Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1382248.pdf
Größe
2,8 MB
Erstellt
27.03.18, 12:00
Aktualisiert
20.12.18, 21:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05669
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 445 "Wohnquartier Zur Alten Brauerei";
Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Lützschena-Stahmeln;
Aufstellungsbeschluss
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
OR Lützschena-Stahmeln
Ratsversammlung
20.06.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.
2. Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1
BauGB für das im Übersichtsplan dargestellte Gebiet wird beschlossen.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern
aus. (siehe Anlage Prüfkatalog)
Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze
(siehe Anlage Prüfkatalog)
X
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
X
nein
wenn ja,
X
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Sachverhalt:
Mit dieser Vorlage soll das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes (B-Planes) Nr.
445 „Wohnquartier Zur Alten Brauerei“ für das in den Anlagen Übersichtskarte und
Übersichtsplan kenntlich gemachte Gebiet förmlich eingeleitet werden.
Übereinstimmung mit den Strategischen Zielen der Kommunalpolitik ist wie folgt
gegeben:
Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von
Arbeitsplätzen
In Folge der Aufstellung des B-Planes ist davon auszugehen, dass mit der Errichtung und
Inbetriebnahme der Kindertagesstätte neue Arbeitsplätze im Bereich der Kindererziehung
und -betreuung geschaffen werden.
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur
In Folge der Aufstellung des B-Planes ist davon auszugehen, dass durch die Umsetzung des
geplanten Wohnungsbauvorhabens mit unterschiedlichen Wohnungsgrößen und der
Errichtung von altengerechten Wohnungen sowie einer Kita heterogene Bewohner- und
Altersstrukturen entstehen.
Die Belange der Kreativwirtschaft werden durch die Planung nicht berührt.
Landwirtschaftliche Flächen sind von der Planung nicht betroffen.
Flächen im Eigentum der Stadt sind im Plangebiet vorhanden; es finden jedoch keine
Veränderungen der bestehenden Verhältnisse statt. Näheres siehe Kap. 2 der Begründung
zum B-Plan.
Maßnahmen der Stadt zur Umsetzung der Planung bzw. Kosten, die infolge der
Aufstellung des B-Planes auf die Stadt zukommen können, einschließlich
- der Einbeziehung städtischer Flächen in das Plangebiet,
- sonstiger Betroffenheiten städtischer Flächen (z.B. durch Maßnahmen zum Ausgleich von
Eingriffen im Rahmen der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz) oder
- das Erfordernis zum Grunderwerb durch die Stadt,
sind im Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen nicht zu erwarten.
Die weitere Vorgehensweise ist wie folgt vorgesehen:
Dem Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln wird die Vorlage durch das Büro für
Ratsangelegenheiten unmittelbar nach der Bestätigung in der Dienstberatung des OBM
zugeleitet.
Anlagen:
1 Prüfkatalog
2 Übersichtskarte
3 Übersichtsplan
4 Auszug aus dem Flächennutzungsplan
5 Begründung zum Bebauungsplan
3/3
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
1
Seite
1 Arbeitsplatzsituation
☒
☐
☐
☐
2 Ausbildungsplatzsituation
☐
☐
☐
☒
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
☐
☐
☐
☒
negative
Auswirkung
keine
Auswirkung
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
positive Auswirkung
☐ hoch ☐ mittel
☒ niedrig
☐
☐
private Mittel
Drittmittel/
Fördermittel
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
keine
Auswirkung
☒ ja
☐ ja
☐ ja
5 Finanzierung
tadt Leipzig
1.15/016/01.12
1
☐ nein
☐ nein
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
☐ nein ☐
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
1 Vorschulische Bildungs-
☒
☐
☐
☐
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
☐
☐
☐
☒
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
☒
☐
☐
☐
☒
☐
☐
☐
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
☐
☒
☐
☐
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
☒
☐
☐
☐
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
☒
☐
☐
☐
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
ist nicht vorgesehen
☐
☐
☐
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum Spielen,
Sporttreiben und Treffen
sowie Naturerfahrungen
für Kinder, Jugendliche
und Familien
Indikator
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
Begründung in
1
Vorlage Seite
Begründung in
1
Vorlage, Seite
Bebauungsplan Nr. 445 „Wohnquartier Zur Alten Brauerei“
Übersichtskarte – Lage des Plangebietes
Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1:25.000, Stand: 2018
Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Grenze des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 445 „Wohnquartier Zur Alten Brauerei“
Übersichtsplan – Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
Datengrundlage: Stadtgrundkarte Leipzig (DSGKL 1000), M 1:3.000, Stand: 2015
Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Grenze des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 445 „Wohnquartier Zur Alten Brauerei“
Auszug aus dem Flächennutzungsplan
Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1:10.000, Stand: 2015
Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung/Stadtplanungsamt
Grenze des Plangebietes
Begründung zum
Bebauungsplan Nr. 445
„Wohnquartier Zur Alten Brauerei“
(Aufstellungsbeschluss)
Stadtbezirk:
Nordwest
Ortsteil:
Lützschena-Stahmeln
.
