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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1368921.pdf
Größe
785 kB
Erstellt
16.02.18, 12:00
Aktualisiert
11.05.18, 10:34

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Inhalt der Datei

Informationsvorlage Nr. VI-Ifo-05503 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Bericht zur Umsetzung des Konzeptes zur Finanzierung des ÖPNV in der Stadt Leipzig und Betrauung der LVB für die Jahre 2015 und 2016 inkl. Gesamtbericht nach VO (EG) 1370/2007 für das Jahr 2016 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung 20.06.2018 Information zur Kenntnis Beschlussvorschlag: 1. Der Bericht zur Umsetzung des Konzeptes zur Finanzierung des ÖPNV in der Stadt Leipzig und Betrauung der LVB für die Jahre 2015 und 2016 wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Gesamtbericht gemäß EU-Verordnung 1370/2007 für das Jahr 2016 (Anlage 4) wird zur Kenntnis genommen und auf der Homepage der Stadt Leipzig veröffentlicht. 1/13 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen x Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/13 Sachverhalt: 0 Vorbemerkung Im Zusammenhang mit der letzten Vorlage zum „Bericht zur Umsetzung des Konzepts zur Finanzierung des ÖPNV und Betrauung der LVB incl. Gesamtbericht nach VO (EG) 1370/2007 für 2014“ wurde seitens der Mitglieder des Fachausschusses Stadtentwicklung und Bau sowie der Verwaltung über die vom Fachausschuss als ungenügend transparent wahrgenommene Vorlage sowie die Darstellung des Daten- und Zahlenmaterials diskutiert. In diesem Zusammenhang wurde festgehalten, dass die künftige Vorlagenform angepasst wird, sodass die Daten insgesamt vergleichbarer und übersichtlicher dargestellt werden. Dieser Festlegung ist die Stadtverwaltung insofern nachgekommen, dass den Fachausschuss-Mitgliedern am 14.03.2017 im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau eine entsprechende Information aus dem Geschäftskreis der Bürgermeisterin zur Struktur und Form künftiger Vorlagen zum „Bericht zur Umsetzung des Konzeptes zur Finanzierung des ÖPNV in der Stadt Leipzig und Betrauung der LVB inkl. Gesamtbericht nach VO (EG) 1370/2007“ vorgelegt wurde. Diese Information enthielt neben Erläuterungen zum Leipziger Betrauungsmodell auch Vorschläge für entsprechende Anpassungen in der Vorlagenform sowie zur geplanten Struktur künftiger Vorlagen. Die Vorlage zum „Bericht zur Umsetzung des Konzeptes zur Finanzierung des ÖPNV in der Stadt Leipzig und Betrauung der LVB für die Jahre 2015 und 2016 inkl. Gesamtbericht nach VO (EG) 1370/2007 für das Jahr 2016“ folgt in ihrem Aufbau diesem Vorschlag. 1 Anlass und Ziel der Vorlage Da die Betrauung der LVB vor Inkrafttreten der VO (EG) 1370/2007 abgeschlossen wurde, hat die Stadt Leipzig eine Übergangsregelung im Sinne der zuvor genannten Verordnung (siehe Art. 8, Abs. 3b) geschaffen, sodass die Übergangsvorschriften in Anspruch genommen werden können und die Betrauung der LVB somit für ihre vorgesehene Laufzeit, jedoch maximal für 30 Jahre, gültig bleibt. Die Betrauung ist in ihrer Laufzeit bis zum 31.12.2028 begrenzt. Aufbauend auf dem Ratsbeschluss Nr. RBIV-1754/09 zum Konzept zur Finanzierung des ÖPNV in der Stadt Leipzig und Betrauung der LVB wurden dem Stadtrat für die Jahre 2009/2010, 2011/2012 sowie 2013/2014 insgesamt bereits drei Berichte zur Umsetzung des Konzeptes zur Kenntnis gegeben. Dass die Vorlage zur Umsetzung des Leipziger Betrauungsmodells im Zweijahresrhythmus erstellt wird, hängt im Wesentlichen mit dem ebenfalls aller zwei Jahre durch die LVB zu erstellenden „Bericht zu den ergänzenden Anforderungen“ gemäß Anlage 2/6 der Betrauung zusammen. Dieser Bericht erläutert Maßnahmen, welche die LVB in den vergangenen zwei Jahren zur Erfüllung der definierten Anforderungen des Nahverkehrsplans (NVP) im Zusammenhang mit der Betrauung erbracht haben und zeigt deren Erfüllungsstand. Im Folgenden wird im Punkt 2 zunächst ein Resümee über die Umsetzung des zuvor genannten Beschlusses für die Jahre 2015 und 2016 gezogen. In der Anlage 1 ist darüber hinaus die Entwicklung der Parameter/ Finanzierungsbausteine, Leistungseinheiten sowie Ausgleichsbeträge ab dem Jahr 2009 dargestellt. Anlage 2 beinhaltet den zuvor genannten „Bericht zu den ergänzenden Anforderungen der LVB“, über den der Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau mit Datum vom 15.08.2017 bereits informiert wurde. In der Anlage 3 wird die Entwicklung weiterer Kenngrößen anhand der IST-Werte aus dem Jahresabschluss der LVB aufgezeigt. 3/13 Im Punkt 3 dieser Vorlage werden darüber hinaus entsprechende Vorgaben aus dem EURecht thematisiert. Darin enthalten ist u. a. auch der Gesamtbericht über die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im ÖPNV für das Jahr 2016 nach Artikel 7 (1) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (siehe Anlage 4). Eine Zusammenfassung erfolgt in Punkt 4. 2 Umsetzung des „Konzeptes zur Finanzierung des ÖPNV in der Stadt Leipzig und Betrauung der LVB“ 2.1 Bestandteile des Leipziger Betrauungsmodells und Darstellung möglicher vorgenommener Änderungen Die drei Komponenten des Leipziger Betrauungsmodells, welches die Grundlage zur Erfüllung der Pflichten der Stadt Leipzig als Aufgabenträgerin – und somit auch der Begrenzung des Gesamtfinanzierungsbeitrages bildet – sind: • • • die Richtlinie zum Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im ÖPNV in der Stadt Leipzig (Finanzierungsrichtlinie) der Betrauungsbeschluss zur Betrauung der LVB durch die Stadt Leipzig – Konkretisierung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im ÖPNV sowie der Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag (VLFV) zwischen der Stadt Leipzig, der Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (LVV) mbH und der LVB. Dieses operative Konstrukt gibt den rechtlichen als auch den finanziellen Rahmen für die Beauftragung des städtischen Nahverkehrsunternehmens, den LVB, vor. Das Leipziger Betrauungsmodell ist vor allem EU-beihilferechtlich motiviert, das heißt, es zielt insbesondere auf eine EU rechtliche Konformität und damit auf eine maximale Rechtssicherheit für die Stadt Leipzig, die LVV und die LVB ab. 2.1.1 Finanzierungsrichtlinie Auf Basis der Finanzierungsrichtlinie kann theoretisch jedes Verkehrsunternehmen Ausgleichsmittel bei der Stadt Leipzig beantragen, wenn es bestimmte gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen und weitere Voraussetzungen (Betrauung, Finanzierungsantrag, Inhaber von Liniengenehmigungen, Anwendung des Verbundtarifs) erfüllt. Faktisch dürfte der überwiegende Teil der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im ÖPNV in Leipzig durch die Betrauung der LVB abgedeckt sein. Die Stadt Leipzig hat mit dem Leipziger Betrauungsmodell von ihrem Recht Gebrauch gemacht, die Verkehrsleistung ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens zu betrauen. Die Ausgleichszahlungen werden als Ausgleich für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen angesehen, die wie gewährte städtische Fördermittel einer Verwendungsnachweisführung und Fortschreibung bedürfen. Die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen stellen Lasten dar, die ein privatwirtschaftliches Unternehmen nach eigenem unternehmerischem Ermessen so wahrscheinlich nicht eingehen würde. An der Finanzierungsrichtlinie wurden seit ihrer Beschlussfassung im Jahr 2009 keine Änderungen vorgenommen oder Nachträge formuliert. 2.1.2 Betrauungsbeschluss Der Betrauungsgegenstand wurde verkehrlich mit den im Leipziger Betrauungsmodell aufgeführten Linien konkretisiert. Ausschlaggebendes Kriterium für die Genehmigung einer Linie bleiben somit verkehrliche Gründe, die Betrauung ist daher das "vorgelagerte" europarechtliche Konstrukt, durch das für gemeinwirtschaftliche Verkehre eine öffentliche Bezuschussung begründet werden kann. 4/13 Die eigentliche Betrauung der LVB ist (in Form des Betrauungsbeschlusses) ebenfalls Bestandteil des Leipziger Betrauungsmodells. Die LVB wurde von der Stadt Leipzig mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen (Vorhaltung Infrastruktur, verbundbezogene Verpflichtungen, Aufgaben Fahrbetrieb und sozialpolitische Verpflichtungen) betraut. Der Ausgleich erfolgt unter Einhaltung der Vorgaben aus der Finanzierungsrichtlinie der Stadt Leipzig. Der Betrauungsbeschluss wurde seit der Beschlussfassung 2009 durch verschiedene Stadtratsbeschlüsse ergänzt: RBV-425/10 vom 16.06.2010 im Zusammenhang mit der Busnetzreform 2010, RBV-1842/13 vom 11.12.2013 zur Übertragung der Aufgabenträgerschaft gebietsüberschreitender Buslinien sowie DS-00788/14 vom 25.03.2015 hinsichtlich der Ergänzungsbetrauung Linie 91. 2.1.3 Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag (VLFV) Im VLFV sind Form und Weg der Fehlbetragsfinanzierung der LVB geregelt, wobei sich die Höchstbetragsfinanzierung aus 4 Finanzierungskomponenten (Vorhaltung von Verkehrsinfrastruktur, Verbundbezogene Verpflichtungen, Aufgaben des Fahrbetriebs, Sozialpolitische Verpflichtungen) zusammensetzt und darüber hinaus durch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der LVV beeinflusst wird. Der VLFV regelt ausschließlich die Fehlbetragsfinanzierung der LVB auf Basis des heutigen Verkehrsangebotes. Dargestellt ist dort somit der Zuschuss für die tatsächlichen Kosten der von der LVB übernommenen gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen. Der maximal mögliche Ausgleichsbetrag der LVB wird darüber hinaus EU‐rechtlich durch die Kosten, die der LVB (nach Berücksichtigung aller Erlöse) für die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen bestehen bleiben, begrenzt. Bei der Finanzierung des ÖPNV durch den VLFV handelt es sich um eine reine Gesellschafterfinanzierung, d. h., die Fehlbetragsfinanzierung wird vollständig über den steuerlichen Querverbund im LVV-Konzern abgedeckt. Gleichzeitig ist es dadurch aber auch nicht möglich, den VLFV an eine verkehrliche „Gegenleistung“ zu knüpfen, da im Modell der steuerlichen Einlagefinanzierung (steuerlicher Querverbund) der LVB durch die LVV grundsätzlich kein Leistungsaustausch stattfinden darf. Würde ein Leistungsaustausch stattfinden, zöge dies die Erhebung von Umsatz- und Ertragsteuer nach sich, d. h. auf die Leistung der LVB würde Umsatzsteuer und auf mögliche Gewinne der Leipziger Wasserwerke und der Leipziger Stadtwerke Ertragsteuer anfallen. Die Aufnahme einer verkehrlichen „Gegenleistung“ in den VLFV wäre damit in jedem Falle eine Änderung des zuvor genannten Modells und würde enorme steuerliche Risiken mit sich bringen. Denn jede (substanzielle) Veränderung des VLFV, bspw. in Richtung eines „Leistungsvertrages“, würde die Gültigkeit der verbindlichen Auskunft des Finanzamtes, welche ausschließlich für dieses Modell vorliegt, sowie mithin die Aufrechterhaltung der steuerlichen Querverbundsfinanzierung gefährden. Daher ist es unabdingbar, die zwei Betrauungskomponenten „Verkehrsleistung“ und „Finanzierung“ voneinander zu trennen. Die Komponente der „Verkehrsleistung“ wird über die Anforderungen des jeweils gültigen NVP der Stadt Leipzig definiert. Ergeben sich aus der von Seiten der Stadt veranlassten Änderung des Verkehrsangebotes oder der Fortschreibung des Anforderungsprofils Mehraufwendungen bei der LVB, ist (nach entsprechendem Nachweis der Mehraufwendungen durch die LVB) über eine Anpassung der Fehlbetragsfinanzierung gemäß VLFV zu verhandeln. Der im Jahr 1999 abgeschlossene VLFV wurde im Zusammenhang mit der Begrenzung der Höchstbeträge in den Jahren 2003, 2005, 2009, 2013, 2015 und 2017 entsprechenden Änderungen bzw. Ergänzungen (Zusatzvereinbarungen) unterzogen. Die letzte aus dem Jahr 2017 stammende 5. Zusatzvereinbarung regelt die Begrenzung des Gesamtfinanzierungsbeitrages für die Jahre 2017 und 2018. Für die Jahre ab 2019 bedarf es 5/13 im Zusammenhang mit der Fortschreibung der Höchstbeträge einer weiteren ergänzenden Vereinbarung. 2.2 Nachweisführung der LVB 2.2.1 Verwendungsnachweis Anlass, Ziel und Prüfgrundlage Der Verwendungsnachweis wird gemäß § 2 Abs. 6 des VLFV (in der Fassung der Änderung des VLFV vom 28.10.2009) i. V. m. den Ziffern 6 und 7.4 der Finanzierungsrichtlinie erstellt. Ziel dessen ist es, zu bescheinigen, dass die Finanzierung der LVB in der entsprechend betrachteten Periode aus behilferechtlichen Gesichtspunkten nicht zu einer Überkompensation geführt hat. Dazu muss durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigt werden, dass die Kosten, Erträge und Leistungsdaten den tatsächlichen, bei der LVB angefallenen Ist- Aufwendungen und Ist-Erträgen entsprechen und diese aus der Gewinn- und Verlustrechnung des Jahresabschlusses der LVB vollständig und richtig abgeleitet wurden. In diesem Zusammenhang ist von den LVB entsprechend der Ziffer 6.1 der Finanzierungsrichtlinie zur Erfüllung der Transparenzvorgaben im Verkehrsbereich eine Trennungsrechnung auf der Grundlage des internen Rechnungswesens vorzuhalten. In der Rechnungslegung der LVB muss (gemäß Ziffer 6.2 sowie Anlage F, Anhang 3 der Finanzierungsrichtlinie) getrennt ausgewiesen werden, welche Kosten durch die Erfüllung der betreffenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen entstanden sind, welche zusätzlichen Erträge aufgrund der Erfüllung dieser Verpflichtung erzielt wurden und welche Ausgleichszahlungen erfolgt sind. Der Nachweis der entstandenen Kosten im betrauten Bereich erfolgt in der internen Rechnungslegung demzufolge getrennt von den anderen Tätigkeiten des Unternehmens als gesonderte Tätigkeiten (unabhängig davon, ob die anderen Tätigkeiten mit dem Personenverkehr im Zusammenhang stehen) in Form einer Trennungsrechnung. Darüber hinaus ist der Nachweis der entstandenen Kosten in der Trennungsrechnung über eine Abstimmbrücke mit dem testierten Jahresabschluss der LVB abzugleichen (Ziffer 6.3 Finanzierungsrichtlinie). Prüfergebnisse und Schlussfolgerungen Mit Schreiben der LVB vom 15.11.2017 erhielt die Stadt Leipzig den Verwendungsnachweis für das Jahr 2016 bzw. vom 22.11.2016 für das Jahr 2015. In den Verwendungsnachweisen wird durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Industrie und Verkehrstreuhand GmbH bescheinigt, dass die im Verwendungsnachweis nachgewiesenen Kosten, Erträge, Leistungsdaten und Ausgleichsbeträge aus materieller Sicht den tatsächlichen, bei der LVB in dem jeweiligen Jahr angefallenen Ist-Aufwendungen und Ist-Erträgen entsprechen. Das bedeutet, dass die LVB in den Jahren 2015 und 2016 aus beihilferechtlichen Gesichtspunkten rechnerisch nicht überkompensiert war und der angesetzte Gewinn angemessen ist. In Bezug auf der gemäß VLFV und Anhang zu prüfenden Anreizregelung lagen die Ergebnisse der LVB kumuliert im unteren Drittel der Bandbreiten vergleichbarer, durchschnittlicher, gut geführter Unternehmen, sodass sowohl den Sollwerten 2015 als auch 2016 eine Erhöhung der Parameter um einen Prozentpunkt zugrunde lag. Konkret bedeutet dies, dass die Wirtschaftlichkeit der LVB in 2015 und 2016 derer eines vergleichbaren, durchschnittlich, gut geführten Unternehmens entsprochen hat und somit ein entsprechender Anreiz zur noch effizienteren Erbringung öffentlicher Dienstleistungen gewährt wurde. In der Anlage 1 ist die Entwicklung