Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1368921.pdf
Größe
785 kB
Erstellt
16.02.18, 12:00
Aktualisiert
11.05.18, 10:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Informationsvorlage Nr. VI-Ifo-05503
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Bericht zur Umsetzung des Konzeptes zur Finanzierung des ÖPNV in der Stadt Leipzig
und Betrauung der LVB für die Jahre 2015 und 2016 inkl. Gesamtbericht nach VO (EG)
1370/2007 für das Jahr 2016
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
20.06.2018
Information zur Kenntnis
Beschlussvorschlag:
1. Der Bericht zur Umsetzung des Konzeptes zur Finanzierung des ÖPNV in der Stadt
Leipzig und Betrauung der LVB für die Jahre 2015 und 2016 wird zur Kenntnis
genommen.
2. Der Gesamtbericht gemäß EU-Verordnung 1370/2007 für das Jahr 2016 (Anlage 4)
wird zur Kenntnis genommen und auf der Homepage der Stadt Leipzig veröffentlicht.
1/13
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
x
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/13
Sachverhalt:
0 Vorbemerkung
Im Zusammenhang mit der letzten Vorlage zum „Bericht zur Umsetzung des Konzepts zur
Finanzierung des ÖPNV und Betrauung der LVB incl. Gesamtbericht nach VO (EG)
1370/2007 für 2014“ wurde seitens der Mitglieder des Fachausschusses Stadtentwicklung
und Bau sowie der Verwaltung über die vom Fachausschuss als ungenügend transparent
wahrgenommene Vorlage sowie die Darstellung des Daten- und Zahlenmaterials diskutiert.
In diesem Zusammenhang wurde festgehalten, dass die künftige Vorlagenform angepasst
wird, sodass die Daten insgesamt vergleichbarer und übersichtlicher dargestellt werden.
Dieser Festlegung ist die Stadtverwaltung insofern nachgekommen, dass den
Fachausschuss-Mitgliedern am 14.03.2017 im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
eine entsprechende Information aus dem Geschäftskreis der Bürgermeisterin zur Struktur
und Form künftiger Vorlagen zum „Bericht zur Umsetzung des Konzeptes zur Finanzierung
des ÖPNV in der Stadt Leipzig und Betrauung der LVB inkl. Gesamtbericht nach VO (EG)
1370/2007“ vorgelegt wurde. Diese Information enthielt neben Erläuterungen zum Leipziger
Betrauungsmodell auch Vorschläge für entsprechende Anpassungen in der Vorlagenform
sowie zur geplanten Struktur künftiger Vorlagen.
Die Vorlage zum „Bericht zur Umsetzung des Konzeptes zur Finanzierung des ÖPNV in der
Stadt Leipzig und Betrauung der LVB für die Jahre 2015 und 2016 inkl. Gesamtbericht nach
VO (EG) 1370/2007 für das Jahr 2016“ folgt in ihrem Aufbau diesem Vorschlag.
1 Anlass und Ziel der Vorlage
Da die Betrauung der LVB vor Inkrafttreten der VO (EG) 1370/2007 abgeschlossen wurde,
hat die Stadt Leipzig eine Übergangsregelung im Sinne der zuvor genannten Verordnung
(siehe Art. 8, Abs. 3b) geschaffen, sodass die Übergangsvorschriften in Anspruch
genommen werden können und die Betrauung der LVB somit für ihre vorgesehene Laufzeit,
jedoch maximal für 30 Jahre, gültig bleibt. Die Betrauung ist in ihrer Laufzeit bis zum
31.12.2028 begrenzt.
Aufbauend auf dem Ratsbeschluss Nr. RBIV-1754/09 zum Konzept zur Finanzierung des
ÖPNV in der Stadt Leipzig und Betrauung der LVB wurden dem Stadtrat für die Jahre
2009/2010, 2011/2012 sowie 2013/2014 insgesamt bereits drei Berichte zur Umsetzung des
Konzeptes zur Kenntnis gegeben.
Dass die Vorlage zur Umsetzung des Leipziger Betrauungsmodells im Zweijahresrhythmus
erstellt wird, hängt im Wesentlichen mit dem ebenfalls aller zwei Jahre durch die LVB zu
erstellenden „Bericht zu den ergänzenden Anforderungen“ gemäß Anlage 2/6 der Betrauung
zusammen. Dieser Bericht erläutert Maßnahmen, welche die LVB in den vergangenen zwei
Jahren zur Erfüllung der definierten Anforderungen des Nahverkehrsplans (NVP) im
Zusammenhang mit der Betrauung erbracht haben und zeigt deren Erfüllungsstand.
Im Folgenden wird im Punkt 2 zunächst ein Resümee über die Umsetzung des zuvor
genannten Beschlusses für die Jahre 2015 und 2016 gezogen. In der Anlage 1 ist darüber
hinaus die Entwicklung der Parameter/ Finanzierungsbausteine, Leistungseinheiten sowie
Ausgleichsbeträge ab dem Jahr 2009 dargestellt. Anlage 2 beinhaltet den zuvor genannten
„Bericht zu den ergänzenden Anforderungen der LVB“, über den der Fachausschuss
Stadtentwicklung und Bau mit Datum vom 15.08.2017 bereits informiert wurde. In der Anlage
3 wird die Entwicklung weiterer Kenngrößen anhand der IST-Werte aus dem
Jahresabschluss der LVB aufgezeigt.
3/13
Im Punkt 3 dieser Vorlage werden darüber hinaus entsprechende Vorgaben aus dem EURecht thematisiert. Darin enthalten ist u. a. auch der Gesamtbericht über die
gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im ÖPNV für das Jahr 2016 nach Artikel 7 (1) der
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (siehe Anlage 4). Eine Zusammenfassung erfolgt in Punkt 4.
2 Umsetzung des „Konzeptes zur Finanzierung des ÖPNV in der Stadt Leipzig und
Betrauung der LVB“
2.1 Bestandteile des Leipziger Betrauungsmodells und Darstellung möglicher
vorgenommener Änderungen
Die drei Komponenten des Leipziger Betrauungsmodells, welches die Grundlage zur
Erfüllung der Pflichten der Stadt Leipzig als Aufgabenträgerin – und somit auch der
Begrenzung des Gesamtfinanzierungsbeitrages bildet – sind:
•
•
•
die Richtlinie zum Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im ÖPNV in der
Stadt Leipzig (Finanzierungsrichtlinie)
der Betrauungsbeschluss zur Betrauung der LVB durch die Stadt Leipzig –
Konkretisierung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im ÖPNV sowie
der Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag (VLFV) zwischen der Stadt Leipzig, der
Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (LVV) mbH und der LVB.
Dieses operative Konstrukt gibt den rechtlichen als auch den finanziellen Rahmen für die
Beauftragung des städtischen Nahverkehrsunternehmens, den LVB, vor. Das Leipziger
Betrauungsmodell ist vor allem EU-beihilferechtlich motiviert, das heißt, es zielt
insbesondere auf eine EU rechtliche Konformität und damit auf eine maximale
Rechtssicherheit für die Stadt Leipzig, die LVV und die LVB ab.
2.1.1 Finanzierungsrichtlinie
Auf Basis der Finanzierungsrichtlinie kann theoretisch jedes Verkehrsunternehmen
Ausgleichsmittel bei der Stadt Leipzig beantragen, wenn es bestimmte gemeinwirtschaftliche
Verpflichtungen und weitere Voraussetzungen (Betrauung, Finanzierungsantrag, Inhaber von
Liniengenehmigungen, Anwendung des Verbundtarifs) erfüllt. Faktisch dürfte der
überwiegende Teil der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im ÖPNV in Leipzig durch die
Betrauung der LVB abgedeckt sein.
Die Stadt Leipzig hat mit dem Leipziger Betrauungsmodell von ihrem Recht Gebrauch
gemacht, die Verkehrsleistung ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens zu betrauen.
Die Ausgleichszahlungen werden als Ausgleich für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen
angesehen, die wie gewährte städtische Fördermittel einer Verwendungsnachweisführung
und Fortschreibung bedürfen. Die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen stellen Lasten dar,
die ein privatwirtschaftliches Unternehmen nach eigenem unternehmerischem Ermessen so
wahrscheinlich nicht eingehen würde.
An der Finanzierungsrichtlinie wurden seit ihrer Beschlussfassung im Jahr 2009 keine
Änderungen vorgenommen oder Nachträge formuliert.
2.1.2 Betrauungsbeschluss
Der Betrauungsgegenstand wurde verkehrlich mit den im Leipziger Betrauungsmodell
aufgeführten Linien konkretisiert. Ausschlaggebendes Kriterium für die Genehmigung einer
Linie bleiben somit verkehrliche Gründe, die Betrauung ist daher das "vorgelagerte"
europarechtliche Konstrukt, durch das für gemeinwirtschaftliche Verkehre eine öffentliche
Bezuschussung begründet werden kann.
4/13
Die eigentliche Betrauung der LVB ist (in Form des Betrauungsbeschlusses) ebenfalls
Bestandteil des Leipziger Betrauungsmodells. Die LVB wurde von der Stadt Leipzig mit
gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen (Vorhaltung Infrastruktur, verbundbezogene
Verpflichtungen, Aufgaben Fahrbetrieb und sozialpolitische Verpflichtungen) betraut. Der
Ausgleich erfolgt unter Einhaltung der Vorgaben aus der Finanzierungsrichtlinie der Stadt
Leipzig.
Der Betrauungsbeschluss wurde seit der Beschlussfassung 2009 durch verschiedene
Stadtratsbeschlüsse ergänzt: RBV-425/10 vom 16.06.2010 im Zusammenhang mit der
Busnetzreform 2010, RBV-1842/13 vom 11.12.2013 zur Übertragung der
Aufgabenträgerschaft gebietsüberschreitender Buslinien sowie DS-00788/14 vom
25.03.2015 hinsichtlich der Ergänzungsbetrauung Linie 91.
2.1.3 Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag (VLFV)
Im VLFV sind Form und Weg der Fehlbetragsfinanzierung der LVB geregelt, wobei sich die
Höchstbetragsfinanzierung aus 4 Finanzierungskomponenten (Vorhaltung von
Verkehrsinfrastruktur, Verbundbezogene Verpflichtungen, Aufgaben des Fahrbetriebs,
Sozialpolitische Verpflichtungen) zusammensetzt und darüber hinaus durch die
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der LVV beeinflusst wird. Der VLFV regelt ausschließlich
die Fehlbetragsfinanzierung der LVB auf Basis des heutigen Verkehrsangebotes. Dargestellt
ist dort somit der Zuschuss für die tatsächlichen Kosten der von der LVB übernommenen
gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen.
Der maximal mögliche Ausgleichsbetrag der LVB wird darüber hinaus EU‐rechtlich durch die
Kosten, die der LVB (nach Berücksichtigung aller Erlöse) für die gemeinwirtschaftlichen
Verpflichtungen bestehen bleiben, begrenzt.
Bei der Finanzierung des ÖPNV durch den VLFV handelt es sich um eine reine
Gesellschafterfinanzierung, d. h., die Fehlbetragsfinanzierung wird vollständig über den
steuerlichen Querverbund im LVV-Konzern abgedeckt. Gleichzeitig ist es dadurch aber auch
nicht möglich, den VLFV an eine verkehrliche „Gegenleistung“ zu knüpfen, da im Modell der
steuerlichen Einlagefinanzierung (steuerlicher Querverbund) der LVB durch die LVV
grundsätzlich kein Leistungsaustausch stattfinden darf. Würde ein Leistungsaustausch
stattfinden, zöge dies die Erhebung von Umsatz- und Ertragsteuer nach sich, d. h. auf die
Leistung der LVB würde Umsatzsteuer und auf mögliche Gewinne der Leipziger
Wasserwerke und der Leipziger Stadtwerke Ertragsteuer anfallen.
Die Aufnahme einer verkehrlichen „Gegenleistung“ in den VLFV wäre damit in jedem Falle
eine Änderung des zuvor genannten Modells und würde enorme steuerliche Risiken mit sich
bringen. Denn jede (substanzielle) Veränderung des VLFV, bspw. in Richtung eines
„Leistungsvertrages“, würde die Gültigkeit der verbindlichen Auskunft des Finanzamtes,
welche ausschließlich für dieses Modell vorliegt, sowie mithin die Aufrechterhaltung der
steuerlichen Querverbundsfinanzierung gefährden. Daher ist es unabdingbar, die zwei
Betrauungskomponenten „Verkehrsleistung“ und „Finanzierung“ voneinander zu trennen.
Die Komponente der „Verkehrsleistung“ wird über die Anforderungen des jeweils gültigen
NVP der Stadt Leipzig definiert. Ergeben sich aus der von Seiten der Stadt veranlassten
Änderung des Verkehrsangebotes oder der Fortschreibung des Anforderungsprofils
Mehraufwendungen bei der LVB, ist (nach entsprechendem Nachweis der
Mehraufwendungen durch die LVB) über eine Anpassung der Fehlbetragsfinanzierung
gemäß VLFV zu verhandeln.
Der im Jahr 1999 abgeschlossene VLFV wurde im Zusammenhang mit der Begrenzung der
Höchstbeträge in den Jahren 2003, 2005, 2009, 2013, 2015 und 2017 entsprechenden
Änderungen bzw. Ergänzungen (Zusatzvereinbarungen) unterzogen. Die letzte aus dem
Jahr 2017 stammende 5. Zusatzvereinbarung regelt die Begrenzung des
Gesamtfinanzierungsbeitrages für die Jahre 2017 und 2018. Für die Jahre ab 2019 bedarf es
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im Zusammenhang mit der Fortschreibung der Höchstbeträge einer weiteren ergänzenden
Vereinbarung.
2.2 Nachweisführung der LVB
2.2.1 Verwendungsnachweis
Anlass, Ziel und Prüfgrundlage
Der Verwendungsnachweis wird gemäß § 2 Abs. 6 des VLFV (in der Fassung der Änderung
des VLFV vom 28.10.2009) i. V. m. den Ziffern 6 und 7.4 der Finanzierungsrichtlinie erstellt.
Ziel dessen ist es, zu bescheinigen, dass die Finanzierung der LVB in der entsprechend
betrachteten Periode aus behilferechtlichen Gesichtspunkten nicht zu einer
Überkompensation geführt hat. Dazu muss durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigt werden,
dass die Kosten, Erträge und Leistungsdaten den tatsächlichen, bei der LVB angefallenen
Ist- Aufwendungen und Ist-Erträgen entsprechen und diese aus der Gewinn- und
Verlustrechnung des Jahresabschlusses der LVB vollständig und richtig abgeleitet wurden.
In diesem Zusammenhang ist von den LVB entsprechend der Ziffer 6.1 der
Finanzierungsrichtlinie zur Erfüllung der Transparenzvorgaben im Verkehrsbereich eine
Trennungsrechnung auf der Grundlage des internen Rechnungswesens vorzuhalten. In der
Rechnungslegung der LVB muss (gemäß Ziffer 6.2 sowie Anlage F, Anhang 3 der
Finanzierungsrichtlinie) getrennt ausgewiesen werden, welche Kosten durch die Erfüllung
der betreffenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen entstanden sind, welche
zusätzlichen Erträge aufgrund der Erfüllung dieser Verpflichtung erzielt wurden und welche
Ausgleichszahlungen erfolgt sind. Der Nachweis der entstandenen Kosten im betrauten
Bereich erfolgt in der internen Rechnungslegung demzufolge getrennt von den anderen
Tätigkeiten des Unternehmens als gesonderte Tätigkeiten (unabhängig davon, ob die
anderen Tätigkeiten mit dem Personenverkehr im Zusammenhang stehen) in Form einer
Trennungsrechnung. Darüber hinaus ist der Nachweis der entstandenen Kosten in der
Trennungsrechnung über eine Abstimmbrücke mit dem testierten Jahresabschluss der LVB
abzugleichen (Ziffer 6.3 Finanzierungsrichtlinie).
Prüfergebnisse und Schlussfolgerungen
Mit Schreiben der LVB vom 15.11.2017 erhielt die Stadt Leipzig den Verwendungsnachweis
für das Jahr 2016 bzw. vom 22.11.2016 für das Jahr 2015. In den Verwendungsnachweisen
wird durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Industrie und Verkehrstreuhand GmbH
bescheinigt, dass die im Verwendungsnachweis nachgewiesenen Kosten, Erträge,
Leistungsdaten und Ausgleichsbeträge aus materieller Sicht den tatsächlichen, bei der LVB
in dem jeweiligen Jahr angefallenen Ist-Aufwendungen und Ist-Erträgen entsprechen. Das
bedeutet, dass die LVB in den Jahren 2015 und 2016 aus beihilferechtlichen
Gesichtspunkten rechnerisch nicht überkompensiert war und der angesetzte Gewinn
angemessen ist.
In Bezug auf der gemäß VLFV und Anhang zu prüfenden Anreizregelung lagen die
Ergebnisse der LVB kumuliert im unteren Drittel der Bandbreiten vergleichbarer,
durchschnittlicher, gut geführter Unternehmen, sodass sowohl den Sollwerten 2015 als auch
2016 eine Erhöhung der Parameter um einen Prozentpunkt zugrunde lag. Konkret
bedeutet dies, dass die Wirtschaftlichkeit der LVB in 2015 und 2016 derer eines
vergleichbaren, durchschnittlich, gut geführten Unternehmens entsprochen hat und
somit ein entsprechender Anreiz zur noch effizienteren Erbringung öffentlicher
Dienstleistungen gewährt wurde.
In der Anlage 1 ist die Entwicklung der Parameter/ Finanzierungsbausteine bzw. des
Ausgleichsbetrages ab dem Jahre 2009 sowohl tabellarisch als auch grafisch dargestellt. Es
zeigt sich, dass die gemeinwirtschaftlichen Leistungen einerseits leicht gestiegen sind.
6/13
Andererseits werden von Seiten der LVB die Gewinne aus den eigenwirtschaftlichen
Bereichen zur Deckung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen herangezogen, da der
rein rechnerisch mögliche Ausgleichsbetrag für die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen
in Summe über den gewährten Ausgleichsbeträgen liegt.
Der niedrige Parameter für das Jahr 2014 im Baustein 3 „Aufgaben des Fahrbetriebs“ hängt
mit der Umgestaltung der Verrechnungssystematik innerhalb der LVB-Gruppe zusammen,
welche in 2014 noch nicht vollständig umgesetzt war.
Insgesamt kann festgestellt werden, dass sowohl die Erträge (bspw. Linienerlöse sowie
Erträge/ Zuschüsse von Dritten/ Fördermittel) als auch die Kosten (u. a. Vorhaltekosten für
Fahrzeuge) insgesamt gestiegen sind.