Grenze des räumlichen
Geltungsbereiches
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Stadtplanungsamt
Planverfasser:
Stadtplanungsamt
26.03.2018
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 445 „Wohnquartier Zur Alten Brauerei“ (Aufstellungsbeschluss)
Seite 1
1.
Lage, Größe und Abgrenzung des Plangebietes
Das Plangebiet dieses Bebauungsplanes befindet sich im Stadtbezirk Nordwest und dort im Ortsteil
Lützschena-Stahmeln.
Es umfasst eine Fläche von ca. 5,7 ha und wird umgrenzt
im Norden von der Bebauung westlich und östlich der Bahnstraße,
im Osten von der Kleingartenanlage „Lindenhöhe“,
im Süden und Südwesten von der Halleschen Straße sowie
im Westen von der Bebauung westlich der Straße Zur Alten Brauerei.
Die räumliche Lage und die Abgrenzung des Plangebietes sind aus der Abbildung auf dem Deckblatt zu ersehen.
2.
Ausgangslage, Planungsanlass und Planungserfordernis
Beim vorliegenden Plangebiet handelt es sich zum überwiegenden Teil um das Gelände der früheren Sternburg-Brauerei in Lützschena. Mit Aufgabe der Nutzung Anfang der 1990er Jahre ist das
Areal brach gefallen, bisweilen wurden Teile der Bebauung sukzessive abgebrochen.
Der noch verbliebene, überwiegend denkmalgeschützte Gebäudebestand bildet ein architekturhistorisch wertvolles Zeugnis der 1920er Jahre und weist auf den bedeutsamen Produktionsstandort hin,
der den Ortsteil Lützschena-Stahmeln in seiner Entwicklung langjährig und identitätsstiftend geprägt hat.
Ergänzend befinden sich im südlichen und südöstlichen Plangebiet eine ebenfalls denkmalgeschützte Stadtvilla sowie mehrere Wohngebäude. Im südwestlichen Bereich des Plangebietes liegt die
brach liegende Fläche des ehemaligen Brauerei-Gasthofes, der 2007 abgerissen wurde.
2017 hat die Eigentümerin das Areal der ehemaligen Sternburg-Brauerei erworben, um das Gelände
einer neuen und nachhaltigen Nutzung zuzuführen. Im Vorfeld wurde dazu eine erste städtebaulicher Idee erarbeitet, die den Erhalt des denkmalgeschützten Gebäudebestandes und seiner gebietsprägenden Wirkung vorsieht. Ergänzt durch Neubauten soll eine neue Wohnanlage entstehen, die
für unterschiedliche Haushaltsgrößen Wohnraum zur Verfügung stellt. Das Konzept des Wohnquartiers soll die Grundlage für die Aufstellung des notwendigen Bebauungsplanes bilden.
Um die im STEP Zentren benannte räumliche Versorgungslücke in der Ortslage Lützschena schließen zu können, soll weiterhin eine Potenzialfläche für einen Einzelhandelsstandort (unterhalb der
Großflächigkeit) im südwestlichen Plangebiet auf dem städtischen Grundstück (Flurstücksnummer
66/a) vorbehalten werden.
Zusätzlich soll eine Kindertagesstätte im Plangebiet errichtet werden, die zur langfristigen Deckung
der benötigten Unterbringungskapazitäten im Versorgungsraum Leipzig-Nordwest beitragen soll.
Das Plangebiet zeichnet sich durch eine verkehrsinfrastrukturell gut erschlossene Lage aus (ÖPNVAnschluss an der Halleschen Straße; S-Bahn-Haltepunkt Leipzig-Lützschena, Bundesstraße 6 sowie
Bundesautobahn 14 in nördlicher Umgebung) und ist damit für eine Nutzung als Wohnquartier geeignet.
Resultierend aus der Größenordnung entspricht die beabsichtigte Planung den Vorgaben der Landes- und Regionalplanung (Landesentwicklungsplan, Regionalplan Westsachsen) sowie der Stadtentwicklungspläne der Stadt Leipzig. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Leipzig ist die
Fläche überwiegend als gemischte Baufläche dargestellt, hierzu weiterhin Kapitel 4.
26.03.2018
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 445 „Wohnquartier Zur Alten Brauerei“ (Aufstellungsbeschluss)
Seite 2
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist das abgestimmte Bestreben des Vorhabenträgers, das vorab beschriebene Vorhaben zum Wohnungsbau inklusive einer Kita realisieren zu können.
Das Erfordernis für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 445 „Wohnquartier Zur Alten Brauerei“ begründet sich insbesondere daraus, dass der bislang die baurechtliche Genehmigungsgrundlage bildende, rechtskräftige Bebauungsplan Nr. E-75 „Gemeindezentrum Lützschena-Stahmeln“ mit
den nunmehr bestehenden Entwicklungszielen nicht kompatibel ist. Das vom Investor auf dem
ehemaligen Brauereigelände angestrebte Vorhaben ist nur auf Grundlage eines neuen, in seinen
Festsetzungen darauf abgestimmten Bebauungsplanes genehmigungsfähig.
