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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1382248.pdf
Größe
2,8 MB
Erstellt
27.03.18, 12:00
Aktualisiert
20.12.18, 21:12

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05669 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Bebauungsplan Nr. 445 "Wohnquartier Zur Alten Brauerei"; Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Lützschena-Stahmeln; Aufstellungsbeschluss Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau OR Lützschena-Stahmeln Ratsversammlung 20.06.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt. 2. Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für das im Übersichtsplan dargestellte Gebiet wird beschlossen. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze (siehe Anlage Prüfkatalog) X Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: X nein wenn ja, X nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: Mit dieser Vorlage soll das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes (B-Planes) Nr. 445 „Wohnquartier Zur Alten Brauerei“ für das in den Anlagen Übersichtskarte und Übersichtsplan kenntlich gemachte Gebiet förmlich eingeleitet werden. Übereinstimmung mit den Strategischen Zielen der Kommunalpolitik ist wie folgt gegeben:  Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen In Folge der Aufstellung des B-Planes ist davon auszugehen, dass mit der Errichtung und Inbetriebnahme der Kindertagesstätte neue Arbeitsplätze im Bereich der Kindererziehung und -betreuung geschaffen werden.  Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur In Folge der Aufstellung des B-Planes ist davon auszugehen, dass durch die Umsetzung des geplanten Wohnungsbauvorhabens mit unterschiedlichen Wohnungsgrößen und der Errichtung von altengerechten Wohnungen sowie einer Kita heterogene Bewohner- und Altersstrukturen entstehen. Die Belange der Kreativwirtschaft werden durch die Planung nicht berührt. Landwirtschaftliche Flächen sind von der Planung nicht betroffen. Flächen im Eigentum der Stadt sind im Plangebiet vorhanden; es finden jedoch keine Veränderungen der bestehenden Verhältnisse statt. Näheres siehe Kap. 2 der Begründung zum B-Plan. Maßnahmen der Stadt zur Umsetzung der Planung bzw. Kosten, die infolge der Aufstellung des B-Planes auf die Stadt zukommen können, einschließlich - der Einbeziehung städtischer Flächen in das Plangebiet, - sonstiger Betroffenheiten städtischer Flächen (z.B. durch Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen im Rahmen der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz) oder - das Erfordernis zum Grunderwerb durch die Stadt, sind im Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen nicht zu erwarten. Die weitere Vorgehensweise ist wie folgt vorgesehen: Dem Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln wird die Vorlage durch das Büro für Ratsangelegenheiten unmittelbar nach der Bestätigung in der Dienstberatung des OBM zugeleitet. Anlagen: 1 Prüfkatalog 2 Übersichtskarte 3 Übersichtsplan 4 Auszug aus dem Flächennutzungsplan 5 Begründung zum Bebauungsplan 3/3 Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert verschlechtert Begründung keine in Vorlage Auswirkung 1 Seite 1 Arbeitsplatzsituation ☒ ☐ ☐ ☐ 2 Ausbildungsplatzsituation ☐ ☐ ☐ ☒ 3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom) ☐ ☐ ☐ ☒ negative Auswirkung keine Auswirkung 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung positive Auswirkung ☐ hoch ☐ mittel ☒ niedrig ☐ ☐ private Mittel Drittmittel/ Fördermittel finanzielle Folgewirkungen für die Stadt keine Auswirkung ☒ ja ☐ ja ☐ ja 5 Finanzierung tadt Leipzig 1.15/016/01.12 1 ☐ nein ☐ nein ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ☐ nein ☐ Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung 1 Vorschulische Bildungs- ☒ ☐ ☐ ☐ 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) ☐ ☐ ☐ ☒ 3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) ☒ ☐ ☐ ☐ ☒ ☐ ☐ ☐ 5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren ☐ ☒ ☐ ☐ 6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund ☒ ☐ ☐ ☐ 7 Finanzielle Bedingungen von Familien ☒ ☐ ☐ ☐ hat stattgefunden ist vorgesehen ist nicht vorgesehen ☐ ☐ ☐ und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien Indikator 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 1 ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. Begründung in 1 Vorlage Seite Begründung in 1 Vorlage, Seite Bebauungsplan Nr. 445 „Wohnquartier Zur Alten Brauerei“ Übersichtskarte – Lage des Plangebietes Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1:25.000, Stand: 2018 Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung Grenze des