Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1382134.pdf
Größe
10 MB
Erstellt
27.03.18, 12:00
Aktualisiert
16.01.19, 12:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05668
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
1. Bebauungsplan Nr. 406 "Eisenbahnstraße und Umgebung - Nutzungsarten", 1.
Änderung, Aufstellungsbeschluss;
2. Bebauungsplan Nr. 83 "Otto-Runki-Platz", Einstellung des Planverfahrens;
Stadtbezirk Ost, Ortsteil Neuschönefeld
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
SBB Ost
Ratsversammlung
20.06.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 406, 1. Änderung wird gebilligt.
2. Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 406 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für das im Übersichtsplan dargestellte Gebiet wird
beschlossen.
3. Die Einstellung des Planverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 83 „Otto-Runki-Platz“
wird beschlossen.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
X
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
X
nein
wenn ja,
X
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Sachverhalt:
Anlass der Vorlage ist der Beschluss der Ratsversammlung Nr. VI-DS-03746 „Schwimmhalle
Ost am Otto-Runki-Platz“ vom 17.05.2017 und das daraus resultierende Erfordernis der
Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Bebauung dieser Platzfläche
mit einer Schwimmhalle (Beschlusspunkt 6.)
Zugleich wurde der Oberbürgermeister beauftragt „alle Möglichkeiten für eine Schaffung von
Ausgleichsmaßnahmen in örtlicher Nähe des Otto-Runki-Platzes auszuschöpfen.“
(Beschlusspunkt 5.). Die Verwaltung verfolgt das Ziel, für den Verlust der Grünfläche OttoRunki-Platz in örtlicher Nähe Ausgleich zu schaffen.
Mit dieser Vorlage soll das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes (B-Planes) Nr.
83 „Otto-Runki-Platz“ eingestellt werden und das Verfahren zur 1. Änderung des B-Planes
Nr. 406 „Eisenbahnstraße und Umgebung - Nutzungsarten“ für das in den Anlagen
Übersichtskarte und Übersichtsplan kenntlich gemachte Gebiet förmlich eingeleitet werden.
Das Verfahren zum B-Plan Nr. 83 wurde nach der Öffentlichkeitsbeteiligung vom 05.12.2000
– 04.01.2001 aufgrund geänderter bzw. aufgegebener planerischer Zielstellungen nicht
fortgeführt. Das betrifft insbesondere den ursprünglich geplanten Neubau einer parallel zur
Eisenbahnstraße verlaufenden Erschließungsstraße zwischen Konstantinstraße und
Jonasstraße, mit Anbindung an die Lutherstraße. Die Fläche wurde nach Aufgabe des
ursprünglichen Planzieles Bestandteil einer großzügigen Grünachse in dem Gebiet und ist in
dem B-Plan Nr. 406 als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage
festgesetzt. Mit dem am 04.04.2015 in Kraft getretenen B-Plan Nr. 406 wurde die Fläche des
Geltungsbereiches für den B-Plan Nr. 83 teilweise überplant.
Das Verfahren zur Änderung des B-Planes Nr. 406 soll als beschleunigtes Verfahren nach
§ 13a BauGB durchgeführt werden.
Die Strategischen Ziele der Kommunalpolitik werden durch die Planung nicht berührt.
Die Belange der Kreativwirtschaft werden durch die Planung nicht berührt.
Landwirtschaftliche Flächen sind von der Planung nicht betroffen.
Flächen im Eigentum der Stadt sind im Plangebiet vorhanden; es finden jedoch keine
Veränderungen der bestehenden Verhältnisse statt.
Maßnahmen der Stadt zur Umsetzung der Planung bzw. Kosten, die infolge der
Einstellung des Verfahrens zum B-Plan Nr. 83 und Änderung des B-Planes Nr. 406 auf die
Stadt zukommen können, einschließlich
- der Einbeziehung städtischer Flächen in das Plangebiet,
- sonstiger Betroffenheiten städtischer Flächen (z.B. durch Maßnahmen zum Ausgleich von
Eingriffen im Rahmen der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz) oder
- das Erfordernis zum Grunderwerb durch die Stadt,
sind im Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen nicht zu erwarten.
Die weitere Vorgehensweise ist wie folgt vorgesehen:
Dem Stadtbezirksbeirat Ost wird die Vorlage durch das Büro für Ratsangelegenheiten
unmittelbar nach der Bestätigung in der Dienstberatung des OBM zugeleitet.
