden Unterschriften liegt vor.) 3/3 Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014 und des Rechenschaftsberichts für das Geschäftsjahr 2014 der Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig 4. September 2017 44033 / Ansichtsexemplar Gütersloh Essen Hannover-Laatzen Leipzig Inhalt Seite I. Prüfungsauftrag .............................................................................................................. 1 II. Grundsätzliche Feststellungen....................................................................................... 2 III. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung .................................................................... 4 IV. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung ........................................... 7 A. V. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung .............................................................. 7 1. Vorjahresabschluss ....................................................................................... 7 2. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen ............................................... 7 3. Jahresabschluss............................................................................................ 7 4. Rechenschaftsbericht .................................................................................... 8 B. Gesamtaussage des Jahresabschlusses ................................................................. 8 C. Vermögens- und Finanzlage.................................................................................... 9 1. Vermögenslage ............................................................................................. 9 2. Finanzlage .................................................................................................. 12 3. Ertragslage .................................................................................................. 13 Feststellungen aus Erweiterung des Prüfungsauftrages ............................................ 15 Prüfung gemäß § 4 Abs. 3 SächsStiftG ........................................................................... 15 VI. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers und Schlussbemerkung ....................................................................................................... 16 44033/14/pdf -I- Anlagen Blatt Anlage 1a: Bilanz zum 31.12.2014 1 Anlage 1b: Gewinn- und Verlustrechnung 2014 1 Anlage 1c: Anhang 2014 Anlage 1d: Kapitalflussrechnung 2014 1-6 1 Anlage 2: Rechenschaftsbericht 2014 Anlage 3: Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 1-2 Anlage 4: Rechtliche und steuerliche Grundlagen, wichtige Verträge 1-2 Anlage 5: Rückstellungsspiegel 2014 1 Anlage 6: Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 1 - II - 1 - 15 44033/14/pdf Abkürzungsverzeichnis BGB Bürgerliches Gesetzbuch DRS Deutsche Rechnungslegungs Standards GewStG Gewerbesteuergesetz HGB Handelsgesetzbuch IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V., Düsseldorf KStG Körperschaftsteuergesetz PS Prüfungsstandard SächsGemO Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen SächsKomHVO-Doppik Sächsische Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik SächsStiftG Sächsisches Stiftungsgesetz Bei der Darstellung von T€- und Prozentangaben können sich Rundungsdifferenzen ergeben, die sich jedoch nicht auf das Ergebnis der Prüfung auswirken. 44033/14/pdf - III - I. Prüfungsauftrag Der Vorstand und die Geschäftsführung der Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig, Leipzig, (im Folgenden auch „Stiftung“ genannt) beauftragten uns mit Beschluss vom 27.11.2015, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 unter Einbeziehung der Buchführung und den Rechenschaftsbericht zu prüfen. Der Prüfungsauftrag wurde erweitert nach § 4 Abs. 3 SächsStiftG um die Prüfung der Erfüllung des Stiftungszwecks, der wertmäßigen Erhaltung des Stiftungsvermögens und der satzungsmäßigen Verwendung des Stiftungsvermögens. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns entsprechend § 317 HGB durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss abzugeben. Der vorliegende Prüfungsbericht richtet sich an die Stiftung. Form und Inhalt des Prüfungsberichts entsprechen den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen nach IDW PS 450. Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben. Für die Durchführung des Auftrages und unsere Verantwortlichkeit gelten – auch im Verhältnis zu Dritten – die als Anlage beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017. 44033/14/pdf -1- II. Grundsätzliche Feststellungen Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter Aus dem von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht heben wir folgende Aspekte hervor, die unseres Erachtens für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Stiftung von besonderer Bedeutung sind. Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf der Stiftung – Die Stiftung schließt das Geschäftsjahr mit einem Jahresüberschuss von 202 T€ ab. Demgemäß beurteilten Geschäftsführer und Vorstand die wirtschaftliche Lage des Geschäftsjahres als zufriedenstellend, insbesondere auch die Entwicklung der Besucherzahlen, die auch nach dem Jubiläumsjahr 2013 – bedingt durch die internationale Resonanz auf das Jubiläum, auch witterungsbegünstigt – nur wenig rückläufig waren. Die Erträge aus Eintrittsgeldern liegen damit wieder deutlich über dem Planansatz. Das betrifft auch vereinzelte Aufwendungen wie für Energie und Bewachung, gleichwohl blieben die Aufwandssteigerungen weit hinter denen der Erlöse zurück. – Die Sanierungsmaßnahmen am Denkmal verliefen planmäßig; beauftragt und ausgeführt wurden abschließende Maßnahmen der in Vorjahren begonnenen Bauabschnitte am Denkmal sowie des 1. Bauabschnitts der Außenanlagen. Für die Maßnahmen hat die Stadt Leipzig in 2014 680 T€ bewilligt; weitere 29 T€ wurden vom Förderverein zur Verfügung gestellt. – Die Stiftung sah sich in 2014 in der Lage, jederzeit ihren finanziellen Verpflichtungen fristgerecht nachzukommen. Zukünftige Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken – Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Risiken der zukünftigen Entwicklung werden nicht gesehen. Es wird von einer ausgeglichenen bzw. leicht positiven Ergebnislage ausgegangen. Dies entspricht auch den Festsetzungen insbesondere auch für die Erlöse aus den Ticketverkäufen und Veranstaltungen in den Wirtschaftsplänen der Folgejahre, denen, denen eine vorsichtige Einschätzung der Besucherzahlen über dem Niveau der Jahre vor dem Jubiläumsjahr 2013 zugrunde liegt. -2- 44033/14/pdf – Die Sanierungsarbeiten am Denkmal gehen in den 2. Bauabschnitt der Außenanlagen, wofür 4,8 Mio. € veranschlagt wurden; entsprechende Fördermittel wurden bereits in 2014 bzw. in Folgejahren beantragt. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die Beurteilung der Lage der Stiftung einschließlich der dargestellten Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung plausibel und folgerichtig abgeleitet. Die Lagebeurteilung durch die Geschäftsführung ist dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend. 44033/14/pdf -3- III. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung Gegenstand der Prüfung Gegenstand unserer Prüfung waren die Buchführung, der nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Beachtung des § 88 der Sächsischen Gemeindeordnung aufgestellte Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang sowie Kapitalflussrechnung – und der Rechenschaftsbericht der Stiftung. Wir prüften die Einhaltung der handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften unter Berücksichtigung des Stiftungsgesetzes Sachsen und der statuarischen Bestimmungen der Stiftung. Darüber hinaus wurde die Prüfung gemäß § 4 Abs. 3 SächsStiftG erweitert um die Prüfung der Erhaltung des Stiftungsvermögens. Die Verantwortung für die Rechnungslegung und die uns erteilten Angaben tragen die gesetzlichen Vertreter der Stiftung. Unsere Aufgabe ist es, diese Unterlagen unter Einbeziehung der Buchführung und die gemachten Angaben im Rahmen unserer pflichtgemäßen Prüfung zu beurteilen. Art und Umfang der Prüfung Grundlage unserer Prüfung waren die handelsrechtlichen Vorschriften (§§ 316 ff. HGB) und die Vorschriften des § 88 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen sowie die vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Rechenschaftsbericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Gegenstand unseres Auftrages waren weder die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tatbestände, wie z. B. Unterschlagungen oder sonstige Untreuehandlungen, noch die Aufdeckung und Aufklärung außerhalb der Rechnungslegung begangener Ordnungswidrigkeiten. Prüfungsplanung und Prüfungsdurchführung haben wir jedoch so angelegt, dass diejenigen Unregelmäßigkeiten, die für die Rechnungslegung wesentlich sind, mit hinreichender Sicherheit aufgedeckt werden. Die gesetzlichen Vertreter der Stiftung sind für die Einrichtung und Durchsetzung geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung bzw. Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten verantwortlich; die Überwachung obliegt dem Vorstand selbst, der dabei auch das Risiko der Umgehung von Kontrollmaßnahmen berücksichtigt. -4- 44033/14/pdf Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie die Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichts. Der Prüfung lag eine Planung der Prüfungsschwerpunkte unter Berücksichtigung unserer vorläufigen Lageeinschätzung der Stiftung und eine Einschätzung der Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems der Stiftung zugrunde. Hierbei haben wir unsere Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stiftung sowie mögliche Fehlerrisiken berücksichtigt. Aus den bei der Prüfungsplanung getroffenen Feststellungen ergaben sich nachfolgende Prüfungsschwerpunkte: · Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens einschließlich der korrespondierenden Sonderposten, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Zuschüssen · Vollständigkeit und Bewertung der Rückstellungen Ausgehend von unserer Beurteilung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems haben wir bei der Festlegung der weiteren Prüfungshandlungen die Grundsätze der Wesentlichkeit und der Wirtschaftlichkeit beachtet. Sowohl analytische Prüfungshandlungen als auch Einzelfallprüfungen wurden nach Art und Umfang unter Berücksichtigung der Bedeutung der Prüfungsgebiete und der Organisation des Rechnungswesens in ausgewählten Stichproben durchgeführt. Die Stichproben wurden so ausgewählt, dass sie der wirtschaftlichen Bedeutung der einzelnen Posten des Jahresabschlusses Rechnung tragen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Analytische Prüfungshandlungen haben wir vor allem bei der Analyse der Vermögens-, Finanz und Ertragslage vorgenommen. Einzelfallprüfungen haben wir in Stichproben durch bewusste Auswahl durchgeführt. Im Rahmen der sonstigen substanziellen Prüfungshandlungen wurden uns Verträge mit der Stadt Leipzig sowie Zuwendungsbescheide der Stadt Leipzig und des Freistaates Sachsen vorgelegt. 44033/14/pdf -5- Den Kassenbeständen und Guthaben bei Kreditinstituten liegen Kassenbestandsaufnahmen, Kontoauszüge und andere Unterlagen der von der Stiftung beauftragten Sparkasse Leipzig zugrunde. Der Jahresabschluss wurde nach den Regeln der Doppik erstellt. Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2014 lag ebenfalls vor. Sogenannte „Soll-Ist“-Vergleiche sind jedoch nur von begrenzter Aussagekraft. Wir haben die Prüfung im Juni bis September 2017 durchgeführt. Aufklärungen und Nachweise im Sinne des § 320 HGB erteilten uns die uns benannten Personen bereitwillig und im gewünschten Umfang. Die berufsübliche Vollständigkeitserklärung des Stiftungsvorstands haben wir zu unseren Arbeitspapieren genommen. -6- 44033/14/pdf IV. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung A. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 1. Vorjahresabschluss Der Jahresabschluss zum 31.12.2013 wurde in der von uns am 29. September 2015 geprüften Fassung vom Stiftungsvorstand gebilligt und durch die Ratsversammlung der Stadt Leipzig am 12. April 2017 festgestellt. Dem Stiftungsbeirat wurde für 2013 Entlastung erteilt. 2. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Das Rechnungswesen der Stiftung wird bei der Stadtkämmerei/ Abteilung Hauptbuchhaltung/ Bilanzbuchhaltung der Stadt Leipzig geführt. Die Buchführung entspricht den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Die den weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen sind in der Buchführung, im Jahresabschluss und im Rechenschaftsbericht ordnungsmäßig abgebildet. 3. Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig wurde auf der Grundlage des § 88 Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen aufgestellt. Des Weiteren war die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Weiterentwicklung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens zu beachten. Der Inhalt des Anhangs richtet sich im Wesentlichen nach § 52 SächsKomHVO-Doppik. Danach sind im Anhang die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben und so zu erläutern, dass sachverständige Dritte dies beurteilen können. Der von uns geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2014 ist diesem Bericht als Anlage 1 beigefügt. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden ordnungsmäßig aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Die Bestände der Eröffnungsbilanz wurden ordnungsgemäß vorgetragen. Die handelsrechtlich geltenden Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften und die Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung wurden beachtet. Der Anhang enthält die vorgeschriebenen Angaben zu den einzelnen Posten der Bilanz und beinhaltet die sonstigen Pflichtangaben richtig und vollständig. 44033/14/pdf -7- Nach § 13 der Stiftungssatzung ist der Jahresabschluss „in der Regel innerhalb von vier Monaten nach Ende des Geschäftsjahres“ aufzustellen. Aufgrund der Umstellungsarbeiten zur Aufstellung der Jahresabschlüsse nach den §§ 88 ff. der Sächsischen Gemeindeordnung – erstmals für die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 – konnte die Vorgabe seitens der Stiftung weiterhin nicht eingehalten werden. Des Weiteren hat die Stiftung, wie im Anhang vermerkt, auf die Aufstellung einer Forderungs- und Verbindlichkeitenübersicht im Sinne von § 54 SächsKomHVO-Doppik verzichtet. Die Kapitalflussrechnung wurde nach der indirekten Methode in Anlehnung an die Gliederungssystematik des DRS 21 aufgestellt. 4. Rechenschaftsbericht Der Rechenschaftsbericht (Anlage 2 dieses Berichts) entspricht den gesetzlichen Vorschriften, steht mit dem Jahresabschluss und den im Verlauf unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang und vermittelt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Stiftung. Die wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung sind zutreffend und vollständig dargestellt. B. Gesamtaussage des Jahresabschlusses Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses Unsere Prüfung hat ergeben, dass § 88 SächsGemO beachtet wurde und der Jahresabschluss im Zusammenwirken von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Kapitalflussrechnung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, und Finanzlage der Stiftung vermittelt. Wesentliche Bewertungsgrundlagen Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind zutreffend in dem als Anlage 1c beigefügten Anhang dargestellt. -8- 44033/14/pdf C. Vermögens- und Finanzlage 1. Vermögenslage In der folgenden Übersicht haben wir die Aktiva und Passiva nach betriebswirtschaftlichen Kriterien zusammengefasst. 31.12.2014 T€ 31.12.2013 T€ 31.12.2014 31.12.2013 % % Aktiva Anlagevermögen = langfristiges Vermögen 19.004 17.373 93,5 85,8 0 23 0,0 0,1 20 912 0,1 4,5 liquide Mittel 1.297 1.947 6,4 9,6 kurzfristiges Vermögen 1.317 2.882 6,5 14,2 20.321 20.255 100,0 100,0 878 676 4,3 3,3 Sonderposten 18.134 16.502 89,2 81,5 langfristiges Kapital 19.012 17.178 93,5 84,8 96 99 0,5 0,5 Verbindlichkeiten und andere Passiva 1.213 2.978 6,0 14,7 kurzfristiges Kapital 1.309 3.077 6,5 15,2 20.321 20.255 100,0 100,0 Vorräte Forderungen und andere Aktiva Gesamtvermögen Passiva Eigenkapital Rückstellungen Gesamtkapital 44033/14/pdf -9- Die Aktivseite wird durch das Anlagevermögen geprägt, das sich wie folgt entwickelte: 2014 T€ Stand 01.01. 17.373 Zugänge 2.524 19.897 Abschreibungen -893 Stand 31.12. 19.004 Die Zugänge betreffen mit 2.494 T€ die Sanierung des Denkmals, davon 2.413 T€ aus öffentlichen Zuwendungen und 102 T€ aus Zuwendungen des Fördervereins und Spenden Dritter. Den Abschreibungen stehen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 883 T€ gegenüber, so dass sich die ergebniswirksamen Abschreibungen lediglich auf 10 T€ belaufen. Die kurzfristigen Forderungen und anderen Aktiva setzen sich wie folgt zusammen: 31.12.2014 31.12.2013 T€ T€ öffentlich-rechtliche Forderungen privatrechtliche Forderungen (aus Lieferungen und Leistungen) aktive Rechnungsabgrenzungsposten Veränderung T€ 0 827 -827 19 83 -64 1 2 -1 20 912 -892 Die privatrechtlichen Forderungen beinhalten vor allem Einnahmen aus Ticketverkäufen für das Denkmal bzw. Museum. Die liquiden Mittel umfassen das Guthaben bei der Sparkasse Leipzig. Die Liquidität auf kurze Sicht (Liquidität 2. Grades), d. h. unter Einschluss der kurzfristigen Forderungen, ist zum Bilanzstichtag mit 1,01 € (31.12.2013: 0,93 €) je 1,00 € kurzfristiger Verbindlichkeiten als knapp zu beurteilen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die liquiden Mittel 604 T€ zweckgebundene Fördermittel enthalten, die grundsätzlich nur für Zwecke der Sanierung des Denkmals zur Verfügung stehen. Das Eigenkapital erhöht sich um den Jahresüberschuss von 202 T€. - 10 - 44033/14/pdf Die Sonderposten wurden in Höhe der für die Sanierung verwendeten öffentlichen Zuwendungen und der für das Anlagevermögen verwendeten Spenden gebildet. Sie werden in Höhe der Abschreibungen auf das entsprechend finanzierte Anlagevermögen aufgelöst, so dass sich diese Abschreibungen auf die Ertragslage nicht auswirken; d. h. die Abschreibungen bleiben weitgehend ergebnisneutral. Die Sonderposten entwickelten sich wie folgt: 2014 T€ Stand 01.01. 16.502 Zuführung in Höhe der geförderten Investitionen 2.515 Auflösung für Abschreibungen auf das geförderte Anlagevermögen -883 Stand 31.12. 18.134 Die Rückstellungen im Einzelnen: 31.12.2014 31.12.2013 Veränderung T€ T€ T€ Steuerrückstellungen 34 33 1 50 47 3 - unterlassene Instandhaltung 0 7 -7 - Rechtsberatungskosten 7 6 1 - Übrige 5 6 -1 62 66 -4 96 99 -3 sonstige Rückstellungen - Abschluss- und Prüfungskosten Vgl. im Übrigen Anlage 5. 44033/14/pdf - 11 - Die kurzfristigen Verbindlichkeiten und anderen Passiva ergeben sich wie folgt: 31.12.2014 31.12.2013 T€ T€ Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sonstige Verbindlichkeiten passive Rechnungsabgrenzungsposten Veränderung T€ 193 619 -426 1.019 2.358 -1.339 1 1 0 1.213 2.978 -1.765 Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind durch Rechnungen für Kommissionswaren (93 T€), Verbindlichkeiten gegenüber der Securitas GmbH (23 T€) und der Tonwelt GmbH (26 T€) geprägt. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten mit 604 T€ die bereits bewilligten und ausgezahlten, aber noch nicht zweckentsprechend verwendeten Zuwendungen zur Sanierung des Denkmals. Ferner umfassen diese die von der Stadt Leipzig gezahlten Zuschüsse zu den Ergebnishaushalten der Stiftung (2012: 191 T€, 2013: 82 T€, 2014: 71 T€). Die Passivierung dieser Zuschüsse erfolgt im Hinblick auf die Bestimmungen des § 13 Abs. 4 der Satzung; über den eventuellen Verbleib der Mittel – soweit sie die Verluste der Stiftung übersteigen – befindet der Stadtrat. 