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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1382134.pdf
Größe
10 MB
Erstellt
27.03.18, 12:00
Aktualisiert
16.01.19, 12:30

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05668 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: 1. Bebauungsplan Nr. 406 "Eisenbahnstraße und Umgebung - Nutzungsarten", 1. Änderung, Aufstellungsbeschluss; 2. Bebauungsplan Nr. 83 "Otto-Runki-Platz", Einstellung des Planverfahrens; Stadtbezirk Ost, Ortsteil Neuschönefeld Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau SBB Ost Ratsversammlung 20.06.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 406, 1. Änderung wird gebilligt. 2. Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 406 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für das im Übersichtsplan dargestellte Gebiet wird beschlossen. 3. Die Einstellung des Planverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 83 „Otto-Runki-Platz“ wird beschlossen. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant X Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: X nein wenn ja, X nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: Anlass der Vorlage ist der Beschluss der Ratsversammlung Nr. VI-DS-03746 „Schwimmhalle Ost am Otto-Runki-Platz“ vom 17.05.2017 und das daraus resultierende Erfordernis der Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Bebauung dieser Platzfläche mit einer Schwimmhalle (Beschlusspunkt 6.) Zugleich wurde der Oberbürgermeister beauftragt „alle Möglichkeiten für eine Schaffung von Ausgleichsmaßnahmen in örtlicher Nähe des Otto-Runki-Platzes auszuschöpfen.“ (Beschlusspunkt 5.). Die Verwaltung verfolgt das Ziel, für den Verlust der Grünfläche OttoRunki-Platz in örtlicher Nähe Ausgleich zu schaffen. Mit dieser Vorlage soll das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes (B-Planes) Nr. 83 „Otto-Runki-Platz“ eingestellt werden und das Verfahren zur 1. Änderung des B-Planes Nr. 406 „Eisenbahnstraße und Umgebung - Nutzungsarten“ für das in den Anlagen Übersichtskarte und Übersichtsplan kenntlich gemachte Gebiet förmlich eingeleitet werden. Das Verfahren zum B-Plan Nr. 83 wurde nach der Öffentlichkeitsbeteiligung vom 05.12.2000 – 04.01.2001 aufgrund geänderter bzw. aufgegebener planerischer Zielstellungen nicht fortgeführt. Das betrifft insbesondere den ursprünglich geplanten Neubau einer parallel zur Eisenbahnstraße verlaufenden Erschließungsstraße zwischen Konstantinstraße und Jonasstraße, mit Anbindung an die Lutherstraße. Die Fläche wurde nach Aufgabe des ursprünglichen Planzieles Bestandteil einer großzügigen Grünachse in dem Gebiet und ist in dem B-Plan Nr. 406 als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage festgesetzt. Mit dem am 04.04.2015 in Kraft getretenen B-Plan Nr. 406 wurde die Fläche des Geltungsbereiches für den B-Plan Nr. 83 teilweise überplant. Das Verfahren zur Änderung des B-Planes Nr. 406 soll als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Die Strategischen Ziele der Kommunalpolitik werden durch die Planung nicht berührt. Die Belange der Kreativwirtschaft werden durch die Planung nicht berührt. Landwirtschaftliche Flächen sind von der Planung nicht betroffen. Flächen im Eigentum der Stadt sind im Plangebiet vorhanden; es finden jedoch keine Veränderungen der bestehenden Verhältnisse statt. Maßnahmen der Stadt zur Umsetzung der Planung bzw. Kosten, die infolge der Einstellung des Verfahrens zum B-Plan Nr. 83 und Änderung des B-Planes Nr. 406 auf die Stadt zukommen können, einschließlich - der Einbeziehung städtischer Flächen in das Plangebiet, - sonstiger Betroffenheiten städtischer Flächen (z.B. durch Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen im Rahmen der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz) oder - das Erfordernis zum Grunderwerb durch die Stadt, sind im Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen nicht zu erwarten. Die