Anlagen:
1 Übersichtskarte
2 Übersichtsplan B-Plan Nr. 406, 1. Änderung
3 Übersichtsplan B-Plan Nr. 83
4 Auszug aus dem Flächennutzungsplan
5 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 406, 1. Änderung
3/3
Bebauungsplan Nr. 406 „Eisenbahnstraße und Umgebung - Nutzungsarten“,
1. Änderung
Bebauungsplan Nr. 83 „Otto-Runki-Platz“
Übersichtskarte – Lage der Plangebiete
Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1:15 000, Stand: 2016
Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Grenze des Plangebietes B-Plan Nr. 83
Grenze des Plangebietes B-Plan Nr. 406
Fläche der Reduzierung des räumlichen Geltungsbereiches
Bebauungsplan Nr. 406 „Eisenbahnstraße und Umgebung - Nutzungsarten“,
1. Änderung
Übersichtsplan – Fläche der Reduzierung des räumlichen Geltungsbereiches
Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1:3 000, Stand: 2016
Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Fläche der Reduzierung des räumlichen Geltungsbereiches
Bebauungsplan Nr. 83 „Otto-Runki-Platz“, Einstellung des Planverfahrens
Übersichtsplan – Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1:3 000, Stand: 2016
Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Grenze des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 406 „Eisenbahnstraße und Umgebung - Nutzungsarten“,
1. Änderung
Auszug aus dem Flächennutzungsplan
Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 10 000, Stand: 2016
Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung/Stadtplanungsamt
Fläche der Reduzierung des räumlichen Geltungsbereiches
Begründung zum
Bebauungsplan Nr. 406
„Eisenbahnstraße und Umgebung Nutzungsarten“, 1. Änderung
(Aufstellungsbeschluss)
Stadtbezirk:
Ost
Ortsteil:
Neuschönefeld
Grenze des räumlichen
Geltungsbereiches
Fläche der Reduzierung
des räumlichen
Geltungsbereiches
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Stadtplanungsamt
Planverfasser:
Stadtplanungsamt
16.03.2018
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 406 „Eisenbahnstraße und Umgebung - Nutzungsarten“, 1. Änderung (Aufstellungsbeschluss)
Seite 1
1.
Lage, Größe und Abgrenzung des Plangebietes
Das Plangebiet dieser Änderung des Bebauungsplanes (B-Plan) befindet sich im Stadtbezirk Ost
und dort im Ortsteil Neuschönefeld.
Es umfasst eine Fläche von ca. 0,75 ha des Otto-Runki-Platzes mit angrenzenden Straßenverkehrsflächen und wird umgrenzt von
•
der südlichen Grenze der Eisenbahnstraße im Norden,
•
der östlichen Grenze der im B-Plan Nr. 406 liegenden Teilfläche der Neustädter Straße im
Osten,
•
der südlichen Grenze der im B-Plan Nr. 406 liegenden Teilfläche der Lorenzstraße im Süden
sowie
•
der westlichen Grenze der Konstantinstraße im Westen.
Die räumliche Lage und die Abgrenzung des Plangebietes sind aus der Abbildung auf dem Deckblatt zu ersehen.
2.
Ausgangslage, Planungsanlass und Planungserfordernis
Ausgangslage
Die Fläche des Plangebietes war bis zum großflächigen Abbruch der vorhandenen Bebauung südlich der Eisenbahnstraße in den 1980-iger Jahren vorwiegend mit mehrgeschossigen Wohngebäuden
bebaut. Nach dem Abbruch der Gebäude entstand hier eine öffentliche, als Platz- und Grünfläche
(Otto-Runki-Platz) gestaltete Fläche, die später um den südlich daran angrenzenden Grünzug „Rabet“ erweitert wurde. Die Fläche befindet sich in dem am 25.02.2015 in Kraft getretenen B-Plan Nr.
406 „Eisenbahnstraße und Umgebung – Nutzungsarten“ und ist dort als öffentliche Grünfläche mit
der Zweckbestimmung Parkanlage festgesetzt. Das Grundstück sowie die an das Grundstück angrenzenden Straßenverkehrsflächen befinden sich im Eigentum der Stadt. Entsprechend dem unten
genannten Beschluss der Ratsversammlung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine
bauliche Nutzung der Fläche mit einem Schwimmbad und für eine weitere öffentliche Nutzung
(bspw. Stadtteilbibliothek) geschaffen werden.
