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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1395945.pdf
Größe
83 kB
Erstellt
04.05.18, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 19:03

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Inhalt der Datei

Dringliche Anfrage Nr. VI-DF-05836 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff: Umsetzung von Änderungen der Sächsischen Gemeindeordnung in der Hauptsatzung der Stadt Leipzig Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 16.05.2018 mündliche Beantwortung Sachverhalt: Zum 1.1.2018 traten zahlreiche Änderungen des Sächsischen Gemeinderechts in Kraft. Sie führen zu Änderungen von Hauptsatzung und Geschäftsordnung in Leipzig. Gerade die Gestaltung der Hauptsatzung der Stadt Leipzig zu einem handhabbaren und überschaubaren Dokument ist längst überfällig. Auf Nachfrage unserer Fraktion wurde eine entsprechende Vorlage für Ende April 2018 angekündigt. Dieser Zeitpunkt ist verstrichen, offenbar ohne Ergebnis. Wir fragen daher an: 1. Welche Gründe haben dazu geführt, dass die Satzungsänderungen bisher noch nicht vorliegen? 2. Wann soll die neue Hauptsatzung dem Stadtrat vorgelegt werden? 3. Von welchem Zeitpunkt einer Beschlussfassung durch den Stadtrat geht die Verwaltung aus? Im Verwaltungsstandpunkt zum Antrag 1220 der Fraktion Die LINKE „Einführung der Ortschaftsverfassung“ vom März 2015 erklärte die Verwaltung im Januar 2017: „Ob die stadtübergreifende Einführung der Ortschaftsverfassung dafür ein probates Mittel ist, wurde bereits 2012 in der Ratsversammlung kontrovers diskutiert. Im Ergebnis dieser Diskussion wurde entschieden:   die bisherigen Ortschaften auch in der Kommunalwahlperiode 2014 bis 2019 zunächst fortzuführen und die Kompetenzen der Stadtbezirksbeiräte zu erweitern. Zum weiteren Verfahren wurde von der Verwaltung angekündigt, dass im Jahr 2018 rechtzeitig vor der Wahlperiode 2019 bis 2024 geprüft wird, ob die bestehenden Strukturen noch angemessen sind und ob bzw. wann eine Vereinheitlichung der Strukturen erfolgen kann.“ 1/2 Daher fragen wir: 4. Welcher Termin ist einzuhalten, damit die Prüfung „rechtzeitig vor der Wahlperiode 2019 bis 2024“ erfolgt? 5. Zu welchen Ergebnissen ist die Verwaltung bei dieser Prüfung bisher gekommen? 6. Finden Änderungen der Sächsischen Gemeindeordnung, die die Stellung der Stadtbezirksbeiräte betreffen, Aufnahme in die Hauptsatzung? 7. Wird in der Hauptsatzung die Beseitigung der ungleichen Rechtsstellung von Stadtbezirksbeiräten und Ortschaftsräten durch die Möglichkeit der Wahl der Stadtbezirksbeiräte aufgenommen? 8. Könnte eine solche Regelung für die Kommunalwahlen im Mai 2019 angewandt werden? 2/2