2.2.2 Bericht über die Angemessenheit der Kosten
Anlass, Ziel und Prüfgrundlage
Gemäß § 2 Abs. 5 VLFV (in der Fassung der Änderung des VLFV vom 28.10.2009) sowie
den Ziffern 5.4.5 und 5.4.8 der Finanzierungsrichtlinie ist seitens der LVB aller drei Jahre ein
Bericht über die Angemessenheit der Kosten der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen an
die Stadt Leipzig zu übergeben. Darin wird einerseits nachgewiesen, dass sich die Kosten
für die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen der vergangenen drei Jahre im Rahmen der
Kosten vergleichbarer, durchschnittlich, gut geführter Unternehmen bewegt haben (ex-Post)
und andererseits wird anhand dieser Kosten in der Vergangenheit geprüft, ob die
Kostensätze für die Zukunft (ex-ante, Fortschreibung der Parameter) noch angemessen sind
oder fortgeschrieben werden müssen.
Mit diesem Bericht wird somit die Vorgabe, dass die Wirtschaftlichkeit der LVB auf einem
dem Marktniveau vergleichbarem Niveau zu halten und zu sichern ist, geprüft und bestätigt.
In die Vergleichsbetrachtung sind mindestens 10 Unternehmen einzubeziehen, die über
vergleichbare strukturelle Rahmenbedingungen wie die LVB verfügen. Liegen die Ergebnisse
der LVB kumuliert im unteren Drittel der Bandbreite der verglichenen Unternehmen oder
darunter, so erhöhen sich die fortgeschriebenen Parameter entsprechend der
Anreizregelung einer wirtschaftlichen Unternehmensführung, um einen Prozentpunkt. Die
Prüfung bzw. deren Ergebnis ist somit wichtige Grundlage für die Fortschreibung der
Parameter.
Prüfergebnisse und Schlussfolgerungen
Die letzte Aktualisierung erhielt die Stadt Leipzig mit Schreiben vom 18.12.2017.
Ergebnis der ex-post Prüfung ist, dass die Kosten aus der Erfüllung der
gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung der LVB für die Jahre 2014 – 2016 kumuliert im
unteren Drittel der Bandbreiten der Kosten eines vergleichbaren, durchschnittlich, gut
geführten Unternehmens lagen. Konsequenz daraus ist, dass die Parameter für die
nächste Ausgleichsperiode ab 2018 um jeweils 1 % erhöht werden können.
Im Ergebnis der ex-ante Prüfung werden für die Ausgleichsperiode ab 2018 die Parameter
der Bausteine 1 und 2 (Vorhaltung Verkehrsinfrastruktur, Verbundbedingte Verpflichtungen)
lediglich über angepasste Preisindizes fortgeschrieben. Da der Baustein 3 (Aufgaben des
Fahrbetriebs) aus vier Unter-Bausteinen besteht, erfolgt z. T. ebenfalls nur eine reine
Preisfortschreibung, z. T. ist jedoch eine Strukturfortschreibung (bspw. durch die
Neuermittlung von entsprechenden Werten oder die Anpassung von Kostensätzen)
erforderlich. Für den Baustein 4 (Sozialpolitische Verpflichtungen) erfolgt die Fortschreibung
über eine kalkulatorische Neuermittlung über die Bezugsgröße „Köpfe“, da die Einstellung
von Neufahrern nur noch zum Spartentarif (und nicht mehr über Altverträge) erfolgt und sich
das Tariflohndelta somit langfristig weiter abbaut. Der ermittelte, rein rechnerisch zu
betrachtende Ausgleichsbetrag und die darauf aufbauenden Parameter für 2018
7/13
können in Folge dieser Ergebnisse für die nächste Ausgleichsperiode 2018 – 2020
herangezogen werden.
Im Rahmen der Fortschreibung der Parameter für 2018 wurde dieses Ergebnis bereits
berücksichtigt.
8/13
2.2.3 Fortschreibung der Parameter
Anlass, Ziel und Prüfgrundlage
Die jährliche Fortschreibung der Parameter bzw. des Finanzierungsbedarfes für das
Folgejahr erfolgt gemäß § 2 Abs. 3 VLFV (in der Fassung der Änderung des VLFV vom
28.10.2009) sowie den Ziffern 5.4.4 und 5.4.8 der Finanzierungsrichtlinie.
Die Parameter der einzelnen Finanzierungskomponenten (Vorhaltung von
Verkehrsinfrastruktur, Verbundbezogene Verpflichtungen, Aufgaben des Fahrbetriebs,
Sozialpolitische Verpflichtungen) leiten sich entsprechend § 2 Abs. 1 des VLFV aus der
bereits zuvor genannten Trennungsrechnung ab. Der Finanzierungsbedarf der LVB wird
demzufolge im Rahmen der Erfolgsplanung anhand der Trennungsrechnung
fortgeschrieben.
Prüfergebnisse und Schlussfolgerungen
Mit Schreiben der LVB vom 27.11.2017 wurde der Stadt die Fortschreibung der Parameter
für das Jahr 2018 sowie am 30.11.2016 für das Jahr 2017 zur Kenntnisnahme übergeben.
Da die Kosten der LVB zur Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung im
Rahmen der Kosten von vergleichbaren, durchschnittlich, gut geführten Unternehmen
lagen, wurden die Parameter entsprechend der zuvor genannten Anreizregelung um
einen Prozentpunkt erhöht.
2.2.4 Bericht zu den ergänzenden Anforderungen
Anlass, Ziel und Prüfgrundlage
Wie eingangs erwähnt, berichtet die LVB im Rahmen der Nachweisführung und gemäß
Anlage 2/6 des Betrauungsbeschlusses alle 2 Jahre über die ergänzenden Anforderungen.
Der Bericht erläutert die Maßnahmen, welche die LVB zur Erfüllung der definierten
Anforderungen des NVP im Zusammenhang mit der Betrauung erbracht haben. Des
Weiteren enthält dieser eine Gesamtbetrachtung zu den Anforderungen des NVP und deren
Erfüllungsstand.
Ziel des Berichtes ist es somit aufzuzeigen, inwiefern die Zielstellungen des NVP bereits
erreicht worden sind und inwiefern bzw. an welchen Stellen Verbesserungsmöglichkeiten
bestehen. Berichtet wird in diesem Nachweis insbesondere über den Fahrbetrieb und die
Infrastruktur, dazu zählen u. a. die Anbindung schlecht erschlossener Gebiete, die
Bedienungshäufigkeit, die Verbesserung von Umsteigebeziehungen, die Erreichbarkeit des
Stadtzentrums, die Umstellung auf Niederflurfahrzeuge, der barrierefreie Ausbau von
Haltestellen sowie die Anwendung des Verbundtarifes und Informationen an der Haltestelle,
am und in Fahrzeugen.
Prüfergebnisse und Schlussfolgerungen
Mit Schreiben der LVB vom 10.04.2017 wurde der Stadt Leipzig der Bericht für die Jahre
2015 und 2016 übergeben. Im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau am 15.08.2017
wurde eine entsprechende Informationsvorlage eingebracht.
Für die Berichtsjahre 2015/2016 werden hinsichtlich des Fahrbetriebs bspw. die
Angebotsausweitung auf allen Straßenbahnlinien (10-Minuten-Takt an Samstagen, außer
Linie 14), die Verbesserung der Feinerschließung durch die Einrichtung 7 neuer Haltestellen,
das Verkehrskonzept Markkleeberg bzw. dessen Auswirkungen auf den Leipziger ÖPNV
sowie die Neuordnung der sog. „Hauptbahnhof-Sammelanschlüsse“ und die Erweiterung des
Nightliner-Angebotes thematisiert. Bezüglich der radialen und tangentialen
9/13
Verkehrsverbindungen werden die im NVP festgeschriebenen Mindeststandards
vollumfänglich eingehalten.
In Bezug auf die Infrastruktur wird aus dem Bericht deutlich, dass zur Sicherstellung der
Unterhaltung und Veränderung der Straßenbahninfrastruktur Fördermittel für investive
Verbesserungen in entsprechender Höhe notwendig waren, akquiriert und im Vergleich zu
den Vorjahren gesteigert werden konnten. Für die Zukunft wird deutlich, dass dieses
Niveau gehalten werden muss, da es nur mit ausreichend Fördermitteln möglich ist,
das Streckennetz weiter zu modernisieren und die Substanz zu erhalten. Darüber
hinaus konnte der barrierefreie Ausbau von Straßenbahn- und Bushaltestellen 2015/2016
weiter erfolgreich vorangetrieben werden. In Bezug auf die Fahrzeuge wird im Bericht eine
Übersicht über die Entwicklung der Fahrzeugflotte gegeben. Bspw. konnte durch die
Anschaffung weiterer neuer Busse der Anteil an Fahrzeugen mit grüner Umweltplakette zum
31.12.2016 auf 100 % gesteigert werden. Durch die Beschaffung von neuen
Niederflurstraßenbahn-Triebwagen konnte die Aussonderung von Tatrafahrzeugen weiter
vorangetrieben werden, sodass der Niederfluranteil zum 31.12.2016 auf 75 % erhöht werden
konnte. Hinsichtlich der Fahrgastinformation wurde die Fahrplanauskunft durch die Speisung
von IST-Daten weiter verbessert. Darüber hinaus wurde im Rahmen mehrerer
Großereignisse (Konzerte, Fußballspiele in der 1. Bundesliga, 100. Deutscher Katholikentag,
Wave-Gotik-Treffen) ein zusätzliches bedarfsgerechtes ÖPNV-Angebot geschaffen.
Hinsichtlich der Anwendung des Verbundtarifs wird im Bericht u. a. ausgeführt, dass mit
den Wintersemestern 2014/15 bzw. 2016/17 nunmehr alle bisher im Haustarif der LVB
verbliebenen Studenten in das MDV-Vollticket mit MDV-weiter Gültigkeit überführt werden
konnten. Darüber hinaus wurden die Tarif- und Vertriebsangebote stetig weiterentwickelt.
In Bezug auf die Erfüllung der Mindeststandards des NVP wird ausgeführt, dass die
flächenhafte Erschließung des Stadtgebiets in den Berichtsjahren 2015/16 noch nicht
vollumfänglich erfüllt werden konnte. Im Vergleich zur Fahrplanperiode 2006/2007, die
dem für das Berichtsjahr gültigen NVP zu Grunde liegt, konnte die Erschließungsqualität
jedoch verbessert werden. D. H., dass die schlecht erschlossenen Gebiete mit fehlenden
Fahrten (Kategorie A) nunmehr zu allen Verkehrszeiten erschlossen sind (Ausnahme
Schwachverkehrszeit in Burghausen). Von den schlecht erschlossenen Gebieten, die nicht
im Nahbereich einer Haltestelle liegen (Kategorie B) konnten 3 Gebiete neu erschlossen
werden. Der Standard „Bedienungshäufigkeit“ wird durchgängig entsprechend den
Vorgaben des NVP erfüllt.
Der Zielstandard zur Bedienung ausgewählter Tangentialrelationen wird seit der
Busnetzreform 2010 deutlich übererfüllt und auch der Zielstandard zur Erreichbarkeit
des Stadtzentrums (Reisezeit, Umsteigehäufigkeit) wird durchgängig erfüllt. Zudem
konnte der Anteil der barrierefrei ausgebauten Straßenbahnhaltestellen gesteigert
werden.
Insgesamt wurden die definierten Anforderungen des NVP im Zusammenhang mit der
Betrauung weitestgehend erfüllt. Zwar konnten noch nicht alle Ziele des NVP
vollumfänglich erreicht werden, jedoch hat sich das ÖPNV-Angebot in den
vergangenen Jahren merklich gebessert, sodass bereits zahlreiche Fortschritte erzielt
werden konnten.
2.2.5 Übersicht weiterer Kenngrößen (IST-Werte)
Anlass, Ziel und Prüfgrundlage
Aufgrund dessen, dass die bisherigen Darstellungen (Anlage 1) auch kalkulatorische Werte
beinhalten, denen Überschüsse aus dem „eigenwirtschaftlichen“ Bereich entgegenzurechnen
sind, ist der Vorlage erstmals auch eine Übersicht beigelegt, welche ausschließlich die
tatsächlichen IST-Werte darstellt (Anlage 3). Folgende Punkte, die sich aus dem
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Jahresabschluss der LVB ableiten, wurden dabei für die vergangenen Jahre
gegenübergestellt:
•
•
•
•
•
•
Fahrgastzahlen in Mio. Personen
Erlöse aus dem Linienverkehr in Euro
Zahlungen aus dem VLFV für das Bediengebiet der Stadt Leipzig in Euro
Investitionen in Netze, Fahrzeuge, Liegenschaften, Marketing, EDV etc. in Euro
Erhaltene Fördermittel für Investitionen in Euro
Betriebliche Aufwendungen in Euro (u. a. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Materialund Personalaufwand, Abschreibung, Aufwendungen für bezogene Leistungen)
Prüfergebnisse und Schlussfolgerungen
Aus der Gegenüberstellung in Anlage 3 wird deutlich, dass sich sowohl die Anzahl der
Fahrgäste als auch die Linieneinnahmen deutlich erhöht haben. Dies ist insbesondere auf
das sehr positive Bevölkerungswachstum der vergangenen Jahre, aber auch auf
Angebotsverbesserungen und damit einhergehender zusätzlicher ÖPNV-Nutzer
zurückzuführen.
Im Gegensatz dazu hat sich die Höhe des Gesamtfinanzierungsbeitrages gemäß VLFV seit
2009 kontinuierlich verringert und stagniert seit 2012 bei einer Höhe von 45 Mio. € pro Jahr.
Neben der Finanzierung über den steuerlichen Querverbund werden den LVB weitere Mittel,
u. a. über Verkehrsverträge, bspw. zur Finanzierung der PlusBuslinien 65, 91 und 131, sowie
zum Ausgleich für Finanzierungsaufwendungen im Zusammenhang mit der Neubeschaffung
von Straßenbahnen gewährt. Alle Erträge werden im Verwendungsnachweis entsprechend
transparent und nachvollziehbar angegeben.
Die Kosten für die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen werden darüber hinaus teilweise
auch durch Gewinne der LVB aus den eigenwirtschaftlichen Bereichen gedeckt.
3. Vorgaben und Nachweise entsprechend EU-Recht
3.1. Anhangsabrechnung der LVB
Anlass, Ziel und Prüfgrundlage
Dem Verwendungsnachweis der LVB ist eine Abrechnung gemäß des Anhangs der VO (EG)
1370/2007 („Anhangsabrechnung“) beigefügt. Die Stadt Leipzig hat durch die Betrauung der
LVB eine Übergangsregelung im Sinne der zuvor genannten Verordnung (siehe Art. 8, Abs.
3b) geschaffen, sodass die Übergangsvorschriften in Anspruch genommen werden können.
Die Verordnung enthält im Anhang ein Berechnungsschema, wie beihilferechtliche
Abrechnungen EU-konform erfolgen können. Seitens der LVB wird freiwillig eine
entsprechende Anhangsabrechnung erstellt, die im Prüfprozess der Betrauungsregelung
gemeinsam mit dem Verwendungsnachweis einer formellen Prüfung unterzogen und mit
einer Bescheinigung testiert wird.
Ziel der Bescheinigung ist es, zu bestätigen, dass beihilferechtlich keine rechnerische
Überkompensation der LVB erfolgt. Die Anhangsabrechnung stellt dabei sämtliche der LVB
zufließenden öffentlichen Finanzierungen als (beihilferechtliche) Nebenrechnung zu den
bereits bestehenden Abrechnungen (bspw. Mittel aus dem VLFV, weitere öffentliche Mittel)
dar. Somit werden nicht nur die städtischen Zuschüsse betrachtet, sondern auch die
weiteren der LVB zufließenden staatlichen Mittel wie bspw. Fahrzeugförderung und
Ausgleiche für den Ausbildungsverkehr.
Prüfergebnisse und Schlussfolgerungen
11/13
Grundsätzlich lässt sich aus den Anhangsabrechnungen 2015 wie auch 2016 ablesen,
dass sowohl die Erträge als auch die Aufwendungen insgesamt in Summe gestiegen
sind. Die Ertragssteigerung ist v. a. auf höhere Linieneinnahmen, sonstige Zuschüsse (wie
Förderungen investiver Art und in Fahrzeuge) sowie sonstige Erträge (bspw. aus
Vermietung, erhöhtem Beförderungsentgelt, EU-Mitteln) zurückzuführen. Die Erhöhung der
Aufwendungen ist u. a. durch Aufwandssteigerungen beim Material, Personal, bei
Abschreibungen und sonstigen Aufwänden begründet.
Im Ergebnis der Gegenüberstellung der Erträge und Aufwendungen ergibt sich für die Stadt
Leipzig im ÖPNV ein geringes Defizit, was durch einen leichten Überschuss im ÖPNV
Gesamtnetz ausgeglichen wird. Das resultierende Defizit im Busbereich (was u. a. mit einer
geringeren Kostenoptimierung durch die vorrangige Zubringerfunktion des Busses und die
tangentiale Ausrichtung auf das radiale Straßenbahnnetz sowie einer geringeren
Erlösergiebigkeit im Vergleich zur Straßenbahn begründet werden kann), wird den
entsprechenden Überschüssen im Straßenbahnbereich gegengerechnet und kann somit
vollständig ausgeglichen werden.
Neben der zuvor genannten Darstellung der Erträge und Aufwendungen wird darüber hinaus
die Ist-Finanzierung (aus dem Verwendungsnachweis) der Soll-Finanzierung (aus der
Fortschreibung der Parameter) gegenübergestellt. Anhand der Gegenüberstellung des
tatsächlich finanzierten Betrages und des maximal zulässigen Betrages gemäß der
Betrauung sowie unter Berücksichtigung eines angemessenen Gewinns kann im Ergebnis
festgestellt werden, ob eine Über- bzw. Unterkompensation des Verkehrsunternehmens
vorliegt. Entsprechend der Anhangsabrechnungen 2015 und 2016 der LVB wurde der
beihilferechtlich zulässige Betrag rechnerisch unterschritten, sodass die LVB im
Ergebnis nicht überkompensiert ist.
3.2 Gesamtbericht der Stadt Leipzig nach VO (EG) 1370/2007
Anlass, Ziel und Prüfgrundlage
Entsprechend des Artikels 7 Absatz 1 der VO (EG) 1370/2007 hat die Stadt Leipzig jährlich
einen Gesamtbericht über die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im ÖPNV zu
erarbeiten (siehe Anlage 4). Darin muss über alle die in den Zuständigkeitsbereich der Stadt
Leipzig fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines
öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten
Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte berichtet werden. Ferner soll der Bericht
nach Busverkehren und schienengebundenen Verkehren unterscheiden und die Kontrolle
und Beurteilung der Leistungen, der Qualität und der Finanzierung des öffentlichen
Verkehrsnetzes ermöglichen. Der Bericht enthält zudem Informationen über Art und Umfang
der gewährten ausschließlichen Rechte.
Mit der Änderungs-VO (EU) 2016/2338 zur VO 1370/2007 vom 14.12.2016 wurde der Art. 7
Abs. 1 zur Veröffentlichung dahingehend geändert, dass der Gesamtbericht darüber hinaus
die politischen Ziele, wie sie in den Strategiepapieren für den öffentlichen Verkehr in dem
betreffenden Mitgliedstaat aufgeführt sind, berücksichtigen muss.