2. Finanzlage Die Eigenkapitalquote ist mit 4,3 % (31.12.2013: 3,3 %) der Bilanzsumme als knapp zu bewerten. Unter Einschluss der eigenkapitalähnlichen Sonderposten ergibt sich eine Quote von 93,5 % (31.12.2013: 84,8 %), die ausgewogene Finanzierungsverhältnisse signalisiert. - 12 - 44033/14/pdf 3. Ertragslage Zur Analyse der Ertragslage haben wir aus der Gewinn- und Verlustrechnung den nachfolgenden Erfolgsvergleich nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen abgeleitet: 2014 2013 Ergebnisveränderung T€ T€ % T€ % 1.380 89,0 1.196 87,9 184 171 11,0 111 8,2 60 0 0,0 53 3,9 -53 1.551 100,0 1.360 100,0 191 Materialaufwand -558 -36,0 -555 -40,8 -3 Personalaufwand -40 -2,6 -28 -2,1 -12 -548 -35,3 -547 -40,2 -1 Energie -91 -5,8 -116 -8,5 25 Instandhaltung -43 -2,8 -70 -5,2 27 sonstige betriebliche Aufwendungen -65 -4,2 -53 -3,9 -12 -1.345 -86,7 -1.369 -100,7 24 206 13,3 -9 -0,7 215 -893 -57,6 -659 -48,5 -234 Auflösung Sonderposten 883 56,9 651 47,9 232 Abschreibungsergebnis -10 -0,7 -8 -0,6 -2 Betriebsgewinn/-verlust 196 12,6 -17 -1,3 213 6 0,4 1 0,1 5 202 13,0 -16 -1,2 218 Betriebserträge Umsatzerlöse aus Eintritt/ Veranstaltungen sonstige Umsatzerlöse andere Erträge Betriebsaufwendungen bezogene Leistungen der Stadt Leipzig Betriebsrohgewinn/-verlust Abschreibungen neutrales Ergebnis Jahresüberschuss/-fehlbetrag 44033/14/pdf - 13 - Die Ertragslage ist im Folgejahr des 200. Jahrestages der Völkerschlacht durch ein Verhalten der Besucherzahlen auf hohem Niveau gekennzeichnet (-0,4 %), die in ihrer Zusammensetzung (aufgrund der Preisstaffelungen wie auch für Gruppen) sogar zu einem Erlösanstieg aus Eintrittsgeldern und Veranstaltungen um 15,4 % führte. Dem stehen im Vergleich zum Vorjahr niedrigere Betriebsaufwendungen gegenüber, die wie bereits im Vorjahr vor allem durch gesunkene Aufwendungen für Instandhaltung und Energie geprägt sind. Die Abschreibungen, die im Wesentlichen auf das Denkmal entfallen, wurden weitgehend durch Auflösungen der Sonderposten aus öffentlichen Investitionszuschüssen und Spenden neutralisiert. Im Vergleich zu den geringen Verlusten im operativen Bereich sowie nach Abschreibungen verbleiben der Stiftung im Jahr 2014 signifikante Überschüsse in Form von Betriebsrohgewinn und Betriebsgewinn. Das neutrale Ergebnis des Berichtsjahres umfasst Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen. - 14 - 44033/14/pdf V. Feststellungen aus Erweiterung des Prüfungsauftrages Prüfung gemäß § 4 Abs. 3 SächsStiftG Der Prüfungsauftrag wurde erweitert um die Prüfung der satzungsmäßigen Verwendung der Stiftungsmittel und der Erhaltung des Grundstockvermögens. Im Anhang führt die Stiftung aus, das satzungsmäßige Gebot der Erhaltung des Grundstockvermögens dinglich auszulegen. Die Prüfung der satzungsmäßigen Verwendung der Stiftungsmittel und der Erhaltung des Grundstockvermögens unter der Prämisse der dinglichen Erhaltung des Grundstockvermögens hat zu keinen Einwendungen geführt. 44033/14/pdf - 15 - VI. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers und Schlussbemerkung Wir haben nach dem abschließenden Ergebnis unserer auftragsgemäßen Prüfung den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 und den Rechenschaftsbericht 2014 der Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig mit dem folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen: „An die Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig, Leipzig: Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kapitalflussrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Rechenschaftsbericht der Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig, Leipzig, für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den Regelungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Stiftung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Rechenschaftsbericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und den Rechenschaftsbericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stiftung sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter der Stiftung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. - 16 - 44033/14/pdf Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stiftung. Der Rechenschaftsbericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stiftung und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Den vorstehenden Bericht einschließlich des im Prüfungsbericht wiedergegebenen Bestätigungsvermerks erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (Prüfungsstandard 450 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V.). Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Für den Fall, dass der Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig pdf-Dateien zur Verfügung gestellt werden, weisen wir darauf hin, dass die handschriftlich unterschriebenen Fassungen des Prüfungsberichts und des Bestätigungsvermerks die einzigen verbindlichen Versionen darstellen. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Rechenschaftsberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen. Leipzig, am 4. September 2017 WRG Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Robbers Wirtschaftsprüfer 44033/14/pdf Dr. Vaubel Wirtschaftsprüfer - 17 - Anlagen Bilanz der Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig zum 31.12.2014 Aktivseite Passivseite 31.12.2014 € 1. Anlagevermögen a) Sachanlagevermögen aa) Grundstücke und Bauten bb) Maschinen und technische Anlagen cc) Betriebs- und Geschäftsausstattung 2. Umlaufvermögen a) Vorräte b) öffentlich-rechtliche Forderungen c) privatrechtliche Forderungen d) liquide Mittel aa) Kassenbestand bb) Guthaben bei Kreditinstituten 3. aktive Rechnungsabgrenzungsposten 18.762.366,56 160.724,27 80.437,71 31.12.2013 € 19.003.528,54 € 17.135.323,53 174.485,16 62.792,73 0,00 15,39 18.896,71 200,00 1.296.668,63 1.296.868,63 1.315.780,73 1.586,66 31.12.2014 € 1. Eigenkapital a) Kapitalrücklage b) Vortrag von Fehlbeträgen c) Jahresüberschuss/-fehlbetrag 749.171,99 -73.458,48 202.074,53 2. Sonderposten a) Sonderposten für empfangene Investitionszuwendungen b) sonstige Sonderposten 3. Rückstellungen a) Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aufgrund von Steuerschuldverhältnissen b) sonstige Rückstellungen 1.947.035,37 2.880.245,83 5. passive Rechnungsabgrenzungsposten pdf € € 877.788,04 749.171,99 -57.743,98 -15.714,50 675.713,51 17.231.307,50 902.357,43 18.133.664,93 15.637.355,38 864.344,25 16.501.699,63 34.097,16 62.085,72 96.182,88 32.558,16 66.558,67 99.116,83 193.032,04 1.019.434,71 1.212.466,75 618.689,39 2.358.489,22 2.977.178,61 1.722,66 4. Verbindlichkeiten a) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen b) sonstige Verbindlichkeiten 20.320.895,93 31.12.2013 € 17.372.601,42 23.086,66 827.257,68 82.866,12 200,00 1.946.835,37 € 20.254.569,91 793,33 861,33 20.320.895,93 20.254.569,91 Anlage 1a Gewinn- und Verlustrechnung der Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig für das Geschäftsjahr 2014 (01.01. bis 31.12.) 2014 € 1. € € Zuwendungen (Zuweisungen und Zuschüsse), Umlagen nach Arten und aufgelöste Sonderposten - Zuschüsse zu Investitionen - aufgelöste Sonderposten - Zuführung der Investitionszuschüsse zu Verbindlichkeiten 2. 2013 € privatrechtliche Leistungsentgelte/ Eintrittsgelder 1.109.774,56 1.848.410,50 883.077,89 650.996,49 -1.109.774,56 883.077,89 -1.848.410,50 650.996,49 1.550.686,86 1.306.617,71 6.472,59 54.293,68 2.440.237,34 2.011.907,88 40.243,05 27.873,73 3. sonstige ordentliche Erträge 4. ordentliche Erträge (Nr. 1 bis Nr. 3) 5. Personalaufwendungen 6. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 557.860,36 555.388,36 7. planmäßige Abschreibungen 893.071,88 658.652,33 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.539,00 1.539,00 9. sonstige ordentliche Aufwendungen 745.448,52 784.168,96 2.238.162,81 2.027.622,38 202.074,53 -15.714,50 10. ordentliche Aufwendungen (Nr. 5 bis Nr. 9) 11. Jahresüberschuss/ -fehlbetrag (Nr. 4 ./. Nr. 10) pdf Anlage 1b Anhang der Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2014 I. Allgemeine Angaben Die Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig mit Sitz in Leipzig wurde im Jahre 2002 errichtet. Der entsprechende Errichtungsbeschluss datiert vom 18. September 2002. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts im Sinne des Stiftungsgesetzes des Freistaates Sachsen. Das Grundstockvermögen besteht aus dem Grundstück mit dem Völkerschlachtdenkmal und dem vor dem Eingangsbereich liegenden Grundstück bis zur Straße „An der Tabaksmühle“. Stiftungszweck ist der ungeschmälerte Erhalt des Grundstockvermögens. Erträge aus dem Stiftungsvermögen, Zuwendungen öffentlicher Stellen und von dritter Stelle sowie Spenden sind zur Erfüllung des Stiftungszwecks zu verwenden. Zur Erfüllung des Stiftungszwecks erhält die Stiftung darüber hinaus Leistungen der Stadt Leipzig nach Maßgabe der jährlichen Haushaltssatzung. Die Stiftung verfolgt gemäß Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke, sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Stiftung stellt ihren Jahresabschluss in Anlehnung an § 88 der Sächsischen Gemeindeordnung auf. Der Jahresabschluss besteht danach aus der Ergebnisrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung), der Finanzrechnung (Kapitalflussrechnung) und der Vermögensrechnung (Bilanz). Der Jahresabschluss ist um einen Anhang ergänzt. Dagegen wurde auf die Aufstellung einer Forderungs- und Verbindlichkeitenübersicht im Sinne von § 54 SächsKomHVO-Doppik verzichtet. Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung folgt grundsätzlich der nach den §§ 48 ff. SächsKomHVO-Doppik vorgeschriebenen Form, ergänzt um stiftungsspezifische Posten nach Maßgabe des § 47 Abs. 4 SächsKomHVO-Doppik. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Allgemeine Angaben Die Bilanzierung und die Bewertung der angesetzten Vermögensgegenstände, Rechnungsabgrenzungsposten, Schulden, Erträge und Aufwendungen basieren auf einer positiven Unternehmensfortführungsprognose. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. pdf Anlage 1c / - 1 - Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Nach § 4 der Stiftungssatzung in Verbindung mit den gesetzlichen Vorschriften des SächsStiftG ist das Grundstockvermögen der Stiftung ungeschmälert zu erhalten. Das Grundstockvermögen der Stiftung setzt sich aus zwei Grundstücken (Flurstück 406 in Probstheida/ Leipzig und 157/2 in Thonberg/ Leipzig) einschließlich der Bauten auf diesen Grundstücken zusammen. In der Buchhaltung wird dieses Vermögen in Höhe von 820.001,00 € bilanziert. Die Stiftung legt die gesetzliche Anforderung der Erhaltung des Stiftungskapitals dinglich in Bezug auf die einzelnen Vermögensgegenstände des Grundstockvermögens aus. Aus diesem Grund wird im Eigenkapital der Stiftung ein Stiftungskapital im Sinne der „Stellungnahme zur Rechnungslegung: Rechnungslegung von Stiftungen (IDW RS HFA 5)“ des Institut der Wirtschaftsprüfer e. V. nicht ausgewiesen. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten bilanziert. Abnutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden planmäßig nach der linearen Methode über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei der Ermittlung der Nutzungsdauern wurde den in der Anlage 3 der Verordnung des Sächsischen Staatsministerium des Innern zur Weiterentwicklung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens beispielhaft aufgeführten Nutzungsdauern angemessen Rechnung getragen. Für die Bewertung des Vorratsvermögens wurde die Vereinfachungsvorschrift aus der Dienstanweisung des Oberbürgermeisters Nr. 27/2014 vom 28.10.2014 „Inventurrichtlinie der Stadtverwaltung Leipzig - Anlage B: Inventur des Vorratsvermögens der Stadtverwaltung Leipzig“ angewandt, wonach Vorräte mit einem Wert von bis zu im Einzelnen 410,00 € nicht zu erfassen sind. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt. Sämtliche Forderungen sind vor Ablauf eines Jahres fällig. Die öffentlich-rechtlichen Forderungen beinhalten regelmäßig insbesondere öffentliche Zuwendungen zu den Sanierungsarbeiten. Die Abgrenzungsposten wurden zur (zukünftigen) periodengerechten Gewinnermittlung gebildet. Anlage 1c / - 2 - pdf In die Sonderposten wurden die für aktivierungsfähige Maßnahmen verwendeten Investitionszuschüsse eingestellt. Sie stellen den Finanzierungsgegenwert zu den Buchwerten der Anlagegüter dar, die mit den Investitionszuschüssen finanziert wurden. Die Sonderposten werden jährlich in der Höhe ertragswirksam aufgelöst, die dem Betrag der Abschreibungen auf die mit den Zuschüssen finanzierten Anlagegüter entspricht. Damit bleiben diese Abschreibungen in künftigen Jahresabschlüssen insoweit erfolgsneutral. Der sonstige Sonderposten gibt die Höhe des mit Spenden finanzierten Anlagevermögens an. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Rückstellungen für ungewisse Verpflichtungen aufgrund von Steuerschuldverhältnissen betreffen Nachzahlungen von Körperschaft- (zzgl. Solidaritätszuschlag), Gewerbe- und Umsatzsteuer nebst Zinsen für die Jahre 2007 bis 2009. Unter den sonstigen Rückstellungen werden solche für die Kosten der Erstellung der Jahresabschlüsse (37 T€), für deren Prüfung (14 T€), für Instandhaltung (1), Betriebskosten (3 T€) und Rechtsberatungskosten (7 T€) gezeigt. Die Verbindlichkeiten wurden mit den Nennwerten bzw. dem Erfüllungsbetrag bilanziert. Die Verbindlichkeiten haben ausschließlich Restlaufzeiten bis zu einem Jahr. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten vor allem zweckgebundene, noch nicht verwendete Investitionszuschüsse der öffentlichen Hand, die noch nicht verwendet wurden. III. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Personalaufwendungen enthalten Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von 0 T€ (Vorjahr: 1 T€). IV. Sonstige Angaben Organe der Stiftung · Vorstand · Stiftungsbeirat pdf Anlage 1c / - 3 - Die Zusammensetzung des Vorstands: Vorname, Name Funktion ausgeübte Tätigkeit Burkhard Jung Vorstandsvorsitzender Oberbürgermeister der Stadt Leipzig Michael Faber Stellv. Vorstandsvorsitzender Bürgermeister und Beigeordneter für Kultur der Stadt Leipzig (seit 10.06.2016: Dr. Skadi Jennicke Stellv. Vorstandsvorsitzende Bürgermeisterin und Beigeordnete für Kultur der Stadt Leipzig) Klaus-Michael Rohrwacher Vorstandsmitglied (Vorstandsvorsitzender des Fördervereins) Selbstständiger Steinmetzmeister Vorstandsvorsitzender und stellv. Vorstandsvorsitzender sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Zusammensetzung des Stiftungsbeirats: Vorname, Name Funktion Ausgeübte Tätigkeit Walter Christian Steinbach Vorsitzender ab 31.01.2014 Vorsitzender des Kuratoriums des Fördervereins Völkerschlachtdenkmal e. V. Axel Dyck Stellvertretender Vorsitzender ab 31.01.2014 Stadtrat Dr. Michael Feist Stiftungsbeirat Vizepräsident und Leiters der Abteilung 1 – Zentrale Aufgaben in der Landesdirektion Leipzig Ursula Grimm Stiftungsbeirat Stadträtin Dr. Rolf Jähnichen Stiftungsbeirat Mitglied des Kuratoriums des Fördervereins Völkerschlachtdenkmal e. V. Der Stiftungsbeirat hat beratende Funktion und ist vom Vorstand anzuhören. Anlage 1c / - 4 - pdf Die Mitglieder von Vorstand und Stiftungsbeirat sind ehrenamtlich tätig und erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung. Geschäftsführung Die Geschäftsführung obliegt satzungsgemäß dem Direktor des Stadtgeschichtlichen Museums; zum Bilanzstichtag ist dies Dr. Volker Rodekamp. Leipzig, 1. Juni 2017 Burkhard Jung Dr. Skadi Jennicke Klaus-Michael Rohrwacher Dr. Volker Rodekamp -Vorstandsvorsitzender - - Stellv. Vorstandsvorsitzende - - Vorstandsmitglied - - Geschäftsführer - pdf Anlage 1c / - 5 - Anlagennachweis der Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig für das Geschäftsjahr 2014 (01.01. bis 31.12.) 1. a) pdf Anlagevermögen Entwicklung der Anschaffungswerte Entwicklung der Abschreibungen Anfangsstand 01.01.2014 Zugänge Endstand 31.12.2014 Anfangsstand 01.01.2014 € € € € Abschreibungen des Geschäftsjahres € Restbuchwerte 31.12.2014 Endstand 31.12.2014 € € Sachanlagevermögen aa) Grundstücke und Bauten 18.905.328,58 2.494.355,20 21.399.683,78 1.770.005,05 867.312,17 2.637.317,22 18.762.366,56 bb) Maschinen und technische Anlagen 213.365,62 0,00 213.365,62 38.880,46 13.760,89 52.641,35 160.724,27 cc) Betriebs- und Geschäftsausstattung 115.694,34 29.643,80 145.338,14 52.901,61 11.998,82 64.900,43 80.437,71 19.234.388,54 2.523.999,00 21.758.387,54 1.861.787,12 893.071,88 2.754.859,00 19.003.528,54 Anlage 1c / - 6 - Kapitalflussrechnung der Stiftung Völkerschlachtdenkmal für das Geschäftsjahr 2014 Über die Liquiditätssituation und die finanzielle Entwicklung gibt die folgende Kapitalflussrechnung (indirekte Methode) Aufschluss: 2014 T€ 2013 T€ 1. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 202 -16 2. Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 893 659 -883 -651 4. Abnahme (-)/ Zunahme der Rückstellungen -3 41 5. Abnahme/ Zunahme (-) (Saldo) der Vorräte, der privatrechtlichen Forderungen und des aktiven Rechnungsabgrenzungsposten 88 -46 -347 469 -50 456 1.905 1.434 29 668 1.934 2.102 -2.534 -2.461 -2.534 -2.461 -650 97 Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 1.947 1.850 Finanzmittelbestand am Ende der Periode 1.297 1.947 3. Auflösung der Sonderposten 6. Abnahme (-)/ Zunahme (Saldo) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, der sonstigen Verbindlichkeiten, soweit nicht Fördermittel betreffend, und des passiven Rechnungsabgrenzungspostens Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 1. Einzahlungen aus öffentlichen Zuwendungen für Investitionen 2. Einzahlungen aus nicht-öffentlichen Zuwendungen für Investitionen Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 1. Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen Cashflow aus Investitionstätigkeit zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestandes pdf Anlage 1d STIFTUNG VÖLKERSCHLACHTDENKMAL LEIPZIG Stiftung des öffentlichen Rechts Rechenschaftsbericht der Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2014 1. Allgemeine Angaben Die Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig mit Sitz in Leipzig wurde im Jahre 2002 errichtet. Der entsprechende Errichtungsbeschluss datiert vom 18. September 2002. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts im Sinne des Stiftungsgesetzes des Freistaates Sachsen. Als solche ist die Stiftung eine rechtlich verselbstständigte Vermögensmasse, „die sich selbst gehört“. Das Grundstockvermögen besteht aus dem Grundstück mit dem Völkerschlachtdenkmal und dem vor dem Eingangsbereich liegenden Grundstück bis zur Straße „An der Tabaksmühle“. Stiftungszweck ist der ungeschmälerte Erhalt des Stiftungsvermögens. Erträge aus dem Stiftungsvermögen, Zuwendungen öffentlicher Stellen und von dritter Stelle sowie Spenden sind zur Erfüllung des Stiftungszwecks zu verwenden. Zur Erfüllung des Stiftungszwecks erhält die Stiftung darüber hinaus Leistungen der Stadt Leipzig nach Maßgabe der jährlichen Haushaltssatzung. Die Stiftung verfolgt gemäß Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke, sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel aus der Zuwendung der Stadt Leipzig für die Baumaßnahmen Völkerschlachtdenkmal werden ausschließlich vom Amt für Gebäudemanagement (ehem. Hochbauamt) bewirtschaftet (festgeschrieben in der Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stiftung Völkerschlachtdenkmal und der Stadt Leipzig). Das Amt für Gebäudemanagement führt danach die Vorbereitung und Durchführung der Baumaßnahmen zur Sanierung/Restaurierung des Völkerschlachtdenkmals entsprechend der Beschlüsse des Vorstandes der Stiftung Völkerschlachtdenkmal durch. Die Stiftung verpflichtet sich der Förderung von Kunst und Kultur, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, bezogen auf das Völkerschlachtdenkmal, sowie der Förderung des Andenkens an Kriegsopfer. Die Stiftungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch: - die denkmalgerechte Modernisierung, Instandsetzung und Unterhaltung des Gebäudes Völkerschlachtdenkmal mit seinen Außenanlagen, - die Erhaltung und Repräsentation des Völkerschlachtdenkmals zu Leipzig als Gedenkstätte für die Gefallenen der Völkerschlacht und als Denkmal der nationalen Einheit und Selbstbestimmung. pdf Anlage 2 / - 1 - Im Sinne des europäischen Gedankens setzt sich die Stiftung dafür ein, das Völkerschlachtdenkmal als Kulturgut von nationaler und internationaler Bedeutung zu einem Symbol für Frieden, Freiheit und Verständigung unter den europäischen Völkern auch nach Abschluss der Sanierung inhaltlich weiter zu profilieren. In 2011 wurde die Neufassung der Satzung beschlossen, die von der Landesdirektion Leipzig als Stiftungsaufsicht mit Bescheid vom 21. Oktober 2011 genehmigt wurde. 