der Parameter/ Finanzierungsbausteine bzw. des Ausgleichsbetrages ab dem Jahre 2009 sowohl tabellarisch als auch grafisch dargestellt. Es zeigt sich, dass die gemeinwirtschaftlichen Leistungen einerseits leicht gestiegen sind. 6/13 Andererseits werden von Seiten der LVB die Gewinne aus den eigenwirtschaftlichen Bereichen zur Deckung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen herangezogen, da der rein rechnerisch mögliche Ausgleichsbetrag für die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen in Summe über den gewährten Ausgleichsbeträgen liegt. Der niedrige Parameter für das Jahr 2014 im Baustein 3 „Aufgaben des Fahrbetriebs“ hängt mit der Umgestaltung der Verrechnungssystematik innerhalb der LVB-Gruppe zusammen, welche in 2014 noch nicht vollständig umgesetzt war. Insgesamt kann festgestellt werden, dass sowohl die Erträge (bspw. Linienerlöse sowie Erträge/ Zuschüsse von Dritten/ Fördermittel) als auch die Kosten (u. a. Vorhaltekosten für Fahrzeuge) insgesamt gestiegen sind. 2.2.2 Bericht über die Angemessenheit der Kosten Anlass, Ziel und Prüfgrundlage Gemäß § 2 Abs. 5 VLFV (in der Fassung der Änderung des VLFV vom 28.10.2009) sowie den Ziffern 5.4.5 und 5.4.8 der Finanzierungsrichtlinie ist seitens der LVB aller drei Jahre ein Bericht über die Angemessenheit der Kosten der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen an die Stadt Leipzig zu übergeben. Darin wird einerseits nachgewiesen, dass sich die Kosten für die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen der vergangenen drei Jahre im Rahmen der Kosten vergleichbarer, durchschnittlich, gut geführter Unternehmen bewegt haben (ex-Post) und andererseits wird anhand dieser Kosten in der Vergangenheit geprüft, ob die Kostensätze für die Zukunft (ex-ante, Fortschreibung der Parameter) noch angemessen sind oder fortgeschrieben werden müssen. Mit diesem Bericht wird somit die Vorgabe, dass die Wirtschaftlichkeit der LVB auf einem dem Marktniveau vergleichbarem Niveau zu halten und zu sichern ist, geprüft und bestätigt. In die Vergleichsbetrachtung sind mindestens 10 Unternehmen einzubeziehen, die über vergleichbare strukturelle Rahmenbedingungen wie die LVB verfügen. Liegen die Ergebnisse der LVB kumuliert im unteren Drittel der Bandbreite der verglichenen Unternehmen oder darunter, so erhöhen sich die fortgeschriebenen Parameter entsprechend der Anreizregelung einer wirtschaftlichen Unternehmensführung, um einen Prozentpunkt. Die Prüfung bzw. deren Ergebnis ist somit wichtige Grundlage für die Fortschreibung der Parameter. Prüfergebnisse und Schlussfolgerungen Die letzte Aktualisierung erhielt die Stadt Leipzig mit Schreiben vom 18.12.2017. Ergebnis der ex-post Prüfung ist, dass die Kosten aus der Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung der LVB für die Jahre 2014 – 2016 kumuliert im unteren Drittel der Bandbreiten der Kosten eines vergleichbaren, durchschnittlich, gut geführten Unternehmens lagen. Konsequenz daraus ist, dass die Parameter für die nächste Ausgleichsperiode ab 2018 um jeweils 1 % erhöht werden können. Im Ergebnis der ex-ante Prüfung werden für die Ausgleichsperiode ab 2018 die Parameter der Bausteine 1 und 2 (Vorhaltung Verkehrsinfrastruktur, Verbundbedingte Verpflichtungen) lediglich über angepasste Preisindizes fortgeschrieben. Da der Baustein 3 (Aufgaben des Fahrbetriebs) aus vier Unter-Bausteinen besteht, erfolgt z. T. ebenfalls nur eine reine Preisfortschreibung, z. T. ist jedoch eine Strukturfortschreibung (bspw. durch die Neuermittlung von entsprechenden Werten oder die Anpassung von Kostensätzen) erforderlich. Für den Baustein 4 (Sozialpolitische Verpflichtungen) erfolgt die Fortschreibung über eine kalkulatorische Neuermittlung über die Bezugsgröße „Köpfe“, da die Einstellung von Neufahrern nur noch zum Spartentarif (und nicht mehr über Altverträge) erfolgt und sich das Tariflohndelta somit langfristig weiter abbaut. Der ermittelte, rein rechnerisch zu betrachtende Ausgleichsbetrag und die darauf aufbauenden Parameter für 2018 7/13 können in Folge dieser Ergebnisse für die nächste Ausgleichsperiode 2018 – 2020 herangezogen werden. Im Rahmen der Fortschreibung der Parameter für 2018 wurde dieses Ergebnis bereits berücksichtigt. 8/13 2.2.3 Fortschreibung der Parameter Anlass, Ziel und Prüfgrundlage Die jährliche Fortschreibung der Parameter bzw. des Finanzierungsbedarfes für das Folgejahr erfolgt gemäß § 2 Abs. 3 VLFV (in der Fassung der Änderung des VLFV vom 28.10.2009) sowie den Ziffern 5.4.4 und 5.4.8 der Finanzierungsrichtlinie. Die Parameter der einzelnen Finanzierungskomponenten (Vorhaltung von Verkehrsinfrastruktur, Verbundbezogene Verpflichtungen, Aufgaben des Fahrbetriebs, Sozialpolitische Verpflichtungen) leiten sich entsprechend § 2 Abs. 1 des VLFV aus der bereits zuvor genannten Trennungsrechnung ab. Der Finanzierungsbedarf der LVB wird demzufolge im Rahmen der Erfolgsplanung anhand der Trennungsrechnung fortgeschrieben. Prüfergebnisse und Schlussfolgerungen Mit Schreiben der LVB vom 27.11.2017 wurde der Stadt die Fortschreibung der Parameter für das Jahr 2018 sowie am 30.11.2016 für das Jahr 2017 zur Kenntnisnahme übergeben. Da die Kosten der LVB zur Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung im Rahmen der Kosten von vergleichbaren, durchschnittlich, gut geführten Unternehmen lagen, wurden die Parameter entsprechend der zuvor genannten Anreizregelung um einen Prozentpunkt erhöht. 2.2.4 Bericht zu den ergänzenden Anforderungen Anlass, Ziel und Prüfgrundlage Wie eingangs erwähnt, berichtet die LVB im Rahmen der Nachweisführung und gemäß Anlage 2/6 des Betrauungsbeschlusses alle 2 Jahre über die ergänzenden Anforderungen. Der Bericht erläutert die Maßnahmen, welche die LVB zur Erfüllung der definierten Anforderungen des NVP im Zusammenhang mit der Betrauung erbracht haben. Des Weiteren enthält dieser eine Gesamtbetrachtung zu den Anforderungen des NVP und deren Erfüllungsstand. Ziel des Berichtes ist es somit aufzuzeigen, inwiefern die Zielstellungen des NVP bereits erreicht worden sind und inwiefern bzw. an welchen Stellen Verbesserungsmöglichkeiten bestehen. Berichtet wird in diesem Nachweis insbesondere über den Fahrbetrieb und die Infrastruktur, dazu zählen u. a. die Anbindung schlecht erschlossener Gebiete, die Bedienungshäufigkeit, die Verbesserung von Umsteigebeziehungen, die Erreichbarkeit des Stadtzentrums, die Umstellung auf Niederflurfahrzeuge, der barrierefreie Ausbau von Haltestellen sowie die Anwendung des Verbundtarifes und Informationen an der Haltestelle, am und in Fahrzeugen. Prüfergebnisse und Schlussfolgerungen Mit Schreiben der LVB vom 10.04.2017 wurde der Stadt Leipzig der Bericht für die Jahre 2015 und 2016 übergeben. Im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau am 15.08.2017 wurde eine entsprechende Informationsvorlage eingebracht. Für die Berichtsjahre 2015/2016 werden hinsichtlich des Fahrbetriebs bspw. die Angebotsausweitung auf allen Straßenbahnlinien (10-Minuten-Takt an Samstagen, außer Linie 14), die Verbesserung der Feinerschließung durch die Einrichtung 7 neuer Haltestellen, das Verkehrskonzept Markkleeberg bzw. dessen Auswirkungen auf den Leipziger ÖPNV sowie die Neuordnung der sog. „Hauptbahnhof-Sammelanschlüsse“ und die Erweiterung des Nightliner-Angebotes thematisiert. Bezüglich der radialen und tangentialen 9/13 Verkehrsverbindungen werden die im NVP festgeschriebenen Mindeststandards vollumfänglich eingehalten. In Bezug auf die Infrastruktur wird aus dem Bericht deutlich, dass zur Sicherstellung der Unterhaltung und Veränderung der Straßenbahninfrastruktur Fördermittel für investive Verbesserungen in entsprechender Höhe notwendig waren, akquiriert und im Vergleich zu den Vorjahren gesteigert werden konnten. Für die Zukunft wird deutlich, dass dieses Niveau gehalten werden muss, da es nur mit ausreichend Fördermitteln möglich ist, das Streckennetz weiter zu modernisieren und die Substanz zu erhalten. Darüber hinaus konnte der barrierefreie Ausbau von Straßenbahn- und Bushaltestellen 2015/2016 weiter erfolgreich vorangetrieben werden. In Bezug auf die Fahrzeuge wird im Bericht eine Übersicht über die Entwicklung der Fahrzeugflotte gegeben. Bspw. konnte durch die Anschaffung weiterer neuer Busse der Anteil an Fahrzeugen mit grüner Umweltplakette zum 31.12.2016 auf 100 % gesteigert werden. Durch die Beschaffung von neuen Niederflurstraßenbahn-Triebwagen konnte die Aussonderung von Tatrafahrzeugen weiter vorangetrieben werden, sodass der Niederfluranteil zum 31.12.2016 auf 75 % erhöht werden konnte. Hinsichtlich der Fahrgastinformation wurde die Fahrplanauskunft durch die Speisung von IST-Daten weiter verbessert. Darüber hinaus wurde im Rahmen mehrerer Großereignisse (Konzerte, Fußballspiele in der 1. Bundesliga, 100. Deutscher Katholikentag, Wave-Gotik-Treffen) ein zusätzliches bedarfsgerechtes ÖPNV-Angebot geschaffen. Hinsichtlich der Anwendung des Verbundtarifs wird im Bericht u. a. ausgeführt, dass mit den Wintersemestern 2014/15 bzw. 2016/17 nunmehr alle bisher im Haustarif der LVB verbliebenen Studenten in das MDV-Vollticket mit MDV-weiter Gültigkeit überführt werden konnten. Darüber hinaus wurden die Tarif- und Vertriebsangebote stetig weiterentwickelt. In Bezug auf die Erfüllung der Mindeststandards des NVP wird ausgeführt, dass die flächenhafte Erschließung des Stadtgebiets in den Berichtsjahren 2015/16 noch nicht vollumfänglich erfüllt werden konnte. Im Vergleich zur Fahrplanperiode 2006/2007, die dem für das Berichtsjahr gültigen NVP zu Grunde liegt, konnte die Erschließungsqualität jedoch verbessert werden. D. H., dass die schlecht erschlossenen Gebiete mit fehlenden Fahrten (Kategorie A) nunmehr zu allen Verkehrszeiten erschlossen sind (Ausnahme Schwachverkehrszeit in Burghausen). Von den schlecht erschlossenen Gebieten, die nicht im Nahbereich einer Haltestelle liegen (Kategorie B) konnten 3 Gebiete neu erschlossen werden. Der Standard „Bedienungshäufigkeit“ wird durchgängig entsprechend den Vorgaben des NVP erfüllt. Der Zielstandard zur Bedienung ausgewählter Tangentialrelationen wird seit der Busnetzreform 2010 deutlich übererfüllt und auch der Zielstandard zur Erreichbarkeit des Stadtzentrums (Reisezeit, Umsteigehäufigkeit) wird durchgängig erfüllt. Zudem konnte der Anteil der barrierefrei ausgebauten Straßenbahnhaltestellen gesteigert werden. Insgesamt wurden die definierten Anforderungen des NVP im Zusammenhang mit der Betrauung weitestgehend erfüllt. Zwar konnten noch nicht alle Ziele des NVP vollumfänglich erreicht werden, jedoch hat sich das ÖPNV-Angebot in den vergangenen Jahren merklich gebessert, sodass bereits zahlreiche Fortschritte erzielt werden konnten. 2.2.5 Übersicht weiterer Kenngrößen (IST-Werte) Anlass, Ziel und Prüfgrundlage Aufgrund dessen, dass die bisherigen Darstellungen (Anlage 1) auch kalkulatorische Werte beinhalten, denen Überschüsse aus dem „eigenwirtschaftlichen“ Bereich entgegenzurechnen sind, ist der Vorlage erstmals auch eine Übersicht beigelegt, welche ausschließlich die tatsächlichen IST-Werte darstellt (Anlage 3). Folgende Punkte, die sich aus dem 10/13 Jahresabschluss der LVB ableiten, wurden dabei für die vergangenen Jahre gegenübergestellt: • • • • • • Fahrgastzahlen in Mio. Personen Erlöse aus dem Linienverkehr in Euro Zahlungen aus dem VLFV für das Bediengebiet der Stadt Leipzig in Euro Investitionen in Netze, Fahrzeuge, Liegenschaften, Marketing, EDV etc. in Euro Erhaltene Fördermittel für Investitionen in Euro Betriebliche Aufwendungen in Euro (u. a. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Materialund Personalaufwand, Abschreibung, Aufwendungen für bezogene Leistungen) Prüfergebnisse und Schlussfolgerungen Aus der Gegenüberstellung in Anlage 3 wird deutlich, dass sich sowohl die Anzahl der Fahrgäste als auch die Linieneinnahmen deutlich erhöht haben. Dies ist insbesondere auf das sehr positive Bevölkerungswachstum der vergangenen Jahre, aber auch auf Angebotsverbesserungen und damit einhergehender zusätzlicher ÖPNV-Nutzer zurückzuführen. Im Gegensatz dazu hat sich die Höhe des Gesamtfinanzierungsbeitrages gemäß VLFV seit 2009 kontinuierlich verringert und stagniert seit 2012 bei einer Höhe von 45 Mio. € pro Jahr. Neben der Finanzierung über den steuerlichen Querverbund werden den LVB weitere Mittel, u. a. über Verkehrsverträge, bspw. zur Finanzierung der PlusBuslinien 65, 91 und 131, sowie zum Ausgleich für Finanzierungsaufwendungen im Zusammenhang mit der Neubeschaffung von Straßenbahnen gewährt. Alle Erträge werden im Verwendungsnachweis entsprechend transparent und nachvollziehbar angegeben. Die Kosten für die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen werden darüber hinaus teilweise auch durch Gewinne der LVB aus den eigenwirtschaftlichen Bereichen gedeckt. 3. Vorgaben und Nachweise entsprechend EU-Recht 3.1. Anhangsabrechnung der LVB Anlass, Ziel und Prüfgrundlage Dem Verwendungsnachweis der LVB ist eine Abrechnung gemäß des Anhangs der VO (EG) 1370/2007 („Anhangsabrechnung“) beigefügt. Die Stadt Leipzig hat durch die Betrauung der LVB eine Übergangsregelung im Sinne der zuvor genannten Verordnung (siehe Art. 8, Abs. 3b) geschaffen, sodass die Übergangsvorschriften in Anspruch genommen werden können. Die Verordnung enthält im Anhang ein Berechnungsschema, wie beihilferechtliche Abrechnungen EU-konform erfolgen können. Seitens der LVB wird freiwillig eine entsprechende Anhangsabrechnung erstellt, die im Prüfprozess der Betrauungsregelung gemeinsam mit dem Verwendungsnachweis einer formellen Prüfung unterzogen und mit einer Bescheinigung testiert wird. Ziel der Bescheinigung ist es, zu bestätigen, dass beihilferechtlich keine rechnerische Überkompensation der LVB erfolgt. Die Anhangsabrechnung stellt dabei sämtliche der LVB zufließenden öffentlichen Finanzierungen als (beihilferechtliche) Nebenrechnung zu den bereits bestehenden Abrechnungen (bspw. Mittel aus dem VLFV, weitere öffentliche Mittel) dar. Somit werden nicht nur die städtischen Zuschüsse betrachtet, sondern auch die weiteren der LVB zufließenden staatlichen Mittel wie bspw. Fahrzeugförderung und Ausgleiche für den Ausbildungsverkehr. Prüfergebnisse und Schlussfolgerungen 11/13 Grundsätzlich lässt sich aus den Anhangsabrechnungen 2015 wie auch 2016 ablesen, dass sowohl die Erträge als auch die Aufwendungen insgesamt in Summe gestiegen sind. Die Ertragssteigerung ist v. a. auf höhere Linieneinnahmen, sonstige Zuschüsse (wie Förderungen investiver Art und in Fahrzeuge) sowie sonstige Erträge (bspw. aus Vermietung, erhöhtem Beförderungsentgelt, EU-Mitteln) zurückzuführen. Die Erhöhung der Aufwendungen ist u. a. durch Aufwandssteigerungen beim Material, Personal, bei Abschreibungen und sonstigen Aufwänden begründet. Im Ergebnis der Gegenüberstellung der Erträge und Aufwendungen ergibt sich für die Stadt Leipzig im ÖPNV ein geringes Defizit, was durch einen leichten Überschuss im ÖPNV Gesamtnetz ausgeglichen wird. Das resultierende Defizit im Busbereich (was u. a. mit einer geringeren Kostenoptimierung durch die vorrangige Zubringerfunktion des Busses und die tangentiale Ausrichtung auf das radiale Straßenbahnnetz sowie einer geringeren Erlösergiebigkeit im Vergleich