Da der Leipziger Osten bezüglich eines ausreichenden Angebotes mit Schwimmhallen absolut unterversorgt ist und im Einzugsgebiet selbst alternativ keine anderen städtischen Flächen zur Verfügung stehen, steht vor dem Hintergrund der stark wachsenden Stadt und dem damit in Verbindung
stehenden enormen Flächenbedarf für Wohnraum, soziale Infrastruktur und Erholungsräume eine
Mehrzweck-Nutzungsmischung der Fläche durch ein mehrgeschossiges Gebäude im Einklang mit
den Zielen der Stadtentwicklung.
Anlass der Änderung dieses B-Planes ist der Beschluss der Ratsversammlung Nr. VI-DS-03746
„Schwimmhalle Ost am Otto-Runki-Platz“ vom 17.05.2017 und das daraus resultierende Erfordernis der Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Bebauung dieser Platzfläche mit
einer Schwimmhalle in Kombination mit weiteren öffentlichen Nutzungsmöglichkeiten (bspw. Bibliothek). Der geplante Standort für den Neubau der Schwimmhalle befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des am 04.04.2015 in Kraft getretenen B-Planes Nr. 406 „Eisenbahnstraße und Umgebung – Nutzungsarten“ und ist dort als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage festgesetzt. Das Erfordernis für die Änderung des B-Planes begründet sich insbesondere daraus, dass mit der Umsetzung des Beschlusses der Ratsversammlung das im ursprünglichen B-Plan
Nr. 406 festgesetzte Ziel der planungsrechtlichen Sicherung der Fläche des Otto-Runki-Platzes als
öffentliche Grün- und Parkfläche zugunsten der Errichtung einer öffentlich nutzbaren Schwimmhalle aufgegeben werden soll. Da das geplante Bauvorhaben dem festgesetzten Nutzungszweck der
Fläche als öffentliche Grünfläche widerspricht, ist eine planungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit
des Vorhabens auf der Grundlage des B-Planes nicht gegeben. Auch werden durch die geplante Be16.03.2018
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 406 „Eisenbahnstraße und Umgebung - Nutzungsarten“, 1. Änderung (Aufstellungsbeschluss)
Seite 2
bauung einer festgesetzten Grünfläche die Grundzüge der Planung berührt, sodass die Voraussetzungen einer möglichen Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes gemäß § 31 BauGB nicht
vorliegen. Infolgedessen können die Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Vorhabens nur auf
der Grundlage der Änderung des B-Planes Nr. 406 geschaffen werden.
3.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen ausschließlich folgendes Ziel und folgender Zweck
verfolgt werden:
Änderung (Reduzierung) des Geltungsbereiches des B-Planes Nr. 406 um die in Kap. 1 beschriebene Fläche, um damit die Voraussetzungen zu schaffen, auf anderer planungsrechtlicher Grundlage
das genannte Bauvorhaben genehmigen zu können. Nach der geplanten Änderung des Geltungsbereiches des B-Planes bzw. „Ausgliederung“ der Fläche für die geplante Schwimmhalle ist diese
städtebaulich dem Innenbereich zuzuordnen, d.h., die Zulässigkeit des Bauvorhabens kann dann auf
der Grundlage von § 34 BauGB planungsrechtlich geprüft werden.
4.
Wesentliche Inhalte und Auswirkungen der Planung
Einziger Inhalt der Planung soll sein, das die in Kap. 1 genannte Fläche nicht mehr Bestandteil des
Geltungsbereiches des B-Planes Nr. 406 ist.
5.
Verfahren, weiteres Vorgehen
Es soll das beschleunigte Verfahren (§ 13a BauGB) zur Anwendung kommen, da die im BauGB genannten Voraussetzungen vorliegen.
Leipzig, 18.04.2018
gez.
Stefan Heinig
amt. Amtsleiter des
Stadtplanungsamtes
Anhang: Bebauungsplan Nr. 406 „Eisenbahnstraße und Umgebung – Nutzungsarten“
(Planzeichnung)
16.03.2018
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 406 „Eisenbahnstraße und Umgebung - Nutzungsarten“, 1. Änderung (Aufstellungsbeschluss)
Anhang
Bebauungsplan Nr. 406 „Eisenbahnstraße und Umgebung – Nutzungsarten“
Fläche der Reduzierung des
räumlichen Geltungsbereiches
16.03.2018