2. Organe der Stiftung · · Vorstand Stiftungsbeirat Die Zusammensetzung des Vorstands: Vorname, Name Funktion ausgeübte Tätigkeit Burkhard Jung Vorstandsvorsitzender Oberbürgermeister der Stadt Leipzig Michael Faber Stellv. Vorstandsvorsitzender Bürgermeister und Beigeordneter für Kultur der Stadt Leipzig (seit 10.06.2016: Stellv. Vorstandsvorsitzende Kultur der Stadt Leipzig) Dr. Skadi Jennicke Klaus-Michael Rohrwacher Bürgermeisterin und Beigeordnete für Vorstandsmitglied Selbstständiger Steinmetzmeister (Vorstandsvorsitzender des Fördervereins) Die Zusammensetzung des Stiftungsbeirates: Vorname, Name Funktion Walter Christian Steinbach Vorsitzender (per Beschluss am 31.1.14 gewählt) Axel Dyck Stellvertretender Vorsitzender (per Beschluss am 31.1.14 gewählt) Dr. Michael Feist Stiftungsbeirat Ursula Grimm Stiftungsbeirat Dr. Rolf Jähnichen Stiftungsbeirat Der Stiftungsbeirat hat beratende Funktion und ist vom Vorstand anzuhören. Die Mitglieder von Vorstand und Stiftungsbeirat sind ehrenamtlich tätig und erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung. Geschäftsführung Die Geschäftsführung obliegt satzungsgemäß dem Direktor des Stadtgeschichtlichen Museums; vom 01.01.2014 bis 31.12.2014 ist dies Dr. Volker Rodekamp. Anlage 2 / - 2 - pdf 3. Vorstands- und Beiratssitzungen 2014 Der Vorstand führte gemeinsam mit dem Beirat der Stiftung Völkerschlachtdenkmal drei Sitzungen in 2014 durch. Folgende Schwerpunkte wurden thematisiert bzw. Beschlüsse gefasst: Sitzung – 31.01.2014 - Der Oberbürgermeister dankt den Anwesenden, die maßgeblich zum Gelingen der Gedenkwoche im Oktober 2013 beigetragen haben. - Herr Baumann von der WRG Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erläutert die Bildung eines Sonderpostens für die Eröffnungsbilanz 2012. Die Stadt Leipzig beabsichtigt, in ihrer Bilanz auf der Aktivseite in Höhe der an die Stiftung ausgereichten Finanzmittel einen Sonderposten aus gewährten Investitionszuschüssen zu bilden. In der Eröffnungsbilanz der Stiftung wird auf der Passivseite der Bilanz spiegelbildlich ein passiver Sonderposten aus erhaltenen Zuschüssen gebildet. Der aktive Sonderposten der Stadt und der passive Sonderposten der Stiftung werden dabei zu keinem Zeitpunkt der Höhe nach übereinstimmen, die Bilanzierungsmethoden werden jedoch vereinheitlicht. Vorstand und Beirat nehmen den Sachstand zur Kenntnis und bitten um Prüfung der Einrichtung des Sonderpostens in Abstimmungen mit der Stadtkämmerei. - Herr Baumann hält fest, dass der Jahresabschluss 2012 geprüft wird, wenn die Eröffnungsbilanz erstellt ist. - Aufgrund der guten Zusammenarbeit schlägt Herr Dr. Rodekamp vor, die WRG Audit GmbH auch für den Jahresabschluss 2013 zu beauftragen. - Rückblick auf das Wirtschaftsjahr 2013: Herr Dr. Rodekamp gibt einen Rückblick auf den vergangenen Haushalt. Hervorgehoben werden dabei die hervorragenden Besucherzahlen in 2013, die hohen Energiekosten sowie die Entwicklung der institutionellen Förderung. Es wird der Vorschlag in den Raum gestellt, eine Grundlage zu schaffen, Mehreinnahmen durch den Betrieb des Denkmals zwischen Stadt und Stiftung zu teilen bzw. eine Festbetragsfinanzierung für eine Vertragslaufzeit von zunächst 3 Jahren zu vereinbaren, um ggf. zweckgebundene Rücklagen bilden zu können. - Der Wirtschaftsplan 2014 liegt als Tischvorlage vor und wird vom Vorstand verabschiedet. - Bauvorhaben Völkerschlachtdenkmal: Herr Dr. Rodekamp zeichnet kurz auf, welche Arbeiten im Jahr 2013 beendet wurden und was in 2014 ansteht. - Der Beirat wählt in Abwesenheit des Vorstandes einstimmig Herrn Steinbach zum Vorsitzenden und Herrn Dyck zum Stellvertreter. Beide nehmen die Wahl an. - Der „Leipziger Corporate Governance Kodex“ wird vom Oberbürgermeister kurz vorgestellt. pdf Anlage 2 / - 3 - - Anfragen vom Rechnungsprüfungsamt: Die Jahresrechnung 2011 wurde dem Kulturamt ordnungsgemäß übermittelt, jedoch vom Amt noch nicht in den Stadtrat eingebracht. Die Jahresrechnung 2012 wurde verspätet beauftragt, da aufgrund der Einführung der Doppik bis Oktober 2012 Umbuchungen vorgenommen wurden. Außerdem steht weiterhin die Problematik „Umgang mit Zuschüssen der Stadt“ im Raum. - Eröffnungsbilanz und Jahresrechnung 2012 werden nach Fertigstellung und Genehmigung durch den Vorstand über das Kulturamt in den Stadtrat eingebracht. - Das Finanzamt hat die Stiftung für die Jahre 2007 – 2009 geprüft. Der abschließende Bericht steht noch aus. - Der Widerspruchsbescheid zum Teilwiderruf wird den Anwesenden zur Kenntnis gegeben und gleichzeitig der Dank an die LD Sachsen ausgesprochen. - Der Förderverein wünscht sich eine Erneuerung der „politischen Erklärung“. In einer der nächsten Sitzungen soll ein Gesamtbetriebskonzept diskutiert werden. - Mit dem Amt für Gebäudemanagement muss eine Beschlussvorlage für die Baufinanzierung ab 2015 ff. (40% Stadt – 40% Land – 20% Förderverein) erarbeitet werden, um diese in den Stadtrat einzubringen. Vorgesehen für die Sitzung am 04.04.14. Sitzung – 4. April 2014 - Das zur Vorstands- und Beiratssitzung am 31.01.14 vorgestellte Vorgehen zur Eröffnungsbilanz 2012 wurde mit der Stadtkämmerei am 12.03.14 abgestimmt. Das Amt ist mit den Vorschlägen der WRG einverstanden. - Der Widerspruchsbescheid vom 09.10.13 zur Teilrückforderung von Fördermitteln wurde per Beschluss des Vorstandes akzeptiert. Am 31.03.14 ist die Zahlungsaufforderung in der Stiftung eingegangen. Die Summe i.H. von € 12.957,03 wird aus den Mehreinnahmen durch Eintrittsgelder des Haushaltsjahres 2013 beglichen. - Fördermittelbescheide des Freistaates: Nachdem bereits der Bewilligungszeitraum des Fördermittelbescheides über € 660.000 (Landesmittel) bis zum 31.12.14 verlängert wurde, ist nun auch der Bewilligungszeitraum des Bescheides über € 620.000 bis 31.12.14 verlängert worden. - Bauvorhaben Völkerschlachtdenkmal: Herr Naumann stellt den 2. Bauabschnitt der 5. Baustufe vor (Instandsetzung der Außenanlagen) - Kostenrahmen € 4,8 Mio.. Der Vorstand stimmt per Beschluss zu. Herr OBM Jung wird im schriftlichen Umlaufverfahren zu seinem Votum befragt. - Herr Poser stellt den neuen Multi-Media-Raum und neuen Image-Film vor. - Die Imagekampagne „Das Schönste der Welt“ (verschiedene Motive des Völkerschlachtdenkmals auf unterschiedlichen Kontinenten der Erde) wird vorgestellt. Anlage 2 / - 4 - pdf - Herr Rohrwacher und Herr Dr. Rodekamp erläutern die Bitte vom Landesinnungsverband des Steinmetz- und Bildhauerhandwerks Sachsen, anlässlich des 550-jährigen Bestehens des Steinmetzhandwerks im Jahr 2014 eine Stele am barrierefreien Zugang aufstellen zu dürfen (Höhe = 200 cm, Durchmesser = 66 cm, Sockelplatte = 120 x 120 x 10 cm). Die Länderwappen von Sachsen, Bayern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen werden in der Stele verarbeitet, ebenso wie die Jahre 1464 und 2014 – 550 Jahre mitteldeutsches Steinmetzhandwerk. Vorstand und Beirat befürworten die Aufstellung der Stele, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Landesdirektion – Denkmalschutzbehörde. Sitzung – 19. Dezember 2014 - Kurze Vorstellung von Frau Stengl, die seit 01.07.2014 in der Stiftung arbeitet und Herrn Thieme als Sachbearbeiter in der Geschäftsstelle ersetzt. - Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012: Herr Baumann von der WRG Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erläutert den Prüfungsinhalt (Inventur, Inventar, Eröffnungsbilanz, wirtschaftliche Verhältnisse). Die Vermögenswerte wurden ordnungsgemäß bewertet und die jeweilige Restnutzungsdauer festgelegt. Die Eröffnungsbilanz entspricht den gesetzlichen Vorschriften und enthält alle bilanzpflichtigen Vermögensgegenstände, Schulden, Wagnisse und Abgrenzungen. Der Vorstand bestätigt mit seiner Unterschrift Feststellung und Kenntnisnahme der Eröffnungsbilanz. 4. Haushaltsdarstellung Alle Buchungen – Erträge/Einzahlungen und Aufwendungen/Ausgaben – der Stiftungen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt werden über ein eigenes Konto bei der Sparkasse Leipzig getätigt. Die Stiftung ist in das städtische Haushalts- und Kassenverfahren mit separatem Buchungskreis 3000 eingebunden. In der doppischen Haushaltsführung werden alle Buchungen über die PSP-Elemente 1.300.25.2.0.01 (konsumtiv) und 7.0000947.710 sowie 7.0000565.700 (investiv) unter den entsprechenden Sachkonten gebucht. pdf Anlage 2 / - 5 - 4.1 Ergebnishaushalt 2014 Die folgende Aufstellung gibt einen Überblick über Planzahlen und Ist-Werte in 2014 mit nachfolgenden Erläuterungen: EINNAHMEN: Kostenart Kostenart Beschreibung Plan Ist € € -245.800,00 -71.000,00 0,00 1.906,51 Zuw./Zusch. f. lfd.Zwecke von 31420000 Gemeinden/ 31473000 Spenden private Unternehmen 34110000, 34119900 Erträge Mieten und Pachten -10.000,00 -6.208,72 34219110, 34219130 Verkaufserträge -40.000,00 -53.671,26 -888.350,00 -1.380.156,00 Verkaufserträge 34219140 Veranstaltungstickets, Eintritt Verkaufserträge aus 34219170 Kommissionsverkäufen 0,00 -26.941,73 34219900 sonstige Erträge aus Verkauf 0,00 -20.047,00 -51.600,00 -63.662,15 0,00 -2.016,82 sonstige privatrechtliche 34619900 Leistungen Kostenerst. priv. Unternehmen 34871000 Energie Die Stadt Leipzig hat die ursprünglich geplante Förderhöhe i.H.v. € 245.800,00 reduziert auf max. € 71.000,- (Fehlbedarfsfinanzierung) für 2014. Damit liegt die Fördersumme erstmalig unter den Vorjahreswerten: Städtischer Zuschuss gemäß Bescheid davon tatsächlich ausgezahlt mit dem Jahresabschluss festgestellter Jahresfehlbetrag Differenz 2012 254.950,00 € 191.212,50 € 57.743,98 € 133.468,52 € 2013 245.800,00 € 82.000,00 € 15.714,50 € 66.285,50 € 2014 71.000,00 € 71.000,00 € Die Gedenkveranstaltungen in 2013 zeigen positive Nachwirkung. So ist weiter ein Anstieg der Besucherzahlen