Ziel des Gesamtberichtes ist es, eine entsprechende Kontrolle und Beurteilung der
Leistungen, der Qualität und der Finanzierung des öffentlichen Verkehrsnetzes zu
ermöglichen und über die Art und den Umfang der gewährten Ausschließlichkeiten zu
informieren.
Der Bericht ist entsprechend den Vorgaben der EU öffentlich zugänglich zu machen und wird
nach Kenntnisnahme durch den Stadtrat auf der Internetseite der Stadt Leipzig veröffentlicht.
Prüfergebnisse und Schlussfolgerungen
Siehe Anlage 4.
12/13
4 Zusammenfassung
Alle im Rahmen der Betrauung sowie des Konzeptes zur Finanzierung des ÖPNV in der
Stadt Leipzig zu erstellenden und seitens der LVB übergebenen Nachweise wurden durch
die Stadt Leipzig hinsichtlich ihrer Vollständigkeit und Plausibilität überprüft. Alle darin
enthaltenen textlichen und tabellarischen Ausführungen sind in sich schlüssig dargestellt und
nachvollziehbar. Hinsichtlich der korrekten Ableitung und Berechnung der entsprechenden
Werte wurden durch die Prüfgesellschaft PKF entsprechende Bescheinigungen erteilt. Im
Ergebnis wird festgestellt, dass die Vorgaben gemäß des Betrauungsbeschlusses, der
Finanzierungsrichtlinie sowie des VLFV in den Berichtsjahren 2015 und 2016 vollumfänglich
eingehalten wurden. Die Betrauung der LVB wurde somit erfolgreich umgesetzt.
Anlagen:
Anlage 1: Entwicklung der Parameter/Finanzierungsbausteine, Leistungseinheiten sowie
Ausgleichsbeträge ab dem Jahr 2009
Anlage 2: Bericht zu den ergänzenden Anforderungen der LVB für die Jahre 2015 und 2016
Anlage 3: Entwicklung weiterer Kenngrößen (Ist-Werte aus LVB-Jahresabschluss)
Anlage 4: Gesamtbericht der Stadt Leipzig nach VO (EG) 1370/2007 für das Jahr 2016
13/13
Anlage 1: Entwicklung der Parameter/ Finanzierungsbausteine, Leistungseinheiten sowie Ausgleichsbeträge ab dem Jahr 2009
Entwicklung der Parameter in EURO pro Leistungseinheit
Nr.
Baustein
Betriebszweig
Plan 2009*
Ist 2009
Plan 2010
Ist 2010
Plan 2011
Ist 2011
Plan 2012
Ist 2012
Plan 2013
Ist 2013
Plan 2014**
Ist 2014**
Plan 2015***
Ist 2015
Plan 2016
Ist 2016
Plan 2017
Plan 2018
Vorhaltung der Infrastruktur (€ pro Nutzzugkilometer)
1
2
Baustein
1
Straßenbahn
2,51
2,15
2,21
2,20
2,28
2,13
2,33
2,34
2,38
2,39
2,38
2,43
2,40
2,41
2,40
2,34
2,43
2,37
Omnibus
0,27
0,28
0,27
0,28
0,28
0,25
0,29
0,24
0,30
0,26
0,30
0,26
0,28
0,54
0,28
0,48
0,29
0,45
Verbundbezogenene Verpflichtungen (€ pro Linienbeförderungsfall)
4
5
Baustein
2
Straßenbahn
0,0277
0,0287
0,0281
0,0285
0,0285
0,0289
0,0304
0,0295
0,0307
0,0305
0,0321
0,0324
0,0329
0,0350
0,0338
0,0351
0,0346
0,0354
Omnibus
0,0277
0,0287
0,0281
0,0285
0,0285
0,0286
0,0304
0,0296
0,0307
0,0306
0,0321
0,0325
0,0356
0,0350
0,0366
0,0352
0,0374
0,0368
Aufgaben des Fahrbetriebes (€ pro Nutzzugkilometer)
7
8
Baustein
3
Straßenbahn
0,7933
0,9473
0,8111
0,9075
0,8321
0,9483
0,8389
0,9283
1,0255
0,9785
1,0266
0,6508
0,9595
1,1406
0,9662
1,0341
0,9866
1,0670
Omnibus
1,2836
1,3066
1,3097
1,3610
1,3320
1,4124
1,3426
1,4781
1,4490
1,5202
1,4809
1,4597
1,5196
1,4885
1,5470
1,4811
1,5532
1,5587
sozialpolitische Verpflichtungen (€ pro Kopf)
10
11
Baustein
4
Straßenbahn
12.739,57
15.118,30
15.329,96
15.093,29
15.544,58
12.509,93
15.346,21
13.517,69
15.591,92
13.567,22
16.106,70
12.240,20
14.657,53
11.704,47
15.111,91
4.473,44
15.100,55
9.792,68
Omnibus
17.088,75
15.230,45
15.443,68
15.301,99
15.659,89
11.210,16
15.460,05
12.835,88
15.757,16
12.337,64
16.277,39
13.075,88
14.126,19
12.141,12
14.564,10
4.608,91
14.553,15
9.586,51
Plan 2009*: Basisjahr gemäß Vorlage "Konzept zur Finanzierung des ÖPNV in der Stadt Leipzig und Betrauung der LVB" Anlage 3 Änderungen VLFV mit Parametern Punkt D
2014**: Der niedrige Parameter für das Jahr 2014 im Baustein 3 „Aufgaben des Fahrbetriebs“ hängt mit der Umgestaltung der Verrechnungssystematik innerhalb der LVB-Gruppe zusammen, welche in 2014 noch nicht vollständig umgesetzt war.
Plan 2015***: Korrektur der Sollwerte 2015 aufgrund der Übertragung der Aufgabenträgerschaft für gebietsüberschreitende Buslinien erfolgt
Hinweis: Die Ist-Werte errechnen sich als Quotient aus dem Ausgleichsbetrag (Anlage 1 Seite 3) und der Leistungseinheit (Anlage 1 Seite 2).
Entwicklung Baustein 1 - Vorhaltung Infrastruktur
Entwicklung Baustein 2 - Verbundbedingte Verpflichtungen
3,00
0,0400
0,0380
2,50
0,0360
0,0340
Straßenbahn (Ist)
Omnibus (Ist)
1,50
Straßenbahn (Plan)
Omnibus (Plan)
1,00
0,50
€ / Linienbeförderungsfall
€ / Nutzzug-km
2,00
0,0320
Straßenbahn (Ist)
0,0300
Omnibus (Ist)
Straßenbahn (Plan)
0,0280
Omnibus (Plan)
0,0260
0,0240
0,0220
0,00
0,0200
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
Jahr
2009
1,8000
18.000
1,6000
16.000
1,4000
14.000
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
Jahr
12.000
Straßenbahn (Ist)
1,0000
Omnibus (Ist)
0,8000
Straßenbahn (Plan)
Omnibus (Plan)
€ / Kopf
1,2000
€ / Nutzzug-km
2011
Entwicklung Baustein 4 - Sozialpolitische Verpflichtungen
Entwicklung Baustein 3 - Aufgaben des Fahrbetriebs**
Straßenbahn (Ist)
10.000
Omnibus (Ist)
8.000
Straßenbahn (Plan)
Omnibus (Plan)
0,6000
6.000
0,4000
4.000
0,2000
2.000
0
0,0000
2009
Stadt Leipzig
Verkehrs- und Tiefbauamt
Fr. Löbel / 66.13
2010
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
Jahr
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
Jahr
Seite 1 von 3
Anlage 1: Entwicklung der Parameter/ Finanzierungsbausteine, Leistungseinheiten sowie Ausgleichsbeträge ab dem Jahr 2009
Entwicklung der Leistungseinheiten (Nutzzugkilometer, Linienbeförderungsfall)
Nr.
Baustein
Betriebszweig
Plan 2009*
Ist 2009
Plan 2010
Ist 2010
Plan 2011
Ist 2011
Plan 2012
Ist 2012
Plan 2013
Ist 2013
Plan 2014**
Ist 2014
Plan 2015***
Ist 2015
Plan 2016
Ist 2016
Plan 2017
Plan 2018
Vorhaltung der Infrastruktur (Nutzzugkilometer)
1
2
Baustein
1
Straßenbahn
12.431.200
12.455.667
12.494.615
12.490.386
12.475.420
12.421.660
12.497.868
12.508.939
12.561.684
12.546.961
12.595.633
12.476.544
12.339.892
12.137.880
12.555.117
12.760.172
12.677.633
12.726.328
Omnibus
8.351.749
8.410.033
8.382.806
8.544.466
8.888.212
9.356.297
9.189.269
9.409.436
9.558.183
9.556.827
8.205.237
10.154.560
10.154.560
10.317.382
10.284.000
10.719.991
10.550.486
10.663.035
verbundbezogene Verpflichtungen (Linienbeförderungsfall)
4
5
Baustein
2
Straßenbahn
101.013.882
100.187.206
103.489.392
107.074.447
105.238.509
106.204.497
105.294.395
109.301.520
109.020.212
111.822.271
108.464.319
108.468.479
109.650.894
108.933.183
111.614.175
118.698.934
118.065.387
125.656.374
Omnibus
22.408.778
21.392.882
24.120.433
21.931.443
24.302.474
23.295.868
23.573.170
24.629.835
23.913.493
25.260.164
24.441.182
25.112.640
25.112.640
26.712.891
25.981.234
27.750.237
28.027.353
28.937.283
Aufgaben des Fahrbetriebes (Nutzzugkilometer)
7
8
Baustein
3
Straßenbahn
12.431.200
12.455.667
12.494.615
12.490.386
12.475.420
12.421.660
12.497.868
12.508.939
12.561.684
12.546.961
12.595.633
12.476.544
12.339.892
12.137.880
12.555.117
12.760.172
12.677.633
12.726.328
Omnibus
8.351.749
8.410.033
8.382.806
8.544.466
8.888.212
9.356.297
9.189.269
9.409.436
9.558.183
9.556.827
8.205.237
10.154.560
10.154.560
10.317.382
10.284.000
10.719.991
10.550.486
10.663.035
sozialpolitische Verpflichtungen (Köpfe)
10
11
Baustein
4
Straßenbahn
515
479
472
470
458
452
422
421
380
387
381
392
372
370
394
392
359
349
Omnibus
180
167
159
152
141
136
119
113
99
104
99
96
93
91
92
88
83
76
Plan 2009*: Basisjahr gemäß Vorlage "Konzept zur Finanzierung des ÖPNV in der Stadt Leipzig und Betrauung der LVB" Anlage 3 Änderungen VLFV mit Parametern Punkt D
Plan 2014**: Die niedrigen Nutzzug-km innerhalb der Stadt Leipzig resultieren aus der Abgabe von Landkreislinien im Busbereich, dem Wegfall des Schienenersatzverkehrs für die S1 sowie den Zusatzleistungen auf der Buslinie 70 mit Inbetriebnahme des Citytunnels.
Im Ist wirkt sich die Übertragung der Aufgabenträgerschaft für die gebietsüberschreitenden Buslinien gemäß der gleichnamigen Zweckvereinbarung auf die Stadt Leipzig in der Erhöhung der Nutzzug-km aus, da die Busleistungen dort komplett ausgewiesen werden.
Plan 2015***: Korrektur der Sollwerte 2015 aufgrund der Übertragung der Aufgabenträgerschaft für gebietsüberschreitende Buslinien erfolgt
Entwicklung Baustein 1 - Vorhaltung Infrastruktur
Entwicklung Baustein 2 - Verbundbedingte Verpflichtungen
14.000.000
150.000.000
13.000.000
130.000.000
110.000.000
11.000.000
Straßenbahn (Ist)
Omnibus (Ist)
10.000.000
Straßenbahn (Plan)
9.000.000
Omnibus (Plan)
8.000.000
Linienbeförderungsfälle
Nutzzug-km
12.000.000
7.000.000
Straßenbahn (Ist)
90.000.000
Omnibus (Ist)
Straßenbahn (Plan)
70.000.000
Omnibus (Plan)
50.000.000
30.000.000
10.000.000
6.000.000
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2009
Jahr
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
Jahr
Entwicklung Baustein 4 - Sozialpolitische Verpflichtungen
Entwicklung Baustein 3 - Aufgaben des Fahrbetriebs**
600
14.000.000
13.000.000
500
12.000.000
Straßenbahn (Ist)
Omnibus (Ist)
10.000.000
Köpfe
Nutzzug-km
400
11.000.000
Straßenbahn (Ist)
Omnibus (Ist)
300
Straßenbahn (Plan)
Straßenbahn (Plan)
Omnibus (Plan)
9.000.000
Omnibus (Plan)
200
8.000.000
100
7.000.000
0
6.000.000
2009
Stadt Leipzig
Verkehrs- und Tiefbauamt
Fr. Löbel / 66.13
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
Jahr
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
Jahr
Seite 2 von 3
Anlage 1: Entwicklung der Parameter/ Finanzierungsbausteine, Leistungseinheiten sowie Ausgleichsbeträge ab dem Jahr 2009
Entwicklung des Ausgleichsbetrages in EURO
Nr.
Baustein
Betriebszweig
Plan 2009*
Ist 2009
Plan 2010
Ist 2010
Plan 2011
Ist 2011
Plan 2012
Ist 2012
Plan 2013
Ist 2013
Plan 2014**
Ist 2014**
Plan 2015***
Ist 2015
Plan 2016
Ist 2016
Plan 2017****
Plan 2018****
Straßenbahn
31.202.312
26.760.665
27.613.099
27.433.592
28.443.958
26.430.305
29.120.032
29.277.885
29.896.808
30.019.182
30.277.383
30.316.607
29.911.899,40
29.201.465
30.433.603,61
29.902.813
31.114.714
30.463.011
Omnibus
2.254.972
2.359.463
2.263.358
2.435.071
2.488.699
2.348.090
2.664.888
2.287.523
2.867.455
2.468.950
2.486.187
2.590.156
2.871.709,57
5.546.173
2.908.315,20
5.099.374
3.090.237
4.846.349
Straßenbahn
2.798.085
2.880.351
2.908.052
3.049.362
2.999.298
3.066.816
3.200.950
3.225.276
3.346.921
3.407.866
3.516.522
3.517.266
3.643.589,55
3.811.846
3.810.284,71
4.167.909
4.125.913
4.492.718
Omnibus
620.723
615.039
677.784
624.583
692.621
667.154
716.624
729.285
734.144
772.770
792.408
815.605
902.950,08
936.103
960.422,30
977.809
1.058.705
1.075.541
Straßenbahn
9.861.671
11.799.253
10.134.382
11.334.838
10.380.797
11.779.927
10.484.461
11.611.933
12.882.007
12.276.852
13.059.984
8.119.710
11.958.528,11
13.843.889
12.252.061,59
13.195.663
12.632.830
13.714.782
Omnibus
10.720.305
10.988.550
10.978.961
11.629.368
11.839.098
13.214.678
12.337.513
13.908.112
13.849.807
14.527.891
12.272.647
14.822.345
15.585.178,07
15.357.766
16.068.441,48
15.877.809
16.550.885
16.786.677
Vorhaltung der Infrastruktur
1
2
Baustein
1
verbundbezogene Verpflichtungen
4
5
Baustein
2
Aufgaben des Fahrbetriebes
7
8
Baustein
3
sozialpolitische Verpflichtungen
10
11
Baustein
4
Straßenbahn
6.560.879
7.241.665
7.235.741
7.093.846
7.119.418
5.654.490
6.476.101
5.690.949
5.924.930
5.250.513
6.198.019
4.798.160
5.507.127,17
4.330.653
6.013.633,47
1.753.589
5.475.308
3.451.822
Omnibus
3.075.975
2.543.485
2.455.545
2.325.902
2.208.044
1.524.582
1.839.746
1.450.454
1.559.959
1.283.115
1.627.576
1.255.285
1.326.873,03
1.104.842
1.353.296,17
405.584
1.219.991
735.861
Summer aller Bausteine
13
14
Gesamt
15
Straßenbahn
50.422.946
48.681.934
47.891.274
48.911.638
48.943.470
46.931.538
49.281.544
49.806.043
52.050.666
50.954.413
53.051.908
46.751.744
51.021.144,24
51.187.854
52.509.583,37
49.019.974
53.348.765
52.122.333
Omnibus
16.671.975
16.506.537
16.375.648
17.014.924
17.228.463
17.754.504
17.558.771
18.375.374
19.011.365
19.052.726
17.178.818
19.483.390
20.686.710,75
22.944.885
21.290.475,15
22.360.576
21.919.818
23.444.428
Summe
67.094.921
65.188.471
64.266.922
65.926.562
66.171.932
64.686.042
66.840.315
68.181.417
71.062.031
70.007.139
70.230.726
66.235.124
71.707.854,98
74.132.739
73.800.058,51
71.380.550
75.268.584
75.566.761
Plan 2009*: Basisjahr gemäß Vorlage "Konzept zur Finanzierung des ÖPNV in der Stadt Leipzig und Betrauung der LVB" Anlage 3 Änderungen VLFV mit Parametern Punkt D
2014**: Der niedrige Parameter für das Jahr 2014 im Baustein 3 „Aufgaben des Fahrbetriebs“ hängt mit der Umgestaltung der Verrechnungssystematik innerhalb der LVB-Gruppe zusammen, welche in 2014 noch nicht vollständig umgesetzt war.
Plan 2015***: Korrektur der Sollwerte 2015 aufgrund der Übertragung der Aufgabenträgerschaft für gebietsüberschreitende Buslinien erfolgt, 1% Anreizregelung
Plan 2017/Plan 2018****: 1% Anreizregelung
Hinweis: Die Plan-Werte errechnen sich als Produkt aus dem Parameter (Anlage 1 Seite 1) und der Leistungseinheit (Anlage 1 Seite 2).