weitere Vorgehensweise ist wie folgt vorgesehen: Dem Stadtbezirksbeirat Ost wird die Vorlage durch das Büro für Ratsangelegenheiten unmittelbar nach der Bestätigung in der Dienstberatung des OBM zugeleitet. Anlagen: 1 Übersichtskarte 2 Übersichtsplan B-Plan Nr. 406, 1. Änderung 3 Übersichtsplan B-Plan Nr. 83 4 Auszug aus dem Flächennutzungsplan 5 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 406, 1. Änderung 3/3 Bebauungsplan Nr. 406 „Eisenbahnstraße und Umgebung - Nutzungsarten“, 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 83 „Otto-Runki-Platz“ Übersichtskarte – Lage der Plangebiete Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1:15 000, Stand: 2016 Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung Grenze des Plangebietes B-Plan Nr. 83 Grenze des Plangebietes B-Plan Nr. 406 Fläche der Reduzierung des räumlichen Geltungsbereiches Bebauungsplan Nr. 406 „Eisenbahnstraße und Umgebung - Nutzungsarten“, 1. Änderung Übersichtsplan – Fläche der Reduzierung des räumlichen Geltungsbereiches Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1:3 000, Stand: 2016 Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung Fläche der Reduzierung des räumlichen Geltungsbereiches Bebauungsplan Nr. 83 „Otto-Runki-Platz“, Einstellung des Planverfahrens Übersichtsplan – Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1:3 000, Stand: 2016 Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung Grenze des Plangebietes Bebauungsplan Nr. 406 „Eisenbahnstraße und Umgebung - Nutzungsarten“, 1. Änderung Auszug aus dem Flächennutzungsplan Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 10 000, Stand: 2016 Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung/Stadtplanungsamt Fläche der Reduzierung des räumlichen Geltungsbereiches Begründung zum Bebauungsplan Nr. 406 „Eisenbahnstraße und Umgebung Nutzungsarten“, 1. Änderung (Aufstellungsbeschluss) Stadtbezirk: Ost Ortsteil: Neuschönefeld Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Fläche der Reduzierung des räumlichen Geltungsbereiches Dezernat Stadtentwicklung und Bau Stadtplanungsamt Planverfasser: Stadtplanungsamt 16.03.2018 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 406 „Eisenbahnstraße und Umgebung - Nutzungsarten“, 1. Änderung (Aufstellungsbeschluss) Seite 1 1. Lage, Größe und Abgrenzung des Plangebietes Das Plangebiet dieser Änderung des Bebauungsplanes (B-Plan) befindet sich im Stadtbezirk Ost und dort im Ortsteil Neuschönefeld. Es umfasst eine Fläche von ca. 0,75 ha des Otto-Runki-Platzes mit angrenzenden Straßenverkehrsflächen und wird umgrenzt von • der südlichen Grenze der Eisenbahnstraße im Norden, • der östlichen Grenze der im B-Plan Nr. 406 liegenden Teilfläche der Neustädter Straße im Osten, • der südlichen Grenze der im B-Plan Nr. 406 liegenden Teilfläche der Lorenzstraße im Süden sowie • der westlichen Grenze der Konstantinstraße im Westen. Die räumliche Lage und die Abgrenzung des Plangebietes sind aus der Abbildung auf dem Deckblatt zu ersehen. 2. Ausgangslage, Planungsanlass und Planungserfordernis Ausgangslage Die Fläche des Plangebietes war bis zum großflächigen Abbruch der vorhandenen Bebauung südlich der Eisenbahnstraße in den 1980-iger Jahren vorwiegend mit mehrgeschossigen Wohngebäuden bebaut. Nach dem Abbruch der Gebäude entstand hier eine öffentliche, als Platz- und Grünfläche (Otto-Runki-Platz) gestaltete Fläche, die später um den südlich daran angrenzenden Grünzug „Rabet“ erweitert wurde. Die Fläche befindet sich in dem am 25.02.2015 in Kraft getretenen B-Plan Nr. 406 „Eisenbahnstraße und Umgebung – Nutzungsarten“ und ist dort als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage festgesetzt. Das Grundstück sowie die an das Grundstück angrenzenden Straßenverkehrsflächen befinden sich im Eigentum der Stadt. Entsprechend dem unten genannten Beschluss der Ratsversammlung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Nutzung der Fläche