Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1386557.pdf
Größe
118 kB
Erstellt
10.04.18, 12:00
Aktualisiert
14.05.18, 12:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05732
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff:
Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen der Stadt Leipzig und
ähnliche Zuwendungen gem. § 73 (5) SächsGemO bis zu einem Wert von 1.000 € bis
März 2018
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Die Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen (siehe Anlage) werden
angenommen.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
x
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Sachverhalt:
Mit Beschluss des Oberbürgermeisters Nr. DBV-857/14 vom 15.07.2014 wurde festgelegt,
dass das Dezernat Finanzen über die monatlich erhaltenen Zuwendungsangebote der Stadt
Leipzig eine Vorlage zu deren Annahme durch den Stadtrat erstellt.
Die vorliegende Vorlage umfasst die der Stadt Leipzig angebotenen Zuwendungen bis zum
Monat März 2018.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist die Anlage "Übersicht Spenden, Schenkungen,
ähnliche Zuwendungen bis November 2017 für den Stadtrat" nicht im Internet einsehbar. Im
Sekretariat des Büros für Ratsangelegenheiten (Neues Rathaus, Zimmer 265, Telefon-Nr.
123-2119) liegt diese Aufstellung zur Einsicht bereit.
Die Nichtannahme der Zuwendungsangebote hätte zur Folge, dass die schon
entgegengenommenen Zuwendungen an die Zuwendungsgeber zurückgegeben werden
müssten und viele Projekte oder Angebote mangels Finanzierbarkeit nicht realisiert werden
können.
Die Zuwendungen über 1.000 € werden aufgrund der Änderung der Sächsischen
Gemeindeordnung erst nach Änderung der Dienstanweisung des OBM Nummer 07 / 2015
„Bearbeitung von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen sowie
Durchlaufspenden“ der Ratsversammlung zur Annahme vorgelegt.
Anlagen:
Übersicht Spenden, Schenkungen, ähnliche Zuwendungen bis zu einem Wert von 1.000 €
bis März 2018 für die Ratsversammlung.
3/3