zur Straßenbahn begründet werden kann), wird den entsprechenden Überschüssen im Straßenbahnbereich gegengerechnet und kann somit vollständig ausgeglichen werden. Neben der zuvor genannten Darstellung der Erträge und Aufwendungen wird darüber hinaus die Ist-Finanzierung (aus dem Verwendungsnachweis) der Soll-Finanzierung (aus der Fortschreibung der Parameter) gegenübergestellt. Anhand der Gegenüberstellung des tatsächlich finanzierten Betrages und des maximal zulässigen Betrages gemäß der Betrauung sowie unter Berücksichtigung eines angemessenen Gewinns kann im Ergebnis festgestellt werden, ob eine Über- bzw. Unterkompensation des Verkehrsunternehmens vorliegt. Entsprechend der Anhangsabrechnungen 2015 und 2016 der LVB wurde der beihilferechtlich zulässige Betrag rechnerisch unterschritten, sodass die LVB im Ergebnis nicht überkompensiert ist. 3.2 Gesamtbericht der Stadt Leipzig nach VO (EG) 1370/2007 Anlass, Ziel und Prüfgrundlage Entsprechend des Artikels 7 Absatz 1 der VO (EG) 1370/2007 hat die Stadt Leipzig jährlich einen Gesamtbericht über die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im ÖPNV zu erarbeiten (siehe Anlage 4). Darin muss über alle die in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Leipzig fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte berichtet werden. Ferner soll der Bericht nach Busverkehren und schienengebundenen Verkehren unterscheiden und die Kontrolle und Beurteilung der Leistungen, der Qualität und der Finanzierung des öffentlichen Verkehrsnetzes ermöglichen. Der Bericht enthält zudem Informationen über Art und Umfang der gewährten ausschließlichen Rechte. Mit der Änderungs-VO (EU) 2016/2338 zur VO 1370/2007 vom 14.12.2016 wurde der Art. 7 Abs. 1 zur Veröffentlichung dahingehend geändert, dass der Gesamtbericht darüber hinaus die politischen Ziele, wie sie in den Strategiepapieren für den öffentlichen Verkehr in dem betreffenden Mitgliedstaat aufgeführt sind, berücksichtigen muss. Ziel des Gesamtberichtes ist es, eine entsprechende Kontrolle und Beurteilung der Leistungen, der Qualität und der Finanzierung des öffentlichen Verkehrsnetzes zu ermöglichen und über die Art und den Umfang der gewährten Ausschließlichkeiten zu informieren. Der Bericht ist entsprechend den Vorgaben der EU öffentlich zugänglich zu machen und wird nach Kenntnisnahme durch den Stadtrat auf der Internetseite der Stadt Leipzig veröffentlicht. Prüfergebnisse und Schlussfolgerungen Siehe Anlage 4. 12/13 4 Zusammenfassung Alle im Rahmen der Betrauung sowie des Konzeptes zur Finanzierung des ÖPNV in der Stadt Leipzig zu erstellenden und seitens der LVB übergebenen Nachweise wurden durch die Stadt Leipzig hinsichtlich ihrer Vollständigkeit und Plausibilität überprüft. Alle darin enthaltenen textlichen und tabellarischen Ausführungen sind in sich schlüssig dargestellt und nachvollziehbar. Hinsichtlich der korrekten Ableitung und Berechnung der entsprechenden Werte wurden durch die Prüfgesellschaft PKF entsprechende Bescheinigungen erteilt. Im Ergebnis wird festgestellt, dass die Vorgaben gemäß des Betrauungsbeschlusses, der Finanzierungsrichtlinie sowie des VLFV in den Berichtsjahren 2015 und 2016 vollumfänglich eingehalten wurden. Die Betrauung der LVB wurde somit erfolgreich umgesetzt. Anlagen: Anlage 1: Entwicklung der Parameter/Finanzierungsbausteine, Leistungseinheiten sowie Ausgleichsbeträge ab dem Jahr 2009 Anlage 2: Bericht zu den ergänzenden Anforderungen der LVB für die Jahre 2015 und 2016 Anlage 3: Entwicklung weiterer Kenngrößen (Ist-Werte aus LVB-Jahresabschluss) Anlage 4: Gesamtbericht der Stadt Leipzig nach VO (EG) 1370/2007 für das Jahr 2016 13/13 Anlage 1: Entwicklung der Parameter/ Finanzierungsbausteine, Leistungseinheiten sowie Ausgleichsbeträge ab dem Jahr 2009 Entwicklung der Parameter in EURO pro Leistungseinheit Nr. Baustein Betriebszweig Plan 2009* Ist 2009 Plan 2010 Ist 2010 Plan 2011 Ist 2011 Plan 2012 Ist 2012 Plan 2013 Ist 2013 Plan 2014** Ist 2014** Plan 2015*** Ist 2015 Plan 2016 Ist 2016 Plan 2017 Plan 2018 Vorhaltung der Infrastruktur (€ pro Nutzzugkilometer) 1 2 Baustein 1 Straßenbahn 2,51 2,15 2,21 2,20 2,28 2,13 2,33 2,34 2,38 2,39 2,38 2,43 2,40 2,41 2,40 2,34 2,43 2,37 Omnibus 0,27 0,28 0,27 0,28 0,28 0,25 0,29 0,24 0,30 0,26 0,30 0,26 0,28 0,54 0,28 0,48 0,29 0,45 Verbundbezogenene Verpflichtungen (€ pro Linienbeförderungsfall) 4 5 Baustein 2 Straßenbahn 0,0277 0,0287 0,0281 0,0285 0,0285 0,0289 0,0304 0,0295 0,0307 0,0305 0,0321 0,0324 0,0329 0,0350 0,0338 0,0351 0,0346 0,0354 Omnibus 0,0277 0,0287 0,0281 0,0285 0,0285 0,0286 0,0304 0,0296 0,0307 0,0306 0,0321 0,0325 0,0356 0,0350 0,0366 0,0352 0,0374 0,0368 Aufgaben des Fahrbetriebes (€ pro Nutzzugkilometer) 7 8 Baustein 3 Straßenbahn 0,7933 0,9473 0,8111 0,9075 0,8321 0,9483 0,8389 0,9283 1,0255 0,9785 1,0266 0,6508 0,9595 1,1406 0,9662 1,0341 0,9866 1,0670 Omnibus 1,2836 1,3066 1,3097 1,3610 1,3320 1,4124 1,3426 1,4781 1,4490 1,5202 1,4809 1,4597 1,5196 1,4885 1,5470 1,4811 1,5532 1,5587 sozialpolitische Verpflichtungen (€ pro Kopf) 10 11 Baustein 4 Straßenbahn 12.739,57 15.118,30 15.329,96 15.093,29 15.544,58 12.509,93 15.346,21 13.517,69 15.591,92 13.567,22 16.106,70 12.240,20 14.657,53 11.704,47 15.111,91 4.473,44 15.100,55 9.792,68 Omnibus 17.088,75 15.230,45 15.443,68 15.301,99 15.659,89 11.210,16 15.460,05 12.835,88 15.757,16 12.337,64 16.277,39 13.075,88 14.126,19 12.141,12 14.564,10 4.608,91 14.553,15 9.586,51 Plan 2009*: Basisjahr gemäß Vorlage "Konzept zur Finanzierung des ÖPNV in der Stadt Leipzig und Betrauung der LVB" Anlage 3 Änderungen VLFV mit Parametern Punkt D 2014**: Der niedrige Parameter für das Jahr 2014 im Baustein 3 „Aufgaben des Fahrbetriebs“ hängt mit der Umgestaltung der Verrechnungssystematik innerhalb der LVB-Gruppe zusammen, welche in 2014 noch nicht vollständig umgesetzt war. Plan 2015***: Korrektur der Sollwerte 2015 aufgrund der Übertragung der Aufgabenträgerschaft für gebietsüberschreitende Buslinien erfolgt Hinweis: Die Ist-Werte errechnen sich als Quotient aus dem Ausgleichsbetrag (Anlage 1 Seite 3) und der Leistungseinheit (Anlage 1 Seite 2). Entwicklung Baustein 1 - Vorhaltung Infrastruktur Entwicklung Baustein 2 - Verbundbedingte Verpflichtungen 3,00 0,0400 0,0380 2,50 0,0360 0,0340 Straßenbahn (Ist) Omnibus (Ist) 1,50 Straßenbahn (Plan) Omnibus (Plan) 1,00 0,50 € / Linienbeförderungsfall € / Nutzzug-km 2,00 0,0320 Straßenbahn (Ist) 0,0300 Omnibus (Ist) Straßenbahn (Plan) 0,0280 Omnibus (Plan) 0,0260 0,0240 0,0220 0,00 0,0200 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Jahr 2009 1,8000 18.000 1,6000 16.000 1,4000 14.000 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Jahr 12.000 Straßenbahn (Ist) 1,0000 Omnibus (Ist) 0,8000 Straßenbahn (Plan) Omnibus (Plan) € / Kopf 1,2000 € / Nutzzug-km 2011 Entwicklung Baustein 4 - Sozialpolitische Verpflichtungen Entwicklung Baustein 3 - Aufgaben des Fahrbetriebs** Straßenbahn (Ist) 10.000 Omnibus (Ist) 8.000 Straßenbahn (Plan) Omnibus (Plan) 0,6000 6.000 0,4000 4.000 0,2000 2.000 0 0,0000 2009 Stadt Leipzig Verkehrs- und Tiefbauamt Fr. Löbel / 66.13 2010 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Jahr Seite 1 von 3 Anlage 1: Entwicklung der Parameter/ Finanzierungsbausteine, Leistungseinheiten sowie Ausgleichsbeträge ab dem Jahr 2009 Entwicklung der Leistungseinheiten (Nutzzugkilometer, Linienbeförderungsfall) Nr. Baustein Betriebszweig Plan 2009* Ist 2009 Plan 2010 Ist 2010 Plan 2011 Ist 2011 Plan 2012 Ist 2012 Plan 2013 Ist 2013 Plan 2014** Ist 2014 Plan 2015*** Ist 2015 Plan 2016 Ist 2016 Plan 2017 Plan 2018 Vorhaltung der Infrastruktur (Nutzzugkilometer) 1 2 Baustein 1 Straßenbahn 12.431.200 12.455.667 12.494.615 12.490.386 12.475.420 12.421.660 12.497.868 12.508.939 12.561.684 12.546.961 12.595.633 12.476.544 12.339.892 12.137.880 12.555.117 12.760.172 12.677.633 12.726.328 Omnibus 8.351.749 8.410.033 8.382.806 8.544.466 8.888.212 9.356.297 9.189.269 9.409.436 9.558.183 9.556.827 8.205.237 10.154.560 10.154.560 10.317.382 10.284.000 10.719.991 10.550.486 10.663.035 verbundbezogene Verpflichtungen (Linienbeförderungsfall) 4 5 Baustein 2 Straßenbahn 101.013.882 100.187.206 103.489.392 107.074.447 105.238.509 106.204.497 105.294.395 109.301.520 109.020.212 111.822.271 108.464.319 108.468.479 109.650.894 108.933.183 111.614.175 118.698.934 118.065.387 125.656.374 Omnibus 22.408.778 21.392.882 24.120.433 21.931.443 24.302.474 23.295.868 23.573.170 24.629.835 23.913.493 25.260.164 24.441.182 25.112.640 25.112.640 26.712.891 25.981.234 27.750.237 28.027.353 28.937.283 Aufgaben des Fahrbetriebes (Nutzzugkilometer) 7 8 Baustein 3 Straßenbahn 12.431.200 12.455.667 12.494.615 12.490.386 12.475.420 12.421.660 12.497.868 12.508.939 12.561.684 12.546.961 12.595.633 12.476.544 12.339.892 12.137.880 12.555.117 12.760.172 12.677.633 12.726.328 Omnibus 8.351.749 8.410.033 8.382.806 8.544.466 8.888.212 9.356.297 9.189.269 9.409.436 9.558.183 9.556.827 8.205.237 10.154.560 10.154.560 10.317.382 10.284.000 10.719.991 10.550.486 10.663.035 sozialpolitische Verpflichtungen (Köpfe) 10 11 Baustein 4 Straßenbahn 515 479 472 470 458 452 422 421 380 387 381 392 372 370 394 392 359 349 Omnibus 180 167 159 152 141 136 119 113 99 104 99 96 93 91 92 88 83 76 Plan 2009*: Basisjahr gemäß Vorlage "Konzept zur Finanzierung des ÖPNV in der Stadt Leipzig und Betrauung der LVB" Anlage 3 Änderungen VLFV mit Parametern Punkt D Plan 2014**: Die niedrigen Nutzzug-km innerhalb der Stadt Leipzig resultieren aus der Abgabe von Landkreislinien im Busbereich, dem Wegfall des Schienenersatzverkehrs für die S1 sowie den Zusatzleistungen auf der Buslinie 70 mit Inbetriebnahme des Citytunnels. Im Ist wirkt sich die Übertragung der Aufgabenträgerschaft für die gebietsüberschreitenden Buslinien gemäß der gleichnamigen Zweckvereinbarung auf die Stadt Leipzig in der Erhöhung der Nutzzug-km aus, da die Busleistungen dort komplett ausgewiesen werden. Plan 2015***: Korrektur der Sollwerte 2015 aufgrund der Übertragung der Aufgabenträgerschaft für gebietsüberschreitende Buslinien erfolgt Entwicklung Baustein 1 - Vorhaltung Infrastruktur Entwicklung Baustein 2 - Verbundbedingte Verpflichtungen 14.000.000 150.000.000 13.000.000 130.000.000 110.000.000 11.000.000 Straßenbahn (Ist) Omnibus (Ist) 10.000.000 Straßenbahn (Plan) 9.000.000 Omnibus (Plan) 8.000.000 Linienbeförderungsfälle Nutzzug-km 12.000.000 7.000.000 Straßenbahn (Ist) 90.000.000 Omnibus (Ist) Straßenbahn (Plan) 70.000.000 Omnibus (Plan) 50.000.000 30.000.000 10.000.000 6.000.000 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2009 Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Jahr Entwicklung Baustein 4 - Sozialpolitische Verpflichtungen Entwicklung Baustein 3 - Aufgaben des Fahrbetriebs** 600 14.000.000 13.000.000 500 12.000.000 Straßenbahn (Ist) Omnibus (Ist) 10.000.000 Köpfe Nutzzug-km 400 11.000.000 Straßenbahn (Ist) Omnibus (Ist) 300 Straßenbahn (Plan) Straßenbahn (Plan) Omnibus (Plan) 9.000.000 Omnibus (Plan) 200 8.000.000 100 7.000.000 0 6.000.000 2009 Stadt Leipzig Verkehrs- und Tiefbauamt Fr. Löbel / 66.13 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Jahr Seite 2 von 3 Anlage 1: Entwicklung der Parameter/ Finanzierungsbausteine, Leistungseinheiten sowie Ausgleichsbeträge ab dem Jahr 2009 Entwicklung des Ausgleichsbetrages in EURO Nr. Baustein Betriebszweig Plan 2009* Ist 2009 Plan 2010 Ist 2010 Plan 2011 Ist 2011 Plan 2012 Ist 2012 Plan 2013 Ist 2013 Plan 2014** Ist 2014** Plan 2015*** Ist 2015 Plan 2016 Ist 2016 Plan 2017**** Plan 2018**** Straßenbahn 31.202.312 26.760.665 27.613.099 27.433.592 28.443.958 26.430.305 29.120.032 29.277.885 29.896.808 30.019.182 30.277.383 30.316.607 29.911.899,40 29.201.465 30.433.603,61 29.902.813 31.114.714 30.463.011 Omnibus 2.254.972 2.359.463 2.263.358 2.435.071 2.488.699 2.348.090 2.664.888 2.287.523 2.867.455 2.468.950 2.486.187 2.590.156 2.871.709,57 5.546.173 2.908.315,20 5.099.374 3.090.237 4.846.349 Straßenbahn 2.798.085 2.880.351 2.908.052 3.049.362 2.999.298 3.066.816 3.200.950 3.225.276 3.346.921 3.407.866 3.516.522 3.517.266 3.643.589,55 3.811.846 3.810.284,71 4.167.909 4.125.913 4.492.718 Omnibus 620.723 615.039 677.784 624.583 692.621 667.154 716.624 729.285 734.144 772.770 792.408 815.605 902.950,08 936.103 960.422,30 977.809 1.058.705 1.075.541 Straßenbahn 9.861.671 11.799.253 10.134.382 11.334.838 10.380.797 11.779.927 10.484.461 11.611.933 12.882.007 12.276.852 13.059.984 8.119.710 11.958.528,11 13.843.889 12.252.061,59 13.195.663 12.632.830 13.714.782 Omnibus 10.720.305 10.988.550 10.978.961 11.629.368 11.839.098 13.214.678 12.337.513 13.908.112 13.849.807 14.527.891 12.272.647 14.822.345 15.585.178,07 15.357.766 16.068.441,48 15.877.809 16.550.885 16.786.677 Vorhaltung der Infrastruktur 1 2 Baustein 1 verbundbezogene Verpflichtungen 4 5 Baustein 2 Aufgaben des Fahrbetriebes 7 8 Baustein 3 sozialpolitische Verpflichtungen 10 11 Baustein 4 Straßenbahn 6.560.879 7.241.665 7.235.741 7.093.846 7.119.418 5.654.490 6.476.101 5.690.949 5.924.930 5.250.513 6.198.019 4.798.160 5.507.127,17 4.330.653 6.013.633,47 1.753.589 5.475.308 3.451.822 Omnibus 3.075.975 2.543.485 2.455.545 2.325.902 2.208.044 1.524.582 1.839.746 1.450.454 1.559.959 1.283.115 1.627.576 1.255.285 1.326.873,03 1.104.842 1.353.296,17 405.584 1.219.991 735.861 Summer aller Bausteine 13 14 Gesamt 15 Straßenbahn 50.422.946 48.681.934 47.891.274 48.911.638 48.943.470 46.931.538 49.281.544 49.806.043 52.050.666 50.954.413 53.051.908 46.751.744 51.021.144,24 51.187.854 52.509.583,37 49.019.974 53.348.765 52.122.333 Omnibus 16.671.975 16.506.537 16.375.648 17.014.924 17.228.463 17.754.504 17.558.771 18.375.374 19.011.365 19.052.726 17.178.818 19.483.390 20.686.710,75 22.944.885 21.290.475,15 22.360.576 21.919.818 23.444.428 Summe 67.094.921 65.188.471 64.266.922 65.926.562 66.171.932 64.686.042 66.840.315 68.181.417 71.062.031 70.007.139 70.230.726 66.235.124 71.707.854,98 74.132.739 73.800.058,51 71.380.550 75.268.584 75.566.761 Plan 2009*: Basisjahr gemäß Vorlage "Konzept zur Finanzierung des ÖPNV in der Stadt Leipzig und Betrauung der LVB" Anlage 3 Änderungen VLFV mit Parametern Punkt D 2014**: Der niedrige Parameter für das Jahr 2014 im Baustein 3 „Aufgaben des Fahrbetriebs“ hängt mit der Umgestaltung der Verrechnungssystematik innerhalb der LVB-Gruppe zusammen, welche in 2014 noch nicht vollständig umgesetzt war. Plan 2015***: Korrektur der Sollwerte 2015 aufgrund der Übertragung der Aufgabenträgerschaft für gebietsüberschreitende Buslinien erfolgt, 1% Anreizregelung Plan 2017/Plan 2018****: 1% Anreizregelung Hinweis: Die Plan-Werte errechnen sich als Produkt aus dem Parameter (Anlage 1 Seite 1) und der Leistungseinheit (Anlage 1 Seite 2). Entwicklung Baustein 1 - Vorhaltung Infrastruktur Entwicklung Baustein 2 - Verbundbedingte Verpflichtungen 35.000.000 Entwicklung Baustein 3 - Aufgaben des Fahrbetriebs** 5.000.000 19.000.000 4.500.000 30.000.000 17.000.000 4.000.000 15.000.000 Straßenbahn (Ist) 20.000.000 Omnibus (Ist) Straßenbahn (Plan) 15.000.000 Omnibus (Plan) 10.000.000 3.000.000 Straßenbahn (Ist) 2.500.000 Omnibus (Ist) Straßenbahn (Plan) 2.000.000 Omnibus (Plan) 1.500.000 1.000.000 5.000.000 Ausgleichsbetrag in € 3.500.000 Ausgleichsbetrag in € Ausgleichsbetrag in € 25.000.000 Straßenbahn (Ist) 13.000.000 Omnibus (Ist) Straßenbahn (Plan) 11.000.000 Omnibus (Plan) 9.000.000 7.000.000 500.000 0 0 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Jahr 5.000.000 2009 2010 Entwicklung Baustein 4 - Sozialpolitische Verpflichtungen 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Jahr Gesamtentwicklung aller Bausteine** 8.000.000 80.000.000 7.000.000 70.000.000 6.000.000 Straßenbahn (Ist) Omnibus (Ist) 4.000.000 Straßenbahn (Plan) 3.000.000 Omnibus (Plan) 2.000.000 Straßenbahn (Ist) 50.000.000 Omnibus (Ist) Straßenbahn (Plan) 40.000.000 Omnibus (Plan) Summe (Ist) 30.000.000 Summe (Plan) 20.000.000 1.000.000 0 10.000.000 2009 Stadt Leipzig Verkehrs- und Tiefbauamt Fr. Löbel / 66.13 Ausgleichsbetrag in € Ausgleichsbetrag in € 60.000.000 5.000.000 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Jahr Seite 3 von 3 Bericht zu den Ergänzenden Anforderungen gemäß Anlage 2/6 1 Einleitung Der in der Ratsversammlung am 20.06.2007 beschlossene Nahverkehrsplan regelt die Rahmenbedingungen des ÖPNV in der Stadt Leipzig. Die Betrauung der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH mit der Erbringung von Verkehrsleistungen ist durch die Aufgabenträgerin Stadt Leipzig mit Beschlusses der Ratsversammlung (RBIV 1754/09) am 28.10.2009 erfolgt. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH in der Rechtssache „Altmark Trans“ vom 24.07.2003 muss das begünstigte Unternehmen tatsächlich mit der Erfüllung klar definierter gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen betraut sein (1. Kriterium). Die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, zu deren Erbringung die LVB durch die Betrauung verpflichtet werden, gelten – bezogen auf das Verkehrsangebot und unter Berücksichtigung aller ÖPNV-Leistungen in der Stadt Leipzig – für alle Verkehrsleistungen, die in der Stadt Leipzig noch erbracht werden müssen, damit die in diesem Betrauungsakt präzisierten Zielstellungen des Nahverkehrsplans erreicht werden. Bestandteil der Betrauung mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen ist die Erfüllung der Ergänzenden Anforderungen, welche in Anlage 2/6 niedergelegt sind. Auf Wunsch der Stadt Leipzig wurde der nachfolgende Bericht erarbeitet. Dieser erläutert die Maßnahmen, welche die LVB in den Jahren 2015 und 2016 zur Erfüllung der definierten Anforderungen des Nahverkehrsplanes im Zusammenhang mit der Betrauung erbracht haben. In den Anlagen 1 und 2 zum Bericht ist des Weiteren eine Gesamtbetrachtung zu den Anforderungen des Nahverkehrsplanes und deren Erfüllungsstand aufbereitet. 2 Vorgabe des Aufgabenträgers im Rahmen des Nahverkehrsplanes 2.1 Fahrbetrieb 2.1.1 Flächenhafte Erschließung des Stadtgebietes In den Jahren 2015 und 2016 wurden zur Verbesserung der Feinerschließung 7 neue Haltestellen eingerichtet.1 Mit Umsetzung des Verkehrskonzeptes Markkleeberg wurde nach Beschluss des Kreistages der Stadt Markkleeberg und nachfolgendem Beschluss des Rates der Stadt Leipzig zum 27.11.2015 die Einstellung der Straßenbahnstrecke vom Connewitzer Kreuz über die Wolfgang-Heinze-, Koburger und Friedrich-Ebert-Straße bis zur Endstelle Markkleeberg-West vollzogen. Die Straßenbahnlinie 9 verkehrt seitdem ab Connewitz Kreuz über die Bornaische 1 Springerstraße (Li. 12), Dürrstraße (Li. 79), Johannishöhe (Li. 108), Zum Dölitzer Schacht (Li. 108), Bei der Krähenhütte (Li. 108), Matzelstraße (Li. 108), Markkleeberg Nord, S-Bf. (Li. 108), WolfgangHeinze/Meusdorfer Straße (Li. 70; bereits für ThüSac-Linie 412 vorhanden und in 2016 in „Leopoldstraße“ umbenannt) Seite 1 von 20 Straße zum S-Bahnhof Connewitz. Im Gegenzug wurde die Buslinie 70 ab Connewitz Kreuz mit paralleler Führung zur Straßenbahntrasse in gleichbleibender Angebotsdichte (tagsüber im 10-Minuten-Takt) nach Markkleeberg-West verlängert. Für das Markkleeberger Stadtgebiet wurde im Rahmen des Verkehrskonzeptes ein grundlegend verändertes Liniennetz umgesetzt, deren Linien maßgeblich durch die Regionalbus Leipzig GmbH betrieben werden. Bei den Leipziger Verkehrsbetrieben erhielt die Buslinie 108 zwischen Probstheida und Markkleeberg eine gänzlich neue Linienführung: Über die Leinestraße und den Goethesteig wird nun das lt. Nahverkehrsplan schlecht erschlossene Wohngebiet „Johannishöhe“ im Stundentakt bedient. Zusätzlich wird der S-Bahnhof Markkleeberg Nord von der Buslinie 108 angefahren. 2.1.2 Radial- und Tangentialverbindungen Die Mindeststandards des Nahverkehrsplans zu radialen und tangentialen Verkehrsverbindungen werden seit Einführung des „Netzes 2010“ vollumfänglich eingehalten. Der Erfüllungsgrad hat sich seitdem in folgenden Punkten verändert: − Seit November 2015 verkehren samstags alle Straßenbahnlinien (außer Linie 14) von 10 bis 19:30 Uhr im 10-Minuten-Takt. Diese Angebotsausweitung resultiert aus den positiven Ergebnissen des Testbetriebes der Straßenbahnlinien 3, 4 und 12, welche bereits seit November 2012 an Samstagen im 10-Minuten-Takt verkehrten. Zusätzlich wurde ab November 2015 auch das Angebot der Buslinien 72, 73 und 74 verdichtet. − Im November 2016 wurden die sog. Hauptbahnhof-Sammelanschlüsse (Verkehrszeit der Schwachverkehrszeit 2) neu geordnet und in zwei separate Liniengruppen aufgeteilt. Folglich gibt es im Spätverkehr am Hauptbahnhof sowie entlang zahlreicher zentrumsnaher Straßenbahntrassen nunmehr vier statt bisher zwei Abfahrten pro Stunde. Diese Angebotsanpassung bezieht sich auf den Zeitraum täglich ab 22:45 bis ca. 00:45 Uhr sowie am Samstag- und Sonntagmorgen von Betriebsbeginn bis 08:15 bzw. 09:15 Uhr. Im Zuge dessen wurde das Angebot der Linie 11 zwischen Wahren und Dölitz auf einen 15-Minuten-Takt verdichtet. − Ebenfalls seit November 2016 wurde das Angebot der Nightliner durch drei Fahrten der Buslinie 60 zwischen Lindenau und Lipsiusstraße erweitert. Nunmehr gibt es auch im Nachtverkehr Direktverbindungen zwischen Plagwitz/Schleußig, der Südvorstadt und Reudnitz. 2.1.3 Sonderverkehre, Veranstaltungsverkehre Im Berichtszeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2016 fanden 6 Großkonzerte (13.06.2015 Herbert Grönemeyer, 27. + 28.06.2015 Helene Fischer, 01.06.2016 ACDC und 25. + 26.06.2016 Udo Lindenberg) in der Red Bull Arena statt. Ferner kam es aufgrund des anhaltenden sportlichen Erfolges von RB Leipzig, welcher nunmehr in der Spitzengruppe der 1. Bundesliga spielt, zu einer weiteren erheblichen Erhöhung der Zuschauerzahlen bei Heimspielen. Mittlerweile sind 40.000 Zuschauer der Regelzustand und auch die Gästefankontingente werden vollständig genutzt. Die Leipziger Verkehrsbetriebe bieten das bisher nur zu Konzertveranstaltungen zur Anwendung gekommene Sonderlinienkonzept nunmehr auch zu allen RB-Heimspielen an, da der Anteil überregionaler Besucher deutlich Seite 2 von 20 zugenommen hat. Für Gästefans werden regelmäßig Fanshuttlebusse bereitgestellt, welche zwischen Hauptbahnhof und Red Bull Arena zum Einsatz kommen. Zu allen Veranstaltungen, Konzerte und RB-Heimspiele, konnten die Leipziger Verkehrsbetriebe bedarfsgerechte Sonderleistungen anbieten. 2.2 Infrastruktur 2.2.1 Gesamtnetz Die LVB stellen sicher, die Infrastruktur des Gesamtnetzes für Straßenbahn gemäß den Gestaltungsanforderungen des Nahverkehrsplanes und den Bestimmungen des Straßenbenutzungsvertrages zwischen der Stadt Leipzig und den LVB vom 09.11.1999 sowie der Einzelvereinbarung zum Straßenbenutzungsvertrag zwischen dem Tiefbauamt der Stadt Leipzig und den LVB vom 15.03.1999/22.03.1999, zu unterhalten und zu verändern (Vgl. NVP: S. 46-49, S. 56-61). Um diese vorgenannte Veränderung und Unterhaltung durchführen zu können, sind die LVB in ständigen Gesprächen mit Vertretern des Landes und des Bundes um die erforderlichen Fördermittel für investive Verbesserungen zu akquirieren. Die Fördermittel konnten in den Jahren 2015 und 2016 bereits auf 28,2 ((10,7 + 17,5 (2017 14,5)) Mio. EUR gesteigert werden. Für die Zukunft ist es dringend erforderlich, das 2016 erreichte Niveau zu halten, denn nur mit ausreichend Fördermitteln ist es möglich das Streckennetz weiter zu modernisieren und die Substanz zu erhalten. Die strategische Netzentwicklung, mit der gezielt Investitionsschwerpunkte im Netz gesetzt und verfolgt werden, ist in der Vergangenheit vor allem in Form von komplexen Großbauprojekten durchgeführt worden. Seit 2015, wurde vor allem die deutliche Reduzierung von Langsamfahrstrecken in vielen Baumaßnahmen umgesetzt. Damit wird die Leistungsfähigkeit des Netzes für die wachsende Stadt erhöht. Diese Strategie wird weiterverfolgt. In den nächsten Jahren liegt ein weiterer Schwerpunkt auf der konsequenten Weiterführung des Netzausbaus für 2,4 m breite Fahrzeuge. Das „Programm zur Umstellung der Nennspannung des Bahnenergienetzes von 600V auf 750V“ wird kontinuierlich fortgeführt. Ziel des Programms ist es, die Anlagen der Bahnstromversorgung hinsichtlich ihrer Verfügbarkeit und Funktion soweit zu ertüchtigen und zu modernisieren, dass diese die zukünftigen Anforderungen an die Energieversorgung des ÖPNV erfüllen. Die Maßnahmen des Schienenwegebaus können durch ihre Lage im innerstädtischen Verkehrsraum nicht losgelöst von den Aktivitäten der anderen Versorgungsträger Leipziger Wasserwerke und Leipziger Stadtwerke sowie der Stadt Leipzig als Straßenbaulastträger gesehen werden. Somit wirken sich ggf. in diesen Bereichen vorhandene finanzielle Restriktionen auch unmittelbar auf die Maßnahmen der LVB aus. In 2014 wurde mit den Partnern eine Abstimmungsroutine implementiert, die die erforderliche Transparenz schafft und die Prioritätenfestlegungen der Partner auf die wirksamsten Maßnahmen sicherstellt. Die LVB verfolgen weiter das Ziel einer kontinuierlichen Verbesserung im Sinne der barrierefreien Nutzung des ÖPNV. In diesem Sinne wurde in 2015 und 2016 der behindertengerechte Ausbau von Straßenbahn- und Bushaltestellen im Stadtgebiet fortgeführt. Seite 3 von 20 Folgende Straßenbahnhaltestellen wurden entsprechend umgebaut: − − − − − − − − − − Diakonissenhaus Strbf. Dölitz Peterssteinweg (Umleitungshaltestelle) Münzgasse Hohe Str. Raschwitzer Str. S-Bf. Möckern Stieglitzstr. Westplatz Diezmannstraße Folgende Bushaltestellen wurden durch das Verkehrs- und Tiefbauamt entsprechend umgebaut: − − − − − − − − − − − − − − − − − − − − − − − − − − Alte Salzstraße in der Kiewer Str. Böhlitz Ehrenberg, Breitscheidhof in der Oberen Mühlstraße Holsteinstraße in der Oststraße Lidicestraße in der Theklaer Str. Pleißenburgwerkstätten in der Braunstr. Dornberger Str. in der Hermann-Liebmann-Str. Volksgartenstr. Kärrnerstraße Ri. Endstelle (im Rahmen der BM - Erschließung Wohngebiet) Cleudnerstraße auf der Theklaer Str. Gohlis-Nord nur die Haltestelle in der Virchowstraße (Richtung Gohlis Süd) Altenburger Straße in der Richard-Lehmann-Str. Am kleinen Feld in der Lützner Str. Straße am See in der Lützner Str. Karl-Liebknecht-Straße in der Kurt-Eisner-Str. Porsche (Tor 3) im Bau im Zusammenhang mit dem Gehwegbau Steinstraße in der August-Bebel-Str. Bästleinstraße in der Bautzner Str. S-Bf. Möckern (Li. 90) Bergstraße Dürrstraße Stöhrerstraße in der Stöhrerstr. Ri. Schrottplatz Mölkau Gemeindeamt in der Engelsdorfer Straße Sächsisches Haus in beide Richtungen Schönauer Ring in der Lützner Str. Herzklinikum Holzhausen/ Hauptstraße Auch in der Zukunft wird der barrierefreie Ausbau der Haltestellen fortgeführt. Seite 4 von 20 2.2.2 Fahrzeuge Eine Übersicht über die Entwicklung der Fahrzeugflotte enthalten die nachfolgenden Tabellen 1, 2 und 3. Durch die Beschaffung neuer Kraftomnibusse (18 Hybridbusse, 45 Urbino 18) und die Abgabe von Regionalbuslinien an die Regionalbus Leipzig GmbH (vormals PVM Personenverkehrsgesellschaft Muldental mbH) konnte im Zeitraum 01.01.2011 – 31.12.2014 der Anteil an Fahrzeugen mit grüner Umweltplakette von ca. 50% auf ca. 91% erhöht werden. Nach Anschaffung weiterer 12 neuer Gelenkomnibusse (EURO 6) beträgt dieser Anteil nunmehr 100 % per 31.12.2016. Tabelle 1: Busbestand für Linienverkehr in der LVB-Gruppe nach Umweltplakette Umweltplakette grün Stadtbusse rot/gelb 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015 31.12.2016 59 78 95 128 128 131 143 65 48 36 26 12 11 0 Summe SV 124 126 131 154 140 142 143 grün 18 29 30 30 15 14 14 Regionalbusse rot/gelb Summe RV 33 51 40 69 34 64 30 60 3 18 3 17 0 14 Summe gesamt 175 195 195 214 158 159 157 Durch die Beschaffung von neuen Niederflurstraßenbahn-Triebwagen (NGT6 und NGT12) sowie 5 gebrauchten Niederflur-Beiwagen (NB4) und einer Aussonderung von Tatrafahrzeugen konnte im Zeitraum vom 01.01.2011 – 31.12.2016 der Anteil der Niederflureinheiten um ca. 12% auf ca. 75% erhöht werden (s. Tabelle 3). Zum 31.12.2016 verkehrten praktisch an Werktagen 97% aller Kurse mit Niederfluranteil, am Wochenende 100%. Mit dem Ziel einer vollständigen Ablösung der hochflurigen Tatra-Fahrzeuge im Regelbetrieb erfolgte im Jahr 2014 die europaweite Ausschreibung der Lieferung neuer niederfluriger Stadtbahnwagen. Im Februar 2015 erfolgte die Vertragsunterzeichnung zur Lieferung von zunächst 5 Neufahrzeugen NGT10 (XL) im Jahr 2016. Weitere Lieferlose können optional, vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung, abgerufen werden. Inzwischen wurde ein weiteres Lieferlos bestellt, so dass Ende 2017 insgesamt 14 Fahrzeuge verfügbar sein werden. Ziel ist es, die Tatra-Fahrzeuge auf den Stammlinien bis zum Jahr 2020 abzulösen. Seite 5 von 20 Tabelle 2: Straßenbahnbestand LVB nach Niederflurigkeit Bestand am 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015 31.12.2016 NGT 12 24 27 33 33 33 33 33 NGT 8 56 56 56 56 56 56 56 NGT 6 43 50 50 50 50 50 49* NB 4 38 38 38 38 43 43 43 T4D M 147 145 139 133 133 107 107 B4DM 19 17 1 1 1 1 1 B4DMNF 6 5 4 4 4 4 4 Summe 333 338 321 315 320 294 293 Summe NF 167 176 181 181 186 186 185 Summe HF 166 162 140 134 134 108 108 * 1 NGT6 Umbau zum Fahrschulwagen Tabelle 3: Niederflureinheiten Straßenbahn Bestand am %-Anteil NF Fahrzeuge 15-Meter NFEinheiten 15-Meter HFEinheiten 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015 31.12.2016 50,15 52,07 56,39 57,46 58,12 63,26 63,14 292,5 311 328 328 333 333 331,5 166 162 140 134 134 108 108 Summe 15-MeterEinheiten 458,5 473 468 462 467 441 439,5 %-Anteil NF 15-MeterEinheiten 63,79 65,75 70,09 71,00 71,30 75,51 75,43 2.2.3 Liegenschaften Die Fertigstellung des Betriebshofes Dölitz und die Maßnahmen zur Instandsetzung des Bahnhofes Paunsdorf zeigen die konsequente Umsetzung des Liegenschaftskonzeptes. Parallel erfolgt eine Überprüfung aller betriebsfähigen Liegenschaften und damit sämtlicher Potentiale, um die erforderlichen Kapazitäten in den Bereichen Wartung, Reparatur und Abstellfläche auch unter den Gesichtspunkten der wachsenden Stadt bereitstellen zu können. Alle Instandhaltungsmaßnahmen an Bestandsflächen und Gebäuden werden nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten an den neuen Standards für Klima und Energieeffizienz ausgerichtet. Beachtet werden ebenso neueste gesetzliche Regelungen, die z.B. den Brandschutz betreffen. Bei dem konsequent verfolgten Ziel den Anforderungen an die Umwelt gerecht zu werden und die benötigten Leistungen im Bereich Störfallmanagement zur Verfügung zu stellen, werden sämtliche Ressourcen aktiviert. An dem Ziel des Liegenschaftskonzeptes, nicht betriebsnotwendiges Anlagevermögen zu veräußern, wird festgehalten. Dazu gehörte im Jahr 2016 der Verkauf der Freizeitfläche Zingst sowie der Verkauf der Liegenschaft in Markranstädt, Leipziger Straße. Damit lassen sich Instandhaltungs- und Wartungsaufwendungen minimieren. Seite 6 von 20 2.2.4 Gesamtnetz Die wichtigsten angebotsseitigen Veränderungen der Jahre 2015 und 2016 waren die Umsetzung des Verkehrskonzeptes Markkleeberg mit der Verlängerung der Buslinie 70 nach Markkleeberg-West und der veränderten Linienführung der Linie 9 zum S-Bahnhof Connewitz, die Ausweitung des 10-Minuten-Taktes an Samstagen auf nahezu alle Straßenbahn- und ausgewählte Buslinien, die Neuordnung des Spät- und Wochenendfrühverkehrs (sog. Hauptbahnhof-Sammelanschlüsse) mit einer Angebotsverdichtung entlang der Straßenbahnlinie 11 sowie die Ausweitung des Nachtangebotes durch Fahrten der Buslinien 60 innerhalb der Wochenendnächte. 