und eine stabile Einnahmesituation in 2014 zu verzeichnen. Der Planansatz für den Verkauf von Eintrittskarten wurde wieder weit übertroffen: Jahr Kostenart Beschreibung Kostenart 2013 2014 34219140 34219140 Verkaufserträge Veranstaltungstickets Verkaufserträge Veranstaltungstickets Anlage 2 / - 6 - Plan € 888.350,00 888.350,00 Ist € 1.196.349,87 1.380.156,00 pdf AUSGABEN: Kostenart Kostenart Beschreibung 40000000 40121000 Planung Personalaufwendungen Lohn/Gehalt - tariflich Beschäftigte Dienstaufwendungen für sonstige Beschäfte Beiträge Versorgungskassen - tarifl. Beschäftigte Beitr. gesetzliche SV - tarifl. Beschäftigte Unterhaltung der Grundstücke Pflege Freiflächen Energie zentral Unterhaltsreinigung turnusmäßige Müllentsorgung (Rest- un Bewachung Erwerb bew Gegenstände bis 410 EUR UH Geräte, Ausstattungen KR Sonstige Verwaltungs- und Betriebsauf Porto und Transportkosten Telefon, Internet Bücher, Zeitschr. Drucks. Büromat. öffentliche Bekanntmachungen Reisekosten Beschäftigte Sachverständigen- und Gutachteraufwendungen Zinsen zur Körperschaftsst. Vorjahre Zinsen zur Gewerbesteuer Vorjahre Zinsen zur USt Vorjahre Versicherungen dezentral Erstattg.aus lfd.Verw.Tätigk. an Gemeinde 40190000 40221000 40321000 42111000 42113000 42411100 42419160 42419220 42419290 42531000 42552000 42719900 44310100 44310300 44310700 44310800 44310900 44312000 44410210 44410410 44410610 44412200 44520000 Plan € 45.000,00 Ist € 37.098,01 480,00 379,80 15.800,00 40.000,00 90.000,00 21.500,00 9.500,00 315.000,00 2.500,00 30.500,00 80.000,00 1.200,00 2.500,00 1.200,00 5.000,00 500,00 10.000,00 0,00 0,00 0,00 9.000,00 555.100,00 2.765,24 1.591,03 30.386,88 103.099,14 18.524,35 9.847,69 361.680,02 501,07 41.623,03 146.789,11 1.013,74 3.001,50 5.995,55 21.042,71 0,00 9.218,03 585,00 588,00 366,00 584,51 547.888,79 Ausgabeseitig sind die Kosten im Bereich Bewachung, Kassen- und Aufsichtspersonal hervorzuheben, die aufgrund des gestiegenen Besucheraufkommens über dem Planansatz liegen. In der Haushaltsplanung 2015, 2016 wurden die gestiegenen Kosten berücksichtigt. Jahr Kostenart Beschreibung Kostenart 2013 2014 42419290 42419290 KR Bewachung KR Bewachung Plan € 300.000,00 315.000,00 Ist € 308.095,86 361.680,02 Für die zukünftigen Wirtschaftsjahre ist ein steigender Mittelbedarf für Wartung, Reparaturen und den Austausch von Geräten zu erwarten: Jahr Kostenart Beschreibung Kostenart 2013 2014 42552000 42552000 UH Geräte, Ausstattungen UH Geräte, Ausstattungen Plan € 30.500,00 30.500,00 Ist € 52.766,97 41.623,03 Besonders die Wartungs- und Reparaturkosten für das Blockheizkraftwerk und die Aufzüge waren 2014 hoch. pdf Anlage 2 / - 7 - Für die Dienstleistungen der städtischen Ämter fielen Kosten i.H.v. insgesamt € 558.642,02 an: Stadtgeschichtliches Museum Personalamt 326.809,70 € 1.533,17 € Amt für Gebäudemanagement Stadtkasse 208.424,03 € 5.684,78 € Stadtkämmerei Amt f. Stadtgrün und Gewässer 15.706,63 € 483,71 € 4.2 Planzahlen für den Haushalt 2015, 2016 Die Planzahlen für die Wirtschaftsjahre 2015 und 2016 wurden aufgestellt und sollen mit Beschluss zum Beginn des Jahres 2015 vom Vorstand beschlossen werden: Doppelhaushalt Stiftung Völkerschlachtdenkmal 2015 und 2016 Einnahmen: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 Sachkonto PSP Beschreibung Sachkonto 31420000 31440000 31459000 31471000 31473000 31479000 31518000 31610000 31611000 31612000 31618000 34110000 34119900 34219110 34219130 34219140 34219170 34219900 34619900 50291000 Zuw./Zusch. f. lfd.Zwecke von Gemeinden/ Zuw./Zusch.f.lfd.Zwecke v.sonst.öff.Bere Sonstige Zuschüsse verbund.U.,Beteilig., Sponsoring private Unternehmen Spenden private Unternehmen Sonstige Zuschüsse private Unternhemen Auflösung v. SP Zuwendungen von übrigen Auflösung v. SP Zuwendungen Bund BW 51 Auflösung v. SP Zuwendungen Land BW 52 Aufl.v. SP Zuwend. Gemeinden/Verb.BW 56 Aufl.v. SP Zuwend.von übr.Bereichen BW63 Erträge Mieten und Pachten KR Erträge Miete/Pachten - sonstige KR Verkaufserträge Material KR Verkaufserträge Drucksachen KR Verkaufsertr.Veranstaltungstickets/Ei KR Verkaufserträge Kommissionsverkäufen KR sonstige Erträge aus Verkauf KR sonstige privatrechtliche Leistungsen sonstige periodenfremde Erträge Anlage 2 / - 8 - 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 Planzahlen 2015 € 150.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10.000,00 0,00 60.000,00 0,00 1.000.000,00 0,00 0,00 53.000,00 2.400,00 1.275.400,00 Planzahlen 2016 € 150.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10.000,00 0,00 60.000,00 0,00 1.000.000,00 0,00 0,00 53.000,00 2.400,00 1.275.400,00 pdf Ausgaben: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 Sachkonto PSP Beschreibung Sachkonto 40000000 40121000 40190000 40221000 40321000 42111000 42112000 42113000 42222000 42231000 42411100 42419160 42419220 42419290 42419900 42531000 42552000 42619120 42719140 42719230 42719900 43510000 44310100 44310300 44310700 44310800 44310900 44312000 44410600 44410610 44412200 44520000 Planung Personalaufwendungen Lohn/Gehalt - tariflich Beschäftigte Dienstaufwendungen für sonstige Beschäft Beiträge Versorgungskassen - tarifl.Besc Beitr.gesetzliche SV - tarifl.Besch. Unterhaltung der Grundstücke/ baulichen Unterhaltung bauliche Außenanlagen Pflege Freiflächen UH Geräte, Ausstattg, Ausrüstg. Erwerb bewegl. Sachanlageverm. bis 410 € Energie zentral Unterhaltsreinigung KR turnusmäßige Müllentsorgung (Rest- un KR Bewachung KR Sonstige Bewirtschaftungsaufwendungen Erwerb bew Gegenstände bis 410 EUR UH Geräte, Ausstattungen KR Erwerb von Schutzkleidung KR Erwerb/Unterhaltung Kunst-u. Sammlun KR Fotomaterial und Fotoarbeiten KR Sonstige Verwaltungs- und Betriebsauf allg.Zuweisungen an das Land Porto und Transportkosten Telefon, Internet Bücher, Zeitschr. Drucks. Büromat. (deze öffentliche Bekanntmachungen Reisekosten Sachverständigen- und Gutachteraufwendun Umsatzsteuer Vorjahre Zinsen zur USt Vorjahre Versicherungen dezentral Erstattg.aus lfd.Verw.Tätigk. an Gem./-v 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 1.300.25.2.0.01 Planzahlen 2015 € 49.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 18.800,00 0,00 50.000,00 0,00 0,00 98.000,00 22.000,00 9.850,00 320.500,00 1.000,00 2.500,00 40.000,00 50,00 1.000,00 600,00 80.000,00 0,00 900,00 3.000,00 1.200,00 9.000,00 1.000,00 8.000,00 0,00 0,00 9.000,00 550.000,00 1.275.400,00 Planzahlen 2016 € 49.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 18.800,00 0,00 50.000,00 0,00 0,00 98.000,00 22.000,00 9.850,00 320.500,00 1.000,00 2.500,00 40.000,00 50,00 1.000,00 600,00 80.000,00 0,00 900,00 3.000,00 1.200,00 9.000,00 1.000,00 8.000,00 0,00 0,00 9.000,00 550.000,00 1.275.400,00 4.3 Besonderheiten im Geschäftsverlauf 2014 4.3.1 Die Eröffnungsbilanz der Stiftung Völkerschlachtdenkmal zum 01.01.2012 wird im Wirtschaftsjahr 2014 festgestellt Inhalt der Prüfung waren die Eröffnungsbilanz einschließlich Anhang unter Einbeziehung des Inventars und der Übersichten über die örtlich festgelegten Restnutzungsdauern. Prüfungsschwerpunkte waren: - Ordnungsmäßigkeit der Verfahren der erstmaligen Erfassung und Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden und der Übernahme der ermittelten Zeitwerte in das Inventar - pdf Nachweis, Bewertung und Ausweis des Anlagevermögens der Stiftung Anlage 2 / - 9 - - Nachweis und Ausweis der öffentlich-rechtlichen Forderungen und der unter den Sonderposten ausgewiesenen Zuweisungen und Spenden Die WRG Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestätigt die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und den ordnungsmäßig und vollständigen Ausweis von Inventar und Buchführung. Die Eröffnungsbilanz entspricht den gesetzlichen Vorschriften und wurde ordnungsmäßig aus den Inventaren und der Buchführung abgeleitet. Die Vermögens- und Schuldposten der Stiftung wurden in der Eröffnungsbilanz vollständig erfasst. 4.4 Zukünftige wirtschaftliche Entwicklung Die voraussichtliche Entwicklung der Stiftung ist als grundsätzlich stabil und positiv zu bewerten. Entsprechend der Wirtschaftsplanung der Stiftung sind in den Folgejahren ausgeglichene bzw. leicht positive Jahresergebnisse zu erwarten. 5. Bau- und Sanierungsmaßnahmen am Völkerschlachtdenkmal 5.1 Finanzierung der Baumaßnahmen 2014 und Haushaltsausgabereste zum Stand 31.12.2014 Für die Baumaßnahmen in 2014 erhielt die Stiftung eine Zuwendung der Stadt Leipzig i.H.v. € 680.000,-. Der Förderverein stellte € 28.750,18 für die Außenbeleuchtung zur Verfügung. Die Gesamtbaukosten beliefen sich auf € 2.494.355,20, darunter waren abschließende Maßnahmen von in Vorjahren begonnenen Bauabschnitten für die noch Restmittel von Bund, Land, Stadt Leipzig, sowie dem Förderverein zur Verfügung standen. Die noch nicht verwendeten Mittel zum Stichtag 31.12.2014 betragen nunmehr € 604.090,62. Davon € 580.471,65 als sonst. Fördermittel und € 23.618,97 als investive Spendenmittel (aus Vorgängen zur EöB und früher). Diese Restmittel wurden seitens der Kämmerei bestätigt und sind für die Verausgabung in Folgejahren entsprechend anzusetzen. Anlage 2 / - 10 - pdf 5.2 Finanzierung der ausstehenden Baumaßnahmen Für den 2. Bauabschnitt der Außenanlagen werden folgende offene Maßnahmen und ihre voraussichtlichen Kosten definiert: 2 x Kopfbauten mit zwischenliegender Freitreppe € 880.000 Freitreppen oberer Weg € 155.000 zentrale Baustelleneinrichtung 2015 – 2018 € 160.000 Wasserbecken mit Wasserbeckenstufen und Haustechnik € 1.290.000 untere Wasserbeckenumfahrt € 160.000 Rückbau zentrale Baustelleneinrichtung und Renaturierung € 200.000 hinteres oberes Plateau € 445.000 vordere Wegeanlage € 380.000 Eingangszone € 150.000 Vorplatz € 500.000 Baunebenkosten € 480.000 € 4.800.000 Als Teilmaßnahme werden die Kopfbauten mit € 880.000 herausgelöst. Im August 2014 werden Bundesmittel aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm V beantragt. Mit Schreiben der Landesdirektion Sachsen wird dieser Antrag im November 2014 abgelehnt. In Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung der Stadt Leipzig stellt die Stiftung einen