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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1386557.pdf
Größe
118 kB
Erstellt
10.04.18, 12:00
Aktualisiert
14.05.18, 12:49

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05732 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Finanzen Betreff: Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen der Stadt Leipzig und ähnliche Zuwendungen gem. § 73 (5) SächsGemO bis zu einem Wert von 1.000 € bis März 2018 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Ratsversammlung Zuständigkeit Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Die Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen (siehe Anlage) werden angenommen. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen x Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: Mit Beschluss des Oberbürgermeisters Nr. DBV-857/14 vom 15.07.2014 wurde festgelegt, dass das Dezernat Finanzen über die monatlich erhaltenen Zuwendungsangebote der Stadt Leipzig eine Vorlage zu deren Annahme durch den Stadtrat erstellt. Die vorliegende Vorlage umfasst die der Stadt Leipzig angebotenen Zuwendungen bis zum Monat März 2018. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist die Anlage "Übersicht Spenden, Schenkungen, ähnliche Zuwendungen bis November 2017 für den Stadtrat" nicht im Internet einsehbar. Im Sekretariat des Büros für Ratsangelegenheiten (Neues Rathaus, Zimmer 265, Telefon-Nr. 123-2119) liegt diese Aufstellung zur Einsicht bereit. Die Nichtannahme der Zuwendungsangebote hätte zur Folge, dass die schon entgegengenommenen Zuwendungen an die Zuwendungsgeber zurückgegeben werden müssten und viele Projekte oder Angebote mangels Finanzierbarkeit nicht realisiert werden können. Die Zuwendungen über 1.000 € werden aufgrund der Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung erst nach Änderung der Dienstanweisung des OBM Nummer 07 / 2015 „Bearbeitung von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen sowie Durchlaufspenden“ der Ratsversammlung zur Annahme vorgelegt. Anlagen: Übersicht Spenden, Schenkungen, ähnliche Zuwendungen bis zu einem Wert von 1.000 € bis März 2018 für die Ratsversammlung. 3/3