2.2.5 Rechnergestütztes Betriebsleitsystem Die automatische Anschlusssicherung, die Versorgung der dynamischen Fahrgastinformationssäulen und die Fahrplanauskunft der Fahrplan-Ist-Daten werden von den Leipziger Verkehrsbetrieben auf Basis eines Rechnergestützten Betriebsleitsystems (RBL) – neue Begriffsbezeichnung: ITCS (Intermodal Transport Control System) – erbracht. Im Rahmen des Projektes „Rechnergestütztes Betriebsleitsystem (RBL) der 2. Generation“ wurden bis Juni 2015 alle Bahnen mit modernen Bordrechnern ausgestattet, eine neue Leitstellensoftware in Betrieb genommen und ein digitales Betriebsfunknetz aufgebaut. Die Umrüstung der Dynamischen Fahrgastanzeiger (DFI) an den Haltestellen wurde ebenfalls erfolgreich umgesetzt. Zusätzlich sind weitere neue Komponenten an diesen Fahrzeugen verbaut, die für die Nutzung der Gesamtfunktionalität unentbehrlich sind. Dazu zählen Antennenaufbauten auf den Fahrzeugdächern (für TETRA-Betriebsfunk, WLAN und UMTS) sowie die Implementierung von Außenlautsprechern über den Türen 1 und 2 für das Blindeninformationssystem. Ebenfalls im Jahr 2015 wurden alle Busse der Leipziger Verkehrsbetriebe mit modernen sowie leistungsfähigen Bordrechnern und Fahrscheindruckern ausgestattet. Es wurde ein kombiniertes Endgerät verbaut, welches das Fahrerbedienteil zum Bedienen der ITCSFunktionen, die Verkaufsoberfläche, einen Fahrausweisdrucker und Komponenten der Fahrausweisprüfung für Chipkarten bzw. Barcode-Papierfahrausweise beinhaltet. Auch hier wurden die o.g. fahrzeugbezogenen Komponenten verbaut. Weiterhin wurde ein Vertriebshintergrundsystem installiert, welches u. a. die Erfassung und Verarbeitung der Verkaufs- sowie Einzahldaten des Fahrpersonals unterstützt. Seit 2016 liegt der Schwerpunkt auf der Komplettierung der zu liefernden Ticketing-Software und ITCS-Software-Korrekturen, der Einführung des Verkaufes für alle Busfahrer der Leipziger Verkehrsbetriebe und der Vorbereitung des Probebetriebes und der Gesamtabnahme. 2.2.6 Fahrgastinformation Im Rahmen der 1000-Jahrfeier von Leipzig beteiligten sich die Leipziger Verkehrsbetriebe gemeinsam mit den Leipziger Stadtwerken und den Leipziger Wasserwerken am 31. Mai 2015 am Familiensonntag auf dem Markt und gaben so den Startschuss zur offiziellen Festwoche. Gut 30.000 Gäste besuchten das bunte Treiben in der City und erlebten ein spannendes Bühnenprogramm mit Live-Musik, Tanz, Quizrunden und Artistik. Die Verkehrsbetriebe spendierten allen Festbesuchern die kostenlose Anreise mit Bussen Seite 7 von 20 und Bahnen, außerdem verschenkten sie 1000 T-Shirts, die während der gesamten Festwoche als Freifahrt-Ausweis im Liniennetz galten. Wie jedes Jahr wurde mit dem Ende des Schuljahres im Juli 2015 wieder intensiv über die günstigen Schülerangebote der Verkehrsbetriebe informiert, mit Schwerpunkt SchülerMobilCard (SMC). Sie bietet freie Fahrt auf allen Linien in der Zone 110 sowie einer angrenzenden Zone inkl. S-Bahn, auch in den Ferien und an Sonn- und Feiertagen. Und den Ferienpass gibt es kostenfrei dazu. Alle Vorteile dieses Schülerangebotes für Leipzig wurden unseren Kunden in einer Infomappe für Neukunden, in Plakaten, Flyern und Anzeigen vorgestellt. Im November 2015 wurde nach zweijähriger Bauzeit die komplette Umgestaltung der KarlLiebknecht-Straße zwischen Martin-Luther-Ring und Südplatz fristgerecht abgeschlossen. Bauherren waren die Stadt, die Verkehrsbetriebe und die Wasserwerke. Das Projekt begleiteten eine intensive Kommunikation sowie ein breiter Beteiligungsprozess mit den Bürgern im Vorfeld der Baumaßnahme, der bis dato einzigartig war. Für die KARLI als bunte Einkaufs- und Kneipenmeile ist das Ergebnis ein großer Gewinn. Für die Anlieger hatten die Bauherren einen Info-Punkt eingerichtet. Zu Beginn der Baumaßnahme informierten sich dort wöchentlich zwischen 20 bis 40 Besucher. Mit zunehmendem Baufortschritt pegelte sich dies auf durchschnittlich fünf Besucher pro Woche ein. Der Kontakt lief vor allem über Telefon, E-Mail bzw. persönlich, am meisten aber vor Ort direkt bei den Händlern. Insgesamt gab es über 400 schriftliche Anfragen und täglich bis zu zehn Anrufe von Anwohnern, Gewerbetreibenden, Anliegern und Leipzig-Besuchern. Eine intensive Kommunikationsarbeit begleitete auch weitere Bauprojekte, wie die gemeinsame Baumaßnahme von Stadt, Verkehrsbetrieben und Wasserwerken in der Könneritzstraße, die im November 2016 abgeschlossen wurde. Vor Baubeginn im Januar 2015 wurden alle Interessierten in einer Veranstaltung über Bauablauf, Bauzeiten und Verkehrsführung während der Bauzeit informiert. Wie in der KARLI gab es für die Anlieger Ansprechpartner vor Ort sowie einen Infopunkt. In Sachen Kommunikation arbeiteten die Bauherren auch mit der Interessengemeinschaft KÖ eng zusammen. Ebenso ausführlich wurde an der Kommunikation zu der gemeinsamen Baumaßnahme Georg-Schumann-Straße gearbeitet. So präsentierten als „Gesichter der Georg-SchumannStraße“ alteingesessene Händler und Einrichtungen „ihre“ Straße, oder Kinder beteiligten sich an einer Malaktion. Auch Informationsveranstaltungen zu anderen Baumaßnahmen wie in der Georg-Schwarz-Straße wurden sehr gut von der Bevölkerung angenommen – so der Bürgerdialog für die in Planung befindliche gemeinsame Baumaßnahme zum Streckenneubau der Linie 9 in Mockau, zu dem im September 2016 interessierte Leipziger eingeladen waren. Die enge Abstimmung der Bauherren in der eigens dafür eingerichteten AG Kommunikation bildet für die Umsetzung solcher Maßnahmen zur Information der Bevölkerung eine wichtige Grundlage. Auch die Gäste der Wave-Gotik-Treffen an den Pfingstwochenenden waren mit den Leipziger Verkehrsbetrieben gut und informiert unterwegs. Wie jedes Jahr galten auch 2015 und 2016 die Eintrittskarten als Fahrschein. Das umfangreiche Verkehrsangebot zu den Veranstaltungsorten wurde durch vielfältige Informationsmöglichkeiten für die Besucher vor Ort begleitet. Seite 8 von 20 Den 100. Deutschen Katholikentag im Mai 2016 unterstützten die Leipziger Verkehrsbetriebe u. a. durch ein erweitertes Angebot mit verkürzten Taktzeiten und zusätzlichen Fahrzeugen sowie intensive Informationen für die Gäste in Leipzig. Traditionell beteiligten sich die Verkehrsbetriebe 2015 und 2016 wieder am Aktionstag „Sicherer Schulweg“. Die Gemeinschaftsveranstaltung von Messestadt Verkehrswacht, Leipziger Volkszeitung und zahlreichen Partnern lockte Ende August wieder angehende Schulkinder auf den Augustusplatz. Bereits seit mehr als 20 Jahren sind die Verkehrsbetriebe Partner der Aktion, organisieren die An- und Abreise der Kinder und werben u.a. mit Aufklebern „Achtung, Schulkinder!“ an Bussen und Bahnen sowie Plakataushängen in den Fahrzeugen der Verkehrsbetriebe für besondere Rücksicht auf Kinder beim Schulstart. Um Austausch, Information und darum, Hürden abzubauen geht es beim Senioren- und Behindertentag der Leipziger Verkehrsbetriebe, der jedes Jahr Anfang November auf dem Straßenbahnhof Angerbrücke durchgeführt wird und regen Zuspruch findet. Ältere Besucher können sich über die Angebote und Leistungen der Verkehrsbetriebe informieren und sich an Bussen und Straßenbahnen im Gebrauch von Türöffnern und in der Bedienung von Fahrausweisautomaten üben. Ein Blick hinter die Kulissen ist bei Straßenbahnfahrten durch den Betriebshof sowie Führungen durch die Verkehrsleitstelle möglich. In Diskussionsrunden und direkten Gesprächen beantworten Experten der Verkehrsbetriebe die Fragen der Gäste. Am 26. März 2016 erschien die erste Ausgabe des neuen Bürgermagazins der Leipziger Gruppe „Leipziger Leben“. Jede Ausgabe widmet sich einem Schwerpunktthema. Auf 32 Seiten erzählt das Magazin Geschichten aus Leipzig und der Region und rückt die Menschen, die hier leben und arbeiten, in den Mittelpunkt. „Leipziger Leben“ erscheint alle zwei Monate mit einer Auflage von fast 300.000 Exemplaren und wird in Leipzig über das Amtsblatt, im Leipziger Umland über Zustellung verteilt. Mit verschiedenen Innovationsprojekten präsentierten sich die Leipziger Verkehrsbetriebe gemeinsam mit den anderen Unternehmen der Leipziger Gruppe auf der new mobility 2016 im April. Beim Kongress zur zukünftigen, verkehrsträgerübergreifenden Mobilität in vernetzten Infrastrukturen von Städten und Regionen stellten die Verkehrsbetriebe ihr Projekt Leipzig mobil vor. Mit der Umsetzung des EFRE-Fördermittelprojektes „Leipzig mobil – neue Wege öffentlicher Mobilität“ wurde eine Mobilitätsplattform als Herzstück entwickelt, die neben der multimodalen Verkehrsauskunft auch die Buchung aller angebotenen Verkehrsträger beinhaltet. Das Projekt Leipzig mobil umfasste die Entwicklung eines leistungsfähigen Backends sowie der dazugehörigen Schnittstellen zu den Partnern teilAuto und nextbike. Für den Kunden resultierten moderne Bedienoberflächen über die mobile App Leipzig mobil und an den 26 Mobilitätsstationen im Stadtbild. Im Herbst 2015 ging das System mit einem dazu passenden Kundenangebot an den Start. Trotz der kurzen Zeit am Markt hat sich Leipzig mobil mit unterschiedlichen Tarifen mit spezifischer Zielgruppenansprache zu einem Produkt für alle Leipziger Bürger/-innen entwickelt, welches auch ohne ABO oder ÖPNV-Basisprodukt genutzt werden kann. Seite 9 von 20 Leipzig mobil schafft die Voraussetzung für neue öffentliche Mobilität. Die Mobilitätsstationen dienen der physischen Bündelung der Mobilitätsangebote und Sichtbarkeit und rücken das Thema Multimodalität in die Wahrnehmung der Bevölkerung. Zentraler Ansatz von Leipzig mobil ist die einmalige Anmeldung, die Beauskunftung verschiedener Verkehrsmittel, die einfache Buchung aller Sharing-Fahrzeuge und die gemeinsame monatliche Endabrechnung aller genutzten Mobilitätsangebote gemäß der Single-Sign-On-Philosophie – einmal Anmelden, alles Nutzen. Die Leipziger Verkehrsbetriebe als zentraler Partner übernehmen die Kundendatenhaltung und das Clearing aller Partnerleistungen. Zusätzlich betreibt das Unternehmen derzeit bereits 26 Mobilitätsstationen, an denen auch die dazugehörigen Ladesäulen für E-Autos angebunden sind. Leipzig ist in der Bundesliga angekommen und die Verkehrsbetriebe arbeiten intensiv daran, dass die Fans reibungslos zu den Spielen von RB Leipzig kommen, auch mit einem breitgefächerten Informationsangebot auf den verfügbaren Kanälen. So gibt es unter www.L.de/rbleipzig eine Übersicht über das Fahrplanangebot sowie die zusätzlich eingesetzten Sonderlinien. Hier finden Fußballfans auch einen RB-Netzplan mit allen Sonderlinien und den wichtigsten P+R-Plätzen. Weitere Auskünfte erhalten die Fahrgäste rund um die Uhr am Servicetelefon (03 41) 19 449 oder über easy.GO, die kostenlose Verbindungsauskunft auf dem Handy. Die Tickets gelten als Fahrschein im MDV. Die XL, unsere neue Leipziger Straßenbahn, ist am 21. Dezember 2016 angekommen und wurde in den folgenden Monaten durch den Hersteller Solaris sowie die Verkehrsbetriebe ausgiebig getestet. Die Verkehrsbetriebe begleiten diese Fahrzeugneubeschaffung mit einer intensiven Informationskampagne für die Fahrgäste, die das neue Fahrzeug erstmals zur Messe Haus-Garten-Freizeit im Februar 2017 begutachten konnten. 2.2.7 Sicherheit, Sauberkeit, Not- und Störfälle Bei der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH kommen zur Fahrausweisprüfung geschulte Fahrausweisprüfer zum Einsatz. Wenn im Jahr 2014 die Anzahl der Fahrausweisprüfer, die ihre Kontrollen in Dienstkleidung ausführten, noch bei 30 – 40 % lag, arbeiten nunmehr 70 – 80 % der Fahrausweisprüfer in Dienstkleidung. Die Fahrausweisprüfer werden auch weiterhin bei Inhouse-Schulungen zu Fragen des Zivil- und Strafrechts regelmäßig geschult und nehmen regelmäßig an Kommunikations- und Deeskalationstrainings teil. Die seit 2011 geänderte Philosophie der Fahrausweisprüfung konnte auch 2016 erfolgreich fortgeführt werden. Der Schwerpunkt liegt hierbei in der flächendeckenden Fahrausweisprüfung. Es ist sichergestellt, dass in den fahrgaststarken Linien regelmäßig und in den fahrgastschwachen Linien mindestens einmal im Monat Fahrausweisprüfungen durchgeführt werden. Die erhöhte Präsenz wird auch sichtlich und positiv von den Fahrgästen wahrgenommen und führt zur Verbesserung des subjektiven Sicherheitsempfindens. Seite 10 von 20 Die Verkehrsleitstelle der Leipziger Verkehrsbetriebe war rund um die Uhr besetzt und erfüllte die genannten Anforderungen zur Verkehrsüberwachung mittels RBL und Verkehrsmeister im Außendienst zur Organisation von Ersatz- und Zusatzleistungen bei Bedarf und zur Wiederherstellung des normalen Betriebsablaufs nach Unfällen und bei anderen Störungen. Großer Wert wird dabei auf die Fahrgastinformation mittels Lauftexten an DFI- Säulen und der Erstellung von Verkehrsmeldungen über die Neuen Medien, wie Easy.GO, Twitter und dem VIT (Verkehrsinformationstool), gelegt. Für die LVB-Verkehrssteuerung entwickeln sich die stark wachsende Zahl von Demonstrationen, sowie die im 2Wochen-Rhythmus stattfindenden Heimspieltage von RB Leipzig in der 1. Bundesliga als große Herausforderungen. Um den steigenden Anforderungen bei den sehr umfangreichen Vorbereitungen von Großveranstaltungen wie Konzerten und Fußballspielen gerecht zu werden, ist eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit unserer Einsatzplanung mit Polizei, Veranstaltern und Vertretern der Stadt Leipzig gegeben. Des Weiteren ist, zur Absicherung der Großveranstaltungen, ein umfangreicher Personalmehraufwand zu bewältigen, um unter anderem die Reisendenlenkung sicherzustellen und die Mitarbeiter im Fahrservice durch Einsetzen von Posten an neuralgischen Stellen zu entlasten. Die Fahrzeuge und Haltestellen der LVB werden regelmäßig (täglich) durch Mitarbeiter der Leipziger Servicebetriebe (LSB) GmbH gereinigt. Neben dem Winterdienst an Haltestellen und in den Betriebsanlagen sorgen auch Bereitschaftsdienste innerhalb und außerhalb der Betriebsverkehrszeit dafür, dass an Linienfahrzeugen festgestellte Graffiti und Verunreinigungen sehr zeitnah wieder beseitigt werden und somit der pünktliche und zuverlässige Fahrbetrieb aufrechterhalten werden kann. 2.3 Anwendung des Verbundtarifes Die Leipziger Verkehrsbetriebe haben in den Jahren 2015 und 2016 gemäß den Festlegungen im Nahverkehrsplan der Stadt Leipzig ("Beiträge zur Stadtentwicklung", Nr. 