zweiten Fördermittelantrag im Rahmen des Bundesprogrammes Nationale Projekte des Städtebaus 2014. Die Gesamtbaukosten i.H.v. € 4.800.000,- werden zugrunde gelegt unter Berücksichtigung der geplanten Förderung durch den Förderverein und die Stadt Leipzig; sodass eine Förderung vom Bund i.H.v. € 2.560.000,- beantragt wird. Im Dezember erhielt die Stiftung den Bescheid, dass die Baumaßnahme Völkerschlachtdenkmal leider nicht berücksichtigt werden kann. Nach Rücksprache mit der Landesdirektion Sachsen hat die Stiftung Völkerschlachtdenkmal einen neuen Antrag für die Teilmaßnahme Kopfbauten mit zwischenliegender Treppe vorbereitet. Der Antrag bezieht sich auf die Gewährung einer Zuwendung zur Erhaltung und Pflege eines Kulturdenkmals und wurde im Januar 2015 eingereicht. Die beantragte Fördersumme wurde auf € 298.113,21 eingeschränkt. pdf Anlage 2 / - 11 - 6. Besucherentwicklung am Völkerschlachtdenkmal Mit den Gedenktagen an 200 Jahre Völkerschlacht und 100 Jahre Einweihung des größten europäischen Denkmalsbauwerks war 2013 zweifellos das Jahr des Völkerschlachtdenkmals. Mit den auch international wahrgenommenen sehr stimmigen Gedenkfeierlichkeiten und den Zehntausenden Oktoberbesuchern war es eines der prominentesten Daten in der Denkmalsgeschichte. Und doch scheint das Jahr 2014 seinen Vorgänger noch übertreffen zu wollen. Das großartige Presseecho des Gedenkjahres hat die internationale Strahlkraft des Jubilars merklich erhöht. Ungebrochen blieb ein überwältigendes Publikumsinteresse, den rundum sanierten und mit moderner touristischer Infrastruktur ausgerüsteten Denkmalsriesen in Augenschein zu nehmen. Dieses positive Ergebnis ist zum Teil auch der für derartige Freizeitangebote günstigen Witterung des Jahres ohne typisches Winterwetter und mit einem eher „durchwachsenen“ Sommer zu verdanken. Die fortgesetzten Sanierungsarbeiten im Parkgelände, Wegebau, Instandsetzung weiterer Außentreppen und die Restaurierung von zweien der vier Eingangsbauwerke hielten rund 300.000 Gäste nicht davon ab, Leipzigs prominentestem Wahrzeichen ihre Aufwartung zu machen. Vom „Jubiläumseffekt“ des Vorjahres profitierte eindeutig das Museum zur Geschichte der Völkerschlacht FORUM 1813. Anlage 2 / - 12 - pdf 2013 Besucher Gesamteinnahmen* € 2014 davon Einnahmen aus Eintritt € Besucher Gesamteinnahmen* € davon Einnahmen aus Eintritt € Januar 5.701 30.205,05 25.149,00 19.309 68.628,02 58.753,50 Februar 6.284 28.503,40 24.834,00 17.956 91.857,74 81.473,00 März 12.297 94.133,14 50.540,50 17.449 98.818,05 84.207,00 April 16.681 84.885,90 73.104,00 31.958 155.745,75 135.064,50 Mai 29.930 141.694,00 121.787,00 31.044 157.213,95 136.465,00 Juni 18.948 97.208,74 82.430,00 27.904 151.052,05 131.984,50 Juli 30.842 153.944,82 130.753,00 31.097 159.331,10 133.271,50 August 37.592 177.106,28 154.129,50 42.928 211.608,42 180.479,50 September 30.367 164.044,87 140.738,00 25.311 139.541,21 120.066,50 Oktober 87.586 246.212,07 196.981,50 36.646 184.847,77 150.756,50 November 22.183 115.028,30 99.263,50 18.924 99.237,22 86.166,50 Dezember 16.812 92.920,49 78.558,00 13.388 70.679,68 60.455,00 315.223 1.425.887,06 1.178.268,00 313.914 1.588.560,96 1.359.143,00 Die große mediale Präsenz des Themas Befreiungskriege bewirkte ein gesteigertes Interesse, sich mit dem Geschehen von 1813 zu befassen. Insbesondere im Rahmen des schulischen Projektunterrichts war dies auch im Spezialmuseum am Völkerschlachtdenkmal festzustellen. Insbesondere der Anteil an Gästen der jüngeren Generation ist hier merklich angestiegen. Ob Individualbesuche, fachlich orientierte Führungen oder die traditionellen Konzertveranstaltungen – das durchgängig riesige Publikumsinteresse ließ das Völkerschlachtdenkmal auch als touristisches Highlight Leipzigs 2014 herausragen. pdf Anlage 2 / - 13 - Besucher Einnahmen Gesamt € Umsatz Warenverkauf € Liftnutzung € Audioguides € Führungen 2013 315.223 1.425.887,06 182.043.36 4.467, 00 21.898,00 448 2014 313.914 1.588.560,96 116.305,56 57.071,00 17.337,00 470 Besucherzufriedenheit Die Besucher des Denkmals sprechen positiv auf die offerierten Angebote an. Die Ergebnisse der Sanierung, die damit einhergehende gesteigerte Besuchsqualität werden ausgesprochen positiv aufgenommen. Eintrittspreise und Gebühren werden in der Regel als angemessen akzeptiert. Shopgeschäft Das Shopgeschäft entwickelt sich grundsätzlich stabil und ist für die Wertschöpfung ein wichtiger Faktor. Der Verkauf von Informationsmaterial, Andenkenartikeln etc. ist in der Entwicklung als positiv zu bewerten. Gegenwärtig hält der Shop ein vielseitiges Sortiment an thematisch an Völkerschlacht und Denkmal orientierten Publikationen, CDs, Postkarten und klassischen Souvenirartikeln bereit. Die Produktion etlicher Verkaufsartikel wurde von der Stiftung Völkerschlachtdenkmal eigens beauftragt. Mit Blick auf die in anderen Leipziger Museen und im Einzelhandel vorhandenen Souvenirshops darf sich das Geschäft am Völkerschlachtdenkmal hinsichtlich Breite und Qualität des Angebots als eines des attraktivsten bezeichnen. Personalsituation im Denkmalbetrieb Neben zwei Mitarbeitern des Stadtgeschichtlichen Museums sind ausschließlich Mitarbeiter der Fa. SECURITAS Sicherheitsdienste (Kasse, Aufsicht, Hausmeisterdienst) mit der Betreuung des Denkmals und seiner Gäste vor Ort befasst. Das erfreulich hohe Niveau der Besucherzahlen und die gestiegene Popularität des Völkerschlachtdenkmals haben zu einer Zunahme der administrativen und organisatorischen Aufgaben geführt, die von den beiden Mitarbeitern des Museums wahrgenommen werden. So kann die Verlagerung von Teilen der Vermittlungsarbeit an freie Mitarbeiter nur ein Teil der Lösung sein. Der hiermit verbundene Organisationsaufwand ist erheblich. Wirtschaftlich ist das Verfahren eher wenig interessant. Sollten sich die Besucherzahlen dauerhaft auf dem derzeit hohen Niveau stabilisieren bzw. zukünftig sogar ausgebaut werden, sollte über eine zusätzliche Mitarbeiterstelle im Bereich der kulturellen Bildung/ Vermittlung nachgedacht werden. Anlage 2 / - 14 - pdf Museumsarbeit/ strategische Planung Die zunehmende Popularität des Völkerschlachtdenkmals hat auch den historischen Kontext der Völkerschlacht von 1813 stärker in das öffentliche Interesse gerückt. Dieses Faktum wird durch die gestiegene Nachfrage nach Führungen, nicht nur durch das Denkmal, sondern auch durch das Museum FORUM 1813 belegt. Darüber hinaus ist die Zahl von wissenschaftlich/ fachlichen Anfragen zum Thema deutlich angestiegen. Leipzig, 1. Juni 2017 Burkhard Jung Dr. Skadi Jennicke Klaus-Michael Rohrwacher Dr. Volker Rodekamp - Vorstandsvorsitzender - - Stellv. Vorstandsvorsitzende - - Vorstandsmitglied - - Geschäftsführer - pdf Anlage 2 / - 15 - Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers An die Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig, Leipzig: Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kapitalflussrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Rechenschaftsbericht der Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig, Leipzig, für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den Regelungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Stiftung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Rechenschaftsbericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und den Rechenschaftsbericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stiftung sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter der Stiftung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. 44033/14/pdf Anlage 3 / - 1 - Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stiftung. Der Rechenschaftsbericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stiftung und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Leipzig, am 4. September 2017 WRG Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Robbers Wirtschaftsprüfer 44033/14/pdf Dr. Vaubel Wirtschaftsprüfer Anlage 3 / - 2 - Rechtliche und steuerliche Grundlagen, wichtige Verträge Rechtliche Verhältnisse Name/ Sitz: Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig, Leipzig Die Stiftung wurde im Jahre 2002 errichtet. Der entsprechende Errichtungsbeschluss datiert vom 18. September 2002. Rechtsform: Rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts gemäß SächsStiftG Satzung: In 2011 wurde die Neufassung der Satzung beschlossen, die von der Landesdirektion Leipzig als Stiftungsaufsicht mit Bescheid vom 21. Oktober 2011 genehmigt wurde. Geschäftsjahr: Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Geschäftsführer: Zum Geschäftsführer ist gemäß § 9 der Satzung Herr Dr. Volker Rodekamp als Direktor des Stadtgeschichtlichen Museums bestellt (besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB). Organe: Organe der Stiftung sind der Vorstand und der Stiftungsbeirat. Die Zusammensetzung ergibt sich aus dem Anhang zum Jahresabschluss. Der Stiftungsbeirat berät den Vorstand in allen Angelegenheiten von grundsätzlicher oder besonderer Bedeutung. Stiftungsvermögen/ Grundstockvermögen: Das Grundstockvermögen besteht aus dem Grundstück mit dem Völkerschlachtdenkmal und dem vor dem Eingangsbereich liegenden Grundstück bis zur Straße „An der Tabaksmühle“. Stiftungszweck: Stiftungszweck ist der ungeschmälerte Erhalt des Stiftungsvermögens. Erträge aus dem Stiftungsvermögen, Zuwendungen öffentlicher Stellen und von dritter Stelle sowie Spenden sind zur Erfüllung des Stiftungszwecks zu verwenden. Zur Erfüllung des Stiftungszwecks erhält die Stiftung Leistungen der Stadt Leipzig nach Maßgabe der jährlichen Haushaltssatzung. 