Entwicklung Baustein 1 - Vorhaltung Infrastruktur
Entwicklung Baustein 2 - Verbundbedingte Verpflichtungen
35.000.000
Entwicklung Baustein 3 - Aufgaben des Fahrbetriebs**
5.000.000
19.000.000
4.500.000
30.000.000
17.000.000
4.000.000
15.000.000
Straßenbahn (Ist)
20.000.000
Omnibus (Ist)
Straßenbahn (Plan)
15.000.000
Omnibus (Plan)
10.000.000
3.000.000
Straßenbahn (Ist)
2.500.000
Omnibus (Ist)
Straßenbahn (Plan)
2.000.000
Omnibus (Plan)
1.500.000
1.000.000
5.000.000
Ausgleichsbetrag in €
3.500.000
Ausgleichsbetrag in €
Ausgleichsbetrag in €
25.000.000
Straßenbahn (Ist)
13.000.000
Omnibus (Ist)
Straßenbahn (Plan)
11.000.000
Omnibus (Plan)
9.000.000
7.000.000
500.000
0
0
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
Jahr
5.000.000
2009
2010
Entwicklung Baustein 4 - Sozialpolitische Verpflichtungen
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
Jahr
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
Jahr
Gesamtentwicklung aller Bausteine**
8.000.000
80.000.000
7.000.000
70.000.000
6.000.000
Straßenbahn (Ist)
Omnibus (Ist)
4.000.000
Straßenbahn (Plan)
3.000.000
Omnibus (Plan)
2.000.000
Straßenbahn (Ist)
50.000.000
Omnibus (Ist)
Straßenbahn (Plan)
40.000.000
Omnibus (Plan)
Summe (Ist)
30.000.000
Summe (Plan)
20.000.000
1.000.000
0
10.000.000
2009
Stadt Leipzig
Verkehrs- und Tiefbauamt
Fr. Löbel / 66.13
Ausgleichsbetrag in €
Ausgleichsbetrag in €
60.000.000
5.000.000
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
Jahr
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
Jahr
Seite 3 von 3
Bericht zu den Ergänzenden Anforderungen
gemäß Anlage 2/6
1 Einleitung
Der in der Ratsversammlung am 20.06.2007 beschlossene Nahverkehrsplan regelt die
Rahmenbedingungen des ÖPNV in der Stadt Leipzig. Die Betrauung der Leipziger
Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH mit der Erbringung von Verkehrsleistungen ist durch die
Aufgabenträgerin Stadt Leipzig mit Beschlusses der Ratsversammlung (RBIV 1754/09) am
28.10.2009 erfolgt.
Gemäß der Rechtsprechung des EuGH in der Rechtssache „Altmark Trans“ vom 24.07.2003
muss das begünstigte Unternehmen tatsächlich mit der Erfüllung klar definierter
gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen betraut sein (1. Kriterium). Die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, zu deren Erbringung die LVB durch die Betrauung
verpflichtet werden, gelten – bezogen auf das Verkehrsangebot und unter Berücksichtigung
aller ÖPNV-Leistungen in der Stadt Leipzig – für alle Verkehrsleistungen, die in der Stadt
Leipzig noch erbracht werden müssen, damit die in diesem Betrauungsakt präzisierten
Zielstellungen des Nahverkehrsplans erreicht werden.
Bestandteil der Betrauung mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen ist die Erfüllung der
Ergänzenden Anforderungen, welche in Anlage 2/6 niedergelegt sind. Auf Wunsch der Stadt
Leipzig wurde der nachfolgende Bericht erarbeitet. Dieser erläutert die Maßnahmen, welche
die LVB in den Jahren 2015 und 2016 zur Erfüllung der definierten Anforderungen des
Nahverkehrsplanes im Zusammenhang mit der Betrauung erbracht haben. In den Anlagen 1
und 2 zum Bericht ist des Weiteren eine Gesamtbetrachtung zu den Anforderungen des
Nahverkehrsplanes und deren Erfüllungsstand aufbereitet.
2 Vorgabe des Aufgabenträgers im Rahmen des Nahverkehrsplanes
2.1 Fahrbetrieb
2.1.1 Flächenhafte Erschließung des Stadtgebietes
In den Jahren 2015 und 2016 wurden zur Verbesserung der Feinerschließung 7 neue
Haltestellen eingerichtet.1
Mit Umsetzung des Verkehrskonzeptes Markkleeberg wurde nach Beschluss des Kreistages
der Stadt Markkleeberg und nachfolgendem Beschluss des Rates der Stadt Leipzig zum
27.11.2015 die Einstellung der Straßenbahnstrecke vom Connewitzer Kreuz über die
Wolfgang-Heinze-, Koburger und Friedrich-Ebert-Straße bis zur Endstelle Markkleeberg-West
vollzogen. Die Straßenbahnlinie 9 verkehrt seitdem ab Connewitz Kreuz über die Bornaische
1
Springerstraße (Li. 12), Dürrstraße (Li. 79), Johannishöhe (Li. 108), Zum Dölitzer Schacht (Li. 108), Bei der
Krähenhütte (Li. 108), Matzelstraße (Li. 108), Markkleeberg Nord, S-Bf. (Li. 108), WolfgangHeinze/Meusdorfer Straße (Li. 70; bereits für ThüSac-Linie 412 vorhanden und in 2016 in „Leopoldstraße“
umbenannt)
Seite 1 von 20
Straße zum S-Bahnhof Connewitz. Im Gegenzug wurde die Buslinie 70 ab Connewitz Kreuz
mit paralleler Führung zur Straßenbahntrasse in gleichbleibender Angebotsdichte (tagsüber
im 10-Minuten-Takt) nach Markkleeberg-West verlängert. Für das Markkleeberger
Stadtgebiet wurde im Rahmen des Verkehrskonzeptes ein grundlegend verändertes
Liniennetz umgesetzt, deren Linien maßgeblich durch die Regionalbus Leipzig GmbH
betrieben werden. Bei den Leipziger Verkehrsbetrieben erhielt die Buslinie 108 zwischen
Probstheida und Markkleeberg eine gänzlich neue Linienführung: Über die Leinestraße und
den Goethesteig wird nun das lt. Nahverkehrsplan schlecht erschlossene Wohngebiet
„Johannishöhe“ im Stundentakt bedient. Zusätzlich wird der S-Bahnhof Markkleeberg Nord
von der Buslinie 108 angefahren.
2.1.2 Radial- und Tangentialverbindungen
Die Mindeststandards des Nahverkehrsplans zu radialen und tangentialen
Verkehrsverbindungen werden seit Einführung des „Netzes 2010“ vollumfänglich
eingehalten. Der Erfüllungsgrad hat sich seitdem in folgenden Punkten verändert:
− Seit November 2015 verkehren samstags alle Straßenbahnlinien (außer Linie 14) von
10 bis 19:30 Uhr im 10-Minuten-Takt. Diese Angebotsausweitung resultiert aus den
positiven Ergebnissen des Testbetriebes der Straßenbahnlinien 3, 4 und 12, welche
bereits seit November 2012 an Samstagen im 10-Minuten-Takt verkehrten. Zusätzlich
wurde ab November 2015 auch das Angebot der Buslinien 72, 73 und 74 verdichtet.
− Im November 2016 wurden die sog. Hauptbahnhof-Sammelanschlüsse (Verkehrszeit
der Schwachverkehrszeit 2) neu geordnet und in zwei separate Liniengruppen
aufgeteilt. Folglich gibt es im Spätverkehr am Hauptbahnhof sowie entlang
zahlreicher zentrumsnaher Straßenbahntrassen nunmehr vier statt bisher zwei
Abfahrten pro Stunde. Diese Angebotsanpassung bezieht sich auf den Zeitraum
täglich ab 22:45 bis ca. 00:45 Uhr sowie am Samstag- und Sonntagmorgen von
Betriebsbeginn bis 08:15 bzw. 09:15 Uhr. Im Zuge dessen wurde das Angebot der
Linie 11 zwischen Wahren und Dölitz auf einen 15-Minuten-Takt verdichtet.
− Ebenfalls seit November 2016 wurde das Angebot der Nightliner durch drei Fahrten
der Buslinie 60 zwischen Lindenau und Lipsiusstraße erweitert. Nunmehr gibt es auch
im Nachtverkehr Direktverbindungen zwischen Plagwitz/Schleußig, der Südvorstadt
und Reudnitz.
2.1.3 Sonderverkehre, Veranstaltungsverkehre
Im Berichtszeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2016 fanden 6 Großkonzerte (13.06.2015
Herbert Grönemeyer, 27. + 28.06.2015 Helene Fischer, 01.06.2016 ACDC und 25. +
26.06.2016 Udo Lindenberg) in der Red Bull Arena statt. Ferner kam es aufgrund des
anhaltenden sportlichen Erfolges von RB Leipzig, welcher nunmehr in der Spitzengruppe der
1. Bundesliga spielt, zu einer weiteren erheblichen Erhöhung der Zuschauerzahlen bei
Heimspielen. Mittlerweile sind 40.000 Zuschauer der Regelzustand und auch die
Gästefankontingente werden vollständig genutzt. Die Leipziger Verkehrsbetriebe bieten das
bisher nur zu Konzertveranstaltungen zur Anwendung gekommene Sonderlinienkonzept
nunmehr auch zu allen RB-Heimspielen an, da der Anteil überregionaler Besucher deutlich
Seite 2 von 20
zugenommen hat. Für Gästefans werden regelmäßig Fanshuttlebusse bereitgestellt, welche
zwischen Hauptbahnhof und Red Bull Arena zum Einsatz kommen.
Zu allen Veranstaltungen, Konzerte und RB-Heimspiele, konnten die Leipziger
Verkehrsbetriebe bedarfsgerechte Sonderleistungen anbieten.
2.2 Infrastruktur
2.2.1 Gesamtnetz
Die LVB stellen sicher, die Infrastruktur des Gesamtnetzes für Straßenbahn gemäß den
Gestaltungsanforderungen des Nahverkehrsplanes und den Bestimmungen des
Straßenbenutzungsvertrages zwischen der Stadt Leipzig und den LVB vom 09.11.1999 sowie
der Einzelvereinbarung zum Straßenbenutzungsvertrag zwischen dem Tiefbauamt der Stadt
Leipzig und den LVB vom 15.03.1999/22.03.1999, zu unterhalten und zu verändern (Vgl.
NVP: S. 46-49, S. 56-61).
Um diese vorgenannte Veränderung und Unterhaltung durchführen zu können, sind die LVB
in ständigen Gesprächen mit Vertretern des Landes und des Bundes um die erforderlichen
Fördermittel für investive Verbesserungen zu akquirieren. Die Fördermittel konnten in den
Jahren 2015 und 2016 bereits auf 28,2 ((10,7 + 17,5 (2017 14,5)) Mio. EUR gesteigert
werden. Für die Zukunft ist es dringend erforderlich, das 2016 erreichte Niveau zu halten,
denn nur mit ausreichend Fördermitteln ist es möglich das Streckennetz weiter zu
modernisieren und die Substanz zu erhalten. Die strategische Netzentwicklung, mit der
gezielt Investitionsschwerpunkte im Netz gesetzt und verfolgt werden, ist in der
Vergangenheit vor allem in Form von komplexen Großbauprojekten durchgeführt worden.
Seit 2015, wurde vor allem die deutliche Reduzierung von Langsamfahrstrecken in vielen
Baumaßnahmen umgesetzt. Damit wird die Leistungsfähigkeit des Netzes für die wachsende
Stadt erhöht. Diese Strategie wird weiterverfolgt. In den nächsten Jahren liegt ein weiterer
Schwerpunkt auf der konsequenten Weiterführung des Netzausbaus für 2,4 m breite
Fahrzeuge.
Das „Programm zur Umstellung der Nennspannung des Bahnenergienetzes von 600V auf
750V“ wird kontinuierlich fortgeführt. Ziel des Programms ist es, die Anlagen der
Bahnstromversorgung hinsichtlich ihrer Verfügbarkeit und Funktion soweit zu ertüchtigen
und zu modernisieren, dass diese die zukünftigen Anforderungen an die Energieversorgung
des ÖPNV erfüllen.
Die Maßnahmen des Schienenwegebaus können durch ihre Lage im innerstädtischen
Verkehrsraum nicht losgelöst von den Aktivitäten der anderen Versorgungsträger Leipziger
Wasserwerke und Leipziger Stadtwerke sowie der Stadt Leipzig als Straßenbaulastträger
gesehen werden. Somit wirken sich ggf. in diesen Bereichen vorhandene finanzielle
Restriktionen auch unmittelbar auf die Maßnahmen der LVB aus. In 2014 wurde mit den
Partnern eine Abstimmungsroutine implementiert, die die erforderliche Transparenz schafft
und die Prioritätenfestlegungen der Partner auf die wirksamsten Maßnahmen sicherstellt.
Die LVB verfolgen weiter das Ziel einer kontinuierlichen Verbesserung im Sinne der
barrierefreien Nutzung des ÖPNV. In diesem Sinne wurde in 2015 und 2016 der
behindertengerechte Ausbau von Straßenbahn- und Bushaltestellen im Stadtgebiet
fortgeführt.
Seite 3 von 20
Folgende Straßenbahnhaltestellen wurden entsprechend umgebaut:
−
−
−
−
−
−
−
−
−
−
Diakonissenhaus
Strbf. Dölitz
Peterssteinweg (Umleitungshaltestelle)
Münzgasse
Hohe Str.
Raschwitzer Str.
S-Bf. Möckern
Stieglitzstr.
Westplatz
Diezmannstraße
Folgende Bushaltestellen wurden durch das Verkehrs- und Tiefbauamt entsprechend
umgebaut:
−
−
−
−
−
−
−
−
−
−
−
−
−
−
−
−
−
−
−
−
−
−
−
−
−
−
Alte Salzstraße in der Kiewer Str.
Böhlitz Ehrenberg, Breitscheidhof in der Oberen Mühlstraße
Holsteinstraße in der Oststraße
Lidicestraße in der Theklaer Str.
Pleißenburgwerkstätten in der Braunstr.
Dornberger Str. in der Hermann-Liebmann-Str.
Volksgartenstr.
Kärrnerstraße Ri. Endstelle (im Rahmen der BM - Erschließung Wohngebiet)
Cleudnerstraße auf der Theklaer Str.
Gohlis-Nord nur die Haltestelle in der Virchowstraße (Richtung Gohlis Süd)
Altenburger Straße in der Richard-Lehmann-Str.
Am kleinen Feld in der Lützner Str.
Straße am See in der Lützner Str.
Karl-Liebknecht-Straße in der Kurt-Eisner-Str.
Porsche (Tor 3) im Bau im Zusammenhang mit dem Gehwegbau
Steinstraße in der August-Bebel-Str.
Bästleinstraße in der Bautzner Str.
S-Bf. Möckern (Li. 90)
Bergstraße
Dürrstraße
Stöhrerstraße in der Stöhrerstr. Ri. Schrottplatz
Mölkau Gemeindeamt in der Engelsdorfer Straße
Sächsisches Haus in beide Richtungen
Schönauer Ring in der Lützner Str.
Herzklinikum
Holzhausen/ Hauptstraße
Auch in der Zukunft wird der barrierefreie Ausbau der Haltestellen fortgeführt.
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2.2.2 Fahrzeuge
Eine Übersicht über die Entwicklung der Fahrzeugflotte enthalten die nachfolgenden
Tabellen 1, 2 und 3.
Durch die Beschaffung neuer Kraftomnibusse (18 Hybridbusse, 45 Urbino 18) und die
Abgabe von Regionalbuslinien an die Regionalbus Leipzig GmbH (vormals PVM
Personenverkehrsgesellschaft Muldental mbH) konnte im Zeitraum 01.01.2011 – 31.12.2014
der Anteil an Fahrzeugen mit grüner Umweltplakette von ca. 50% auf ca. 91% erhöht
werden.
Nach Anschaffung weiterer 12 neuer Gelenkomnibusse (EURO 6) beträgt dieser Anteil
nunmehr 100 % per 31.12.2016.
Tabelle 1: Busbestand für Linienverkehr in der LVB-Gruppe nach Umweltplakette
Umweltplakette
grün
Stadtbusse
rot/gelb
31.12.2010
31.12.2011
31.12.2012
31.12.2013
31.12.2014
31.12.2015
31.12.2016
59
78
95
128
128
131
143
65
48
36
26
12
11
0
Summe
SV
124
126
131
154
140
142
143
grün
18
29
30
30
15
14
14
Regionalbusse
rot/gelb
Summe
RV
33
51
40
69
34
64
30
60
3
18
3
17
0
14
Summe
gesamt
175
195
195
214
158
159
157
Durch die Beschaffung von neuen Niederflurstraßenbahn-Triebwagen (NGT6 und NGT12)
sowie 5 gebrauchten Niederflur-Beiwagen (NB4) und einer Aussonderung von
Tatrafahrzeugen konnte im Zeitraum vom 01.01.2011 – 31.12.2016 der Anteil der
Niederflureinheiten um ca. 12% auf ca. 75% erhöht werden (s. Tabelle 3).
Zum 31.12.2016 verkehrten praktisch an Werktagen 97% aller Kurse mit Niederfluranteil, am
Wochenende 100%.
Mit dem Ziel einer vollständigen Ablösung der hochflurigen Tatra-Fahrzeuge im Regelbetrieb
erfolgte im Jahr 2014 die europaweite Ausschreibung der Lieferung neuer niederfluriger
Stadtbahnwagen. Im Februar 2015 erfolgte die Vertragsunterzeichnung zur Lieferung von
zunächst 5 Neufahrzeugen NGT10 (XL) im Jahr 2016. Weitere Lieferlose können optional,
vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung, abgerufen werden. Inzwischen wurde ein
weiteres Lieferlos bestellt, so dass Ende 2017 insgesamt 14 Fahrzeuge verfügbar sein
werden. Ziel ist es, die Tatra-Fahrzeuge auf den Stammlinien bis zum Jahr 2020 abzulösen.
Seite 5 von 20
Tabelle 2: Straßenbahnbestand LVB nach Niederflurigkeit
Bestand
am
31.12.2010
31.12.2011
31.12.2012
31.12.2013
31.12.2014
31.12.2015
31.12.2016
NGT
12
24
27
33
33
33
33
33
NGT
8
56
56
56
56
56
56
56
NGT
6
43
50
50
50
50
50
49*
NB
4
38
38
38
38
43
43
43
T4D
M
147
145
139
133
133
107
107
B4DM
19
17
1
1
1
1
1
B4DMNF
6
5
4
4
4
4
4
Summe
333
338
321
315
320
294
293
Summe
NF
167
176
181
181
186
186
185
Summe
HF
166
162
140
134
134
108
108
* 1 NGT6 Umbau zum Fahrschulwagen
Tabelle 3: Niederflureinheiten Straßenbahn
Bestand
am
%-Anteil NF
Fahrzeuge
15-Meter NFEinheiten
15-Meter HFEinheiten
31.12.2010
31.12.2011
31.12.2012
31.12.2013
31.12.2014
31.12.2015
31.12.2016
50,15
52,07
56,39
57,46
58,12
63,26
63,14
292,5
311
328
328
333
333
331,5
166
162
140
134
134
108
108
Summe
15-MeterEinheiten
458,5
473
468
462
467
441
439,5
%-Anteil NF
15-MeterEinheiten
63,79
65,75
70,09
71,00
71,30
75,51
75,43
2.2.3 Liegenschaften
Die Fertigstellung des Betriebshofes Dölitz und die Maßnahmen zur Instandsetzung des
Bahnhofes Paunsdorf zeigen die konsequente Umsetzung des Liegenschaftskonzeptes.
Parallel erfolgt eine Überprüfung aller betriebsfähigen Liegenschaften und damit sämtlicher
Potentiale, um die erforderlichen Kapazitäten in den Bereichen Wartung, Reparatur und
Abstellfläche auch unter den Gesichtspunkten der wachsenden Stadt bereitstellen zu
können.