48 mit Stand vom November 2007) die tariflichen und vertrieblichen Vorgaben der Stadt Leipzig im Rahmen der Betrauung umgesetzt. Das betrifft hauptsächlich die konsequente Anwendung und Mitarbeit bei der Weiterentwicklung des MDV-Tarifs. Nach der erfolgreichen Umsetzung der Überführung von SchülerCard und SchülerMobilCard in den MDV-Tarif, werden seit dem Schuljahr 2015/16 auch die Klassen- und PraktikumsCards des Leipziger Modells als MDV-Tarif in der S-Bahn und Regionalzügen in der Tarifzone Leipzig anerkannt. Nach der Überführung des größten Teils der Leipziger Studenten zum Wintersemester 2014/15 konnten mit dem Wintersemester 2016/17 die bisher im Haustarif der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH verbliebenen Studierenden der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig (HGB), der Hochschule für Musik und Theater Leipzig (HMT) und der Handelshochschule Leipzig in das MDV-Vollticket mit MDV-weiter Gültigkeit überführt werden. Auch die mit den beteiligten Verkehrsunternehmen abgestimmten und im MDV-Gebiet abgeschlossenen Kombitickets mit unterschiedlichen Veranstaltern und Institutionen Seite 11 von 20 wurden seitens den Leipziger Verkehrsbetrieben entsprechend des gültigen MDV-Tarifs kalkuliert und vereinbart. Speziell das seit 2014 umgesetzte und in seiner Bedeutung 2015 und 2016 deutlich gewachsene Kombiticket für RB-Leipzig erleichtert die An- und Abreise rund um das zentral gelegene RB-Stadion. In den Jahren 2015 und 2016 lag der Schwerpunkt in der Gewinnung neuer Stammkunden. Zum einen wird die Monatskarte Leipzig-Pass-Mobilcard (LPMC) seit dem 1. August 2015 auch im Abonnement angeboten und damit die Kaufabwicklung für regelmäßige Nutzer deutlich vereinfacht. Zusätzlich wird ein weiterer Preisabschlag gegenüber dem monatlichen Kauf eingeräumt und die ÖPNV-Nutzung auch bei geringem Einkommen attraktiver. Zum anderen wurden gänzlich neue Produkte entwickelt: Das „ABO Flex“ ist ein bundesweites Novum, das die Kundenbindung eines ABO-Vertrages mit der Flexibilität des Kaufs von Einzeltickets verbindet. Konkret zahlen ABO Flex-Kunden eine niedrige monatliche Grundgebühr und können Fahrscheine im Bartarif mit mindestens 25% Rabatt bargeldlos an Automaten, über die Apps Easy.GO und Leipzig mobil oder in den Servicestellen erwerben. Da sich das Modell für den Kunden bereits ab 7 Fahrten im Monat lohnt, schließt das ABO Flex eine bedeutsame Produktlücke zwischen dem Bartarif und den Zeitkarten. Im Jahr 2016 kam zum ABO-Sortiment das „ABO Senior 10 Uhr“ hinzu. Es ist gedacht für Kunden ab 65 Jahren, welche die Vorteile eines günstigeren Seniorenproduktes nutzen wollen, aber die im üblichen ABO Senior enthaltene MDV-weite Gültigkeit nicht benötigen. In den Berichtszeitraum fallen folgende Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Tarif- und Vertriebsangebote (ausschnittsweise): 2015 • Einführung eines zusätzlich vergünstigten ABO LPMC zum 01.08.2015 in der Tarifzone Leipzig, dass die Mobilität von Leipzigern mit geringem Einkommen weiter vereinfacht • Vereinbarung mit der Stadt Leipzig zur Reduzierung des Preises der Monatskarte Leipzig-Pass-Mobilcard um weitere 2,00 € monatlich gegenüber dem bisher kalkulierten Niveau von 50% gegenüber der Monatskarte Jedermann (Beschluss der Ratsversammlung am 18.03.2015) • Abschluss der Verhandlungen mit den MDV-Partnern zur Einführung eines ABO Flex in der Tarifzone Leipzig auf Basis der mehrjährigen tariflichen Vorbereitung und Marktforschung unter Leipziger ÖPNV-Nutzern • Einführung des ABO Flex zum 01.08.2015, das den bargeldlosen Kauf von rabattierten Einzeltickets via Chipkarte bzw. Smartphone ermöglicht und durch die Verbindung von Elementen der ABO-Kundenbindung und des flexiblen Bartarifs die Einstiegshürde in den ÖPNV senken kann • Überführung von KlassenCard und PraktikumsCard in den MDV-Tarif, wodurch auch Fahrten mit der S-und Regionalbahn möglich sind • Einführung der Mobilitätsplattform Leipzig mobil, über die ebenfalls der Erwerb von Fahrkarten des MDV-Tarifs möglich ist Seite 12 von 20 2016 • Wechsel der Studenten der HGB, der HMT und der Handelshochschule Leipzig in das MDV-Vollticket und damit Abschluss der Überführung der Semestertickets in den MDV-Tarif • Einführung des „ABO Senior 10 Uhr“ für die Tarifzone Leipzig als preisgünstigere Ergänzung des im Premium-Bereich angesiedelten und MDV-weit gültigen ABO Senior • Erfolgreicher Abschluss der Verhandlungen zur Fortführung der Anerkennung des Ländertickets im MDV-Gebiet auf Basis der in 2015 erfolgten Erhebung zur Nutzung für Start- und Zielort • Moderate MDV-Tarifanpassung zum 1. August 2016 unter Beachtung familiengerechter und sozial ausgewogener Preise mit dem Schwerpunkt bei Einzeltickets, sowie Tages-, Wochen- und Monatskarten; weitere Stärkung des ABO • Beschluss des MDV am 08.12.2016 über die Höhe und den Zeitpunkt der durchschnittlichen Tarifanpassung im Jahr 2017. In Leipzig ist eine Tarifanpassung von ca. 3,5% vorgesehen. • Weiterentwicklung der Mobilitätsplattform Leipzig mobil als Vertriebskanal für alle Leipziger Bürger zum Erwerb von Fahrkarten des MDV-Tarifs 3 Sonstige Aktualisierungen im Zusammenhang mit dem Beschluss zur Betrauung der LVB (Anlage 2) Die Liniengenehmigungen zum 31.12.2016 enthält die aktualisierte Anlage 2/1 – Liniengenehmigungen zum Stand 31.12.2016 (Anlage 3 zum Bericht). Seite 13 von 20 Anlage 1 zum Bericht Erfüllung der Mindeststandards des Nahverkehrsplans der Stadt Leipzig (Erste Fortschreibung von Juni 2007) Basis: Fahrplanperiode ab 14.12.2014 Gemäß Nahverkehrsplan, Kapitel 4.1, sind zwei Arten von Mindeststandards zu unterscheiden: 1. Zwingend einzuhaltende Standards a) flächenhafte Erschließung des Stadtgebiets durch öffentliche Verkehrsmittel b) Bedienung aller Haltestellen im 5- bis 60-min-Takt je nach Lage im Stadtgebiet und Verkehrszeit Ausnahme: Soweit die o.g. Mindeststandards in der Fahrplanperiode 2006/2007 nicht eingehalten waren, kann auch weiterhin davon abgewichen werden. 2. Zielstandards c) Einhaltung von Mindestbedienungsstandards auf Tangentialrelationen d) Erreichbarkeit des Stadtzentrums (Reisezeit, Umsteigehäufigkeit) e) Verbesserung der Umsteigebeziehungen f) weiterer Ausbau von behindertengerechten Haltestellen a) flächenhafte Erschließung des Stadtgebiets (NVP; Kap. 4.4) Dieser Mindeststandard ist nicht vollumfänglich erfüllt. Die derzeitige Erschließungsqualität ist jedoch nicht schlechter als in der Fahrplanperiode 2006/2007, sondern im Gegenteil leicht verbessert. Die schlecht erschlossenen Gebiete der Kategorie A gemäß Nahverkehrsplan (Breitenfeld, Triftsiedlung, Burghausen, Güterverkehrszentrum) sind nunmehr zu allen Verkehrszeiten erschlossen. Ausnahme bildet in Burghausen die Schwachverkehrszeit (später Abend, Wochenende früh). Allerdings sind laut Nahverkehrsplan Ausnahmen bei schlechtem Kosten/Nutzen-Verhältnis zulässig. Von den schlecht erschlossenen Gebieten der Kategorie B wurden die Gebiete - Böhlitz-Ehrenberg-Süd und - Neulindenau, Saalfelder/Mansfelder Straße im Rahmen der Busnetzreform 2010 neu erschlossen. Die Erschließung von Knautkleeberg (Bereiche westlich der Eisenbahnstrecke Leipzig – Gera) wurde durch die Neuordnung der Straßenbahnhaltestellen auf der Dieskaustraße verbessert. Durch den Aufgabenträger ist zu prüfen, ob dies ausreicht, um für Knautkleeberg den Status eines schlecht erschlossenen Gebietes zu streichen. Bei den übrigen schlecht erschlossenen Gebieten der Kategorie B (Mockau-Nord, KleinWiederitzsch, Martinshöhe, Kleinsiedlung Meusdorf, Kolmsiedlung/ Sonnenwinkel, Holzhausen-Süd, Anger-Crottendorf (Gregor-Fuchs-Straße) hat es seit Inkrafttreten des Nahverkehrsplans keine Erschließungsverbesserung gegeben. Mit Inkrafttreten des Verkehrskonzeptes Markkleeberg im Dezember 2015 kann das Gebiet Johannishöhe von dieser Auflistung gestrichen werden. Seite 14 von 20 b) Bedienungshäufigkeit (NVP; Kap. 4.5) Dieser Standard (siehe Nahverkehrsplan, Karte 2) wird im Bedienungsgebiet der LVB durchgängig erfüllt. Für Teilflächen des Stadtgebietes, in denen die ÖPNV-Erschließung nicht durch die LVB gewährleistet wird (Knautnaundorf), kann keine Aussage getroffen werden. c) Tangentialrelationen (NVP; Kap. 4.5/4.6) Für die Bedienung von ausgewählten Tangentialrelationen sieht der Nahverkehrsplan eine kombinierte Bewertung nach Reisezeit und Bedienungshäufigkeit vor. Als Zielstandard wird formuliert, dass auf maximal 50% der ausgewählten 65 Tangentialrelationen leichte Defizite und auf maximal 10% schwere Defizite hinsichtlich Reisezeit und/oder Bedienungshäufigkeit bestehen dürfen. Dieser Zielstandard wird seit der Busnetzreform 2010 deutlich übererfüllt. Leichte Defizite hinsichtlich Reisezeit und/oder Bedienungshäufigkeit gibt es seitdem in der Haupt- und Nebenverkehrszeit noch auf ca. einem Drittel, in der Schwach- und Wochenendverkehrszeit nur noch auf ca. einem Viertel der ausgewählten 65 Tangentialrelationen. Schwere Defizite treten seit der Busnetzreform 2010 nicht mehr auf. d) Erreichbarkeit des Stadtzentrums (Reisezeit, Umsteigehäufigkeit) (NVP; Kap. 4.6) Die Erreichbarkeit des Stadtzentrums mit maximal 30 Minuten (Kernzone) bzw. 45 Minuten (Außenzone) Reisezeit und höchstens einmaligem Umsteigen ist für das Bedienungsgebiet der LVB gegeben. e) Verbesserung der Umsteigebeziehungen (NVP; Kap. 4.7) Es existiert bei der LVB keine umfassende Analyse, aus der eine Aussage zur Erfüllung der im Nahverkehrsplan als Mindeststandard genannten fahrplanmäßigen Übergangszeiten abgeleitet werden könnte. Generell ist die LVB bestrebt, in der Fahrplanung kurze Übergangszeiten auf wichtigen Umsteigerelationen zu gewährleisten. Es ist aber nicht auszuschließen, dass im Einzelfall einmal von dem dargestellten Mindeststandard abgewichen werden muss, wenn eine Ideallösung auf Grund zahlreicher Fahrplanzwangspunkte (bspw. Bedienung mehrerer Anschlusspunkte durch ein und dieselbe Linie) nicht möglich ist. f) weiterer Ausbau von behindertengerechten Haltestellen (NVP; Kap. 4.8) Seit Inkrafttreten des Nahverkehrsplans 2007 wurden durch die LVB 40 Straßenbahnhaltestellen barrierefrei ausgebaut. Damit wurde ein Ausbaugrad von ca. 66% aller Haltestellen des Straßenbahnnetzes (Gesamtzahl: 263) erreicht. Zu Bushaltestellen, die im Regelfall durch die Stadt Leipzig barrierefrei ausgebaut werden, kann keine Aussage getroffen werden. Seite 15 von 20 Zusammenfassung: Stand: Fahrplanperiode 2006/07 Stand: 31.12.2016 schlecht erschlossene Gebiete, Kategorie A (Fehlende Fahrten) Breitenfeld (gesamte Ortslage) Lindenthal (Triftsiedlung) Burghausen nur in SVZ (später Abend, Wochenende früh) zwingend einzuhaltende Standards GVZ und KLV-Terminal (gesamter Bereich) schlecht erschlossene Gebiete, Kategorie B (nicht im Nahbereich einer Haltestelle) Böhlitz-Ehrenberg-Süd Mockau-Nord Mockau-Nord Klein-Wiederitzsch Klein-Wiederitzsch Wiederitzsch (Martinshöhe) Wiederitzsch (Martinshöhe) Kleinsiedlung Meusdorf Kleinsiedlung Meusdorf Johannishöhe Kolmsiedlung/Sonnenwinkel Kolmsiedlung/Sonnenwinkel ! Knauthain/Knautkleeberg Saalfelder Str./Mansfelder Str. Holzhausen-Süd Holzhausen-Süd Anger-Crottendorf (Georg-Fuchs-Str.) → noch gar nicht erschlossen Anger-Crottendorf (Georg-Fuchs-Str.) Bedienungshäufigkeit Standard im Bediengebiet der LVB durchgängig erfüllt (außer für schlecht erschlossene Gebiete). Standard im Bediengebiet der LVB durchgängig erfüllt (außer für schlecht erschlossene Gebiete). Zielstandards Einhaltung von Mindestbedienstandards auf Tangentialrelationen Haupt-/Nebenverkehrszeit: → Standard gerade so erfüllt leichte Defizite: 46%, schwere Defizite: 3% Schwachverkehrszeit/Wochenende: →Standard nicht erfüllt leichte Defizite: 40%, schwere Defizite: 11% HVZ/NVZ: → deutliche Übererfüllung; leichte Defizite: 33%, schwere Defizite: keine SVZ/Wochenende: → deutliche Übererfüllung leichte Defizite: 25%, schwere Defizite: keine Erreichbarkeit des Stadtzentrums (Reisezeit, Umsteigehäufigkeit) Standard im Bediengebiet der LVB mit Ausnahme Standard im Bediengebiet der LVB durchgängig der Relation Knautnaundorf - Stadtzentrum erfüllt. erfüllt. Verbesserung der Umsteigebeziehungen LVB bestrebt, an wichtigen Umsteigerelationen kurze Übergangszeiten zu gewährleisten LVB bestrebt, an wichtigen Umsteigerelationen kurze Übergangszeiten zu gewährleisten weiterer Ausbau von behindertengerechten Haltestellen Straßenbahnhaltestellen: 126 (ca. 49%) Straßenbahnhaltestellen: 166 (ca. 66%) Gebiet erschlossen ! Verbesserung der Erschließung durch Neuordnung der Straßenbahnhaltestellen auf der Dieskaustraße; Prüfung durch Aufgabenträger erforderlich, ob Status "schlecht erschlossenes Gebiet" gestrichen werden kann Seite 16 von 20 Anlage 2 zum Bericht Stand: 31.12.2016 Vorinformation über das Leistungs- und Tarifangebot Fahrplanhefte (übersichtlich, breit gestreut) Faltblätter Tarifbroschüren elektronische Fahrplanauskunft (Internet) elektronische Reiseauskunft Handy (easy.GO) kompetente und im Bedarsfall einfach erreichbare persönliche Kundenbetreuung Mobilitätszentrale Servicepunkte 18 Servicetelefon Information an der Haltestelle durch vollständige Beschilderung Haltestellenname Linienbezeichnung Fahrplan- und Tarifinformationen (gut lesbar) übersichtliche Wegweisung an Verknüpfungspunkten Information am Fahrzeug Linienbezeichnung (beidseitig) Fahrtziel ggf. Zwischenziele Information im Fahrzeug Linienbezeichnung Fahrtziel Streckenverlauf Umsteigemöglichkeiten Gesamtnetz des ÖPNV Information durch Fahrzeugführer und Servicepersonal angemessen sicher freundlich Information über Unregelmäßigkeiten im Betriebsablauf durch Vorankündigung Zeitung Lokalfernsehen Internet Informationsblätter, z.B. Baustellen-Fahrpläne Hinweise an den Haltestellen Hinweise in den Fahrzeugen Informationen zu Fahrplan- und Tarifänderungen während einer Fahrplanperiode Seite 17 von 20 Anlage 3 zum Bericht Anlage 2/1 - Liniengenehmigungen (Stadt und abgehende Verkehre) & sonstige betraute Verkehre Stand: 31.12.2016 Straßenbahn Liniennr. 1 2 3 3 4 7 8 9 10 11 12 14 15 16 Laufweg von Lausen Grünau-Süd Knautkleeberg Knautkleeberg Gohlis, Landsberger Str. Böhlitz-Ehrenberg Grünau-Nord S-Bf. Connewitz, Klemmstraße Lößnig Schkeuditz Gohlis-Nord Plagwitz Meusdorf Messegelände nach Mockau Naunhofer Straße (-Meusdorf) Taucha Sommerfeld Stötteritz Sommerfeld Paunsdorf-Nord Thekla Wahren Markkleeberg-Ost Johannisplatz (-Technisches Rathaus) Plagwitz Miltitz Lößnig Die LVB hat eine Netzgenehmigung für das gesamte Straßenbahnnetz. Seite 18 von 20 Länge in Km gesamt nur Stadt 17,9 17,9 12,7 12,7 19,6 17,8 20,0 20,0 13,1 13,1 19,7 19,7 16,6 16,6 12,5 12,5 13,4 13,4 22,1 18,1 5,5 5,5 10,4 10,4 17,4 17,4 13,8 13,8 Genehmigung bis 31.03.2022 31.03.2022 31.03.2022 31.03.2022 31.03.2022 31.03.2022 31.03.2022 31.03.2022 31.03.2022 31.03.2022 31.03.2022 31.03.2022 31.03.2022 31.03.2022 Bus Stand: 31.12.2016 Liniennr. 60 61 Laufweg von Lindenau, Dunckerviertel Leipzig, Schönau 62 63 Böhlitz-Ehrenberg Knautkleeberg/Knautnaundorf 65 66 Markkleeberg Allee-Center, Offenburger Straße 67 70 Rathaus Leutzsch Markkleeberg-West 72 73 74 75 Leipzig, Hauptbahnhof Leipzig, Hauptbahnhof Lindenau Leipzig, Probstheida 76 77 79 Probstheida Schönefeld Thekla 80 Thekla, Buswendestelle 81 82 83 85 Thekla Thekla Thekla Gohlis-Süd über Plagwitz, Schleußig, Südvorstadt, Reudnitz S.