mit einem Schwimmbad und für eine weitere öffentliche Nutzung (bspw. Stadtteilbibliothek) geschaffen werden. Da der Leipziger Osten bezüglich eines ausreichenden Angebotes mit Schwimmhallen absolut unterversorgt ist und im Einzugsgebiet selbst alternativ keine anderen städtischen Flächen zur Verfügung stehen, steht vor dem Hintergrund der stark wachsenden Stadt und dem damit in Verbindung stehenden enormen Flächenbedarf für Wohnraum, soziale Infrastruktur und Erholungsräume eine Mehrzweck-Nutzungsmischung der Fläche durch ein mehrgeschossiges Gebäude im Einklang mit den Zielen der Stadtentwicklung. Anlass der Änderung dieses B-Planes ist der Beschluss der Ratsversammlung Nr. VI-DS-03746 „Schwimmhalle Ost am Otto-Runki-Platz“ vom 17.05.2017 und das daraus resultierende Erfordernis der Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Bebauung dieser Platzfläche mit einer Schwimmhalle in Kombination mit weiteren öffentlichen Nutzungsmöglichkeiten (bspw. Bibliothek). Der geplante Standort für den Neubau der Schwimmhalle befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des am 04.04.2015 in Kraft getretenen B-Planes Nr. 406 „Eisenbahnstraße und Umgebung – Nutzungsarten“ und ist dort als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage festgesetzt. Das Erfordernis für die Änderung des B-Planes begründet sich insbesondere daraus, dass mit der Umsetzung des Beschlusses der Ratsversammlung das im ursprünglichen B-Plan Nr. 406 festgesetzte Ziel der planungsrechtlichen Sicherung der Fläche des Otto-Runki-Platzes als öffentliche Grün- und Parkfläche zugunsten der Errichtung einer öffentlich nutzbaren Schwimmhalle aufgegeben werden soll. Da das geplante Bauvorhaben dem festgesetzten Nutzungszweck der Fläche als öffentliche Grünfläche widerspricht, ist eine planungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens auf der Grundlage des B-Planes nicht gegeben. Auch werden durch die geplante Be16.03.2018 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 406 „Eisenbahnstraße und Umgebung - Nutzungsarten“, 1. Änderung (Aufstellungsbeschluss) Seite 2 bauung einer festgesetzten Grünfläche die Grundzüge der Planung berührt, sodass die Voraussetzungen einer möglichen Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes gemäß § 31 BauGB nicht vorliegen. Infolgedessen können die Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Vorhabens nur auf der Grundlage der Änderung des B-Planes Nr. 406 geschaffen werden. 3. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen ausschließlich folgendes Ziel und folgender Zweck verfolgt werden: Änderung (Reduzierung) des Geltungsbereiches des B-Planes Nr. 406 um die in Kap. 1 beschriebene Fläche, um damit die Voraussetzungen zu schaffen, auf anderer planungsrechtlicher Grundlage das genannte Bauvorhaben genehmigen zu können. Nach der geplanten Änderung des Geltungsbereiches des B-Planes bzw. „Ausgliederung“ der Fläche für die geplante Schwimmhalle ist diese städtebaulich dem Innenbereich zuzuordnen, d.h., die Zulässigkeit des Bauvorhabens kann dann auf der Grundlage von § 34 BauGB planungsrechtlich geprüft werden. 4. Wesentliche Inhalte und Auswirkungen der Planung Einziger Inhalt der Planung soll sein, das die in Kap. 1 genannte Fläche nicht mehr Bestandteil des Geltungsbereiches des B-Planes Nr. 406 ist. 5. Verfahren, weiteres Vorgehen Es soll das beschleunigte Verfahren (§ 13a BauGB) zur Anwendung kommen, da die im BauGB genannten Voraussetzungen vorliegen. Leipzig, 18.04.2018 gez. Stefan Heinig amt. Amtsleiter des Stadtplanungsamtes Anhang: Bebauungsplan Nr. 406 „Eisenbahnstraße und Umgebung – Nutzungsarten“ (Planzeichnung) 16.03.2018 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 406 „Eisenbahnstraße und Umgebung - Nutzungsarten“, 1. Änderung (Aufstellungsbeschluss) Anhang Bebauungsplan Nr. 406 „Eisenbahnstraße und Umgebung – Nutzungsarten“ Fläche der Reduzierung des räumlichen Geltungsbereiches 16.03.2018