44033/14/pdf Anlage 4 / - 1 - Steuerliche Verhältnisse Die Stiftung verfolgt gemäß Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke, sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Stiftung ist als gemeinnützig im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung anzusehen. Als steuerlicher Zweckbetrieb ist die Stiftung, soweit sie insbesondere keine wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe unterhält, grundsätzlich befreit von der - Gewerbesteuer gemäß § 3 Nr. 6 GewStG und der - Körperschaftsteuer gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG. Der letzte uns vorliegende Steuerfreistellungsbescheid des Finanzamtes Leipzig II datiert vom 1. Juli 2015. Das Finanzamt Leipzig II hatte mit Prüfungsanordnung vom 29.10.2012 eine Betriebsprüfung für die Jahre 2007 bis 2009 angeordnet. Die Prüfung fand mit Unterbrechungen vom 17.12.2012 bis 11.12.2014 statt. Der Vorab-Bericht vom 11.12.2014 liegt uns vor. Zwischenzeitlich hatte das Finanzamt geänderte Steuerbescheide zur Umsatz- und Körperschaftsteuer sowie Steuermessbescheide für die Gewerbesteuer für die entsprechenden Jahre erlassen. Die nachgeforderte Umsatzsteuer nebst Zinsen in Höhe von 8.071,76 € wurde in 2015 gezahlt. Bezüglich der anderen Steuern (vom Einkommen und vom Ertrag) hat die beauftragte Steuerberatungsgesellschaft am 09.06.2015 Einspruch mit dem Antrag der Festsetzung auf jeweils 0,00 € eingelegt, über den bis dato noch nicht endgültig entschieden wurde. Das Finanzamt hat zwischenzeitlich mit der Betriebsprüfung der Jahre 2010 bis 2012 begonnen; Prüfungsergebnisse liegen bisher nicht vor. Wichtige Verträge Mit der Stadt Leipzig bestehen verschiedene Verwaltungsvereinbarungen zur Erbringung von Verwaltungs- und sonstigen Leistungen durch das Stadtgeschichtliche Museum und das Hochbauamt, ferner Personalamt, Stadtkasse, Stadtkämmerei und Amt für Stadtgrün und Gewässer. Die Geschäftsführung, das Rechnungswesen sowie baufachliche und andere Dienstleistungen werden von der Stadt bezogen. Anlage 4 / - 2 - 44033/14/pdf 44033/14/pdf Anlage 5 2.950,04 25.064,33 3.134,54 99.116,83 7. Betriebskosten 7.106,81 7.106,81 6. Instandhaltung 0,00 4.254,25 3.000,00 14.254,25 4. Kosten der Prüfung von Eröffnungsbilanz und Jahresabschlüssen 0,00 0,00 0,00 0,00 10.753,23 € Verbrauch 5. Archivierungskosten 32.902,40 6.160,67 24.965,85 32.558,16 7.592,31 Stand 01.01.2014 € 3. Kosten der Erstellung von Eröffnungsbilanz und Jahresabschlüssen 2. Steuerberatung, Rechtsberatungskosten, Betriebsprüfung - Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer) - Umsatzsteuernachzahlungen 1. Steuern aus Betriebsprüfung 2007 - 2009 nebst Zinsen Rückstellungen für Rückstellungsspiegel 2014 2,00 0,00 0,00 0,00 5.508,79 184,50 0,00 3.000,00 1.491,50 830,79 € Auflösung 27.639,17 3.310,97 0,00 1.142,00 5.000,00 15.424,47 1.222,73 1.173,00 1.539,00 366,00 € Zuführung 96.182,88 3.310,97 0,00 1.142,00 13.508,50 36.742,85 7.381,40 26.138,85 34.097,16 7.958,31 Stand 31.12.2014 € Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 1. Geltungsbereich 6. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers (1) Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im Nachstehenden zusammenfassend „Wirtschaftsprüfer“ genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen, Steuerberatung, Beratungen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. (1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Arbeitsergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen – sei es im Entwurf oder in der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der Auftraggeber ist zur Weitergabe oder Information aufgrund eines Gesetzes oder einer behördlichen Anordnung verpflichtet. (2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Wirtschaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dritten gegenüber. (2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers und die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig. 7. Mängelbeseitigung 2. Umfang und Ausführung des Auftrags (1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer übernimmt im Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der Geschäftsführung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnisse seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen zu bedienen. (2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf – außer bei betriebswirtschaftlichen Prüfungen – der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. (3) Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen. 3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weiteren Informationen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen und weiteren Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftraggeber wird dem Wirtschaftsprüfer geeignete Auskunftspersonen benennen. (2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informationen sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen. 4. Sicherung der Unabhängigkeit (1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die Dauer des Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder Übernahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen. (2) Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netzwerkunternehmen oder solcher mit ihm assoziierten Unternehmen, auf die die Unabhängigkeitsvorschriften in gleicher Weise Anwendung finden wie auf den Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhältnissen beeinträchtigen, ist der Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des Auftrags berechtigt. 5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des Auftrags schriftlich darzustellen hat, ist alleine diese schriftliche Darstellung maßgebend. Entwürfe schriftlicher Darstellungen sind unverbindlich. Sofern nicht anders vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten Auftrags sind stets unverbindlich. ETL WP-Gruppe | 4342461 | 550 (1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unberechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; ist der Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann der Auftraggeber wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9. (2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. (3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören. 8. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz (1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs. 1 HGB, § 43 WPO, § 203 StGB) verpflichtet, über Tatsachen und Umstände, die ihm bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet. (2) Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Datenschutz beachten. 9. Haftung (1) Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirtschaftsprüfers, insbesondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen Haftungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbeschränkung des § 323 Abs. 2 HGB. (2) Sofern weder eine gesetzliche Haftungsbeschränkung Anwendung findet noch eine einzelvertragliche Haftungsbeschränkung besteht, ist die Haftung des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sowie von Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall gemäß § 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt. (3) Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten zu. (4) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfer bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt. (5) Ein einzelner Schadensfall im Sinne von Abs. 2 ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Mindestversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfungen. (6) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zurückzuführen sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt. 10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge (1) Ändert der Auftraggeber nachträglich den durch den Wirtschaftsprüfer geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschluss oder Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht weiterverwenden. Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lagebericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftlicher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten Wortlaut zulässig. (2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben. (3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt. 11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen (1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerlichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen. (2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fristen erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprüfer hierzu ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der Auftraggeber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. (3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfasst die laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten: a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuererklärungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger für die Besteuerung erforderlicher Aufstellungen und Nachweise b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der unter a) genannten Steuern. Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung. (4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die unter Abs. 3 Buchst. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren. (5) Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuerberatervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütung anzuwenden ist, kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden. ETL WP-Gruppe | 4342461 | 550 (6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer, b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen, c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Umwandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung, Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und dergleichen und d) die Unterstützung bei der Erfüllung von Anzeige- und Dokumentationspflichten. (7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird nicht übernommen. 12. Elektronische Kommunikation Die Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Auftraggeber kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kommunikation per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt, wie etwa die Verschlüsselung von E-Mails, wird der Auftraggeber den Wirtschaftsprüfer entsprechend in Textform informieren. 13. Vergütung (1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner. (2) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. 14. Streitschlichtungen Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen. 15. Anzuwendendes Recht Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.