-Bf. Karlsruher Straße, Ratzelbogen, Zschampertaue, Lausen, Göhrenz, Kulkwitz, Gärnitz, Seebenisch, Schkeitbar, Räpitz, Schkölen Rückmarsdorf Knauthain, Hartmannsdorf, Rehbach, Thomas-Müntzer-Siedlung nach Lipsiusstraße Thronitz Genehmigung bis 27.01.2018 31.12.2023 14,6 5,9 14,6 5,9 27.02.2018 27.02.2018 Cospudener See, Großzschocher, Grünau, Miltitz Markranstädt Kiewer Straße, Kaufland, Lausen, Ratzelbogen, Allee-Center(Süd), Allee-Center, Offenburger Straße Gärtnerstraße, Brünner Straße, Lützner Straße 17,6 14,9 11,1 14,9 27.02.2018 27.02.2018 Otto-Schmiedt-Straße Connewitz, Kreuz, Altes Messegelände, Reudnitz, Volkmarsdorf, Schönefeld, Gewerbegebiet Nordost - Thekla Anger-Crottendorf, Mölkau, Engelsdorf Anger-Crottendorf, Mölkau, Baalsdorf, Engelsdorf Schleußig, Südvorstadt, Stötteritz Meusdorf, Liebertwolkwitz, Großpösna, Seifertshain, Fuchshain, Albrechtshain Sonnenpark-Siedlung Sellerhausen Gewerbegebiet Nordost, Paunsdorf, Mölkau, Stötteritz, Probstheida, Lößnig Mockau, Gohlis-Nord, Landsberger/M.-Liebermann-Str., Möckern, Wahren Portitz Portitz, Plaußig, Gewerbegebiet Göteborger Straße Gohlis-Nord, Messegelände Leutzsch, Straßenbahnhof Mockau-West 1,9 20,6 1,9 18,6 27.02.2018 27.02.2018 Paunsdorf, Straßenbahnhof Sommerfeld Holzhausen, Sophienhöhe Naunhof 13,6 21,3 14,9 23,1 13,6 21,3 14,9 6,8 27.01.2018 27.01.2018 27.01.2018 31.12.2023 Herzzentrum Stünz S-Bf. Connewitz, Klemmstraße (Markkleeberg - Cospudener See) Lindenau, Bushof 2,4 7,0 15,3 2,4 7,0 15,3 27.01.2018 27.02.2018 26.05.2017 15,4 15,4 27.01.2018 Taucha, S-Bf. BMW Werk Plaußig, Gewerbegebiet Sachsenpark, Seehausen 5,5 11,2 4,3 8,5 3,0 11,2 4,3 8,5 13.11.2017 27.01.2018 27.01.2018 27.02.2018 Seite 19 von 20 Lausen Knautkleeberg Länge in km gesamt nur Stadt 10,5 10,5 18,1 7,3 86 Leipzig, Hauptbahnhof 87 88 89 90 Wahren Wahren Connewitz, Kreuz Wahren 91 108 130 Wahren Lpz. Probstheida Buswendestelle Leipzig, Strbf. Angerbrücke 131 143 161 162 172 Merseburg Liebertwolkwitz, Markt Lpz.-Schönau, Weißdornstraße Lausen Wachau, Atlanta-Hotel 173 175 176 Borsdorf, Bf. Leipzig, Sommerfeld Leipzig, Seehausen Schule N1 N2 N3 N4 N5 N6 N7 N8 N9 Leipzig, Hauptbahnhof Leipzig, Hauptbahnhof Leipzig, Hauptbahnhof Leipzig, Hauptbahnhof Leipzig, Hauptbahnhof Leipzig, Hauptbahnhof Leipzig, Hauptbahnhof Leipzig, Hauptbahnhof Leipzig, Hauptbahnhof Connewitz/Espenhain/Stötteritz/ Klinga/ Markkleeberg Globus Bf. Neue Messe, Messegelände, Messeallee, DB Schenker, Sachsenpark, Seehausen, Göbschelwitz, Hohenheida, Gottscheina Damaschkesiedlung, Lindenthal Damaschkesiedlung, Lindenthal, Breitenfeld Musikviertel BMW Werk 17,7 17,7 27.02.2018 Wiederitzsch-Nord Wiederitzsch-Nord Leipzig, Hauptbahnhof Sommerfeld 10,1 8,4 5,4 21,5 10,1 8,4 5,4 21,5 27.01.2018 27.01.2018 27.02.2018 27.01.2018 10,8 8,9 22,5 10,8 5,5 7,6 13.12.2026 31.12.2023 31.12.2023 Leipzig Wachau, An der Hohle Markranstädt, Bf. Großzschocher Borsdorf, Heinrich-Heine-Straße 31,2 9,8 10,8 8,7 18,1 7,6 2,0 5,4 8,7 14,4 30.04.2019 31.12.2023 31.12.2023 27.02.2018 31.12.2023 Taucha, Bf. Taucha Bf./Klebendorfer Str. Taucha, Bf. 9,4 17,7 8,2 0,0 1,9 2,8 31.12.2023 31.12.2023 31.12.2023 Leipzig, Hauptbahnhof Leipzig, Hauptbahnhof Leipzig, Hauptbahnhof Leipzig, Hauptbahnhof Leipzig, Hauptbahnhof Leipzig, Hauptbahnhof Leipzig, Hauptbahnhof Leipzig, Hauptbahnhof Leipzig, Hauptbahnhof Globus -Wachau 32,1 27,9 29,2 30,7 28,4 31,1 29,1 28,2 25,9 20,2 27,4 22,7 29,2 24,4 28,4 27,4 29,1 28,2 18,3 9,9 27.02.2018 27.02.2018 27.02.2018 13.11.2017 27.02.2018 13.11.2017 27.02.2018 27.02.2018 27.02.2018 30.04.2018 Lindenthal, Möckern, Gohlis, Eutritzsch, Schönefeld, Paunsdorf Porsche Werk, GVZ Nord T&S Güterverkehrszentrum-Nord Wachau, Dölitz Markkleeberg, S-Bf. Rückmarsdorf, Lindenaundorf, Frankenhain, Dölzig, Priesteblich Markranstädt, Bf. Güntersdorf Güldengossa, Auenhain Lausen, Göhrenz, Kulkwitz Siedlung Florian Geyer Meusdorf, Liebertwolkwitz, Holzhausen, Mölkau, Engelsdorf, Sommerfeld, Althen, Zweenfurth Panitzsch, Plösitz Engelsdorf, Borsdorf, Panitzsch, Cunnersdorf, Sehlis, Dewitz Göbschelwitz, Hohenheida, Gottscheina, Merkwitz, Seegeritz, Taucha, An der Bürgerruhe Großzschocher, Lausen, Knautkleeberg Lindenau, Miltitz, Markranstädt Böhlitz-Ehrenberg, Miltitz, Lausen Wahren, Schkeuditz Wiederitzsch, Lindenthal Mockau, Thekla, Taucha Paunsdorf, Engelsdorf, Baalsdorf, Mölkau Stötteritz, Meusdorf, Holzhausen Connewitz, Lößnig, Markkleeberg Linie verkehrt an jedem Wochentag mit einer anderen Linienführung Seite 20 von 20 Anlage 3 - Entwicklung weiterer Kenngrößen der LVB (IST-Werte) Entwicklung der Fahrgastzahlen der LVB in Mio. Personen Jahr Fahrgäste 2009 126,6 2010 134,2 2011 134,4 2012 139,1 2013 142,2 2014 136,2 2015 138,1 2016 148,2 2012 79,3 2013 83,1 2014 83,2 2015 85,3 2016 90,8 Entwicklung der Linieneinnahmen der LVB in Mio. € Jahr Einnahmen 2009 70,3 2010 73,1 2011 73,8 Entwicklung der tatsächlich bereitgestellten Fehlbetragsfinanzierung gem. VLFV in Mio. € Jahr Fehlbetragsfinanzierung 2009 52 2010 50 2011 48 2012 45 2013 45 2014 45 2015 45 2016 45 2014 46,6 2015 56,8 2016 63,2 Entwicklung der Investitionen in Mio. € (Behinhaltet Investitionen in Netze, Fahrzeuge, Liegenschaften, Marketing, EDV und sonstige Investitionen.) Jahr Investitionen 2009 36,2 2010 46,4 2011 44,9 2012 53,8 2013 65,4 Entwicklung der erhaltenen zweckgebundenen Fördermittel für Investitionen in Mio. € Jahr Fördermittel 2009 15,2 2010 28,1 2011 12,8 2012 13,1 2013 14,7 2014 16,3 2015 38,0 2016 25,7 Entwicklung der betrieblichen Aufwendungen in Mio. € (Gesamtsumme bestehend aus Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, Aufwendungen für bezogene Leistungen, Material- und Personalaufwand, Löhnen und Gehältern, sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorge, Abscheibung, sonstigen betrieblichen Aufwendungen.) Jahr Aufwendungen Stadt Leipzig Verkehrs- und Tiefbauamt Fr. Löbel / 66.13 2009 194,9 2010 196,6 2011 201,6 2012 207,8 2013 213,3 2014 171,7 2015 177,1 2016 186,8 1 von 2 Anlage 3 - Entwicklung weiterer Kenngrößen der LVB (IST-Werte) Entwicklung weiterer IST-Kenngrößen Mio. 207,8 200,0 194,9 196,6 213,3 201,6 Entwicklung der Fahrgastzahlen der LVB in Mio. Personen 186,8 171,7 177,1 Entwicklung der Linieneinnahmen der LVB in Mio. € 148,2 150,0 134,2 134,4 139,1 142,2 136,2 Entwicklung der tatsächlich bereitgestellten Fehlbetragsfinanzierung gem. VLFV in Mio. € 138,1 126,6 Entwicklung der Investitionen in Mio. € 100,0 70,3 52 73,1 15,2 83,1 83,2 85,3 65,4 50 50,0 36,2 73,8 79,3 46,4 48 53,8 45 90,8 63,2 56,8 45 46,6 45 45 44,9 28,1 12,8 13,1 14,7 2010 2011 2012 2013 16,3 2014 38,0 Stadt Leipzig Verkehrs- und Tiefbauamt Fr. Löbel / 66.13 2015 Entwicklung der betrieblichen Aufwendungen in Mio. € 45 25,7 0,0 2009 Entwicklung der erhaltenen zweckgebundenen Fördermittel für Investitionen in Mio. € 2016 Jahr 2 von 2 Gesamtbericht Stadt Leipzig 2016 nach VO (EG) 1370/2007 Dezernat Stadtentwicklung und Bau Verkehrs- und Tiefbauamt Gesamtbericht der Stadt Leipzig nach Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) 1370/2007 für das Jahr 2016 Verkehrs- und Tiefbauamt, Fr. Löbel / 66.13 Seite 1 von 11 Gesamtbericht Stadt Leipzig 2016 nach VO (EG) 1370/2007 Inhalt A Anlass und Ziel des Gesamtberichtes ................................................................. 3 B Darstellung der verkehrspolitischen Ziele, der Betrauung und der Verkehrsverträge in der Stadt Leipzig ........................................................................ 4 1. Verkehrspolitische Ziele der Stadt Leipzig für den öffentlichen Verkehr gemäß Nahverkehrsplan ..................................................................................................... 4 2. Betrauung der Leipziger Verkehrsbetriebe ....................................................... 5 3. Verkehrsverträge .............................................................................................. 5 C Beschreibung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung ..................................... 8 1. Bedienungsqualität im Bus- und Straßenbahnverkehr ...................................... 8 1.1 Buslinien..................................................................................................... 8 1.2 Straßenbahnlinien ...................................................................................... 9 2. Beförderungsqualität im Bus- und Straßenbahnverkehr ................................. 10 3. Gewährte Ausgleichszahlungen gegenüber den Betreibern ........................... 10 3. 1 Betrauung der Leipziger Verkehrsbetriebe ........................................... 10 3. 2 Verkehrsverträge ...................................................................................... 10 3. 3 Ausgleichszahlungen nach ÖPNVFinAusG.............................................. 11 4. Ausschließliche Rechte .................................................................................. 11 Verkehrs- und Tiefbauamt, Fr. Löbel / 66.13 Seite 2 von 11 Gesamtbericht Stadt Leipzig 2016 nach VO (EG) 1370/2007 A Anlass und Ziel des Gesamtberichtes Die Stadt Leipzig ist als Aufgabenträgerin die für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zuständige Behörde und damit für die Festlegung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen auf dem Stadtgebiet verantwortlich. Für den Schienenpersonennahverkehr ist der Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) zuständig, mit welchem die Stadt Leipzig als Verbandsmitglied in regelmäßigem Austausch steht. Die für die Festlegung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im Rahmen der Liniengenehmigungen zuständige Behörde ist seit 2012 das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV). Im Rahmen der Mitgliedschaft in der Europäischen Union (EU) sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlamentes über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße anzuwenden. Die Verordnung ist für die Organisation und Finanzierung öffentlicher Verkehrsdienste von großer Bedeutung. Entsprechend des Artikels 7 Absatz 1 der VO (EG) Nr. 1370/2007 ist jede zuständige Behörde, und damit auch die Stadt Leipzig, verpflichtet, einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich zu machen. Der Bericht unterscheidet dabei nach Bus- und schienengebundenem Verkehr. Mit der Änderungs-VO (EU) 2016/2338 zur VO 1370/2007 vom 14.12.2016 wurde der Art. 7 Abs. 1 zur Veröffentlichung dahingehend geändert, dass der Bericht ferner die politischen Ziele, wie sie in den Strategiepapieren für den öffentlichen Verkehr in dem betreffenden Mitgliedstaat aufgeführt sind, berücksichtigen muss. Diese Regelung ist erstmals mit dem Gesamtbericht für das Jahr 2016 anzuwenden und im Teil B unter Punkt 1 berücksichtigt. Ziel des Gesamtberichtes ist es, eine entsprechende Kontrolle und Beurteilung der Leistungen, der Qualität und der Finanzierung des öffentlichen Verkehrsnetzes zu ermöglichen und über die Art und den Umfang der gewährten Ausschließlichkeiten zu informieren. Dafür sind im Bericht alle seitens der zuständigen Behörde vergebenen öffentlichen Dienstleistungsaufträge einzeln aufzuführen. Die vorgelegten Informationen müssen somit sowohl die Gesamtwerte ausweisen als auch auf jeden Auftrag einzeln bezogen sein und gleichzeitig den Schutz berechtigter Wirtschaftsinteressen der betreffenden Betreiber gewährleisten. Damit ein entsprechender Vergleich mit anderen öffentlichen Verkehrsnetzen durch die EU vorgenommen werden kann, ist der Bericht öffentlich zugänglich zu machen. Demgemäß wird der Gesamtbericht der Stadt Leipzig auf der Internetseite der Stadt Leipzig veröffentlicht und darüber hinaus zuvor dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben. Verkehrs- und Tiefbauamt, Fr. Löbel / 66.13 Seite 3 von 11 Gesamtbericht Stadt Leipzig 2016 nach VO (EG) 1370/2007 B Darstellung der verkehrspolitischen Ziele, der Betrauung und der Verkehrsverträge in der Stadt Leipzig 1. Verkehrspolitische Ziele der Stadt Leipzig für den öffentlichen Verkehr gemäß Nahverkehrsplan Da mit der Änderungs-VO 2016/2338 der Art. 7 Abs. 1 der VO 1370/2007 angepasst wurde, muss der Gesamtbericht nunmehr auch die politischen Ziele berücksichtigen. Hintergrund dessen ist, dass die zuständige Behörde Spezifikationen für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen im öffentlichen Personenverkehr festlegt. Diese Spezifikationen sollten kohärent zu den politischen Zielen sein, wie sie in den Mitgliedstaaten in den Strategiepapieren zur Politik für den öffentlichen Verkehr niedergelegt sind (siehe neuer Artikel 2a zur Spezifikation der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen). Nach Einschätzung des Lenkungskreises der Bundesarbeitsgemeinschaft Öffentlicher Personennahverkehr (BAG ÖPNV) ist aufgrund der Beschreibung in Art. 21 unter dem Begriff „Strategiepapier“ der jeweilige Nahverkehrsplan (NVP) des Aufgabenträgers zu verstehen. Darüber hinaus können auch weitere in Strategiepapieren veröffentlichte Ziele im Gesamtbericht aufgenommen werden. Die Stadt Leipzig als Mitglied der BAG ÖPNV folgt dieser Einschätzung und nimmt im Gesamtbericht 2016 im Folgenden einen entsprechenden Passus zu den Zielen des NVP (Erste Fortschreibung 2007) auf und greift darüber hinaus die im 2015 verabschiedeten Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum (STEP VöR) verankerten Leitlinien auf. Im STEP VöR werden hinsichtlich des Öffentlichen Nahverkehrs u. a. zu folgenden Themenkomplexen entsprechende Leitlinien formuliert:  Ausbau des ÖPNV in der Funktion als mobilitätssichernde Grundversorgung und umweltfreundliche Alternative zum motorisierten Individualverkehr (MIV)  Optimierung der Verknüpfung aller Verkehrsträger zu einem integrierten Verkehrssystem im Rahmen des Verkehrsverbundes  Langfristige Strategien zur Fortentwicklung eines hochwertigen ÖPNV (Angebotsverbesserungen, Investitionen, Weiterentwicklung von Produkten, Tarifen) Im Nahverkehrsplan werden in 7 Zielen u. a. folgende Aspekte thematisiert: Ziel 1) Der öffentliche Personennahverkehr ist in seinen Funktionen als mobilitätssichernde Grundversorgung und als umweltfreundliche Alternative zum motorisierten Individualverkehr unter Einbeziehung flexibler Bedienungsmodelle und mit dem Ziel der barrierefreien Nutzung für alle Bevölkerungsgruppen auszubauen. Ziel 2) Ein leistungsfähiges S- und Regionalbahnsystem soll über den CityTunnel die Kernbereiche der Leipziger Innenstadt erschließen und mit Schwerpunkten des Verkehrsaufkommens in der Stadt und der Region verbinden. Ziel 3) Das radial orientierte Straßenbahnnetz ist unter Beachtung wirtschaftlicher Aspekte zu erhalten und bedarfsorientiert auszubauen. Ziel 4) Im Interesse der Erhöhung der Beförderungsqualität sind alle Möglichkeiten zur Beschleunigung der öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen. Verkehrs- und Tiefbauamt, Fr. Löbel / 66.13 Seite 4 von 11 Gesamtbericht Stadt Leipzig 2016 nach VO (EG) 1370/2007 2. Ziel 5) Im Rahmen des Verkehrsverbundes sind alle Verkehrsträger durch ein regionsübergreifendes Nahverkehrskonzept zu einem integrierten Verkehrssystem zu verknüpfen. Ziel 6) Der Ausbau des Nahverkehrs ist auf das im Stadtentwicklungsplan Zentren festgelegte Gefüge der Stadtteilzentren auszurichten. Das Nahverkehrssystem soll darüber hinaus die Abwicklung von Großveranstaltungen ermöglichen. Ziel 7) Die Bedeutung der Straßenräume für die Stadtgestalt und ihre Funktion im Verkehrsnetz sind in Einklang zu bringen. Betrauung der Leipziger Verkehrsbetriebe Mit der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im städtischen ÖPNV sind die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH, Georgiring 3, 04103 Leipzig, betraut. Das Leipziger Betrauungsmodell (Ratsbeschlusses Nr. RBIV-1754/09 vom 28.10.2009 zum „Konzept zur Finanzierung des ÖPNV in der Stadt Leipzig und Betrauung der LVB“) mit seinen drei Komponenten (Finanzierungsrichtlinie; Betrauungsbeschluss; Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag, VLFV) bildet dabei die Grundlage zur Erfüllung der Pflichten der Stadt Leipzig als Aufgabenträgerin und gibt gleichzeitig den rechtlichen und finanziellen Rahmen für die Beauftragung des städtischen Nahverkehrsunternehmens, den LVB, vor. Die Betrauung beinhaltet sowohl den Stadtbus- als auch den Straßenbahnverkehr. Da die Betrauung der LVB vor Inkrafttreten der VO (EG) 1370/2007 abgeschlossen wurde, hat die Stadt Leipzig eine Übergangsregelung im Sinne der zuvor genannten Verordnung (siehe Art. 8, Abs. 3b) geschaffen, sodass die Übergangsvorschriften in Anspruch genommen werden können und die Betrauung der LVB somit für ihre vorgesehene Laufzeit, jedoch maximal für 30 Jahre, gültig bleibt. Die Betrauung ist in ihrer Laufzeit bis zum 31.12.2028 begrenzt und wurde durch die Ratsbeschlüsse RBV-425/10 vom 16.06.2010 (Busnetzreform 2010), RBV-1842/13 vom 11.12.2013 (Übertragung der Aufgabenträgerschaft gebietsüberschreitender Buslinien) sowie Nr. DS-00788/14 vom 25.03.2015 (Ergänzungsbetrauung Linie 91) ergänzt. 