Alle Instandhaltungsmaßnahmen an Bestandsflächen und Gebäuden werden nach
wirtschaftlichen Gesichtspunkten an den neuen Standards für Klima und Energieeffizienz
ausgerichtet. Beachtet werden ebenso neueste gesetzliche Regelungen, die z.B. den
Brandschutz betreffen.
Bei dem konsequent verfolgten Ziel den Anforderungen an die Umwelt gerecht zu werden
und die benötigten Leistungen im Bereich Störfallmanagement zur Verfügung zu stellen,
werden sämtliche Ressourcen aktiviert.
An dem Ziel des Liegenschaftskonzeptes, nicht betriebsnotwendiges Anlagevermögen zu
veräußern, wird festgehalten. Dazu gehörte im Jahr 2016 der Verkauf der Freizeitfläche
Zingst sowie der Verkauf der Liegenschaft in Markranstädt, Leipziger Straße. Damit lassen
sich Instandhaltungs- und Wartungsaufwendungen minimieren.
Seite 6 von 20
2.2.4 Gesamtnetz
Die wichtigsten angebotsseitigen Veränderungen der Jahre 2015 und 2016 waren die
Umsetzung des Verkehrskonzeptes Markkleeberg mit der Verlängerung der Buslinie 70 nach
Markkleeberg-West und der veränderten Linienführung der Linie 9 zum S-Bahnhof
Connewitz, die Ausweitung des 10-Minuten-Taktes an Samstagen auf nahezu alle
Straßenbahn- und ausgewählte Buslinien, die Neuordnung des Spät- und
Wochenendfrühverkehrs (sog. Hauptbahnhof-Sammelanschlüsse) mit einer Angebotsverdichtung entlang der Straßenbahnlinie 11 sowie die Ausweitung des Nachtangebotes
durch Fahrten der Buslinien 60 innerhalb der Wochenendnächte.
2.2.5 Rechnergestütztes Betriebsleitsystem
Die automatische Anschlusssicherung, die Versorgung der dynamischen Fahrgastinformationssäulen und die Fahrplanauskunft der Fahrplan-Ist-Daten werden von den
Leipziger Verkehrsbetrieben auf Basis eines Rechnergestützten Betriebsleitsystems (RBL) –
neue Begriffsbezeichnung: ITCS (Intermodal Transport Control System) – erbracht.
Im Rahmen des Projektes „Rechnergestütztes Betriebsleitsystem (RBL) der 2. Generation“
wurden bis Juni 2015 alle Bahnen mit modernen Bordrechnern ausgestattet, eine neue
Leitstellensoftware in Betrieb genommen und ein digitales Betriebsfunknetz aufgebaut. Die
Umrüstung der Dynamischen Fahrgastanzeiger (DFI) an den Haltestellen wurde ebenfalls
erfolgreich umgesetzt. Zusätzlich sind weitere neue Komponenten an diesen Fahrzeugen
verbaut, die für die Nutzung der Gesamtfunktionalität unentbehrlich sind. Dazu zählen
Antennenaufbauten auf den Fahrzeugdächern (für TETRA-Betriebsfunk, WLAN und UMTS)
sowie die Implementierung von Außenlautsprechern über den Türen 1 und 2 für das
Blindeninformationssystem.
Ebenfalls im Jahr 2015 wurden alle Busse der Leipziger Verkehrsbetriebe mit modernen
sowie leistungsfähigen Bordrechnern und Fahrscheindruckern ausgestattet. Es wurde ein
kombiniertes Endgerät verbaut, welches das Fahrerbedienteil zum Bedienen der ITCSFunktionen, die Verkaufsoberfläche, einen Fahrausweisdrucker und Komponenten der
Fahrausweisprüfung für Chipkarten bzw. Barcode-Papierfahrausweise beinhaltet. Auch hier
wurden die o.g. fahrzeugbezogenen Komponenten verbaut.
Weiterhin wurde ein Vertriebshintergrundsystem installiert, welches u. a. die Erfassung und
Verarbeitung der Verkaufs- sowie Einzahldaten des Fahrpersonals unterstützt.
Seit 2016 liegt der Schwerpunkt auf der Komplettierung der zu liefernden Ticketing-Software
und ITCS-Software-Korrekturen, der Einführung des Verkaufes für alle Busfahrer der
Leipziger Verkehrsbetriebe und der Vorbereitung des Probebetriebes und der
Gesamtabnahme.
2.2.6 Fahrgastinformation
Im Rahmen der 1000-Jahrfeier von Leipzig beteiligten sich die Leipziger Verkehrsbetriebe
gemeinsam mit den Leipziger Stadtwerken und den Leipziger Wasserwerken am
31. Mai 2015 am Familiensonntag auf dem Markt und gaben so den Startschuss zur
offiziellen Festwoche. Gut 30.000 Gäste besuchten das bunte Treiben in der City und
erlebten ein spannendes Bühnenprogramm mit Live-Musik, Tanz, Quizrunden und Artistik.
Die Verkehrsbetriebe spendierten allen Festbesuchern die kostenlose Anreise mit Bussen
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und Bahnen, außerdem verschenkten sie 1000 T-Shirts, die während der gesamten
Festwoche als Freifahrt-Ausweis im Liniennetz galten.
Wie jedes Jahr wurde mit dem Ende des Schuljahres im Juli 2015 wieder intensiv über die
günstigen Schülerangebote der Verkehrsbetriebe informiert, mit Schwerpunkt
SchülerMobilCard (SMC). Sie bietet freie Fahrt auf allen Linien in der Zone 110 sowie einer
angrenzenden Zone inkl. S-Bahn, auch in den Ferien und an Sonn- und Feiertagen. Und den
Ferienpass gibt es kostenfrei dazu. Alle Vorteile dieses Schülerangebotes für Leipzig wurden
unseren Kunden in einer Infomappe für Neukunden, in Plakaten, Flyern und Anzeigen
vorgestellt.
Im November 2015 wurde nach zweijähriger Bauzeit die komplette Umgestaltung der KarlLiebknecht-Straße zwischen Martin-Luther-Ring und Südplatz fristgerecht abgeschlossen.
Bauherren waren die Stadt, die Verkehrsbetriebe und die Wasserwerke. Das Projekt
begleiteten eine intensive Kommunikation sowie ein breiter Beteiligungsprozess mit den
Bürgern im Vorfeld der Baumaßnahme, der bis dato einzigartig war. Für die KARLI als bunte
Einkaufs- und Kneipenmeile ist das Ergebnis ein großer Gewinn. Für die Anlieger hatten die
Bauherren einen Info-Punkt eingerichtet. Zu Beginn der Baumaßnahme informierten sich
dort wöchentlich zwischen 20 bis 40 Besucher. Mit zunehmendem Baufortschritt pegelte
sich dies auf durchschnittlich fünf Besucher pro Woche ein. Der Kontakt lief vor allem über
Telefon, E-Mail bzw. persönlich, am meisten aber vor Ort direkt bei den Händlern. Insgesamt
gab es über 400 schriftliche Anfragen und täglich bis zu zehn Anrufe von Anwohnern,
Gewerbetreibenden, Anliegern und Leipzig-Besuchern.
Eine intensive Kommunikationsarbeit begleitete auch weitere Bauprojekte, wie die
gemeinsame Baumaßnahme von Stadt, Verkehrsbetrieben und Wasserwerken in der
Könneritzstraße, die im November 2016 abgeschlossen wurde. Vor Baubeginn im Januar
2015 wurden alle Interessierten in einer Veranstaltung über Bauablauf, Bauzeiten und
Verkehrsführung während der Bauzeit informiert. Wie in der KARLI gab es für die Anlieger
Ansprechpartner vor Ort sowie einen Infopunkt. In Sachen Kommunikation arbeiteten die
Bauherren auch mit der Interessengemeinschaft KÖ eng zusammen.
Ebenso ausführlich wurde an der Kommunikation zu der gemeinsamen Baumaßnahme
Georg-Schumann-Straße gearbeitet. So präsentierten als „Gesichter der Georg-SchumannStraße“ alteingesessene Händler und Einrichtungen „ihre“ Straße, oder Kinder beteiligten
sich an einer Malaktion. Auch Informationsveranstaltungen zu anderen Baumaßnahmen wie
in der Georg-Schwarz-Straße wurden sehr gut von der Bevölkerung angenommen – so der
Bürgerdialog für die in Planung befindliche gemeinsame Baumaßnahme zum
Streckenneubau der Linie 9 in Mockau, zu dem im September 2016 interessierte Leipziger
eingeladen waren. Die enge Abstimmung der Bauherren in der eigens dafür eingerichteten
AG Kommunikation bildet für die Umsetzung solcher Maßnahmen zur Information der
Bevölkerung eine wichtige Grundlage.
Auch die Gäste der Wave-Gotik-Treffen an den Pfingstwochenenden waren mit den Leipziger
Verkehrsbetrieben gut und informiert unterwegs. Wie jedes Jahr galten auch 2015 und 2016
die Eintrittskarten als Fahrschein. Das umfangreiche Verkehrsangebot zu den
Veranstaltungsorten wurde durch vielfältige Informationsmöglichkeiten für die Besucher vor
Ort begleitet.
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Den 100. Deutschen Katholikentag im Mai 2016 unterstützten die Leipziger Verkehrsbetriebe
u. a. durch ein erweitertes Angebot mit verkürzten Taktzeiten und zusätzlichen Fahrzeugen
sowie intensive Informationen für die Gäste in Leipzig.
Traditionell beteiligten sich die Verkehrsbetriebe 2015 und 2016 wieder am Aktionstag
„Sicherer Schulweg“. Die Gemeinschaftsveranstaltung von Messestadt Verkehrswacht,
Leipziger Volkszeitung und zahlreichen Partnern lockte Ende August wieder angehende
Schulkinder auf den Augustusplatz. Bereits seit mehr als 20 Jahren sind die Verkehrsbetriebe
Partner der Aktion, organisieren die An- und Abreise der Kinder und werben u.a. mit
Aufklebern „Achtung, Schulkinder!“ an Bussen und Bahnen sowie Plakataushängen in den
Fahrzeugen der Verkehrsbetriebe für besondere Rücksicht auf Kinder beim Schulstart.
Um Austausch, Information und darum, Hürden abzubauen geht es beim Senioren- und
Behindertentag der Leipziger Verkehrsbetriebe, der jedes Jahr Anfang November auf dem
Straßenbahnhof Angerbrücke durchgeführt wird und regen Zuspruch findet. Ältere Besucher
können sich über die Angebote und Leistungen der Verkehrsbetriebe informieren und sich
an Bussen und Straßenbahnen im Gebrauch von Türöffnern und in der Bedienung von
Fahrausweisautomaten üben. Ein Blick hinter die Kulissen ist bei Straßenbahnfahrten durch
den Betriebshof sowie Führungen durch die Verkehrsleitstelle möglich. In Diskussionsrunden
und direkten Gesprächen beantworten Experten der Verkehrsbetriebe die Fragen der Gäste.
Am 26. März 2016 erschien die erste Ausgabe des neuen Bürgermagazins der Leipziger
Gruppe „Leipziger Leben“. Jede Ausgabe widmet sich einem Schwerpunktthema. Auf 32
Seiten erzählt das Magazin Geschichten aus Leipzig und der Region und rückt die Menschen,
die hier leben und arbeiten, in den Mittelpunkt. „Leipziger Leben“ erscheint alle zwei
Monate mit einer Auflage von fast 300.000 Exemplaren und wird in Leipzig über das
Amtsblatt, im Leipziger Umland über Zustellung verteilt.
Mit verschiedenen Innovationsprojekten präsentierten sich die Leipziger Verkehrsbetriebe
gemeinsam mit den anderen Unternehmen der Leipziger Gruppe auf der new mobility 2016
im April. Beim Kongress zur zukünftigen, verkehrsträgerübergreifenden Mobilität in
vernetzten Infrastrukturen von Städten und Regionen stellten die Verkehrsbetriebe ihr
Projekt Leipzig mobil vor. Mit der Umsetzung des EFRE-Fördermittelprojektes „Leipzig mobil
– neue Wege öffentlicher Mobilität“ wurde eine Mobilitätsplattform als Herzstück
entwickelt, die neben der multimodalen Verkehrsauskunft auch die Buchung aller
angebotenen Verkehrsträger beinhaltet.
Das Projekt Leipzig mobil umfasste die Entwicklung eines leistungsfähigen Backends sowie
der dazugehörigen Schnittstellen zu den Partnern teilAuto und nextbike. Für den Kunden
resultierten moderne Bedienoberflächen über die mobile App Leipzig mobil und an den 26
Mobilitätsstationen im Stadtbild. Im Herbst 2015 ging das System mit einem dazu passenden
Kundenangebot an den Start. Trotz der kurzen Zeit am Markt hat sich Leipzig mobil mit
unterschiedlichen Tarifen mit spezifischer Zielgruppenansprache zu einem Produkt für alle
Leipziger Bürger/-innen entwickelt, welches auch ohne ABO oder ÖPNV-Basisprodukt
genutzt werden kann.
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Leipzig mobil schafft die Voraussetzung für neue öffentliche Mobilität. Die
Mobilitätsstationen dienen der physischen Bündelung der Mobilitätsangebote und
Sichtbarkeit und rücken das Thema Multimodalität in die Wahrnehmung der Bevölkerung.
Zentraler Ansatz von Leipzig mobil ist die einmalige Anmeldung, die Beauskunftung
verschiedener Verkehrsmittel, die einfache Buchung aller Sharing-Fahrzeuge und die
gemeinsame monatliche Endabrechnung aller genutzten Mobilitätsangebote gemäß der
Single-Sign-On-Philosophie – einmal Anmelden, alles Nutzen. Die Leipziger Verkehrsbetriebe
als zentraler Partner übernehmen die Kundendatenhaltung und das Clearing aller
Partnerleistungen. Zusätzlich betreibt das Unternehmen derzeit bereits 26
Mobilitätsstationen, an denen auch die dazugehörigen Ladesäulen für E-Autos angebunden
sind.
Leipzig ist in der Bundesliga angekommen und die Verkehrsbetriebe arbeiten intensiv daran,
dass die Fans reibungslos zu den Spielen von RB Leipzig kommen, auch mit einem
breitgefächerten Informationsangebot auf den verfügbaren Kanälen. So gibt es unter
www.L.de/rbleipzig eine Übersicht über das Fahrplanangebot sowie die zusätzlich
eingesetzten Sonderlinien. Hier finden Fußballfans auch einen RB-Netzplan mit allen
Sonderlinien und den wichtigsten P+R-Plätzen. Weitere Auskünfte erhalten die Fahrgäste
rund um die Uhr am Servicetelefon (03 41) 19 449 oder über easy.GO, die kostenlose
Verbindungsauskunft auf dem Handy. Die Tickets gelten als Fahrschein im MDV.
Die XL, unsere neue Leipziger Straßenbahn, ist am 21. Dezember 2016 angekommen und
wurde in den folgenden Monaten durch den Hersteller Solaris sowie die Verkehrsbetriebe
ausgiebig getestet. Die Verkehrsbetriebe begleiten diese Fahrzeugneubeschaffung mit einer
intensiven Informationskampagne für die Fahrgäste, die das neue Fahrzeug erstmals zur
Messe Haus-Garten-Freizeit im Februar 2017 begutachten konnten.
2.2.7 Sicherheit, Sauberkeit, Not- und Störfälle
Bei der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH kommen zur Fahrausweisprüfung geschulte
Fahrausweisprüfer zum Einsatz. Wenn im Jahr 2014 die Anzahl der Fahrausweisprüfer, die
ihre Kontrollen in Dienstkleidung ausführten, noch bei 30 – 40 % lag, arbeiten nunmehr
70 – 80 % der Fahrausweisprüfer in Dienstkleidung. Die Fahrausweisprüfer werden auch
weiterhin bei Inhouse-Schulungen zu Fragen des Zivil- und Strafrechts regelmäßig geschult
und nehmen regelmäßig an Kommunikations- und Deeskalationstrainings teil.
Die seit 2011 geänderte Philosophie der Fahrausweisprüfung konnte auch 2016 erfolgreich
fortgeführt werden. Der Schwerpunkt liegt hierbei in der flächendeckenden
Fahrausweisprüfung. Es ist sichergestellt, dass in den fahrgaststarken Linien regelmäßig und
in den fahrgastschwachen Linien mindestens einmal im Monat Fahrausweisprüfungen
durchgeführt werden.
Die erhöhte Präsenz wird auch sichtlich und positiv von den Fahrgästen wahrgenommen und
führt zur Verbesserung des subjektiven Sicherheitsempfindens.
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Die Verkehrsleitstelle der Leipziger Verkehrsbetriebe war rund um die Uhr besetzt und
erfüllte die genannten Anforderungen zur Verkehrsüberwachung mittels RBL und
Verkehrsmeister im Außendienst zur Organisation von Ersatz- und Zusatzleistungen bei
Bedarf und zur Wiederherstellung des normalen Betriebsablaufs nach Unfällen und bei
anderen Störungen.
Großer Wert wird dabei auf die Fahrgastinformation mittels Lauftexten an DFI- Säulen und
der Erstellung von Verkehrsmeldungen über die Neuen Medien, wie Easy.GO, Twitter und
dem VIT (Verkehrsinformationstool), gelegt.
Für die LVB-Verkehrssteuerung entwickeln sich die stark wachsende Zahl von
Demonstrationen, sowie die im 2Wochen-Rhythmus stattfindenden Heimspieltage von RB
Leipzig in der 1. Bundesliga als große Herausforderungen. Um den steigenden
Anforderungen bei den sehr umfangreichen Vorbereitungen von Großveranstaltungen wie
Konzerten und Fußballspielen gerecht zu werden, ist eine enge und vertrauensvolle
Zusammenarbeit unserer Einsatzplanung mit Polizei, Veranstaltern und Vertretern der Stadt
Leipzig gegeben. Des Weiteren ist, zur Absicherung der Großveranstaltungen, ein
umfangreicher Personalmehraufwand zu bewältigen, um unter anderem die
Reisendenlenkung sicherzustellen und die Mitarbeiter im Fahrservice durch Einsetzen von
Posten an neuralgischen Stellen zu entlasten.
Die Fahrzeuge und Haltestellen der LVB werden regelmäßig (täglich) durch Mitarbeiter der
Leipziger Servicebetriebe (LSB) GmbH gereinigt. Neben dem Winterdienst an Haltestellen
und in den Betriebsanlagen sorgen auch Bereitschaftsdienste innerhalb und außerhalb der
Betriebsverkehrszeit dafür, dass an Linienfahrzeugen festgestellte Graffiti und
Verunreinigungen sehr zeitnah wieder beseitigt werden und somit der pünktliche und
zuverlässige Fahrbetrieb aufrechterhalten werden kann.
2.3 Anwendung des Verbundtarifes
Die Leipziger Verkehrsbetriebe haben in den Jahren 2015 und 2016 gemäß den Festlegungen
im Nahverkehrsplan der Stadt Leipzig ("Beiträge zur Stadtentwicklung", Nr. 48 mit Stand vom
November 2007) die tariflichen und vertrieblichen Vorgaben der Stadt Leipzig im Rahmen
der Betrauung umgesetzt.