Plangebietes Bebauungsplan Nr. 445 „Wohnquartier Zur Alten Brauerei“ Übersichtsplan – Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Datengrundlage: Stadtgrundkarte Leipzig (DSGKL 1000), M 1:3.000, Stand: 2015 Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung Grenze des Plangebietes Bebauungsplan Nr. 445 „Wohnquartier Zur Alten Brauerei“ Auszug aus dem Flächennutzungsplan Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1:10.000, Stand: 2015 Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung/Stadtplanungsamt Grenze des Plangebietes Begründung zum Bebauungsplan Nr. 445 „Wohnquartier Zur Alten Brauerei“ (Aufstellungsbeschluss) Stadtbezirk: Nordwest Ortsteil: Lützschena-Stahmeln . Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Dezernat Stadtentwicklung und Bau Stadtplanungsamt Planverfasser: Stadtplanungsamt 26.03.2018 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 445 „Wohnquartier Zur Alten Brauerei“ (Aufstellungsbeschluss) Seite 1 1. Lage, Größe und Abgrenzung des Plangebietes Das Plangebiet dieses Bebauungsplanes befindet sich im Stadtbezirk Nordwest und dort im Ortsteil Lützschena-Stahmeln. Es umfasst eine Fläche von ca. 5,7 ha und wird umgrenzt  im Norden von der Bebauung westlich und östlich der Bahnstraße,  im Osten von der Kleingartenanlage „Lindenhöhe“,  im Süden und Südwesten von der Halleschen Straße sowie  im Westen von der Bebauung westlich der Straße Zur Alten Brauerei. Die räumliche Lage und die Abgrenzung des Plangebietes sind aus der Abbildung auf dem Deckblatt zu ersehen. 2. Ausgangslage, Planungsanlass und Planungserfordernis Beim vorliegenden Plangebiet handelt es sich zum überwiegenden Teil um das Gelände der früheren Sternburg-Brauerei in Lützschena. Mit Aufgabe der Nutzung Anfang der 1990er Jahre ist das Areal brach gefallen, bisweilen wurden Teile der Bebauung sukzessive abgebrochen. Der noch verbliebene, überwiegend denkmalgeschützte Gebäudebestand bildet ein architekturhistorisch wertvolles Zeugnis der 1920er Jahre und weist auf den bedeutsamen Produktionsstandort hin, der den Ortsteil Lützschena-Stahmeln in seiner Entwicklung langjährig und identitätsstiftend geprägt hat. Ergänzend befinden sich im südlichen und südöstlichen Plangebiet eine ebenfalls denkmalgeschützte Stadtvilla sowie mehrere Wohngebäude. Im südwestlichen Bereich des Plangebietes liegt die brach liegende Fläche des ehemaligen Brauerei-Gasthofes, der 2007 abgerissen wurde. 2017 hat die Eigentümerin das Areal der ehemaligen Sternburg-Brauerei erworben, um das Gelände einer neuen und nachhaltigen Nutzung zuzuführen. Im Vorfeld wurde dazu eine erste städtebaulicher Idee erarbeitet, die den Erhalt des denkmalgeschützten Gebäudebestandes und seiner gebietsprägenden Wirkung vorsieht. Ergänzt durch Neubauten soll eine neue Wohnanlage entstehen, die für unterschiedliche Haushaltsgrößen Wohnraum zur Verfügung stellt. Das Konzept des Wohnquartiers soll die Grundlage für die Aufstellung des notwendigen Bebauungsplanes bilden. Um die im STEP Zentren benannte räumliche Versorgungslücke in der Ortslage Lützschena schließen zu können, soll weiterhin eine Potenzialfläche für einen Einzelhandelsstandort (unterhalb der Großflächigkeit) im südwestlichen Plangebiet auf dem städtischen Grundstück (Flurstücksnummer 66/a) vorbehalten werden. Zusätzlich soll eine Kindertagesstätte im Plangebiet errichtet werden, die zur langfristigen Deckung der benötigten Unterbringungskapazitäten im Versorgungsraum Leipzig-Nordwest beitragen soll. Das Plangebiet zeichnet sich durch eine verkehrsinfrastrukturell gut erschlossene Lage aus (ÖPNVAnschluss an der Halleschen Straße; S-Bahn-Haltepunkt Leipzig-Lützschena, Bundesstraße 6 sowie Bundesautobahn 14 in nördlicher Umgebung) und ist damit für eine Nutzung als Wohnquartier geeignet. Resultierend aus der Größenordnung entspricht die beabsichtigte Planung den Vorgaben der Landes- und Regionalplanung (Landesentwicklungsplan, Regionalplan Westsachsen) sowie der Stadtentwicklungspläne der Stadt Leipzig. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Leipzig ist die Fläche überwiegend als gemischte Baufläche dargestellt, hierzu weiterhin Kapitel 4. 