Der Bebauungsplan Nr. E-75 als derzeitige Genehmigungsgrundlage soll in einem separat durchzuführenden Verfahren aufgehoben werden. Der räumliche Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes Nr. 445 soll dem des Bebauungsplanes Nr. E-75 entsprechen.
3.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen vor allem folgende Ziele und Zwecke verfolgt
werden:
Die Herstellung der bauplanungsrechtlichen Grundlagen für die seitens der Eigentümerin
des Brauereigeländes beabsichtigte Bebauung des Areals, um dort einen Wohnstandort entwickeln und etablieren zu können.
Als Begleitwirkungen werden die Stärkung einer zentralen Lage von Lützschena mit entsprechender Adressbildung, die Revitalisierung einer Brachfläche und Beseitigung eines erheblichen städtebaulichen Missstandes inklusive Leerstandes, sowie der Erhalt und die Wiedernutzung denkmalgeschützter Bausubstanz bezweckt.
Als künftige Nutzungen sind in überwiegendem Maße allgemeines Wohnen sowie die Kinderbetreuung in einer Kindertagesstätte vorgesehen.
Entsprechend den gültigen Standards soll das Vorhaben den naturschutzrechtlichen und artenschutzrechtlichen Regelungen vollumfänglich gerecht werden; daher sollen entsprechende Betroffenheiten im weiteren Verfahren recherchiert und innerhalb des Bebauungsplanes
in angemessener Weise verbindlich berücksichtigt werden.
Der Standort des ehemaligen Brauereigeländes zeichnet sich durch eine gute Anbindung an
das lokale Verkehrsnetz aus, zur inneren Erschließung des vorgesehenen Wohnquartiers ist
jedoch die Errichtung von privaten Straßen erforderlich. Die Belange der Zu- und Ausfahrten zu den Grundstücken im Allgemeinen, sowie der beabsichtigten Quartierstiefgarage im
Besonderen, sollen im weiteren Verfahren vertieft untersucht und abschließend verkehrssicher festgelegt werden.
4.
Wesentliche Inhalte und Auswirkungen der Planung
Wesentliche Inhalte der Planung sollen sein:
Der Bebauungsplan soll abschließende Aussagen über die Art der baulichen Nutzung, das Maß der
baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die erforderlichen Verkehrsflächen
treffen und damit die Mindestfestsetzungen des § 30 Abs. 1 BauGB enthalten.
Weiterer relevanter Regelungsgehalt des Planes wird die Berücksichtigung der umweltrelevanten
Belange sein. Die möglichen Auswirkungen sind im Rahmen des Planverfahrens durch Fachplanungen und –gutachten zu ermitteln (u.a. Umweltbericht, artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Regenwasserbewirtschaftungskonzept).
26.03.2018
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 445 „Wohnquartier Zur Alten Brauerei“ (Aufstellungsbeschluss)
Seite 3
Folgende wesentliche Auswirkungen der Planung sind zu erwarten:
Wesentliche Auswirkung ist, dass die angestrebte Bebauung, bestehend aus Wohngebäuden und
Kita, geschaffen und somit eine Gewerbebrachfläche einer geeigneten städtebaulichen Nachnutzung
zugeführt wird.
Die Eigentümerin des ehemaligen Brauereigeländes hat mit Schreiben vom 20.03.2018 ihr Einverständnis zur Errichtung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum erklärt. Somit kann
der Beschluss der Ratsversammlung zur anteiligen Schaffung von sozialem Wohnungsbau im Geschosswohnungsbau umgesetzt werden. Bei dem geplanten Wohnungsbauvorhaben entsprechen die
inneren Grundrissstrukturen des denkmalgeschützten Gebäudebestands nicht den förderfähigen Flächenvorgaben, sodass diese Gebäudeanteile für die Bindung zur Inanspruchnahme von Mitteln der
sozialen Wohnraumförderung nicht geeignet sind.
Änderung des Flächennutzungsplanes
Der B-Plan wird voraussichtlich von den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes
(FNP) abweichen.
Für das Plangebiet des B-Planes sind im FNP als allgemeine Arten der baulichen Nutzung dargestellt:
gemischte Baufläche, Wohnbaufläche sowie Grünfläche
Abweichend davon wird der B-Plan die besondere Art der baulichen Nutzung voraussichtlich als
Allgemeines Wohngebiet festsetzen.
Der FNP soll im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) geändert werden.
5.
Verfahren, weiteres Vorgehen
Es soll das volle Verfahren – mit frühzeitigen Beteiligungen (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) sowie Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) – zur Anwendung kommen.
Leipzig, 24.04.2018
gez.
Stefan Heinig
amt. Amtsleiter
26.03.2018