Das betrifft hauptsächlich die konsequente Anwendung und Mitarbeit bei der
Weiterentwicklung des MDV-Tarifs. Nach der erfolgreichen Umsetzung der Überführung von
SchülerCard und SchülerMobilCard in den MDV-Tarif, werden seit dem Schuljahr 2015/16
auch die Klassen- und PraktikumsCards des Leipziger Modells als MDV-Tarif in der S-Bahn
und Regionalzügen in der Tarifzone Leipzig anerkannt. Nach der Überführung des größten
Teils der Leipziger Studenten zum Wintersemester 2014/15 konnten mit dem
Wintersemester 2016/17 die bisher im Haustarif der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH
verbliebenen Studierenden der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig (HGB), der
Hochschule für Musik und Theater Leipzig (HMT) und der Handelshochschule Leipzig in das
MDV-Vollticket mit MDV-weiter Gültigkeit überführt werden.
Auch die mit den beteiligten Verkehrsunternehmen abgestimmten und im MDV-Gebiet
abgeschlossenen Kombitickets mit unterschiedlichen Veranstaltern und Institutionen
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wurden seitens den Leipziger Verkehrsbetrieben entsprechend des gültigen MDV-Tarifs
kalkuliert und vereinbart. Speziell das seit 2014 umgesetzte und in seiner Bedeutung 2015
und 2016 deutlich gewachsene Kombiticket für RB-Leipzig erleichtert die An- und Abreise
rund um das zentral gelegene RB-Stadion.
In den Jahren 2015 und 2016 lag der Schwerpunkt in der Gewinnung neuer Stammkunden.
Zum einen wird die Monatskarte Leipzig-Pass-Mobilcard (LPMC) seit dem 1. August 2015
auch im Abonnement angeboten und damit die Kaufabwicklung für regelmäßige Nutzer
deutlich vereinfacht. Zusätzlich wird ein weiterer Preisabschlag gegenüber dem monatlichen
Kauf eingeräumt und die ÖPNV-Nutzung auch bei geringem Einkommen attraktiver.
Zum anderen wurden gänzlich neue Produkte entwickelt: Das „ABO Flex“ ist ein
bundesweites Novum, das die Kundenbindung eines ABO-Vertrages mit der Flexibilität des
Kaufs von Einzeltickets verbindet. Konkret zahlen ABO Flex-Kunden eine niedrige monatliche
Grundgebühr und können Fahrscheine im Bartarif mit mindestens 25% Rabatt bargeldlos an
Automaten, über die Apps Easy.GO und Leipzig mobil oder in den Servicestellen erwerben.
Da sich das Modell für den Kunden bereits ab 7 Fahrten im Monat lohnt, schließt das ABO
Flex eine bedeutsame Produktlücke zwischen dem Bartarif und den Zeitkarten.
Im Jahr 2016 kam zum ABO-Sortiment das „ABO Senior 10 Uhr“ hinzu. Es ist gedacht für
Kunden ab 65 Jahren, welche die Vorteile eines günstigeren Seniorenproduktes nutzen
wollen, aber die im üblichen ABO Senior enthaltene MDV-weite Gültigkeit nicht benötigen.
In den Berichtszeitraum fallen folgende Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Tarif- und
Vertriebsangebote (ausschnittsweise):
2015
• Einführung eines zusätzlich vergünstigten ABO LPMC zum 01.08.2015 in der Tarifzone
Leipzig, dass die Mobilität von Leipzigern mit geringem Einkommen weiter
vereinfacht
• Vereinbarung mit der Stadt Leipzig zur Reduzierung des Preises der Monatskarte
Leipzig-Pass-Mobilcard um weitere 2,00 € monatlich gegenüber dem bisher
kalkulierten Niveau von 50% gegenüber der Monatskarte Jedermann (Beschluss der
Ratsversammlung am 18.03.2015)
• Abschluss der Verhandlungen mit den MDV-Partnern zur Einführung eines ABO Flex
in der Tarifzone Leipzig auf Basis der mehrjährigen tariflichen Vorbereitung und
Marktforschung unter Leipziger ÖPNV-Nutzern
• Einführung des ABO Flex zum 01.08.2015, das den bargeldlosen Kauf von rabattierten
Einzeltickets via Chipkarte bzw. Smartphone ermöglicht und durch die Verbindung
von Elementen der ABO-Kundenbindung und des flexiblen Bartarifs die
Einstiegshürde in den ÖPNV senken kann
• Überführung von KlassenCard und PraktikumsCard in den MDV-Tarif, wodurch auch
Fahrten mit der S-und Regionalbahn möglich sind
• Einführung der Mobilitätsplattform Leipzig mobil, über die ebenfalls der Erwerb von
Fahrkarten des MDV-Tarifs möglich ist
Seite 12 von 20
2016
• Wechsel der Studenten der HGB, der HMT und der Handelshochschule Leipzig in das
MDV-Vollticket und damit Abschluss der Überführung der Semestertickets in den
MDV-Tarif
• Einführung des „ABO Senior 10 Uhr“ für die Tarifzone Leipzig als preisgünstigere
Ergänzung des im Premium-Bereich angesiedelten und MDV-weit gültigen ABO
Senior
• Erfolgreicher Abschluss der Verhandlungen zur Fortführung der Anerkennung des
Ländertickets im MDV-Gebiet auf Basis der in 2015 erfolgten Erhebung zur Nutzung
für Start- und Zielort
• Moderate MDV-Tarifanpassung zum 1. August 2016 unter Beachtung
familiengerechter und sozial ausgewogener Preise mit dem Schwerpunkt bei
Einzeltickets, sowie Tages-, Wochen- und Monatskarten; weitere Stärkung des ABO
• Beschluss des MDV am 08.12.2016 über die Höhe und den Zeitpunkt der
durchschnittlichen Tarifanpassung im Jahr 2017. In Leipzig ist eine Tarifanpassung
von ca. 3,5% vorgesehen.
• Weiterentwicklung der Mobilitätsplattform Leipzig mobil als Vertriebskanal für alle
Leipziger Bürger zum Erwerb von Fahrkarten des MDV-Tarifs
3 Sonstige Aktualisierungen im Zusammenhang mit dem Beschluss
zur Betrauung der LVB (Anlage 2)
Die Liniengenehmigungen zum 31.12.2016 enthält die aktualisierte Anlage 2/1 –
Liniengenehmigungen zum Stand 31.12.2016 (Anlage 3 zum Bericht).
Seite 13 von 20
Anlage 1 zum Bericht
Erfüllung der Mindeststandards des Nahverkehrsplans der Stadt Leipzig (Erste
Fortschreibung von Juni 2007)
Basis: Fahrplanperiode ab 14.12.2014
Gemäß Nahverkehrsplan, Kapitel 4.1, sind zwei Arten von Mindeststandards zu
unterscheiden:
1. Zwingend einzuhaltende Standards
a) flächenhafte Erschließung des Stadtgebiets durch öffentliche Verkehrsmittel
b) Bedienung aller Haltestellen im 5- bis 60-min-Takt je nach Lage im Stadtgebiet und
Verkehrszeit
Ausnahme: Soweit die o.g. Mindeststandards in der Fahrplanperiode 2006/2007 nicht
eingehalten waren, kann auch weiterhin davon abgewichen werden.
2.
Zielstandards
c) Einhaltung von Mindestbedienungsstandards auf Tangentialrelationen
d) Erreichbarkeit des Stadtzentrums (Reisezeit, Umsteigehäufigkeit)
e) Verbesserung der Umsteigebeziehungen
f) weiterer Ausbau von behindertengerechten Haltestellen
a) flächenhafte Erschließung des Stadtgebiets (NVP; Kap. 4.4)
Dieser Mindeststandard ist nicht vollumfänglich erfüllt. Die derzeitige Erschließungsqualität
ist jedoch nicht schlechter als in der Fahrplanperiode 2006/2007, sondern im Gegenteil
leicht verbessert.
Die schlecht erschlossenen Gebiete der Kategorie A gemäß Nahverkehrsplan (Breitenfeld,
Triftsiedlung, Burghausen, Güterverkehrszentrum) sind nunmehr zu allen Verkehrszeiten
erschlossen. Ausnahme bildet in Burghausen die Schwachverkehrszeit (später Abend,
Wochenende früh). Allerdings sind laut Nahverkehrsplan Ausnahmen bei schlechtem Kosten/Nutzen-Verhältnis zulässig.
Von den schlecht erschlossenen Gebieten der Kategorie B wurden die Gebiete
- Böhlitz-Ehrenberg-Süd und
- Neulindenau, Saalfelder/Mansfelder Straße
im Rahmen der Busnetzreform 2010 neu erschlossen. Die Erschließung von Knautkleeberg
(Bereiche westlich der Eisenbahnstrecke Leipzig – Gera) wurde durch die Neuordnung der
Straßenbahnhaltestellen auf der Dieskaustraße verbessert. Durch den Aufgabenträger ist zu
prüfen, ob dies ausreicht, um für Knautkleeberg den Status eines schlecht erschlossenen
Gebietes zu streichen.
Bei den übrigen schlecht erschlossenen Gebieten der Kategorie B (Mockau-Nord, KleinWiederitzsch, Martinshöhe, Kleinsiedlung Meusdorf, Kolmsiedlung/ Sonnenwinkel,
Holzhausen-Süd, Anger-Crottendorf (Gregor-Fuchs-Straße) hat es seit Inkrafttreten des
Nahverkehrsplans keine Erschließungsverbesserung gegeben. Mit Inkrafttreten des
Verkehrskonzeptes Markkleeberg im Dezember 2015 kann das Gebiet Johannishöhe von
dieser Auflistung gestrichen werden.
Seite 14 von 20
b) Bedienungshäufigkeit (NVP; Kap. 4.5)
Dieser Standard (siehe Nahverkehrsplan, Karte 2) wird im Bedienungsgebiet der LVB
durchgängig erfüllt. Für Teilflächen des Stadtgebietes, in denen die ÖPNV-Erschließung nicht
durch die LVB gewährleistet wird (Knautnaundorf), kann keine Aussage getroffen werden.
c) Tangentialrelationen (NVP; Kap. 4.5/4.6)
Für die Bedienung von ausgewählten Tangentialrelationen sieht der Nahverkehrsplan eine
kombinierte Bewertung nach Reisezeit und Bedienungshäufigkeit vor. Als Zielstandard wird
formuliert, dass auf maximal 50% der ausgewählten 65 Tangentialrelationen leichte Defizite
und auf maximal 10% schwere Defizite hinsichtlich Reisezeit und/oder Bedienungshäufigkeit
bestehen dürfen.
Dieser Zielstandard wird seit der Busnetzreform 2010 deutlich übererfüllt. Leichte Defizite
hinsichtlich Reisezeit und/oder Bedienungshäufigkeit gibt es seitdem in der Haupt- und
Nebenverkehrszeit noch auf ca. einem Drittel, in der Schwach- und Wochenendverkehrszeit
nur noch auf ca. einem Viertel der ausgewählten 65 Tangentialrelationen. Schwere Defizite
treten seit der Busnetzreform 2010 nicht mehr auf.
d) Erreichbarkeit des Stadtzentrums (Reisezeit, Umsteigehäufigkeit)
(NVP; Kap. 4.6)
Die Erreichbarkeit des Stadtzentrums mit maximal 30 Minuten (Kernzone) bzw. 45 Minuten
(Außenzone) Reisezeit und höchstens einmaligem Umsteigen ist für das Bedienungsgebiet
der LVB gegeben.
e) Verbesserung der Umsteigebeziehungen (NVP; Kap. 4.7)
Es existiert bei der LVB keine umfassende Analyse, aus der eine Aussage zur Erfüllung der im
Nahverkehrsplan als Mindeststandard genannten fahrplanmäßigen Übergangszeiten
abgeleitet werden könnte. Generell ist die LVB bestrebt, in der Fahrplanung kurze
Übergangszeiten auf wichtigen Umsteigerelationen zu gewährleisten. Es ist aber nicht
auszuschließen, dass im Einzelfall einmal von dem dargestellten Mindeststandard
abgewichen werden muss, wenn eine Ideallösung auf Grund zahlreicher
Fahrplanzwangspunkte (bspw. Bedienung mehrerer Anschlusspunkte durch ein und dieselbe
Linie) nicht möglich ist.
f) weiterer Ausbau von behindertengerechten Haltestellen (NVP; Kap. 4.8)
Seit Inkrafttreten des Nahverkehrsplans 2007 wurden durch die LVB 40 Straßenbahnhaltestellen barrierefrei ausgebaut. Damit wurde ein Ausbaugrad von ca. 66% aller
Haltestellen des Straßenbahnnetzes (Gesamtzahl: 263) erreicht.
Zu Bushaltestellen, die im Regelfall durch die Stadt Leipzig barrierefrei ausgebaut werden,
kann keine Aussage getroffen werden.
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Zusammenfassung:
Stand: Fahrplanperiode 2006/07
Stand: 31.12.2016
schlecht erschlossene Gebiete, Kategorie A (Fehlende Fahrten)
Breitenfeld (gesamte Ortslage)
Lindenthal (Triftsiedlung)
Burghausen
nur in SVZ (später Abend, Wochenende früh)
zwingend einzuhaltende Standards
GVZ und KLV-Terminal (gesamter Bereich)
schlecht erschlossene Gebiete, Kategorie B (nicht im Nahbereich einer Haltestelle)
Böhlitz-Ehrenberg-Süd
Mockau-Nord
Mockau-Nord
Klein-Wiederitzsch
Klein-Wiederitzsch
Wiederitzsch (Martinshöhe)
Wiederitzsch (Martinshöhe)
Kleinsiedlung Meusdorf
Kleinsiedlung Meusdorf
Johannishöhe
Kolmsiedlung/Sonnenwinkel
Kolmsiedlung/Sonnenwinkel
!
Knauthain/Knautkleeberg
Saalfelder Str./Mansfelder Str.
Holzhausen-Süd
Holzhausen-Süd
Anger-Crottendorf (Georg-Fuchs-Str.)
→ noch gar nicht erschlossen
Anger-Crottendorf (Georg-Fuchs-Str.)
Bedienungshäufigkeit
Standard im Bediengebiet der LVB durchgängig
erfüllt (außer für schlecht erschlossene Gebiete).
Standard im Bediengebiet der LVB durchgängig
erfüllt (außer für schlecht erschlossene Gebiete).
Zielstandards
Einhaltung von Mindestbedienstandards auf Tangentialrelationen
Haupt-/Nebenverkehrszeit:
→ Standard gerade so erfüllt
leichte Defizite: 46%, schwere Defizite: 3%
Schwachverkehrszeit/Wochenende:
→Standard nicht erfüllt
leichte Defizite: 40%, schwere Defizite: 11%
HVZ/NVZ:
→ deutliche Übererfüllung;
leichte Defizite: 33%, schwere Defizite: keine
SVZ/Wochenende:
→ deutliche Übererfüllung
leichte Defizite: 25%, schwere Defizite: keine
Erreichbarkeit des Stadtzentrums (Reisezeit, Umsteigehäufigkeit)
Standard im Bediengebiet der LVB mit Ausnahme Standard im Bediengebiet der LVB durchgängig
der Relation Knautnaundorf - Stadtzentrum erfüllt. erfüllt.
Verbesserung der Umsteigebeziehungen
LVB bestrebt, an wichtigen Umsteigerelationen
kurze Übergangszeiten zu gewährleisten
LVB bestrebt, an wichtigen Umsteigerelationen kurze
Übergangszeiten zu gewährleisten
weiterer Ausbau von behindertengerechten Haltestellen
Straßenbahnhaltestellen: 126 (ca. 49%)
Straßenbahnhaltestellen: 166 (ca. 66%)
Gebiet erschlossen
!
Verbesserung der Erschließung durch Neuordnung der Straßenbahnhaltestellen auf der Dieskaustraße;
Prüfung durch Aufgabenträger erforderlich, ob Status "schlecht erschlossenes Gebiet" gestrichen werden
kann
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Anlage 2 zum Bericht
Stand: 31.12.2016
Vorinformation über das Leistungs- und Tarifangebot
Fahrplanhefte (übersichtlich, breit gestreut)
Faltblätter
Tarifbroschüren
elektronische Fahrplanauskunft (Internet)
elektronische Reiseauskunft Handy (easy.GO)
kompetente und im Bedarsfall einfach erreichbare persönliche Kundenbetreuung
Mobilitätszentrale
Servicepunkte
18
Servicetelefon
Information an der Haltestelle durch vollständige Beschilderung
Haltestellenname
Linienbezeichnung
Fahrplan- und Tarifinformationen (gut lesbar)
übersichtliche Wegweisung an Verknüpfungspunkten
Information am Fahrzeug
Linienbezeichnung (beidseitig)
Fahrtziel
ggf. Zwischenziele
Information im Fahrzeug
Linienbezeichnung
Fahrtziel
Streckenverlauf
Umsteigemöglichkeiten
Gesamtnetz des ÖPNV
Information durch Fahrzeugführer und Servicepersonal
angemessen
sicher
freundlich
Information über Unregelmäßigkeiten im Betriebsablauf durch Vorankündigung
Zeitung
Lokalfernsehen
Internet
Informationsblätter, z.B. Baustellen-Fahrpläne
Hinweise an den Haltestellen
Hinweise in den Fahrzeugen
Informationen zu Fahrplan- und Tarifänderungen während einer Fahrplanperiode
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Anlage 3 zum Bericht
Anlage 2/1 - Liniengenehmigungen (Stadt und abgehende Verkehre) &
sonstige betraute Verkehre
Stand: 31.12.2016
Straßenbahn
Liniennr.
1
2
3
3
4
7
8
9
10
11
12
14
15
16
Laufweg
von
Lausen
Grünau-Süd
Knautkleeberg
Knautkleeberg
Gohlis, Landsberger Str.
Böhlitz-Ehrenberg
Grünau-Nord
S-Bf. Connewitz, Klemmstraße
Lößnig
Schkeuditz
Gohlis-Nord
Plagwitz
Meusdorf
Messegelände
nach
Mockau
Naunhofer Straße (-Meusdorf)
Taucha
Sommerfeld
Stötteritz
Sommerfeld
Paunsdorf-Nord
Thekla
Wahren
Markkleeberg-Ost
Johannisplatz (-Technisches Rathaus)
Plagwitz
Miltitz
Lößnig
Die LVB hat eine Netzgenehmigung für das gesamte Straßenbahnnetz.
Seite 18 von 20
Länge in Km
gesamt
nur Stadt
17,9
17,9
12,7
12,7
19,6
17,8
20,0
20,0
13,1
13,1
19,7
19,7
16,6
16,6
12,5
12,5
13,4
13,4
22,1
18,1
5,5
5,5
10,4
10,4
17,4
17,4
13,8
13,8
Genehmigung bis
31.03.2022
31.03.2022
31.03.2022
31.03.2022
31.03.2022
31.03.2022
31.03.2022
31.03.2022
31.03.2022
31.03.2022
31.03.2022
31.03.2022
31.03.2022
31.03.2022
Bus
Stand: 31.12.2016
Liniennr.
