Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1395945.pdf
Größe
83 kB
Erstellt
04.05.18, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 19:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Dringliche Anfrage Nr. VI-DF-05836
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff:
Umsetzung von Änderungen der Sächsischen Gemeindeordnung in der Hauptsatzung
der Stadt Leipzig
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
16.05.2018
mündliche Beantwortung
Sachverhalt:
Zum 1.1.2018 traten zahlreiche Änderungen des Sächsischen Gemeinderechts in Kraft. Sie
führen zu Änderungen von Hauptsatzung und Geschäftsordnung in Leipzig. Gerade die
Gestaltung der Hauptsatzung der Stadt Leipzig zu einem handhabbaren und
überschaubaren Dokument ist längst überfällig. Auf Nachfrage unserer Fraktion wurde eine
entsprechende Vorlage für Ende April 2018 angekündigt. Dieser Zeitpunkt ist verstrichen,
offenbar ohne Ergebnis.
Wir fragen daher an:
1. Welche Gründe haben dazu geführt, dass die Satzungsänderungen bisher noch nicht
vorliegen?
2. Wann soll die neue Hauptsatzung dem Stadtrat vorgelegt werden?
3. Von welchem Zeitpunkt einer Beschlussfassung durch den Stadtrat geht die
Verwaltung aus?
Im Verwaltungsstandpunkt zum Antrag 1220 der Fraktion Die LINKE „Einführung der
Ortschaftsverfassung“ vom März 2015 erklärte die Verwaltung im Januar 2017:
„Ob die stadtübergreifende Einführung der Ortschaftsverfassung dafür ein probates Mittel ist,
wurde bereits 2012 in der Ratsversammlung kontrovers diskutiert. Im Ergebnis dieser
Diskussion wurde entschieden:
die bisherigen Ortschaften auch in der Kommunalwahlperiode 2014 bis 2019
zunächst fortzuführen und
die Kompetenzen der Stadtbezirksbeiräte zu erweitern.
Zum weiteren Verfahren wurde von der Verwaltung angekündigt, dass im Jahr 2018
rechtzeitig vor der Wahlperiode 2019 bis 2024 geprüft wird, ob die bestehenden Strukturen
noch angemessen sind und ob bzw. wann eine Vereinheitlichung der Strukturen erfolgen
kann.“
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Daher fragen wir:
4. Welcher Termin ist einzuhalten, damit die Prüfung „rechtzeitig vor der Wahlperiode
2019 bis 2024“ erfolgt?
5. Zu welchen Ergebnissen ist die Verwaltung bei dieser Prüfung bisher gekommen?
6. Finden Änderungen der Sächsischen Gemeindeordnung, die die Stellung der
Stadtbezirksbeiräte betreffen, Aufnahme in die Hauptsatzung?
7. Wird in der Hauptsatzung die Beseitigung der ungleichen Rechtsstellung von
Stadtbezirksbeiräten und Ortschaftsräten durch die Möglichkeit der Wahl der
Stadtbezirksbeiräte aufgenommen?
8. Könnte eine solche Regelung für die Kommunalwahlen im Mai 2019 angewandt
werden?
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