26.03.2018 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 445 „Wohnquartier Zur Alten Brauerei“ (Aufstellungsbeschluss) Seite 2 Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist das abgestimmte Bestreben des Vorhabenträgers, das vorab beschriebene Vorhaben zum Wohnungsbau inklusive einer Kita realisieren zu können. Das Erfordernis für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 445 „Wohnquartier Zur Alten Brauerei“ begründet sich insbesondere daraus, dass der bislang die baurechtliche Genehmigungsgrundlage bildende, rechtskräftige Bebauungsplan Nr. E-75 „Gemeindezentrum Lützschena-Stahmeln“ mit den nunmehr bestehenden Entwicklungszielen nicht kompatibel ist. Das vom Investor auf dem ehemaligen Brauereigelände angestrebte Vorhaben ist nur auf Grundlage eines neuen, in seinen Festsetzungen darauf abgestimmten Bebauungsplanes genehmigungsfähig. Der Bebauungsplan Nr. E-75 als derzeitige Genehmigungsgrundlage soll in einem separat durchzuführenden Verfahren aufgehoben werden. Der räumliche Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes Nr. 445 soll dem des Bebauungsplanes Nr. E-75 entsprechen. 3. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen vor allem folgende Ziele und Zwecke verfolgt werden:  Die Herstellung der bauplanungsrechtlichen Grundlagen für die seitens der Eigentümerin des Brauereigeländes beabsichtigte Bebauung des Areals, um dort einen Wohnstandort entwickeln und etablieren zu können.  Als Begleitwirkungen werden die Stärkung einer zentralen Lage von Lützschena mit entsprechender Adressbildung, die Revitalisierung einer Brachfläche und Beseitigung eines erheblichen städtebaulichen Missstandes inklusive Leerstandes, sowie der Erhalt und die Wiedernutzung denkmalgeschützter Bausubstanz bezweckt.  Als künftige Nutzungen sind in überwiegendem Maße allgemeines Wohnen sowie die Kinderbetreuung in einer Kindertagesstätte vorgesehen.  Entsprechend den gültigen Standards soll das Vorhaben den naturschutzrechtlichen und artenschutzrechtlichen Regelungen vollumfänglich gerecht werden; daher sollen entsprechende Betroffenheiten im weiteren Verfahren recherchiert und innerhalb des Bebauungsplanes in angemessener Weise verbindlich berücksichtigt werden.  Der Standort des ehemaligen Brauereigeländes zeichnet sich durch eine gute Anbindung an das lokale Verkehrsnetz aus, zur inneren Erschließung des vorgesehenen Wohnquartiers ist jedoch die Errichtung von privaten Straßen erforderlich. Die Belange der Zu- und Ausfahrten zu den Grundstücken im Allgemeinen, sowie der beabsichtigten Quartierstiefgarage im Besonderen, sollen im weiteren Verfahren vertieft untersucht und abschließend verkehrssicher festgelegt werden. 4. Wesentliche Inhalte und Auswirkungen der Planung Wesentliche Inhalte der Planung sollen sein: Der Bebauungsplan soll abschließende Aussagen über die Art der baulichen Nutzung, das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die erforderlichen Verkehrsflächen treffen und damit die Mindestfestsetzungen des § 30 Abs. 1 BauGB enthalten. Weiterer relevanter Regelungsgehalt des Planes wird die Berücksichtigung der umweltrelevanten Belange sein. Die möglichen Auswirkungen sind im Rahmen des Planverfahrens durch Fachplanungen und –gutachten zu ermitteln (u.a. Umweltbericht, artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Regenwasserbewirtschaftungskonzept). 26.03.2018 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 445 „Wohnquartier Zur Alten Brauerei“ (Aufstellungsbeschluss) Seite 3 Folgende wesentliche Auswirkungen der Planung sind zu erwarten: Wesentliche Auswirkung ist, dass die angestrebte Bebauung, bestehend aus Wohngebäuden und Kita, geschaffen und somit eine Gewerbebrachfläche einer geeigneten städtebaulichen Nachnutzung zugeführt wird. Die Eigentümerin des ehemaligen Brauereigeländes hat mit Schreiben vom 20.03.2018 ihr Einverständnis zur Errichtung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum erklärt. Somit kann der Beschluss der Ratsversammlung zur anteiligen Schaffung von sozialem Wohnungsbau im Geschosswohnungsbau umgesetzt werden. Bei dem geplanten Wohnungsbauvorhaben entsprechen die inneren Grundrissstrukturen des denkmalgeschützten Gebäudebestands nicht den förderfähigen Flächenvorgaben, sodass diese Gebäudeanteile für die Bindung zur Inanspruchnahme von Mitteln der sozialen Wohnraumförderung nicht geeignet sind. Änderung des Flächennutzungsplanes Der B-Plan wird voraussichtlich von den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes (FNP) abweichen. Für das Plangebiet des B-Planes sind im FNP als allgemeine Arten der baulichen Nutzung dargestellt:  gemischte Baufläche, Wohnbaufläche sowie Grünfläche Abweichend davon wird der B-Plan die besondere Art der baulichen Nutzung voraussichtlich als  Allgemeines Wohngebiet festsetzen. Der FNP soll im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) geändert werden. 5. Verfahren, weiteres Vorgehen Es soll das volle Verfahren – mit frühzeitigen Beteiligungen (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) sowie Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) – zur Anwendung kommen. Leipzig, 24.04.2018 gez. Stefan Heinig amt. Amtsleiter 26.03.2018