60
61
Laufweg
von
Lindenau, Dunckerviertel
Leipzig, Schönau
62
63
Böhlitz-Ehrenberg
Knautkleeberg/Knautnaundorf
65
66
Markkleeberg
Allee-Center, Offenburger Straße
67
70
Rathaus Leutzsch
Markkleeberg-West
72
73
74
75
Leipzig, Hauptbahnhof
Leipzig, Hauptbahnhof
Lindenau
Leipzig, Probstheida
76
77
79
Probstheida
Schönefeld
Thekla
80
Thekla, Buswendestelle
81
82
83
85
Thekla
Thekla
Thekla
Gohlis-Süd
über
Plagwitz, Schleußig, Südvorstadt, Reudnitz
S.-Bf. Karlsruher Straße, Ratzelbogen, Zschampertaue, Lausen,
Göhrenz, Kulkwitz, Gärnitz, Seebenisch, Schkeitbar, Räpitz,
Schkölen
Rückmarsdorf
Knauthain, Hartmannsdorf, Rehbach, Thomas-Müntzer-Siedlung
nach
Lipsiusstraße
Thronitz
Genehmigung bis
27.01.2018
31.12.2023
14,6
5,9
14,6
5,9
27.02.2018
27.02.2018
Cospudener See, Großzschocher, Grünau, Miltitz
Markranstädt
Kiewer Straße, Kaufland, Lausen, Ratzelbogen, Allee-Center(Süd), Allee-Center, Offenburger Straße
Gärtnerstraße, Brünner Straße, Lützner Straße
17,6
14,9
11,1
14,9
27.02.2018
27.02.2018
Otto-Schmiedt-Straße
Connewitz, Kreuz, Altes Messegelände, Reudnitz, Volkmarsdorf,
Schönefeld, Gewerbegebiet Nordost - Thekla
Anger-Crottendorf, Mölkau, Engelsdorf
Anger-Crottendorf, Mölkau, Baalsdorf, Engelsdorf
Schleußig, Südvorstadt, Stötteritz
Meusdorf, Liebertwolkwitz, Großpösna, Seifertshain, Fuchshain,
Albrechtshain
Sonnenpark-Siedlung
Sellerhausen
Gewerbegebiet Nordost, Paunsdorf, Mölkau, Stötteritz,
Probstheida, Lößnig
Mockau, Gohlis-Nord, Landsberger/M.-Liebermann-Str.,
Möckern, Wahren
Portitz
Portitz, Plaußig, Gewerbegebiet
Göteborger Straße
Gohlis-Nord, Messegelände
Leutzsch, Straßenbahnhof
Mockau-West
1,9
20,6
1,9
18,6
27.02.2018
27.02.2018
Paunsdorf, Straßenbahnhof
Sommerfeld
Holzhausen, Sophienhöhe
Naunhof
13,6
21,3
14,9
23,1
13,6
21,3
14,9
6,8
27.01.2018
27.01.2018
27.01.2018
31.12.2023
Herzzentrum
Stünz
S-Bf. Connewitz, Klemmstraße
(Markkleeberg - Cospudener See)
Lindenau, Bushof
2,4
7,0
15,3
2,4
7,0
15,3
27.01.2018
27.02.2018
26.05.2017
15,4
15,4
27.01.2018
Taucha, S-Bf.
BMW Werk
Plaußig, Gewerbegebiet
Sachsenpark, Seehausen
5,5
11,2
4,3
8,5
3,0
11,2
4,3
8,5
13.11.2017
27.01.2018
27.01.2018
27.02.2018
Seite 19 von 20
Lausen
Knautkleeberg
Länge in km
gesamt
nur Stadt
10,5
10,5
18,1
7,3
86
Leipzig, Hauptbahnhof
87
88
89
90
Wahren
Wahren
Connewitz, Kreuz
Wahren
91
108
130
Wahren
Lpz. Probstheida Buswendestelle
Leipzig, Strbf. Angerbrücke
131
143
161
162
172
Merseburg
Liebertwolkwitz, Markt
Lpz.-Schönau, Weißdornstraße
Lausen
Wachau, Atlanta-Hotel
173
175
176
Borsdorf, Bf.
Leipzig, Sommerfeld
Leipzig, Seehausen Schule
N1
N2
N3
N4
N5
N6
N7
N8
N9
Leipzig, Hauptbahnhof
Leipzig, Hauptbahnhof
Leipzig, Hauptbahnhof
Leipzig, Hauptbahnhof
Leipzig, Hauptbahnhof
Leipzig, Hauptbahnhof
Leipzig, Hauptbahnhof
Leipzig, Hauptbahnhof
Leipzig, Hauptbahnhof
Connewitz/Espenhain/Stötteritz/
Klinga/ Markkleeberg
Globus
Bf. Neue Messe, Messegelände, Messeallee, DB Schenker,
Sachsenpark, Seehausen, Göbschelwitz, Hohenheida,
Gottscheina
Damaschkesiedlung, Lindenthal
Damaschkesiedlung, Lindenthal, Breitenfeld
Musikviertel
BMW Werk
17,7
17,7
27.02.2018
Wiederitzsch-Nord
Wiederitzsch-Nord
Leipzig, Hauptbahnhof
Sommerfeld
10,1
8,4
5,4
21,5
10,1
8,4
5,4
21,5
27.01.2018
27.01.2018
27.02.2018
27.01.2018
10,8
8,9
22,5
10,8
5,5
7,6
13.12.2026
31.12.2023
31.12.2023
Leipzig
Wachau, An der Hohle
Markranstädt, Bf.
Großzschocher
Borsdorf, Heinrich-Heine-Straße
31,2
9,8
10,8
8,7
18,1
7,6
2,0
5,4
8,7
14,4
30.04.2019
31.12.2023
31.12.2023
27.02.2018
31.12.2023
Taucha, Bf.
Taucha Bf./Klebendorfer Str.
Taucha, Bf.
9,4
17,7
8,2
0,0
1,9
2,8
31.12.2023
31.12.2023
31.12.2023
Leipzig, Hauptbahnhof
Leipzig, Hauptbahnhof
Leipzig, Hauptbahnhof
Leipzig, Hauptbahnhof
Leipzig, Hauptbahnhof
Leipzig, Hauptbahnhof
Leipzig, Hauptbahnhof
Leipzig, Hauptbahnhof
Leipzig, Hauptbahnhof
Globus -Wachau
32,1
27,9
29,2
30,7
28,4
31,1
29,1
28,2
25,9
20,2
27,4
22,7
29,2
24,4
28,4
27,4
29,1
28,2
18,3
9,9
27.02.2018
27.02.2018
27.02.2018
13.11.2017
27.02.2018
13.11.2017
27.02.2018
27.02.2018
27.02.2018
30.04.2018
Lindenthal, Möckern, Gohlis, Eutritzsch, Schönefeld, Paunsdorf
Porsche Werk, GVZ Nord T&S
Güterverkehrszentrum-Nord
Wachau, Dölitz
Markkleeberg, S-Bf.
Rückmarsdorf, Lindenaundorf, Frankenhain, Dölzig, Priesteblich Markranstädt, Bf.
Güntersdorf
Güldengossa, Auenhain
Lausen, Göhrenz, Kulkwitz
Siedlung Florian Geyer
Meusdorf, Liebertwolkwitz, Holzhausen, Mölkau, Engelsdorf,
Sommerfeld, Althen, Zweenfurth
Panitzsch, Plösitz
Engelsdorf, Borsdorf, Panitzsch, Cunnersdorf, Sehlis, Dewitz
Göbschelwitz, Hohenheida, Gottscheina, Merkwitz, Seegeritz,
Taucha, An der Bürgerruhe
Großzschocher, Lausen, Knautkleeberg
Lindenau, Miltitz, Markranstädt
Böhlitz-Ehrenberg, Miltitz, Lausen
Wahren, Schkeuditz
Wiederitzsch, Lindenthal
Mockau, Thekla, Taucha
Paunsdorf, Engelsdorf, Baalsdorf, Mölkau
Stötteritz, Meusdorf, Holzhausen
Connewitz, Lößnig, Markkleeberg
Linie verkehrt an jedem Wochentag mit einer anderen
Linienführung
Seite 20 von 20
Anlage 3 - Entwicklung weiterer Kenngrößen der LVB (IST-Werte)
Entwicklung der Fahrgastzahlen der LVB in Mio. Personen
Jahr
Fahrgäste
2009
126,6
2010
134,2
2011
134,4
2012
139,1
2013
142,2
2014
136,2
2015
138,1
2016
148,2
2012
79,3
2013
83,1
2014
83,2
2015
85,3
2016
90,8
Entwicklung der Linieneinnahmen der LVB in Mio. €
Jahr
Einnahmen
2009
70,3
2010
73,1
2011
73,8
Entwicklung der tatsächlich bereitgestellten Fehlbetragsfinanzierung gem. VLFV in Mio. €
Jahr
Fehlbetragsfinanzierung
2009
52
2010
50
2011
48
2012
45
2013
45
2014
45
2015
45
2016
45
2014
46,6
2015
56,8
2016
63,2
Entwicklung der Investitionen in Mio. €
(Behinhaltet Investitionen in Netze, Fahrzeuge, Liegenschaften, Marketing, EDV und sonstige Investitionen.)
Jahr
Investitionen
2009
36,2
2010
46,4
2011
44,9
2012
53,8
2013
65,4
Entwicklung der erhaltenen zweckgebundenen Fördermittel für Investitionen in Mio. €
Jahr
Fördermittel
2009
15,2
2010
28,1
2011
12,8
2012
13,1
2013
14,7
2014
16,3
2015
38,0
2016
25,7
Entwicklung der betrieblichen Aufwendungen in Mio. €
(Gesamtsumme bestehend aus Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, Aufwendungen für bezogene Leistungen, Material- und Personalaufwand,
Löhnen und Gehältern, sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorge, Abscheibung, sonstigen betrieblichen Aufwendungen.)
Jahr
Aufwendungen
Stadt Leipzig
Verkehrs- und Tiefbauamt
Fr. Löbel / 66.13
2009
194,9
2010
196,6
2011
201,6
2012
207,8
2013
213,3
2014
171,7
2015
177,1
2016
186,8
1 von 2
Anlage 3 - Entwicklung weiterer Kenngrößen der LVB (IST-Werte)
Entwicklung weiterer IST-Kenngrößen
Mio.
207,8
200,0
194,9
196,6
213,3
201,6
Entwicklung der Fahrgastzahlen der LVB in Mio. Personen
186,8
171,7
177,1
Entwicklung der Linieneinnahmen der LVB in Mio. €
148,2
150,0
134,2
134,4
139,1
142,2
136,2
Entwicklung der tatsächlich bereitgestellten
Fehlbetragsfinanzierung gem. VLFV in Mio. €
138,1
126,6
Entwicklung der Investitionen in Mio. €
100,0
70,3
52
73,1
15,2
83,1
83,2
85,3
65,4
50
50,0
36,2
73,8
79,3
46,4
48
53,8
45
90,8
63,2
56,8
45
46,6
45
45
44,9
28,1
12,8
13,1
14,7
2010
2011
2012
2013
16,3
2014
38,0
Stadt Leipzig
Verkehrs- und Tiefbauamt
Fr. Löbel / 66.13
2015
Entwicklung der betrieblichen Aufwendungen in Mio. €
45
25,7
0,0
2009
Entwicklung der erhaltenen zweckgebundenen
Fördermittel für Investitionen in Mio. €
2016
Jahr
2 von 2
Gesamtbericht Stadt Leipzig 2016 nach VO (EG) 1370/2007
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Verkehrs- und Tiefbauamt
Gesamtbericht der Stadt Leipzig
nach Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) 1370/2007
für das Jahr 2016
Verkehrs- und Tiefbauamt, Fr. Löbel / 66.13
Seite 1 von 11
Gesamtbericht Stadt Leipzig 2016 nach VO (EG) 1370/2007
Inhalt
A
Anlass und Ziel des Gesamtberichtes ................................................................. 3
B
Darstellung der verkehrspolitischen Ziele, der Betrauung und der
Verkehrsverträge in der Stadt Leipzig ........................................................................ 4
1. Verkehrspolitische Ziele der Stadt Leipzig für den öffentlichen Verkehr gemäß
Nahverkehrsplan ..................................................................................................... 4
2. Betrauung der Leipziger Verkehrsbetriebe ....................................................... 5
3. Verkehrsverträge .............................................................................................. 5
C
Beschreibung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung ..................................... 8
1. Bedienungsqualität im Bus- und Straßenbahnverkehr ...................................... 8
1.1
Buslinien..................................................................................................... 8
1.2
Straßenbahnlinien ...................................................................................... 9
2. Beförderungsqualität im Bus- und Straßenbahnverkehr ................................. 10
3. Gewährte Ausgleichszahlungen gegenüber den Betreibern ........................... 10
3. 1
Betrauung der Leipziger Verkehrsbetriebe ........................................... 10
3. 2 Verkehrsverträge ...................................................................................... 10
3. 3 Ausgleichszahlungen nach ÖPNVFinAusG.............................................. 11
4. Ausschließliche Rechte .................................................................................. 11
Verkehrs- und Tiefbauamt, Fr. Löbel / 66.13
Seite 2 von 11
Gesamtbericht Stadt Leipzig 2016 nach VO (EG) 1370/2007
A
Anlass und Ziel des Gesamtberichtes
Die Stadt Leipzig ist als Aufgabenträgerin die für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zuständige Behörde und damit für die Festlegung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen auf dem Stadtgebiet verantwortlich. Für den Schienenpersonennahverkehr ist der Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL)
zuständig, mit welchem die Stadt Leipzig als Verbandsmitglied in regelmäßigem Austausch steht. Die für die Festlegung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im
Rahmen der Liniengenehmigungen zuständige Behörde ist seit 2012 das Landesamt
für Straßenbau und Verkehr (LASuV).
Im Rahmen der Mitgliedschaft in der Europäischen Union (EU) sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlamentes über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße anzuwenden. Die Verordnung ist für die Organisation und Finanzierung öffentlicher
Verkehrsdienste von großer Bedeutung.
Entsprechend des Artikels 7 Absatz 1 der VO (EG) Nr. 1370/2007 ist jede zuständige
Behörde, und damit auch die Stadt Leipzig, verpflichtet, einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie
die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich zu machen. Der Bericht unterscheidet dabei nach Bus- und schienengebundenem Verkehr.
Mit der Änderungs-VO (EU) 2016/2338 zur VO 1370/2007 vom 14.12.2016 wurde
der Art. 7 Abs. 1 zur Veröffentlichung dahingehend geändert, dass der Bericht ferner
die politischen Ziele, wie sie in den Strategiepapieren für den öffentlichen Verkehr
in dem betreffenden Mitgliedstaat aufgeführt sind, berücksichtigen muss. Diese Regelung ist erstmals mit dem Gesamtbericht für das Jahr 2016 anzuwenden und im
Teil B unter Punkt 1 berücksichtigt.
Ziel des Gesamtberichtes ist es, eine entsprechende Kontrolle und Beurteilung
der Leistungen, der Qualität und der Finanzierung des öffentlichen Verkehrsnetzes zu ermöglichen und über die Art und den Umfang der gewährten Ausschließlichkeiten zu informieren. Dafür sind im Bericht alle seitens der zuständigen
Behörde vergebenen öffentlichen Dienstleistungsaufträge einzeln aufzuführen. Die
vorgelegten Informationen müssen somit sowohl die Gesamtwerte ausweisen als
auch auf jeden Auftrag einzeln bezogen sein und gleichzeitig den Schutz berechtigter
Wirtschaftsinteressen der betreffenden Betreiber gewährleisten. Damit ein entsprechender Vergleich mit anderen öffentlichen Verkehrsnetzen durch die EU vorgenommen werden kann, ist der Bericht öffentlich zugänglich zu machen. Demgemäß
wird der Gesamtbericht der Stadt Leipzig auf der Internetseite der Stadt Leipzig veröffentlicht und darüber hinaus zuvor dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben.
Verkehrs- und Tiefbauamt, Fr. Löbel / 66.13
Seite 3 von 11
Gesamtbericht Stadt Leipzig 2016 nach VO (EG) 1370/2007
B
Darstellung der verkehrspolitischen Ziele, der Betrauung und der
Verkehrsverträge in der Stadt Leipzig
1.
Verkehrspolitische Ziele der Stadt Leipzig für den öffentlichen Verkehr
gemäß Nahverkehrsplan
Da mit der Änderungs-VO 2016/2338 der Art. 7 Abs. 1 der VO 1370/2007 angepasst
wurde, muss der Gesamtbericht nunmehr auch die politischen Ziele berücksichtigen.
Hintergrund dessen ist, dass die zuständige Behörde Spezifikationen für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen im öffentlichen Personenverkehr festlegt. Diese Spezifikationen sollten kohärent zu den politischen Zielen sein, wie sie in den Mitgliedstaaten in den Strategiepapieren zur Politik für den öffentlichen Verkehr niedergelegt sind
(siehe neuer Artikel 2a zur Spezifikation der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen).
Nach Einschätzung des Lenkungskreises der Bundesarbeitsgemeinschaft Öffentlicher Personennahverkehr (BAG ÖPNV) ist aufgrund der Beschreibung in Art. 21 unter dem Begriff „Strategiepapier“ der jeweilige Nahverkehrsplan (NVP) des Aufgabenträgers zu verstehen. Darüber hinaus können auch weitere in Strategiepapieren veröffentlichte Ziele im Gesamtbericht aufgenommen werden. Die Stadt Leipzig als Mitglied der BAG ÖPNV folgt dieser Einschätzung und nimmt im Gesamtbericht 2016 im
Folgenden einen entsprechenden Passus zu den Zielen des NVP (Erste Fortschreibung 2007) auf und greift darüber hinaus die im 2015 verabschiedeten Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum (STEP VöR) verankerten Leitlinien auf.
Im STEP VöR werden hinsichtlich des Öffentlichen Nahverkehrs u. a. zu folgenden
Themenkomplexen entsprechende Leitlinien formuliert:
Ausbau des ÖPNV in der Funktion als mobilitätssichernde Grundversorgung
und umweltfreundliche Alternative zum motorisierten Individualverkehr (MIV)
Optimierung der Verknüpfung aller Verkehrsträger zu einem integrierten Verkehrssystem im Rahmen des Verkehrsverbundes
Langfristige Strategien zur Fortentwicklung eines hochwertigen ÖPNV (Angebotsverbesserungen, Investitionen, Weiterentwicklung von Produkten, Tarifen)
Im Nahverkehrsplan werden in 7 Zielen u. a. folgende Aspekte thematisiert:
Ziel 1)
Der öffentliche Personennahverkehr ist in seinen Funktionen als mobilitätssichernde Grundversorgung und als umweltfreundliche Alternative
zum motorisierten Individualverkehr unter Einbeziehung flexibler Bedienungsmodelle und mit dem Ziel der barrierefreien Nutzung für alle Bevölkerungsgruppen auszubauen.