3. Verkehrsverträge PlusBuslinien Auf der Grundlage des „Vertrages zur Finanzierung von PlusBuslinien im Gebiet des ZVNL durch Zuwendung“ zwischen dem ZVNL und der Stadt Leipzig erhält die Stadt Leipzig vom ZVNL seit dem 01.01.2015 jährliche Zuwendungen für die Finanzierung der PlusBuslinien 65, 91 und 131. Die Stadt leitet die vom ZVNL erhaltenen Mittel, neben weiteren Mitteln aus dem städtischen Haushalt, auf Grundlage der „Zuschussvereinbarung zur Finanzierung von PlusBuslinien im Stadtgebiet Leipzig“ zwischen der LVB und der Stadt Leipzig in voller Höhe an die LVB weiter. Verkehrs- und Tiefbauamt, Fr. Löbel / 66.13 Seite 5 von 11 Gesamtbericht Stadt Leipzig 2016 nach VO (EG) 1370/2007 Erschließung Güterverkehrszentrum Die Erschließung des Güterverkehrszentrums (GVZ) im Leipziger Nordwesten erfolgte analog des Jahres 2015 auch in 2016 auf Grundlage der Ergänzungsbetrauung der LVB durch die Buslinie 91 (Leipzig Wahren – Güterverkehrszentrum – Grenze Stadt Leipzig/Landkreis Nordsachsen) im Halbstundentakt. Die Finanzierung dieser Leistung durch die Stadt Leipzig wurde in 2016 ebenfalls durch den bereits zuvor genannten „Vertrag zur Finanzierung von PlusBuslinien im Gebiet des ZVNL durch Zuwendung“ bzw. der „Zuschussvereinbarung zur Finanzierung von PlusBuslinien im Stadtgebiet Leipzig“ abgedeckt. Darüber hinaus haben sich die im GVZ ansässigen Firmen über Jobtickets anteilig an der Finanzierung dieser Buslinie beteiligt. Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabenträgerschaft für gebietsüberschreitende Buslinien (kurz „Zweckvereinbarung“) Im Jahr 2013 sind mehrere personenbeförderungsrechtliche Liniengenehmigungen der LVB im Busbereich ausgelaufen, deren Linienverlauf nicht ausschließlich das Territorium der Stadt Leipzig betreffen, sondern auch in die Zuständigkeit der Landkreise Leipzig und Nordsachsen fallen (“gebietsüberschreitende Linien“). Da die Stadt Leipzig dadurch nicht alleiniger Aufgabenträger ist, konnte diese die LVB nur mit der Erbringung der Verkehrsleistung auf dem Stadtgebiet beauftragen. Um auch ab dem Jahr 2014 die Verkehrsleistungserbringung auf der gesamten Linie und damit das gemeinsame Vorgehen der benachbarten Aufgabenträger sicherzustellen, wurde die „Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabenträgerschaft für gebietsüberschreitende Buslinien“ zwischen dem Landkreis Leipzig, dem Landkreis Nordsachsen und der Stadt Leipzig mit Wirkung zum 01.01.2014 abgeschlossen. Damit findet die Zweckvereinbarung für das Berichtsjahr 2016 Anwendung. Mit der Übertragung der Aufgabenträgerschaft fallen die entsprechenden gebietsüberschreitenden Buslinien vollständig in die Zuständigkeit der Stadt Leipzig. Die Finanzierung wird weiterhin durch die Landkreise abgedeckt, sodass die Stadt Leipzig für die gebietsüberschreitenden Buslinien entsprechende Mittel von den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen erhält und diese in voller Höhe an die LVB weiterleitet. Im Zusammenhang mit dem Verkehrskonzept Markkleeberg wurden die Busverkehre im Landkreis Leipzig sowie zum Teil in der Stadt Leipzig ab dem 28.11./ 13.12.2015 neu geordnet. Davon betroffen waren auch gebietsüberschreitende Buslinien (hinsichtlich Linienführung, Höhe der Fahrplankilometer, Laufzeiten der Genehmigungen). Durch die zusätzlichen Fahrplankilometer ergab sich ab dem 28.11./13.12.2015 im Landkreis Leipzig ein erhöhter Ausgleichsbetrag für die Busverkehrsleistungen der LVB, sodass die Zweckvereinbarung hinsichtlich der Finanzausstattung mittels eines entsprechenden Nachtrages angepasst wurde. Der „1. Nachtrag zur Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabenträgerschaft für gebietsüberschreitende Buslinien“ zwischen dem Landkreis Leipzig, dem Landkreis Nordsachsen und der Stadt Leipzig ist zum 1.1.2016 in Kraft getreten und damit für das Berichtsjahr 2016 gültig. Verkehrs- und Tiefbauamt, Fr. Löbel / 66.13 Seite 6 von 11 Gesamtbericht Stadt Leipzig 2016 nach VO (EG) 1370/2007 Ausgleich verbundbedingter Belastungen Mit Einführung des Verbundtarifes im Mitteldeutschen Verkehrsverbund (MDV) im Jahr 2001 wurde mit den Leipziger Verkehrsbetrieben der „Vertrag über den Ausgleich verbundbedingter Belastungen“ abgeschlossen. Dieser beinhaltet die Gewährung eines entsprechenden Ausgleichs von der Stadt Leipzig an die LVB für die durch den Verbundtarif entstandenen Durchtarifierungsverluste. Der Ausgleich verbundbedingter Belastungen ist seitens des ZVNL im Rahmen eines Aktionsprogrammes für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) bzw. den ÖPNV förderfähig, sodass die Stadt Leipzig die an die LVB auszuzahlenden Mittel in voller Höhe als Fördermittel vom ZVNL erhält. Verkehrs- und Tiefbauamt, Fr. Löbel / 66.13 Seite 7 von 11 Gesamtbericht Stadt Leipzig 2016 nach VO (EG) 1370/2007 C Beschreibung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung Seitens der zuständigen Behörde werden entsprechende Anforderungen im Hinblick auf die Sicherstellung der im allgemeinen Interesse liegenden öffentlichen Personenverkehrsdienste, die der Betreiber unter Berücksichtigung seines eigenen wirtschaftlichen Interesses wahrscheinlich nicht bzw. nicht im gleichen Umfang oder zu den gleichen Bedingungen ohne Gegenleistung übernommen hätte („gemeinwirtschaftliche Verpflichtung“), festgelegt. Die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen können bspw. auf das Verkehrsangebot, die Qualität sowie weitere Vorgaben (z. B. Tarif) bezogen sein und müssen in den entsprechenden öffentlichen Dienstleistungsaufträgen definiert werden. Die von der Stadt Leipzig definierten gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen sind im Betrauungsbeschluss zur Betrauung der LVB konkretisiert. Auch in der Finanzierungsrichtlinie werden die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen definiert, da die Stadt Leipzig im Rahmen dieser entsprechende Finanzmittel, die dazu bestimmt sind, die Vorhaben im ÖPNV auf dem Stadtgebiet zu finanzieren, gewährt. Folgende gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen wurden seitens der Stadt Leipzig definiert: - - - Vorhaltung der Infrastruktur im erforderlichen Umfang (bspw. ortsfeste Anlagen wie Gleis- und Fahrweganlagen, Betriebshof- und Werkstattgebäude, Haltestellen sowie damit verbundenen Sicherheits- und Navigationssysteme) Verbundbezogene Verpflichtungen (Harmonisierungs- und Durchtarifierungsverluste, die sich aus der Anwendung des Verbundtarifs des MDV ergeben) Aufgaben des Fahrbetriebs, v. a. Fahrzeugvorhaltung (Anschaffung und Instandhaltung), Betrieb (Erbringung der Beförderungsleistungen) sowie Regie- und Vertriebsbereich bzw. im Netzmanagement (Fahrplanung, Marketing, Vertrieb) Sozialpolitische Verpflichtungen (arbeits- und tarifvertragliche Verpflichtungen) Ergänzende Anforderungen (Bedienungsstandards hinsichtlich Fahrbetrieb und Infrastruktur, die das Anforderungsprofil des Nahverkehrsplans konkretisieren). Bezüglich der definierten Qualitätsstandards gilt es, zwischen der Bedienungs- und der Beförderungsqualität zu unterscheiden. 1. Bedienungsqualität im Bus- und Straßenbahnverkehr Nachfolgend wird die Bedienungsqualität (ÖPNV-Angebot) in der Stadt Leipzig bzgl. Raum, Zeit und Häufigkeit sowie getrennt nach Bus und Straßenbahn dargestellt. 1.1 Buslinien Linien LVB: Fahrplan-km LVB: 60, 61, 62, 63, 65, 67, 70, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 79, 80, 81, 82, 83, 85, 86, 87, 88, 89, 90, 91, 108, 130, 131, 141, 143, 161, 162, 172, 173, 175, 176 N1, N2, N3, N4, N5, N6, N7, N8, N9 10.719.991 km/a Verkehrs- und Tiefbauamt, Fr. Löbel / 66.13 Seite 8 von 11 Gesamtbericht Stadt Leipzig 2016 nach VO (EG) 1370/2007 Die Buslinien 66 („Grünolino”) und 118 (zum Belantis Vergnügungspark Leipzig) sind nicht Teil der Betrauung und werden z. T. über Sponsoren finanziert. Sie sind demzufolge nicht in den ausgewiesenen Fahrplankilometern enthalten. Die Buslinien 100 und 107 wurden im Rahmen der Umsetzung des Verkehrskonzeptes Markkleeberg an die Regionalbus Leipzig (RBL) GmbH abgegeben. Darüber hinaus wurden die Buslinien 120 und 141 im Berichtsjahr 2016 ebenfalls durch RBL bedient. Die Nachtbuslinie N10 wurde, ebenfalls im Zusammenhang mit der Umsetzung des Verkehrskonzeptes Markkleeberg, im Berichtsjahr 2016 eingestellt; die Bedienung der entsprechenden Gebiete erfolgt z. T. über die Buslinien 100, 101 und 107 der RBL. Beschreibung grundsätzlicher Angebotsstandards Bedienungszeitraum: täglich zwischen 4 Uhr und 1 Uhr, auf einzelnen Linien kürzer. Takt: Der Takt variiert von 10 Minuten über 15, 20, 30 bis 60 Minuten-Grundtakt von Montag bis Freitag im Tagesverkehr, bei einzelnen Linien auch nur Einzelfahrten. Mit der Einführung eines neuen Basisfahrplans der LVB ab dem 28.11.2015 wurden u. a. auch die Buslinien 72/73 zwischen 10 und 18 Uhr auf einen 20-Minuten-Takt verdichtet, sodass zwischen Mölkau und Hauptbahnhof ein10 Minuten-Takt entstanden ist. Bedarfsverkehre: Anruflinientaxi (Alita) zu bestimmten Zeiten auf bestimmten Linien. Nachtverkehr: zwischen 1:11 Uhr und 4:44 Uhr verkehren 9 Nachtbuslinien. 1.2 Straßenbahnlinien Linien LVB: 1, 2, 3, 4, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 14, 15, 16 Fahrplan-km LVB: 12.760.172 km/a Beschreibung grundsätzlicher Angebotsstandards Bedienungszeitraum: täglich von etwa 4 Uhr bis 1 Uhr. Takt: 10-Minuten-Grundtakt im Tagesverkehr Montag bis Samstag (außer Linie 14 am Samstag), im Abendverkehr und an Sonn- und Feiertagen 15-Minuten-Grundtakt. Im Ergebnis des Ende 2012 gestarteten Pilotprojektes zur Untersuchung der Auswirkungen von Taktverdichtungen auf die Fahrgastzahlen (testweise Einführung 10Minuten-Takt 10-18 Uhr an Sonnabenden auf den Linien 3, 4 und 12) wurde mit der Einführung eines neuen Basisfahrplanes ab dem 28.11.2015 auf allen Straßenbahnlinien (außer der Linie 14) zwischen 10 und 18 Uhr ein 10-Minuten-Takt an Samstagen eingeführt. In den Sommer- und Weihnachtsferien wurde das Fahrplanangebot der Ergänzungslinien 2, 8 und 10 aufgrund der geringeren Nachfrage auf einen 20Minuten-Takt reduziert. Im Zusammenhang mit dem Verkehrskonzept Markkleeberg wurde der Straßenbahnbetrieb der Linie 9 auf dem Abschnitt zwischen Connewitz, Kreuz und Markkleeberg-West zum 28.11.2015 auf Busbetrieb (Linie 70) umgestellt. Die Straßenbahnlinie 9 wird ab Connewitz, Kreuz zum S-Bahnhof Connewitz geführt. Verkehrs- und Tiefbauamt, Fr. Löbel / 66.13 Seite 9 von 11 Gesamtbericht Stadt Leipzig 2016 nach VO (EG) 1370/2007 2. Beförderungsqualität im Bus- und Straßenbahnverkehr Grundsätzliche Regelungen enthält der Nahverkehrsplan der Stadt Leipzig (Erste Fortschreibung 2007, vgl. RBIV-900/07), der für das Berichtsjahr 2016 gültig war. Spezifische Regelungen für die LVB (bspw. hinsichtlich der Fahrzeugqualität sowie der sozialpolitischen und verbundbezogenen Verpflichtungen) sind im Ratsbeschluss Nr. RBIV-1754/09 vom 28.10.2009 zum „Konzept zur Finanzierung des ÖPNV in der Stadt Leipzig und Betrauung der LVB“, konkret im Betrauungsbeschluss – Konkretisierung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im ÖPNV – enthalten. Fahrzeugbestand der LVB zum 31.12.2016: Bus: Straßenbahn: 3. 157 293 Gewährte Ausgleichszahlungen gegenüber den Betreibern Gemäß der VO (EG) 1370/2007 sind alle mittel- oder unmittelbar von der zuständigen Behörde und aus öffentlichen Mitteln gewährten Ausgleichsleistungen zur Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im Gesamtbericht aufzulisten. Seitens der Stadt Leipzig wurden im Jahr 2016 die in den folgenden Kapiteln dargestellten Ausgleichszahlungen gewährt. 3. 1 Betrauung der Leipziger Verkehrsbetriebe Die Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen der LVB erfolgt überwiegend durch Eigenmittel der Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (LVV) mbH (steuerliche Querverbundsfinanzierung). Im Berichtsjahr 2016 wurden über den steuerlichen Querverbund Mittel i. H. v. 45 Mio. € als Gesamtfinanzierungsbeitrag der Stadt Leipzig an die LVB ausgezahlt. Darüber hinaus wurden in Erfüllung der bestehenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen gegenüber der Stadt Leipzig Mittel i. H. v. 2 Mio. € als Ausgleich für Finanzierungsaufwendungen im Zusammenhang mit den besonderen Belastungen der Investitionsoffensive für die Beschaffung von Straßenbahnfahrzeugen von der LVV an die LVB ausgezahlt. 3. 2 Verkehrsverträge PlusBuslinien LVB GmbH: 346.568,70 € Ausgleich verbundbedingte Belastungen LVB GmbH: 1.309.881,94 € Zweckvereinbarung gebietsüberschreitende Buslinien LVB GmbH: 1.740.470,63 € Verkehrs- und Tiefbauamt, Fr. Löbel / 66.13 Seite 10 von 11 Gesamtbericht Stadt Leipzig 2016 nach VO (EG) 1370/2007 3. 3 Ausgleichszahlungen nach ÖPNVFinAusG1 Summe der 2016 gem. ÖPNVFinAusG gezahlten Mittel davon: LVB GmbH: Regionalbus Leipzig GmbH: THÜSAC Personennahverkehrsgesellschaft mbH: Auto Webel GmbH: Regionalverkehr Bitterfeld-Wolfen GmbH 4. 8.081.900,00 € 8.062.051,63 € 8.709,83 € 6.595,26 € 2.741,46 € 1.801,82 € Ausschließliche Rechte Seitens der Stadt Leipzig wurden keine ausschließlichen Rechte gewährt. 1 Die Unternehmen erhalten von anderen Aufgabenträgern zum Teil weitere Ausgleichsleistungen für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen. Diese sind den Gesamtberichten der jeweiligen zuständigen Behörde zu entnehmen. Verkehrs- und Tiefbauamt, Fr. Löbel / 66.13 Seite 11 von 11