Ziel 2)
Ein leistungsfähiges S- und Regionalbahnsystem soll über den CityTunnel die Kernbereiche der Leipziger Innenstadt erschließen und mit
Schwerpunkten des Verkehrsaufkommens in der Stadt und der Region
verbinden.
Ziel 3)
Das radial orientierte Straßenbahnnetz ist unter Beachtung wirtschaftlicher Aspekte zu erhalten und bedarfsorientiert auszubauen.
Ziel 4)
Im Interesse der Erhöhung der Beförderungsqualität sind alle Möglichkeiten zur Beschleunigung der öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen.
Verkehrs- und Tiefbauamt, Fr. Löbel / 66.13
Seite 4 von 11
Gesamtbericht Stadt Leipzig 2016 nach VO (EG) 1370/2007
2.
Ziel 5)
Im Rahmen des Verkehrsverbundes sind alle Verkehrsträger durch ein
regionsübergreifendes Nahverkehrskonzept zu einem integrierten Verkehrssystem zu verknüpfen.
Ziel 6)
Der Ausbau des Nahverkehrs ist auf das im Stadtentwicklungsplan Zentren festgelegte Gefüge der Stadtteilzentren auszurichten. Das Nahverkehrssystem soll darüber hinaus die Abwicklung von Großveranstaltungen ermöglichen.
Ziel 7)
Die Bedeutung der Straßenräume für die Stadtgestalt und ihre Funktion
im Verkehrsnetz sind in Einklang zu bringen.
Betrauung der Leipziger Verkehrsbetriebe
Mit der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im städtischen ÖPNV sind
die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH, Georgiring 3, 04103 Leipzig, betraut.
Das Leipziger Betrauungsmodell (Ratsbeschlusses Nr. RBIV-1754/09 vom
28.10.2009 zum „Konzept zur Finanzierung des ÖPNV in der Stadt Leipzig und Betrauung der LVB“) mit seinen drei Komponenten (Finanzierungsrichtlinie; Betrauungsbeschluss; Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag, VLFV) bildet dabei die
Grundlage zur Erfüllung der Pflichten der Stadt Leipzig als Aufgabenträgerin und gibt
gleichzeitig den rechtlichen und finanziellen Rahmen für die Beauftragung des städtischen Nahverkehrsunternehmens, den LVB, vor. Die Betrauung beinhaltet sowohl
den Stadtbus- als auch den Straßenbahnverkehr.
Da die Betrauung der LVB vor Inkrafttreten der VO (EG) 1370/2007 abgeschlossen
wurde, hat die Stadt Leipzig eine Übergangsregelung im Sinne der zuvor genannten
Verordnung (siehe Art. 8, Abs. 3b) geschaffen, sodass die Übergangsvorschriften in
Anspruch genommen werden können und die Betrauung der LVB somit für ihre vorgesehene Laufzeit, jedoch maximal für 30 Jahre, gültig bleibt.
Die Betrauung ist in ihrer Laufzeit bis zum 31.12.2028 begrenzt und wurde durch die
Ratsbeschlüsse RBV-425/10 vom 16.06.2010 (Busnetzreform 2010), RBV-1842/13
vom 11.12.2013 (Übertragung der Aufgabenträgerschaft gebietsüberschreitender
Buslinien) sowie Nr. DS-00788/14 vom 25.03.2015 (Ergänzungsbetrauung Linie 91)
ergänzt.
3.
Verkehrsverträge
PlusBuslinien
Auf der Grundlage des „Vertrages zur Finanzierung von PlusBuslinien im Gebiet des
ZVNL durch Zuwendung“ zwischen dem ZVNL und der Stadt Leipzig erhält die Stadt
Leipzig vom ZVNL seit dem 01.01.2015 jährliche Zuwendungen für die Finanzierung
der PlusBuslinien 65, 91 und 131. Die Stadt leitet die vom ZVNL erhaltenen Mittel,
neben weiteren Mitteln aus dem städtischen Haushalt, auf Grundlage der „Zuschussvereinbarung zur Finanzierung von PlusBuslinien im Stadtgebiet Leipzig“ zwischen
der LVB und der Stadt Leipzig in voller Höhe an die LVB weiter.
Verkehrs- und Tiefbauamt, Fr. Löbel / 66.13
Seite 5 von 11
Gesamtbericht Stadt Leipzig 2016 nach VO (EG) 1370/2007
Erschließung Güterverkehrszentrum
Die Erschließung des Güterverkehrszentrums (GVZ) im Leipziger Nordwesten erfolgte analog des Jahres 2015 auch in 2016 auf Grundlage der Ergänzungsbetrauung
der LVB durch die Buslinie 91 (Leipzig Wahren – Güterverkehrszentrum – Grenze
Stadt Leipzig/Landkreis Nordsachsen) im Halbstundentakt.
Die Finanzierung dieser Leistung durch die Stadt Leipzig wurde in 2016 ebenfalls
durch den bereits zuvor genannten „Vertrag zur Finanzierung von PlusBuslinien im
Gebiet des ZVNL durch Zuwendung“ bzw. der „Zuschussvereinbarung zur Finanzierung von PlusBuslinien im Stadtgebiet Leipzig“ abgedeckt. Darüber hinaus haben
sich die im GVZ ansässigen Firmen über Jobtickets anteilig an der Finanzierung dieser Buslinie beteiligt.
Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabenträgerschaft für gebietsüberschreitende Buslinien (kurz „Zweckvereinbarung“)
Im Jahr 2013 sind mehrere personenbeförderungsrechtliche Liniengenehmigungen
der LVB im Busbereich ausgelaufen, deren Linienverlauf nicht ausschließlich das
Territorium der Stadt Leipzig betreffen, sondern auch in die Zuständigkeit der Landkreise Leipzig und Nordsachsen fallen (“gebietsüberschreitende Linien“). Da die
Stadt Leipzig dadurch nicht alleiniger Aufgabenträger ist, konnte diese die LVB nur
mit der Erbringung der Verkehrsleistung auf dem Stadtgebiet beauftragen. Um auch
ab dem Jahr 2014 die Verkehrsleistungserbringung auf der gesamten Linie und damit das gemeinsame Vorgehen der benachbarten Aufgabenträger sicherzustellen,
wurde die „Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabenträgerschaft für gebietsüberschreitende Buslinien“ zwischen dem Landkreis Leipzig, dem Landkreis
Nordsachsen und der Stadt Leipzig mit Wirkung zum 01.01.2014 abgeschlossen.
Damit findet die Zweckvereinbarung für das Berichtsjahr 2016 Anwendung.
Mit der Übertragung der Aufgabenträgerschaft fallen die entsprechenden gebietsüberschreitenden Buslinien vollständig in die Zuständigkeit der Stadt Leipzig. Die
Finanzierung wird weiterhin durch die Landkreise abgedeckt, sodass die Stadt
Leipzig für die gebietsüberschreitenden Buslinien entsprechende Mittel von den
Landkreisen Leipzig und Nordsachsen erhält und diese in voller Höhe an die LVB
weiterleitet.
Im Zusammenhang mit dem Verkehrskonzept Markkleeberg wurden die Busverkehre
im Landkreis Leipzig sowie zum Teil in der Stadt Leipzig ab dem 28.11./ 13.12.2015
neu geordnet. Davon betroffen waren auch gebietsüberschreitende Buslinien (hinsichtlich Linienführung, Höhe der Fahrplankilometer, Laufzeiten der Genehmigungen). Durch die zusätzlichen Fahrplankilometer ergab sich ab dem 28.11./13.12.2015
im Landkreis Leipzig ein erhöhter Ausgleichsbetrag für die Busverkehrsleistungen
der LVB, sodass die Zweckvereinbarung hinsichtlich der Finanzausstattung mittels
eines entsprechenden Nachtrages angepasst wurde. Der „1. Nachtrag zur Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabenträgerschaft für gebietsüberschreitende
Buslinien“ zwischen dem Landkreis Leipzig, dem Landkreis Nordsachsen und der
Stadt Leipzig ist zum 1.1.2016 in Kraft getreten und damit für das Berichtsjahr 2016
gültig.
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Ausgleich verbundbedingter Belastungen
Mit Einführung des Verbundtarifes im Mitteldeutschen Verkehrsverbund (MDV) im
Jahr 2001 wurde mit den Leipziger Verkehrsbetrieben der „Vertrag über den Ausgleich verbundbedingter Belastungen“ abgeschlossen. Dieser beinhaltet die Gewährung eines entsprechenden Ausgleichs von der Stadt Leipzig an die LVB für die
durch den Verbundtarif entstandenen Durchtarifierungsverluste. Der Ausgleich verbundbedingter Belastungen ist seitens des ZVNL im Rahmen eines Aktionsprogrammes für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) bzw. den ÖPNV förderfähig,
sodass die Stadt Leipzig die an die LVB auszuzahlenden Mittel in voller Höhe als
Fördermittel vom ZVNL erhält.
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C
Beschreibung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung
Seitens der zuständigen Behörde werden entsprechende Anforderungen im Hinblick auf die Sicherstellung der im allgemeinen Interesse liegenden öffentlichen
Personenverkehrsdienste, die der Betreiber unter Berücksichtigung seines eigenen
wirtschaftlichen Interesses wahrscheinlich nicht bzw. nicht im gleichen Umfang oder
zu den gleichen Bedingungen ohne Gegenleistung übernommen hätte („gemeinwirtschaftliche Verpflichtung“), festgelegt. Die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen
können bspw. auf das Verkehrsangebot, die Qualität sowie weitere Vorgaben (z. B.
Tarif) bezogen sein und müssen in den entsprechenden öffentlichen Dienstleistungsaufträgen definiert werden.
Die von der Stadt Leipzig definierten gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen
sind im Betrauungsbeschluss zur Betrauung der LVB konkretisiert. Auch in der Finanzierungsrichtlinie werden die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen definiert, da
die Stadt Leipzig im Rahmen dieser entsprechende Finanzmittel, die dazu bestimmt
sind, die Vorhaben im ÖPNV auf dem Stadtgebiet zu finanzieren, gewährt. Folgende
gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen wurden seitens der Stadt Leipzig definiert:
-
-
-
Vorhaltung der Infrastruktur im erforderlichen Umfang (bspw. ortsfeste Anlagen
wie Gleis- und Fahrweganlagen, Betriebshof- und Werkstattgebäude, Haltestellen
sowie damit verbundenen Sicherheits- und Navigationssysteme)
Verbundbezogene Verpflichtungen (Harmonisierungs- und Durchtarifierungsverluste, die sich aus der Anwendung des Verbundtarifs des MDV ergeben)
Aufgaben des Fahrbetriebs, v. a. Fahrzeugvorhaltung (Anschaffung und Instandhaltung), Betrieb (Erbringung der Beförderungsleistungen) sowie Regie- und
Vertriebsbereich bzw. im Netzmanagement (Fahrplanung, Marketing, Vertrieb)
Sozialpolitische Verpflichtungen (arbeits- und tarifvertragliche Verpflichtungen)
Ergänzende Anforderungen (Bedienungsstandards hinsichtlich Fahrbetrieb und
Infrastruktur, die das Anforderungsprofil des Nahverkehrsplans konkretisieren).
Bezüglich der definierten Qualitätsstandards gilt es, zwischen der Bedienungs- und
der Beförderungsqualität zu unterscheiden.
1.
Bedienungsqualität im Bus- und Straßenbahnverkehr
Nachfolgend wird die Bedienungsqualität (ÖPNV-Angebot) in der Stadt Leipzig bzgl.
Raum, Zeit und Häufigkeit sowie getrennt nach Bus und Straßenbahn dargestellt.
1.1
Buslinien
Linien
LVB:
Fahrplan-km
LVB:
60, 61, 62, 63, 65, 67, 70, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 79, 80, 81, 82,
83, 85, 86, 87, 88, 89, 90, 91, 108, 130, 131, 141, 143, 161, 162,
172, 173, 175, 176
N1, N2, N3, N4, N5, N6, N7, N8, N9
10.719.991 km/a
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Die Buslinien 66 („Grünolino”) und 118 (zum Belantis Vergnügungspark Leipzig) sind
nicht Teil der Betrauung und werden z. T. über Sponsoren finanziert. Sie sind demzufolge nicht in den ausgewiesenen Fahrplankilometern enthalten. Die Buslinien 100
und 107 wurden im Rahmen der Umsetzung des Verkehrskonzeptes Markkleeberg
an die Regionalbus Leipzig (RBL) GmbH abgegeben. Darüber hinaus wurden die
Buslinien 120 und 141 im Berichtsjahr 2016 ebenfalls durch RBL bedient. Die Nachtbuslinie N10 wurde, ebenfalls im Zusammenhang mit der Umsetzung des Verkehrskonzeptes Markkleeberg, im Berichtsjahr 2016 eingestellt; die Bedienung der entsprechenden Gebiete erfolgt z. T. über die Buslinien 100, 101 und 107 der RBL.
Beschreibung grundsätzlicher Angebotsstandards
Bedienungszeitraum: täglich zwischen 4 Uhr und 1 Uhr, auf einzelnen Linien kürzer.
Takt: Der Takt variiert von 10 Minuten über 15, 20, 30 bis 60 Minuten-Grundtakt von
Montag bis Freitag im Tagesverkehr, bei einzelnen Linien auch nur Einzelfahrten. Mit
der Einführung eines neuen Basisfahrplans der LVB ab dem 28.11.2015 wurden u. a.
auch die Buslinien 72/73 zwischen 10 und 18 Uhr auf einen 20-Minuten-Takt verdichtet, sodass zwischen Mölkau und Hauptbahnhof ein10 Minuten-Takt entstanden ist.
Bedarfsverkehre: Anruflinientaxi (Alita) zu bestimmten Zeiten auf bestimmten Linien.
Nachtverkehr: zwischen 1:11 Uhr und 4:44 Uhr verkehren 9 Nachtbuslinien.
1.2
Straßenbahnlinien
Linien
LVB:
1, 2, 3, 4, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 14, 15, 16
Fahrplan-km
LVB:
12.760.172 km/a
Beschreibung grundsätzlicher Angebotsstandards
Bedienungszeitraum: täglich von etwa 4 Uhr bis 1 Uhr.
Takt: 10-Minuten-Grundtakt im Tagesverkehr Montag bis Samstag (außer Linie 14
am Samstag), im Abendverkehr und an Sonn- und Feiertagen 15-Minuten-Grundtakt.
Im Ergebnis des Ende 2012 gestarteten Pilotprojektes zur Untersuchung der Auswirkungen von Taktverdichtungen auf die Fahrgastzahlen (testweise Einführung 10Minuten-Takt 10-18 Uhr an Sonnabenden auf den Linien 3, 4 und 12) wurde mit der
Einführung eines neuen Basisfahrplanes ab dem 28.11.2015 auf allen Straßenbahnlinien (außer der Linie 14) zwischen 10 und 18 Uhr ein 10-Minuten-Takt an Samstagen eingeführt. In den Sommer- und Weihnachtsferien wurde das Fahrplanangebot
der Ergänzungslinien 2, 8 und 10 aufgrund der geringeren Nachfrage auf einen 20Minuten-Takt reduziert. Im Zusammenhang mit dem Verkehrskonzept Markkleeberg
wurde der Straßenbahnbetrieb der Linie 9 auf dem Abschnitt zwischen Connewitz,
Kreuz und Markkleeberg-West zum 28.11.2015 auf Busbetrieb (Linie 70) umgestellt.
Die Straßenbahnlinie 9 wird ab Connewitz, Kreuz zum S-Bahnhof Connewitz geführt.
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2.
Beförderungsqualität im Bus- und Straßenbahnverkehr
Grundsätzliche Regelungen enthält der Nahverkehrsplan der Stadt Leipzig (Erste
Fortschreibung 2007, vgl. RBIV-900/07), der für das Berichtsjahr 2016 gültig war.
Spezifische Regelungen für die LVB (bspw. hinsichtlich der Fahrzeugqualität sowie
der sozialpolitischen und verbundbezogenen Verpflichtungen) sind im Ratsbeschluss
Nr. RBIV-1754/09 vom 28.10.2009 zum „Konzept zur Finanzierung des ÖPNV in der
Stadt Leipzig und Betrauung der LVB“, konkret im Betrauungsbeschluss – Konkretisierung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im ÖPNV – enthalten.
Fahrzeugbestand der LVB zum 31.12.2016:
Bus:
Straßenbahn:
3.
157
293
Gewährte Ausgleichszahlungen gegenüber den Betreibern
Gemäß der VO (EG) 1370/2007 sind alle mittel- oder unmittelbar von der zuständigen Behörde und aus öffentlichen Mitteln gewährten Ausgleichsleistungen zur Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im Gesamtbericht aufzulisten.
Seitens der Stadt Leipzig wurden im Jahr 2016 die in den folgenden Kapiteln dargestellten Ausgleichszahlungen gewährt.
3. 1
Betrauung der Leipziger Verkehrsbetriebe
Die Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen der LVB erfolgt überwiegend durch Eigenmittel der Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft
(LVV) mbH (steuerliche Querverbundsfinanzierung). Im Berichtsjahr 2016 wurden
über den steuerlichen Querverbund Mittel i. H. v. 45 Mio. € als Gesamtfinanzierungsbeitrag der Stadt Leipzig an die LVB ausgezahlt.
Darüber hinaus wurden in Erfüllung der bestehenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen gegenüber der Stadt Leipzig Mittel i. H. v. 2 Mio. € als Ausgleich für
Finanzierungsaufwendungen im Zusammenhang mit den besonderen Belastungen
der Investitionsoffensive für die Beschaffung von Straßenbahnfahrzeugen von der
LVV an die LVB ausgezahlt.
3. 2
Verkehrsverträge
PlusBuslinien
LVB GmbH:
346.568,70 €
Ausgleich verbundbedingte Belastungen
LVB GmbH:
1.309.881,94 €
Zweckvereinbarung gebietsüberschreitende
Buslinien LVB GmbH:
1.740.470,63 €
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3. 3
Ausgleichszahlungen nach ÖPNVFinAusG1
Summe der 2016 gem. ÖPNVFinAusG gezahlten Mittel
davon:
LVB GmbH:
Regionalbus Leipzig GmbH:
THÜSAC Personennahverkehrsgesellschaft mbH:
Auto Webel GmbH:
Regionalverkehr Bitterfeld-Wolfen GmbH
4.
8.081.900,00 €
8.062.051,63 €
8.709,83 €
6.595,26 €
2.741,46 €
1.801,82 €
Ausschließliche Rechte
Seitens der Stadt Leipzig wurden keine ausschließlichen Rechte gewährt.
1
Die Unternehmen erhalten von anderen Aufgabenträgern zum Teil weitere Ausgleichsleistungen für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen. Diese sind den Gesamtberichten der jeweiligen zuständigen Behörde zu entnehmen.
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